Über den guten Ruf und dessen Schädigung (Auslegung des achten Gebots im Großen Katechismus)
Von Martin Luther
Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider Deinen Nächsten
Außer unserem eigenen Leib, unserem Ehegemahl und unserem zeitlichen Gut haben wir noch einen Schatz, den wir auch nicht entbehren können, nämlich Ehre und guten Ruf. Denn es kommt darauf an, nicht unter den Leuten in öffentlicher Schande, von jedermann verachtet, zu leben.
Darum will Gott des Nächsten Leumund, guten Ruf und Gerechtigkeit so wenig wie Geld und Gut genommen oder verkürzt haben, damit jeder vor seinem Weib und Kind, vor Gesinde und Nachbarn in Ehren dastehe. Und [zwar] ist das nächstliegende Verständnis dieses Gebots gemäß seinem Wortlaut: „Du sollst nicht falsch Zeugnis reden“ zuerst auf das öffentliche Gericht bezogen, wo man einen armen, unschuldigen Mann verklagt und durch falsche Zeugen unterdrückt, damit er an Leib, Gut oder Ehre gestraft werde. Das scheint uns nun jetzt wenig anzugehen; aber bei den Juden kam es außerordentlich oft vor. Denn dieses Volk hatte nach seiner Verfassung ein feines, geordnetes Regiment; und, wo sonst noch ein solch Regiment ist, da geht es ohne diese Sünde nicht ab. Die Ursache ist diese: Wo nämlich ein Richter, Bürgermeister, Fürst oder eine andere Obrigkeit (zu Gericht) sitzt, da bleibt es niemals aus; es geht nach der Welt Lauf, dass man niemanden gerne beleidigen will, und so heuchelt man und redet nach Gunst, Geld, Hoffnung oder Freundschaft; währenddessen muss ein armer Mann mit seiner Sache sich unterdrücken lassen, unrecht haben und Strafe erleiden.
Es ist eine allgemeine Plage in der Welt, dass im Gericht selten fromme Leute sitzen. Denn es gehört vor allen Dingen ein frommer Mann zum Richter, und nicht bloß ein frommer, sondern auch ein weiser, gescheiter, und vor allen Dingen ein frommer Mann zum Zeugen. Denn wer alle Sachen recht richten und mit dem Urteil durchgreifen soll, wird oftmals gute Freunde, Schwäger, Nachbarn, Reiche und Gewalthaber erzürnen, die ihm in vielen dienlich sein oder schaden können. Darum muss er ganz blind sein. Augen und Ohren zutun, auf nicht sehen noch hören, als stracks vor sich hin auf die Sache selbst, die ansteht, und dementsprechend muss er seinen Entschluss fassen.
Darauf ist nun erstens dieses Gebot zu beziehen, dass ein jeder seinem Nächsten zu seinem Rechte helfen und es nicht hindern oder beugen lassen, sondern es fördern und stracks darüber wachen soll, mag er Richter oder Zeuge sein und mag es betreffen, was es will. Und besonders ist hiermit unseren Herrn Juristen ein Ziel gesteckt: sie sollen sich vorsehen und recht und aufrichtig mit den [Streit-]Sachen umgehen. Was Recht ist, sollen sie Recht bleiben lassen und andererseits nicht verdrehen oder bemänteln oder verschweigen, ohne Rücksicht zu nehmen auf Geld, Gut, Ehre oder Herrschaftsgewalt. Das ist ein Punkt dieses Gebotes und sein nächstliegendes Verständnis; [demnach bezieht es sich auf] alles, was vor Gericht vorkommt.
Sodann erstreckt sich [das achte Gebot] sehr viel weiter, wenn man es [zweitens] aufs geistliche Gericht oder Regiment bezieht. da geht es so zu, dass jeder wider seinen Nächsten falsch zeugt. Denn wo fromme Prediger und Christen sind, da werden sie von der Welt so beurteilt, dass man sie Ketzer, Abtrünnige, ja aufrührerische und heillose Bösewichte heißt. Dazu muss sich Gottes Wort aufs schändlichste und giftigste verfolgen, lästern, Lügen strafen, verkehren und fälschlich anführen und deuten lassen. Aber das nehme seinen Gang! Es ist ja der blinden Welt Art, dass sie die Wahrheit und Gottes Kinder verdammt und verfolgt, und es doch nicht für eine Sünde hält.
Drittens ist – was uns alle zugleich betrifft – in diesem Gebot jede Zungensünde verboten, wodurch man dem Nächsten Schaden antut oder zu nahe tritt. Falsch Zeugnis reden ist ja nichts andres als ein Werk des Mundes: alles nun, was man mit dem Mundwerk gegen den Nächsten tut, das will Gott gewehrt haben, ob es nun falsche Prediger mit ihrer Lehre und ihren Lästerungen sind, oder falsche Richter und Zeugen mit ihrem richterlichen Urteil oder sonst, außerhalb des Gerichts [alles] Lügen und Übelreden. Hierher gehört besonders das leidige, schändliche Laster der falschen Nachrede oder Verleumdung, womit uns der Teufel reitet; davon wäre viel zu sagen. Denn es ist eine allgemein verbreitete schädliche Plage, dass jedermann lieber Böses als Gutes von seinem Nächsten sagen hört. Obwohl wir selber so böse sind, dass wir es nicht ertragen können, wenn uns jemand ein böses Stück nachsagt, sondern jeder gerne will, dass alle Welt nur das Beste von ihm redet, können wir trotzdem nicht hören, wenn man von andern das Beste sagt.
Um eine solche Untugend zu vermeiden, sollen wir uns deshalb merken: niemand ist dazu befugt, über seinen Nächsten öffentlich zu urteilen und zu strafen. Denn es ist ein ganz großer Unterschied zwischen den zweien: dem Richten einer Sünde und dem Wissen einer Sünde. Wissen kannst du sie wohl, aber richten sollst du sie nicht. Sehen und hören kann ich wohl, dass mein Nächster sündigt, aber es andern gegenüber weiterzusagen, dazu habe ich keinen Auftrag. Wenn ich nun zufahre, richte und urteile, so gerate ich in eine Sünde, die größer ist als jene. Weißt du es aber, so tu nichts anderes, als dass du aus deinen Ohren ein Grab machst und es zuscharrst, bis du den Auftrag bekommst, Richter zu sein und von Amts wegen zu strafen.
Nachredner heißt man nun solche, die es nicht beim Wissen [einer Sünde] bewenden lassen, sondern weiter gehen und dem Gericht vorgreifen. Wenn sie ein Stücklein von einem andern wissen, so tragen sie es in alle Winkel, kitzeln und krauen sich vor Behagen, dass sie den Unrat eines andern aufrühren können wie die Säue, die sich im Kote wälzen und mit dem Rüssel darin wühlen. Das ist nichts anderes als Gott in sein Gericht und Amt fallen, urteilen und mit dem schärfsten Urteil strafen. Denn kein Richter kann strenger strafen oder weiter gehen, als indem er sagt: Der da ist ein Dieb, Mörder, Verräter usw. Wer sich deshalb untersteht, etwas Derartiges von seinem Nächsten zu sagen, der greift ebensoweit wie der Kaiser und die Obrigkeit. Denn wenn du auch nicht das Schwert führst, so gebrauchst du doch deine giftige Zunge dem Nächsten zu Schande und Schaden.
Darum will Gott dem gewehrt haben: Niemand soll dem andern Übles nachreden, selbst wenn jener wirklich schuldig ist und dieser es genau weiß; noch viel weniger, wenn er es nicht weiß und es bloß vom Hörensagen vernommen hat. Aber vielleicht wendest du ein: „Soll ich’s denn nicht sagen, wenn es die Wahrheit ist?“ Antwort: „Warum trägst du es nicht vor den ordentlichen Richter“ „Ja, ich kann’s nicht öffentlich bezeugen, man könnte mir sonst vielleicht übers Maul fahren und mich übel abweisen.“ Ei, Lieber, riechst du den Braten? Getraust du dich nicht, vor verordneten Amtspersonen zu stehen und dich zu verantworten, dann halte das Maul. Weißt du es aber, so wisse es für dich, nicht für einen andern. Denn wenn du es weiter sagst, auch wenn es wahr ist, stehst du doch als ein Lügner dar, weil du es nicht als wahr beweisen kannst; und dazu machst du es wie ein Bösewicht. Denn man soll niemandem seine Ehre und seinen guten Ruf nehmen, solange sie ihm nicht öffentlich genommen wird.
Somit heißt nun „falsch Zeugnis“ alles, was man nicht beweisen kann, wie sich’s gehört. Was darum nicht durch genügende Beweisführung offenbar ist, soll niemand offenbar machen und als Wahrheit ausgeben. Und zusammenfassend gesagt, was heimlich ist, soll man heimlich bleiben lassen oder wenigstens heimlich strafen, wie wir [noch] hören werden. Wenn dir darum ein unnützes Maul vorkommt, das einen andern austrägt und verleumdet, so sage es ihm frisch ins Gesicht, dass er schamrot werde; so wird mancher das Maul halten, der sonst einen armen Menschen ins Gerede bringt, aus der er schwerlich wieder herauskommen kann. Denn Ehre und guter Name ist bald genommen, aber nicht bald wiedergegeben.
So siehst du, dass rundweg verboten ist, von dem Nächsten etwas Böses zu reden. Davon ausgenommen sind jedoch weltliche Obrigkeit, Prediger, Vater und Mutter, da dieses Gebot [ja auch] so zu verstehen ist, dass das Böse doch nicht ungestraft bleiben dürfe. Da ist es nun wie beim fünften Gebot, nach dessen Wortlaut man niemandem am Leibe Schaden tun soll mit Ausnahme des Meister Hans, der von Amts wegen dem Nächsten nichts Gutes, sondern nur Schaden und Böses antut, ohne damit wider Gottes Gebot zu sündigen. Denn Gott hat dieses Amt um seinetwillen eingesetzt, da er sich ja, wie er im ersten Gebot droht, die Strafe nach seinem Belieben vorbehalten hat. Ebenso auch hier [beim achten Gebot]. Für seine eigene Person soll keiner jemanden richten oder verdammen; wenn jedoch diejenigen es nicht tun, denen es befohlen ist, so sündigen sie ebensosehr als einer, der es von sich selber aus täte, ohne den amtlichen Auftrag dazu zu haben. Denn hier erfordert es die Notwendigkeit, von dem Übelstand zu reden, Klage zu erheben. Aussagen zu machen, zu verhören und zu zeugen. Und zwar geht es hier nicht anders zu als bei einem Arzt, der zuweilen denjenigen, den er heilen soll, an verborgenen Stellen ansehen und betasten muss, [die man sonst nicht zeigt]. Ebenso sind Obrigkeit, Vater und Mutter, ja sogar Brüder und Schwestern und sonstige gute Freunde untereinander verpflichtet, das Böse zu strafen, wo es nötig und nützlich ist.
Das aber wäre die rechte Weise, wenn man sich an die Ordnung des Evangeliums hielte Matth 19, wo Christus spricht: „Sündigt dein Bruder an dir, so gehe hin und weise ihn zurecht zwischen dir und ihm allein.“ Da hast du eine köstliche, feine Belehrung, wie man die Zunge recht regiert, die zu merken ist gegen den leidigen Missbrauch. Darnach richte dich nun, dass du den Nächsten nicht so schnell anderswo ins Gerede bringst und ihm nachredest, sondern ihn im geheimen vermahnst, dass er sich bessere. In gleicher Weise [mach es] auch, wenn dir ein anderer etwas zu Ohren trägt, was der oder jener getan hat: belehre ihn auch so, dass er hingehe und den Betreffenden selber zurechtweise, falls er es gesehen hat: andernfalls soll er das Maul halten.
Das kannst du auch aus dem täglichen Hausregiment lernen. Denn so macht es der Herr im Haus: wenn er sieht, dass der Knecht nicht tut, was er soll, so redet er ihn selbst daraufhin an. Wenn er aber so toll wäre und ließe den Knecht daheim sitzen und ginge hinaus auf die Gassen, um es den Nachbarn zu klagen, so würde er gewiss hören müssen: „Du Narr, was geht das uns an? Warum sagst du es nicht ihm selber?“ Sieh, das wäre nun recht brüderlich gehandelt: so würde dem Übel gesteuert und dein Nächster bliebe bei Ehren. So sagt auch Christus an der genannten Stelle: „Hört er dich, so hast du deinen Bruder gewonnen.“ Damit hast du ein großes, vortreffliches Werk getan. Denn meinst du, dass es ein gering Ding sei, einen Bruder zu gewinnen? Lass alle Mönche und heiligen Orden mit allen ihren Werken auf einen Haufen zusammenschmelzen und mit ihnen vortreten, ob sie den Ruhm aufbringen können, dass sie einen Bruder gewonnen haben?
Weiter lehrt Christus: „Will er dich aber nicht hören, so nimm noch einen oder zwei zu dir, damit alle Sache stehe auf zweier oder dreier Zeugen Munde.“ Man soll also immer mit dem selber verhandeln, den es angeht, und nicht ohne sein Wissen ihm etwas nachreden. Will aber das nicht helfen, dann trage es öffentlich der Gemeinde vor, sei es vor einem weltlichen oder geistlichen Gericht. Denn hier stehst du nicht allein, sondern hast jene Zeugen neben dir, durch welche du den Schuldigen überführen kannst; darauf kann der Richter sich gründen, urteilen und strafen. So kann es in geordneter und rechter Weise dahin kommen, dass man den Bösen wehrt oder sie bessert. Sonst, wenn man einen andern mit dem Maul durch alle Winkel herumträgt und den Unflat aufrührt, wird niemand gebessert, und nachher, wenn man dafür einstehen und zeugen soll, will man es nicht gesagt haben. Darum würde es solchen Mäulern recht geschehen, wenn man ihnen ihren Kitzel tüchtig austriebe, damit andere sich dadurch warnen ließen. Wenn du es zur Besserung deines Nächsten oder aus Liebe zur Wahrheit tätest, würdest du nicht heimlich daherschleichen und den Tag und das Licht scheuen.
Das alles ist nun von geheimen Sünden gesagt. Wenn aber die Sünde ganz öffentlich ist, dass der Richter und jedermann wohl weiß, so kannst du [den Betreffenden] ohne alle Sünde meiden und fahren lassen als einen, der sich selbst zu Schaden gemacht hat; außerdem kannst du auch öffentlich über ihn zeugen. Denn bei dem, was offen am Tage liegt, kann es sich um kein übles Nachreden und um kein falsches Richten oder Zeugen handeln; so z.B. wenn wir jetzt den Papst mit seiner Lehre zurechtweisen, die ja öffentlich in Büchern an den Tag gegeben und in aller Welt ausgeschrieen worden ist. Denn wenn die Sünde öffentlich ist, soll auch verdientermaßen eine öffentliche Strafe darauf folgen, dass sich jedermann davor zu hüten wisse.
So haben wir nun [folgenden] zusammenfassenden Sinn und allgemeines Verständnis dieses Gebots: Niemand soll seinem Nächsten, er sei Freund oder Feind, mit der Zunge schaden noch etwas Böses von ihm reden, gleichviel, ob es wahr oder erlogen ist, sofern es nicht einem [amtlichen] Auftrag gemäß oder zur Besserung geschieht. Sondern man soll seine Zunge dazu gebrauchen und dienen lassen, von jedermann das Beste zu reden, seine Sünde und Gebrechen zudecken, entschuldigen und mit seiner Ehre beschönen und schmücken. Ursache davon soll vor allem das sein, was Christus im Evangelium anführt und womit er alle Gebote gegen den Nächsten zusammengefasst haben will. „Alles, was ihr wollt, dass euch die Leute tun, das tut ihr ihnen auch.“
Auch die Natur lehrt uns das an unserm eigenen Leibe, wie der hl. Paulus 1. Kor 12 sagt: „Die Glieder des Leibes, die uns die schwächsten zu sein scheinen, sind die nötigsten, und die uns am wenigsten ehrbar zu sein scheinen, denen tun wir am meisten Ehre an, und die uns übel anstehen, die schmückt man am meisten.“ Das Gesicht, Augen, Nase und Mund deckt niemand zu, denn sie bedürfen dessen nicht, da sie an und für sich [schon] die ehrbarsten Glieder sind, die wir haben. Aber die allergebrechlichsten, deren wir uns schämen, die bedeckt man mit allem Fleiß; da müssen Hände, Augen samt dem ganzen Leibe zudecken und verhüllen helfen. Ebenso sollen auch wir alle untereinander das, was an unserem Nächsten nicht ehrbar und gebrechlich ist, schmücken und mit allem was wir können, zu seiner Ehre dienen, helfen und förderlich sein, und umgekehrt abwenden, was ihm zur Unehre gereichen kann. Und im besonderen ist es eine feine, edle Tugend, wenn einer alles, was er von einem Nächsten reden hört, sofern es nicht öffentliches Böses ist, gut auslegen und zum besten deuten oder wenigstens es ihm zuguthalten kann, im Gegensatz zu den giftigen Mäulern, die mit Fleiß suchen, wo sie am Nächsten etwas Tadelnswertes aufspüren und erhaschen können, und es dann aufs ärgste auslegen und verkehren, wie es jetzt vor allem dem lieben Gotteswort und seinen Predigern geschieht.
Darum sind in diesem Gebot gar mächtig viel gute Werke zusammengefasst, die Gott höchlich wohlgefallen und die überfließendes Gut und Segen mit sich bringen, wenn nur die blinde Welt und die falschen Heiligen sie erkennen wollten. Denn es gibt nichts an und im ganzen Menschen, was in geistlichen und weltlichen Sachen mehr und weiter Gutes schaffen oder Schaden tun kann, als die Zunge, die doch das kleinste und schwächste Glied ist.