Eberhard Röhm über Hermann Stöhr (1898-1940): „Als einflußreiche Freunde den Sprecher des »Geist­lichen Vertrauensrats der Deutschen Evangelischen Kirche«, Landesbischof August Marahrens, drängten, ein Gnadengesuch des zum Tod verurteilten Stöhr zu unterstützen, lehnte dieser unter Hinweis auf ein Gutachten seiner Kirchenjuristen ab. Bei Stöhrs Begräbnis auf dem Berliner St. Johanniskirchfriedhof wurde die kirchliche Feier durch die anwesenden Gestapo­beamten abgebrochen, als in der Liturgie das Wort »Frieden« gefallen war.“

Hermann Stöhr

Geb. 4. 1. 1898 in Stettin; gest. (hingerichtet) 21. 6. 1940 in Berlin-Plötzensee

Von Eberhard Röhm

Am 2. März 1939 schrieb der promovierte Staatswissenschaft­ler und Reserveoffiziersanwärter des Ersten Weltkriegs Hermann Stöhr auf die Aufforderung zu Wehrübungen an die Wehrbehörde: »Den Dienst mit der Waffe muß ich aus Gewissensgründen ableh­nen. Mir wie meinem Volk sagt Christus: ›Wer das Schwert nimmt, soll durchs Schwert umkommen‹ (Matth. 26,53). So halte ich die Waffenrü­stungen meines Volkes nicht für einen Schutz, sondern für eine Gefahr. Positives Christentum weist meines Erachtens den Völkern höhere Ziele, als sich in Kriegs-Rüstungen gegenseitig zu übertreffen und einen immer größeren Prozentsatz der nationalen Energien hierfür einzusetzen.«

Zum ersten Mal in der 400jährigen Geschichte der lutheri­schen Großkirchen hatte damit eines ihrer Mitglieder öffentlich aus religiösen Gründen den Kriegsdienst verweigert. Stöhr blieb über mehrere Prozesse hinweg bei seiner Entscheidung und nahm die Konsequenzen auf sich. Er wurde am 16. März 1940 durch das Reichskriegsgericht wegen Zersetzung der Wehr­kraft zum Tode verurteilt und am 21. Juni 1940 in Berlin-Plötzensee enthauptet. Zum Gedenken an sein Martyrium wurde 1985 eine Berliner Kirche nach Hermann Stöhr benannt.

Stöhrs Haltung eines absoluten Pazifismus stand ganz unter dem Vorzeichen seines Lebensthemas, der Überwindung nationaler und sozialer Schranken im Geiste christlich-kirchlicher Ein­heit. Während seines Studiums der Volkswirtschaft, des öf­fentlichen Rechts und der Sozialpolitik in Kiel, Berlin und Rostock zwischen 1919 und 1922 erlebte der Kriegsfreiwillige des Ersten Weltkriegs eine geistige Neuorientierung. Statt – wie geplant – über die im Krieg versenkte Schiffstonnage promovierte er über Die Auslandshife 1919-1921, die Deutschland zuteil wurde, für Stöhr das Pendant zu den in Versailles auferlegten Reparationen. Stöhr schloß sich dem 1914 entstandenen, hauptsächlich von englischen Quäkern getra­genen »Internationalen Versöhnungsbund« an. Deren Mitglie­der verpflichteten sich auf »Christi Revolutionsprinzip der Liebe«. 1923 bis 1926 war Stöhr Sekretär des »Internationalen Versöhnungsbundes Deutscher Zweig« und enger Mitarbeiter des Mitbegründers des Versöhnungsbundes und führenden deutschen Ökumenikers, Friedrich Siegmund-Schultze, in Ber­lin. Stöhr wurde die Geschäftsführung der einzigen deutsch­sprachigen ökumenischen Zeitschrift Die Eiche übertragen. Er arbeitete in der von Siegmund-Schultze betreuten »Sozialen Arbeitsgemeinschaft Berlin-Ost« mit. Er hielt den Kontakt zum »Weltbund für internationale Freundschaftsarbeit der Kirchen« und vertrat die protestantischen Pazifisten im »Deutschen Friedenskartell«, der 1921 gegründeten Dachorganisation der deutschen Friedensbewegung.

Auch die Tätigkeit 1926 bis 1928 als wissenschaftlicher Mitar­beiter beim »Centralausschuß für die Innere Mission« und als Dozent an einer Wohlfahrtsschule in Berlin verstand Stöhr als Friedensarbeit. Mit einer großangelegten Untersuchung über Die Wohlfahrtsgesetzgebung in den außerdeutschen Staa­ten Europas schuf er die Voraussetzung für den Zusammen­schluß der protestantischen diakonischen Verbände auf dem europäischen Kontinent im »Internationalen Verband für In­nere Mission und Diakonie«. Stöhrs unerschrockenes publizi­stisches Eintreten für die Aussöhnung mit Polen brachte ihm freilich Kritik von seiten protestantisch-deutscher Minderhei­ten in Polen und die Entlassung aus dem kirchlich-diakoni­schen Dienst ein.

Stöhr lebte seitdem nur noch von den bescheidenen Einnahmen als freier Schriftsteller. Er gründete den »Ökumenischen Ver­lag«, in dem bis zum Jahr 1939 ausschließlich eigene Werke erschienen (So half Amerika. Die Auslandshilfe der Ver­einigten Staaten 1812-1930, 1936; Vom Wesen und Wirken der Auslandskirchen, 1939).

Hitlers Machtergreifung bedeutete das Ende des organisierten Pazifismus. Pazifisten wurden politisch verfolgt und innerhalb der evangelischen Kirche geächtet. Trotzdem trat Stöhr der her­aufziehenden Barbarei und Kriegsgefahr als »Prophet im vol­len biblischen Sinn des Wortes« (Kurt Scharf) entgegen. Nach dem »Judenboykott« gegen jüdische Geschäftsinhaber, An­wälte, Ärzte und jüdische Einrichtungen am 1. April 1933 solidarisierte er sich in seiner Heimatstadt Stettin öffentlich mit der jüdischen Gemeinde. Im Sommer 1933 forderte er die Leitung der evangelischen Kirche auf, regelmäßig in der sonn­täglichen Fürbitte der in den KZs inhaftierten und verfolgten »Kommunisten, Sozialisten, Pazifisten, es seien Christen oder Juden« zu gedenken. Er geißelte seine Kirche, die im Novem­ber 1933 zum Ja zu Hitlers Politik und zum Austritt aus dem »Völkerbund« aufrief.

Nach Einführung der allgemeinen Wehrpflicht 1935 war Stöhr ähnlich Dietrich Bonhoeffer im Falle eines Krieges zur Verwei­gerung aus Glaubensgehorsam entschlossen. So unterschied­lich beider Lebensweg verlief und endete, gibt es auffallend Gemeinsames: Beide wußten sich der ökumenischen Bewe­gung verpflichtet. Beide bewahrten sich nach 1933 einen nüchternen Sinn gegenüber den Verletzungen von Recht und Menschenwürde. Beide hatten in einer entscheidenden Le­benswende die Bergpredigt für sich entdeckt und wußten sich in besonderer Weise zur Nachfolge berufen. In den Konsequenzen, die sie dann im Krieg zogen, unterschieden sie sich: St., der Staatswissenschaftler, zog sich zurück in den religiös unzweideutigen Gehorsam des konsequenten Kriegs­dienstverweigerers. Bonhoeffer, der Theologe, stellte seine kirchlich-ökumenischen Verbindungen in den Dienst der poli­tischen Verschwörung.

Vergeblich suchte Stöhr seine Richter, die ihn fälschlicherweise als Zeuge Jehovas bezeichneten, davon zu überzeugen, daß nach evangelisch-theologischer Auffassung § 48 des Militär­strafgesetzbuchs, der eine Verweigerung aus religiösen und Gewissensgründen ausschloß, überholt sei. In Vorwegnahme einer grundlegenden theologischen Wende nach 1945 stellte Stöhr fest, man könne seinem Vaterland auch anders dienen als mit der Waffe.

Die evangelische Kirche stand der Gestalt Stöhrs ratlos gegenüber. Nicht nur führende nationalsozialistisch gesinnte »Deutsche Christen« im Berliner Oberkirchenrat zweifelten ernsthaft an Stöhrs Verstand und bezeichneten seine »überschwängliche Liebe den Feinden gegenüber« als »religiöse Pathologie«. Auch die oppositionelle Bekennende Kirche – in der obrigkeitsstaatlichen lutherischen Zweireichelehre befangen – bewahrte Di­stanz zu ihm. Selbst unter Hitler hätte ein Christ »die Pflicht, unter Beachtung der möglichst humanen und ritterlichen Formen der Kriegführung ein möglichst guter Soldat zu sein«, heißt es in einer von der Bekennenden Kirche im September 1939 verbreiteten Theologisch-ethischen Besinnung über den Krieg. Als einflußreiche Freunde den Sprecher des »Geist­lichen Vertrauensrats der Deutschen Evangelischen Kirche«, Landesbischof August Marahrens, drängten, ein Gnadengesuch des zum Tod verurteilten Stöhr zu unterstützen, lehnte dieser unter Hinweis auf ein Gutachten seiner Kirchenjuristen ab. Bei Stöhrs Begräbnis auf dem Berliner St. Johanniskirchfriedhof wurde die kirchliche Feier durch die anwesenden Gestapo­beamten abgebrochen, als in der Liturgie das Wort »Frieden« gefallen war.

Literatur: Röhm, E., Sterben für den Frieden. Spurensicherung: Hermann Stöhr (1898-1940) und die ökumenische Friedensbewegung, Stuttgart: Kohlhammer, 1985.

Quelle: Manfred Asendorf/Rolf von Bockel (Hrsg.), Demokratische Wege. Deutsche Lebens-läufe aus fünf Jahrhunderten, Stuttgart: Metzler, 1997, S. 625f.

Hier der Text als pdf.

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