Von Kornelis H. Miskotte
Der Ursprung des heute schillernden Begriffes Gemeinsinn liegt im Begriff des sensus communis. Ausgehend von der »allgemeinen und besonderen Empfindung« (koinê kai idia aisthêsis; Aristoteles, de anima III, 425) bestimmt Thomas von Aquino den sensus communis als »allgemeine Wurzel und Ursprung der äußeren Sinne« (S. Th. I q. 78a. 4 ad 1. 2; q. 84a. 8. ad 2; vgl. S. c. Gentiles II, 74), d. h. als für jeden der einzelnen Sinnesobjekte eigentümlichen Sinn, also erkenntnistheoretisch gesprochen etwa gleichbedeutend mit dem allgemeinen und gesunden Menschenverstand. In seiner Wertschätzung der Sprichwörter als Niederschlag von Logik, Moral und Weisheit in den äußeren Dingen verwendet Luther u. a. den Terminus »sensus communis« (WA 40/I, 293; 17/I, 377; 18, 784).
Erst im Deismus wird der sensus communis als »common sense« zentral und in vielen Richtungen grundlegend für den Religionsbegriff wie für das Wesen der bürgerlichen Tugenden. Die Schottische Schule (u. a. Dugald Stewart) faßt »selbstevidente« Wahrheiten theoretischer und ethischer Art unter diesem einen Begriff zusammen. Eine Zuspitzung auf die Ästhetik hat Kant (Kritik der Urteilskraft §§ 20-23) unternommen. Das deutsche Wort Gemeinsinn hat einen wärmeren Ton als common sense, deutet mehr einen Gegensatz z. B. zu Egoismus an und hat eine gewisse religiös-romantische Färbung. Es unterscheidet sich von der Konstruktion eines volonté general und eines Gesamtbewußtseins. In »völkischer« Verwendung bekam es einen Hauch von Verklärung zum Absoluten. Das ging meistens nicht ab ohne Kurzschlüsse bezüglich der Frage der Herkunft; die Menschennatur schließe mit anderen Trieben (Gattungs- und Fortpflanzungstrieb usw.) den Trieb zum Selbstschutz im Gefolge der Selbstbehauptung der Gemeinschaft oder der Gesellschaft mit ein; die Kehrseite dieses Triebes sei der Opferwille, welcher sich im Zug des naturalistisch verstandenen Gemeinsinns irrational einstellte. Utilitaristisch- propagandistisch abgewandelt bedeutet das: »Gemeinnutz geht vor Eigennutz«. Dabei liefen die von Tönnies eingeführten Unterscheidungen wie »Gemeinschaft« und »Gesellschaft«, »Wesenswille« und »Kürwille« durcheinander.
Aber beinahe überall war die ethische Begründung des Gemeinsinns verwirrt. Wie der Versuch, den Altruismus von einem fundamentalen Egoismus in seinen Differenzierungen herzuleiten, ist auch die naturalistische Ableitung des Gemeinsinns abzulehnen. Und der Gemeinsinn ist nicht als sittlich höher zu bewerten, solange noch der Gedanke einer prästabilierten Harmonie zwischen dem eigenen und dem fremden Wohl, der eigenen und der gesellschaftlichen Wohlfahrt überwiegt. Echter Gemeinsinn lebt nur da, wo der Mensch die Gemeinschaft als einen hohen Wert an sich erkannt hat und sein Leben danach richtet. Die heutige akute Vertrauenskrisis, der fortwährend genährte Argwohn aller gegen fast alle Mitmenschen, ist ein Symptom der Verwilderung des Gemeinsinns, das in einer krankhaften Einsamkeit wurzelt.
Eine Stärkung des Gemeinsinns kann also nicht erwartet werden von einer Ethik, welche diese Gesinnung und dieses Gut als faktisch oder prinzipiell der Menschennatur mitgegeben darstellt, und zwar um so weniger, als die Bezirke, woran sie sich orientieren möchte (Ehe, Familie, Volk, Staat, Gesellschaft), schon in früheren Formen ihrer Auflösung keinen Grund für solche Erwartung abgeben. Neuere Philosophie und Theologie haben deshalb die Ethik des Gemeinsinns (ohne die soziologischen Strukturen zu umgehen) in den Beziehungen von Persongemeinde und Gottesbegriff erörtert. Sowohl in der »Gemeinschaft« als in der »Gesellschaft« als Verband rationalen Handelns offenbart und bestätigt der Mensch sich selbst in der realen Schranke und Verschränkung von Ich und Du. Kraft dieser Grundbeziehung ist die gesamte Geistigkeit des Menschen in den Bund hineingehoben; deswegen geht mit dem Verlust lebendiger Gottesgemeinschaft allmählich nach Art der hier wesensmäßig herrschenden Strukturen die Gemeinschaft und der darauf gerichtete Gemeinsinn verloren. Die Kollektiv-Gestalt als solche kann also der Einzelperson niemals übergeordnet sein, und der Gemeinsinn kann die ethische Führung nicht beanspruchen. Um zur Erfassung der ontisch-ethischen Grundbeziehungen der Personen in der Gemeinschaft und Gesellschaft durchzudringen, bedürfen wir mindestens der Ahnung einer ganz anderen Überlegenheit. Wie ich aber Gottes Ich erst kenne in der Offenbarung seiner Liebe, so auch den andern Menschen. Ein gemeinschaftliches Ethos, in dem der common sense und der Gemeinsinn den Raum ihrer Entfaltung finden würden, setzt die genannten Grundbeziehungen voraus. Ebenso sind »Wesenswille« und »Kürwille«, wenn auch als Beschreibung wichtig, nicht an sich normativ für das Handeln der einzelnen im rechten Verständnis des Gemeinsinns. Hier hat der Kirchenbegriff einzusetzen. Nirgendwo kann Gemeinsinn so unerwartet stark und froh wachsen als da, wo die Erkenntnis der höchsten Einsamkeit des einzelnen in die (ihm offenbarte) Sünde die Erkenntnis weitester Gemeinschaft mit allen anderen einschließt. Da muß des Menschen Verhärtung, Zurückhaltung und Gleichgültigkeit gegenüber dem Gemeinwesen in allen ihren Gestalten ein Ende finden.
Lit.: L. SCHÜTZ, Thomas-Lexikon, (1881) 18952, 741 – W. WUNDT, Ethik, (1886) 1923, 245 – F. TÖNNIES, Gemeinschaft u. Gesellschaft, (1887) 19538 – G. SIMMEL, Einleitung in die Moralwissenschaft I, (1892) 19113, 92 ff. – P. NATORP, Sozialpädagogik, (1800) 19225 – DERS., Sozialidealismus, (1920) 19222 – E. THIELE, Luthers Sprichwörtersammlung, 1900 – E. DÜHRING, Soziale Rettung durch wirkliches Recht, 1907 – J. TH. BEYSENS, Allgemeine Zielkunde I, Leiden 1912, 138 ff. – A. GÖRLAND, Ethik als Kritik der Weltgeschichte, 1914, 358 – F. EBNER, Das Wort u. die geistigen Realitäten, 1921 – E. STEIN, Individuum u. Gemeinschaft (Jb. f. Philosophie u. phänom. Forschung 5, 1922, 116-283) – M. BUBER, Ich u. Du, 1923 – D. BONHOEFFER, Sanctorum communio, (1930) 19542 – ST. ANTERS, Scholast. Lexicon, Antwerpen 1937, 291.
RGG3, Bd. 2 (1958), Sp. 1374f.