Urbanus Rhegius, Gutachten zu den Artikeln der Memminger Bauern erstellt für den Rat der Stadt Memmingen (März 1525): „Wenn jedoch Missbrauch im Zehnten vorliegt, können sie sich darüber beklagen, und eine weltliche Obrigkeit ist bei Vermeidung göttlicher Ungnade verpflichtet, sorgfältig zu prüfen und mit einer Ordnung zu verbessern, was keinen Nutzen bringt, damit es nicht durch Unordnung noch schlimmer wird. Denn in Römer 13 zeigt der Apostel, wie die weltliche Gewalt ein Diener Gottes ist, um solche Untersuchungen durchzuführen. Daher sollte sich niemand anmaßen, ohne ordentliche Gewalt den Zehnten und Zins abzuschaffen. Denn wenn man das Recht nicht ordnungsgemäß ausübt, wird daraus Unrecht. Deshalb hat Gott die weltliche Gewalt eingesetzt, um aller Unordnung im Zeitlichen zu begegnen.“

Memmingen (März 1525)

Von Urbanus Rhegius

Im Namen unseres Herrn Jesu Christi. Amen.

Geehrte, weise, wohlgesinnte, liebe Herren,

Ich habe die Artikel der Bauern samt Eurer Meinung dazu gelesen und werde nun zusammenfassend darlegen, was mir die Heilige Schrift in diesem Fall offenbart, um Euch bei der Verbesserung zu unterstützen. Ich unterbreite diesen Rat den Hochverständigen, damit sie ihn nach ihrem Ermessen erweitern, kürzen oder vollständig ablehnen können.

Für einen Christen ist es von größter Bedeutung, das Wort Gottes, seines Herrn, rein zu bewahren, da ohne dieses Wort die Seele nicht leben kann, wie es in Deuteronomium 8 heißt. Deshalb hat Christus seine Kirche ernstlich vor falschen Propheten gewarnt, damit sie menschliche Lehren nicht für die Wahrheit annehmen und dadurch verderben, wie in Matthäus 16 und Johannes 10 zu lesen ist. Auch Paulus warnt überall davor, da alle Unglücke und Sünden aus der Verachtung oder Unkenntnis des rechten Wortes Gottes entspringen. Da für Leben, Gerechtigkeit und Freiheit etwas so Wichtiges, nämlich das hochwürdige Wort Gottes, notwendig ist, sollte niemand dafür verurteilt werden, dass er nach dem Wort des Herrn strebt, denn das Heil seiner Seele hängt davon ab.

Wenn eine Gemeinde nicht mit einem treuen Pfarrer versorgt ist, der das Evangelium klar und rein predigt, dann darf sie sich darüber beklagen. Ja, sie ist verpflichtet, diesen Pfarrer zu meiden, da er wie ein Wolf und Seelenmörder agiert. Hier sollten die Bischöfe sicherstellen, dass niemand das Amt des Pfarrers übernimmt, es sei denn, er ist in der Heiligen Schrift gegründet und treu im Dienst des Wortes, sodass er nicht sich selbst, sondern die Ehre Christi, seines Herrn, sucht. Da die Bischöfe unserer Zeit jedoch kein Mitleid mit den armen Schafen haben und die Kirchen mit unwissenden Mönchen und Priestern füllen und das Evangelium nicht rein ohne menschliche Zusätze predigen lassen, haben die Bauern das Recht, einen tüchtigen Pfarrer zu wählen, der in Lehre und Leben sein Amt gut verwaltet. Wäre Gott nur in den anderen Artikeln genauso gerecht wie im ersten! Dennoch ist es vernünftig, die Lehnsherren um Erlaubnis zu bitten, um den Frieden zu wahren. Wenn dies mit deren Zustimmung geschieht, ist es gut; aber in diesem Fall sollte kein Lehnsherr sein, sondern jede christliche Gemeinde sollte das Recht haben (zumal sie die Kosten selbst tragen muss), einen gelehrten, ehrenwerten Mann zu wählen. Selbst wenn ein Herr ein Dorf mit allem Zubehör gekauft hat, sollte er dennoch nicht allein das Recht haben, den Pfarrer zu bestimmen oder abzusetzen. Das gehört der christlichen Gemeinde. In diesem Fall ist vieles anders als in anderen Ämtern, da dieses Amt groß und gefährlich ist und das Heil der Seele daran hängt. Christen müssen ihren Pfarrer aus ihrem Vermögen unterhalten; daher ist es angemessen, dass sie in einer gottesfürchtigen Versammlung und mit ernstlichem Gebet einen Seelsorger wählen, damit sie gut versorgt sind.

Zur Zeit des Paulus befahl er Timotheus und Titus, seinen Jüngern, Priester einzusetzen. In der Apostelgeschichte Kapitel 14 liest man, wie Paulus und Barnabas Priester ernannten. Unter den Menschen geschah dies jedoch mit Wissen, Willen und Berufung der Gemeinde. Wie wir in Titus 1 und 1. Timotheus 3 lesen, wurde ein Pfarrer vorab geprüft, ob er ein untadeliges Leben geführt hatte. Paulus oder Titus hätten dies nicht anders erfahren können, als durch die christliche Gemeinde, in der der Pfarrer gewohnt hatte. Daher sollten unsere Bischöfe auch mit Wissen, Willen und Berufung der Gemeinde wählen. Da sie dies jedoch nicht tun und stattdessen ungelehrte Pfarrer mit ärgerlichem Lebenswandel in die Kirchen entsenden, haben die Bauern das Recht, selbst für ihre Seelen zu sorgen. Es sollte jedoch ohne Aufruhr geschehen, und die Lehnsherren sollten nicht verachtet, sondern um Unterstützung gebeten werden. Wenn sie dann geeignete Priester geben, bedarf es nicht viel; wenn nicht, sollten die Bauern ohne Tumult in aller Bescheidenheit einen Pfarrer wählen, damit ihre Seele versorgt ist. Sie haben doch die Macht, einen Schweinehirten nach ihrem Gefallen einzustellen, der treu für die Schweine sorgt. Warum sollten sie dann nicht das Recht haben, in einer so großen Sache, die ihr Heil betrifft, selbst für das Amt zu sorgen, wie es ihnen Christus befohlen hat, dass sie sich vor falschen Lehren hüten. Christus wird nicht umsonst gewarnt haben. Ihr wisst doch gut, wie elend die armen Leute bisher durch die ungelehrten Pfarrer belastet und irregeführt worden sind, und wenn sie schon für die Pfarrei so viel an Zehnthandel und anderes gegeben haben, dass ein gelehrter Mann davon hätte leben können, so hat dennoch ein Kurier den besten Teil an sich gerissen und einen jungen Priester auf die Pfarrei gesetzt, dem man nicht einmal eine Gans anvertrauen könnte. Dieses Elend ist nunmehr genug. Gott will es nicht länger dulden. Deshalb sollten die Lehnsherren entweder in diesem Fall ihr Recht aufgeben und es der Gemeinde zurückgeben oder gemeinsam mit der Gemeinde einen tüchtigen Pfarrer einsetzen. Wenn sie dies nicht tun, wird Gott die armen Seelen von ihren Händen fordern, wie es in Hesekiel 34 heißt.

Dass aber die Bauern den Pfarrer entlassen wollen, wenn er ihnen nicht gefällt, kann ich nicht verwerfen. Denn ich weiß, welchen merklichen Schaden die ewige Bindung verursacht hat. Dennoch glaube ich, dass sie hierbei die christliche Liebe nicht vergessen werden, falls der Pfarrer alt oder krank ist. Was sie jedoch mit Schmieden, Hirten und Badern machen sollen, wird Eure Weisheit genügend Mittel finden. Deshalb lautet mein Rat, ihnen den ersten Artikel zu lassen.

Zum zweiten Artikel, den Zehnten betreffend

Zum anderen Artikel, der den Zehnten betrifft. Es ist weder christlich noch evangelisch, dass sich Christen untereinander so heftig streiten und Unruhe wegen weltlicher Güter stiften. Denn Paulus sagt in 1. Korinther 6, dass es eine Sünde ist, wenn Christen wegen vergänglicher Güter miteinander hadern. Was würde er wohl heute sagen, wenn man wegen des Zehnten so große Unruhe stiftet, dass das Land und die Leute in Unruhe und Unsicherheit geraten? Daher ist mein kurzes Urteil: Paulus sagt in Römer 13: „Gebt jedem, was ihm zusteht.“ Gott verbietet uns zu stehlen oder jemandem sein Eigentum vorzuenthalten. Daher ist der andere Artikel völlig unvernünftig und unchristlich. Ich beweise das wie folgt.

Der Heilige Geist spricht: „Gib jedem, was du ihm schuldig bist.“ Das sind klare Worte. Wenn jedoch jemand sagt, wir seien den Zehnten nicht schuldig, antworte ich: Das ist noch nicht bewiesen und bedarf weiterer Untersuchungen. Man muss den Ursprung des Zehnten erforschen und danach urteilen, nicht einfach allgemein ohne weitere Überlegungen sagen, wir seien den Zehnten nicht schuldig. Das verstehe ich so.

Wenn ein Zehntel für einen Pfarrer zur Unterhaltung bestimmt ist und dieser Pfarrer nicht residiert und sich nicht um die Gemeinde kümmert, sondern nur um die Wolle (also die Einkünfte), dann dürfen die Gemeindemitglieder diesem Pfarrer den Zehnten verweigern. Denn wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen, 2. Thessalonicher 3. Wenn jedoch die Zehnten den Laien gehören, weil das Land ihr Eigentum war und sie es gegen den achten, neunten oder zehnten Teil verliehen haben; oder wenn die Zehnten geistlichen Personen gehören oder von ihnen gekauft wurden, dann ist man in diesen Fällen verpflichtet, den Zehnten zu geben. Denn das Gewissen eines Menschen bindet ihn an den Ort, an dem ein solcher Zehnter mit Wissen, Willen und Anordnung einer Obrigkeit eingeführt wurde, mit Zustimmung unserer Vorfahren, deren Erben wir sind. Und solange eine von Gott eingesetzte Obrigkeit diesen Zehnten nicht abschafft, soll ich ihrer Ordnung gehorsam sein. Denn wer gegen die Obrigkeit handelt, widersetzt sich Gott und zieht sich selbst das Gericht zu. Die Schrift unterwirft uns alle, ohne Ausnahme, der weltlichen Obrigkeit und ihren Gesetzen, sodass, wenn sie etwas anordnen, das dem Frieden, dem Nutzen und der Einigkeit dient, wir gehorsam sein sollen, nicht nur um des Zorns willen, sondern auch um des Gewissens willen. Römer 13.

Außerdem ist man den Dienern des Evangeliums zur Unterhaltung verpflichtet. Wenn nun ein Pfarrer sein Amt gut ausführt, warum sollte man ihm nicht das geben, was zum Erhalt seines Lebens notwendig ist? Gott gebe danach, ob man es Zehnten oder Zwanzigsten nennt, es ist töricht, dass wir Christen uns um einen Namen streiten.

Wenn jedoch jemand sagt, das Alte Testament sei abgeschafft, und deshalb sei es nicht angebracht, jetzt Zehnten zu geben und zu nehmen, antworte ich: Das Alte Testament ist nicht so abgeschafft, dass es eine Sünde wäre, wenn ich jetzt im Neuen Testament etwas benutze, das im Alten praktiziert wurde, sofern es dem Nächsten zugutekommt. Daher, wenn ich jetzt Zehnten zur Unterhaltung meines Nächsten gebe, nicht in der Meinung, dass dies Werk notwendig zur Seelenseligkeit ist, dann begehe ich keine Sünde. Ich soll jedoch kein Werk des alten Gesetzes in der Meinung tun, als wäre es notwendig zur Frömmigkeit und Seligkeit, wie Paulus das in seinen Episteln gründlich erklärt. Daher sollte man hier den alten Adam genau beobachten, denn er ist listig und eigennützig und nimmt aus der Schrift durch irrigen Verstand nur das heraus, was ihm zu seinem Nutzen dient.

Wenn es einige gibt, die dem Gemeinwohl dienlich sind, könnten ihnen von einer Obrigkeit Zehnten als Sold zugewiesen werden. Ebenso könnten Witwen, Waisen, Arme und Krankenhausleute Zehnten zugewiesen werden. Und da es heute so ist, dass solche Zehnten rechtmäßig gekauft wurden, sollte ein Christ sich nicht dagegen wehren, diese zu leisten; andernfalls würde er gegen die Ordnung der weltlichen Gewalt handeln, und es wird nicht helfen, zu sagen: Ja, einige nehmen sie unwürdiglich an. Das sollen sie verantworten; gib du, was du schuldig bist; missbraucht es der andere, so wird er seinen Richter wohl finden. Daher gibt es keinen guten, christlichen Grund, sich mit großer Aufregung gegen den Zehnten und Zins zu wehren, es ist nichts anderes als eigennütziges Verlangen, dass man gerne alles für sich behalten würde und niemandem etwas von seinem Besitz geben möchte.

Wenn jedoch Missbrauch im Zehnten vorliegt, können sie sich darüber beklagen, und eine weltliche Obrigkeit ist bei Vermeidung göttlicher Ungnade verpflichtet, sorgfältig zu prüfen und mit einer Ordnung zu verbessern, was keinen Nutzen bringt, damit es nicht durch Unordnung noch schlimmer wird. Denn in Römer 13 zeigt der Apostel, wie die weltliche Gewalt ein Diener Gottes ist, um solche Untersuchungen durchzuführen. Daher sollte sich niemand anmaßen, ohne ordentliche Gewalt den Zehnten und Zins abzuschaffen. Denn wenn man das Recht nicht ordnungsgemäß ausübt, wird daraus Unrecht. Deshalb hat Gott die weltliche Gewalt eingesetzt, um aller Unordnung im Zeitlichen zu begegnen.

Wenn sie jedoch sagen, das Alte und Neue Testament verpflichten uns nicht mehr zum Zehnten; es gibt jetzt keine Leviten wie zu Zeiten Aarons mehr, antworte ich: Die Schrift des Alten und Neuen Testaments verlangt und will kurz gesagt, dass man gibt, was man schuldig ist, egal wie es genannt wird, und es ist nicht notwendig, dass es ausdrücklich „Zehnt“ genannt wird. Es gibt viele Dinge aus bürgerlicher Ordnung und Satzung der weltlichen Obrigkeit, die in der Schrift nicht ihren eigenen, ausgedrückten Namen haben, wie Steuern, Pachtzinsen und andere Namen; sie alle sind jedoch im allgemeinen Gebot enthalten: „Gebt jedem, was ihr ihm schuldig seid, stehlt nicht, vorenthaltet niemandem sein Eigentum.“ Was spielt es also für eine Rolle, wie man eine Schuld nennt, Zehnten oder Fünften, die Schrift sagt: „Gebt jedem, was ihr ihm schuldig seid.“ Daher ist derjenige, der sich einer solchen Schuld mit Schaden und Ärgernis widersetzt, wer auch immer er sei, kein wahrer Christ und begehrt fremdes Gut wider Gottes Gebot, und unter dem Deckmantel christlicher Freiheit sucht er sein Eigenes mit Gewalt zu verteidigen.

So ist der andere Artikel direkt gegen die Schrift in Römer 13 in dem Fall, wie oben erklärt wurde. Daher sollte man den Zehnten geben, und die weltliche Gewalt sollte daneben ihr Amt nicht vergessen. Und wenn es eine Unordnung oder einen ungöttlichen Missbrauch darin gäbe, sollte dies abgestellt werden, damit beide Seiten zufrieden sind und sich niemand zu Recht über Unrecht beklagen kann, damit die Christen nach der Lehre des Paulus niemandem etwas schuldig bleiben, außer dass sie Liebe zueinander haben. Daher gefällt mir Eure Meinung zum Zehnten nicht schlecht.

Ebenso sage ich, dass der andere Teil des 2. Artikels über Zinsen ohne jeglichen Grund aufgestellt ist. Denn wenn die Bauern Christen sind, sollten sie den Zins zahlen, wie er von ihnen oder ihren Eltern aufgenommen wurde. Wenn jedoch die Zinsnehmer unrechtmäßig Einnahmen erzielen, können die Bauern sie brüderlich an ihre seelische Gefahr erinnern, und dennoch den Zins zahlen, solange der Zinsherr ihn verlangt. Denn wenn ein Zins ordnungsgemäß mit Brief und Siegel nach menschlicher Gerechtigkeit festgesetzt ist, soll der Zinsmann ihn gemäß dem 7. Gebot zahlen. Aber eine weltliche Gewalt soll hierbei Gott vor Augen haben und den Missbrauch abschaffen. All dies hat seine Grundlage in Römer 13 und 1. Petrus 2.

Zum dritten Artikel, der die Leibeigenschaft betrifft

Ich bitte Euch, meine Predigt zu lesen, die ich in Augsburg über die Leibeigenschaft gehalten habe. Darin habe ich ausreichend dargelegt, dass ein frommer Christ nicht aus Gründen des christlichen Glaubens oder der Freiheit die Leibeigenschaft auf frevelhafte Weise von sich abschütteln soll. Denn es ist möglich, ein frommer Christ zu sein und dennoch leibeigen zu bleiben, ohne dass dies dem Glauben schadet. Auch sollte der Ausspruch des Paulus im 1. Korintherbrief, Kapitel 7, keineswegs auf äußere Freiheit bezogen werden, wenn er sagt, dass wir teuer erkauft sind. Denn er spricht von der Freiheit des Gewissens, dass wir durch das Blut Christi von Sünde, Tod und Fehlern erlöst und befreit worden sind. Daher stimme ich Eurer Meinung zu.

Zum vierten Artikel, dass Fisch, Vögel und Wildtiere jedermann gehören sollen

Wenn alle Dinge allgemein wären, warum hätte Gott dann geboten, dass wir niemandem das Seine stehlen und wegnehmen sollen? Er hätte wohl gesagt: „Nehmt, was ihr findet, es gehört allen.“ Doch Moses hat im Buch Numeri, Kapitel 27, die Güter aufgeteilt und jedem sein Eigentum gegeben, und es wurde geboten, dass wir das Gut unseres Nächsten nicht begehren, geschweige denn es wegnehmen (2. Mose 20). Wenn also jemand rechtmäßig Wasser erkauft, geerbt oder auf andere Weise erworben hat, soll ihm dieses Wasser niemand mit Gewalt wegnehmen. Was das Wild und die Vögel betrifft: Wer ein Christ sein will, sollte eher in seinem ganzen Leben keinen Vogel oder Wild essen, als seinen Nächsten dadurch zu verletzen und den Frieden zu stören. Die Herren sollten jedoch in diesen Angelegenheiten den armen Leuten keinen Schaden zufügen und nicht so streng sein, als ob das Land allein ihnen gehörte. Denn an manchen Orten richten die Wildtiere den armen Leuten so großen Schaden an, dass die Herren sich vor dem Gericht Gottes dafür verantworten müssen. Daher kann der vierte Artikel in diesem Punkt wohl akzeptiert werden.

Zum fünften Artikel

Es wäre gut und richtig, wenn eine Herrschaft ihren armen Leuten ausreichend Holz zur Verfügung stellt, um ihren Bedarf zu decken. Dass aber die Wälder für jedermann frei zugänglich sein sollen, kann und darf keineswegs zugelassen werden. Denn der unersättliche Geiz und ungebändigte Übermut der Bösen würden diese Freiheit so sehr missbrauchen, dass in zehn Jahren kein Wald mehr unversehrt und unzerstört bliebe. Wer die Möglichkeit hätte, würde das Beste für sich nehmen, ohne Rücksicht darauf, wie es dem Nachbarn oder den Nachkommen erginge. Daher können gemäß dem zuvor erwähnten Text Numeri 27 die Wälder wohl den Herren zugeteilt werden; aber gleichzeitig sind die Herren verpflichtet, ihren armen Leuten Holz zum Bauen und Heizen zu gewähren, aus natürlichem und göttlichem Recht. Sie sollen in diesen und anderen Angelegenheiten gerecht mit ihren Leibeigenen umgehen, wie Paulus es in Epheser 6 und Kolosser 4 gebietet.

Zum sechsten Artikel, der die Dienste betrifft, die man den Oberherren schuldet

Ich sage, dass sie gemäß dem Ausspruch des Paulus im Römerbrief, Kapitel 13: „Gebt allen, was ihr schuldig seid“, verpflichtet sind, Dienste zu leisten, wie es bei uns unter den Leibeigenen üblich ist. Nun habe ich gehört, dass eure armen Leute hinsichtlich solcher Dienste nicht sehr belastet sind. Wenn sie sich jedoch mit Gewalt gegen diese Dienste widersetzen, suchen sie in Wahrheit unter dem Vorwand der christlichen Freiheit ihren eigenen Vorteil und sollten sich nicht des Evangeliums rühmen. Was den Verkauf ihrer Güter angeht, nachdem sie bezahlt sind, sollten sie die Ordnung ihrer Eltern beibehalten, solange sie erträglich ist; falls jedoch eine Belastung besteht, wird Euch sicherlich bekannt sein, wie Ihr Euch nach den Grundsätzen der christlichen Liebe verhalten müsst. Die Missbräuche müssen dennoch beseitigt werden. Es ist daher besser, dies durch die ordnungsgemäße Gewalt der Obrigkeit zu tun als durch den Aufruhr des Pöbels.

Zum siebten Artikel über die Mitgift (Ehschatz)

Die Mitgift war bisher bei einigen Herren eine große Belastung. Ob dies auch bei Euch der Fall ist, weiß ich nicht. Doch da in diesem Fall, wie auch in anderen, niemand das Ziel erreicht, das Christus uns im Gebrauch weltlicher Güter gesetzt hat (Matthäus 5, Lukas 6), sage ich, dass der Artikel der Bauern in dieser Hinsicht willkürlich ist. Denn obwohl Christus gebietet, allen Bedürftigen zu leihen und zu geben ohne Bedingungen, so soll doch niemand den anderen zwingen und nötigen, dass er ihm sein eigenes Gut gibt und leiht. Und wenn sich jemand unterstehen würde, solche Gewalt anzuwenden und mich zu zwingen, dass ich ihm das Meine gebe ohne Nutzen, wäre er kein Christ, sondern ein Heide. Mir ist wohl geboten, den Bedürftigen zu helfen und zu leihen ohne Bedingungen; wenn ich es aber nicht tun will, soll mich niemand dazu zwingen. Wer mich jedoch zwingen wollte, der übertritt das siebte Gebot. Wenn nun die Bauern gegen das natürliche Gesetz und das Gesetz der Liebe sowie gegen jede christliche Ordnung jeden zwingen und nötigen wollen, was sie wollen, dann sage ich, dass ihr Grund nicht gut ist und ihr Leben und ihre Pläne sich zum Evangelium verhalten wie der Teufel zu Christus. Ja, sie sind Feinde des wahren Evangeliums, denn das Evangelium wird durch ihre frevelhaften, unchristlichen Handlungen zutiefst geschmäht, obwohl es keine Schuld trifft; sie sollten sich auch nicht des Evangeliums für ihre Handlungen rühmen. Denn wenn sie dem Evangelium folgen würden, hätten sie solche Aufläufe nie begonnen.

Zum achten Artikel

Es ist gerecht, dass einer Gemeinde das, was ihr unrechtmäßig entzogen wurde, zurückgegeben wird. Es ist eine Schande, dass unter Christen solche Beschwerden gehört werden, die selbst unter Heiden zu viel wären. Darum, wenn ihr etwas habt, das einer Gemeinde auf unrechtmäßige Weise entzogen wurde, dann achtet nicht auf die Dauer des Besitzes; was von Anfang an nicht recht war, wird durch Zeit nicht recht.

Zum neunten Artikel

Es ist offensichtlich, dass an vielen Orten die Güter viel zu hoch mit Abgaben belastet sind. Ob das bei euch der Fall ist, weiß ich nicht. Aber ihr seid verpflichtet, im Sinne der Lehre des Paulus im Kolosserbrief, Kapitel 4, gerecht mit den Armen umzugehen, um den Zorn Gottes zu vermeiden. Ihr seid zwar Herren, aber ihr habt auch einen Herrn im Himmel, der von euch Rechenschaft über euer Amt fordern wird. Wenn eine Obrigkeit christlich sein will, muss sie auf kleinste Details achten und daran denken, dass Gott Gerechtigkeit und Barmherzigkeit fordert. Wenn jemand sein Gut verspielt oder vertrinkt, warum wird er dann nicht bestraft? Denn die weltliche Gewalt ist dafür da, das Böse zu bestrafen und die Übeltäter zu erschrecken, wie es in Römer 13 und 1. Petrus 2 steht.

Zum zehnten Artikel

Es ist auch gerecht, dass wir mit den Weinenden weinen, wie Paulus in Römer 12 lehrt. Warum sollte ein Christ nicht mit dem anderen Mitleid haben und auch mit ihm den Schaden tragen, wenn Hagel oder anderes Unwetter die Ernte zerstört? Denn so lehrt Paulus in Römer 12: „Nehmt euch der Nöte der Heiligen an“, das heißt der Christen. Mir ist jedoch kein Zweifel, dass Christus durch sein kostbares Wort eure Herzen mit einem solchen Licht erleuchtet hat, dass ihr die Nöte der Armen besser erkennen werdet als sie selbst.

Zum elften Artikel

Wenn in der Zukunft durch das Wort Gottes etwas Unangemessenes aufgedeckt wird, das bei euch verbreitet ist und gegen die Schrift verstößt, habe ich keinen Zweifel daran, dass ihr es genauso abstellen werdet wie die Bauern. Denn ihr seid Christen und keine Heiden. Deshalb wäre es gar nicht nötig gewesen, dieses Abkommen mit euch als Christen zu treffen. Denn nicht nur die Bauern haben das heilige Evangelium, sondern ihr habt es auch und lasst es predigen. Wenn sie jedoch noch mehr Artikel erfinden wollen wie den 2., 4., 5., 6. und 7., die alle nach eigenem Nutzen streben, dann würde man niemals mit ihnen auskommen; denn der alte Adam würde jede Woche noch etwas finden, das ihm nützlich wäre, und wenn es zu weit ginge, wollten die Bauern am Ende selbst die Herren sein und niemandem unterworfen. Denn was sie sich vornehmen, müsste man tun. Welche Unordnung und Zerrüttung der Welt aus einem solchen Frevel entstehen würde, ist leicht zu erahnen. Darum wird diese Sache keinen Bestand haben, es sei denn, sie lassen sich aus der Schrift auf einen angemessenen Weg weisen, sodass die Missbräuche beseitigt werden und dabei niemandem Unrecht geschieht.

Darum scheint es mir gut zu sein, dass man mit ihnen rede:

Wie es einem ehrwürdigen Rat nicht zukommt und auch nie zukam, etwas gegen das klare Wort Gottes zu unternehmen. Denn sie wollen genauso gerne dem Befehl Christi des Herrn nach ihrem Vermögen aus Gottes Gnade nachkommen wie andere Leute. Und da man auf das heilige Evangelium achtet und, so Gott hilft, sich danach zu richten geneigt ist, soll das größte Stück des Evangeliums in allen Handlungen treu gebraucht und beachtet werden, nämlich die Liebe unter uns, auf die die ganze Schrift drängt. Darum kann man in diesem Fall nichts Christliches tun, wenn man die christliche Liebe und Einigkeit vergisst. So ist ein ehrwürdiger Rat bereit, alles zu tun, was die christliche Liebe zum Nächsten, die Schrift und die Gerechtigkeit fordern, und ist zuversichtlich, dass, da Gott ihnen das Evangelium eröffnet hat, sie sich als evangelische Leute gütlich finden und belehren lassen, damit Frieden und Einigkeit erhalten bleiben und niemand verletzt wird. Hier soll man ihnen klarmachen:

  1. Dass sie bedenken, dass sie Christen sind und Christus ihr Herr ist, das Evangelium ihre Lehre, nach der sie ihr Leben richten müssen. Christus hat friedlich und gehorsam gegenüber der weltlichen Obrigkeit gelebt. Er ist unser Friede und sein Wort ist ein Wort des Friedens. Denn sein Wort bringt wohl einen geistlichen Kampf gegen das Fleisch, lehrt aber keine äußerliche Uneinigkeit.
  2. Es wäre dem Wort Gottes schädlich und hinderlich in seiner Frucht, wenn man unter seinem Namen kämpfen und aufrührerisch sein wollte; Aufruhr und Streit sind Früchte des Fleisches. Daher gebührt es keinem evangelischen Menschen, sich zusammenzurotten und zu randalieren (Galater 5).
  3. Sie dürfen sich wohl über ihre Beschwerden beklagen, aber nicht selbst mit eigener Gewalt herrschen und alle Ordnungen der Obrigkeit verändern. Denn die Schrift unterwirft uns alle der Obrigkeit und ihren Ordnungen; wer dagegen handelt, handelt gegen Gott, dessen Diener die Obrigkeit zum Guten ist (Römer 13).
  4. Die Schrift zeigt auch, dass es nie gut ergangen ist denen, die den menschlichen Ordnungen der Obrigkeit widerstanden haben, wie Lukas in der Apostelgeschichte, Kapitel 5, über Theudas und Judas Galiläus berichtet. Judas widersetzte sich dem Kaiser und wollte die Steuer nicht zahlen, zog eine große Menge Volk an sich, aber er wurde getötet, und alle, die ihm folgten, wurden zerstreut und vertrieben durch Gottes Urteil. Denn Gott will, dass man das Recht rechtlich vollstreckt. Darum, wenn jemandem Unrecht geschieht, so ist es richtig, dass es bestraft und abgestellt wird. Das aber soll rechtmäßig geschehen durch die weltliche Gewalt, die dafür eingesetzt ist, dass sie die Gerechtigkeit handhabt und das Unrecht beseitigt.
  5. Auch unser Herr und Meister Christus hat der Obrigkeit ihre Gerechtigkeit und Satzung nicht abgesprochen, wie in Matthäus 17, wo er den Zinsgroschen gab, und in Matthäus 22, wo er lehrte, dass man dem Kaiser geben soll, was dem Kaiser gehört.
  6. Darum, wenn man ihnen einen ehrbaren, christlichen Vorschlag zu ihrem Begehren macht, sollen sie aus christlicher evangelischer Pflicht denselben annehmen und friedlich bleiben. Denn wenn ein ehrwürdiger Rat christlich mit ihnen handelt, sollten sie damit zufrieden und besänftigt sein, und es gehört ihnen nicht zu, dass sie den anderen Bauern in anderen Herrschaften ihre Sache helfen zu unterstützen. Darum haben sie Gott vor Augen, und wenn ihnen das heilige Evangelium so lieb ist, wie sie behaupten, sollen sie gemäß dem Evangelium nicht streiten, sich auflehnen und sich in alle Zänkereien einmischen, sondern als fromme Christen in Frieden und Einigkeit leben und Gott bitten, dass er aller Obrigkeit Erkenntnis und Liebe zur göttlichen Wahrheit geben möge, damit wir ein friedliches Leben unter ihnen führen können. Wenn sie das jedoch nicht annehmen wollen, sondern auf Aufruhr drängen, sollen sie wissen, dass dies gegen das heilige Evangelium ist. Daher sollen sie nicht viel Glück erwarten, sondern den strengen Zorn Gottes, der keineswegs dulden wird, dass man eine böse Sache gegen ihn und sein heiliges Wort dennoch unter dem Schein und Schutz seines Wortes behandelt. Und wenn sie nicht erschrecken vor der schrecklichen Rache Gottes über die armen Seelen, so sollten sie doch der zeitliche Schaden und die Gefahren bewegen, von einem solchen Vorhaben abzulassen, das in vielen Punkten dem Evangelium und christlichen Wesen direkt entgegensteht und aus dem nichts anderes hervorgeht als erheblicher Schaden an Leib, Seele, Ehre und Gut.

So oder ähnlich mag man sie ermahnen, dass sie nicht dem großen Haufen folgen, nach dem Gebot Gottes in 2. Mose 23, wo Gott den Israeliten gebot, dass sie nicht dem Haufen folgen sollen, um Böses zu tun, damit sie nicht von der Wahrheit abweichen. Wenn sie das aber verachten wollen, haben sie eine böse Sache, die gegen Gott ist. Darum dürfen sie nicht viel Glück und Hilfe von Gott hierin erwarten.

Es soll sie auch nicht hindern oder beunruhigen, dass sie sich mit dem großen Haufen verbündet haben. Denn sie sollten sich mit niemandem verbinden, um gegen Gottes Wort zu handeln. Gott hasst jedes Bündnis, das gegen sein ewiges Wort geschlossen wird. Und soweit ich andere Artikel von anderen Bauern an anderen Orten gelesen habe, habe ich noch nie solche Artikel gesehen wie die, die eure Bauern aufgestellt haben, dass ich wohl sehe, dass sie selbst in der Sache nicht ganz einig sind.

Dies ist mein kleines Urteil in Eile und unter vielen Geschäften, und ich empfehle mich hiermit Euch, denen ich Beständigkeit im Wort Gottes und alles Gute in Christus wünsche.

D. Urbanus Rhegius

Hier der Text im heutigen Deutsch als pdf.

Hier die Originalfassung:

Gutachten zu den Artikeln der Memminger Bauern (März 1525)

Von Urbanus Rhegius

Im Namen unsers Jesu Christi. Amen.

Ehrsamen, weisen, günstigen, lieben Herren.

Ich hab der Bauren Artikel sammt E. W. angehängter Mei­nung überlesen; darauf will ich summarie anzeigen, was mir die heilig Schrift in diesem Fall gibt auf Besserung der Hoch ver­ständigen, denen ich diesen mein Ratschlag zu mehren, mindern oder gar abzuthun unterwirf.

Es ist einem Christenmenschen das Hochst daran gelegen, dass er das Wort Gottes, seins Herren, rein habe, ohn welches die Seel nit lebt, Deute. 8. Derhalb hat Christus sein Kirchen so ernstlich gewarnet vor den falschen Propheten, dass sie nit Menschentröm für die Wahrheit annehmen und verdürben, als Matth. 16, Joh. 10. Das thut auch Paulus allenthalb und ist ein notwendigs Ding, dann aller Unfall und Sünd entspringen aus Verachtung oder Unwissenheit des rechten Wort Gottes. Dieweil dann zum Leben, Gerechtigkeit und Freiheit ein Ding so not ist, nemlich das hoch­würdig Gottes Wort, so soll man’s niemand für übel haben, der nach dem Wort des Herren strebt; dann es ist ihm seiner Seel Heil daran gelegen.

Wa nun Gmeind nit versehen ist mit einem treuen Pfarrer, der das Evangelium lauter und rein predigt, hie mag sie sich sölichs beklagen. Ja sie ist schuldig denselben Pfarrer zu meiden als ein Wolf und Seelmörder. Hie sollten die Bischöf zusehen, dass niemands sich des Pfarreramts unterwunde, er wäre dann in der göttlichen Schrift gegrundt und treu im Dienst des Worts, dass er nit das sein suchte, sunder die Ehr Christi, seins Herren. Dieweil aber die Bischof zu unsern Zeiten kein Erbermd haben über die armen Schäflin und das voll ungelehrter Munich und Pfaffen fillend, auch das Evangelium nit lauter ohn Menschenzusätz predigen lassend: So haben die Bauren Recht und Fug genug, dass sie selbs ein tügenlichen Pfarrer erwählen, der in Lehr und Leben sein Amt muge verwesen. Und welt Gott, dass sie in andern Artikeln als gerecht wären wie in dem ersten. Dass aber die Lehenherren darumb ersucht werdend, mag ich wol leiden umb Frieds willen. Dann wenns mit Verwilligung derselben geschehen mag, ists gut; aber es sollt in diesem Fall kein Lehen­herr sein, sonder ein jegliche christliche Gmeind sollt Gewalt haben (seitmal sie den Kosten selbs müssen haben) einen gelehrten, ehrbern Mann zu erwählen, und wenn schon ein Herr ein Dorf mit aller Zugehör erkauft hat, so sollt er dennocht kein Pfarrer allein zu setzen oder entsetzen haben. Es gehört der christenlichen Gmeind zu. Es ist auch hierin viel ein anders dann in andern Ämtern. Dann dies Amt ist gross und gfährlich und liegt der Seel ihr Heil daran. So müssen die Christen ein Pfarrer von ihrem Gut unterhalten; derhalb es sich ziemt, dass sie mit gottsferchtiger Versammlung und ernstlichen Gebet ein Seelsorger erwählen, damit sie versorgt seien.

Zur Zeit Pauli befalch er Timotheo und Tito, seinen Jungern, sie sollten Priester einsetzen. Item in Geschichten der Apostel am 14. c. liest man, wie Paulus und Baturbas Priester verordneten. Unter dem Volk aber sölchs geschach mit Wissen, Willen und Berufen einer Gemeind. Denn als wir haben Tito 1; 1. Tim. 3, so probiert man vorhin ein pfarrer und erfuhr, ob er ein unsträflichs Leben geführt hätte. Das möcht je Paulus oder Titus nit anderst wissen dann durch die christliche Gemeind, darunter der Pfarrer gewohnt hätt. Also sollten jetz unsere Bischöf auch wählen mit der Gemeind Wissen, Willen und Berufung. Dieweil sie aber sölchs nit thund, sunder überschicken den Kirchen ungelehrt Pfarrer eins ärgerlichen Lebens, so haben die Bauren Fug und Recht, dass sie selbs zu ihr Seel sehen. Doch soll es ohn Aufruhr geschechen und soll man die Lehenherren nit verachten, sonder sie ersuchen. Geben sie denn rechte Priester, so bedarfs nit viel; geben sie nit, so sollen die Bauren ohn Rumor mit aller Bescheidenheit ein Pfarrer erwählen, damit ihr Seel versehen sei. Nun haben sie doch Gwalt ein Sauhirten anzunehmen nach ihrem Gefallen, der ein treus Aufsehen auf die Schwein hab. Warumb wollten sie denn nit Gewalt haben in einer söllichen grossen Sach, da ihr Heil anliegt, auch selbs zum Amt zu sehen, so ihnen doch Christus befohlen hat, dass sie sich vor falschen Lehren hüten. Christus wird nit vergebens gewarnet haben. So weisst E. W. zu gutem Teil, wie jämmerlich die armen Leut sind bisher beschwert und verführt gewesen durch die ungelehrten Pfarrer, und wann sie schon zur Pfarr so viel haben Zechenden und anders gereicht, dass ein gelehrter Mann hätte sein Nahrung gehabt, so hat iendert ein Curtisan den besten Teil zu ihm gerissen und ein jungen Pfaffen auf die Pfarr gesetzt, dem nit wol über ein Herd Gans zu vertrauen wär. Desselben Jammers ist nunmehr genug. Gott wills nit länger leiden. Derhalb sollen die Lehenherren eintweders in dem Fall ihr Recht übergeben und der Gmeind wieder zustellen oder sammt einer Gmeind zu einem tugenlichen Pfarrer verholfen sein. Wa sie das nit thund, so wird Gott die armen Seelen von ihren Händen fordern, als es sagt Ezech. 34.

Dass aber die Bauren den Pfarrer, ob er ihnen nit gefiel, urlauben wöllen, kann ich nit verwerfen. Denn ich weiss, was merklicher Schaden aus dem Perpetuieren erwachsen seind. Doch acht ich, sie werden hierin christenlicher Lieb nit vergessen, wa Sach wär, dass der Pfarrer alt wär oder sonst mit Krankheit be­laden. Was sie aber mit Schmieden, Hirten und Badern handlen söllent, wird E. W. Mittel genug finden. Darum mein Rat ist, ihnen den ersten Artikel bleiben lassen.

Auf den andern Artikel, den Zehenten betreffend.

Es ist gar nit christlich oder evangelisch, dass sich die Christen unter einander so hitziglich zertrennen und rumoren von des zeitlichen Guts wegen. Denn Paulus spricht 1. Cor. 6, es sei Sünd, so die Christen umb des zergänglichen Guts willen mit einander hadern. Was wurd er jetz sprechen, so man umb des Zehenten willen so grosse Empörung anhebt, dass Land und Leut in Unruh und Unsicherheit kommend. Darumb ist das kürzlich mein Ur­teil. Paulus Röm. 13 spricht: Gebt jedermann, was man schuldig ist. So verbeut uns Gott zu stehlen oder jemands das Sein ent­führen oder verhalten. Darumb ist der ander Artikel ganz rauch und unchristlich. Das bewähr ich also.

Der heilig Geist spricht: Gib jedermann was du ihm schuldig bist. Das sind je klare Wort. Wo aber jemands spräche, wir seien den Zehenten nit schuldig, antwurt ich: das ist noch nit erweist und gehört noch viel darzu. Denn man muss erforschen den Ursprung eins Zehenten und darnach urteilen, nit gleich in der gemein ohn alle Zusätz sagen, wir seien kein Zehenten schuldig. Das vernehmend also.

Jst iendert ein Zehent auf ein Pfarrer verordnet zu seiner Unterhaltung und derselb Pfarrer residiert nit und achtet der Schaf nit, sonder allein der Woll, hie mögen die Pfarrleut demselben Pfarrer den Zehenten vorhalten. Denn wer nit arbeit, der soll nit essen, 2. Thessal. 3.

Wo aber die Zehenten den Laien zugehören, wie denn geschieht, dass der Boden ihro eigen ist gewesen und habend ihn verliehen umb den achtenden, neunten oder zehenten Teil; item wa die Zehenten der geistlich genannten sind oder von ihnen erkauft, hie in diesen Fällen ist man schuldig den Zehenten zu geben; denn es verbindt den Menschen sein eigen Gewissen an dem Ort, seitmal ein sölicher Zehent mit Wissen, Willen und Ordnung einer Oberkeit herkommen ist mit Verwilligung unserer Vorälter, dero Erben wir sind. Und dieweil ein von Gott eingesetzte Oberkeit solchen Zehenten noch nit abtut, soll ich ihrer Ordnung gehorsam sein. Denn wer wider die Oberkeit tut, der widerstrebt Gott und wird ihm selbs das Gericht emphachen. So unterwirft je die Schrift uns all, niemands ausgenommen, der weltlichen Oberkeit und ihrer Satzung, dass, wenn sie heissen das zu Fried, Nutz und Einigkeit dient, sollen wir gehorsam sein, nit allein um des Zorns willen, sondern auch, um der Gewissin willen. Röm. 13.

Jtem man ist je den Dienern des Evangelii Unterhaltung schuldig. Wann nun ein Pfarrer sein Amt wol versicht, warumb wolt man ihm nit geben, was zu Aufenthalt seins Lebens not ist? Gott, geb darnach, man nenns Zehenten oder Zwaintzigisten, es ist Narrenwerk, dass wir Christen also umb eins Namens willen zanken.

Ob aber jemands sagte, das alt Testament sei abgetHan; der- Luc. 10. halb sich nit gezieme jetz Zehenten zu geben und zu nehmen, antwurt ich: das alt Testament ist nit also abgetan, dass es ein Sünd sei, wo ich jetz im neuen Testament ein Stuck braucht, das vor im alten practiciert ist, so sölichs dem Nächsten zugut gescheche. Darumb wenn ich jetz Zehenten gebe zu Unterhaltung meins Nächsten, nit söliger Meinung, dass dies Werk muss sein und von Nöten sei zur Seel Seligkeit, so tu ich kein Sünd. Allein soll ich kein Werk des alten Gesatz der Meinung tun, als wäre es not zur Frommkeit und Seligkeit, wie dann Paulus sölichs in seinen Epistlen gründlich ausweist. Darumb soll man hie des alten Adams gar eben gwahr nehmen; denn er ist listig und eigennützig und nimmt allein an und klaubt heraus aus der Schrift durch irrigen Verstand, was ihme zu seinem Nutz dienstlich ist.

Jtem so etlich dem gemeinen Nutz erschiesslich wären, mocht ihnen zu ihrer Besoldung von einer Oberkeit Zehenten erkennt werden. Desgleichen Witwen, Waisen, Armen, Spitalleuten mögen auch Zehenten erkennt werden. Und dieweil am Tag ist, dass solch Zehenten etwa redlich erkauft sind, soll sich ein Christ die­selben zu reichen in kein weg widern; sonst thäte er wider die Ord­nung des weltlichen Gewalts, und wird nit helfen, dass man sagt: ja es nehments etlich unwürdiglich. Dasselb lass sie verantwurten; gib du, was Du schuldig bist; missbraucht’s der ander, er wird sein Richter wohl finden. Darumb ist kein guter, christlicher Grund darhinter, dass man sich so mit grosser Empörung untersteht der Zehenten und Zins zu erwehren, es ist nichts denn eitel eigennutzig Ding, dass man gern Saekmann machte und Niemand ichtz umb das sein geb.

Jst aber im Zehenten naiswas Misbrauchs, des mögen sie sich beklagen, und ist ein weltliche Oberkeit bei Vermeidung göttlicher Unhuld schuldig, ein fleissigs Einsechen zu haben und mit einer Ordnung zu bessern, was kein nutz ist, auf dass es nit durch Un­ordnung böser werd. Dann zun Römern 13 zeigt der Apostel an, wie der weltlich Gewalt ein Diener Gottes sei, söliche Einsehen zu tun. Darumb soll sich keiner unterstehen, ohn ordenlichen Gewalt den Zehenten und Zins aufzuheben. Dann wa man das Recht nit rechtlich handelt, so wird ein Unrecht daraus. Deshalb Gott den weltlichen Gewalt aufgesetzt hat, aller Unordnung im Zeitlichen zu begegnen.

Wa sie aber sprechen, das alt und neu Testament verbind uns nit, mehr zu zehnten; es seien jetz kein Leviten wie vor Zeit Aarons, antwurt: die Schrift alts und neus Testaments vermag und will kurzumb, dass man gebe, was man schuldig ist, es werde genannt, wie es wolle, und ist nit not, dass mit ausgedrucktem Namen stande: Zehent. Es sind viel Ding aus bürgerlicher Ordnung und Satzung der weltlichen Oberkeit, die in der Schrift nit eben ihren eignen, ausgedruckten Namen habend, als Umbgeld, Bodenzins und dero Namen mehr; sie werden aber all in dem gmeinen Namen und Gebot begriffen: Gebt Jedermann, was ihr ihm schuldig seid, stehlend nit, verhaltend niemands das Sein; was liegt nun daran, wie man ein Schuld nenne, Zehenten oder Ailften, die Schrift spricht: Gebt jedermann, was ihr schuldig seid. Darumb wer sich solicher Schuld mit Schaden und Ärgernus zu be­zahlen widert, er sei wer er wöll, der ist kein rechter Christ, und begehrt fremds Guts wider Gottes Gebot, und unter dem Deck­mantel christlicher Freiheit sucht er das Sein mit Gewalt.

Also ist der ander Artikel stracks wider die Schrift zun Römern am 13. im Fall wie oben ist erklärt. Darumb soll man die Zehenten geben, und aber der weltlich Gewalt darneben seins Amts nit vergessen. Und wa ein Unordnung oder ungöttlicher Missbrauch darin wäre, dasselbig abstellen, dass also beide Teil contentiert werden und sich niemands des Unrechten billig beklagen mög, damit die Christen nach der Lehr Pauli niemand nichts schuldig bleibend, denn dass sie Liebe gegen einander brauchend. Darumb des Zehenten halb gefallt mir Euer W. Meinung nit Übel.

Gleich also sag ich, dass der ander Teil des 2. Artikels von Zinsen ohn allen Grund gesetzt ist. Denn sind die Bauren Christen, so sollend sie Zins geben, wie er von ihnen oder ihren Eltern ist aufgenommen. Wa aber die Zinsnehmer unrecht einnehmen, mögen die Bauren brüderlich dieselbigen ermahnen ihrer Seel Gefährlich­keit, und aber nichts dester minder den Zins bezahlen, so lang ihn der Zinsherr nimmt. Denn so ein Zins ordenlich mit Brief und Siegel nach menschlicher Gerechtigkeit bestett ist, soll ihn der Zinsmann geben in Kraft des 7. Gebots. Aber ein weltlicher Gewalt soll hierin Gott vor Augen haben und die Misbräuch abtun. Das alles hat sein Grund im 13. c. zun Römern und 1. Petr. 2.

Auf den 3. Artikel, der Leibeigenschaft halb

Bitt ich, E. W. wolle mein Predig lesen, so ich von der Leibeigenschaft zu Augsburg gethan hab, darin genugsamlich be­währt ist, dass ein frommer Christ um des christlichen Glaubens oder Freiheit willen nit soll die Leibeigenschaft frevelich von ihm schütten. Dann es mag einer wol ein frommer Christ sein und dennocht leibeigen, dass es ihm an seinem Glauben nichts schadet. Auch soll der Spruch Pauli 1. Cor. 7 keinswegs auf die äusserlichen Freiheit gezogen werden, da Paulus sagt, wie wir theur erkauft sind. Dann er redt von Freiheit der Gewissen, dass wir durch das Blut Christi von Sünd, Tod und Fehl sind erlöst und frei worden. Gefallt mir deshalb Euer Meinung wol.

Auf den 4. Artikel, dass Fisch, Vögel und Gewild jedermann gemein sein sollen.

Wann alle Ding gemein wärend, warumb hätte dann Gott geboten, dass wir niemand sollten das Sein stehlen und abtragen? Er hätte wohl gesagt: Nehmt wa ihr findt, es ist als gemein. Hat doch Moyses numeri am 27. die Güter ausgeteilt, einem jeden das Sein, und geboten, dass wir nit söllen unsers Nächsten Guts begehrn, will geschweigen nehmen Exod. 20. Wenn denn einer ein Wasser erkauft, ererbt oder sunst an sich rechtlicher Weis gebracht hat, das soll ihm je niemands mit Gewalt nehmen. Des Gewilds und der Vögel halb wer ein Christenmensch sein will, der soll eh sein Lebtag kein Vogel oder Wildbret essen, eh er sein Nächsten dardurch verletze und gemeinen Fried zerbreche. Doch sollen die Herren hierin die armen Leut ohn Schaden halten und nit so streng darob halten, als wenn das Erdrich allein ihr eigen wäre. Es thut d as Gwild armen Leuten sölichen grossen Schaden an etlichen Orten, dass die Herren wohl noch darum ein strenge Rechnung vor dem Gericht Gottes bestehen müssen, dass also der 4. Artikel in diesem Punkten wohl mag erlitten werden.

Auf den 5. Artikel.

Wohl und recht wär, dass ein Herrschaft ihren armen Leu­ten Holz genug gebe zur Notdurft. Dass aber die Hölzer jeder­mann frei seien, das kann und soll keinswegs zugelassen werden. Dann der unersättlich Geiz und ungezähmt Mutwill der Bösen wurde diese Freiheit gar missbrauchen, dass in zehn Jahren kein Wald mehr ganz und unverwüst beliebe. Wer bas möchte, der thäte bas, Gott geb, wie es seim Nachbauren oder dem Nach­kommenden erginge. Derhalb in Kraft des vorgenannten Texts Numeri 27 die Hölzer wohl mögen ausgetheilt sein den Herren; aber wiederumb sind die Herren schuldig aus natürlichem und göttlichem Rechten, ihren armen Leuten zu Bauen und Brennen Holz vergönnen. Denn sie sollen in den und andern Sachen ein billigs mit ihren halseignen Leuten halten, als Paulus gebeut Ephes. 6; Coloss. 4.

Auf den 6. Artikel der Dienst halb, so man den Oberherren schuldig ist.

Sag ich, dass sie in Kraft des Spruchs Pauli zun Röm. 13: gebt alles, was ihr schuldig seid, verbunden werdend zu Diensten, wie denn bei uns unter den Eigenleuten der Brauch ist. Nun bin ich bericht, dass euere arme Leut sölicher Dienst halb nit sehr beschwert seien. Darumb wann sie sich dieser Dienst mit Gewalt widern, so unterstanden sie sich, das Ihr zu suchen unterm Namen christlicher Freiheit, und söllen sich des Evangeliums gar nit berühmen. Des Verkaufens halb ihrer Güter nachdem und sie be­zahlt sind, sollen sie Ordnung, die eltern, halten, wa sie leidenlich ist; wa aber hierin Beschwerung wäre, weiss sich E. W. wol zu halten nach der Schnur christlicher Lieb. Es müssen doch die Missbrauch abgetan werden. Darumb ists besser, es geschech durch ordenlichen Gewalt der Oberkeit, dann mit Ungestüme des bofels (Pöbels).

Auf den 7. Artikel vom Ehschatz.

Es ist im Ehschatz bisher wol unter etlichen Herren ein gross Beschwerd gewesen. Ob sie auch bei euch sei, weiss ich nit. Doch dieweil in dem Fall als auch in andern gar niemands das Ziel erreicht, so uns Christus im Brauch zeidlicher Güter ge­steckt hat Matth. 5, Luc. 6, so sag ich, dass hierin der Bauren Artikel ein Mutwill ist. Denn ob gleich Christus heisst leichen und geben allen Dürftigen ohn Aufsatz, so soll doch niemands den andern zwingen und dringen, dass er ihm sein eigen Gut gebe und leiche. Und wa sich einer unterstünde, söliche Gewalt zu brauchen und mich nöthen, dass ich ihm das Mein dargeb ohn allen Nutz, der wär kein Christen, sonder ein Heid. Mir ist wol befolch, den Dürftigen fürzusetzen und leichen ohn Aufsatz; wann ichs aber nit tun will, so soll mich niemands darzu zwingen. Welcher mich aber wölte nöthen, der übertrett das 7. Gebot. Wollen nun die Bauren wider das natürlich Gesetz und das Ge­setz der Liebe, auch wider all christlich Ordnung jedermann zwin­gen und dringen, warzu sie wollen, so sag ich, dass ihr Grund kein nutz ist und reimt sich ihr Leben und ihre Anschlag gleich zum Evangelio wie ein Teufel zu Christo. Ja sie sind Feind des wahren Evangelio, seitemal das Evangelium durch ihr freveliche, unchristliche Handlung aufs höchst, doch ohn sein Schuld, geschmecht wurdt; sie söllen sich auch zu ihrer Handlung des Evangeliums gar nit berühmen. Denn folgten sie dem Evangelio, sie hätten solch Aufgeläufe nie angefangen.

Auf den 8. Artikel.

Es ist billig, was einer Gmeind unrechtlich entzogen ist, dass es ihr wieder geben werd. Und es ist ein Schänd, dass unter den Christen sölche Klag erhört wird, die unter den Heiden zuviel wäre. Darumb habt ihr etwas, das unrechtlicher Weis einer Gmeind ist abgerissen, so secht nit auf Länge der Besitzung pstrixcion; was zuerst nit recht war, das macht Länge der Zeit nit recht.

Auf den 9. Artikel.

Es liegt am Tag, dass an viel Orten die Güter gar zu hoch beschwert sind mit der Gült. Ob es bei euch sei, weiss ich nit. Aber ihr seid schuldig bei Vermeidung der Unhuld Gottes mit den Armen ein Gleiches zu halten, als Paulus Col. am 4. lehrt. Ihr seid wol Herren; aber ihr habt auch ein Herren im Himmel, der wird Rechenschaft von euch erheischen eures Amts. Darumb w’enn ein Oberkeit will christlich sein, so muss sie auf Weit ihres Hores [Haaresbreite] achthaben und gedenken, dass ihr Gott befilcht Gerechtigkeit und Barmherzigkeit. Spielt und vertrinkt einer sein Gut, warumb straft man ihn nit; ist doch der weltlich Gwalt darumb aufge­setzt, dass er das Bös strafe, den Übeltätern zum Schrecken. Röm. 13, 1; Petri 2.

Auf den 10. Artikel.

Es ist auch billig, dass wir mit den Weinenden weinend, als Paulus lehrt Röm. 12. Warumb wollt ein Christ nit mit dem andern ein Mitleiden tragen und auch mit im Schaden liegen, wenn Hagel oder ander Gewitter die Frucht verderbt. Denn also lehrt Paulus Röm. 12: Nehmt euch der Heiligen Notdurft an, das ist, der Christen. Mir ist aber nit Zweifel, Christus hab durch sein teures Wort euer Herzen mit einem sölichen gewaltigen Licht erleucht, dass ihr der Armen Notdurft bas werden betrachten denn sie selbs.

Auf den 11. Artikel.

Wenn etwas Ungereimts in zukünftiger Zeit eröffnet wurd durch Wort Gottes, das bei euch ganghaft wäre und aber wider die Schrift strebte, ist mir kein Zweifel, ihr wurdet dasselb gleich so wol abstellen, als die Bauren. Denn ihr seid je Christen­heit und nit Heiden. Derhalb hätte es dieses Gedings gegen euch als den Christen gar nichts bedurft. So haben nit allein die Bauren das heilig Evangelium; ihr habts auch und lässts predigen. Wann sie aber sölch Artikel noch mehr erfinden wollten wie der 2. 4. 5. 6. 7. sind, die all nach eignem Nutz stinkend, so wurde man nimmermehr mit ihn gerecht; denn der alt Adam wurde all Wochen noch etwas finden, das ihm auch nützlich wäre, und wenns den Weg sollte hinausgehen, so wolltend die Bauren hin­tennach selbs Herren sein und niemands unterworfen. Dann was sie ihnen fürnehmen, das müsste man thon. Was Unordnung aber und Zerrüttung der Welt aus sölchem Frevel entstahn wurde, ist leichtlich zu gedenken. Darumb wird diese Sach kein Bestand haben, sie lassen sich denn weisen aus der Schrift auf ein ziemlich Mittel, dass die Missbräuch werden abgetan und darbei nie­mands Unrecht geschech.

Darumb bedunkt mich gut sein, dass man mit ihnen rede:

Wie eins Ehrs. W. Rats nit sei, auch nie gewesen, ichtz wider das hell Wort Gottes fürzunehmen. Denn sie wöllen gleich so geren dem Befelch Christi des Herren nach ihrem Vermögen aus der Genad Gottes nachkommen als ander Leut. Und dieweil man auf das, heilig Evangelium acht hat und, soviel Gott hilft, sich nach demselben zu richten geneigt ist, sölle billich das grösst Stuck des Evangeliums in aller Handlung treulich gebraucht und angesehen werden, als die Liebe unter uns, darauf die ganz Schrift dringt. Darumb möge man in diesem Handel nichts christlichs thon, wo man der christlichen Liebe und Einigkeit vergesse. So sei nun ein Ehrs. W. Rat gutwillig alles das zu thon, so christ­liehe Liebe des Nächsten, die Schrift und Billigkeit erheische und sei ungezweifelter Hoffnung, dieweil Gott ihnen das Evangelium eröffnet hat, sie werden sich als Evangelisch Leut gütiglich finden und berichten lassen, damit Fried und Einigkeit beleihe und nie­mands beleidigt werde. Hie soll man ihnen fürhalten:

1. Dass sie doch bedenken, dass sie Christenleut sind und Christus ihr Herr, das Evangelium ihr Lehr, darnach sie ihr Leben müssen richten. So ist je Christus Leben friedlich und gehorsam gewest weltlicher Oberkeit. Er ist unser Fried und sein Wort ein Wort des Frieds. Denn sein Wort bringt wol Krieg des Geists wider das Fleisch, lehrt aber kein Uneinigkeit von auswendig.

2. Es wurde dem Wort Gottes schmechlich und an seiner Frucht hinderlich, wenn man unter seinem Titel wollte fechten und aufrührig sein; so sei Aufruhr und Hader ein Frucht des Fleischs; derhalb es keinem evangelischen Menschen gebührt sich rotten und rumoren, Gal. 5.

3. Beklagnen der Beschwerd das mögen sie wol thun; aber nit selbs aus eignem Gewalt herr­schen und alle Satzung der Oberkeit verändern. Denn die Schrift unterwerfe uns all der Oberkeit und ihren Ordnungen; wer dawider thue, der thue wider Gott, dess Diener ein Oberkeit ist zum Guten. Röm. 13.

4. Es gebe auch die Schrift, dass es nie wol ergangen sei denen, so menschlicher Ordnung der Oberkeit widerstrebt haben, als Lucas in Geschichten der Apostel anzeigt c. 5 vom Theuda und Juda Galileo, der setzet sich wider den Kaiser und wollt den Zinspfennig nit geben, hängt an sich ein grosse Menge Volks, aber er kam umb, und alle die, so ihm anhangten wurden zer­streut und verjagt aus Verhängnus Gottes. Denn Gott der will, dass man das Recht rechtlich vollstreck. Darumb wo jemands Unrecht beschicht, so ists recht, dass es gestraft und und abgestellt werde. Dasselb soll aber rechtlicher Weis zugehen durch den weltlichen Gewalt, der umb aufgesetzt ist, dass er die Ge­rechtigkeit handhabe und das Unrecht abstelle.      

5. So hat unser Herr und Meister Christus selbs der Oberkeit ihr Gerechtigkeit und Satzung nit abgesprochen als Matth. 17, da er den Zinsgroschen gab, und Matth. 22 schuf er, dass man dem Kaiser gebe, was dem Kaiser zugehört.

6. Darumb wenn man ihnen einen ehrbern, christlichen Fürschlag tut auf ihr Begehrn, sollen sie aus christlicher evangelischer Pflicht denselbigen annehmen und friedsam bleiben. Denn wo ein Ehrs. W. Rat christlich mit ihnen handelt, söllen sie billich daran benugig und gestillt sein, und gehör ihnen nit zu, dass sie den andern Bauren in andern Herrschaften ihr Sach wöllent helfen aus­spüren. Derhalb haben sie Gott vor Augen, und ist ihnen das heilig Evangelium so lieb als sie fürgeben, so söllen sie nach laut des Evangeliums nit hadern, sich empörn und sich in alle Zank mischen, sonder als die frommen Christen in Fried und Einigkeit leben und Gott bitten, dass er aller Oberkeit Erkanntnus und Liebe der göttlichen Wahrheit wolle geben, dass wir ein freund­lich Leben unter ihnen führen mugen. Wa sie aber sölichs nit wurden annehmen, sonder zu Aufruhr dringen, söllen sie wissen, dass es wider das heilig Evangelium ist. Derhalb sie nit viel Glicks söllen gewarten, sonder den strengen Zorn Gottes, der keinswegs erleiden wird, dass man ein böse Sach wider ihn und sein heiligs Wort dennocht unter dem Schein und Schirm seins Worts handle. Und ob sie nit erschreckte die erschrockelich Rach Gottes über die armen Seelen, so sollten doch der zeitlich Schad und Gefährlichkeit sie bewegen von einem sölichen Fürnehmen abzustan, das in viel Stucken stracks dem Evangelium und christlichem Wesen entgegen ist, und daraus nichts gewissers erfolgt dann merklicher Schad an Leib, Seel, Ehr und Gut.

Also oder desgleichen mag sie Ew. W. ermahnen, dass sie nit auf den grossen Haufen sechend, nach dem Gebot Gotts Exodi 23, da Gott den Isrieleiten gebot, dass sie nit sollten dem Haufen folgen im Übelthun, damit sie nit von der Wahrheit abwichen. Wann sie aber sölchs als wollten verachten, so hätten sie ein böse Sach, die wider Gott wäre. Derhalb sie nit viel Glücks und Hilf von Gott hierinnen möchten verhoffen.

Es soll sie auch hierin nit hindern oder anfechten, dass sie sich mit dem grossen Haufen verbunden haben. Denn sie sollten sich mit niemands verbinden wider Gottes Wort zu handlen. Gott hasset alle Verbündnus, so wider sein ewigs Wort gescheehen. Darzu als viel ich noch Artikel hab gelesen von andern Bauren an andern Orten, hab ich noch nie söliche Artikel gesechen als eure Baurn gemacht haben, dass ich wol sich, wie sie selbs der Sach nit gar eins sind.

Dies mein klein Urteil in Eil und unter viel Geschäften, und befilch mich hiermit Euer W., dero ich Beständigkeit im Wort Gottes und alles Guts wünsch in Christo.

D. Ur. R.

Quelle: Friedrich Braun, Drei Aktenstücke zur Geschichte des Bauernkriegs, in: Blätter für bayerische Kirchengeschichte, 2. Jahrgang (1888/89), S. 157-160.170-176.185-189.

Hier der Text in der Originalfassung als pdf.

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