Bertelsmanns Religionsmonitor mit der vorweihnachtlichen Frohbotschaft, dass 70 % der Deutschen religiös sind, ist ein wunderbares Beispiel für die eurozentristische Ideologie des Religionismusses, der seine Wurzeln im Neuplatonismus (Einung mit dem unendlich Einen) hat und schließlich im liturgiefreien Neuprotestantismus Kultstatus gewonnen hat. Wir sind eben alle hoffnungslos religiös am Sonntag morgen und müssen daher nicht zum Gottesdienst gehen.
Ein schönes Beispiel für den Religionismus sind die folgende Artikel „Religion“ bzw. „Religionsphilosophie“ aus dem Brockhaus‘ Konversationslexikon, 14. Auflage, 1894-1896, Bd. 13, 759-760, 761. Dieses Lexikon ist dankenswerter Weise von dem Projektteam der Retro-Bibliothek um Christian Aschoff internet-präsent gemacht worden.
Religion (vom lat. religio, das die ehrfurchtsvolle Scheu vor der Gottheit bedeutet), im allgemeinen die lebendige Beziehung des menschlichen Selbstbewußtseins auf das Gottesbewußtsein, der das thatsächliche, durch innere Erfahrung und Nötigung innegewordene Verhältnis zu Grunde liegt, worin der menschliche Geist zum göttlichen steht. Lange bevor der Mensch ein ausdrückliches Nachdenken auf dieses Verhältnis zu richten vermag, äußert sich die R. in dem unwillkürlichen Gefühl seiner Abhängigkeit von einer höhern Macht und in dem unwiderstehlichen Dränge, zu dieser Macht ein solches Verhältnis einzugehen, das ihm den Beistand derselben zu sichern oder Übel, die ihm bei einem entgegengesetzten Verhalten zu ihr drohen, von ihm abzuwenden vermag. Die ersten religiösen Regungen entspringen daher aus dem Bewußtsein der Endlichkeit und Beschränktheit alles menschlichen Lebens, werden aber zu wirklich religiösen Regungen immer erst unter der Voraussetzung, daß der Mensch die Abhilfe für die innegewordenen Lebenshemmungen weder in sich selbst, noch in der ihn umgebenden Welt, sondern in einer höhern Macht sucht, die er sich persönlich vorstellen muß, um ein persönliches Verhältnis zu ihr eingehen zu können. Die geistige Macht, von der der Fromme sich abhängig weiß. kommt ihm aber immer nur so weit zum Bewußtsein, als sein eigenes Leben bereits mit geistigem Gehalt erfüllt ist; daher in den Göttern zunächst nur noch thatsächlich endliche Mächte, Naturkräfte oder (höher hinauf) Kräfte des Geistes verehrt werden, menschenähnlich vorgestellt und keineswegs frei von allerlei Unvollkommenheiten und Mängeln, bis der Mensch sich gedrungen fühlt, über den ganzen Bereich des erscheinenden Daseins, um die Gottheit zu finden, hinauszugehen und den ganzen Naturzusammenhang und Weltverlauf überhaaupt von ihr abhängig zu setzen. Denn der zum tiefern Denken herangereifte Mensch kann sich mit einer Gottheit, die selbst nur ein relativ entschränktes Endliche wäre, nicht begnügen, sondern beruhigt sich erst, wenn er alles endliche, in Raum und Zeit erscheinende Dasein auf seinen unendlichen und ewigen Grund zurückgeführt hat, und dieser Zug zum Unendlichen hin, der erst auf den höhern Stufen geistiger Entwicklung als solcher uns zum Bewußtsein kommt, liegt unbewußt auch schon den ersten religiösen Regungen zu Grunde. Je nachdem das Welt- und Selbstbewußtsein des Menschen noch unmittelbar am sinnlich-natürlichen Dasein haftet oder bereits geistigen und sittlichen Inhalt gewonnen hat, gestaltet sich auch der sonstige Inbalt des religiösen Glaubens verschieden. Dem Standpunkte des Naturmenschen entspricht die Naturreligion, dem herangereiften Geistesleben die geistige R., dem erwachten sittlichen Bewußtsein die ethische R.; auf der ersten Stufe wird das Göttliche nur erst als Macht, auf der zweiten zugleich als Intelligenz, auf der dritten auch als Wille des Guten verehrt. Wiederum auf der Stufe der sittlichen R. unterscheiden sich die Gesetzesreligion und die Versöhnungs- und Erlösungsreligion als Vorstufe und als Vollendungsstufe. Steht auf jener der göttliche Wille dem menschlichen noch äußerlich gegenüber als von außen her sich offenbarende, gebietende, lohnende oder strafende Macht, so ist auf dieser der Gegensatz aufgehoben und der göttliche Geist im Menschengeiste gegenwärtig, als die denselben beseelende, durchwaltende und mit sich versöhnende unendliche Liebe. Die R. des Alten Testaments ist vorwiegend Gesetzesreligion, doch in der Prophetie über sich selbst binausweisend zu der Vollendungsstufe. Letztere ist principiell im Christentum (s. d.), der vollkommenen Erlösungsreligion, erreicht.
Zwischen R. und religiöser Vorstellung muß sorgfältig geschieden werden. Erstere besteht ebensowenig aus einer bestimmten Gattung von Handlungen als in einer Summe fertiger Wahrheiten, wie man etwa (nach orthodoxer Lehre) auf Autorität hin anzunehmen hätte oder, wie der Rationalismus (s. d.) meinte, aus reiner Vernunst zu gewinnen vermöchte. Sie ist vielmehr, wie besonders Schleiermacher ausgeführt hat, eine Bestimmtheit unsers Gemütslebens, die sich in dem nach außen mitteilbaren Vorstellen und Wollen, im Sprechen und Handeln, stets nur in abgeleiteter Weise reflektiert. R. ist Sichwissen des menschlichen Geistes in seiner Beziehung auf den göttlichen Geist, eine unmittelbare Gewißheit des menschlichen Subjekts von dem Verhältnis seiner selbst zu Gott und ein dieser Gewißheit entsprechender innerer Antrieb, das ganze Leben zu Gott in Beziehung zu setzen und mit Gott immer völliger eins zu werden. Dieser Antrieb äußert sich in der Herausgestaltung religiöser Vorstellungen und Handlungen oder von Glaubens-[760]lehren und Kultusgebräuchen. Die religiöse Vorstellungsthätigkeit, die als solche noch keineswegs als religiöses „Erkennen“ bezeichnet werden darf, zeigt stets das Bestreben, mit der Gottesvorstellung zugleich auch in irgend welchem Umfang eine Weltanschauung zu entwerfen, folgt aber hierbei zunächst lediglich den Eingebungen der subjektiven Stimmung und Auffassungsweise und pflegt diese mit besonderer Energie geltend zu machell, denkt z. B. Gott nicht, wie er an sich ist, sondern wie er um der Wünsche des religiösen Subjekts willen sein müßte. Diejenige R., welche eine von objektiven Gesichtspunkten geleitete Revision und Kritik ihrer Vorstellungsprodukte erträgt, ohne sich aufzulösen und unterzugehen, zeigt darin die Gesundheit und Wahrheit ihres Standpunktes oder Princips, darf sich aber auch der Thatsache nicht verschließen, daß ihre Vorstellungen der geschichtlichen Entwicklung unterliegen und nur allmählich von subjektiv und mythologisch gearteten Bestandteilen sich läutern, ohne daß darum die R. selbst sich zu ändern braucht.
Vgl. K. Schwarz, Das Wesen der R. (Halle 1848); O. Pfleiderer, Die R., ihr Wesen und ihre Geschichte (2 Bde., 2. Aufl., Lpz. 1878); ders., Religionsphilosophie auf geschichtlicher Grundlage (Berl. 1878; 2. Aufl. in 2 Bdn., 1883-84); W. Herrmann, Die R. im Verhältnis zum Welterkennen und zur Sittlichkeit (Halle 1879); E. von Hartmann, Das religiöse Bewußtsein der Menschheit (Berl. 1882); Lipsius, Philosophie und Religion (Lpz. 1885); Bender, Das Wesen der R. (4. Aufl., Bonn 1888); Chantepie de la Saussaye, Lehrbuch der Religionsgeschichte (2 Bde., Freib. i. Br. 1887-89); Ziegler, R. und Religionen (Stuttg. 1893); Hickmann, Karte der Verbreitungsgebiete der R. in Europa (Wien 1894). Weitere Litteratur s. Religionsphilosophie.