Wilhelm Freiherr von Pechmanns Begründung seines Kirchenaustritts im Schreiben an Reichsbischof Müller (1934): „Nun habe ich zwar oft und oft protestiert: gegen die Vergewaltigung der Kirche, gegen ihren Mangel an Widerstandskraft, auch gegen ihr Schweigen zu viel Unrecht und zu all’ dem Jammer und Herzeleid, das man, aus einem Extrem ins andere fallend, in ungezählte ’nichtarische‘ Herzen und Häuser, christliche und jüdische, getragen hat. Aber ich habe bisher nur in Wort und Schrift protestiert, und immer ganz vergeblich. Es ist Zeit, einen Schritt weiterzugehen, d. h. durch den Austritt aus einer Kirche zu protestieren, die aufhört, Kirche zu sein, wenn sie nicht ablässt, die auch von Ihnen wieder proklamierte ‚Einheit zwischen National­sozialismus und Kirche‘ zu einem integrierenden Bestandteil ihres Wesens, zur Richtschnur ihrer Verwaltung zu machen; wenn sie nicht ablässt, sich einem Totalitätsanspruch zu unter­werfen, in dem ich schon an sich, vollends aber in seiner Anwendung auf Glauben und Kirche, nichts anderes zu erkennen vermag als einen Rückfall in vor- und widerchristlichen Absolutismus.“

Begleitbrief zur Kirchenaustrittserklärung an Reichsbischof Müller

Von Wilhelm Freiherr von Pechmann

AN DEN REICHSBISCHOF

München, Ostermontag, 2. April 1934

Hochwürdigster Herr Reichsbischof

Lassen Sie mich dem, was ich Sie entgegenzunehmen bitte, eine Erinnerung voraus­schicken!

Es war im September 1921 in Stuttgart, im Rechtsausschuß des zweiten vorbereitenden Kirchentages. Gegenstand der Beratung war der Entwurf einer Kirchenbundesverfassung, wie wir ihn in einer kleinen Kommission des Kirchenausschusses in zweijähriger Arbeit fertiggestellt hatten: ich darf es aussprechen, mit einem Höchstmaß von Sorgfalt; in voller Freiheit; nichts im Auge als unsere rein kirchliche Aufgabe.

Professor Thümmel hatte den Kirchen-Bund als solchen bekämpft und die Einheitskirche verlangt. Mit Überzeugung trat ich (als Präsident des Kirchentages) dem entgegen: „Wenn Sie alles zunichte machen wollen, was wir in unserem vierhundert­jährigen Kirchenwesen an Einigkeit haben und haben können, dann machen Sie das Experiment der Einheitskirche; je mehr „Einheit“, desto weniger Einigkeit, wahre, lebendige, dauerhafte Einigkeit!“

Meine ernste Warnung fand Gehör. Unser Entwurf wurde angenommen, zunächst im Ausschuß, dann, nicht ohne tiefe Bewegung, im Plenum. An Christi Himmelfahrt 1922, in der Schloßkirche zu Wittenberg, über den Gräbern unserer Reformatoren, ist dann der Kirchenbund feierlich abgeschlossen worden; und so wenig ich behaupten will, daß der immer und überall auf der Höhe seiner Aufgabe gestanden habe: die ihm verliehene Rechts­form, der föderative Charakter des Zusammenschlusses hat sich ohne allen Zweifel vollauf bewährt, bis zuletzt.

Und nun dem gegenüber die Deutsche Evangelische, die Einheitskirche vom 11. Juli v. J.?

Ihre Kundgebung zum letzten Karfreitag schließt mit den Sätzen:

„… Die Not in unserer Kirche ist durch die scheinbar unentwirrbare Verwirrung so groß, die gegenseitige Verurteilung so hart, daß nur der Gekreuzigte uns selbst von allem kranken Wesen, allem Krampf und aller Bitterkeit befreien kann. Noch scheint es nicht so weit, daß wir zu einander finden können; um so mehr wollen wir alle uns vor dem Gekreuzigten zusammenfinden und der Kraft vertrauen, die von ihm ausgeht.“

Mein hochwürdigster Herr Reichsbischof, ich ehre und teile dieses Vertrauen und habe mich lebenslang mit allen, die zu den Füßen des Gekreuzigten knien, über jede wie immer geartete Schranke hinweg eng und unauflöslich verbunden gewußt. Für die Kirche selbst wie für alle, die ihr angehören, kenne auch ich kein anderes Heil als das, von welchem, „voll des heiligen Geistes“, vor den Obersten des Volkes und den Ältesten von Israel der Apostel Petrus jenes Zeugnis abgelegt hat, das ich seit bald 70 Jahren im Gedächtnis und im Herzen trage: Apostelgeschichte 4, 12!

Aber, Herr Reichsbischof: zu der Not und Verwirrung, welche Sie mit dankenswerter „Sachlichkeit“ feststellen, wäre es nimmermehr gekommen, wenn nicht die Führer und Träger der kirchlichen Revolution, welche im Dienste kirchenfremder Zwecke und Ziele die Einheitskirche erzwungen hat, um vieles schwerer gefehlt hätten, als Ihre Kundgebung erkennen läßt; und die Verwirrung ist — auch und gerade vom Kreuz her — nur zu heilen, wenn diese Verfehlungen klar erkannt und nach Kräften wieder gut gemacht werden.

Im Juni v. J. habe ich dem Herrn Vizekanzler von Papen geschrieben, das kirchliche Manöver sei hoffnungslos verfahren; ich könne „in der uns beiden vertrauten Soldaten­sprache“, nur dringend zu dem Befehle raten: „Das Ganze Halt! In die Quartiere, marsch, marsch!“

Ich komme, so hoffnungslos der Rat damals war und heute erst recht ist, doch wieder auf ihn zurück. Großes wäre zu erreichen, wenn man, alle kleinen und großen Bedenken und Schwierigkeiten überwindend, das auf Rechtsbruch beruhende und in wesentlichen Stücken seines Inhalts verfehlte Verfassungswerk von 1933 einer Revision unterziehen und zu diesem Zwecke vor allem auf den verlassenen Rechtsboden zurück­kehren würde. „Mit Feuer bist du in eine falsche Herberge gegangen, mit Feuer mußt du wieder ausbrechen“: unsere Kirche brauchte sich nicht zu schämen, in tief ernster Zeit und Lage diese Mahnung von Jakob Böhme mit Überzeugung auf sich selbst anzuwenden.

Es wird, fürchte ich, nicht geschehen. Was kann und soll nun aber unsereiner tun, um wenigstens nicht länger einen, sei’s noch so kleinen Teil von Mitverantwortung durch Schweigen auf sich zu nehmen?

Ich habe in diesen Tagen wieder viel in Bengels Gnomon gelesen und habe zu Offen­barung III 8, aus der „erklärten Offenbarung“ herübergenommen, das Wort gefunden:

„Oft kann man nur noch protestieren; man soll aber das nicht lassen, bis gelegene Zeit kommt, durchzudringen.“

Nun habe ich zwar, Sie wissen es ja, seit April v. J. oft und oft protestiert: gegen die Vergewaltigung der Kirche, gegen ihren Mangel an Widerstandskraft, auch gegen ihr Schweigen zu viel Unrecht und zu all’ dem Jammer und Herzeleid, das man, aus einem Extrem ins andere fallend, in ungezählte „nichtarische“ Herzen und Häuser, christliche und jüdische, getragen hat. Aber ich habe bisher nur in Wort und Schrift protestiert, und immer ganz vergeblich. Es ist Zeit, einen Schritt weiterzugehen, d. h. durch den Austritt aus einer Kirche zu protestieren, die aufhört, Kirche zu sein, wenn sie nicht abläßt, die auch von Ihnen wieder proklamierte „Einheit zwischen National­sozialismus und Kirche“ zu einem integrierenden Bestandteil ihres Wesens, zur Richtschnur ihrer Verwaltung zu machen; wenn sie nicht abläßt, sich einem Totalitätsanspruch zu unter­werfen, in dem ich schon an sich, vollends aber in seiner Anwendung auf Glauben und Kirche, nichts anderes zu erkennen vermag als einen Rückfall in vor- und widerchristlichen Absolutismus: Matth. 22, 21, Markus 12, 17, Lukas 20, 25!

So lange als irgend möglich habe ich diesen Schritt hinausgeschoben, von dem ich nicht zu sagen brauche, was er mich kostet. Nun aber kann und darf ich nicht länger zögern. Ich bitte Sie, die Erklärung meines Austritts aus der Deutschen Evangelischen Kirche hier­mit entgegenzunehmen.

Verehrungsvoll bleibe ich, hochwürdigster Herr Reichsbischof,

Ihr sehr ergebener
gez. D. Wilhelm Frhr. v. Pechmann,
verfassungsmäßiger Präsident
des Deutschen Evangelischen Kirchentages von 1924 bis 1930.

Quelle: Allgemeine Evangelisch-Lutherische Kirchenzeitung, 67. Jg. 1934, Spalte 351f.

Hier der Text als pdf.

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