
Für das Evangelische Soziallexikon hatte seinerzeit Hans Joachim Iwand folgenden Artikel über Gerechtigkeit beigesteuert:
Von Hans Joachim Iwand
1. Im Unterschied zu dem griechischen Verständnis der Gerechtigkeit, welches diese im Staat verwirklicht sieht, wofür Platons Schrift „Der Staat“ das bleibende große Vorbild geworden ist, sieht die Heilige Schrift in der Gerechtigkeit Gottes eigenste Wirklichkeit und Herrschaft. Hier ist Gerechtigkeit kein unpersönliches Prinzip, sondern gehört in den Bereich der Offenbarung und des Handelns Gottes mit uns. Dieser Unterschied hat zur Folge, daß in unserer abendländischen Geschichte zwei große Bewegungen nebeneinanderher gehen: der Versuch, Gerechtigkeit zu verwirklichen im Staat und mit den Mitteln des Politischen, der die starken Bewegungen zwischen Revolution und Restauration zur Folge hatte. Die Revolutionen berufen sich dabei auf das Naturrecht und finden in ihm die ursprünglich den geschichtlich gewordenen Verhältnissen gegenüber souveräne Gerechtigkeit, nach der sie eine neue Welt zu gestalten unternehmen. Sie gehen dabei aus von der Gleichheit aller Menschen und sehen das entscheidende Anliegen der Gerechtigkeit darin, diese Gleichheit zu verwirklichen in der vollkommenen Gesellschaft. Die Restaurationen hingegen können sich ebenso auf die Gerechtigkeit berufen und haben es getan, insbesondere nachdem die Französische Revolution so stark das hist. Gefüge der abendländischen Gesellschaft, des monarchischen Prinzips und der ständischen Ordnung erschüttert hatte. Für sie bedeutet Gerechtigkeit das göttliche Recht des geschichtlich Gewordenen und damit auch wieder das Recht der Unterschiede der Menschen und der Unterordnung im Aufbau der Gesellschaft Auch sie wollen dieses Recht in erster Linie verankert wissen im Staat, den sie als Herrschaftsmacht verstehen. Sie empfinden die Parole der Gleichheit aller als das höchste Unrecht, als Auflösung und Zerstörung der Schöpfungs- und Erhaltungsordnungen und berufen sich auf die sichtbaren Schrecken und Ungerechtigkeiten, die die Durchführung des Gleichheitsprinzips zur Folge [479] haben muß. So kommt es, daß der Begriff der Gerechtigkeit in seinem pol. Verständnis ein Doppelgesicht hat, welches zu einer tiefen Krise der abendländischen Staats- und Gesellschaftsauffassung geführt hat, einer Krise, die so weit geht, daß uns heute die Begründung des Rechtes in der Idee der Gerechtigkeit überhaupt fragwürdig geworden ist. Weder vermögen wir das Recht in der Gleichheit aller zu begründen, da es damit zum absoluten Prinzip wird, welches das geschichtlich überlieferte Recht der Völker und Staaten, der gesellschaftlichen Formen und der damit verbundenen Autorität auflöst und den Menschen schutzlos dem Chaos preisgibt, noch wird man sich darauf beziehen dürfen, das Recht lediglich zu gründen auf geltende Sitte und Überlieferung, denn damit läuft man Gefahr, daß sich bestimmte herrschende Gewalten und gesellschaftlich führende Klassen des Rechtes bemächtigen, um bestehende Besitz- und Gesellschaftsordnungen zu rechtfertigen. Niemals aber kann die Gerechtigkeit, auch da, wo das Recht den Menschen in seinen überlieferten Ordnungen schützen soll, mit dem Zustande gleichgesetzt werden, in dem sie leben. Sie ist immer richtend und läuternd gegenüber dem, was Menschen gestaltet und worin sich mehr oder weniger Unrecht und Gewalt verfestigt haben. Aus dieser Spannung heraus, in die die moderne Entwicklung der Gesellschaft und des Staates geraten ist, wird der Versuch verständlich, die Gerechtigkeit als dialektischen Prozeß zwischen den konservativen und den revolutionären Mächten zu begreifen, indem man dem Doppelcharakter der Gerechtigkeit (dem behütenden und dem neuschaffenden, dem bewahrenden und dem kritisch) Rechnung zu tragen sucht. Vielleicht wird man sagen dürfen, daß auf diese Weise in der Tat Gerechtigkeit hilfreich und wohltätig sein könnte, wenn sie gleichzeitig beides sein darf, behütendes Recht und neu gestaltende, das zur Gewohnheit gewordene Unrecht richtende und erneuernde Reform. Dieser Prozeß sich verwirklichender Gerechtigkeit liegt in Wahrheit dem demokratischen Prinzip und dem aus ihm hervorgegangenen Parlamentarismus zugrunde. Hier ist die Gerechtigkeit aus der Spannung von Vernunft und Geschichte heraus verstanden und als ständig zu verwirklichende Aufgabe dem Menschen zugewiesen. Wo sie aber absolut verstanden wird, wo eine der beiden Seiten sich der anderen gegenüber absolut setzt, wo Gerechtigkeit nicht mehr in des Menschen Hand liegt, sondern Menschen fehlen, die sie noch zu handhaben verstehen, wo das große schöpferische Handeln, das Zerbrechen und Behüten, das Richten und das Retten, verloren gegangen ist und an dessen Stelle abstrakte leere Prinzipien den Thron eingenommen haben, da muß die Doppeldeutigkeit der Gerechtigkeit die Menschheit zerreißen, die Staaten der Gewalt ausliefern und die Gesellschaft zur Stätte der Anarchie machen, so daß Kain nicht mehr in Abel und Abel nicht mehr in Kain seinen Bruder erkennt.
2. Anders aber steht es mit Gottes Gerechtigkeit. Sie ist nie abstrakte Größe, sie ist Gottes Tat und ist letztgültig in Erscheinung getreten in Jesus Christus. Hier hat Gott seine Gerechtigkeit vor uns hingestellt. Schon im Alten Testament wird die Gerechtigkeit Gottes von den Frommen angerufen als Schutz und Hilfe, sie hat oftmals denselben Sinn wie seine Gnade. Wir haben das lange Zeit nicht mehr verstanden, weil wir durch eine bestimmte theologische Schule gelehrt waren, zwischen Gerechtigkeit und Gnade als Gegensätzen zu unterscheiden. Der gerechte Gott, so lehrte man, gehörte ins Alte Testament, seine Vorstellung sei unterchristlich, der Sinn dieser Gerechtigkeit sei Vergeltung und Rache, während uns im Neuen Testament der gnadenreiche Gott begegne, der Gott, der die Vergebung und die Liebe ist. Diese Auffassung bedeutete den endgültigen Verlust des biblischen Verständnisses von der Gerechtigkeit Gottes, hinter ihr stand eine Art Zwei-Götter-Lehre von dem „gerechten“ und dem „gnädigen“ Gott, während der Vater Jesu Christi ein und derselbe Gott ist da, wo er seine Verheißungen gibt, wie auch dort, wo er sie erfüllt. Dem [480] entspricht aber auch der Befund des Alten Testaments selbst, und wir wissen heute, daß Gerechtigkeit nach dem Verständnis des alttestamentlichen Wortes zugleich der Inbegriff von Gottes Barmherzigkeit und Gnade ist. So nennt Jeremia Gott den, der Barmherzigkeit, Recht und Gerechtigkeit übt auf Erden (9,23), und bei demselben Propheten steht das Wort: „Dies wird sein Name sein: der Herr unsere Gerechtigkeit“ (23,6). Der Prophet Jesaja aber, der die Sache der Gerechtigkeit Gottes so hell ins Licht gesetzt hat, heißt die Armen hoffen auf die Gerechtigkeit des kommenden Gottes (Jes. 11,4) und hat gesehen, daß die Frucht der Gerechtigkeit Friede sein wird (32,17). Gegenüber der Gerechtigkeit Gottes ist „alle unsere Gerechtigkeit wie ein unflätig Kleid“ (64,5). Sie ist der Gegenstand der Verkündigung in der großen Gemeinde (Ps. 40,10; Ps. 51,16; Ps. 71,16), und die Bitte des Frommen ergeht an Gott: „Errette mich durch deine Gerechtigkeit“ (Ps. 31,2; 71,2). Auch Jesus hat der Gerechtigkeit Gottes diesen ersten Platz eingeräumt, wenn er sagt: „Trachtet am ersten nach dem Reich Gottes und nach seiner Gerechtigkeit“ (Mt. 6,33). Aber niemand hat so scharf und kompromißlos den Unterschied aufgedeckt zwischen der falschen Gerechtigkeit der Pharisäer und der Gerechtigkeit aller, die seine Jünger sein wollen und aufgerufen sind, Gottes eigene Gerechtigkeit zu verwirklichen (Mt. 6,20). Den Höhepunkt in dieser Lehre von Gottes Gerechtigkeit bildet die berühmte Stelle aus dem Römer-Brief des Paulus, worin dieser eindeutig sagt, daß Gottes Gerechtigkeit der eindeutige und einfache Inhalt des Evangeliums ist: „Nun aber ist ohne das Gesetz Gottes Gerechtigkeit offenbar geworden, bezeugt von dem Gesetz und den Propheten, Gottes Gerechtigkeit kraft des Glaubens an Jesus Christus für alle, die da glauben“ (Röm. 3,21f.), und in ganz ähnlichem Sinne: „Denn Gottes Gerechtigkeit wird in ihm (dem Evangelium) offenbart aus Glauben in Glauben, wie geschrieben steht: Der Gerechte wird aus Glauben leben“ (Röm. 1,17). Aus diesen Sprüchen ist deutlich zu entnehmen, daß alle jene Theorien und Meinungen, die das Evangelium von der Gerechtigkeit Gottes trennen wollen, dem biblischen Tatbestand nicht entsprechen, daß man vielmehr sagen könnte, indem das Evangelium von Jesus Christus offenbar wird, offenbart Gott seine Gerechtigkeit, eine Gerechtigkeit, die hoch über allem liegt, was menschliche Gesetze und menschliche Ordnungen erfassen können, eine Gerechtigkeit, die wie der Himmel über der Erde so über allem Recht der Menschen leuchtet und durch die das menschliche Recht seine wahre Begründung und seine wohltätige Grenze gewinnt. Gottes Gerechtigkeit und menschliches Recht dürften sich zueinander so verhalten wie die Wahrheit an sich und unsere Erkenntnis von ihr. Die Wahrheit an sich ist das in sich bleibende und ruhende Wort Gottes, sie ist die Offenbarung selbst, in der sich Gott als Gott bezeugt. Unsere Erkenntnis aber ist eine ständig fortschreitende, und wir erfassen in ihr nur stückweise das Ganze. Die menschliche Gerechtigkeit ist Bewegung aus der Unfreiheit zur Freiheit, aus der Unvollkommenheit zur Vollkommenheit. Sie darf nicht stehen bleiben bei dem „Ihr habt gehört, daß zu euren Vätern gesagt ist …“, sie muß auch in ihren Staats- und Gesellschaftsformen ausgerichtet sein auf das andere: „Ich aber sage euch.“ Sie ist die Peripherie um diese Mitte, sie ist immer in Bewegung, immer relativ und nur insofern schöpferisch im geschichtlich-gegenwärtigen Sinne. Sie ist reformierendes Handeln der Menschen, freilich ohne je zu vergessen, daß die Erde die Erde bleibt und nie der Himmel wird. Aber auch nicht ohne zugleich zu bedenken, daß die Menschen (Christen und Nichtchristen!) dank der Gerechtigkeit Gottes die Pflicht und die Fähigkeit haben, dafür zu sorgen, daß die Erde nicht zur Hölle wird, sondern zur Stätte des Miteinander-Lebens dank des Rechtes, das Völker und Staaten, Bürger und Geschlechter zu Freiheit und friedlichen Gemeinschaft erzieht.
Gottes Gerechtigkeit ist Jesus Christus selbst, seine Person und sein Werk. Das Wunder dieser Gerechtigkeit besteht darin, daß in ihr Gnade und Gerechtigkeit eins sind, daß hier die Gnade Gottes Recht setzt und das Recht Gottes als lebendig ma-[481]chende, vergebende Gnade in Erscheinung tritt. Der Sieg dieses Rechtes bedeutet für die Welt das Leben, und darum heißt es, daß der Gerechte aus Glauben leben wird. Die Verwirklichung dieser seiner Gerechtigkeit an den Menschen ist das Kreuz Jesu Christus. Dieses Kreuz ist Gerichtsstätte und Proklamation des Freispruches Gottes in einem. Gott ist hier der Richter und der Gerichtete zugleich. Seine Gerechtigkeit besteht darin, daß er eintritt für die Ungerechten und in dem Tode seines Sohnes die Sünde auf sich nimmt. Dieses stellvertretende Handeln Gottes am Kreuz und der Freispruch der sündigen Menschheit durch den Vollzug seiner Gerechtigkeit ist das Zentrum des Christentums. Von hier geht die frohe Botschaft, das Evangelium, aus an alle Welt, das preiszugeben, was in ihren eigenen Augen als Gerechtigkeit erscheint, und aus der Gerechtigkeit Gottes zu leben. In ihr ist Sünde und Tod aufgehoben und die Welt erneuert in Jesus Christus. Darum haben die Reformatoren so leidenschaftlich dafür gestritten, daß diese Gerechtigkeit Gottes nicht vermischt würde mit dem, was wir die bürgerliche Gerechtigkeit (justitia civilis) nennen, die hier in unserem irdischen Zusammenleben Zeichen unserer Freiheit, aber auch unübersehbares Dokument unserer Unfertigkeit und unseres Versagens ist. Die Reformation wollte beides voneinander unterschieden (nicht geschieden!) wissen, weil die Gerechtigkeit der Menschen nicht in den Himmel reicht, wo die Gerechtigkeit Gottes ihren Platz hat, aus der alle menschliche Gerechtigkeit abgeleitet werden muß. Gottes Gerechtigkeit bleibt immer Gabe, unsere Gerechtigkeit ist immer Aufgabe. In Gottes Gerechtigkeit sind wir aufgerufen, ihn ganz allein Herr und Erlöser sein zu lassen, in unserer Gerechtigkeit sind wir gefordert, in der Tat und in der Wahrheit zu bezeugen, daß es Gerechtigkeit gibt. Wir werden also sagen müssen, unsere Gerechtigkeit wird nur insofern rechtsschöpferisch und Unrecht verhütend sein, als wir uns immer bewußt sind, daß wir als die beschenkten und begnadeten Sünder, als die Gottlosen, die von Gott freigesprochen wurden, auf Erden Recht setzen und behüten können. Unser Tun wird immer Hinweis sein müssen darauf, wer wir Menschen sind und wo wir herkommen. Die Gerechtigkeit der Menschen wird nur insoweit Anspruch nehmen können auf den Titel, als ihr abzuspüren ist, daß Gottes Gnadenrecht, d. h. die Einheit von Gnade und Recht in Gott, das Leitbild aller Menschenrechte ist. Das den Menschen aus Gnaden widerfahrene Heil, das Lebensrecht jedes Menschen, wer er auch sei, und die Förderung der Menschlichkeit in allen Rechtsordnungen, d.h. der Schutz des Glaubens, der Liebe und der Hoffnung im geistigen und praktischen Leben der Menschen miteinander, wird der oberste Leitsatz sein, nach dem das Recht der Menschen sich entfalten muß.
So wie Gottes Gerechtigkeit der Grundbegriff seines Bundes ist, den er mit seinem Volk geschlossen und in den er in Jesus Christus alle Welt einbezogen hat, so werden wir als die im Glauben gerecht Gesprochenen uns als Bundesgenossen Gottes bei diesem seinem Werk wissen dürfen. Wir sind seine Mitarbeiter in unserem Tun auf Erden, und darum ist die Verantwortung der Christen in Staat und Gesellschaft darauf gerichtet, daß Gottes Gerechtigkeit hier als Fundament und Kritik unserer Ordnungen und Zustände spürbar werde. Von hier aus wird vieles abzuleiten sein, was über das Recht zu sagen ist, d. h. über die gerechte Gesellschaft und über den gerechten Staat und vielleicht auch über eine neue Fassung dessen, was wir die Menschenrechte nennen. Ein entscheidendes Thema dieser Gerechtigkeit, die es auf Erden neu zu ordnen gilt, wird das Eigentum sein. Dabei sollte in erster Linie daran gedacht werden, daß und wie der Mensch Gottes Eigentum geworden ist und daß er darum niemals wieder zum Eigentum eines anderen Menschen gemacht werden sollte. Wo also immer eine Gesellschaftsordnung dahin führt, daß die Gefahr besteht, daß wir der Menschen Knechte werden durch falsche Ordnung des Eigentums, der Arbeit und des daraus resultierenden Gewinns, da sollte um des Menschen willen eine neue Ordnung gesetzt werden, die der unserer Sorge gemäße Ausdruck ist und das [482] rechte Zeichen bedeutet für die Freiheit des Menschen, die ihm durch Gottes Gerechtigkeit in Jesus Christus zuteil geworden ist. Das gleiche gilt für den Frieden. Gottes Gerechtigkeit bedeutet Frieden. Er hat mit seinem Urteilsspruch am Kreuz den Frieden gesetzt, und Jesus Chr. ist der Mittler dieses Friedens zwischen ihm und der Welt geworden. Darum wird Gott kraft seiner Gerechtigkeit immer auf der Seite derer stehen, die den Frieden schaffen. Aber freilich so, daß Friede und Gerechtigkeit untrennbar zueinander gehören und keine Hoffnung besteht, Frieden zu gewinnen, wo die Ungerechtigkeit zum Prinzip erhoben ist, wie dies bereits Augustin in seiner denkwürdigen Schrift über den Gottesstaat grundlegend für die abendländische -Kultur und im Gegensatz zum Unrechtsstaat der Cäsaren gezeigt hat.
Abschließend ist zu sagen, daß die Wendung, die wir heute im theologischen und juristischen Denken darüber feststellen können, dahin geht, Gerechtigkeit Gottes und menschliches Recht miteinander in die rechte Beziehung zu setzen, dank der Tatsache, daß mit der Menschwerdung Gottes in Jesus Christus Gottes Reich und die Welt einander begegnet sind, um nicht mehr voneinander getrennt und gelöst zu werden. So wird das Recht zum Hinweis auf das Heil, und das Heil zur Stätte, wo man das Recht lieben lernt.
Lit.: E. Brunner, Gerechtigkeit (1943). — K. Barth, Rechtfertigung und Recht. — Ders., Dogmatik, Bd. II. 1 (1948)2. — H. E. Weber und E. Wolf, Gerechtigkeit und Freiheit (1949). — O. v. Gierke, Althusius. — Jellineck, Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte. Ein Beitrag zur modernen Verfassungsgeschichte (1904)2. — E. Troeltsch, Gesellschaft Schriften, Bd. 4 (1925). — M. Luther, De duplici justitia. WA Bd. 2. — Ders., Argument zum Galaterbrief. WA Bd. 40, 1. — J. Bohatec, Calvin und das Recht (1934). — Erik Wolf, Die großen Rechtsdenker. — G. W. F. Hegel, Grundlinien zur Philosophie des Rechtes (1821). — K. Marx, Zur Kritik der Hegelschen Rechtsphilosophie. Die Frühschriften, hrsg. von S. Landshut (1953). — Kirche und Recht (1950). — H. H. Walz – H.-H. Schrey, Gerechtigkeit in biblischer Sicht (1955). — W. Schönfeld, Über die Gerechtigkeit (1952).
Quelle: Friedrich Karrenberg (Hrsg.), Evangelisches Soziallexikon, Stuttgart: Kreuz-Verlag, 41963, Sp. 478-482.