Hans G. Ulrich, Aktuelle Probleme am Anfang des Lebens. Wortmeldung eines evangelischen Theologen (2011): „Ethisches Urteilen ist vom Glauben und der Hoffnung, wie sie im Wort Gottes beschlossen sind, nicht zu trennen, weil das Urteilen ohne die Bindung an den Glauben und die Hoffnung ohne ein gegebenes Woraufhin und so auch ohne bestimmten Inhalt wäre. Urteilen erfolgt in Unterscheidungen, in denen die Wirklichkeit erscheint, die von dem bestimmt ist, was im Glauben und in der Hoffnung von Gott präsent wird. Entsprechend ist auch vom ‚Menschen‘ urteilend in Unterscheidungen zu reden. Evangelische Ethik hat daher nicht direkt von der menschlichen ‚Natur‘ gesprochen, sondern davon, wie innerhalb des Redens von Gottes Wirken vom Menschen und von dem, was zu ihm gehört und was sein Leben trägt, zu reden ist.“

Aktuelle Probleme am Anfang des Lebens. Wortmeldung eines evangelischen Theologen

Von Hans G. Ulrich

Disposition der Verständigungspraxis

Evangelische Christen haben sich intensiv an den Diskussionen und Verständigungsprozessen um die Fragen und Probleme beteiligt, die mit dem medizinischen Fortschritt verbunden sind. Dies hat in vielen Gemeinden, Kliniken, Arbeitsgruppen, Konferenzen, kirchleitenden Gremien und nicht zuletzt im Religionsunterricht und in der Predigt stattgefunden. Dazu hat es auch vielfältige Gespräche mit römisch-katholischen Christen gegeben, wie nicht zuletzt in der gemeinsamen Arbeit für die „Woche für das Leben“[1]. So ist inzwischen ein differenzierter Kontext ökumenischer Bioethik entstanden, der auch Stimmen der orthodoxen Kirchen einschließt.[2] Dazu gehört auch die Verständigung innerhalb des jüdisch-christlichen Dialogs, in dem bestimmte inhaltliche und methodologische Fragen ihren besonderen Ort haben – wie grundlegende theologische Fragen zum Verständnis des Menschen im Kontext des biblischen Redens von Gott[3] und Fragen zum Verhältnis von biblischer Tradition und ethischer Urteilsbildung. Ebenso sind die Diskurse zwischen den beteiligten Wissenschaften zu nennen, die in Gremien (wie dem „Nationalen Ethikrat“) oder an den Universitäten stattgefunden haben.

Der Vorgang der Verständigung zwischen ethischen Traditionen und Wissenschaften selbst ist von evangelischer Seite mitverhandelt worden. Dazu gehört im Besonderen die Frage nach den Wurzeln christlicher Ethik in der biblischen Überlieferung und ihrer Auslegung. Mit der biblischen Überlieferung ist ein Entdeckungs- und Begründungszusammenhang der Urteilsbildung und Verständigung gegeben, der in dem Gespräch zwischen Juden und Christen immer in besonderer Weise befragt und erkundet worden ist. Dies zeigen auch die kirchlichen Denkschriften zum jüdisch-christlichen Gespräch, die artikuliert haben, wie sie dem biblischen Verständnis folgen, so dass auch dieser Zusammenhang in wichtigen Details präsent geworden ist. Der biblische Kontext ist zugleich der gemeinsame öffentliche, sofern es gilt, in ihm die Urteile zu gewinnen, die ein gemeinsames Ethos erschließen. Hier hat dann auch die Diskussion um den „Pluralismus“ in den gegenwärtigen Gesellschaften ihren Ort, der in seinen Konturen und Grenzen in Bezug auf einen artikulierbaren Konsens wahrgenommen werden muss, sonst wäre „Pluralismus“ nicht fassbar. Das gilt ebenso für die evangelische Ethik selbst, in der vielfach ein Pluralismus ethischer Auffassungen für einzelne Christen als notwendig festgestellt wurde. In den Fragen des bio-medizinischen Fortschritts geht es schließlich um erkenntnisfähige Urteile, die das gemeinsame Ethos betreffen und in diesem Sinne auch um eine „res publica“, das meint: eine öffentliche Angelegenheit, in der sich Menschen zusammenfinden. Damit verbunden ist die Aufgabe, dieses Gemeinsame in Gesetzen und im Recht zu artikulieren.

Mit dieser Disposition ist gegeben, dass es Differenzen und Spannungen geben kann zwischen dem, was im Rechtssystem festgehalten wird und dem gelebten Ethos von Juden und Christen. Hierzu bedarf es immer neu einer Diskussion über die Aufgaben und Grenzen staatlicher Gesetzgebung in ihrem Verhältnis zu dem, was Christen wie alle Bürger als ihr Ethos gesellschaftlich realisieren. Die Diskussionen um medizin-ethische und bio-ethische Fragestellungen sind begründetermaßen an dieser Schnittstelle geführt worden. So haben evangelische Christen zu bestimmten Gesetzesvorhaben, wie z.B. zur Forschung an Stammzellen Argumente eingebracht und insofern auf einen Konsens hingearbeitet. Eine Beschreibung dieser Diskussionslage ist mit dem Hinweis auf einfache Alternativen wie „liberal“ und „konservativ“ nicht sinnvoll zu leisten. Vielmehr zeichnet sich in den kirchlichen Verlautbarungen ebenso wie in der explizit ethischen Debatte ab, dass alles darauf ankommt, in welcher Weise die je eigene Tradition des Glaubens und Hoffens Erkenntnisse erschließt, die der öffentlichen Konsensfindung und das heißt der im Konsens aufgefundenen Wahrheit dienen. Was immer an Übereinkunft für die Gesetzgebung auszuhandeln ist, kann nicht ohne Verbindung bleiben zu dem, was als Konsens aufzufinden ist, auch wenn dies nicht ohne Differenz und Spannung bleibt.

Neue Wege der Verständigung

Evangelische Christen finden sich im Blick auf den biomedizinischen Fortschritt wie alle in der Situation, dass die damit verbundenen Fragen und Probleme gemessen an bisherigen Denk- und Urteilserfahrungen in vieler Hinsicht grundlegend neu sind, sofern sie die Frage betreffen, was unabdingbar zu uns Menschen gehört. Dies zu verhandeln erfordert ein entsprechendes Forum, auf dem fundamentale Fragen wie die Frage nach der conditio humana (der konkreten geschichtlichen Verfasstheit des Menschen) oder der „Natur des Menschen“, ihre Wahrnehmung und Bewahrung zur Sprache kommen kann.[4] Jedenfalls bedarf es der Klärung, inwiefern die Wahrnehmung und Bewahrung dessen, was zu uns Menschen gehört (inklusive der Veränderungen und Entwicklungen), wirklich auf der Tagesordnung ist, die sich mit dem medizinischen Fortschritt zu befassen hat. Inwiefern ist es z.B. „Die Zukunft der menschlichen Natur“[5], oder wie wird das leitende Thema wirklich lauten müssen und welche weiteren Fragen und Topoi (Themen) gehören dazu?

In der Diskussion um das „reproduktive Klonen“ von Menschen hat sich z.B. abgezeichnet, dass mit dieser spezifischen medizinischen Technik die ausdrückliche Wahrnehmung von nie befragten Kennzeichen menschlicher Existenz, die das politische Zusammenleben betreffen, akut wird. Es ist in den Blick gekommen, dass die Gleichheit der Menschen, die unbedingt vorausgesetzt ist, ihrerseits die Gleichursprünglichkeit von Menschen voraussetzt, die mit dem für alle Menschen gleichen Werden gegeben ist. Würden Menschen von Menschen in bestimmter Weise „gemacht“, entstünde eine eigene Form der Ungleichheit und Abhängigkeit. Die Gleichheit der Menschen auch in der Gleichursprünglichkeit zu wahren, bleibt insofern auf der Tagesordnung, die das Zusammenleben aller betrifft. Damit folgt die Diskussion Unterscheidungen, in denen die Wirklichkeit fassbar wird, in der Menschen selbstverständlich zusammenleben und die nicht in Frage steht. Das gilt auch für andere Sachverhalte – auch wenn diese nicht nur zwingende moralische, rational fixierbare Grundlagen des politischen Gemeinwesens, sondern darüber hinaus die Bewahrung eines gemeinsamen „Ethos“ betreffen, weil dieses „Ethos“ für das steht, was die gemeinsame „Welt“ trägt, wenn es denn nicht durch grundlegende Eingriffe verändert wird.

So hat sich in der Diskussion gezeigt, dass die verschiedenen Kriterien dafür, dass der „Embryo vom ersten Stadium an als Mensch zu verstehen ist und zu gelten hat, nicht für sich stehen und so nicht tragfähig sind – weder das Argument des kontinuierlichen Werdens, noch das der Identität, der Potentialität oder der Spezieszugehörigkeit.[6] Es zeichnet sich ab, dass das „Woraufhin“ der Konsensfindung artikuliert werden muss – und dass dies nicht in einer unüberschreitbar begrenzten rationalen Begründung zu fassen ist, sondern in einem gelebten Ethos zur Geltung kommt, also in einer Lebenswelt, die Menschen miteinander teilen – wie eben die Gleichursprünglichkeit – und die nicht zur Disposition steht. Die Gleichursprünglichkeit gehört zu diesem Ethos und bewahrt die unbestreitbare Gleichrangigkeit und Einzigkeit aller Menschen, die nicht erst durch einen Akt der Anerkennung zustande kommt. Dies ist Teil des gemeinsamen Ethos, für das die Christen auf ihre Weise einstehen, jenseits dessen diese gemeinsame Welt in unabsehbarer Weise eine andere wäre.

Dieses Beispiel zeigt wie die Diskussion um das Menschsein und Mensch-bleiben des Menschen auf ein gelebtes Ethos verwiesen bleibt, das zwar rational nachzuvollziehen, nicht aber rational begründet werden kann. Wegen dieser Nicht-Begründbarkeit hat die evangelische Ethik in bestimmten Diskussionen, wie den um den „Beginn menschlichen Lebens“, keine definitorischen Aussagen getroffen, sondern ist dabei geblieben, das gelebte Ethos im Kontext des zu hörenden Wortes Gottes zu beschreiben und zu bestimmen. In Bezug darauf ist durchaus ein Konsens gegeben, in dem es jedenfalls keine Rechtfertigung für die Tötung von „Embryos“ geben kann. Wer Gründe dafür angeführt hat, musste dies im Widerspruch dagegen tun. Davon zu unterschieden ist die Aufgabe, Hilfestellung in Konfliktlagen zu geben, auch Hilfestellung durch ethische Beratung. Damit können nicht irgendwie faktisch gegebene Konfliktlagen gemeint sein, sondern solche, die sich wiederum mit ethischen Kriterien fassen lassen. Dies bedeutet keineswegs, dass damit die Ethik zu einer Art „Güterabwägung“ oder zu einer Kompromissethik übergeht. Konfliktbearbeitung und Güterabwägung folgen in der Argumentation gänzlich verschiedenen, ja widersprüchlichen Logiken. Konflikte sind dann gegeben, wenn eben keine Güterabwägung möglich ist. In der evangelischen Ethik ist auch der Schwangerschaftsabbruch im Sinne einer ethischen Konfliktbearbeitung verhandelt worden. Das Gebot nicht zu töten wird in seiner Geltung dadurch nicht relativiert, vielmehr wird – im Gegenteil – versucht, zu helfen, dieser Geltung auch in spezifischen Konfliktlagen zu entsprechen. Ethische Konfliktbearbeitung führt nicht notwendig in eine Art von „Situationsethik“, die im Gegensatz zu einer Prinzipienethik steht. Evangelische Ethik lässt sich nicht in solchen Alternativen erfassen, sofern sie ihrer Tradition entsprechend dabei bleibt, Ethik eines gelebten, von Gottes Wort bestimmten Ethos zu sein. Sofern auf Seiten der akademischen Ethik andere Auffassungen vertreten werden, verbleiben diese in den Grenzen von Argumentationsstrategien, die spezifische Begründungsziele verfolgen.[7]

Auch die rechtliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (wie auch das Embryonenschutzgesetz) bewahrt die Grundlinie des unbedingten Schutzes des „Embryos“, sofern sie bei aller Differenzierung im Einzelnen prinzipiell am Tötungsverbot für Embryonen festhält, auch wenn sie – in den Grenzen rechtlicher Regelung – Notausgänge für spezifische, definierte Einzelfälle freilässt, deren Benutzung aber mit keiner letztgültigen Rechtfertigung versehen ist. Darin ist der Unterschied gesetzt zwischen gesetzlichen Regelungen, die notvolle Konflikte von Rechtsubjekten betrifft und die bestimmte Schutzfunktionen übernimmt, gegenüber solchen Regelungen, die weitergreifende, allgemeine Konfliktlagen zu fassen suchen und aufheben.

Die Aufgabe einer Ethik der Konfliktbearbeitung ist von evangelischer Seite auch in Bezug auf die neuen Techniken der sogenannten „Reproduktionsmedizin“ wahrgenommen und diskutiert worden. Auch hier ist die Grenze zu markieren zwischen dem, was zu begründen oder zu rechtfertigen ist und dem, was ethisch als Konflikt zu bearbeiten ist.[8] Deutlich ist, dass „künstliche Befruchtung“ – auch im ethischen Sinne – eine therapeutische Bedeutung hat, die einer spezifischen ärztlichen Indikation entspricht. Es ist auch hier wieder entscheidend, dass sich die Ethik an ein gelebtes Ethos hält – hier auch an das ärztliche Ethos -, das in seiner eigenen Logik konsistent ist, sofern der Arzt keinen anderen Zielsetzungen dienen kann als therapeutischen. Dies gilt, solange „künstliche Befruchtung“ eine ärztlich-medizinische Praxis bleibt. Hier kann die evangelische Ethik einer klaren Grundlinie folgen.

Diese Unterscheidungen betreffen schließlich auch andere akut gewordene medizinische Möglichkeiten, wie die Präimplantationsdiagnostik. Die gegensätzlichen Voten, die der Nationale Ethikrat dazu vorgelegt hat, zeigen, dass auf der einen Seite evangelische und katholische Mitglieder des Ethikrates eine gemeinsame Grundlinie verfolgen, die zur Ablehnung der Präimplantationsdiagnostik führt, weil sie nach dem Urteil dieser Ratsmitglieder keine Konfliktlösung darstellt.[9] Sie formulieren: „Unstrittig ist in dieser Debatte, dass Wege gesucht werden müssen, betroffenen Paaren zu helfen, soweit es medizinisch möglich sowie ethisch und sozial verantwortbar ist. Strittig ist, ob die PID eine Lösung dieser bedrängenden Probleme sein kann und darf. Die Unterzeichner dieses Votums vertreten die Auffassung, dass dies nicht der Fall ist.“ (112). Damit ist deutlich, dass das Kriterium der Konfliktbearbeitung entscheidend bleibt, so dass geprüft werden muss, inwiefern medizinische Techniken dem entsprechen können.

Urteilen – eine gemeinsame Welt in der Perspektive von Glaube und Hoffnung

Wenn darüber diskutiert wird, wie Christen urteilen, dann setzt dies voraus, dass den Christen ein solches Urteil im Besonderen zukommt, weil sie gefragt sind, wie sie in ihrem Urteil dem entsprechen, was sie glauben und hoffen. Dies ist vor allem dort der Fall, wo Urteile anstehen, die die menschliche Existenz, die conditio humana und die damit gegebene menschliche Lebensform betreffen. Dies gilt auch für den jüdisch-christlichen Dialog, der hierzu geführt worden ist.[10] Ethisches Urteilen ist vom Glauben und der Hoffnung, wie sie im Wort Gottes beschlossen sind, nicht zu trennen, weil das Urteilen ohne die Bindung an den Glauben und die Hoffnung ohne ein gegebenes Woraufhin und so auch ohne bestimmten Inhalt wäre. Urteilen erfolgt in Unterscheidungen, in denen die Wirklichkeit erscheint, die von dem bestimmt ist, was im Glauben und in der Hoffnung von Gott präsent wird.[11] Entsprechend ist auch vom „Menschen“ urteilend in Unterscheidungen zu reden. Evangelische Ethik hat daher nicht direkt von der menschlichen „Natur“ gesprochen, sondern davon, wie innerhalb des Redens von Gottes Wirken vom Menschen und von dem, was zu ihm gehört und was sein Leben trägt, zu reden ist.

Zentral diskutiert wurde auch in der evangelischen Ethik die Unterscheidung zwischen „menschlichem Leben“ und einem „Menschen“, der nicht nur Exemplar einer Spezies ist. Mit „menschlichem Leben“ wird etwas Gegebenes bezeichnet, an dem Menschen Anteil haben, im Unterschied zu der Rede von einem „Menschen“, der für einen anderen ein singuläres Du ist. Diese Unterscheidung, die auch als Unterscheidung von menschlichem Leben und Person“ entfaltet worden ist (was einen entsprechenden Begriff vom Person-Sein voraussetzt), ist mit dem Glauben und der Hoffnung gegeben, dass „Menschen“ nicht allein im Blick auf den Verlauf einer bestimmten, von Bedingungen abhängigen Prozedur in ihrem Entstehen zu begreifen sind, sondern „von Anfang an“ als Menschen im Werden erscheinen, als Menschen, denen „von Anfang an“ Gottes Verheißung gilt, dass sie berufen sind, Gottes Geschöpfe und Gottes Kinder zu sein.[12] „Von Anfang an“ – das heißt: Es macht für diesen so artikulierten Glauben keinen Sinn, davon zu sprechen, dass erst ab einem bestimmten Entwicklungspunkt Gottes Verheißung gelten würde. Damit ist auch festgehalten, dass vom „Menschen“ nicht zu reden ist, indem seine wie auch immer bedingte physische Existenz abgetrennt würde davon, was seine Bestimmung und Berufung ist. Wer vom „Embryo“ oder von „befruchteten Eizellen“ spricht, löst eben diesen Zusammenhang auf, sodass nicht mehr gesagt werden kann, was „seine“ Berufung ist. Wenn ein „Embryo“ eingefroren wird, dann ist er de facto durch menschlichen Eingriff seines Werdens und seines Lebenszusammenhanges beraubt, auch wenn der menschliche Eingriff selbst nicht darauf zielt. Es ist daraus gefolgert worden, dass eben dann von „menschlichem Leben“ zu reden ist, mit dem auf eigene Weise verfahren werden kann – nicht wie mit einem Menschen.[13] Doch damit wird weg-interpretiert, was faktisch vorliegt, nämlich „Embryos“, die in diesen Status durch menschlichen Eingriff gekommen sind und so auch in die direkte menschliche Verantwortung. Diese trifft hier auf Grenzen moralischer Rechtfertigung.

Grenzen moralischer Rechtfertigung und ethischer Begründbarkeit[14], die hier sichtbar werden, sind auch mit Grenzen des Machbaren verbunden, so hier mit Grenzen im Verfahren der künstlichen Befruchtung. Auf Grenzen des Machbaren und des jeweiligen Wissens und Verstehens verweist auch die von wissenschaftlicher Seite vielfach, aber nicht ausschließlich vertretene Auffassung, dass der „Verbrauch“ von „Embryonen“ – auch bei der Gewinnung von Stammzellen – unverzichtbar ist. Dagegen jedoch steht die Frage nach Alternativen für die Forschung und damit auch die Frage nach der gezielten Erforschung dieser Alternativen. Dies wiederum ist verbunden mit der Frage, in welchen Zeiträumen und in welcher Perspektive Erfolge erwartet werden, bzw. in welcher Weise hier ein Wettlauf entsteht, der seine eigene Dynamik hat. Der Verweis auf die Freiheit wissenschaftlicher Forschung, d.h. die Freiheit der Forschung gegenüber dem gesetzgeberischen Eingriff, bleibt unreflektiert, wenn diese Freiheit nicht zugleich im Blick auf ethische Grenzen, auch unabhängig von einer gesetzgeberischen Kontrolle, betrachtet wird. Die aufzufindende Begrenzung ist nicht nur ein Problem der ein­gesetzten Mittel, sondern ein Problem der Setzung von Forschungszielen in der ganzen Reichweite einer Wissenschaft, auch in ihrer zeitlichen Erstreckung. Es ist für die Forschung selbst von besonderem Interesse, diese ethische Bedingtheit zu verstehen, und die Forschung selbst trägt zum Verstehen und Erfassen dessen bei, was es zu schützen gilt.[15] Das setzt voraus, dass die von der Forschung mitgetragene gemeinsame Urteilsfindung diesen Weg nicht abkürzt, sondern bereit, ja daran interessiert ist, dieser Urteilsfindung Zeit und Raum zu lassen. Für die evangelische Ethik ist dies insofern im Besonderen im Blick, als sie nicht allgemein vom Menschen und seiner „Subjektstellung“ als Akteur sprechen kann, deren Reichweite unbestimmt bleibt, sondern von dem Menschen, dem die Verheißung Gottes gilt, dass er dazu berufen ist, in allem, was ihm aufgetragen ist, Gottes Geschöpf und Gottes Kind zu bleiben.

Daraus folgt eine Praxis der Verständigung, die darauf setzt, im Konsens aufzufinden, was die gegebene Wirklichkeit ist, die in Gottes Geschichte ihre Konturen hat und der seine Verheißung gilt. Was sich daraufhin dann als Differenz abzeichnet, verbleibt jedenfalls innerhalb dieser mit dem Wort Gottes gegebenen Wirklichkeit, die nicht durch menschliche Grenzziehungen definiert ist. Differenzen können nicht mit dem Verweis auf „Pluralismus“ stehen bleiben, sofern sie ein anderes „Woraufhin“ der Verständigung und andere Verständniswege voraussetzen, um die gestritten werden kann. So kann nicht stehen bleiben, dass sich die einen auf die „Vernunft“ berufen, die anderen auf ein „Gewissen“ und wieder andere auf den „Glauben“. Es geht mit dem Glauben und der Hoffnung – das werden evangelische Christen auf ihre Weise unterstreichen – um eine auch vom Glauben und der Hoffnung her urteilend erschlossene gemeinsame Welt, die dann schon im Verfahren nicht mehr in den Blick kommen kann, wenn dies nicht als unabdingbares Ziel gilt, sondern „etwas“ anderes in den Vordergrund rückt, dessen Geltung oder Bedeutung behauptet werden soll.

Ein gemeinsames Projekt

So kann von evangelischer Seite die Aufgabe in einer Konsensfindung gesehen werden, an der per se alle beteiligt sind, die urteilend die Welt zu erfassen suchen. Dieser Konsens ist nicht herzustellen oder auszuhandeln, sondern durch ein Aufeinander-Hören und ein gemeinsames Suchen aufzufinden. Daher werden alle Perspektiven gebraucht, die in einem solchen Konsens zusammenlaufen können. Dies ist denn das weitreichende Projekt, das vor Augen steht und viele Lücken und Bruchstellen aufweist. Das betrifft z.B. die Folgerungen, die sich auch den Erkenntnissen zu den komplexen genetischen Bedingungen von Behinderung und Krankheit ergeben. Das Verstehen dieser Zusammenhänge ist erst am Anfang, wie an dem Projekt „Encode“ zu sehen ist. Dies kann manche Erwartungen oder Befürchtungen in Bezug auf das Sichtbarwerden und Prognostizieren von Erbkrankheiten grundlegend verändern.

Dass zugleich in der Gesetzgebung und in richterlichen Urteilen entschieden werden muss, heißt nicht, dass damit die Welt „gesetzt“ wird, die es zu erkunden gilt. Nicht überraschend zeigt der Vergleich zwischen verschiedenen Kontexten der Gesetzgebung – unabhängig von ihren konstitutionellen Voraussetzungen – wie z.B. der Vergleich zwischen Israel und Deutschland eine komplexe Vielfalt von Differenzen und – mehr noch – Überschneidungen.[16] Dies kann als Zeichen dafür verstanden werden, dass wir uns in einem solchen gemeinsamen Projekt befinden, das – wie zu hoffen ist – so weitergeführt wird und nicht mit den Entscheidungen als erledigt gelten kann, die so oder so getroffen worden sind.

Wenn von verschiedenen Perspektiven die Rede sein soll, und somit auch von einer „evangelischen“ im Sinne einer evangelischen kirchlichen Lehrbildung, dann ist vorausgesetzt, dass die Verständigung auf Konsensfindung im Verstehen der Wirklichkeit zielt, wie sie uns gegeben ist. Das heißt nach evangelischem Verständnis, es gilt die Perspektive auf eine Welt, die Gott mit sich versöhnt hat[17], sichtbar werden zu lassen. Diese Welt ist nicht in diesen oder jenen von Menschen gesetzten Zielen zu fassen, die eben allzu rasch dazu führen können, dass sie im Gegeneinander dieser Zielsetzungen auseinanderfällt. Vor allen Aufgaben, diese Welt durch welche Vorsichtsmaßnahmen auch immer zusammenzuhalten, steht die begründete Hoffnung, diese gemeinsame Welt im Konsens[18]aufzufinden und zu verstehen. Was in der Diskussion um eine evangelische Ethik strittig bleibt, kann sinnvoll nur innerhalb dieser begründeten Hoffnung verhandelt werden. Daher ist auch nicht von „Positionen“ zu sprechen, die nebeneinander oder gegeneinander stehen. Dies verbleibt in einer Beobachterperspektive, auf die sich keine Ethik beschränken kann, die auf einen Konsens zielt. Die Frage „Was zu uns Menschen gehört“, die mit der Entwicklung der Medizin immer neu akut wird, bleibt daran gebunden zu verstehen, was innerhalb dessen, was von Gott und seinem Wirken zu sagen ist, vom Menschen kenntlich wird. Hier laufen durchaus viele Fäden evangelischer Ethik zusammen, sie verbinden evangelische Ethik mit den Diskursen in der medizinischen Ethik.

Vortrag auf der gemeinsamen Fachtagung des Gesprächskreises „Juden und Christen“ beim Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) und der Katholischen Akademie in Bayern vom 6. bis 8. November 2011 in München unter dem Titel „Biomedizinische Forschung und ihre ethische Herausforderung zwischen Judentum und Christentum.

Quelle: Hanspeter Heinz/Werner Trutwin (Hrsg.), Neue Probleme am Anfang des Lebens. Juden und Christen im Dialog mit Ethik, Recht und Medizin, 2013, S. 59-67.


[1] Siehe dazu auch: Schlögel, Herbert; Hoffmann, Monika (2009): Lebensschutz: Annäherungen und Entfremdungen im Feld ökumenischer Nachbarschaft. In: Hilpert, Konrad (Hg.): Forschung contra Lebensschutz? Der Streit um die Stammzellforschung. Freiburg im Breisgau: Herder (Quaestiones disputatae, 233), S. 99-118. Zum Thema Anfang und Geburt des Menschen: Deutsche Bischofskonferenz; Evangelische Kirche in Deutschland (Hg.) (2006): Von Anfang an uns anvertraut. Menschsein beginnt vor der Geburt; Leitthema 2005-2007: Kinder-Segen – Hoffnung für das Leben; Woche für das Leben 29. April bis 6. Mai 2006. Bonn; Hannover.

[2] Siehe den ausführlichen Bericht von Sardaryan, Diradur (2008): Bioethik in ökumenischer Perspektive. Offizielle Stellungnahmen der christlichen Kirchen in Deutschland zu bioethischen Fragen um den Anfang des menschlichen Lebens im Dialog mit der orthodoxen Theologie. Univ.-Diss., München, 2007. Berlin: Logos-Verl.

[3] Siehe die grundlegende Studie, auch zu biblischen Texten, von Kraus, Wolfgang (1999): Christen und Juden vor den Herausforderungen neuer Technologien. In: Kraus, Wolfgang (Hg.): Bioethik und Menschenbild bei Juden und Christen. Bewährungsfeld Anthropologie. In Verbindung mit Günter Altner und Meier Schwarz. Neukirchen-Vluyn: Neukirchener Verl, S. 6-16.

[4] Es ist die Frage, inwiefern die neuen Formen der Institutionalisierung diesem Erfordernis gerecht werden und wo eben diese ihre Grenzen haben. Siehe dazu: Hilpert, Konrad (2006): Institutionalisierung bioethischer Reflexion als Schnittstelle von wissenschaftlichem und öffentlichem Diskurs. In: Hilpert, Konrad; Mieth, Dietmar (Hg.): Kriterien biomedizinischer Ethik. Theologische Beiträge zum gesellschaftlichen Diskurs. Freiburg im Breisgau: Herder (Quaestiones disputatae, 217), S. 356-379.

[5] Habermas, Jürgen (2001): Die Zukunft der menschlichen Natur. Auf dem Weg zu einer liberalen Eugenik? 2. Aufl. Frankfurt am Main: Suhrkamp.

[6] Siehe die Diskussion in: Damschen, Gregor; Schönecker, Dieter (Hg.) (2003): Der moralische Status menschlicher Embryonen. Pro und contra Spezies-, Kontinuums-, Identitäts- und Potentialitätsargument; [DFG-Rundgespräch, Halle-Wittenberg, 23.-24. Februar 2002]. Berlin: De Gruyter (De-Gruyter-Studienbuch). Siehe auch die Diskussion in: Dabrock, Peter; Klinnert, Lars; Schardien, Stefanie (2004): Menschenwürde und Lebensschutz. Herausforderungen theologischer Bioethik: Gütersloher Verlagshaus, Kaiser, München.

[7] Siehe z.B. Kreß, Hartmut (2001): Reproduktionsmedizin im Licht theologischer Ethik. In: Grünwaldt, Klaus; Hahn, Udo (Hg.): Was darf der Mensch? Neue Herausforderungen durch Gentechnik und Biomedizin: Lutherisches Verlagshaus, S. 121-141.

[8] Siehe dazu umfassend: Hofheinz, Marco (2008): Gezeugt, nicht gemacht. In-vitro-Fertilisation in theologischer Perspektive, Münster: LIT (Ethik im theologischen Diskurs, 15).

[9] Deutscher Ethikrat: Präimplantationsdiagnostik. Stellungnahme (2011). Berlin, S. 111-114.

[10] Siehe dazu auch: Kraus, Wolfgang (Hg.) (1999): Bioethik und Menschenbild bei Juden und Christen. Bewährungsfeld Anthropologie. Neukirchen-Vluyn: Neukirchener Verl.

[11] Siehe dazu auch: Honecker, Martin (2010): Evangelische Ethik als Ethik der Unterscheidung. Mit einer Gesamtbibliographie. Münster u. a.: LIT (Ethik im theologischen Diskurs, 20).

[12] Zur theologischen Klärung siehe: Ulrich-Eschemann, Karin (2000): Vom Geborenwerden des Menschen. Theologische und philosophische Erkundungen. Münster: LIT (Studien zur systematischen Theologie und Ethik, 27).

[13] Siehe zur Diskussion: Anselm, Reiner; Körtner, Ulrich H. J.; Rendtorff, Trutz (2003): Streitfall Biomedizin. Urteilsfindung in christlicher Verantwortung. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht: siehe auch: Dabrock, Peter; Klinnert, Lars; Schardien, Stefanie (2004): Menschenwürde und Lebensschutz.

[14] Siehe zur Diskussion auch in Bezug auf die Forschung an Stammzellen: Wilholt, Torsten (2012): Die Freiheit der Forschung. Begründungen und Begrenzungen. 1. Aufl. Berlin: Suhrkamp (Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft, 2040). Wilholt stellt fest: „Ein kategorisches moralisches Recht auf freie Forschung an embryonalen Stammzellen gibt es nicht.“ (S. 310)

[15] Siehe zur Diskussion auch in Bezug auf die Forschung an Stammzellen: Wilholt, Torsten (2012): Die Freiheit der Forschung. Begründungen und Begrenzungen. 1. Aufl. Berlin: Suhrkamp (Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft, 2040). Wilholt stellt fest: „Ein kategorisches moralisches Recht auf freie Forschung an embryonalen Stammzellen gibt es nicht.“ (S. 310)dazu auch: Ulrich, Hans G.: Research on Human Life – New Demands for Moral and Ethical Discourses, in: Walter Doerfler, Hans G. Ulrich, Petra Böhm (Eds.): Medicine at the Interface between Science and Ethics. Leopoldina Symposium May 30 to June l, 2007 Weißenburg, Bayern, NOVA ACTA LEOPOLDINA Abhandlungen der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina , NF No. 381, Band 98, 2010, 167-176, und: Heuser, Stefan: Dialogue between science and ethics, ebd., S. 177-190.

[16] Siehe: May, Ulrich (2003): Rechtliche Grenzen der Fortpflanzungsmedizin. Die Zulässigkeit bestimmter Methoden der assistierten Reproduktion und der Gewinnung von Stammzellen vom Embryo in vitro im deutsch­israelischen Vergleich. Berlin [u.a.]: Springer (Institut für Deutsches Europäisches und Internationales Medizinrecht Gesundheitsrecht und Bioethik, 15).

[17] Dies hat Dietrich Bonhoeffer als Angelpunkt christlicher Ethik markiert. Vgl. Bonhoeffer, Dietrich (1992): Christus, die Wirklichkeit und das Gute. In: Bonhoeffer, Dietrich: Ethik. München: Kaiser (Werke, / Dietrich Bonhoeffer. Hrsg. von Eberhard Bethge …; Bd. 6), S. 31-61. Siehe dazu: Wüstenberg, Ralf K. (Hg.) (2010): Bonhoeffer and the biosciences. An initial exploration. Frankfurt am Main: Lang (International Bonhoeffer Interpretations, 3).

[18] Vgl. Sauter, Gerhard (1981): Konsens als Ziel und Voraussetzung theologischer Erkenntnis. In: Lengsfeld, Peter; Stobbe, Heinz-Günther (Hg.): Theologischer Konsens und Kirchenspaltung. [erste wissenschaftliche Konsultation der Societas Oecumenica, Europäische Gesellschaft für Ökumenische Forschung, die vom 15. bis 19. September in Münster stattfand]. Stuttgart: Kohlhammer, S. 52-63.

Hier der Text als pdf.

Hinterlasse einen Kommentar