Emanuel Hirschs ‚tiefsinnige‘ völkische Theologie in seinem Leitfaden zur christlichen Lehre von 1938: „Alles bewußte Schaffen und Gestalten zur Verwirklichung von Volksehre und Volkssendung aber steht unter dem Gesetz, dass der Leistungssinn des Handelns im zur Staatlichkeit sich bestimmenden Volke, d. h. die wirksame Behauptung und Entfaltung der in Art und Schicksal angelegten geschichtlichen Möglichkeiten, und der Erbsinn seines Handelns, d. h. die Behütung und Bewahrung der im Geheimnis von Geburt und Tod sich fort und fort erneuernden volklichen Lebendigkeit, nicht notwendig in eins fallen, sondern sich auch gegenseitig begrenzen.“

Das Volk (Leitfaden zur christlichen Lehre, 1938)

Von Emanuel Hirsch

Erschreckend ist, wie einer der klügsten protestantischen Theologen des 20. Jahrhunderts während des Dritten Reichs sich einer „tiefsinnigen“ völkischen Theologie im Geist der nationalsozialistischen Rassenlehre verschrieben hatte:

A. Die Volkstümer, die im Werden und sich Wandeln der Menschheitsgeschichte entspringen, blühen, sich auswirken und auch vergehn, sind nicht von Einsicht und Zweckwillen gemachte Gemeinschafts- oder Gruppengebilde, sondern ursprüngliche, d. h. in Gott ihren Urstand habende Lebenseinheiten, in denen die heiligen Lebensmächte am menschlich-geschichtlichen Dasein walten. Die Lebenseinheit des Volks ist wohl bestimmt auffaßbar als ein Zugleich dreier uns umfangender Gemeinsamkeiten: Volk ist (1.) Blutbund, und (2.) im Tun und Leiden der Geschichte gehärtete Schicksalsgemeinschaft, und (3.) Nomos, d. h. in Denkart, Empfindungsart und Umgangsart konkret ethisch bestimmte Lebensverfaßtheit. Zum geschichtlichen Bestande des Volks in diesen drei Gemeinsamkeiten gehört dann weiter Herstellung oder Bewahrung von Sprachgemeinschaft und von Einheit des Welt- und Geschichtsbildes. Es kommt aber darauf an, daß wir die Lebenseinheit des Volkes nicht in diese ihre Gestalten und Verwirklichungen zerfasern, sondern sie in ihnen als ein echtes Ganzes von Ursprungsmacht verstehn. Wir verhalten uns nicht als Einzelne unmittelbar zur Menschheit und Menschheitsgeschichte, so daß die Volkhaftigkeit bloß eine hinzutubare und abtubare Näherbestimmung wäre. Wir vernehmen uns als Einzelne nur als die durch Ursprung, Art, Geschichte und Aufgabe in eine volkhafte Lebenseinheit Eingesenkten, und wir können diesen tragenden Grund unsers Wesens und Geschicks nicht verleugnen, ohne mit unserm eignen Leben uns zu entzweien. Der Versuch, die Volkstümer in ein volklich indifferentes allgemeines Menschentum aufzuheben, ist Frevel an der Heiligkeit des Lebens selbst. Er zerstört das allem Ethos als Einsatz dienende tiefe Geheimnis, daß uns mit dem Volke das Leben eine Wirklichkeitsgestalt bietet, in der Gemeinschaft, die im Geben und Empfangen sich erfüllt, und in sich bestimmte ursprüngliche Individualität, die gegen andre sich unterscheidet, zu Einem verschmolzen sind. Die Idee selber der Menschheit und Menschheitsgeschichte ist jeder menschlich-ethischen Sinnhaftigkeit beraubt, wenn man die geschichtliche Menschheit nicht als die im Zueinander und Gegeneinander schöpferisch bewegte Gemeinschaft von Völkern sieht, die im Kämpfen, herrschen und Dienen ihr lebendig eingegliedert sind.

B. Die Lebenseinheit eines Volkes ist ganz in das Ethos gebettet. Volk kommt zu geschichtlichem Dasein allein dadurch, daß es politischer Wille, d. i. Wille zur Staatlichkeit und Wille zur Geschichtsgestaltung vermöge der Staatlichkeit ist: es hat seine Ehre und seine Sendung im Ganzen der Menschheit so, wie der Einzelne seine Ehre und seine Bestimmung in geschichtlicher Gemeinschaft hat, und kann sie also nur mit gesammelter Spannung auf die mit ihnen gesetzten Aufgaben, d. i. durch Selbstbestimmung innerhalb des ihm Gesetzten und Möglichen, erfüllen. Damit wird es zu einer Macht über das endliche Ethos seiner Glieder: es nimmt sie mit allen ihren im Geben und Empfangen lebendigen Kräften zu ganzer Hingebung in Anspruch. Alles bewußte Schaffen und Gestalten zur Verwirklichung von Volksehre und Volkssendung aber steht unter dem Gesetz, daß der Leistungssinn des Handelns im zur Staatlichkeit sich bestimmenden Volke, d. h. die wirksame Behauptung und Entfaltung der in Art und Schicksal angelegten geschichtlichen Möglichkeiten, und der Erbsinn seines Handelns, d. h. die Behütung und Bewahrung der im Geheimnis von Geburt und Tod sich fort und fort erneuernden volklichen Lebendigkeit, nicht notwendig in eins fallen, sondern sich auch gegenseitig begrenzen. Die ethische Verantwortung für die rechte geschichtliche Verwirklichung des Volksdaseins im Menschheitsganzen richtet sich also zugleich nach zwei Seiten: nur wo Wagemut und Ehrfurcht sich vereinen, werden wir der Lebensmacht des Volkes mit ihrem Ruf zur Tat so gerecht, daß wir sie nicht versehren. Das alles kann nur unvollkommen vollbracht werden, wenn das Volk um seiner Heiligkeit willen als unmittelbar gottheitliche Macht mißverstanden wird, die dem Einzelnen das Gewissen selber ersetzt oder verfügt. Ein Volk kommt nur dann als Volk zur wahren Höhe und Vollmacht des geschichtlichen Daseins, wenn seine Glieder als Einzelne vor Gott in ihrem Gewissen dem unendlichen Ethos in seiner Reinheit geöffnet sind und darin ihre Volkhaftigkeit als Gottes sie verpflichtende Gabe, Gottes sie rufende Fügung, mit innrer Freiheit heilig zu halten sich genötigt wissen. Nur so vermag es ein Volk von Freien zu sein, die die mit dem Herrschen und Verfügen des Volks über ihr endliches Ethos gestellten Aufgaben in eigner Verantwortlichkeit und Gewissenhaftigkeit zu erkennen und lösen vermögen. Und nur so wird es davor bewahrt, sich selber frevelnd an der Lebensmacht zu vergehen, die sein eigner Grund ist. Will Volk wahrhaft dem Gewissen heilig sein, so muß es das Gewissen heilig halten.

Merke: 1. Der Begriff des Blutbundes sucht dem gerecht zu werden, daß in jedem geschichtsmächtig gewordnen Volkstum mehrere einem verwandten Typus zugehörige Systemrassen miteinander verschmolzen werden.

2. Die Einheit des Welt- und Geschichtsbildes, die einem Volke geschichtlichen Bestand zu verleihen vermag, nennt man heute gern den Mythus eines Volks. Der Ausdruck ist nur analogisch zu rechtfertigen. Er bedeutet dann, daß solch Welt- und Geschichtsbild keine nackte Zusammenstellung von Tatsachen, sondern eine Tatsachen und Ziele in deutender Erinnerung und lockendem Traum durchgeistigende freie Sinneinheit ist.

3. Jedem Volke kommt Staatlichkeit, d. h. gemeinschaftstiftende politische Willensbildung zu. Nur nicht gar zu unmächtigen und nicht gar zu unglücklichen Völkern aber verdichtet sich diese Staatlichkeit zum Staate, d. i. kurz gesagt zur Hoheit einer selbständigen und unabhängigen politischen Herrschaft und Gewalt.

4. Daß jedes Volk seine Ehre und seine Sendung habe, bedeutet nicht die Auslöschung der Unterschiede an geschichtlicher Art, geschichtlichem Wert und geschichtlicher Größe. Ehre und Sendung der Völker sind ebenso individuell geprägt wie Ehre und Bestimmung der Einzelnen in geschichtlicher Gemeinschaft. Es wäre eine Art Selbstentmannung, wenn die weißen Völker aufhörten, sich als gemeinsam zu Waltern der Erdgeschichte berufene Herrenvölker zu wissen.

5. In dem entwickelten Gedankengang liegt beschlossen, daß es eine ethische Aufgabe für ein Volk ist, sich sein Verhältnis zu andern Völkern im Menschheitsganzen politisch richtig zu bestimmen. Die Betrachtung ist zwar nicht abstrakt moralisch wie die der verschiednen Internationalen, aber auf ihre eigne konkret ethische Weise nicht minder universal.

6. Würde die Gliederung der Menschheit durch die Lebenseinheiten der Völker dahin fallen, so würde das menschlich-geschichtliche Leben die Stätte lebenzerstörender Dämonien, die die Einheit der Menschheit ständisch („klassenmäßig“) zerrissen und natürliche Lebensverbundenheit austilgten.

7. Zu dem berühmten Satze: „Ein christlicher Neger steht mir innerlich näher als ein heidnischer Volksgenosse“, ist vorerst zu bemerken, daß er meist seitens solcher ausgesagt wird, die keine Gelegenheit hatten, Lebensgemeinschaft mit einem Neger auszuprobieren: sie saßen etwa in Barmen und der ihrem Herzen nahestehende Neger in Daressalam. Sodann aber, daß er unethisch ist: das Ethos fragt nicht nach den Bedürfnissen der Gemüts, sie mögen nun sonderbar sein oder nicht, sondern nach der aus dem Leben miteinander sich ergebenden Dienstpflicht.

8. Die Perser des Äschylus verherrlichen den Sieg von Hellas über das Perserreich auf eine Weise, die tief erschauerndes Empfinden für das in den Volkeinheiten beschlossne Lebensgeheimnis zeigt. Die Größe des hellenischen Siegs wird vergegenwärtigt in der Darstellung der furchtbaren innern Erschütterung, mit der das persische Volk menschlich und religiös die Niederlage erlebt. Wobei der nationale Stolz des Hellenen, dies Volk und Reich bezwungen zu haben, und die freie Lebendigkeit des Hellenen, im Fremden das Menschliche nach seiner ganzen Tiefe und Wucht als selbst betroffen zu vernehmen, zu einer undurchdringlichen Einheit sich vermählen. Der verstehende lernt hier mehr über Volk und Menschheit, als die Reflexion der wissenschaftlichen Ethik auszudrücken vermag.

Quelle: Emanuel Hirsch, Leitfaden zur christlichen Lehre, Tübingen: J.C.B. Mohr, 1938,
S. 234-237.

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