Gustav Heinemanns Fernsehansprache vom Ostersonntag 1968 nach den studentischen Unruhen im Zusammenhang mit dem Dutschke-Attentat: „Wer mit dem Zeigefinger allgemeiner Vorwürfe auf den oder die vermeintlichen Anstifter und Drahtzieher zeigt, sollte daran denken, dass in der Hand mit dem ausgestreckten Zeigefinger zugleich drei andere auf ihn zurückweisen. Das Kleid unserer Freiheit sind die Gesetze, die wir uns selber gegeben haben. Diesen Gesetzen die Achtung und Geltung zu verschaffen, ist die Sache von Polizei und Justiz. Es besteht kein Anlass zu bezweifeln, dass Polizei und Justiz tun, was ihre Aufgabe ist. Wichti­ger aber ist es, uns gegenseitig zu dem demokratischen Verhalten zu verhelfen, das den Ein­satz von Polizei und Justiz erübrigt. Zu den Grundrechten gehört auch das Recht zu demon­strieren, um öffentliche Meinung zu mobilisieren.“

Gustav Heinemanns Fernsehansprache vom Ostersonntag 1968 Als es nach dem Attentat auf Rudi Dutschke vom 11. April 1968 studentische Demonstrationen … Mehr

Keine Soldaten zum Gottesdienstschutz. Interview mit Gustav Heinemann in der Süddeutschen Zeitung vom 20. Februar 1968: „Deshalb emp­fahl ich, man sollte nicht einen Kirchenschutz durch Soldaten organisieren, sondern sich durch fortgesetztes Singen von Kir­chenliedern, die von Anbeginn an mitzuteilen waren, gegen diese Störer abschirmen.“

Keine Soldaten zum Gottesdienstschutz. Interview mit Gustav Heinemann in der Süddeutschen Zeitung vom 20. Februar 1968 Als es Anfang 1968 … Mehr