Arnold Angenendt, Reine Hände und Zölibat im Mittelalter: „Das mittelalterliche Motiv für den Zölibat, für das enthalt­same Leben bei allen direkt an der Bereitung der Eucharistie Beteiligten, kann, weil nicht neutestamentlich, nur religionsgeschichtlich sein: Es war das Prinzip der rituellen Reinheit. Für das mittelalter­liche Ringen des Christentums mit allgemein-religiösen Vorstellungen weist dieses Kapitel eindeutig den Sieg der letzteren aus.“

Reine Hände und Zölibat im Mittelalter

Von Arnold Angenendt

In einem speziellen Punkt ist das Konzept der reinen Werkzeuglichkeit wenig­stens zeitweilig allgemein in Frage gestellt worden, nämlich in der Forderung nach einer besonderen Reinheit als Voraussetzung für eine effiziente Gnaden- und Sakramentenspendung, konkret in dem Postulat sexueller Unbeflecktheit Die Gründe für diese Entwicklung sind komplexer Natur und reichen weit zurück. Zu erinnern ist an Pauli Mahnung, daß man sich nicht zu „Gliedern einer Dirne“ machen dürfe, son­dern „ein Geist mit Christus“ sein müsse (vgl. 1 Kor 6,15-17), was bald als Vermäh­lung verstanden wurde. Weiter war bei Paulus der Gedanke einer geistlichen Zeu­gung zu finden, hatte er doch selbst seine Gemeinden im Glauben gezeugt; dies war geistliche Vaterschaft Zugleich aber konnte der Amtsträger mit Christus bräutlich verbunden sein und dabei sogar „Mutter“ werden, denn Paulus hatte die Galater „[seine Kinder] genannt, für die ich von neuem Geburtswehen erleide“ (Gal 4,19). Das heißt: die Bilder wechselten zwischen Vaterschaft und Mutterschaft, wobei letz­teres das zweifellos Ungewöhnlichere war, aber doch eine bedeutsame Konsequenz nach sich zog, daß nämlich der Amtsträger jungfräulich leben sollte. Von daher er­klärt sich die auf den ersten Bück so überraschende Vorstellung eines „jungfräu­lichen“ Priesters, wie er dem Frühmittelalter dann ganz geläufig war.94 Die geist­liche Brautschaft, so die weitere Begründung, habe schon bei den Priestern des Alten Bundes im voraus ihre Abbildung gefunden, da ihnen nur eine Jungfrau zu heiraten erlaubt gewesen sei (vgl. Lev. 21,13). Um wieviel mehr mußte das für die Priester des Neuen Bundes gelten, zumal eine damit korrespondierende Forderung im ersten Timotheusbrief gebot, daß der Bischof „nur einmal verheiratet“ (1 Tim 3,2) sein dürfe. Seit der Väterzeit wiederholte sich unausgesetzt die Forderung, daß der Weihekandidat wie auch seine Frau jeweils nur einmal geheiratet haben durften; es mußte für beide die Erstehe sein.95 Bald aber forderte man noch mehr: die gänzliche Jungfräulichkeit aller Altardiener.

Den stärksten Antrieb erhielt die Enthaltsamkeitsforderung dadurch, daß sie sich mit der Idee der kultischen Reinheit verband. Für alle, die an der Bereitung der Eu­charistie mitwirkten, geboten sich „reine Hände“, weswegen jede Art von verunrei­nigender Berührung zu meiden war, machte sie doch handlungsunfähig im Kult Für die Alte Welt hatte das einen allgemeinreligiösen Hintergrund, denn die „Forderung, nur mit reinen Händen der Gottheit zu nahen, gehört zu den Reinheitsgeboten der antiken Religionen“96. Griechische, römische und israelitische Religionspraxis gingen hier fast fugenlos in eins. Nötigenfalls hatten rituelle Waschungen eine, wie die Religionsgeschichte es nennt, „kultische Reinheit“ herzustellen. Den Kultdie­nern wurde dabei die zeitweilige oder gänzliche Enthaltsamkeit in der Sexualität ab­verlangt97 Mit steigender Ethisierung aber hatte sich die Rede von den reinen Händen zur Metapher gewandelt98 Äußerliches Waschen genügte nicht mehr, und statt der Hände sollte das Innere gereinigt werden. So treffen wir es auch im Alten Testament an: „Wer darf hinaufziehen zum Berg des Herrn?… Der reine Hände hat und ein lauteres Herz“ (Ps 24, [23] 3f.).99 Jesus konnte sich ob seines ethischen An­satzes über die zur Erlangung der Reinheit üblichen Waschungen hinwegsetzen: „Mit ungewaschenen Händen essen macht… nicht unrein“ (Mt 15,20b). Ein reines Herz, nicht reine Hände machen begegnungsfähig mit Gott Mit Recht ist festgestellt worden, „daß die kultisch-rituelle Begründung zölibatärer Enthaltsamkeit nicht ge­nuin christlich ist und ihre Wurzeln nicht vornehmlich im Neuen Testament hat“100.

In der Spätantike und ganz entschieden dann im Frühmittelalter bildete sich ein neuer Sprachgebrauch heraus: Die „reinen Hände“ wurden erneut zum Inbegriff für geschlechtliche Enthaltsamkeit, und zwar in einem verdinglicht-archaischen Verständnis; jede Art von sexueller Berührung verunreinigte und machte kultun­fähig. Seit dem 4. Jahrhundert begann man die priesterliche Reinheit amtlich durch­zusetzen und dafür den Zölibat zu fordern.

So erklärte eine römische Synode des Jahres 386:

„An erster Stelle wird festgesetzt für die Bi­schöfe, Priester und Diakone, denen an den göttlichen Opferfeiern teilzunehmen obliegt und durch deren Hände die Taufgnade ausgeteilt und der Leib des Herrn bereitet wird: Nicht nur wir, sondern auch die Heilige Schrift verpflichten sie zur Keuschheit, wie auch die Väter be­fohlen haben, daß sie die körperliche Enthaltsamkeit einhalten müßten.“101

Die Päpste wiederholten in ihren Dekretalen, daß die geschlechtliche Vereini­gung, auch die eheliche, als „pollutio“ zu gelten habe und folglich Unenthaltsamkeit die Heiligkeit des Leibes (sanctitudo corporis) beeinträchtige;102 wer mit einer Frau geschlechtlich Austausch habe, könne nicht mehr „integer“ ein gottgefälliges Opfer darbringen.103 Das Aufkommen der täglichen Eucharistiefeier mußte die Enthalt­samkeit zum Dauergebot verschärfen.104 Ambrosius von Mailand († 397), bei dem die tägliche Meßfeier schon in Übung war105, forderte in seinem ›Pflichtenbuch‹ vom Klerus mit der Herzensreinheit zugleich eine solche des Leibes, verstanden nun als geschlechtliche und eheliche Enthaltsamkeit:

„Ihr, die ihr in leiblicher Unversehrtheit, in unverletzter Reinheit, selbst in ehelicher Ent­haltsamkeit das Gnadenamt eures heiligen Dienstes empfangen habt, begreift wohl, daß dieser Dienst sonder Tadel und Makel geleistet werden muß … Und doch beobachtete, wie wir im Alten Testament lesen, das gewöhnliche Volk, um rein zum Opfer zu treten, durch zwei und drei läge hindurch keusche Enthaltsamkeit und wusch sich die Kleider. Wenn schon im vor­bildlichen Kulte so strenge Observanz herrschte, wie streng muß sie im wahren sein! Verstehe, Priester und Levite, was es bedeutet: ‚deine Kleider waschen‘. Du sollst einen reinen Leib zur Feier der heiligen Geheimnisse mitbringen!… Du wolltest es wagen, unreinen Geistes und Leibes zugleich für andere zu beten, für andere des Dienstes zu walten?“106

Solche Reinheitsforderungen waren durchaus „populär“. Gregor von Tours stellt sie schon als Forderung auch des Kirchenvolkes dar, wie überhaupt sein Werk eine Fülle von Belegen für Reinheit und Beschmutzung bietet107

Einmal soll sich die eucharistische Thrris (ein turmartiges Gefäß für das „Mysterium des Herrenleibes“) den Händen eines Diakons entwunden haben und zum Altar geschwebt sein, ohne daß der Diakon sie wieder habe einfangen können; der Grund war, daß sich der Diakon wegen Ehebruchs befleckt (poßutus) hatte; wer befleckt sei, so Gregors Mahnung, empfange Leib und Blut des Herrn zum Gericht und nicht zur Vergebung.108 Für den Nachfolger Martins in Tours, für Bischof Brictius (f444), wurde der Erweis der reinen Hände sogar lebensbedroh­lich:

„Eine Frau nämlich, die ein scheinbar dem Herrn geweihtes Leben führte und das welt­liche Gewand abgelegt hatte und zu der die Diener des Bischofs seine Kleider zum Waschen zu bringen pflegten, wurde plötzlich schwanger und gebar. Da erhob sich voß Unwillen alles Volk zu Tours und maß die Schuld dem Bischof bei; einstimmig beschlossen alle, ihn zu stei­nigen. ‘Lange genug’, so sprachen sie, ‘hat die Ehrfurcht vor deinem heiligen Amt deine Aus­schweifung nicht an den Tag kommen lassen, aber Gott will nicht, daß wir uns länger schänden durch den Kuß deiner unwürdigen Hände’.“109

Die Folgerungen waren nunmehr klar, und seit der Spätantike ist hierzu eine reiche Gesetzgebung erfolgt110 Die Bemühungen um Klerusbildung konzen­trierten sich auf die Reinheit, und das führte zu erheblichen Umgewichtungen. Schon die Amtspflichtsverletzungen, die sich von der Spätantike bis zur Karolinger­zeit ausmachen lassen, zeigen „an erster Stelle Verstöße gegen die Sexualmoral in­nerhalb und außerhalb der Ehe sowie vor und nach der Weihe“111, demgegenüber es „in der alten Kirche keine einzige Synode [gibt], die von einer Predigtpflicht der Priester spricht“112. Dieser gewiß „erklärungsbedürftige“113 Befund rührt eindeutig aus dem Gebot der kultischen Reinheit

Daß und wie Beflecktheit liturgische Handlungen nichtig machte, beschreibt die im 7. Jahr­hundert verfaßte und in karolingischer Zeit überarbeitete Vita des heiligen Gallus: Zwei Bischöfe hätten versucht, einen Teufel auszutreiben, seien jedoch erfolglos geblieben, weil der Böse beide Hierarchen der Unzucht und der Kinderzeugung habe überführen können; der Asket Gallus hingegen, weil unbefleckt, sei stark genug gewesen, den Bösen auszu­treiben – womit demonstriert ist, daß nur der geschlechtlich Enthaltsame über genügend geistliche Kraft verfügt und daß selbst Bischöfe, wenn sie nicht enthaltsam leben, versagen müssen.114

Dem heiligen Bonifatius sind die Zweifel an den von unenthaltsamen Priestern und Diakonen gespendeten Taufen sogar zum Lebensproblem geworden, denn mehrmals hat er in seiner Rom-Korrespondenz die Frage der Gültigkeit gestellt.

Die Aufforderung Papst Zacharias’, unenthaltsamen Klerikern die Amtsausübung zu ver­bieten, hat er schon gleich auf seiner ersten Reformsynode, dem sogenannten Concilium Ger- manicum, mit Degradation zu realisieren gesucht:

„Jeder Diener Gottes und jede Magd Christi, die sich der Unzucht schuldig machen, (sollen) in Kerkerhaft bei Wasser und Brot Buße tun und wenn es ein geweihter Priester ist, soll er zwei Jahre im Kerker sitzen und zuvor … gegeißelt werden.“115

Daß Bonifatius den Klerikern weiter die Teilnahme an Krieg und Jagd verbot116, dürfte ebenfalls aus der Sorge um Verunreinigung herrühren, galt doch Blutvergießen in gleicher Weise als befleckend. Beunruhigend blieb indes die Frage, wie es mit der Gültigkeit jener Täufen stehe, die diese befleckten Priester und Diakone gespendet hatten. Hier aber beharrten die päpstlichen Bescheide entschieden darauf, daß die Gültigkeit mit der Einhaltung der rechten Form gegeben sei. Für Bonifatius scheint dies nur schwer be­greiflich gewesen zu sein. Papst Zacharias mußte dem überSiebzigjährigen fast unwirsch ant­worten, selbst wenn der schlimmste Verbrecher, Häretiker, Schismatiker, Räuber oder Ehebre­cher die Taufe spende, so sei dieselbe als gültig anzusehen, sofern nur die rechte Form einge- halten worden sei.117

Für das Erfordernis, heilige Handlungen nur mit „reinen Händen“ vorzunehmen, erweiterte die karolingische Liturgie das Ritual der Priesterweihe tun die Salbung der Hände.118 Auch wusch sich fortan der zelebrierende Priester nach Entgegen­nahme der von unreinen Laien dargereichten Opfergaben die Hände und betete darum, das Opfer rein darbringen zu können.119 Des weiteren gab es Formulare für eine „Messe des Priesters für sich selbst“, deren Bitte darin gipfelte, „daß Du [Gott], der Du mich Unwürdigen als Sünder zu deinem Dienst berufen hast, mich zum dir geeigneten Diener machest und das Opfer von meinen Händen würdig anneh­mest“.120 Aber auch andere Handlungen mußten mit reinen Händen vollzogen werden, zum Beispiel die Erhebung von Reliquien; Eligius von Noyon (f660) grub nach dem Leichnam des heiligen Quintinus mit „heiligen Händen“121.

Die bestmögliche Erfüllung der Reinheitsforderung bot das Kloster, und tatsäch­lich gewann das klösterliche Lebensideal bald auch für Priester allgemeine Verbind­lichkeit Die Realisierung allerdings verlangte außerordentliche Anstrengungen, standen doch die Obliegenheiten der Seelsorge einer klösterlichen Lebensweise zu scharf entgegen. Ein erstes Beispiel bot schon Augustinus (f430), der mit seinem Klerus zusammenlebte (freilich nicht aus Gründen der kultischen Reinheit) und dem Mittelalter die für ein solches Gemeinschaftsleben vorbildliche „Augustinus- Regel“ schuf.122 Einen Schritt weiter ging Caesarius von Arles († 542). Er befaßte seine Kleriker hauptamtlich mit dem Gottesdienst; in der Kathedrale mußten sie das volle monastische Stundengebet ableisten, und obendrein sollten sie mit dem Bi­schof gemeinschaftlich Zusammenleben. Strengstens wurde von allen, die mit ihren Händen an der Eucharistie beteiligt waren, also von Priestern, Diakonen und Sub­diakonen, die geschlechtliche Enthaltsamkeit gefordert. Die Kleriker, die diesen For­derungen nachkamen, schrieb man in einen „canon“, ein Verzeichnis, ein: die späteren Kanoniker.123 Der nächste Schritt erfolgte im angelsächsischen England. Dorthin hatte Gregor der Große Mönchsmissionare entsandt, und so entstanden „Kathedralklöster“, in denen Bischof und Klerus zusammenlebten, wie überhaupt „die Klöster als Kristallisationspunkte auch des auf Seelsorge ausgerichteten kirch­lichen Lebens fungierten“124. Die angelsächsischen Missionare übertrugen dieses Modell auf den Kontinent Bonifatius stützte seine Mission hauptsächlich auf Mönche: „Das monastische Zentrum war das Primäre und bot jeweils den Anknüp­fungspunkt für die Bistumsgründung“, diese jeweils mit einer Personalunion von Bischof und Abt.125

Das nun gleicherweise für Klerus und Mönchtum verbindliche Ideal des aske­tisch-enthaltsamen Lebens führte in karolingischer Zeit zunächst zu einer allge­meinen Vermengung: Die Seelsorger lebten mönchisch, und die Mönche wirkten seelsorgerisch. Beiden Gruppen drohte der Verlust ihrer Identität126 Eine Schei­dung in rein klösterlich lebende Mönche und kanonisch lebende Seelsorger ver­suchte erstmals Erzbischof Chrodegang von Metz (f 766)127, und durchgesetzt hat sie Benedikt von Aniane (|821) mit der 816/19 im Auftrage Kaiser Ludwigs des Frommen durchgeführten „anianischen Reform“128. Für die Mönche sollte fortan die Benediktsregel, die schon während des 8. Jahrhunderts immer stärker hervorge­treten war, das alleingültige Lebensgesetz sein. Für die Kleriker wurde die ›Institutio canonicorum‹ geschaffen, die den gesamten nichtmonastischen Klerus einer ein­heitlichen Norm unterstellte. „Niemals zuvor und nie später“, so Rudolf Schieffer, „ist in der mittelalterlichen Kirchengeschichte ein ähnlich umfassender Versuch un­ternommen worden, das Leben der Kleriker bis ins einzelne verbindlich zu ‘regle­mentieren’“.129 Das Programm betraf sowohl Spiritualität wie Organisation und zen­tral das Erfordernis der reinen Hände. Das Ziel ist eindeutig: Jeder Kleriker ist ein Asket und Mönch, oder sollte es wenigstens der Idealforderung nach sein.

An den Anfang stellt die ›Institutio canonicorum‹ Auszüge aus Isidor von Sevilla über die ein­zelnen Weihestufen. Die von den höheren Graden an geforderte Enthaltsamkeit wird strikt kultisch begründet Da die Subdiakone „die Gefäße mit dem Leib und Blut Christi“ anfassen, gehören sie zu denen, „welche die heiligen Mysterien behandeln“, und als solche müssen sie „keusch sein, sich von Flauen enthalten und von aller fleischlichen Unreinheit frei“ bleiben.130 Die Diakone, in weißen Gewändern am Altar stehend, müssen „ein himmlisches Leben führen und zum Opfer weiß und unbefleckt herzutreten, rein und unverdorben in der Scham; solche nämlich behebt Gott zu Dienern zu haben, die durch keine Berührung des Fleisches verdorben sind, sondern vielmehr durch die Enthaltsamkeit der Keuschheit glänzen“131. Das verhältnismäßig kurze Kapitel über die Priester rückt diese, was den Kult betrifft, in die Nähe der Bischöfe, für die in einem überlangen Kapitel wiederum eine „herausragende Keusch­heit“ verlangt wird: „daß nämlich der zur Bereitung des Leibes Christi berufene Geist von allem Schmutz rein und frei sei“.132 In den Einzelanweisungen erscheinen weiter die schon des langen üblichen Vorsichtsregeln im Umgang mit Flauen.133

Mit neuem Nachdruck wurden Reinheitsforderungen in der Gregorianischen Kir­chenreform erhoben. Begründet sah man dies in der Irrlehre des Nikolaitismus (vgl. Offb 2,6.15), die als sexuelle Beflecktheit galt.134

Einer der Wortführer, Petrus Damiani († 1072), der seinen eigenen Worten zufolge „den Ge­nitalien der Priester die Spange der Enthaltsamkeit aufsetzen wollte“ – er dürfte auf die Infibulation anspielen –, faßt die alten Traditionen neu zusammen und argumentierte: „Wenn unser Erlöser so sehr die Unberührtheit der Scham geliebt hat, daß er nicht nur aus einem jungfräu­lichen Schoß geboren wurde, sondern auch von einem jungfräulichen Nährvater aufgezogen werden sollte, und das schon als kleines Kind schreiend in der Wiege – von wem, frage ich, will er jetzt seinen Leib angefaßt wissen, da er als der Unermeßliche im Himmel thront? Wenn er schon in der Krippe von reinen Händen angefaßt werden wollte, welche Reinheit will er jetzt für seinen Leib, wo er bereits in die Herrlichkeit der Majestät des Vaters erhöht ist? … Es ist ganz klar, daß die geistliche Zeugung höher steht als die fleischliche. Weiter, wenn du der Gatte und Vermählte deiner Kirche bist – was der Trauring und der Hirtenstab dartun -, dann werden alle, die in der Kirche durch das Taufsakrament wiedergeboren werden, mit dir als Söhne verwandt Wenn du also mit deiner geistlichen Töchter Inzest begehst, mit welchem Ge­wissen wagst du das Geheimnis des Herrenleibes zu feiern?“135

Gregor VII. wiegelte das Volk auf, den Meßfeiern der unenthaltsamen Kleriker nicht beizuwohnen, sogar mit der Begründung, deren Sakramentenspendung sei nichtig.136 Dasselbe verordnete das Zweite Lateran-Konzil.137 Das war direkt gegen Augustinus!

In einem Brief an die Gläubigen Italiens und Deutschlands schrieb der Papst:

„Priestern, Diakonen und Subdiakonen, die im Verbrechen der Hurerei [des Ehebruchs mit der Kirche] verharren, verbieten wir im Namen des allmächtigen Gottes und in der Vollmacht des heiligen Petrus den Eintritt in die Kirche, bis sie Buße tun und sich bessern… Die (Meß-)Liturgie derer indessen, die lieber in der Sünde verharren wagen, soll niemand von Euch zu hören wagen, denn der Segen eines solchen wendet sich in Fluch und sein Gebet in Sünde.“138

Den Priestern drohte nicht nur Verunreinigung durch eigene Vergehen, sondern auch durch die Ansteckung von Seiten unreiner Laien. Hier lag einer der Streit­punkte des Investiturstreits. Denn den Kirchenreformem mußte es verabscheu­ungswürdig erscheinen, daß sie beim Treueeid und bei der Entgegennahme von Stab und Ring, den Zeichen der geistlichen Anvermählung mit der Kirche, die Hände der weltlichen Herrscher berühren mußten, die aber wegen ihres Verheiratetseins und ihres Schwertdienstes in doppelter Weise befleckt waren. Die unter Vor­sitz Papst Urbans II. im Jahre 1095 zu Clermont abgehaltene Synode kritisierte genau dies, daß die Kleriker ihre reinen Hände beim Eintritt in eine Gefolgschaft in die blutbefleckten Hände der Laien legen müßten und dadurch beschmutzt würden.139 Noch deutlicher soll der Papst auf seiner letzten Synode 1099 in Rom ge­sprochen haben, wie Eadmer, Chronist, Freund und Biograph Erzbischof Anselms von Canterbury, schreibt:

„Es erscheint allzu verabscheuenswürdig, wenn die [Priester-]Hände, die zu einer solchen Erhabenheit aufgestiegen sind, daß sie, was keinem Engel gewährt wird, Gott, den Schöpfer von allem, durch ihren Amtsdienst erwirken [bei der Konsekration in der Eucharistie] und ihn selbst für die Erlösung und das Heil der ganzen Welt den Blicken des höchsten Gottvaters dar­bringen, daß diese Hände in die Schmach gestürzt und dienstbar werden solchen Händen, die Tag und Nacht durch schamlose Berührungen besudelt oder durch Raubzüge und unge­rechtes Blutvergießen befleckt werden.“140

Bei den auf die Aachener Regel verpflichteten Kanonikern war es bald dahin ge­kommen, daß sie als recht wohlbestallte Dom- und Stiftsherren lebten: Sie hatten Privatbesitz und ihr je eigenes Einkommen mit zuletzt auch eigener Kurie; zudem konnten sie, sofern sie nicht höhere Weihen empfangen und damit das Zölibatsgelübde abgelegt hatten, auch wieder austreten und ins weltliche Leben zurück­kehren. Dagegen wandte sich die hochmittelalterliche Kanonikerbewegung, ver­langte eine regulierte Lebensform und hoffte dabei auf eine Purgierung des Klerus. Das Zweite Lateran-Konzil ordnete eigens an, Priestersöhne seien nur dann zum Al­tardienst zuzulassen, wenn sie zuvor Mönche oder Regularkanoniker geworden seien.141

Gerhoh von Reichersberg († 1169), einer der entschiedensten Vorkämpfer der neuen Bewe­gung, sah das sakramentale Handeln der Priester ob deren Unreinheit gefährdet und forderte deswegen das Gemeinschaftsleben: „Seine Theorie“, so das Ergebnis von Peter Classen, „macht das Sakrament zwar nicht von den Sitten des Priesters, sondern vom unversehrten Ordo abhängig; die praktischen Konsequenzen kommen aber der donatistischen Lehre, kein pravus sacerdos [kein schlechter Priester] könne ein Sakrament gültig darbringen“, sehr nahe, und deswegen verlangt er, „die alten Taufkirchen zu Zellen der vita communis [zu] ma­chen“.142

Verbunden war mit der Reform der Kampf gegen die Simonie (vgl. Apg 8,18-25), von der man wiederum befürchtete, daß bei der Amtsübernahme geleistete Geld­zahlungen die geistlichen Wirkungen zunichte machten. Argumentiert wurde auch hier mit der Brautschaft der Kirche: Bei Zahlungen sei das Verhältnis zur Kirche er­kauft und diese zur Dirne erniedrigt143

Um die Reformziele durchzusetzen, scheute man nicht davor zurück, gewaltsam vorzugehen. So sind mehrmals Klerikerfrauen zusammengetrieben worden, um sie in den Stand der Unfreiheit zu versetzen; ihre Kinder galten – weil nicht einer Ehe entstammend – als illegitim und waren entsprechend benachteiligt144 In Gegen­wehr drohten Priester ebenfalls mit Gewalt Der Mainzer Erzbischof Siegfried I., der den Zölibat 1075 auf Synoden in Erfurt und Mainz durchsetzen wollte, konnte sich seines Lebens nicht mehr sicher sein. Die Priester leugneten die Notwendigkeit ge­schlechtlicher Enthaltsamkeit und das Erfordernis eines engelgleichen Lebens.

Der Chronist Lampert von Hersfeld († nach 1081) berichtet in seinen Annalen:

„Papst Hilde­brand hatte schon auf mehreren Synoden … verfügt, daß entsprechend den Bestimmungen der alten Kirchengesetze die Priester keine Frauen haben dürften, daß die Verheirateten sie entlassen oder [selbst] abgesetzt werden sollten, und daß überhaupt niemand zum Prie­steramt zugelassen werden dürfe, der sich nicht für alle Zeiten zu Enthaltsamkeit und ehe­losem Leben bekenne … Gegen diese Anordnung erhob sich sogleich ein Sturm der Entrü­stung in der gesamten Klerikerschaft: sie erklärten laut, der Mann sei ein vollendeter Ketzer, und seine Lehre sei irrsinnig er wolle die Menschen durch seine rigorose Forderung zwingen, wie die Engel zu leben wenn er weiter an seiner Verordnung festhalte, wollten sie lieber das Priesteramt aufgeben als die Ehe; dann könne er zusehen, wenn er die Men­schen für unrein halte, woher er die Engel nehmen wolle, um in der Kirche Gottes die Ge­meinden zu leiten … Der Erzbischof von Mainz, der wußte, daß es schwere Mühe kosten würde, eine seit so langer Zeit eingewurzelte Gewohnheit auszurotten, … verfuhr mit ihnen maßvoller.“ Eine Synode in Mainz endete tumultuös; dort „sprangen die zahlreich anwe­senden Geistlichen auf, protestierten so heftig mit Worten und tobten mit Fäusten und dro­henden Gebärden … dermaßen gegen ihn, daß er schon die Hoffnung aufgab, heil von der Synode fortzukommen“.145

Auf obrigkeitlichem Wege ließ sich der Zölibat auch im hohen und späten Mittel- alter nicht durchsetzen. Bemerkenswert bleibt indes, daß die Vorstellung vom reinen Priestertum, obwohl nicht allgemein befolgt, dennoch eine überaus hohe, auch im Volk akzeptierte Plausibilität behielt Wie sonst ist es zu erklären, daß – so etwa in Mailand146 – gerade die Bevölkerung gegen die mit Flauen zusammenle­benden Kleriker mobilisiert werden konnte? Selbst Abaelard preist im Briefwechsel mit Heloisa seine Entmannung damit, daß „keine Fleischeslust mich inskünftig noch befallen [konnte], und so war ich für den heiligen Dienst am Altar erst recht be­fähigt“.147 Ebenso postulierte Hildegard von Bingen148 reines Priestertum:

„wen er [Christus] in unversehrter Jungfräulicher Keuschheit Fleisch annahm, deshalb müssen auch die keusch sein, welche ihm dienen möchten.“149 Des unbefleckten Opfers wegen sei Enthaltsamkeit erforderlich: „Den fleischlichen Begierden in den Werken der Zeu­gung von Kindern ist er [der Priester] nämlich entzogen und kann deshalb so nüchtern und un­befleckt jenes Brot darbringen, das zum Heil der Menschen auf den Altar gelegt wird.“150

Sogar die Waldenser, die nach anfänglichem Zögern mit einer Sakramentenspendung von Laienhand begonnen hatten, verlangten am Ende Enthaltsamkeit.151 Franziskus von Assisi, der für seine Person weder Priester noch Mönch sein mochte, wollte das Priesteramt als brüderlichen Dienst ansehen152 und bezeugte gleichwohl Ehrerbietigkeit gegenüber den reinen Priesterhänden, in denen sich die Heiligung von Brot und Wein vollziehe und die darum ein heiliger Ort seien.

Wie viele andere sieht Franziskus eine Parallelität zur Inkarnation im Schoß Mariens: „Seht, täglich demütigt er sich, wie er einstmals vom Königssitz in den Schoß der Jungfrau kam;… täglich steigt er vom Schoß des Vaters auf den Altar in die Hände des Priesters.“153 Daraus er­gibt sich als Folgerung: „Wieviel mehr muß heilig, gerecht und würdig sein, wer… den in der Ewigkeit Lebenden und Verherrlichten mit seinen Händen behandelt“154 Priester müssen darum „reine Menschen“ sein und „in reiner Weise“ handeln: „puri pure faciant“155

Bis ins Spätmittelalter lebte, wie J. Huizinga schreibt, die Meinung fort, Sakra­mente eines Priesters, der in Unkeuschheit lebe, seien ungültig, die Hostie, die er konsekriere, sei nichts als Brot, seine läufe und seine Absolution seien wertlos.156 Wohl meldeten sich Gegenstimmen. Die 1439 auf dem Baseler Konzil verfaßte ›Re­formatio Sigismundi‹ wollte, „das ein yeglicher priester hab ein elich wip“157. Aber das waren eher praktische Zugeständnisse. Jedenfalls blieb weiterhin die Verunsi­cherung, so Ernst Schubert, „ob die von unwürdigen Priestern gespendeten Sakra­mente auch gültig seien“158. Noch um 1500 prangerte der Oberrheinische Revolu­tionär, der mit gesellschaftspolitischen und ethischen Forderungen zur Reichsre­form hervortrat, die unenthaltsamen Kleriker wegen ihrer Verunreinigung der Sa­kramente an:

„Desglichen ein priester, der offenlich by siner dirn wonet, der soll kein meß lesen; vnd lisset er meß, der ley, der die meß höret, ist im ban vnd in der stroff des richters. Vrsach, der priester soll kusch vnd rein sein, der mit gott will reden oder vmbgon… Witter, wenn der priester ein kind wil touffen, so sol er on offenlich oder tödlich sund sin, als Johannis seit, do er Christtum solt touffen: ich bin nicht wirdig, das ich in nur die rinken siner schu (auslöse). We dem prie­ster, der offenlich sit by siner concubinen.“159

Offiziellerseits hielt man an der augustinischen Auffassung von der Werkzeuglichkeit des Sakramentenspenders fest, die konsequenterweise verlangte, die Sakramentenspendung auch fornikatorischer Priester für gültig zu halten. Die Vita Nor­berts von Xanten läßt dies sogar aus Kindermund hervorgehen; gegen die vielver­breitete Sentenz: „Was beweibte Priester am Altar wirkten, [das] sei nicht der Leib des Herrn“, rief ein Kind, das mit seiner Mutter der Messe eines konkubinarischen Priesters beiwohnte: „Der Priester hält in den Händen ein Kind von wunderbarer Schönheit, er hüllt es gerade in ein Ihch und deckt es zu.“160 Thomas von Aquin, der selbstverständlich die Konsekrationsvollmacht auch des sündigen Priesters bejahte, sah gleichwohl bei Unzuchtsündern Probleme:

„Wenngleich die Unzucht nicht schwerer ist als die übrigen Sünden, so haben die Menschen doch zu ihr eine größere Neigung wegen der Begierlichkeit des Fleisches. Und deshalb ist in besonderer Weise diese Sünde den Priestern von der Kirche untersagt, und daß niemand die Messe eines buhlerischen Priesters höre. – Das ist aber zu verstehen von einem, der offen­kundig geworden ist entweder ‘infolge eines Urteils’ gegen den Überführten oder ‘eines Ge­ständnisses vor Gericht’ oder durch die Offensichtlichkeit der lät“161

Der Befund, der am Ende zu registrieren ist, beansprucht in einer Religionsge­schichte des Mittelalters besondere Signifikanz. Denn vergegenwärtigen wir uns: Vom Neuen Testament her konnte das Postulat der reinen Hände nicht begründet werden. Dort ist vielmehr festzustellen, daß die „Forderungen eines Jesus oder Paulus [keineswegs] etwa einem Ekel vor der Geschlechtlichkeit [entsprangen] … Gleich Jesus riet Paulus zum Zölibat nicht aus Abscheu vor der Fleischlichkeit…, sondern aus der dringenden Sorge um die praktischen Voraussetzungen der Mis­sionsarbeit heraus.“162 Das mittelalterliche Motiv für den Zölibat, für das enthalt­same Leben bei allen direkt an der Bereitung der Eucharistie Beteiligten, kann, weil nicht neutestamentlich, nur religionsgeschichtlich sein: Es war – hier ist Roger Gryson beizustimmen – „das Prinzip der rituellen Reinheit“163. Für das mittelalter­liche Ringen des Christentums mit allgemein-religiösen Vorstellungen weist dieses Kapitel eindeutig den Sieg der letzteren aus. Dies ist tun so bemerkenswerter, als sich die Reinheitsforderung an ganz zentraler Stelle durchsetzte: bei den Dienern der Eucharistiefeier.

Quelle: Arnold Angenendt, Geschichte der Religiosität im Mittelalter, Darmstadt: WBG, 42009, S. 453-462.

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