Wort der Bekenntnissynode der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union zur Auslegung des fünften Gebotes (1943): „Wo wir aber deutlich erkennen, dass Unrechtes von uns verlangt wird, oder dass uns verwehrt wird, das nach Gottes Willen Rechte zu tun, haben wir in eigener Verantwortung zu tun, was vor Gott recht ist, und haben darin Gott mehr als den Menschen zu gehorchen. Wir können uns nicht von den Vorgesetzten die Verantwortung vor Gott abnehmen lassen. Gott wird die von uns fordern, die wir zu Unrecht töteten, und furchtbar ist die Drohung, die gegen den Mörder ausgesprochen wird.“

Das Wort der Bekenntnissynode der Evangelischen Kirche der APU zur Auslegung des fünften Gebotes vom Oktober 1943 enthält aus heutiger Sicht eine Reihe problematischer Äußerungen, so im Hinblick auf die Todesstrafe, die Selbsttötung sowie das Volk Israel. Und dennoch enthält es Weisungen, die auch für die Gegenwart gelten:

Wort der Bekenntnissynode der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union zur Auslegung des fünften Gebotes (1943)

I.

1. Die Größe und Schwere des Kriegsleidens, das über unser Volk hereingebrochen ist, bringt die Gefahr mit sich, daß die Herzen stumpf werden und die Schrecken des Gesche­hens nur da empfunden werden, wo jemand unmittelbar von ihnen betroffen wird.

2. Christen aber tragen mit an dem Leid der ganzen Welt, sonderlich an dem Leid unseres Volkes, dessen Glieder wir durch Gottes Willen sind. Sie seufzen mit aller Kreatur. Der Geist seufzt und sehnt sich in ihnen nach dem Offenbarwerden der Freiheit der Kinder Gottes von Sünde, Tod und Teufel. Christen beten unablässig: Komm, Herr Jesu! Denn sie wissen, daß aller Not erst bei dem Kommen des Herrn Jesu abgeholfen ist. Solch Gebet hat die Verheißung, in Kürze erhört zu werden (Luk. 18,8), und die köstliche Zusage: Selig sind, die da Leid tragen, denn sie sollen getröstet werden (Matth. 5,4).

3. Das christliche Leidtragen, das wirklich geistliche Tragen des Leides aller Welt erwächst aus der Buße, mit der Anerkennung der eigenen Schuld an diesem Leid. Es beginnt damit, daß wir Gott Recht geben, wenn er uns schlägt, und den selbstsicheren Hochmut ablegen, der sagt: Wie kann Gott solches zulassen? Christen bekennen gerade im Leiden: „An Dir allein habe ich gesündigt und übel vor Dir getan, auf daß Du recht behaltest in Deinen Worten und rein bleibest, wenn Du gerichtet wirst“ (Ps. 51,6). Das Lied „Mitten wir im Leben sind mit dem Tod umfangen“ kennzeichnet die Lage der Menschen unserer Tage, es fährt mit Recht fort: „uns reuet unsre Missetat, die Dich, Herr, erzürnet hat.“ Gottes Zorn ent­brennt über unsere Sünde. Um der Sünde willen hat Gott uns in Leid und Tod da­hingegeben.

4. Denn „wir sollen ihn über alle Dinge fürchten, lieben und vertrauen.“ Gott läßt seiner nicht spotten. Was der Mensch sät, das wird er ernten (Gal. 6,7f). Wenn wir Gott, die lebendige Quelle des Lebens, verlassen und uns Gruben graben, die doch kein Wasser geben, müssen wir umkommen. Gott allein schenkt und erhält das Leben. Wenn wir uns von ihm abwenden und den Götzen dienen, verlieren wir das Leben hier und in Ewigkeit. Gott schenkt Leben, die Götzen nehmen es uns.

5. Gott und sein Leben will sich von uns in der Predigt seines Wortes finden lassen. „Wer euch hört, der hört mich“, sagt Jesus zu seinen Sendboten, und: „Wer mich siehet, der siehet den Vater.“ Wenn wir die Predigt und die Versammlung der Gemeinde unter Gottes Wort meiden, wenn wir aufhören, mit der Gemeinde und allein zu beten, wenn wir uns an eigene eitle Gedanken über Gott verlieren, ja darum uns öffentlich von der Kirche scheiden, scheiden wir uns nicht nur von Menschen, sondern vom Herrn selber und verlieren das Le­ben. Wird Gottes Gnadenruf von den Menschen beharrlich abgelehnt, dann läßt Gott zu seiner Zeit die Zeichen des Gerichts über sie kommen, über einzelne und über Völker.

6. Was bleibt uns, wenn wir in den Gerichten die Glut des göttlichen Zornes erfahren? Nur die Zuflucht zum Gekreuzigten, der für alle Welt Gottes Zorn getragen hat. „Wo sollen wir denn fliehen hin, da wir mögen bleiben? Zu Dir, Herr Christ, alleine. Vergossen ist Dein teures Blut, das gnug für die Sünde tut.“

II.

7. Gott schenkte das Leben in der Schöpfung und heiligte es sich wiederum in der Erlö­sung durch Christus. Darum ist er der Herr alles Lebens. Weil Christus für alle Menschen gestorben ist und sie durch sein Blut erworben hat, sind wir nicht Herr über menschliches Leben. Gott beruft uns durch Christus wieder zur Gottesebenbildlichkeit, auf die hin er einst den Menschen schuf. Darum gilt über die Zeiten hin: „Wer Menschenblut vergießt, des Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht“ (1. Mose 9,6).

8. Der Umfang, den das Töten im Kriege annimmt, könnte uns leicht stumpf machen gegenüber der Tatsache, daß Gott das Töten untersagt. Das fünfte Gebot gilt immer. Ein christliches Gewissen kann es nicht überhören. Nie wird ein Christ Freude an Blutvergießen haben. Er wird es verabscheuen, Völker in den Krieg zu treiben. Die schrecklichen Begleit­erscheinungen stehen ihm lebendig vor Augen. Zum Töten gehört auch die indirekte Art des Tötens, die dem Nächsten den Raum zum Leben nimmt, so daß er nicht mehr lange leben kann, oder die es unterläßt, ihn aus Todesnot zu retten. Wider Gottes Willen tötet auch, wer keimendes Leben vernichtet. Zum Töten gehört die geistige Verletzung des Nächsten mit Wort und Spott, gehört jegliche Verunglimpfung des Nächsten und Herabsetzung seiner Person. Zum Töten gehört die Hinterziehung von Lebensmitteln und Kleidung, gehört die Verdrängung des Nächsten aus seiner Lebensstellung, gehört Schadenfreude, Haß und Rachedurst. Gott aber will, daß wir das Leben des Nächsten hoch achten. Um Gottes willen gilt es sehr viel, auch wenn es vor Menschen wenig gelten mag.

9. Darum ist uns auch Selbstmord untersagt. Selbstmord ist in aller Verzweiflung Hoch­mut vor Gott. Der Selbstmörder fällt über sein eigenes Leben ein Urteil, das ihm nicht zusteht. Gott allein hat das Recht, über das Leben des Menschen zu urteilen. Der Herr allein ist Richter. Gott allein gibt und nimmt das Leben.

10. Gott wacht über sein Gebot. Gott hat Menschen den Auftrag gegeben, den Mörder, den Übertreter seines Gebotes zu töten. Er hat die Obrigkeit zu diesem Zweck als Dienerin der Gerechtigkeit eingesetzt. Er hat ihr die Vollmacht gegeben, zum Schutze des Lebens die Tötung von Menschen zu befehlen, nämlich die Hinrichtung des Verbrechers, der Menschen­blut vergossen hat, und die Tötung des Feindes im Kriege. Daß solche Befehle zur Erhaltung des Lebens in der Gemeinschaft der Menschen und Völker notwendig sind, offenbart den Fluch der Sünde, unter dem die gefallene Schöpfung steht, und die Gemeinschaft der Schuld, in der Befehlende und Gehorchende, Richtende und Gerichtete sich miteinander befinden.

11. Der Verbrecher muß in einem geordneten Rechtsverfahren schuldig befunden sein. Ist der Verbrecher des Todes für schuldig erklärt, so muß der Kirche Gelegenheit gegeben werden, ihm Gottes Gericht und Gnade im Angesicht des Todes zu bezeugen.

12. Die Obrigkeit ist dem dreieinigen Gott auch, was den Krieg betrifft, dafür verant­wortlich, daß sie das Schwert nur zur Eindämmung des Bösen gebraucht. Friedfertig Wehr­lose dürfen nicht getötet werden.

13. Im Rahmen der ihr von Gott verliehenen Vollmacht hat die Obrigkeit das Recht, von allen Untertanen Gehorsam in der Vollstreckung ihrer Befehle zu fordern. Solche Befehle soll der Christ in Liebe zu seinem Nächsten und seinem Volke befolgen, ohne Haß gegen­über dem Verbrecher und Kriegsgegner, ohne Freude am Blutvergießen, ohne Rachedurst und Beutegier. Johannes der Täufer sagt den Soldaten: „Tut niemand Gewalt und Unrecht und lasset euch genügen an eurem Solde“ (Luk. 3,14). Der Christ wird bei solchem Gehorsam der gemeinsamen Schuld und des gemeinsamen Leidens der Menschheit eingedenk sein. Er weiß um die Vorläufigkeit aller irdischen Gerechtigkeit und hofft auf das Kommen der Herrschaft Gottes.

14. Über die Tötung des Verbrechers und des Feindes im Kriege hinaus ist dem Staat das Schwert nicht zur Handhabung gegeben. Was er dennoch tut, tut er zu seinem eigenen Scha­den in Willkür. Wird das Leben aus anderen als den genannten Gründen genommen, so wird das Vertrauen der Menschen zueinander untergraben und damit die Gemeinschaft des Volkes zerstört. Begriffe wie „Ausmerzen“, „Liquidieren“ und „unwertes Leben“ kennt die göttliche Ordnung nicht. Vernichtung von Menschen, lediglich weil sie Angehörige eines Verbrechers, alt oder geisteskrank sind oder einer anderen Rasse angehören, ist keine Füh­rung des Schwertes, das der Obrigkeit von Gott gegeben ist.

15. Wenn also der Christ in den genannten beiden Fällen Leben vernichten muß, weil er den Befehlen der Obrigkeit gehorcht, so wird er mit Freudigkeit tun, was das Leben seines Nächsten unmittelbar erhält und fördert, Werke der Barmherzigkeit und Liebe, besonders an körperlich und geistig Kranken und Gebrechlichen. Ihr Leben ist dem Herrn besonders teuer, denn es steht geschrieben: „Er hat unsere Schwachheit auf sich genommen und unsere Seuchen hat er getragen“ (Matth. 8,17). An ihnen, die im Schatten des Leides und des Todes wohnen, an denen sich die Sünde mächtig auswirkt, offenbarte Jesus in besonderer Weise Gottes Liebe und Lebensmacht. Auch für sie ist er gestorben, auch sie sind zur Ebenbildlich­keit Gottes durch Christus berufen. Daß wir alle das Ebenbild durch unseren Abfall von Gott verloren haben, wird an solchen Kranken und Gebrechlichen besonders deutlich. In der Betreuung solcher Gebrechlicher werden Angehörige und Pfleger reich an selbstloser Liebe und vielen zum Vorbild, die zum Helfen und Heilen berufen sind.

16. Nach solchen Werken der Barmherzigkeit ruft die große und schwere Leidensnot ge­rade unserer Tage. Wir müssen Gott allezeit um erleuchtete Augen bitten, damit wir sehen, wo es not tut zu helfen. Denn einmal verführt die Arbeitsüberlastung jeden einzelnen dazu, daß er mit sich selbst genug zu tun hat, ferner verleiten zahlreiche Einrichtungen öffentlicher Fürsorge viele dazu, alle Verpflichtungen von sich ab und auf die öffentliche Fürsorge zu wälzen. Auch die christlichen Anstalten und Liebeswerke haben uns allzusehr der eigenen Verantwortung überhoben. Wir müssen lernen, daß unser Nächster unsere ganz persönliche leibliche und seelische Fürsorge erwartet und daß wir sie ihm schuldig sind. Wir müssen wieder neu lernen, daß alles, was wir haben, von Gott uns nur anvertraut ist. „Wir haben nichts in die Welt gebracht, darum auch offenbar ist, wir werden nichts herausbringen. Wenn wir aber Kleidung und Nahrung haben, so lasset uns genügen“ (1. Tim. 6,7-8). In Zeiten der Not, wo viele ihre Habe verlieren, sollte der Christ von dem Seinen gern und reichlich verschenken.

17. Besonders sind alte Leute in unseren Tagen mehr als früher auf unsere Hilfe angewie­sen. Unserer Hilfe bedürfen auch unheilbar Kranke, Schwachsinnige und Gemütskranke Wir haben auch ihren Familien zu helfen, die Last zu tragen. Wir dürfen auch die nicht ver­gessen, denen eine Hilfe aus öffentlichen Mitteln nicht oder so gut wie nicht zuteil wird. Das öffentliche Urteil hierüber kümmert den Christen nicht. Sein Nächster ist allemal der, der hilflos ist und seiner besonders bedarf, und zwar ohne Unterschied der Rassen, Völker und Religionen. Denn das Leben aller Menschen gehört Gott allein. Es ist ihm heilig, auch das Leben des Volkes Israel. Gewiß hat Israel den Christus Gottes verworfen, aber nicht wir Menschen oder gar wir Christen sind gerufen, Israels Unglaube zu strafen.

18. Den nicht-arischen Mitchristen sind wir die Bezeugung der geistlichen Gemeinschaft und der Bruderliebe schuldig. Sie aus der Gemeinde auszuschließen, verstößt gegen den Dritten Artikel des Glaubensbekenntnisses, gegen das rechte Verständnis des Sakramentes der heili­gen Taufe, gegen Gal. 3,28 und gegen das, was Röm. 9-11 über das Israel nach dem Fleisch lehrt. Es ist auch kirchenrechtlich unwirksam; denn die Kirche darf als Körperschaft des öffentlichen Rechts nichts tun, was ihrem Wesen als Gemeinschaft der Heiligen wider­spricht.

III.

19. Unsere Verantwortung vor Gott in all diesen Entscheidungen können wir uns in kei­nem Falle von anderen abnehmen lassen. Wohl können wir in manchen Fällen nicht über­sehen, ob richterliche Urteile zu Recht oder Unrecht gefällt sind, und ob ein Krieg zu Recht oder zu Unrecht geführt wird. Hier tragen die Obrigkeit und ihre Träger die Verantwor­tung vor Gott. Wo wir aber deutlich erkennen, daß Unrechtes von uns verlangt wird, oder daß uns verwehrt wird, das nach Gottes Willen Rechte zu tun, haben wir in eigener Verant­wortung zu tun, was vor Gott recht ist, und haben darin Gott mehr als den Menschen zu gehorchen (Apg. 5,29). Jeder steht und fällt seinem Herrn. Jeder muß vor Christi Richter­stuhl offenbar werden (2. Kor. 5,10). Wir können uns nicht von den Vorgesetzten die Verantwortung vor Gott abnehmen lassen. Gott wird die von uns fordern, die wir zu Un­recht töteten, und furchtbar ist die Drohung, die gegen den Mörder ausgesprochen wird (Offb. 21,8; 22,15).

20. Alle Angefochtenen sollen hören, was die Schrift sagt: „Selig ist der Mann, der die Anfechtung erduldet, denn nachdem er bewähret ist, wird er die Krone des Lebens empfan­gen“ (Jak. 1,12). Die Angefochtenen sollen die Schrift befragen, seelsorgerliche Aussprache suchen und sollen die Gemeinde bitten, daß diese für sie Fürbitte tue. Die aber gesündigt ha­ben, sollen es beichten und im Sakrament des Heiligen Abendmahls der Vergebung der Sün­den in aufrichtiger Buße sich getrosten. So wird Gottes Heiliger Geist stark in ihnen wer­den und wird sie zum Gehorsam und tapferen Zeugnis treiben, auch unter Leiden. Die aber leiden, sollen ihre Seelen Gott befehlen (1. Petr. 4,19) und sollen wissen: „Wenn Du mein Herz tröstest, so laufe ich den Weg Deiner Gebote“ (Psalm 119,32).

20. Wenn die Kirche Jesu Christi zu solchem Gehorsam gegen das von Christus ausgelegte Gebot ruft, weiß sie, daß in dieser gefallenen Welt die Vernunft den Gehorsam gegen Christi Gebot für ein unmögliches und aussichtsloses Wagnis halten muß. Indem aber die Kirche die Zehn Gebote predigt, ruft sie zugleich die Obrigkeit und alle Menschen zum Glauben an den lebendigen Gott, der in Christus das Unmögliche möglich gemacht hat (Röm. 8,3-4). Sie ruft damit die Christen auf, in solchem Gehorsam die ihnen verheißenen Kräfte der zukünftigen Welt zu ergreifen. Jesus spricht: „Wahrlich, wahrlich ich sage euch: Wer an mich glaubt, der wird die Werke auch tun, die ich tue, und wird größere als diese tun; denn ich gehe zum Vater“ (Joh. 14,12).

Beschlossen auf der 12. Bekenntnissynode der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union am 16./17. Oktober 1943 in Breslau.

Quelle: Joachim Beckmann (Hrsg.), Kirchliches Jahrbuch für die evangelische Kirche in Deutschland 1933-1944, Gütersloh: Gütersloher Verlagshaus Gerd Mohn, 21976, S. 383-387.

Hier der Text als pdf.

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