Präambel
Die Erhaltung des Lebens von Menschen, die wegen einer unheilbaren Krankheit ein Ende ihrer Qual herbeisehnen oder infolge unheilbaren chronischen Leidens zum schaffenden Leben unfähig sind… (weiterer Wortlaut unbekannt. Inhalt sinngemäß: … ist mit den sittlichen Normen der Volksgemeinschaft nicht zu vereinbaren.)
§ 1
Wer an einer unheilbaren, sich oder andere stark belästigenden oder sicher zum Tode führenden Krankheit leidet, kann auf sein ausdrückliches Verlangen mit Genehmigung eines besonders ermächtigten Arztes Sterbehilfe durch einen Arzt erhalten.
§ 2
Das Leben eines Kranken, der infolge unheilbarer Geisteskrankheit sonst lebenslänglicher Verwahrung bedürfen würde, kann durch ärztliche Maßnahmen, unmerklich für ihn, beendet werden.
Die Teilnehmer der Konferenz über das „Euthanasiegesetz“ im Oktober 1940
de Crinis, Prof. Dr. Max. Ordinarius für Psychiatrie und Neurologie an der Charité Berlin. Beratender Wehrmachtspsychiater. Hoher Beamter im Reichsministerium für Erziehung, Kultur und Volksbildung. Wissenschaftlicher Mentor des „Reichsausschusses“ und der „Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten“.
Eberl, Dr. med. Irmfried. Gutachter und Tötungsarzt von „T 4“ in Brandenburg (Zuchthaus) und danach Bernburg. Selbstmord am 6.2.1948.
Faltlhauser, Dr. med. Valentin. Leiter der Anstalt Kaufbeuren-Irsee. Gutachter bei „T 4“. Propagandist und Aktivist der „wilden Euthanasie“. Nachkriegsprozeß in Augsburg (AK Schwur 4/49), Haftstrafe.
Heinze, Prof. Dr. med. Hans. Kinder- und Jugendpsychiater. Leiter der Anstalt Brandenburg-Görden. Diese Anstalt war Zwischenanstalt der „Aktion T 4“, für die Heinze gutachtete. Görden war gleichzeitig erste „Reichsausschuß“-Anstalt und diente der Ausbildung von „Reichsausschuß“-Ärzten unter Heinzes Leitung. Heinze war einer der drei ständigen Gutachter der „Kinderaktion“ und leitete eine Forschungsanstalt des „Reichsausschusses“ und der „Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten“. Nach 1945: Verurteilung durch ein sowjetisches Militärgericht zu sieben Jahren Zwangsarbeit. Anschließend Direktor der Landesheilanstalt Wunstorf. Ermittlungsverfahren Hannover (siehe Wentzler).
Heydrich, Reinhard. Ehemaliger Marineoffizier, Chef der Sicherheitspolizei und des SD im RSHA, zuletzt „Reichsprotektor Böhmen und Mähren“, wo er am 27.5.1942 einem Attentat zum Opfer fiel. Heydrich war Hauptinitiator der Ausweitung der „rassenhygienischen“ „Ausmerze“-Politik auf alle abweichenden sozialen Minderheiten, auf die die „Endlösung der Judenfrage“ von 1942-1944 nur eine wohl aus außenpolitischen Gründen für opportun erachtete Komponente darstellte.
Jekelius, Prof. Dr. med. Erwin. Leiter der „Kinderfachabteilung“ Steinhof/Wien, der zweiten „Musteranstalt“ des „Reichsausschusses“. Profilierte sich für die „Euthanasie“-Kampagne als Direktor der Wiener Trinkerheilstätte. 1945 von der Roten Armee verhaftet, starb 1952 in der Sowjetunion.
Kaldewey, Dr. med. Walter. Stand auf den Gutachterlisten der „Aktion T 4“, weitere Einzelheiten nicht bekannt. Reichskriminalpolizeiamt.
Kihn, Prof. Dr. med. Berthold. Ordinarius für Psychiatrie Jena, Dekan der Medizinischen Fakultät der Universität Jena. Gutachter bei „T 4“. Überzeugter Katholik, nach dem Krieg a. o. Professor an der Universität Erlangen. Ermittlungsverfahren Staatsanwaltschaft Nürnberg, 19 Js 1002/61, eingestellt.
Lenz, Prof. Dr. Fritz. Führender Kopf der nationalsozialistischen „Rassenhygiene“, Hauptinitiator der nationalsozialistischen Rassengesetzgebung. Direktor mehrerer Institute. Verfocht seine institutionellen Interessen hauptsächlich über den „Sachverständigenbeirat für Bevölkerungs- und Rassenpolitik“ beim Reichsinnenministerium. Starb in den siebziger Jahren als verschwiegene graue Eminenz der westdeutschen Nachkriegs-Anthropologie, ohne sich öffentlich oder privat von seinen damaligen Vorstellungen losgesagt zu haben.
Lonauer, Dr. med. Rudolf. „T 4“-Gutachter. Direktor der Tötungsanstalt Hartheim bei Linz, war zeitweilig Leiter der Medizinalabteilung in der Hauptabteilung I der Organisation „T 4“.
Mauz, Prof. Dr. med. Friedrich. Ordinarius für Psychiatrie und Neurologie Universität Königsberg, Gutachter bei „T 4“. Nach 1945 an der Universität Münster.
Pfannmüller, Dr. med. Hermann. Anstaltsdirektor Eglfing-Haar, Gutachter für „T 4“, Leiter der „Kinderfachabteilung“ Eglfing-Haar. Nachkriegsprozeß: München (1 Ks 10/49), Haftstrafe.
Pohlisch, Prof. Dr. med. Kurt. Direktor der Neurologischen und Psychiatrischen Universitätsklinik Bonn, Beratender Wehrmachtspsychiater beim Wehrkreisarzt VI, „T 4“- Gutachter. Promoter der „Erbbiologischen Bestandsaufnahme in den Heil- und Pflegeanstalten“ des Deutschen Gemeindetags, spezialisiert auf Kinder- und Jugendpsychiatrie. Nachkriegsprozeß Düsseldorf (8 Ks 28/49). Unangefochtene Nachkriegskarriere.
Renno, Dr. med. Georg. Tötungsarzt des „Reichsausschusses“ in der „Kinderfachabteilung“ Waldniel und der „T 4“ in Hartheim.
Schmidt, entweder
Dr. med. Karl. Auf den Gutachterlisten von „T 4“ nachgewiesen, weitere Einzelheiten nicht bekannt.
– Oder
Dr. med. Walter. Tötungsarzt und Gutachter des „Reichsausschusses“, Leiter der „Kinderfachabteilung“ Eichberg. Nachkriegsprozeß: Frankfurt/M., (4 KLs 15/ 46), zum Tod verurteilt, später begnadigt.
Schneider, Prof. Dr. med. Carl. Ordinarius für Psychiatrie in Heidelberg. Mitbegründer der psychiatrischen Arbeitstherapie. Gutachter bei „T 4“, Gründer der „Forschungsanstalt des Reichsausschusses“ in Wiesloch. Beging am 10.12.1946 Selbstmord.
Schnell, Dr. K. Forensischer Psychiater (oder Jurist?). Aktiv im „Kriminalbiologischen Dienst“ des Reichsjustizministeriums. Hat sich vor allem mit Untersuchungen über die „kriminalbiologische“ Prognostik bei „Rückfallverbrechern“ einen Namen gemacht.
Schultze, Prof. Dr. Walter. Ministerialdirektor, Gesundheitsdezernent im Bayerischen Innenministerium. Nachkriegsprozeß: München (1 KLs 154/48), Haftstrafe.
Schumann, Dr. med. Horst. Gutachter und Tötungsarzt in Grafeneck, leitete danach Massenversuche zur Röntgenkastration in den Konzentrationslagern Auschwitz und Ravensbrück, war danach auch als Gutachter und Tötungsarzt der „Aktion 14 f 13“ und der „Aktion Brandt“ tätig. 1950 ungehinderte Ausreise aus der BRD nach Ghana, 1965 an die BRD ausgeliefert, zeitweilig Untersuchungshaft in Frankfurt/M., 1971 wegen Haft- und Verhandlungsunfähigkeit aus der Haft entlassen, seither auf freiem Fuß. Verfahren (Js 18/67 GStA) in Frankfurt/M.
Sprauer, Dr. med. Ludwig. Ministerialrat, Gesundheitsdezernent im Badischen Innenministerium in Karlsruhe. Nachkriegsprozeß: Staatsanwaltschaft Freiburg/Brg. (1 Ks 5/48), Haftstrafe.
Stähle, Dr. med. Eugen. Ministerialrat, Gesundheitsdezernent im Württembergischen Innenministerium in Stuttgart, Gauamtsleiter des Hauptamts für Volksgesundheit der NSDAP.
Steinmeyer, Dr. med. Theodor. „T 4“-Gutachter, Leitender Anstaltsarzt in Bremen. Von Anfang Oktober 1942 bis zum Kriegsende leitete er die Landesheil- und Pflegeanstalt Pfafferode in Pfafferode bei Mühlhausen/Thüringen. Nachdem er von Angehörigen der US-Army verhaftet wurde, beging er am 26. Mai 1945 Suizid im Gefängnis Mühlhausen.
Ullrich, Dr. med. Aquilin. Gutachter bei „T 4“. Erster Tötungsarzt in Brandenburg (Zuchthaus) und danach Bernburg. Nachkriegsprozeß: Generalstaatsanwalt Frankfurt/M. (Js 15/61), wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt. Praktiziert bis heute als Frauenarzt.
Vellguth, Dr. med. Hermann. Stadtmedizinaldirektor. Löste 1939 den bisherigen Leiter des Hauptgesundheitsamts Wien, Dr. Gundel, ab, weil dieser mit der „Euthanasie“-Planung nicht einverstanden war. Hatte sich vorher mit Konzepten zur „erbbiologischen Bestandsaufnahme“ in Ballungszentren hervorgetan.
Wentzler, Dr. med. Ernst. Niedergelassener Kinderarzt und Inhaber einer Kinderklinik in Berlin-Frohnau. Einer der drei Gutachter der „Kinderaktion“. Vorsitzender des „Vereins Deutsches Kinderkrankenhaus“ und Exponent einer Reform des Kinderkrankenhauswesens. Ermittlungsverfahren (Gutachterverfahren) Staatsanwaltschaft Hannover (2 Js 237/56), eingestellt.
Quelle: Karl Heinz Roth/Götz Aly, Das „Gesetz über die Sterbehilfe bei unheilbar Kranken“. Protokolle der Diskussion über die Legalisierung der nationalsozialistischen Anstaltsmorde in den Jahren 1938-1941, in: Karl Heinz Roth (Hrsg.), Erfassung zur Vernichtung. Von der Sozialhygiene zum „Gesetz über Sterbehilfe“, Berlin: Verlagsgesellschaft Gesundheit, 1984, 101-179, hier S. 173-176.