Oswald Bayer über die Barmherzigkeit: „Barmherzigkeit ist Sache des ganz nach außen gekehrten Innersten, des Herzens, nicht mit moralischer Entschlossenheit gleichzusetzen, sondern ihr zugrunde liegend. Sie gilt dem Armen und Elenden, nicht dem Reichtum und Glanz; Blick und Wille richten sich nach unten. Sie lässt den sich Zuwendenden nicht bei sich selbst, ist keine in sich selbst geschlossene Gesinnung und sich selbst genügende Haltung. In ihr gerät der Mensch außer sich, um in Liebe und Leidenschaft beim Geringeren zu sein.“

Barmherzigkeit

Von Oswald Bayer

Die Lehnübersetzung des lateinischen misericordia besagt in der genauen Bedeutung des zusammen­gesetzten Wortes: bei dem Armen sein Herz zu haben. Barmherzigkeit ist bestimmte Liebe, der Gegensatz zur Hartherzig­keit, in der man sich vor der Not des Nächsten ver­schließt und damit auch seine eigene Not und Bedürftig­keit vergißt. Für die Bewegung der Barmherzigkeit sind vier Momente konstitutiv, die den zutiefst antistoischen Zug des Evan­geliums kennzeichnen: das affektive, deszendierende, ekstatische und solidarische. Barmherzigkeit ist Sache des ganz nach außen gekehrten Innersten, des Herzens, nicht mit moralischer Entschlossenheit gleichzusetzen, sondern ihr zugrunde liegend. Sie gilt dem Armen und Elenden, nicht dem Reichtum und Glanz; Blick und Wille richten sich nach unten. Sie läßt den sich Zuwendenden nicht bei sich selbst, ist keine in sich selbst geschlossene Gesinnung und sich selbst genügende Haltung. In ihr gerät der Mensch außer sich, um in Liebe und Leidenschaft beim Geringeren zu sein. Die Ungleichheit jedoch, in der Hilfsbedürftiger und Helfer einander begegnen, ist um­fangen und durchdrungen von einer noch größeren Gemeinsamkeit und Gleichheit, die in der Geschöpflichkeit als solcher besteht, und in der von dieser zu unterscheidenden Not-Gemeinschaft, die mit dem Verlust der Gottebenbildlichkeit gegeben ist.

So universal diese zweifache Gemeinsamkeit ist, so wenig versteht sie sich von selbst. Das gehört offenbar auch zu den Bedingungen des Lebens unter dem Verlust der Gottebenbild­lichkeit. Verstünde sie sich von selbst, hätte Jesus die Geschichte des barmherzigen Samari­ters nicht erfinden und erzählen müssen. Dann blieben wir nicht darauf angewiesen, daß sie uns immer wieder neu erzählt wird (vgl. Mt 25,31-46). Die Evidenz dieser er­zählten Barmherzigkeit ist bleibend sprachlich vermittelt.

Wird von dieser Vermittlung abgesehen bzw. ihr eine Immanenz unterstellt, in der sie sich wirkungsgeschicht­lich-institutionell tradiere und sich im allg. Bewußtsein gleichsam von selbst halte, gerät man in den Sog der Illu­sion einer selbstgewissen Moralität bzw. einer von dieser vorausgesetzten und implizierten selbstbezogenen Subjektivität und Freiheit; Hochmut und Verzweiflung wer­den dann unausweichlich.

Christliche Ethik rechtfertigt sich, wenn überhaupt, aus der Barmherzigkeit Gottes. Jedenfalls beruft sie sich für ihre Zu­mutungen auf sie (Röm 12,1). Diese Barmherzigkeit tröstet. Falschen Trost brächte die Beru­fung auf ein höchstes Wesen, mit der das Leiden überspielt oder gerechtfertigt wäre. Der wah­re Trost aber ist mit der Barmherzigkeit Gottes identisch, der sich dem Niedrigen in der Tiefe zuwendet und Gemeinschaft durch den Tod hindurch zusagt und schafft (zur Identi­tät von Barmherzigkeit und Trost als Überwindung der Todesmacht vgl. den Lobpreis 2 Kor 1).

Entgegen dieser Tiefe und Radikalität der Barmherzigkeit ist gegenwärtig eine durch Barmherzigkeit bestimmte Mit­menschlichkeit zunehmend dem Verdacht ausgesetzt, mit ihrer Spontaneität auch zufällig und im Blick auf die Gestaltung gesellschaftliche Strukturen gerade nicht tiefgreifend genug zu wir­ken. Rechtliche Garantien der Hilfe befreien ja von der Furcht, keine Hilfe zu finden; die Ratio­nalität rechtliche Konstruktionen schaltet den Zufall weitgehend aus. Freilich um den Preis möglicher Kälte. Denn die Wärme emotionaler Zuwendung und zugleich ihre Frei­heit und Spontaneität kann rechtlich-institutionell nicht garantiert werden; sie läßt sich nicht organi­sieren. So stößt man nicht nur in den Lücken und an den Rändern eines soz. Rechtsstaates, sondern inmitten seiner In­stitutionen auf die Frage nach einer Freiheit, die vom Gesetz formal korrekt zu erbringender Dienstleistungen sich nicht erzwingen läßt. Es ist die evangelische, von Gottes Barmherzigkeit gewährte Freiheit, die es er­laubt, aus sich selbst herauszugehen, um sich dem an­dern zuzuwenden, sich in ihn hin­einzuversetzen, seine Bedürftigkeit und Not zu erkennen, ihm zu helfen und für ihn dazusein. Solches Dasein für andere hat durch­aus institutionelle Folgen (Bethel), ohne aus ihnen sich rechtfertigen zu müssen.

Lit.: R. BULTMANN, ThWNTII, 1935, 474-483 — K. BARTH, Kirchliche Dogmatik II/1, 19462, 413-422 — A. DARLAP, Sacramentum MundiI, 1967, 468 ff. (Lit.) — O. BAYER, Barmherzigkeit, in: DERS., Zugesagte Freiheit, 1980, 102-108.

Quelle: Theodor Schober/Martin Honecker/Horst Dahlhaus (Hrsg.), Evangelisches Soziallexi­kon, 7. A., Stuttgart: Kreuz Verlag 1980, Sp. 122f.

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