Is(s)t uns Luther Wurst?

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Is(s)t uns Luther Wurst?

Am Aschermittwoch beginnt die vorösterliche vierzigtägige Fastenzeit. In der Tradition der mittelalterlichen Kirche bedeutet dies die Beschränkung auf eine Mahlzeit am Tag sowie die Abstinenz von Fleischspeisen. Auch heute noch gilt für römisch-katholische Christen das Kirchengebot: „Du sollst die von der Kirche gebotenen Fast- und Abstinenztage halten.“ Für evangelische Christen sind kirchliche Fastengebote nicht nachvollziehbar, auch wenn Fastenaktionen wie „Sieben Wochen ohne“ und eigene Fastenvorhaben geläufig sind. Das hat seinen Grund in der Reformation vor 500 Jahren.

In Zürich begann die Reformation am ersten Sonntag der Fastenzeit 1522 mit einem Wurst­essen. Ehrbare Bürger trafen sich dazu im Haus des Druckers Christoph Froschauer und aßen gemeinsam dünne Scheiben von Rauchwürsten. Mit diesem offensichtlichen Verstoß gegen das Abstinenzgebot sollte evangelische Freiheit wider unbiblische Kirchengebote demon­striert werden. Der Schweizer Reformator Ulrich Zwingli (1484-1531) veröffentliche kurz darauf seine Predigt „Von Erkiesen und Freiheit der Speisen“. In der Ersten Zürcher Disputation vom 29. Januar 1523 überzeugte Zwingli mit seiner These „Kein Christ ist zu den Werken, die Gott nicht geboten hat, verpflichtet. Er darf also zu jeder Zeit jegliche Speise essen.“ Der städtische Rat hob daraufhin die kirchlichen Fasten- und Abstinenzgebote auf. Fortan sollte in Zürich allein die Bibel (in Zwinglis Auslegung) als Grundlage kirchlichen Lebens gelten.

Martin Luther hatte schon im Mai 1520 in seinem Sermon „Von den guten Werken“ darge­legt, wie christliches Fasten zu praktizieren sei:

„Es gibt leider viele blinde Menschen, die ihr Kasteien, es bestehe in Fasten, Wachen oder Arbeiten, nur deshalb üben, weil sie meinen, es seien gute Werke, mit denen sich viele Verdienste erwerben lassen. Deshalb legen sie los und übertreiben es derart, dass sie ihren Leib damit verderben und ihren Kopf verrückt machen. Noch viel blinder sind diejenigen, die das Fasten nicht allein nach der Menge oder Länge bemessen wie diese, sondern auch nach der Speise. Sie halten es für richtig, es sei viel wertvoller, wenn sie auf Fleisch, Eier oder Butter verzichteten. […] Denen geht es weniger um das Fasten als um das Werk an sich. Wenn sie es getan haben, meinen sie, es sei wohlgetan.“

Durch Fasten und Abstinenz können Menschen sich Gott nicht gefällig machen. Ziel eigenen Innehaltens ist nicht Gottwohlgefälligkeit, sondern vielmehr die Einübung in die leibliche Genussfreiheit. Luther gibt dazu folgende Anweisung:

„Darum lasse ich es geschehen, dass sich jedermann Tag, Speise, Menge beim Fasten so auswähle, wie er selbst will, und dass er es nicht unbedacht tut, sondern dabei auf sein Fleisch achtet. Nur so viel, wie dieses Fleisch auch verträgt, lege er sich an Fasten, Wachen und Arbeit auf und nicht mehr […] Denn Maß und Regel beim Fasten, Wachen, Arbeiten soll ja niemand nach der Speise, der Menge oder den Tagen be­messen, sondern nur nach Zu- oder Abnehmen der fleischlichen Lust und dem Mutwillen, um derentwillen allein (bzw. der Ab­tötung und Dämpfung) das Fasten, Wachen, Arbeiten eingesetzt sind. Wo es solche Lust nicht gibt, gilt Essen so viel wie Fasten, Schlafen so viel wie Wachen, Müßigsein so viel wie Arbeiten – eines wäre so gut wie das andere, ohne jeden Unterschied.“

Hier der Text als pdf.

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