Alfred de Quervain, Kirche und Politik (1959): „Politische Predigt bedeutet nicht Empfehlung eines Programmes, sondern Verkündigung der Hilfe Gottes, Ermahnung zur Gottes- und Nächstenliebe, Warnung vor Missachtung des Nächsten, vor Furcht und Unglauben in einer konkreten Situation.“

Kirche und Politik

Von Alfred de Quervain

1. Das neutestamentliche Zeugnis von der Kirche setzt die Kirche bereits wesenhaft in eine Beziehung zur Politik. Es gilt nicht nur für das AT, daß es in einer besonderen Weise ein poli­tisches Buch ist. Der Aus­druck von Martin Buber „Theopolitik“ erweist sich im Blick auf die alttestamentliche Forschung und Aus­legung der Gegenwart als fruchtbar (Heiliges Recht; Israel als Stämmebund usw.). Wie auch das Königtum Jesu Christi im NT verstanden wird, es wird nicht geleugnet, daß er der (verworfene!) König der Juden ist. Es wird bezeugt, daß er der „Herr aller Herren“ ist, daß er eine Gemeinde sam­melt, die mit ihrem Bekenntnis in das öffentliche Leben eingreift und das Leben ihrer Glieder in der Öffentlichkeit bestimmt. Das Bekenntnis zu Jesus dem Christus ist auch ein politischer Akt (Phil 2,9-11), ebenso wie der brüderliche Dienst eines Men­schen, der in der Gesellschaft Sklave ist (Phm 1,16). Das heißt auch, daß der Mensch im NT durch den Glauben an Jesus Christus bestimmt ist in seinem Verhältnis zum jüd. Volk und dem Gesetz dieses Volkes, zum Imperium Romanum, zum Kaiser (Mt 10,17.18; Lk 2.11; Joh 19,10-15; Phil 3,20.21; Eph 1,20-23; Kol 1,16.17; Phm; Offb 1,5.6; 5,12; 11,15). Licht der erwarteten Vollendung des Reiches (Röm 13,1ff.) findet sich im NT einerseits eine „relative“ Bejahung der politischen Ordnung auch in der heidni­schen Welt (vgl. Röm 13,1ff.; 1Tim 2,1ff.; Mk 12,13ff.; 1Petr 2,3ff.), andererseits der ent­schiedene Widerspruch gegen eine selbstherrlich werdende politische Macht (Offb 13; Joh 19,11).

2. Weil die Bibel in dem eben gekennzeichneten Sinn ein politisches Buch ist, darum ist das Verkün­digen, Lehren und Leben der Kirche und ihrer Glie­der nicht unpolitisch. Im Folgenden werden neben dem oben kurz gekennzeichneten politischen Gehalt der Verkündigung zwei Gefahren unterschieden: a) die Politisierung der Kirche, in der sie einer irdi­schen Macht dienstbar gemacht wird, oder sich selbst zu einer solchen erhebt, b) eine Kirche, die (als sakrale Genossenschaft oder als rein spirituelle Ge­meinschaft) entpolitisiert und vergeistigt ist, die nicht mehr in der Welt und für die Welt von Jesus dem Christus Zeugnis ablegt.

Die feinste, ausgewogenste Form der politisierten Kirche und der verkirchlichten P. ist die röm.-kath. Kirche als societas perfecta, als vollkommene, keiner Ergänzung bedürfende Ge­sellschaft, als Beschützerin des Naturrechts. Allerdings erkennen röm. Katho­liken — z.B. die Frankfurter Hefte und in Frank­reich Esprit — die Gefahren, die sich für die Kirche und für die P. daraus ergeben. Die Reformation selber bedeutet eine Ablehnung der Politisierung der K. sowohl im Sinne der röm.-kath. Kirche als auch im Sinne mancher Schwärmer. Es kann aber nicht ge­sagt werden, daß der reformatorische Protestantis­mus eine Trennung von Kirche und Politik, von Glauben und Politik zur Folge hat. Es ist eine unerlaubte Verein­fachung, in Luther den Vertreter einer unpoli­tischen, rein innerlichen Verkündigung, in Calvin aber den Vertreter einer politisierten Kirche, eines politisierenden Christentums zu sehen. Jedoch sind manche Formulierungen Luthers und Calvins nicht ungeprüft zu übernehmen. Dies gilt um so mehr, als Luthers Gedanken später wesentlich durch das Me­dium der melanchthonisch ge­fär­bten Orthodoxie wirksam wurden und diejenigen Calvins sich mit politisch-naturrechtlichen Bewegungen namentlich in Frankreich verbanden. Es muß be­dacht werden, daß sowohl die Politisierung als auch die Vergeistigung des Lebens und Lehrens der Kirche eine immer neue Versuchung bedeuten. Das soll an einigen theol. und kirchl. Entscheidungen der letzten 150 Jahre verdeutlicht werden.

3. Wie der politische Gehalt der Bibel verkannt wird, wie damit auch eine Entscheidung im Leben der Kirche und ihrer Glieder fällt, erkennen wir am deutlichsten an der Theologie Schleiermachers. Er hat manche Erscheinungen des politischen Lebens klug beurteilt, tapfer und hingebend politisch ge­arbeitet. Er hat aber Anstoß genommen am poli­tischen Charakter des AT. Seine Begründung für die politische Verantwortung des Gemeindegliedes ist eine ethische, keine theol.-biblische. Die Ent­scheidung über das, was das Glied der Kirche im öffentlichen Leben tun soll, fällt in der philosophi­schen und politischen Ethik. Da allerdings Schleier­machers philosophische und politische Ethik eine ge­haltvolle war, so sind auch die politischen Belehrun­gen, die er gibt, und die politischen Entscheidungen, die er trifft, be­deutsam. Man vgl. insbes. seinen Streit um das ius liturgicum des Landesherrn. Aber bei ihm ist der politisch Handelnde nicht befreit und ge­bunden durch die Botschaft der Bibel. Viele Chri­sten im 19. und 20. Jh., die nicht so behütet waren wie der Idealist und Humanist Schlei­ermacher, haben von den Wogen der politischen Leidenschaft sich trei­ben lassen. Vor einem zuchtlosen politischen Denken und Handeln warnen dann der Lutheraner Vil­mar und der Reformierte Paul Geyser, wobei Vil­mar freilich oft die biblische Botschaft im Sinne einer konservativen Weltanschauung versteht, J. Gotthelf spricht vom politischen Fieber, das die Menschen befallen hat. Er kämpft gegen die Mißachtung dessen, was von der Politik der Zeit aufgelöst wird: Kirche Jesu Christi, Ehe, Elternschaft, Kindschaft, Nachbarschaft, Gemein­schaft in der Ruhe und in der Arbeit, Verantwortung für den Nächsten, Freude an der anvert­rauten Scholle. Viele konservative Christen mißverstanden die War­nungen aber so, daß der Christ den Weisungen der Regierenden lediglich zu gehorchen und der Politik sich zu enthal­ten habe. Das gilt insbes. für Deutschland. Aber auch in Ländern mit älterer demokratischer Tradition wurde aus der christl. Wachsamkeit Will­fährigkeit gegenüber Losungen und Pro­grammen, die einer politischen Weltanschauung entsprachen. So kam es immer wieder zu einer unsachgemäßen Trennung von Kirche und Politik. Im 20. Jh. gab das neue Verständnis der biblischen Botschaft und der Verkündigung der Reformation der Theologie ein aufmerk­sames Ohr für den politischen Auftrag der Gemeinde. Die politische Verantwortung der Kir­che wurde im Kirchenkampf der 30er und 40er Jahre auch außerhalb der dt. Grenze erkannt.

4. Die zwei dringendsten Fragen lauten: a) Was be­deutet es für die politische Predigt heute, daß das Evangelium bezeugt, das Ziel der Geschichte sei das Reich der Herrlichkeit? b) Wel­che Verantwortung trägt der Mensch als Glied der Kirche im politischen Geschehen?

Predigt ist Verkündigung der in einem bibli­schen Text enthaltenen Frohen Botschaft. Sie ist Be­zeugung, daß Gott mit der Kindschaft den Seinen die Erde und alles Gute auf ihr schenkt (Mt 5,5; 6,33). Wird Gott als der Geber und Helfer geprie­sen, so ist damit der Anspruch von Menschen, die sich einbilden, an die Stelle Gottes treten zu können, abgewiesen. Es wird dem Menschen gesagt, daß er auch im politischen Handeln der Diener Gottes ist, der nicht als der bloße Ursprung oder Träger von (auch ohne ihn verstehbaren) „Schöpfungsordnun­gen“ auf­zufassen ist, sondern dem Menschen seine Liebe und das für ihn bestimmte Gute schenken will. Politik ist darum nichts anderes, als der Versuch des Gott antwortenden Menschen, mit den Mitteln des Rechtes die von Gott dem Menschen verliehene Würde zu schützen. Politische Predigt bedeutet nicht — dies soll der Prediger bedenken — Empfehlung eines Programmes, sondern Verkündigung der Hilfe Gottes, Ermahnung zur Gottes- und Nächstenliebe. Warnung vor Mißachtung des Nächsten, vor Furcht und Unglauben in einer konkreten Situation.

Gerade als Glied der Kirche ist der Mensch seinen: Nächsten jede Hilfe schuldig: Fürbitte, Bezeugung der Liebe Gottes; und das heißt Trost, Rat, Mah­nung, den Erweis der brüderlichen Liebe, die reich­lich schenkt. Er ist ihm aber auch Rechtsschutz und das Einstehen für eine gerechtere Ordnung schuldig. Der Christ kann dafür nicht die Verantwortung auf die Politiker abladen und erklären, daß er für diese Hilfe nicht zuständig oder verantwortlich sei. Gerade als Glied der Gemeinde muß er Mitverant­wortung im Betrieb, in der politischen Gemeinde, im Staate tragen.

Quelle: EKL2, Bd. 3 (1962), Sp. 250-253.

Hier der Text als pdf.

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