Christoph Schappelers „Reformation der Freiheit“ als theoretische Begründung von Bürgerrechten Von Peter Blickle Berndt Hamm hat sich als hervorragender Kenner … Mehr
Schlagwort: Memmingen
Die 12 Hauptartikel der Bauernschaft (März 1525): „Zum andern dann klar lauter folget, dass die Bauern, die in ihren Artikeln solches Evangelium zu Lehre und Leben begehren, nicht mögen ungehorsam, aufrührisch genennt werden. Ob aber Gott die Bauern (die nach seinem Wort zu leben ängstlich rufen) erhören will, wer will den Willen Gottes tadeln? Wer will in sein Gericht greifen? Ja, wer will seiner Majestät widerstreben? Hat er die Kinder Israels, die zu ihm schreien, erhöret und aus der Hand des Pharaos befreit, mag er nicht noch heute die Seinen erretten? Ja, er wirds erretten.“
Die 12 Hauptartikel der Bauernschaft Dem christlichen Leser Fried und Gnad Gottes durch Christum. Es sind viele Widerchristen, die jetzund … Mehr
Landesordnung der oberschwäbischen Bauernhaufen vom März 1525: „Die Fahnen sollen rot und weiß sein, ebenso die Zeichen oder Kreuze, die in Andreaskreuz-Form darauf genäht sein sollen. Jedes Quartier oder jeder Teil soll ein eigenes Regiment aufstellen und halten, mit allem, was dazugehört, gemäß dem Kriegsrecht. Jeder Oberste im jeweiligen Teil soll ein besonderes Verständnis und eine Losung mit seinem Regiment, den Unteroberen und den anderen Räten haben, wie es sich gehört. Was die Obersten, Unteroberen, Räte und das Regiment beschließen, anordnen, befehlen oder unternehmen, dem soll die Gemeinde in christlicher Treue gehorsam sein.“
Landesordnung der oberschwäbischen Bauernhaufen Etwa 7. März 1525 Die ehrbare Landschaft dieser christlichen Vereinigung ist in drei Teile geordnet und … Mehr
Bundesordnung der oberschwäbischen Bauern, verabschiedet am 7. März 1525 in Memmingen (in heutigem Deutsch): „Zum Lob und zur Ehre des allmächtigen ewigen Gottes, zur Verkündigung des Heiligen Evangeliums und des göttlichen Wortes, und zum Beistand der Gerechtigkeit und des göttlichen Rechts wurde die christliche Vereinigung und das Bündnis gegründet. Niemand, ob geistlich oder weltlich, soll den Inhalten und Forderungen des Evangeliums und des göttlichen Rechts entgegenwirken, und besonders soll die brüderliche Liebe vermehrt werden.“
Die Bundesordnung der oberschwäbischen Bauernhaufen vom 7. März 1525 Verhandlung und Artikel, die am Montag nach Invocavit von allen Roten … Mehr
Urbanus Rhegius, Gutachten zu den Artikeln der Memminger Bauern erstellt für den Rat der Stadt Memmingen (März 1525): „Wenn jedoch Missbrauch im Zehnten vorliegt, können sie sich darüber beklagen, und eine weltliche Obrigkeit ist bei Vermeidung göttlicher Ungnade verpflichtet, sorgfältig zu prüfen und mit einer Ordnung zu verbessern, was keinen Nutzen bringt, damit es nicht durch Unordnung noch schlimmer wird. Denn in Römer 13 zeigt der Apostel, wie die weltliche Gewalt ein Diener Gottes ist, um solche Untersuchungen durchzuführen. Daher sollte sich niemand anmaßen, ohne ordentliche Gewalt den Zehnten und Zins abzuschaffen. Denn wenn man das Recht nicht ordnungsgemäß ausübt, wird daraus Unrecht. Deshalb hat Gott die weltliche Gewalt eingesetzt, um aller Unordnung im Zeitlichen zu begegnen.“
Memmingen (März 1525) Von Urbanus Rhegius Im Namen unseres Herrn Jesu Christi. Amen. Geehrte, weise, wohlgesinnte, liebe Herren, Ich habe … Mehr
Die Zwölf Artikel der Bauernschaft in Schwaben 1525 (in heutigem Deutsch): „Zum zwölften ist unser Beschluss und endgültige Meinung, wenn einer oder mehrere Artikel, die hier aufgestellt sind, dem Worte Gottes nicht gemäß wären – wie wir aber nicht glauben –, dieselbigen Artikel möge man uns mit dem Wort Gottes als unzutreffend erweisen, so wollen wir davon abstehen, wenn man es uns aufgrund der Schrift erklärt. Für den Fall, dass man uns schon jetzt einige Artikel zuließe und danach sich herausstellte, dass sie unrecht wären, sollen sie von Stund an tot und hinfällig sein und nichts gelten.“
Die Zwölf Artikel der Bauernschaft in Schwaben Die jeweiligen Forderungen und Artikel der Bauern blieben im Bauernkrieg meist auf ihren … Mehr
Die Zehn Memminger Artikel der Bauern vom 28. Februar 1525 mit der Antwort des Rats der Stadt Memmingen vom 15. März: „Zum Schluss ist unsre endgültige Meinung und Wille: Wenn wir einen oder mehrere Artikel hier aufgestellt hätten, der dem Wort Gottes nicht gemäß ist, dieselben Artikel sollten für uns nicht gelten. Desgleichen, wo uns schon Artikel zugelassen würden und sich nachmals aus dem Wort Gottes klar erfände, dass sie unrecht wären, wollen wir das gar nicht haben.“
Die Zehn Memminger Artikel der Bauern vom 28. Februar 1525 mit der Antwort des Rats der Stadt Memmingen vom 15. … Mehr
Peter Blickle, Die Landschaft der Stadt Memmingen prüft das »göttliche Wort«. Zu den Zehn Artikeln der Memminger Bauern vom 28. Februar 1525: „Die »Memminger Artikel« verdienen über ihre regionale Bedeutung hinaus Beachtung. Das ›göttliche Wort‹ hatte bislang eine solche Last, wie die Memminger Bauern sie ihm zumuteten, nicht tragen müssen. Erst jetzt wurden weitgehende wirtschaftliche, soziale und politische Forderungen – weltliche Angelegenheiten durch und durch – von der Überzeugung getragen, sie seien durch das Evangelium gerechtfertigt.“
Die Landschaft der Stadt Memmingen prüft das »göttliche Wort«. Zu den Zehn Artikeln der Memminger Bauern vom Februar 1525 Von … Mehr
Zehn Memminger Artikel. Beschwerde- und Bittschrift der Bauern an den Rat der Stadt Memmingen vom 28. Februar 1525: „Es war bisher üblich, uns wie das Eigentum anderer Leute zu behandeln, was zu bedauern ist, da Christus uns alle mit seinem teuren Blut erlöst und erkauft hat, sowohl den Hirten als auch den Kaiser. Dass wir deshalb keine Obrigkeit anerkennen wollen, ist jedoch nicht unsere Absicht. Vielmehr wollen wir der von Gott eingesetzten Obrigkeit in allen angemessenen und gebührenden Angelegenheiten gerne gehorsam sein. Wir zweifeln nicht daran, dass ihr uns als christliche Herren gerne aus der Leibeigenschaft entlassen werdet.“
Bekannt sind die Zwölf Artikel der Bauernschaft, die am 15. und am 20. März 1525 im Haus der Kramerzunft in … Mehr