Ratsbescheid der Stadt Ulm über die Beerdigung von totgeborenen Kindern (1699): „… hat der genannte Wohledle und Löbliche Magistrat nach reiflicher Beratung mit seinem würdigen Geistlichen Ministerium hier die gnädige Genehmigung und Anordnung erteilt, dass diese jetzt erwähnte, wenn auch uralte Gewohnheit, sowohl in der Stadt als auch auf dem Land, von nun an abgestellt und abgeschafft wird. Stattdessen sollen, wenn künftig nach Gottes unerforschlichem Ratschluss und Willen weitere Kinder tot zur Welt kommen oder ohne Empfang der Heiligen Taufe versterben, diese ebenso wie die anderen getauften Kinder und mit denselben Zeremonien, auch an denselben Orten und Stellen, nämlich nach einer vorangehenden und von den Herren Geistlichen zu haltenden Predigt, sowie andächtigem Gebet und Gesang, wo letzteres üblich und gewünscht ist, nicht weniger zu und neben ihre Angehörigen oder andere fromme Christen begraben werden.“

Ratsbescheid der Stadt Ulm über die Beerdigung von totgeborenen Kindern (1699) Nachdem einem Wohledlen und Hochweisen Magistrat gebührend vorgetragen wurde, … Mehr

Wilhelm Löhes Grabrede für ein totgeborenes Kind: „Wir legen ein Samenkörnlein in Gottes Acker, dessen Leben wir kaum wahrgenommen haben. Dennoch zweifeln wir an seinem ewigen Leben nicht. Es ist dies Kindlein in der höchsten Not der Geburt und schon zuvor durch das gläubige Gebet gottesfürchtiger, lieber Eltern und anderer Christen dem allmächtigen Gott zugetragen und empfohlen worden.“

Grabrede für ein totgeborenes Kind Von Wilhelm Löhe (1808-1872), Landpfarrer in Neuendettelsau und maßgeblicher Reformer der evangelischen Kirche in Bayern … Mehr