Wie geschichtliche Tatsachen in der Gegenwart ankommen
Wir vernehmen Aussagen bezüglich der Vergangenheit, das etwas an einen bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit mit einem oder mehreren Menschen geschehen sei. Die Frage stellt sich nun, was uns solche geschichtlichen Tatsachen in der Gegenwart anerkennen lässt. Die Worte „Geschehen“ bzw. „Ereignis“ beinhalten beide den Aspekt der Vergangenheit. Etwas ist geschehen bzw. hat sich ereignet, was vergangen und demzufolge nicht länger gegenwärtig ist. Handlungen lassen sich nicht feststellen, sondern nur als beobachtet mitgeteilt werden. Im Unterschied zu materiellen Gegenständen, die wiederholt betrachtet werden können, sind Handlungen nicht von Dauer. Mit ihrem Vollzug sind sie irreversibel vergangen. Darin unterscheiden sie sich von naturwissenschaftlichen Tatsachen, die sich empirisch über das Institut des Experimentes reproduktiv erschließen lassen. Damit nun vergangene Tatsachen für die Gegenwart wirklich sind, müssen folgende fünf Schritte getan worden sein.
1.) Beobachtung eines Ereignisses: In Ermangelung eigener Substanz sind Ereignisse immer beobachtungsabhängig. Eine Handlung wird nur dann zur Tatsache, wenn sie zeitgleich von jemandem bewusst beobachtet und als Ereignis qualifiziert worden ist. Unbeobachtetes hat sich demzufolge nicht ereignet.
2.) Memorierung der Beobachtung: Was als Ereignis beobachtet worden ist, kann wieder vergessen werden. Von daher muss das Beobachtete als bedeutungsvoll im Gedächtnis behalten werden. Wird einer Tatsache nicht gedacht, so ist sie ‚wirklich’ vergangen.
3.) Aufzeichnung und Mitteilung des Erinnerten: Verbleiben Erinnerungen im persönlichen Gedächtnis, so sind sie anderen Menschen oder der Nachwelt unzugänglich. Vergangene Tatsachen müssen daher durch mündliche Mitteilung oder deren schriftliche, bildliche, tonliche oder audiovisuelle Aufzeichnung anderen zugänglich gemacht werden.
4.) Überlieferung von Aufzeichnungen oder Mitteilungen: Was als vergangene Tatsache einmal mitgeteilt worden ist, kann in der Vergangenheit verbleiben, wenn es nicht weiter überliefert worden ist. Erzähltes muss also weitererzählt oder aufgeschrieben werden; Aufgezeichnetes muss kopiert oder weitergegeben werden. Nur so können vergangene Tatsachen von den Nachgeborenen neu anerkannt werden.
5.) Rezeption der Überlieferung: Was als vergangene Tatsachen überliefert worden ist, muss in der Gegenwart jeweils neu rezipiert werden. Nur wo Texte – gegebenenfalls auch übersetzt – gelesen, Bilder oder Filme betrachtet, Erzählungen oder Tondokumenten zugehört werden und dabei dem überlieferten Geschehen Glauben (fides historica) geschenkt wird, ist man sich vergangener Tatsachen wirklich bewusst.