Zur Ethik des Richtens: „Der moralische Richtende sucht Distanz zum Beurteilten zu gewinnen, um sich auf der vermeintlich ‚richtigen Seite‘ wiederzufinden. Das moralische Urteil wird zur Selbstbestätigung. Je schärfer es ausfällt, desto weniger Ambivalenzen müssen ausgehalten werden. So sind von der urteilenden Selbstbestätigung über die Selbstgewissheit bis hin zur Selbstgerechtigkeit nur wenige Schritte. Das Bekenntnis lautet dann unausgesprochen: Ich habe Recht – und zwar gemeinsam mit all jenen, die die Dinge ebenso sehen wie ich. Ich weiß, wer die Opfer und wer die Täter sind; ich weiß, was sich politisch, gesellschaftlich oder moralisch ändern muss; ich stehe auf der richtigen Seite der Geschichte. Wo dieses Bewusstsein herrscht, verbieten sich Rückfragen, Differenzierungen und Selbstkritik. Nicht selten hält man wider besseres Wissen an eigenen Urteilen fest, weil deren Revision die eigene moralische Selbstgerechtigkeit erschüttern würde. Man muss Recht behalten, koste es was es wolle.“

Zur Ethik des Richtens

Es fehlt an ihr – einer Ethik des Richtens, wohlgemerkt des Richtens, nicht des Urteilens. Das Urteilen gilt – so es nicht in einem Gerichtsprozess von einem Richter gesprochen wird – als regelgebundenes Unterscheiden von Sachverhalten oder menschlichen Handlungen. Im Griechischen stehen hierfür diakrínō (discerno) und diákrisis (discretio). Anders hingegen das moralische Richten: Es gilt einem Menschen als Person, beurteilt oder verurteilt ihn und rechnet ihm Schuld oder Verfehlung an (ḥšb/logízomai).[1] Das neutestamentliche Schlüsselwort hierfür ist krínō in der Bedeutung: „über einen Menschen urteilen, ihn aburteilen, kritisieren oder verdammen“[2].

Diese Unterscheidung besitzt erhebliche ethische Bedeutung. Während Urteilen menschlichem Handeln und Verhalten im Hinblick auf Gottes Wille, „das Gute und Wohlgefällige und Vollkommene“ (Röm 12,2) gilt, wendet sich moralisches Richten gegen die Person selbst. Gerade dieses Richten wird im Neuen Testament zum Gegenstand grundlegender Kritik. Jesus warnt in der Bergpredigt: „Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet“ (Mt 7,1 par. Lk 6,37). Paulus greift dieselbe Mahnung mehrfach auf (Röm 2,1–3; 14,3f.10.13; 1 Kor 4,5), und der Brief des Jakobus verbindet das Richten anderer sogar mit einer Anmaßung gegenüber Gott selbst: „Nur einer ist der Gesetzgeber und Richter: er, der die Macht hat, zu retten und zu verderben. Wer aber bist du, dass du über deinen Nächsten richtest?“ (Jak 4,12).

Auffallend ist, dass dem moralischen Richten – das von rechtlichem Richten (hebräisch šāfaṭ) zu unterscheiden ist – lexikographisch in biblischen, theologischen wie auch ethischen Wörterbüchern nur wenig Beachtung geschenkt wird. Dabei hat gerade dieses mitunter maliziöse Richten in den digitalen Medien und den sozialen Netzwerken wie auch im öffentlichen Diskurs inflationäre Ausmaße angenommen. In der Herabwürdigung anderer Personen bzw. deren Äußerungen oder (vermeintlichen) Ansichten sucht man sich selbst in der eigenen Moralität zu bestätigen.

Dass moralisches Richten einer Selbsttäuschung unterliegt, hat schon Friedrich Nietzsche in Die fröhliche Wissenschaft gewusst: „Dein Urtheil ‚so ist es recht‘ hat eine Vorgeschichte in deinen Trieben, Neigungen, Abneigungen, Erfahrungen und Nicht-Erfahrungen; ‚wie ist es da entstanden?‘ musst du fragen, und hinterher noch: ‚was treibt mich eigentlich, ihm Gehör zu schenken?‘“[3]. Der moralische Richtende versagt sich in aller Regel einer solchen Einsicht, sucht er doch Distanz zum Beurteilten zu gewinnen, um sich auf der vermeintlich „richtigen Seite“ wiederzufinden. Das moralische Urteil wird zur Selbstbestätigung. Je schärfer es ausfällt, desto weniger Ambivalenzen müssen ausgehalten werden.

So sind von der urteilenden Selbstbestätigung über die Selbstgewissheit bis hin zur Selbstgerechtigkeit nur wenige Schritte. Das Bekenntnis lautet dann unausgesprochen: Ich habe Recht – und zwar gemeinsam mit all jenen, die die Dinge ebenso sehen wie ich. Ich weiß, wer die Opfer und wer die Täter sind; ich weiß, was sich politisch, gesellschaftlich oder moralisch ändern muss; ich stehe auf der richtigen Seite der Geschichte. Wo dieses Bewusstsein herrscht, verbieten sich Rückfragen, Differenzierungen und Selbstkritik. Nicht selten hält man wider besseres Wissen an eigenen Urteilen fest, weil deren Revision die eigene moralische Selbstgerechtigkeit erschüttern würde. Man muss Recht behalten, koste es was es wolle.

Wie kann man nun der Selbstgerechtigkeit moralischen Richtens entgehen, ohne auf moralisches Urteilen zu verzichten? Die entscheidende Frage lautet: Wie finde ich mich selbst in meinem Urteil wieder? Wer einen anderen beurteilt, darf sich nicht außerhalb des Urteils stellen. Ein moralisches Urteil bleibt notwendig; es verliert jedoch seinen selbstgerechten Charakter, wenn es den Urteilenden selbst miteinschließt.

In diesem Sinn schreibt Paulus: „Worin du den andern richtest, verdammst du dich selbst, weil du ebendasselbe tust, was du richtest.“ (Röm 2,1). Ein moralisches Urteil muss deshalb immer zugleich Selbsturteil sein. Es stellt nicht nur den anderen, sondern ebenso den Urteilenden selbst in Frage. Gerade darin unterscheidet sich christliche Ethik von moralischer Selbstgewissheit. Der Christ kann und darf im eigenen Urteilen nicht für sich selbst Recht behalten. Er bleibt als Sünder in der Gemeinschaft der Urteilenden und der Beurteilten auf die Rechtfertigung Gottes im Glauben an das Evangelium Jesu Christi angewiesen. Erst diese demütigende Einsicht bewahrt das notwendige moralische Urteilen vor der Versuchung des selbstgerechten Richtens.


[1] Das hebräische Verb ḥšb bringt „die wertende Zuordnung von Personen und Dingen zu bestimmten Kategorien zum Ausdruck“ (W. Schottroff, THAT 1, 643). Vgl. außerdem Werner H. Schmidt/Gerhard Delling, Art. Anrechnen/Urteilen, in: Diess., Wörterbuch zur Bibel, Hamburg: Furche, 1971, 20-22.

[2] Bauer-Aland, Wörterbuch zum Neuen Testament, Sp. 918.

[3] KSA 3, § 335, S. 561.

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