Edmund Schlink, Die Verkündigung der Kirche im Kriege (1940): „Im Kriege droht der Verkündigung die Versuchung, dass sie die grundsätzliche Infragestellung des politischen Handelns durch das göttliche Recht verschweigt und durch ihr Schweigen den Krieg als Ausnahmezustand, in dem allem der Anspruch, die Machtmittel und der Erfolg entscheiden, sanktioniert. Dieses Schweigen ist zwar aus der territorialgeschichtlichen Vergangenheit der Kirchen lutherischen Bekenntnisses in Deutschland verständlich, aber von daher wahrlich nicht entschuldbar. Die Kirche, die dem lutherischen Bekenntnis treu bleibt und Luther, der die Frage der Gehorsamspflicht im Kriege in kritischer Offenheit erörtert hat, als ihren Lehrer emst nimmt, muss unüberhörbar die Frage der Rechtmäßigkeit an den Grund des Krieges und an die Methoden der Kriegsführung richten. Aller politische Rechtsanspruch ist zu stellen unter Gottes Wort und keineswegs von vornherein mit dem göttlichen Recht zu identifizieren.“

Bemerkenswert ist, wie Edmund Schlink im Frühjahr 1940 in seinem Vortrag „Die Verkündigung der Kirche im Kriege“ jegliche Kriegstheologie vermieden hatte, ganz im Unterschied zu Hanns Liljes unseligem Aufsatz „Der Krieg als geistige Leistung“ von 1941:

Die Verkündigung der Kirche im Kriege

Von Edmund Schlink

Wie der Krieg der Bibel keinen neuen Text hinzugefügt so gibt er auch der kirchlichen Verkündigung kein neues Thema. Die Verkündigung der Kirche hat immer die Problematik von Tod und Leben, Un­recht und Recht, Menschenherrschaft und Gottesherrschaft zu ihrem Gegenstand. Sie handelt auch zu allen Zeiten vom Amt der weltlichen Obrigkeit und dem ihm von Gott gegebenen Auftrag. Im Kriege wird zwar die Wirklichkeit dieser Welt krasser, enthemmter, maßloser und grausamer sichtbar als im Frieden, aber die Menschen sind in Krieg und Frieden in allem Entscheidenden dieselben. Auch im Frieden befinden sie sich im Kriege gegen Gott und den Nächsten. Dies ist festzustellen, ohne damit den Krieg in irgendeiner Weise zu beschönigen. Die Kirche hat den Menschen im Kriege dasselbe zu verkündigen, was sie immer zu verkündigen hat. Der Wechsel Frieden – Krieg ist nicht zu überschät­zen.

So sind heute dieselben Zehn Gebote jedermann zuzurufen wie zu allen Zeiten, und zwar ohne Anse­hen der Person: Nicht der Mensch, sondern Gott bestimmt, was gut und böse ist; der Krieg ist darin kein Ausnahmezustand. Gott hat dies ein für allemal bestimmt. Er ist und bleibt der Richter jedes Übertreters seiner Gebote, und seien diese Übertreter auch geschmückt mit der Glorie des Heroismus und des Sieges.

Ebenso hat heute die Kirche dasselbe Evangelium zu verkündigen wie zu allen Zeiten; Gott ist gnädig einzig und allein um des Opfers Jesu Christi willen. Die Opfer des Krieges sind da keine Ausnahme. Nicht um der Opfer willen, die wir selbst gebracht hätten, sondern allein im Glauben an das stellver­tretende Opfer Jesu Christi sind wir Menschen Gott wohlgefällig. Allein aus diesem Glauben erwach­sen Früchte, die bleiben.

Dies hat die Kirche allen Menschen zu verkündigen. Denn die Predigt vom Gesetz und Evangelium ergeht wesensgemäß öffentlich an die ganze Welt. Sie wendet sich nicht nur an die, die sich in den Kirchenräumen versammeln, sondern auch an die, die nicht kommen und nicht hören wollen. Sie wen­det sich an Untertanen und Obrigkeit, sowie an Freund und Feind. Wenn die Kirche durch diesen Krieg hindurch unbeirrt und ohne Ansehen der Person Gesetz und Evangelium weiter predigt, tut sie etwas ganz Großes. Dann tut sie bereits etwas anderes als fast durchweg im vorigen Kriege.

Wir stehen darum heute nicht vor der positiven Aufgabe, etwas Neues zu predigen. Vielmehr ist die negative Aufgabe gestellt, die Gefahren zu sehen und zu meiden, die im Kriege die Verkündigung in besonderer Weise bedrohen. Die Gefahr aber des Deutschen und vollends des deutschen evangelischen Pfarrhauses ist nicht der Ungehorsam gegenüber der Obrigkeit, nicht mangelnde Opferbereitschaft für Volk und Vaterland, auch nicht Scheu vor Manneszucht oder gar Feigheit auf dem Schlachtfelde. Die Gefahr ist vielmehr die, daß der Glaube der Suggestion des politischen und militärischen Geschehens verfällt, und daß die Verkündigung sich lediglich als zusätzliche Steigerung der Schlagkraft unseres Volkes in seinem Kriegseinsatz versteht oder sich gar von daher neu zu rechtfertigen sucht. Die Ge­fahr ist die, daß die Verkündigung sich in ihrem Inhalt den politischen Bedürfnissen und Parolen die­ses Kampfes unterordnet, anstatt das ihr aufgetragene ganz andere Wort Gottes in diesen Kampf hin­einzurufen. Lassen Sie mich im einzelnen die hier lauernden Gefahren aufzeigen, indem ich jedesmal von denjenigen Aussagen der lutherischen Bekenntnisschriften ausgehe, die für unsere Kriegssituation von besonderer Bedeutung sind (zur näheren Begründung des hier vorgetragenen Verständnisses der lutherischen Lehre vgl. meine „Theologie der lutherischen Bekenntnisschriften“, München 1940, bes. S. 82 ff., 184 ff. und 306-363).

1. Die Beschränkung Gottes des Schöpfers

„Von Polizei und weltlichem Regiment wird gelehret, daß alle Obrigkeit in der Welt und geordente Regiment und Gesetze gute Ordnung, von Gott geschaffen und eingesetzt seind“ (Confessio Augusta­na XVI, 1 f.). Sie sind „gute Kreaturen Gottes und Gottes Ordnung, der ein Christ mit gutem Gewissen brauchen mag“ (Apologie XVI, 1). Gott läßt sie uns in gleicher Weise gebrauchen, „wie Medizin oder Baukunst oder Speise, Getränk, Luft“ (2) oder auch das Licht (VII, 50). Wir sind ihnen unterworfen wie dem Wechsel der Jahreszeiten (Apologie XVI, 6). „Gleichwie diese Natur der Dinge und dieser bestimmte Lauf der Gestirne wahrlich Gottes Ordnung sind und von Gott erhalten werden, so sind auch die rechtmäßigen Staaten wahrlich Gottes Ordnung und werden erhalten und verteidigt von Gott gegen den Teufel“ (Apologie VII, 50). Das Amt der weltlichen Obrigkeit ist somit Ordnung Gottes des Schöpfers und als diese Ordnung Gottes Schöpfung. Gott erhält die Ordnung des weltlichen Regi­ments, wie er seine Schöpfung erhält; und er erhält die Menschen durch die Ordnung dieses weltlichen Regiments, wie er sie erhält durch die Gaben der Natur. Das weltliche Amt ist Gottes Schöpfung und zugleich die „Hand, Rohre und Mittel, dadurch Gott alles gibt, wie er der Mutter Brüste und Milch gibt, dem Kinde zu reichen“ (Großer Katechismus I, 26). Dies wird von „aller Obrigkeit in der Welt“ gelehrt, unabhängig davon, ob die Menschen in diesem Amt Christen oder Heiden sind, ob sie um den Ursprung ihres Amtes in dem dreieinigen Schöpfer wissen oder nicht. Ist aber Gott der Schöpfer jegli­cher Obrigkeit, so nehmen wir unsere eigene Obrigkeit als Gottes Schöpfung nur dann ernst, wenn wir das Handeln des Schöpfers durch alle Obrigkeiten, auch durch die uns fremden, ernst nehmen. So gewiß Gott an mir durch meine Obrigkeit handelt und mich ihr gegenüber zum Gehorsam verpflichtet, so gewiß sind alle Obrigkeiten Gottes „Hand“ und „Mittel“.

Ein jeder Krieg bringt die Kämpfenden in Versuchung, dies zu vergessen oder gar zu leugnen. Die Situation des Kampfes legt es überaus nahe, Gott den Schöpfer für die eigene Sache zu usurpieren und dem Gegner sein Recht als Geschöpf und seine Funktion als Werkzeug Gottes abzusprechen. Das tröstliche Wort „Gott mit uns“, dieser messianische Name „Immanuel“, wird dann zum Ausdruck die­ser Usurpation. Im Handeln der feindlichen Obrigkeit sieht man dann nur noch Machenschaften feind­licher Menschen oder gar die Ausgeburt finsterer satanischer Gewalten. Man reißt die feindlichen Obrigkeiten und die feindlichen Völker im Denken und Reden los von Gott dem Schöpfer und über­antwortet sie dem Bösen. Das ist das Wesen des Hasses, der im Kriege immer wieder als Mittel der Einsatzsteigerung unentbehrlich zu sein scheint. In diesem Haß reißt man Geschöpflichkeit und Sünde auseinander und teilt sie falsch zu. Man will nicht mehr wahr haben, daß alle Menschen in allen Äm­tern Geschöpf und Sünder zugleich sind, sondern beansprucht für sich selbst die Verheißungen des Schöpfers und überantwortet die Gegner dem Gericht über die Sünder. Das Wesen des Hasses ist die Selbstrechtfertigung als Gottes Geschöpf und die Gleichsetzung des Gegners mit der Sünde. Wird so Geschöpflichkeit und Sünde in der Wirklichkeit des Mit- und Gegeneinander der Völker auseinander­gerissen, dann ist nicht einzusehen, weshalb nicht grundsätzlich ebenso innerhalb des eigenen Volkes sich etwa die Starken und Gesunden unter Berufung auf den Schöpfer gegen die Kranken und Schwa­chen als die Ausgeburt der Sünde hassend und ausmerzend wenden sollten. „Wenn die Verkündigung im Kriege Gott als Schöpfer aller Obrigkeiten verschweigt, lehrt sie auch nicht mehr das Handeln des Schöpfers durch die eigene Obrigkeit, der wir von Gott im Gehorsam zugewiesen sind. Die Monoma­nie nationalistischen Rausches ist vom Bekenntnis her unmöglich. Es ist darum entscheidend, daß die Kirche im Kriege über die Fronten hinweg für alle Obrigkeiten auf Erden Fürbitte tut.

Wird im Kriege das Bekenntnis zu Gott als dem Schöpfer jeglicher Obrigkeit nicht festgehalten, so entschwindet notwendig die Unterscheidung zwischen Schöpfer und Geschöpf. Die eigene Obrigkeit begnügt sich dann nicht mehr damit, Schöpfung zu sein, sondern beansprucht als Ursprung und abso­luter Herr ihrer Untertanen religiös verehrt zu werden. Aber nur als Geschöpfe, die bewußt und ver­antwortlich im Gliede stehen inmitten der gesamten Schöpfung, ehren wir Gott den Schöpfer. Identifi­zieren wir die eigene Sache mit der des Schöpfers und die der Gegner mit der des Bösen, dann leugnen wir den göttlichen Schöpfer und verlieren mit dem Schöpfer zugleich den Gebieter und den Retter. Gott ist entweder der Schöpfer aller, oder er ist ein Götze.

2. Die Gleichsetzung der politischen Wirklichkeit mit dem Willen des göttlichen Gebieters

Die Gewalt weltlichen Regiments ist das Schwert. Auch wenn die Obrigkeit durch Worte – innenpoli­tisch durch Gesetze, Befehle und Urteile, außenpolitisch durch Verträge, Bündnisse und Ultimaten – regiert, ist die Gewalt aller dieser Worte das hinter ihnen stehende Schwert. Das Schwert ist der Ob­rigkeit von Gott gegeben zur Bestrafung der Übeltäter unter den Untertanen und zum Schutze der Un­tertanen gegen äußere Feinde. Das Töten ist von Gott „einem gegen dem andern verpoten und nicht der Oberkeit“ (Großer Katechismus I, 181). Vielmehr tötet Gott selbst durch das Töten der Obrigkeit, wie er durch sie „Nahrung, Haus und Hof, Schutz und Sicherheit“ „gibt und erhält“ (150). „Die Rache und Strafe des Argen, so von der Oberkeit geschiehet, ist … Gottes Werk, wie Paulus Röm. am 13. sagt. Dieselbige Rache geschieht, wenn man Übeltäter strafet, Krieg führet um gemeines Friedes wil­len, des Schwerts, der Pferd und Harnisch braucht ec.“ (Apologie XVI, 8). In der Rache der Obrigkeit geschieht Gottes eigene Rache.

Das alles bedeutet jedoch nicht, daß die vorhandenen politischen Ordnungen positivistisch gleichzu­setzen, wären mit Gottes Ordnung und daß alle Maßnahmen und Taten weltlicher Obrigkeit eo ipso der Vollzug des göttlichen Willens wären. Alle Aussagen über die Obrigkeit als Gottes Ordnung set­zen vielmehr voraus, daß die Obrigkeit rechtmäßig ist. Es wird gelehrt, „daß die rechtmäßigen bürger­lichen Ordnungen (legitimae ordinationes civiles) gute Werke Gottes sind“ (Confessio Augustana XVI, 1). Gott erlaubt uns, „die rechtmäßigen politischen Ordnungen zu gebrauchen“ (Apologie XVI, 2). Gott handelt nicht als Rächer durch jedes Strafurteil und durch jeden Krieg weltlicher Gewalt, son­dern das weltliche Regiment hat die Aufgabt, „rechtmäßig Strafen zu verhängen, rechtmäßig Kriege zu führen …“ (jure … jure … Apologie XVI, 1 vgl. Confessio Augustana XVI, 2). Nicht nur die innere Rechtspflege, sondern auch das Kriegführen soll jure geschehen, ist nicht der Willkür des weltlichen Regiments überlassen. Auch das Kriegsschwert hat Gott der Obrigkeit nur zur „Strafe des Argen“ übertragen (Apologie XVI, 8).

Was aber heißt hier rechtmäßig? Diese Frage wird von den Bekenntnisschriften nicht kasuistisch be­antwortet, aber auch nicht offen gelassen. Die Apologie weist hier besonders hin auf die Zweite Tafel des Dekalogs, die, wenngleich in der Verzeichnung der natürlichen Gotteserkenntnis, auch den Heiden bekannt ist. In diesem Sinne ist die „staatliche Gerechtigkeit“ (justitia civilis) gleichbedeutend mit der „Gerechtigkeit der Vernunft“ (justitia rationis, vgl. zum Beispiel Apologie IV, 7 ff.). Norm für die staatliche Gerechtigkeit sind somit die Gebote Gottes, die Mord, Ehebruch, Diebstahl, Meineid und so fort verbieten; um den Mörder zu bestrafen, ist ihr das Schwert gegeben. Der Große Katechismus weist hier besonders auf die Werke hin, die Gott durch die Obrigkeit tun will. Der Segen und das Gute, das er uns durch sie erweist, besteht darin, „daß wir durch ihr Ampt Schutz und Friede haben und ohn sie das liebe Brot nicht essen noch behalten können“. Deshalb möchte Luther statt des Löwen einen Laib Brot ins Wappen der Fürsten setzen oder auf die Münzen prägen (Großer Katechismus III, 75). Gott gibt durch die Obrigkeit Nahrung, Schutz und Sicherheit (I, 150; III, 74. 77 ff., 80 f.). Norm für die staatliche Gerechtigkeit ist somit hier der Wille Gottes des Schöpfers und Erhalters, der sie in Dienst nimmt. Diese Norm des göttlichen Rechtes, wie sie in Gottes Geboten und in der göttlichen Ordnung dem politischen Handeln gegenüber tritt, gilt ohne Ausnahme. Nicht nur für den Bereich des einzelnen Staates, sondern auch für die zwischenstaatlichen Beziehungen, nicht nur für das innerstaat­liche Privat- und Strafrecht, sondern auch für Krieg und Frieden der Völker. Auch das Völkerrecht untersteht der Norm des göttlichen Rechts. Nächster ist nicht nur der Volksgenosse, sondern auch das Nachbarvolk. Auf jeden Fall ist der Krieg nie um des Krieges, sondern allein „um gemeines Friedes willen“ zu führen (Apologie XVI, 8).

Im Kriege droht der Verkündigung die Versuchung, daß sie die grundsätzliche Infragestellung des politischen Handelns durch das göttliche Recht verschweigt und durch ihr Schweigen den Krieg als Ausnahmezustand, in dem allein der Anspruch, die Machtmittel und der Erfolg entscheiden, sanktio­niert. Dieses Schweigen ist zwar aus der territorialgeschichtlichen Vergangenheit der Kirchen lutheri­schen Bekenntnisses in Deutschland verständlich, aber von daher wahrlich nicht entschuldbar. Die Kirche, die dem lutherischen Bekenntnis treu bleibt und Luther, der die Frage der Gehorsamspflicht im Kriege in kritischer Offenheit erörtert hat, als ihren Lehrer ernst nimmt, muß unüberhörbar die Frage der Rechtmäßigkeit an den Grund des Krieges und an die Methoden der Kriegsführung richten. Aller politische Rechtsanspruch ist zu stellen unter Gottes Wort und keineswegs von vornherein mit dem göttlichen Recht zu identifizieren. Vielmehr ist er kritisch von Gottes Gebot und Ordnung her in Frage zu stellen und immer wieder von neuem zu befragen. Diese Frage ist nicht vom Anspruch des Kriegführenden, sondern allein vom Anspruch Gottes her zu beantworten. Die Kirche darf das Recht nicht den Behauptungen der Welt überlassen. Zwar ist die Frage nach der Rechtmäßigkeit des Krieges schwer beantwortbar, da die Dämonie der Propaganda die Augen der Völker umnebelt und nur wenige eine gewisse Wahrheit erfahren. Aber die grundsätzliche Infragestellung durch Gottes Recht darf trotzdem nicht verstummen, und die Kirche wird in allen Völkern diejenigen in ihrer Gemeinschaft brüderlich tragen und auch vor der Welt rechtfertigen müssen, die um des Gehorsams gegen Gottes Gebote willen in Konflikt mit politischen Gehorsamsforderungen kommen.

Im übrigen ist es nötig, die Fürbitte für die eigene Obrigkeit in einer Form zu tun, die deutlich werden läßt, daß Gott der Herr und Richter der Obrigkeiten ist. In einer Zeit, in der der menschliche Rechtsan­spruch sich so bewußt von Gottes Gebot und Auftrag gelöst hat wie heute, ist es zum mindesten mißverständlich, wenn ohne weiteren Zusatz gebetet wird: „Gott, segne den Führer“. Als ob Gottes Ja zu jeglichem Tun weltlicher Obrigkeit möglich und selbstverständlich wäre! Bekenntnisgemäßer und klarer sind die alten Gebetsformulare, die fürbittend die Obrigkeit ausdrücklich dem Maßstab der Ord­nung Gottes unterwerfen. So betete beispielsweise W. Löhe in seiner Gemeinde für die weltliche Ob­rigkeit und alle ihre Räte um „Gnade und Einigkeit, das Land nach deinem göttlichen Willen und Wohlgefallen zu regieren, auf daß die Gerechtigkeit gefördert, die Bosheit verhindert und gestraft werde …“.

Verschweigt die Kirche im Kriege die Frage der Rechtmäßigkeit, dann redet sie von Gottes Willen in einer ähnlichen Weise wie der moderne Mensch, der Christus verloren hat. Dann wird Gott zu dem Schicksal, das mit dem unerbittlichen Ablauf des Geschehens dieser Welt zusammenfällt. Der Unter­schied zwischen Gottes Willen in seinem Fordern und in seinem Begnadigen und in seinem allmächti­gen Regieren geht verloren. All dem, was immer Menschen mit uns tun, werden wir ohne Hoffnung preisgegeben als göttlichem Tun, und der göttliche Name wird schließlich zur bloßen Gloriole der Willkür menschlicher Macht. Das aber ist die Verzweiflung des modernen Menschen: Weil etwas geschehen konnte und nun einmal da ist, wird es für Gottes Willen gehalten, und man weiß nicht mehr, daß Gottes Wille von oben fordernd und schenkend, richtend und rettend auf die Wirklichkeit dieser Welt auftrifft und sie durchschlägt.

3. Die Gleichsetzung von politischer Gerechtigkeit und Gerechtigkeit Gottes

Auch die rechtmäßige weltliche Obrigkeit kann nur eine äußerliche Gerechtigkeit aufrichten. „Gott der Herr will, daß den groben Sunden durch ein äußerliche Zucht gewehret werde, und dasselbe zu erhal­ten, gibt er Gesetz, ordnet Oberkeit, gibt gelehrte weise Leute, die zum Regiment dienen“ (Apologie IV, 22). „Gegen offensichtliches Unrecht“, „wider äußerliche Gewalt“ (Confessio Augustana XXVIII, 11) vermag die Obrigkeit zu schützen, aber unendlich viel Unrecht und Brutalität sonst bleibt dem Zugriff auch der besten Obrigkeit wesensgemäß entzogen. Es sind die äußerlichen Werke des An­stands geordneten bürgerlichen Zusammenlebens, die sie durch Erziehung und Strafandrohung bewirkt und schützt (externa opera civilia, – politica, – honesta). Durch solche Werke bürgerlicher Gerechtig­keit wird das menschliche Leben erhalten. Aber die weltliche Obrigkeit vermag weder strafend noch begnadigend die Bosheit des menschlichen Herzens zu beseitigen. Sie kann nur Werke wirken, die von außen gesehen Gottes Geboten entsprechen, aber nicht den eigentlichen Gehorsam schaffen, welcher im Glauben an Jesus Christus und in der Erneuerung der Herzen zur Liebe gegen Gott und die Men­schen besteht. Dies geschieht allein durch das Evangelium und die Sakramente. Das weltliche Regi­ment wirkt eine äußerliche politische Gerechtigkeit, aber es macht nicht gerecht vor Gott. Es schafft nur Ordnung inmitten der Ungerechtigkeit. Diese Grenze ist ihm nicht vorzuwerfen, sondern von Gott selbst gesetzt. Die bürgerliche Gerechtigkeit bleibt an und für sich im Bereich der Sünde ebenso wie die bürgerliche Ungerechtigkeit. Der bürgerlich Gerechte wird Gott wohlgefällig allein durch den Glauben um Jesu Christi willen, das heißt; allein durch die Vergebung, – ebenso wie der bürgerlich Ungerechte. So ist auch der Friede, dem dieses Regiment dient, nicht „der Friede, welcher höher ist denn alle Vernunft“, sondern der Friede des Unfriedens dieser Welt, die äußere Bändigung des Auf­ruhrs aller gegen alle. In diesem Sinn müssen die Aussagen verstanden werden: „Weltlich Gewalt schützt nicht die Seele, sonder Leib und Gut“ (Confessio Augustana XXVIII, 11). Weltlich Regiment rettet nicht aus der Gewalt der Sünde und des ewigen Todes, sondern durch dieses Regiment erhält Gott den Menschen trotz Sünde und Tod im Bereich der Sünde und des Todes. Aber bereits dies ist wahrlich eine unfaßbare große Gabe der Geduld des Schöpfers, deretwillen wir nicht aufhören sollten, ihm zu danken.

Zu allen Zeiten hat die politische Gerechtigkeit die Tendenz, sich als Werkgerechtigkeit gegen die Botschaft von der Rechtfertigung des Sünders allein durch den Glauben aufzulehnen. Ist doch das Wesen der Werkgerechtigkeit die Loslösung der Zweiten Tafel des Dekalogs von der Ersten, die An­passung der Gebote der Zweiten Tafel an die menschlichen Bedürfnisse und der Selbstruhm der Wer­ke, die so den göttlichen Geboten zu entsprechen scheinen. Auf Grund dieser Werke rühmt sich dann der Mensch seiner Gerechtigkeit vor Gott und des göttlichen Beifalls zu seinem menschlichen Tun. Dieser Selbstruhm der Werkgerechtigkeit ist nach dem schriftgemäßen Zeugnis des Bekenntnisses die schlimmste Sünde, schlimmer als der offene Aufruhr der Leidenschaften gegen Gottes Gebote, schlimmer auch als die nackte Verzweiflung des Unglaubens. Im Selbstruhm der bürgerlichen Gerech­tigkeit erreicht die Sünde des Menschen ihre Spitze.

Zu keiner Zeit ist die Gefahr der Beseitigung der Glaubensgerechtigkeit durch die Werkgerechtigkeit so groß wie im Kriege. Bedeutet doch der Krieg die Entfaltung einer Fülle von kühnen, heroischen, großen Taten des Einsatzes und des Opfers, Taten, die die Enge und Selbstsucht des normalen bürger­lichen Lebens weit hinter sich lassen. Wird nicht der junge Held, der sein Leben freiwillig für sein Volk und damit für uns dahingegeben hat, schon durch dies Opfer gerecht vor Gott? Kann man denen, die ihrem Vaterland mit dem Lebenseinsatz gedient haben, die Botschaft zumuten, daß sie trotz dieses Einsatzes und trotz ihrer Wunden ganz und gar Sünder sind und unter Gottes Zorn stehen, wofern sie nicht an den gekreuzigten Christus glauben? Wird man das Ärgernis des Wortes vom Kreuz ihnen zumuten, wenn sie als siegreiche Helden zum Gottesdienst kommen? Man wird nicht direkt sagen: Weil tapfer, deshalb gerecht vor Gott; aber man wird doch nur allzu leicht das höchst anstößige Ärger­nis der particula exclusiva: „Allein aus Glauben“, „Allein um Christi willen“, „Nicht aus Werken“ verschweigen, um nicht zu verletzen und in den Verdacht zu kommen, dem Kämpfer seine Ehre zu schmälern. So aber wird unversehens die Predigt von der Gerechtigkeit vor Gott angepaßt der politi­schen Gerechtigkeit, und aus der Botschaft von der Rechtfertigung des Sünders aus Gnaden wird die christliche Verklärung des heroischen Menschen aus seinen Werken. Die Ehre aber der Schmach und der Leiden der um des Evangeliums willen verfolgten Brüder wird vergessen.

Diese Gefahr ist für die Verkündigung am größten an den Heldengedenktagen und immer wieder aufs neue bei jedem Gefallenen-Gedächtnisgottesdienst. Wer wäre nicht versucht, die Eltern von Söhnen, die dem christlichen Glauben den Rücken gekehrt haben, damit zu trösten, daß der Heldentod als sol­cher ja ein christliches Opfer sei? Wer wäre so roh, hier von Gottes kommendem Gericht zu sprechen und darauf hinzuweisen, daß nicht nur eine Auferstehung zum Leben, sondern auch eine Auferstehung zum Tode bevorsteht? Ersetzt nicht der Heldentod in gewisser Weise den Glauben an Christi Tod, und entspricht dieser Gleichsetzung Von justitia civilis und justitia dei nicht der merkwürdig verbreitete Mißbrauch, der von dem Worte Jesu gemacht zu werden pflegt: „Niemand hat größere Liebe denn die, daß er sein Leben lasset für seine Freunde“ (Joh. 15, 13)?

Wird die Unterscheidung von politischer Gerechtigkeit und Glaubensgerechtigkeit in der Verkündi­gung nicht in aller ihrer Ärgerlichkeit bezeugt, dann fällt der Trost des Glaubens dahin und bleibt schließlich allein der Selbstruhm und die Verzweiflung der Werke übrig. Auf welchen Trost hin sollte dann der Angefochtene und der Ausgestoßene sterben? Es ist große Gefahr, daß nun im Kriege das verhängnisvolle neuprotestantische Programm zu seiner Erfüllung kommt: Die Unterscheidung von regnum naturae und regnum gratiae, die Unterscheidung von diesem Aeon und dem kommenden Aeon verschwindet, und Staat und Reich Gottes werden in den Proklamationen des Staates und in der Ver­kündigung der offiziellen Kirche eins.

4. Die Gleichsetzung von Erfolg und Gottes Segen

Die theologischen Aussagen der lutherischen Bekenntnisschriften gründen ausnahmslos in der Offen­barung Gottes in seinem Wort und sind somit sämtlich Schriftauslegung. So lehren sie, daß alle Men­schen Sünder sind, die unter Gottes Gericht stehen, und daß die Gnade Gottes allein in dem für uns gekreuzigten Christus erschienen ist. Die allgemeine Wirklichkeit des göttlichen Gerichtes ist erkenn­bar in Gottes geoffenbartem Gesetz, das Ereignis der göttlichen Gnade im Zuspruch des Evangeliums. Demgemäß sind die Bekenntnisschriften äußerst zurückhaltend in ihren Aussagen über die Möglich­keit einer Erkenntnis Gottes abgesehen von seiner Offenbarung im Wort, nämlich einer Gotteser­kenntnis aus Natur und Geschichte. Sie lehren, daß der Mensch zwar auch ohne Gottes Wort ein „Fünklein der Erkenntnus“ habe, „daß ein Gott sei; aber dies ist nur „ein tunkel Fünklein“ (Solida Declaratio II, 9), und sobald der Mensch mit diesem unklaren Wissen ernst machen und es konkretisie­ren will, indem er Gott mit Namen nennt und in bestimmten Ereignissen und an bestimmten Orten dieser Welt erfassen will, gelangt er nicht zu Gott, sondern zu den Götzen. Von der natürlichen Got­teserkenntnis gilt ausnahmslos; „da hat idermann zum sonderlichen Gott aufgeworfen, dazu er sich Guts, Hülfe und Trost versehen hat“. Es gilt hiervon, daß die Menschen eigentlich nur „ihren eigen erdichten Dünkel und Traum von Gott zum Abgott machen und sich auf eitel nichts verlassen“ (Gro­ßer Katechismus I, 17 ff.). Der natürliche Mensch weiß, daß Gott ist, aber nicht, wer Gott ist, und ge­langt ohne Gottes Wort weder zur Erkenntnis des göttlichen Gerichtes, noch derjenigen der göttlichen Gnade, noch seiner eigenen Wirklichkeit als Geschöpf und Sünder. Die natürliche Gotteserkenntnis ist somit gleich Nichterkenntnis Gottes (Apologie II, 8, 14; Großer Katechismus II, 52).

Die Verkündigung der Kirche kommt im Kriege in besonderer Weise in Gefahr, sich nicht damit be­gnügen zu wollen, Schriftauslegung und damit Zeugnis von der einmaligen Gnadentat Gottes in Chris­to zu bleiben, sondern das Kriegsgeschehen als Offenbarung der Gnade und des Gerichts Gottes zu deuten. Dies jedenfalls wird von ihr erwartet. Denn die Welt beansprucht zur Überhöhung ihrer weltli­chen Ansprüche und zur Sanktionierung ihrer Leistungen den Gottesnamen und die Behauptung des göttlichen Segens. So wird der Erfolg, der Sieg, das „Wunder“ des nicht vorhergesehenen Gelingens als Gottes Gnade und Segen verherrlicht und darin das Sichbekennen Gottes zum menschlichen Werk gesehen. Zugleich erklärt sich der Sieger als der bevollmächtigte Vollstrecker des göttlichen Gerichts an dem Besiegten. So werden hier die biblischen Begriffe des Segens, der Gnade, des Gerichtes ge­braucht, aber ihres biblischen Inhaltes entleert und zur Glorifizierung der eigenen Leistung mißbraucht. Wie einseitig dies geschieht, zeigt das Reden vom göttlichen Gericht: Gericht ist die Nieder­lage der feindlichen Völker, Rückschläge und Leiden, die das eigene Volk treffen, bezeichnet man als Passion, als Erprobung und Prüfung. Segen ist der eigene Sieg, der Sieg des Gegners ist die Über­macht des Bösen. Wie sehr sich diese natürliche Religion von der wahren Bezeugung der göttlichen Gnade entfernt, wird an der Scheu deutlich, im unterlegenen Gegner den Bruder in Christo zu sehen und dem Besiegten die bedingungslose Gnade Gottes um Christi willen und die unantastbare Ehre des gerechtfertigten Sünders zuzuerkennen.

In diesem Zusammenhang können alttestamentliche Texte eine verhängnisvolle Rolle spielen, wenn sie nicht von Jesus Christus als der Mitte der Schrift her ausgelegt werden. Denn die alttestamentlichen Verheißungen und Erwartungen irdischen Segens und die dort oft bezeugten Zusammenhänge von Erfolg und Segen sowie Niederlage und Gericht sind durch Jesu Tod im eigentlichsten Sinne durchkreuzt: Die im Alten Testament Verheißenen irdischen Güter sind durch Jesu Kreuz und Aufer­stehung als Schatten unendlich größerer ewiger Gaben enthüllt, nämlich als Hinweise auf den Aufer­stehungssieg, auf das ewige Leben, die himmlische Heimat und Herrschaft. Außerdem sind sie nicht von Israel auf andere Völker und Staaten zu übertragen, sondern gelten nunmehr für das neutestamentliche Gottesvolk, das Israel nach dem Geist, die Kirche, deren Glieder aus allen Völkern und Staaten berufen sind. Das Wort des Jesaia: „Glaubet ihr nicht, so bleibt ihr nicht“, der Monatsspruch bei Kriegsausbruch, besagt so zum Beispiel weder, daß unser Volk siegen wird, wenn es an Gottes Ver­heißung glaubt, noch daß es unterliegen wird, wenn es nicht glaubt. Es gilt der ecclesia perpetuo mansura. Wollte jemand dieses Wort einem Volk oder Staat unserer Tage als solchem zurufen, so wäre das nicht mehr eine Auslegung von Jes. 7, 9, sondern entweder eine Irreführung oder das Ereig­nis einer neuen Prophetie.

5. Die zunehmende Preisgabe des geistlichen Amtes an die weltanschaulich gebundene weltliche Gewalt

In den vorstehend aufgezeichneten Gefahren einer Vermengung von Schöpfer und Geschöpf, von Got­tes Willen und menschlicher Wirklichkeit, von göttlicher und bürgerlicher Gerechtigkeit sowie von menschlichem Erfolg und Gottes Gnade ging es immer zugleich um die Gefahr der Vermengung von kirchlichem und weltlichem Amt.

Diese beiden Ämter sind die zwei höchsten Gaben Gottes auf Erden. Aber sie werden als Gaben Got­tes nur geehrt in der Unterscheidung beider Gewalten (Confessio Augustana XXVIII, 4 u. 18): „Das Evangelium lehrt nicht ein äußerlich, zeitlich, sondern innerlich, ewig Wesen und Gerechtigkeit des Herzen und stoßet nicht um weltlich Regiment“ (XVI, 4); „weltlich Regiment gehet mit viel andern Sachen umb dann das Evangelium; weltlich Gewalt schützt nicht die Seele, sondern Leib und Gut wider äußerlichen Gewalt … Darumb soll man die zwei Regiment, das geistlich und weltlich, nicht ineinander mengen und werfen“ (XXVIII, 10-12). Durch das weltliche Regiment wirkt Gott Werke äußerlicher Gerechtigkeit, durch das geistliche Regiment macht Gott den Sünder gerecht. Durch das weltliche Regiment erhält Gott den Sünder im Bereich der Sünde, durch das geistliche vergibt er die Sünde und erneuert den Sünder zum Gehorsam des Herzens. Durch das weltliche Amt erhält Gott den Sünder in der Welt des Todes, durch das kirchliche schenkt er dem Sünder das ewige Leben. Die Ge­walt des weltlichen Amtes ist das Schwert, die Gewalt des kirchlichen Amtes ist allein Gottes Wort, „das Schwert des Geistes“ (Eph. 6, 17). Das weltliche Regiment hat nicht zu predigen und kann nicht Sünden vergeben. Das geistliche Regiment hat keine weltliche Gewalt anzustreben und sich ihrer zu bedienen.

Dabei erstreckt sich der Gehorsamsanspruch beider Ämter auf alle Menschen. Das geistliche Amt hat allen Menschen Buße und Gnade zu predigen, auch den Inhabern des Amtes weltlicher Obrigkeit. Die weltliche Obrigkeit hat die äußere Gerechtigkeit aller Menschen ihres Landes zu schützen und zu for­dern, auch die der Christen im geistlichen Amt. Man kann diese Überschneidung der Gehorsamsforde­rung nicht dadurch beseitigen, daß man der weltlichen Obrigkeit die Gewalt über Leib und Gut, dem geistlichen Amt aber die Gewalt über die Seelen, daß man dem weltlichen Amt das Diesseits, dem geistlichen Amt aber das Jenseits überläßt. Das wäre eine Fehldeutung der lutherischen Lehre. Beide Ämter fordern den Gehorsam Leibes und der Seele der gleichen Menschen inmitten dieser Welt.

Zu der Unterscheidung von kirchlichem und weltlichem Amt gehört heute große Kraft, zumal jetzt in der Kriegszeit, die alle Kräfte bis aufs äußerste fordert; und wer sie ganz ernst nimmt, begibt sich in Gefahr. Denn wenn der Inhaber des weltlichen Amtes sich nicht mehr im Glaubensgehorsam unter den Anspruch des göttlichen Wortes beugt, wird er über kurz oder lang selbst anfangen, Aussagen über Gott zu machen und den Gehorsam der Untertanen auch gegenüber seiner „Weltanschauung“ fordern. Zumal im Kriege kann er die religiöse Verklärung seines Anspruchs und seiner Leistung nicht entbeh­ren und wird sie sich immer wieder beschaffen. Dann aber ist es entscheidend für den Fortgang der Verkündigung des Evangeliums, daß sich die Kirche die Freiheit der Ordnung des geistlichen Amtes vom Totalitätsanspruch des weltlichen Regiments erkämpft und mit größter Gewissenhaftigkeit über der Erhaltung der rechten Ordination und Amtseinweisung wacht. Die Kraft zu diesem Kampf fehlt heute bei vielen. Die Erhaltung der politischen Widerstandskraft steht so im Vordergrund, daß die vom Bekenntnis geforderte Unterscheidung der beiden Regimente von vielen Amtsbrüdern als abzuschwä­chende angesehen wird, ja daß man den Kampf um die Freiheit des geistlichen Amtes weithin aufgibt, um den politischen Kampf nicht zu belasten. Eine Müdigkeit im Kampf um die Freiheit der Kirche ist unverkennbar. Der Trieb, lediglich zu erhalten, was noch an kirchlichen Arbeitsmöglichkeiten übrig­blieb, ist bei vielen vorherrschend. Um solchen Erhaltens willen schwächt man in der Verkündigung den unserer Zeit so anstößigen Totalitätsanspruch des Wortes Gottes ab. Aber man vergesse nicht: Wir können die Kirche nicht erhalten, wenn Gott sie nicht erhalten will. Gott erhält sie aber, allein durch sein armes, ärgerliches Wort. Man sollte darum heute nicht allzu sehr klagen über den offensichtlichen Abstand zwischen den Worten der Staatsführung und dem Worte Gottes. Es könnte dies auch eine Hilfe sein, daß die Verkündigung der Kirche nicht in gleicher Weise abgleitet, wie dies in allen krieg­führenden Völkern während des vorigen Weltkrieges geschah. Nur mit tiefer Beschämung kann man heute die weitaus meisten damaligen Kriegspredigten lesen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich der vom Bekenntnis geforderten Unterscheidung von geistli­chem und weltlichem Amt heute zu entziehen:

Die einen passen in ihren Predigten die Sache Gottes mehr oder weniger der Sache des kämpfenden Volkes an. Sie sehen im Kriege die letzte Möglichkeit, die Volkskirche zu erhalten und den Nachweis zu erbringen, daß der Staat die Kirche braucht, und daß sie ihm mit ihrem Dienste nützlich ist. Der kirchliche Dienst erfolgt hier unterschiedslos an allen – selbst aus der Kirche Ausgetretene werden kirchlich getraut, zum Patenamt zugelassen und so fort –, und in möglichster Anpassung an die Ideo­logie der Schlagworte der Propaganda.

Die anderen ziehen sich zurück auf „die innere Linie“. Sie beschränken sich im wesentlichen auf die Getreuen, die Gleichgesinnten; ihnen sagen sie in stillen Stunden das, was von der Schrift her heute allen gesagt werden müßte. Aber vor der Öffentlichkeit verschweigen sie das Anstößige und be­schränken sich auf das, was ungestraft gesagt werden kann. Sie verzichten auf die konkrete Unterwer­fung dieser Welt unter das Wort Gottes, klammern das Handeln der Obrigkeit aus dem Anspruch des Evangeliums aus, verzichten auf die Bußpredigt, die die Dinge offen bei Namen nennt. Es ist der Rückzug in die private Frömmigkeitssphäre und die Freigabe des Kriegsgeschehens an seine gottentfremdete Eigengesetzlichkeit.

Wieder andere erklären die Predigt grundsätzlich für relativ unwichtig, sammeln kleine ästhetisch interessierte Kreise zu liturgischen Arbeitsgemeinschaften und sakramentalen Feierstunden und erwar­ten hiervon die Erneuerung der Kirche. In mehr oder weniger ausgesprochener Verachtung blicken sie auf die Brüder herab, die in der Verkündigung und im kirchlichen Handeln gegen den Totalitätsan­spruch der Welt kämpfen, und verdanken doch diesem stellvertretenden Kampf der anderen den ge­schützten Winkel, in dem sie sich ungefährdet versammeln.

Wieder andere flüchten in apokalyptische Spekulationen, gehen ganz auf in den exegetischen Proble­men eschatologischer Texte und halten für die entscheidende; Aufgabe der Kirche die Gnosis eines endgeschichtlichen Dramas, in dem die mannigfaltigen biblischen Aussagen in einem einsichtigen System einander zugeordnet sind. Auch die Apokalyptik kann Flucht vor dem Anspruch des Evangeli­ums sein, das nicht nur das Geschehen der Weltgeschichte endgeschichtlich beleuchtet, sondern inmit­ten dieses Geschehens auf dieser Erde von jedermann den Gehorsam fordert.

Wieder andere verharren in untätiger Resignation, arbeiten in ihren Gemeinden nur das Allernotwen­digste und lassen die Dinge an sich herankommen im Warten auf das Ende des Krieges. Sie erwarten vom Kriege einerseits eine Wandlung des deutschen Menschen durch die Disziplin, durch die Not, durch das Erlebnis des Todes, eine Wandlung, die ihn wieder zum Glauben und in die Kirchen führen soll. Andererseits hoffen sie, daß durch den Ausgang des Krieges die Not der Kirche beendet und wie­der die Freiheit für kirchliche Arbeit gegeben wird. – Aber jetzt ist die Stunde des Heils! Wie könnte man die Predigt des Evangeliums aufschieben?

So nötig es ist, daß die Verkündigung wieder im echten Sinn eschatologisch wird, so entscheidend es ist, daß die Gabe Gottes in den Sakramenten wieder im Glauben gesucht, empfangen und entfaltet wird, und so wichtig es ist, daß wir in der Wiederentdeckung der Liturgie in bewußter Gemeinschaft mit der Kirche aller Zeiten Gott anbeten und preisen, so verhängnisvoll ist doch das Aufgeben des Kampfes um die Freiheit des geistlichen Amtes zu Gunsten apokalyptischer, sakramentalistischer, liturgischer oder auch pietistischer Sonderinteressen. Denn im Ergebnis bedeutet dies alles die zuneh­mende Unterwerfung des geistlichen Amtes unter den Totalitätsanspruch des weltanschaulich gebun­denen Staates und damit das zunehmende Verstummen des Öffentlichkeitsanspruches des Evangeli­ums. Vor einer Vermengung der beiden Regimente aber warnen die Bekenntnisschriften so überaus ernst, weil in der Vermengung – gehen sie nun von Übergriffen des geistlichen Amtes aus wie im Mit­telalter oder von Übergriffen des weltlichen Amtes wie in der Gegenwart – immer zugleich beide Regi­mente entarten und aus Bollwerken Gottes gegen das Teufelsreich zu Werkzeugen der Tyrannis des Teufelsreiches werden. Vermengung beider Ämter bedeutet ihre Dämonisierung und die Auflösung der göttlichen Ordnung in Lüge und Blutvergießen.

6. Das Versinken der Einzigkeit des Leidens und Sterbens Jesu Christi im Leid unserer Zeit

Zu den fünf vorstehenden Unterscheidungen gehört viel Kraft. Wer sie heute in der Verkündigung und im kirchlichen Handeln ganz konsequent ernst nimmt, begibt sich in Lebensgefahr. Der Angriff der Verkündigung gegen die Gleichsetzung von politischer Wirklichkeit und Rechtmäßigkeit gilt als An­griff gegen den Staat. Die Infragestellung der politischen Gerechtigkeit durch die Gerechtigkeit Gottes gilt als Schwächung der Wehrkraft. Die Bezeugung der Gleichberechtigung des Gegners vor Gott und des Handelns Gottes durch jegliche Obrigkeit, das Mitleid mit dem leidenden Gegner und die Achtung vor dem tapfer kämpfenden Feind ist des Landesverrats verdächtig. Indem heute alle vorstehenden vom Bekenntnis geforderten Unterscheidungen bekämpft werden, erhebt sich der Mensch zum Maß aller Dinge und wird zu dem, der wie Gott gut und böse unterscheidet und Gericht und Gnade nicht nur vollzieht, sondern auch offenbart. Der Mensch erhebt hier den Anspruch auf religiöse Verehrung, in gewaltiger Suggestion emporgehoben durch das „Wunder“ des Erfolges.

Nun könnte ich mir denken, daß mancher meine Ausführungen für unnötig zugespitzt, für hart, ja für lieblos hält. Muß jetzt nicht alles zurücktreten, was zu Konflikten und Belastungen führen könnte? Ist nicht die alleinige Aufgabe der Kirche, in dem Leid des Krieges den deutschen Menschen aufzurich­ten, zu stärken, zu trösten, ihm Mut zu machen und die Freudigkeit zu erhalten zum Leben und zum Sterben? Haben wir nicht „allein das Evangelium“ zu verkündigen?

In der Tat, es geht einzig und allein um die Predigt des Evangeliums, um den Zuspruch des Leidens und Sterbens Jesu Christi an den Sünder. Aber das Evangelium wird nach lutherischer Lehre nur recht verkündigt in der Unterscheidung von Gesetz und Evangelium. Wollte man das Gesetz verkündigen ohne das Evangelium, dann wäre es nicht Gottes Gesetz. Wollte man aber das Evangelium verkündi­gen ohne Gottes Gesetz, dann wäre es nicht mehr das Evangelium. Denn das Evangelium ist die Bot­schaft von dem am unschuldigen Christus vollzogenen göttlichen Gericht. Jesus Christus ist als der Erlöser vom Fluch des Gesetzes zugleich der Ausleger des Gesetzes. Er ist der Heiland und der Gebie­ter. Sein Kreuzestod ist das Evangelium und zugleich die schärfste Zuspitzung der Predigt des göttli­chen Gesetzes und Gerichts.

Da im Kriege alle ethischen Begriffe von den Erfordernissen des Existenzkampfes her umgeprägt werden, erwächst der Verkündigung die große Gefahr, daß sie die Gesetzespredigt der weltlichen Ob­rigkeit überläßt und ihrerseits isoliert das Evangelium verkündigen und allein trösten will. Die bekann­ten neulutherischen Thesen von Gogarten und Stapel haben diese Preisgabe des göttlichen Gesetzes an den Staat bereits vor Jahren grundsätzlich gefordert. Aber wer „allein, das Evangelium“ predigen will, wird es nicht predigen können. Denn es ist die Vergebung unserer Verstöße gegen Gottes Gesetz. Wer die Passion Jesu Christi allein zum Troste verkündigen will, wird erleben, daß sie verblaßt gegenüber der Passion der Menschen in diesem Kriege. Schon jetzt bedeutet sie vielen nichts im Vergleich zu der „Passion der volksdeutschen Brüder“ in der Tschechoslowakei oder in Polen. Ohne die Predigt des Gesetzes kann auch Christi stellvertretendes Leiden nichts besagen und werden die leidenden Men­schen ungetröstet in einem Sumpf von Blut und Tränen versinken. Ohne das Wissen um Gottes Zorn gegen uns muß die Botschaft von der Gottverlassenheit Jesu belanglos und freudlos bleiben. Die Pre­digt des Gesetzes und des Evangeliums gehören ähnlich zusammen wie im Glaubensbekenntnis die göttliche und die menschliche Natur Jesu Christi. Als der gebietende Herr ist er der für uns leidende Mensch. Ohne die konkrete Predigt des Gesetzes zur Zeit und zur Unzeit wird die Botschaft vom Ster­ben des menschgewordenen Gottessohns am Kreuz auf der einen Seite zu einem bloßen Mythus, auf der anderen Seite geht die Unterscheidung zwischen dem eingeborenen Sohn Gottes und uns verloren. Wie Gottes Gesetz nicht abgesehen vom Evangelium, also nicht gesetzlich, verkündigt werden darf, so auch das Evangelium nicht in billiger Anbiederung unter Verschweigen der göttlichen Forderung und in faktischer Leugnung der Gottesherrschaft. Die rechte Unterscheidung von Gesetz und Evangelium ist und bleibt das Thema der Theologie im Krieg und Frieden.

Dies sind, vom lutherischen Bekenntnis her gesehen, die wichtigsten Gefahren, die die Verkündigung der Kirche im Kriege bedrohen. Zwischen diesen Gefahren führt der Weg des rechten Dienstes am Wort hindurch, ein Weg, so schmal, daß es oft scheint, als sei er überhaupt nicht weiter gangbar. Ich konnte Ihnen diese Gefahren zwar aufzeigen, aber ich kann weder Sie noch mich vor diesen Gefahren bewahren. Das kann nur Gott.

Vortrag auf einer Freizeit Schleswig-Holsteinischer Pfarrer in Breklum (Frühjahr 1940)

Quelle: Edmund Schlink, Bekennende Kirche und Welt (Das christliche Deutschland 1933 bis 1945. Dokumente und Zeugnisse. Evangelische Reihe: Heft 10), Tübingen: Furche-Verlag 1947, S. 54-68.

Hier der Text als pdf.

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