Warum eine Leihmutterschaft Mariens einer Scheingeburt Jesu gleichkommt
Das wäre doch eine schöne Frage für das theologische Examen: Kann man den letzten Satz aus dem SPIEGEL-Gastbeitrag von Peter Darbrock in Sachen Legalisierung von Leihmutterschaften christologisch gelten lassen: „Brauchte nicht auch Gott die Leihmutter Maria, damit der Gottessohn Mensch wurde?“
Die erste Fährte liegt in dem Maria-Titel „Gottgebärerin“ (Theotókos), der ja in der lateinischen Kirche – wohl nicht ganz unmissverständlich – mit „Mutter Gottes“ (mater Dei) übersetzt worden ist. Dieser Titel, der im Konzil von Ephesus 431 kanonisiert wurde, besagt, dass in der leiblichen Geburt Jesu die göttliche und die menschliche Natur untrennbar und doch distinkt vereint sind. Von seiner Empfängnis an ist Jesus Christus „wahrer Gott“ (die zweite Person der Dreieinigkeit) und „wahrer Mensch“ zugleich.
Mit der Lehre von der Idiomenkommunikation (communicatio idiomatum) können in der Einheit der Person Jesu Eigenschaften der einen Natur auch der anderen zugeschrieben werden, so dass im Handeln bzw. im Widerfahren die Integrität der Person Jesu gewahrt ist. Es lässt sich also nicht sagen, das Leiden Jesu am Kreuz habe nur seine menschliche Natur, nicht aber ihn als Sohn Gottes betroffen.
Wenn Jesus von Maria leiblich als Mensch geborenen worden ist, betrifft diese Geburt auch seine Gottheit, so dass Maria zurecht als Gottgebärerin bezeichnet werden kann. (Der Titel „Mutter Gottes“ ist wegen einer genealogischen Konnotation dahingehend missverständlich, dass er sich nicht mit der Präexistenz des Sohnes Gottes synchronisieren lässt.)
Nun zur Frage der Leihmutterschaft: Für die Rede einer Gottesgeburt Jesu ist das menschliche Geburtsgeschehen in Bethlehem die Voraussetzung. Ohne die leibliche Geburt Jesu – „geboren von der Jungfrau Maria“ – kommt der Sohn Gottes nicht zur Welt.
Im Hinblick auf ein menschliches Geburtsgeschehen kann schwerlich von einer Leihmutterschaft Mariens die Rede sein. Maria hat ja nicht stellvertretend Jesus zur Welt gebracht, um selbstgewählt das von ihr ausgetragene Kind einer anderen Person oder Familie zu überlassen. Eine Leihmutter (vicaria mater) Maria geht auch nicht mit den Evangelien zusammen. Unter dem Kreuz Jesu stand keine Leihmutter (vgl. Johannes 19,25f).
Spricht man von einer Leihmutterschaft Mariens im Hinblick auf eine „Gottesgeburt“, bleibt die menschliche Natur in der Geburt Jesu außen vor. Wer von einer Leihmutterschaft Mariens spricht, muss konsequenterweise auch von einer Scheingeburt Jesu sprechen und redet damit einem Doketismus das Wort.
Im Hinblick auf eine christologisch begründete Marienverehrung innerhalb der römisch-katholischen Kirche dürfte die Rede von einer „Leihmutter unseres Herrn“ wohl respektlos klingen.