Warum Pfarrvikar Karl Steinbauer bereits im September 1932 aus der NSDAP ausgetreten war

Das ist sie, die NSDAP-Mitgliedskarte von Pfarrer Karl Steinbauer (1906-1988), eingetreten am 1.Oktober 1931 in die Ortsgruppe Heiligenstadt in Oberfranken und ausgetreten am 7. September 1932. In seinem Buch „Einander das Zeugnis gönnen“, Band 1, schreibt er ganz offen darüber, in welcher völkischer und antisemitischer Nähe zum Nationalsozialismus er sich bis anfangs der dreißiger Jahre befunden hatte. Und er weiß folgende Geschichte zu erzählen, wie er sich vor der Machtergreifung vom Nationalsozialismus gelöst hatte:
Ums Jahr 1931/32 erreichte der Kampf um die Macht zwischen den Parteien seinen Höhepunkt. Ich war damals Pfarrvikar von Heiligenstadt. Der dortige Ortsgruppenleiter gab mir ein Buch zu lesen, „Gefesselte Justiz“ von Zarnow, wenn ich mich recht erinnere. Darin waren die Berliner Skandalprozesse um Barmat und Kutisker (aus dem Osten zugewanderte Juden) geschildert. Es wurde aufgezeigt, wie auch die Minister, die darein verwickelt waren vor die Gerichtsschranken geholt werden sollten. Immer wieder seien die Staatsanwälte und Richter gewechselt worden, damit die Fäden, die die Staatsanwälte auch zu den Ministersesseln hinlaufen sahen, nicht aufgenommen und verfolgt werden konnten. Mit andern Worten, es wurde nach meinem Eindruck und Erinnerung in diesem Buch aufgezeigt, daß die Justiz nicht mehr wirklich frei war, sondern unter der Direktion und den Manipulationen der Parteien zur Dirne der Politik geworden sei. Ich habe mich darüber geärgert und empört und mir gesagt; wenn solche Mißstände in die Rechtsprechung eingebrochen sind, dann muß man dafür sorgen, daß sie abgestellt werden. Und weil dies anders gar nicht durchführbar schien als auf parlamentarischem Wege, habe ich mich entschlossen, doch in die NSDAP einzutreten. Bedenken glaubte ich zurück stellen zu müssen. Das war im Lauf des Jahres 1931.
Im Jahre 1932 ist ein Ereignis im politischen Geschehen für mich entscheidend geworden. Reichskanzler von Papen hatte dem Reichstag ein Gesetz vorgelegt, wonach der politische Mord, der damals leider an der Tagesordnung war, mit der Todesstrafe geahndet werden sollte. Damals war ja die Todesstrafe noch nicht grundsätzlich abgeschafft. Ein solches Gesetz erschien unter solchen Umständen gerechtfertigt. In Saal- und Straßen-Schlachten prallten die einzelnen Kampftruppen der Parteien, das „Reichsbanner“ der Sozialisten, „Rotfront“ der Kommunisten und „die sogenannte SA“, die Sturmabteilungen der NSDAP und wohl auch der „Stahlhelm“, die „Reichsflagge“ – NS! Schwarz weiß rot – bzw. die Reichskriegsflagge der Deutschnationalen immer wieder einmal hart aufeinander. Dabei kam es dicht selten zu Todesfällen. Der Reichstag hat das Gesetz angenommen. Die ersten, die sich nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zu verantworten hatten, war eine Gruppe von SA- Leuten, es mögen sechs oder acht gewesen sein. Sie waren in Potempa bei Beuthen in Oberschlesien am 10. August 1932 in ein Haus eingedrungen und hatten einen Kommunisten im Bett liegend angesichts seiner alten Mutter zu Tode getrampelt. Hitler hat sich im „Völkischen Beobachter“ (vom 24.8.32) für diese brutalen Mordbuben eingesetzt, von „Papen-Justiz“ geredet und herausfordernd gefragt: „Wie kann man Freiheitskämpfer im Braunhemd“ zum Tode verurteilen?“ Durch ein aufsehenerregendes Telegramm hat er sich öffentlich mit den Mördern solidarisch erklärt:
„Meine Kameraden, angesichts dieses ungeheuerlichsten und blutigsten Urteils, fühle ich mich Euch in restloser Treue verbunden, Eure Befreiung ist für mich eine Ehrensache. Es ist unsere Pflicht, gegen eine Regierung zu kämpfen, die so etwas zugelassen hat.“
(Die fünf Potempa-Mörder wurden am 22.8.1932 zum Tode verurteilt.)
Da bin ich hellhörig geworden. Mir war damit schlagartig klar geworden; Hitler ist nicht grundsätzlich darüber betrübt, daß die Justiz zur Dirne der Politik zu werden droht oder geworden ist, sondern er hat sich offensichtlich – das konnte man aus diesem Fall eindeutig erkennen – darüber geärgert, daß er nicht der ist, der mit der Justiz machen kann, was er will. Wessen wir uns zu versehen hatten, wenn Hitler an die Macht kam, mußte jedem aufmerksamen Beobachter damit deutlich sein. Als redlicher Staatsbürger und Politiker hätte er nicht von „Papen-Justiz“ reden dürfen. Das Gesetz war ordentlich durch den Reichstag beschlossen. Von dem abgesehen, daß dieser Potempa-Mord widerlich böse war. Dabei von „unritterlich“ zu reden, würde nicht hinreichen. Auch das Negativum von Ritterlichkeit ist noch viel zu positiv. Es war für mich eine unqualifizierbar unmenschliche Handlungsweise. Daß man sich mit solchen Mordbuben noch solidarisch erklären, d.h. ihre Tat dadurch irgendwie decken konnte, war mir völlig unbegreiflich. Daß es damals in diesen politisch hochgespannten Zeiten bei Parteiversammlungen zu tätlichen Auseinandersetzungen kommen kann bis hin zu regelrechten Saalschlachten, konnte ich noch begreifen, wenn ich es auch nicht gebilligt habe. Daß es auch auf den Straßen damals zu Tätlichkeiten kommen konnte, wenn die parteipolitischen Kampforganisationen, Reichsbanner, Rotfront, Stahlhelm und SA aufeinanderprallten, ja daß dabei Schüsse fielen und Menschen auf dem Platz liegen blieben, damit mußte man damals als grausiger Wirklichkeit rechnen – Ihr werdet Euch das kaum vorstellen können -, aber niemand dürfte solches Tun billigen. Daß aber eine ganze Horde einen einzigen Menschen im Bett liegend, angesichts seiner Mutter, zu Tode trampelt, das ist nicht zu begreifen und erst recht nicht zu billigen. Hitler hat sich mit solchem Tun solidarisch erklärt und sich damit zu erkennen gegeben.
Durch dieses grauenhafte Geschehen ist ein fast vergessenes, scheinbar unbedeutendes Erlebnis aus frühen Jugendtagen sofort in mir aufgestöbert worden und hat sich unauslöschlich damit verbunden: Als etwa Zehnjähriger, noch während des ersten Weltkrieges, wohl 1916/17, bin ich mit auf die Treibjagd gegangen. Es muß wohl in den Weihnachtsferien gewesen sein. Auf dem Weg zur Moosbacher Jagd lief ich kurzfüßig, und ohne daß ein Wort geredet wurde neben dem mächtigen, übergroßen Jäger her. Er hatte als Soldat in München beim königlich bayerischen Leibregiment gedient. So etwas wußte man damals als soldatisch engagierter Bub. Es war der Schreinermeister Andreas Stoll aus Windsbach Bahnhofstraße 1. Wir waren schon über den Fohlenhof hinaus, wo Remonten für Militärzwecke aufgezogen wurden. Wir hatten gerade das kleine Niederholz-Wädchen rechterhand hinter uns gelassen, da brach der „Stollers-Reser“ das Schweigen: „Sixt D’ do(r)t d(r)in licht a Hoos“. – Ein Erlebnis, wie ich es jetzt erzähle ist im Gedächtnis selbstverständlich nur im Dialekt aufbewahrt. – „Siehst Du, dort drinnen liegt ein Hase“. Er wies dabei, den Kopf etwas nach rechts neigend, mit seinem kurz nach vorn geschobenen Kinn auf einen Sturzacker. Es lag noch kein Schnee. Meine Augen suchten über die groben, braunen Schollen wie ein Scheinwerfer herüber und hinüber gleitend den Acker ab nach dem Feldhasen. Ich konnte ihn nicht entdecken: „Stollers Reser, i sich kan Hoos’n“. Er blieb stehen, zog seine Hand aus der Tasche und deutete mit seinem ausgestreckten, mächtigen Arm in die fündige Blickrichtung: „Sixt D’ dort net des klaa Dämpfla aufsteig’n?“ (So wie etwa im Winter von einem warmen Misthaufen Dampf aufsteigt), „Joo des sich i“. „Noo schau n er etz gnau hie.“ „Etzertla sich’ i in Hoos’n aa.“ Damit setzte sich der Schreinermeister Andreas Stoll, weiland aktiv gedient beim königlich bayerischen Leibregiment, wieder gewichtig in Marsch. Da habe ich ihn erstaunt gefragt: „Stollers Reser, worum Schießt E’r (ihr) no etz den Hoos’n net?“ Er blieb wieder steh’n und sagte bedachtsam: „Waßt D’ Bu(b), wos a richti’er Jeecher is’, der schießt ka Wild, wenn’s in sei’m Bett licht.“ – Damit setzte sich der „Stollers Reser“, dieses schwergewichtige, bullenhafte – so empfindsame, feinfühlige – Mannsbild abermals in Marsch. Mich hat das Wort: „Weißt Du, Bub, was ein richtiger Jäger ist, der schießt kein Wild, wenn es in seinem Bett liegt“ unvergeßlich tief in mein Bubenherz getroffen. Ich habe mich wegen meiner Frage so geschämt, vorm Reser und vor mir selbst: „Daß Dir das erst ein andrer hat sagen müssen. So etwas hättest Du doch von selber wissen müssen! Das wär’ doch so hundsgemein und feig und hinterfotzig, ein Tier, das arglos in sei’m Lager schläft „hinterrücks“ (hinter dem Rücken) zusammenzuschießen, umzubringen.“
Das Verhalten Adolf Hitlers beim Potempa-Mord hat mir in Verbindung mit der einfachen, feinfühligen Belehrung durch den unvergeßlichen „Stollers-Reser“ die mich so tiefschichtig betroffen gemacht hat, blitzartig die damalige politische Situation durchschaubar gemacht. Hitlers ganze Grundgesinnung und Denkweise lag aufgedeckt vor meinen Augen. Ein Mann, der bei Bestrafung solchen Mördergebarens von „Papen-Justiz“ reden kann, will nicht den Rechtsstaat, der kann ihn nicht wollen und brauchen – der hält Ausschau nach Parteijustiz – endend beim Volksgerichtshof Freislers!
Am nächsten Tag bin ich sofort zur zuständigen Parteistelle gegangen und hab dort erklärt: „Mein Parteieintritt ist offensichtlich ein großes Mißverständnis gewesen. Genau aus dem Grunde, aus dem ich meinte in die NSDAP eintreten zu können und zu sollen, trete ich wieder aus. Mir schwebt als Staat ein Rechtsstaat vor, kein Ideologie-Staat, der mit seinem selbstgesetzten Zweck die Mittel heiligt“.
Quelle: Karl Steinbauer, Einander das Zeugnis gönnen, Band 1, Erlangen: Selbstverlag, 31984, S. 39-44.