Befleckung und Reinheit in der mittelalterlichen Religiosität
Von Arnold Angenendt
Das 15. Kapitel des Buches Leviticus kennt einen Körperausfluß, der Mann und Frau unrein macht, sogar ansteckend wirkt und durch Sündopfer entsühnt werden muß, also auf religiöse Weise behoben wird.
„Wenn ein Mann einen Ausfluß aus seinem Körper hat, so ist dieser Ausfluß unrein… Jedes Lager, auf das sich dieser Mann legt, und jeder Gegenstand, auf den er sich setzt, ist unrein. Wer sein Lager berührt, muß seine Kleider waschen, sich in Wasser baden und ist unrein … bis zum Abend“ (Lev 15,2.4f.).
Dabei gilt: „Hat ein Mann Samenerguß, soll er seinen ganzen Körper in Wasser baden und ist unrein bis zum Abend“ (Lev 15,16). Körperlicher Ausfluß verunreinigt auch die Frau, speziell das Menstruationsblut
„Hat eine Frau Blutfluß und ist solches Blut an ihrem Körper, soll sie sieben läge lang in der Unreinheit ihrer Regel verbleiben. Wer sie berührt, ist unrein bis zum Abend. Alles, worauf sie sich in diesem Zustand legt, ist unrein … Hat eine Frau mehrere läge außerhalb der Zeit ihrer Regel einen Blutfluß oder hält ihre Regel länger an, ist sie für die ganze Dauer dieses Ausflusses im gleichen Zustand der Unreinheit wie während der Zeit ihrer Regel“ (Lev 15,19f.25).
Der Samenerguß des Mannes und das Menstruationsblut der Frau, beide für heutiges Empfinden ein natürlich-körperlicher Befund, bedürfen im Alten Testament einer religiösen Entsühnung. Mann und Frau müssen vor dem Eingang des Offenbarungszeltes mit einer Taube in jeder Hand erscheinen; der Priester bringt diese als Sünd- und Brandopfer dar, um die beiden wegen des verunreinigenden Ausflusses zu entsühnen (vgl. Lev 15,15.30). Daß sexueller Ausfluß religiös verunreinigend wirkt, gilt auch für den Geschlechtsverkehr: „Ein Mann, der mit einer Frau während ihrer Regel schläft und ihre Scham entblößt, hat ihre Blutquelle aufgedeckt, und sie hat ihre Blutquelle entblößt; daher sollen beide aus ihrem Volk ausgemerzt werden“ (Lev 20,18).
Die Ineinssetzung von körperlich-geschlechtlicher Verunreinigung mit kultischer Befleckung, die vor Gott entsühnt werden muß, ist der urtümlichen Religionswelt weithin selbstverständlich. Als befleckend gelten die Sexualstoffe, ebenso Kadaver und Leichname, bestimmte Nahrungsmittel wie endlich das Blutvergießen. Regelmäßig wird das Unreine stofflich aufgefaßt, überträgt sich durch Berührung, und man befreit sich davon durch Waschungen. Eindeutig handelt es sich um ein vorethisches Religionsphänomen.
Der Ethnologe Klaus E. Müller stellt als generellen Befund fest:
„Neben dem Tod gelten als gefürchtetste ‚Ausdünstungsquellen‘ gemeinhin Krankheiten oder sonstige Versehrungszustände sowie die monatliche Regel der Frauen. Letztere wird, praktisch weltweit, wegen der Ausscheidung vermeintlich ‚unreinen‘ Blutes im Sinne einer periodisch aufbrechenden Verletzung, also ebenfalls als eine Art ‚Krankheit‘ begriffen und stellt daher, vor allem für das andere Geschlecht, eine stete Bedrohung dar … Menstruierende scheiden, wie man auch in Europa noch lange Zeit überzeugt war, ‚eine große Menge unsichtbarer Dünste‘ aus, die man eben für hoch toxisch hält … Um der Gefahr wirksam zu wehren, werden daher Mädchen und Frauen während der Menses in irgendeiner Weise von der Gesellschaft separiert, sei es in einem bestimmten Winkel des Hauses, in einem eigenen Anbau, in einem Verschlag auf dem Hof oder in besonderen Hütten (in denen dann zumeist auch die Geburten stattfinden) am Rande, manchmal auch außerhalb des Dorfes.“
Ein weithin gleichartiger Befund ergibt sich im Bück auf die Geschichte des antiken Kulturkreises. Für Griechenland stellt Walter Burkert fest:
„Der Begriff der speziell kultischen Reinheit wird definiert, indem gewisse mehr oder weniger gravierende Störungen des normalen Lebens als miasma [Befleckung] aufgefaßt werden. Solche Störungen sind Geschlechtsverkehr, Geburt, Tod und insbesondere Mord. Hagnos [rein] im exemplarischen Sinn ist darum, wer den Kontakt mit Blut und Tod vermeidet, insbesondere die Jungfrau. Jungfrauen spielen in vielen Kulten tragende Rollen…; aber auch Priester und Tempeldiener müssen gelegentlich, besonders zur Vorbereitung aufs Fest, einen bestimmten Grad der ‚hagnefa‘ [Reinheit] erreichen. Dazu gehört, außer dem Vermeiden von Geschlechtsverkehr und Kontakt mit einer Wöchnerin oder einem Trauerhaus, auch das Einhalten von Speiseverboten, mehrtägiges Fasten, Gebrauch bestimmter, ungewöhnlicher Speisen.“
Rom kennt dieselben Vorstellungen; Tibull forderte: „Casta placent superis: pura cum veste venite et manibus puris sumite fontis aquam“ – Was keusch ist, das ist den Himmlischen genehm. Kommt in reinem Gewand und schöpft mit reinen Händen Wasser vom Quell. Für vergleichbare Forderungen „liefert die Religionsgeschichte eine Fülle von Material“.
Die Christen mußten vom Ansatz ihres ethischen Religionsverständnisses her die naturgegebenen Sexualstoffe als „natürlich“ und damit als religiös neutral ansehen. Denn Jesus hatte sich von Sünderinnen, die als unrein galten (vgl. Lk 7,36-38), wie auch von der an Blutfluß leidenden und daher ständig befleckten Frau (vgl. Mk 5,25-34) berühren lassen. Für die Nahrung galt, „daß alles, was durch den Mund (in den Menschen) hineinkommt, in den Magen gelangt und dann wieder ausgeschieden wird“ (Mt 15,17). Entscheidend ist gerade hier das Herz: „Was aber aus dem Mund herauskommt, das kommt aus dem Herzen, und das macht den Menschen unrein“ (Mt 15,18). Demzufolge konnten die Sexualstoffe wie Samen und Menstruationsblut von sich her nicht unrein machen. Die vielleicht schon im frühen 3. Jahrhundert in Nordsyrien entstandene ›Didaskalia‹ zieht entsprechende Konsequenzen und stellt betont fest, daß die Frau zur Zeit der Menstruation, der Mann nach der Pollution und die Eheleute nach dem Geschlechtsverkehr auch ohne Waschung beten dürften und rein seien. Die Nachdrücklichkeit allerdings, die man dem Text anmerkt, verrät, daß es auch Meinungen gab, die einen Kommunionempfang unmittelbar nach Geschlechtsakten verboten. Tatsächlich finden sich solche Verbote in der Folgezeit ausgesprochen, im Westen zum Beispiel bei Caesarius von Arles. Im Mittelalter wuchs sich die alte religionsgeschichtliche Vorstellung, schädlich befleckt werden zu können, zu einer allseitigen Belastung des religiösen Lebens aus, und Befleckung (pollutio) machte nun wieder kultunfähig. Am stärksten galt das für die Sexualität, in eingeschränktem Maße auch für das Blutvergießen, nur noch teilweise für den Verzehr bestimmter Speisen, aber kaum mehr für die Berührung Toter.
Was die Sexualität angeht, wirkte autoritativ eine Antwort, die Gregor der Große auf Anfragen seiner englischen Missionare erteilt hatte: Dem Neuen Testament entnimmt er das zentrale Argument, daß wirkliche Befleckung nur aus dem Herzen des Menschen aufsteige. Wenn also eine Frau ihre Blutung habe, scheide der Körper nur Überflüssiges aus, und so sei ihr der Zutritt weder zur Kirche noch zur Kommunion zu verwehren, denn ein Naturvorgang bewirke niemals Schuld; wenn weiter die Frau zum Dank für eine glücklich überstandene Geburt in die Kirche gehe, sei ihr das wiederum nicht zu verwehren; wenn allerdings die Frau selbst aus Ehrfurcht mit dem Kirchgang zögere, verdiene sie Lob. So zeigt sich auch Gregor, bei aller Klarheit im Grundsätzlichen, doch in gewissem Maße den sexuellen Reinheitsvorstellungen verhaftet Auf die Frage, ob nach ehelichem Verkehr sofort die Kommunion empfangen werden dürfe, fallt die Antwort zögerlich aus; aber dennoch wird grundsätzlich festgehalten, daß der Ehevollzug, sofern nur rechtens und mit dem Willen zum Kind vollzogen, kein Hinderungsgrund für den Empfang sei. Geradezu großzügig ist das Urteil über die Pollution, für die inzwischen nicht wenige eine Buße auch bei unfreiwilligem Geschehen forderten, während Gregor eine Schuld nur bei bewußtem Handeln konstatiert.
Obwohl sich mit diesen unter dem Namen Gregors des Großen, der wichtigsten Papstautorität des frühen Mittelalters, umlaufenden Sätzen die altkirchliche Auffassung von der Nichtigkeit aller kultischen Unreinheitsvorstellungen hätte durchhalten lassen, obsiegte die mehr archaische. Gregors Entscheid galt offenbar als zu lax. Bischof Jonas von Orléans, der im zweiten Viertel des 9. Jahrhunderts einen wichtigen und verständnisvollen Ehetraktat verfaßt hat, rückte ausdrücklich von Papst Gregors Ansicht ab und empörte sich darüber, daß Eheleute nach ihrem Verkehr ohne besondere Reinigung in die Kirche kämen und Leib und Blut des Herrn empfangen; solche möchten doch einsehen, daß man die Kirche Christi nur ehrfurchtsvoll betreten könne und dessen Leib und Blut nur mit reinem Körper und lauterem Herzen kommunizieren dürfe.
In Cluny durften Eltern, die einen Sohn zum Klosterleben opferten, denselben nicht mehr eigenhändig „darbringen“; hatte Benedikt eine von den Eltern selbst zu vollbringende „Opferung“ am Altar bei der Gabendarbringung in der Meßfeier gefordert, so wird nunmehr „die Kinderdarbringung… ganz in die Hände der liturgischen ‚Spezialisten‘ gelegt, um die Reinheit des eucharistischen Opfers einerseits und die Wirkung der Aufnahmezeremonie andererseits nicht zu gefährden“.
Eine nochmals andere Ansicht vertrat Hildegard von Bingen. Ganz unbefangen konnte sie über sexuelle Vorgänge und Empfindungen schreiben und war dennoch von einer besonderen Beflecktheit der Eheleute wie des eigenen Geschlechtes überzeugt, daß „sich auch die Frau, die durch den Umgang mit einem Mann die Unversehrtheit ihrer Jungfräulichkeit zerstört hat, mit der Wunde ihrer Verletzung des Kirchgangs enthalten [soll], bis ihre Verwundung geheilt ist“. Und für die Geburt postulierte sie als Gottesweisung: „Hat aber eine Frau … ein Kind geboren, darf sie mein Haus nur gemäß des von mir erlassenen Gesetzes betreten, weil die heiligen Geheimnisse dieses meines Hauses vor aller Befleckung des Mannes und den Schmerzen der Frau unberührt bewahrt werden müssen.“ Hier gilt schon als befleckend und kultwidrig, was Papst Gregor noch als rechtens und nicht als kultbehindernd angesehen hatte. Weiter galt im Mittelalter die Enthaltsamkeitsverpflichtung auch an Festtagen und in den Fastenzeiten. Man rechnete für eine an heiligen lägen geschehene Zeugung mit bösen Folgen bei den Kindern, und Volksprediger wie auch Theologen sahen hierin die Ursache für Mißbildungen, Krankheiten, Taubheit oder Stummheit.
Wie stark diese Reinheitsvorstellungen archaischer Natur waren, zeigt sich insbesondere daran, daß die Sexualstoffe als solche verunreinigten. Bei Männern war es das Sperma, dessen vermeintliche Kraft sich auch in magischem Gebrauch zeigte und etwa dem Liebeszauber dienen konnte. Im Kultbereich galt: nur schon damit behaftet zu sein beschmutzte und machte handlungsunfähig. Als 1031 zu Echternach das Willibrord-Grab geöffnet wurde und einer der mitwirkenden Mönche noch vom nächtlichen Samenerguß polluiert war, traf ihn der Bann: Die Doppelaxt schwingend, stand er plötzlich wie gebannt; der Praepositus mußte ihn durch Absolution aus seiner Starre befreien und ihm eine Waschung auftragen. In den Klöstern ergriff man vielfältige Maßnahmen, denn jede Befleckung behinderte die Liturgie, insbesondere die Meßzelebration.
Die 1122 entstandenen ›Consuetudines‹ des regulierten Kanoniker-Stiftes Klosterath (niederl. Limburg) sehen vor: „Wenn auf Grund einer nächtlichen Traumerscheinung oder ‚aus Überfluß der Natur‘ solches geschehen ist, was einige schamhaft Schwäche nennen, soll (der Bruder), wenn es zum erstenmal geschehen ist, die sieben Bußpsalmen mit dem Gebet des Herm sprechen, dann unverzüglich das, was seinem Beichtvater richtig erscheint, Gott ehrerbietig zur Genugtuung darbringen … Derjenige (Bruder) aber, der das nicht von Natur, sondern durch seine Schuld geschehen ließ, darf ohne unvermeidbare Notwendigkeit an diesem Täg den Altarraum nicht betreten, nichts von den heiligen Gegenständen oder Gefäßen berühren, nicht zum Kuß des Altares herankommen, weder selbst (Altar)diener sein, noch um Erlaubnis nachsuchen, zu einer bestimmten Feierlichkeit etwas zu tun, was (ihm) verboten ist“.
Wie beim Mann der Same befleckte, so mehr noch das Menstruationsblut bei der Frau. Das Mittelalter sah dessen Gefährlichkeit als wissenschaftlich erwiesen an.
Isidor von Sevilla zitierte im wesentlichen aus der Naturgeschichte Plinius’ des Älteren († 79), wenn er in seinen ›Etymologien‹ kundgab: „Bei Berührung mit Menstruationsblut können Früchte nicht keimen, kommt der neue Wein ins Säuern, verdorrt die Vegetation, verlieren die Bäume die unreifen Früchte, fangt das Eisen an zu rosten, werden kupferne Gegenstände schwarz. Wenn Hunde davon fressen, werden sie krank; Erdpech, das weder zu Eisen noch zu Wasser trennbar ist, löst sich von selbst, wenn es mit diesem Blut verunreinigt wird.“
Diese vielfache Verderblichkeit versetzte die Frau in noch größere Distanz zum Heiligen als den Mann und machte sie im Kultischen vollends unrein. Bußbücher verboten den Nonnen für die Zeit der Menstruation sogar die Kommunion. Humbert von Silva Candida, der „theoretische Entdecker des Investiturproblems“, entsetzte sich darüber, daß Frauen den Bischöfen und Äbten Hirtenstab und Ring überreichten; gedacht ist wohl an die Regentschaft der Kaiserin Agnes, die nach dem Tode Heinrichs III. († 1056) auch Investituren vorgenommen hat. Ein perverser Mißbrauch sei das, wo doch den Laien nicht einmal die Kirchenschlüssel zu führen noch das Glockenseil zu ziehen gestattet sei, geschweige denn das Tuch anzufassen, mit dem der Subdiakon das Opfer zum Altare bringe, oder gar den Ring des Bischofs zu berühren. Frauen-Viten noch des Spätmittelalters rühmen das Verschontwerden von der Menstruation als besondere Gnade. Daß hier im Grunde allgemein-religionsgeschichtliche Phänomene wiederauflebten, zeigt sich nicht zuletzt daran, daß das Menstruationsblut auch im außerchristlichen Mittelalter zum Syndrom wurde. In der jüdischen Kultgeschichte hielt sich die gleiche Auffassung durch, sogar in der Weise, daß die Unreinheit der Menstruation erst nach sieben lügen aufhöre. Bis dahin blieb jeder Kontakt mit dem Sakralen verwehrt; weder Berührung der heiligen Schriften noch Beteiligung am Gebet, nicht einmal das Betreten der Synagoge waren gestattet; zur Reinigung bedurfte es eines besonderen Bades. Für eine historische Beurteilung ergibt sich aus diesem Befund, „daß der Glaube an die numinose ambivalente Kraft des Menstruationsblutes eindeutig weder typisch frühmittelalterlich noch auch typisch christlich ist“, ja daß selbst „die Autorität des größten mittelalterlichen Papstes [Gregors des Großen] nicht machtvoll genug war, diesen langanhaltenden heidnischen Ideen entgegenzuwirken“.
Im hohen Mittelalter haben Päpste, Theologen und Kanonisten, vor allem Gratian in seinem ›Decretum‹, wieder die Auffassung Gregors des Großen vertreten. In der Praxis allerdings änderte sich wenig. Bei der Aussegnung nach der Geburt suchte man einen „Mittelweg“ einzuhalten, dem zufolge „im allgemeinen den Kindbetterinnen der [Kirch-]Gang nicht mehr verboten, ihnen aber mehr oder weniger energisch davon abgeraten“ wurde. Sicard von Cremona († 1215), einer der großen mittelalterlichen Liturgie-Theoretiker, läßt durchscheinen, bis zu welchen Konsequenzen die ablehnende Grundstimmung gehen konnte: „Eine Frau, die beim Gebären stirbt, soll – wiewohl manche sie nicht in die Kirche getragen sehen wollen, damit sie nicht den Boden mit ihrem Blut beflecke – auf dem Friedhof beerdigt werden.“ Für den Altardienst der Frauen und Nonnen wiederholten die Kanonisten sogar unverändert die alten Verbote. Das heißt: die Theologie vermochte zwar die frühmittelalterliche Position in der Theorie wenigstens teilweise zu korrigieren, in der Praxis aber lebte die alte Auffassung weiter.
Der Passauer Anonymus, wohl ein mit der Inquisition beauftragter Dominikaner und damit ein gebildeter Theologe, wehrte sich einerseits dagegen, daß Schwangeren und Menstruierenden, sogar verlobten Jungfrauen das Betreten der Kirche verwehrt wurde und damit auch die Eucharistie und zuweilen das Viaticum; insofern erwies er sich als „moderner“ Theologe. An den Ketzern mußte er beklagen, daß sie die alten Verbote aufrechterhielten; wo nämlich „Frauen am Altar ministrierten“ – wo man also im Sinn der neuen Theologie „modern“ war –, da sei dies den Ketzern Anlaß, die katholische Messe zu verunglimpfen – ein Beispiel für den Zusammenstoß verschiedener Denkwelten.
Solche unterschiedlichen Mentalitätslagen beschäftigten noch Luther. Als er in der Fastenzeit 1522 von der Wartburg nach Wittenberg eilte, um in den ›Invocavit-Predigten‹ die liturgischen Neuerungen Karlstadts zurückzuweisen, mußte er sich auch zu dessen Praxis, die Hostie auf die eigene Hand zu nehmen und unter beiden Gestalten zu kommunizieren, äußern. Er lehnte jeden neuen Zwang ab, kritisierte aber die Unreinheitsvorstellungen als „papistisch“:
„Ihr habt gehört, wie ich wider das närrische Gesetze des Papsts geprediget hab kein Weib soll das Altartuch waschen, darauf der Leichnam Christi gehandelt wird, und wenn es ein reine Nonne wäre, es wäre denn vorher von einem reinen Priester gewaschen … Wider solche närrische Gesetz haben wir geprediget …, daß hierin, in des törichten Papsts Gesetz und Gebot, kein Sund wäre, und sündiget ein Lai nicht daran, wenn er den Kelch oder den Leichnam Christi mit den Händen anrührt“
Neben der sexuellen Pollutio stand noch die Befleckung durch Blutvergießen. Zu erinnern ist an das Waffenverbot für Kleriker und Mönche, das sich ursprünglich rein geistlich rechtfertigte: Kein Streiter Christi dürfe sich in weltliche Angelegenheiten verstricken (vgl. 2 Tim 2,4: nemo militans Deo implicat se negotiis saecularibus). Von daher büdete sich ein strikter Gegensatz zwischen geistlichem und weltlichem (Waffen-)Dienst Im Mittelalter reaktivierten sich dabei die Pollutio-Vorstellungen: Beim Töten vergossenes Blut bedeutete gegebenenfalls einen schwerwiegenden Sozialverstoß und befleckte stets den Täter; eine Reihe von Bußbüchern kennen entsprechende Bestimmungen.415 Hildegard von Bingen untermischt das alte Verbot für Mörder, an der Kommunion teilzunehmen, mit dem Argument der Blutbeflecktheit.
„Manche dagegen erscheinen [zur Kommunion] mit blutigem Körper und einer Seele, die wie ein verwesender Leichnam riecht, weil sie mit roher Hand Menschen zerreißen und ihrer Seele durch die verwesende Fäulnis grausamer Bosheit gleichsam einen schlechten Geruch verleihen … Wenn sie daher, mit dieser Verunreinigung befleckt, sich nicht scheuen, den Leib und das Blut meines Sohnes zu genießen, fügen sie sich selbst eine schwere Verletzung zu, weil sie sich herausnehmen, so ungereinigt dieses Sakrament zu berühren.“
Im Investiturstreit konnte die Unreinheit der Weltleute auch damit begründet werden, daß ihre „mörderischen Hände voll Blut sind und [kontaginös] beschmutzen“. Darum auch lehnte es zum Beispiel Erzbischof Konrad von Salzburg nach der Wahl Lothars III. ab, dem neuen König zu huldigen, „denn er hielt es für unrecht, ja für ein Sakrileg …, [seine] durch Chrisma-Salbung geweihten Hände den blutigen [des Königs]… unterzuordnen und durch die Leistung der Mannschaft befleckt zu werden“. Indes wirkte gegen die Vorstellung von kriegerischer Blutbefleckung die Kirchenpolitik Gregors VII., suchte doch der Papst „eine eigenartige Verbindung zwischen spiritueller Ethik und Militärmacht“ herzustellen und einen gottgefälligen Kriegsdienst für die Sache des heiligen Petrus zu ermöglichen. Dies hat die archaische Vorstellung von der Befleckung durch Blutvergießen entmachtet und den für die gute Sache geführten Krieg gerechtfertigt, so daß man auf Reinigung verzichten konnte.
Anzuführen ist endlich noch das Phänomen, daß bestimmte Stoffe als der Pollutio entzogen und darum von vornherein als rein galten, infolgedessen für den Kult besonders geeignet erschienen. Bei Beschreibstoffen zum Beispiel erachtete man solche von pflanzlicher Art wie Rinde, Bast, Blätter oder Papyros als rein, Tierhäute dagegen als unrein, ausgenommen „jungfräuliches“ Pergament von nichtbrünstigen Tieren. Angesichts des Ikonoklasmus argumentierten die ›Libri Carolini‹ damit, daß die Bilder „aus unreinen Materialien“ geschaffen seien. Hinwiederum als jungfräulich sah man das Wachs an, weswegen die Kerze eine so beliebte Opfergabe wurde. Unter den Webstoffen präsentierte sich Leinen gemeinhin als rein und diente darum als Altarbedeckung. Ähnlich stand es mit Gold und Edelsteinen; sie galten als lauter und sogar als läuternd.
Quelle: Arnold Angenendt, Geschichte der Religiosität im Mittelalter, Darmstadt: WBG, 42009, S. 404-411.