Dietrich Ritschl über Person und Personalität: „Wird die ‚punktuelle‘ Definition des Menschen als Person sozusagen in seine Komponenten und Schichten aufgelöst, so entsteht das konkrete Bild der menschlichen Persönlichkeit. Die Personalität eines Menschen wird erst beschreibbar, wenn das Zusam­menspiel von Vernunft und Affekten, Trieben und Bedürfnissen, Wollen und Bindungen, Erinnerungen, Äng­sten und Hoffnungen usw. wirklich wahrgenommen wird. Aber auch hier wird man wieder zwischen einem sta­tuierten Ideal und einer echten Be­schreibung unterscheiden müssen.“

Person/Personalität

Von Dietrich Ritschl

Entwicklung des Begriffs

Person kann am ehesten in Zuordnung zu den verwandten Begriffen der Per­sönlichkeit, der Personalität und der philosophischen Position des Personalismus verstanden und im medizini­schen bzw. medizin-ethischen Zusam­menhang verwendet werden. Hinzu kommen noch die juristischen Begriffe der Persönlichkeitsrechte und des Persönlichkeitsschutzes. Dieses Bündel von Begriffen erfährt durch die häufig zitierte etymologische Herleitung von persona (in der Antike als Larve oder Maske des Schauspielers usw.) keiner­lei Klärung, weil das Wort Person seit dem Altertum eine Fülle von neuen und sich wandelnden Inhalten erfah­ren hat. Diese Geschichte ist allerdings aufschlußreich, zumal die verschiede­nen Konzepte noch heute nachwirken und von manchen Autoren bzw. Insti­tutionen hochgehalten werden. Fast keiner der Inhalte, die in der mehr als 2000jährigen Geschichte des Wortes Person mit diesem Begriff verbunden worden sind, ist heute völlig ver­schwunden. In der Geschichte des Be­griffs der Person spiegelt sich die gesamte Geschichte abendländischer Anthropologie wider.

Die Geschichte des Person-Verständnisses läßt sich in zwei Stränge aufgliedern, obwohl letztlich der zweite Strang auch Elemente des ersten vor­aussetzen muß und der erste ohne den zweiten unvollständig bleibt: Person kann als Substanz, als dem Menschen inhärente Eigenschaft, sozusagen als „Definition“ des bleibend Menschli­chen im Menschen verstanden werden, oder Person wird nur in der Beziehung zu anderen, vor allem anderen Men­sche, gesehen und definiert. Beide Konzepte werden heute – oft in getreuer Aufnahme von klassischen Posi­tionen ihrer historischen Vertreter – in den Diskussionen um Menschen­rechte, in der Philosophie und Theolo­gie, im Gesundheitswesen und in der medizinischen Ethik mit guten Argu­menten vertreten.

Person als Substanz

Das Verständnis von Person als „Substanz“ ist freilich nicht materialistisch aufzufassen, vielmehr geht es um die These, das Person-Sein eines Men­schen ruhe bzw. „wohne“ in ihm blei­bend und per Definition (des Men­schen). Der Mensch ist vom Tier durch den Besitz der Vernunft („animal ratio­nale“) unterschieden, er ist nicht nur geistfähig, sondern „hat“ Geist, wenn auch oft in verkümmerter oder verzerr­ter Form. Diese These müßte konse­quent auch auf Embryos und Kleinkin­der sowie auf psychiatrische Patienten, senile oder im Koma liegende Men­schen anwendbar sein. Hier wird die oben genannte Unvollständigkeit die­ser Position deutlich. Die „vernunftbe­gabte“ Persönlichkeit blieb zumeist im Bereich der Idealvorstellungen.

Dieses Konzept wurde mit dem christ­lichen Verständnis verknüpft, der Mensch sei als Ebenbild Gottes (imago dei) geschaffen. Als Begründung des Person-Begriffs wurde auch auf Gott selber als Person aller Personen und als die eigentliche Person-Substanz verwiesen. Tatsächlich ist die kirchli­che Trinitätslehre ein wichtiger Ur­sprungsort des Person-Begriffs über­haupt: ist Gott nicht – in einer Sub­stanz – den Menschen zugewandt in drei „Personen“ (als väterlicher Gott, als mitleidender Gott in Jesus, als Geist in der Kirche)?

In der späteren Philosophie leuchtet diese theologische Wurzel des Person-Begriffs oft nur noch unscharf durch die vielfältigen und neuen Begriffe hindurch. Die Vernunftbegabung des Menschen wird für den Person-Begriff entscheidend, später im deutschen Idealismus die Ausstattung des Men­schen mit Selbstbewußtsein. Der Phi­losoph J. G. Fichte vollzog darum eine Abtrennung von der ursprünglichen Verwurzelung des Person-Begriffs in Gott, denn, sagte er, wenn das Typi­sche an der menschlichen Person das Selbstbewußtsein ist, so kann dies für Gott nicht typisch sein, weil Selbstbe­wußtsein nur in Abgrenzung gegen an­deres, nur in Begrenzung und Be­schränkung vorstellbar ist. (Wir lassen hier undiskutiert, ob der Gott der Bibel vielleicht sehr wohl durch diese Ab­grenzung charakterisiert ist.) Seit Fichte haben sich verschiedene philo­sophische Fassungen des Person-Ver­ständnisses entfaltet, etwa die meta­physischen, die die ganze Welt aus personhaften Wesen zusammengesetzt verstanden (H. Lot­ze) oder durch die Person und durch Gottes „absolute In­telligenz“ alles zu erklären suchten (Chr. J. Boström); oder die amerikani­schen. denen nicht nur der einzelne Mensch, sondern die Gesellschaft personhaft erschien (J. Royce) und die den personhaften, freien Geist als ein­zige Realität ansahen (B. P. Bowne).

Person als Beziehung

Der andere Strang will die menschli­che Person allein durch die Beziehung erklären. Dieser Strang führt von Plato über Augustin zum großen mittel­alterlichen Denker Duns Scotus, von dort weiter zu M. Luther (das Personsein des Menschen ist durch das Ge­genüber zu Gott und zu Mitmenschen konstituiert), von dort zur Romantik („ohne Du kein Ich“) über den neue­ren Personalismus von F. Ebner, von verschiedenen französischen Philoso­phen bis hin zu M. Buber („Ich und Du“) und zu neueren Autoren in evan­gelischer und katholischer Theologie (R. Guardini) sowie in anthropologi­scher Medizin (R. Siebeck, V. v. Weiz­säcker, H. Schipperges, B. Luban-Plozza u.a.).

Die Ich-Du-Relation, die „Ur-Kategorie“ des Du, die Betonung der Begeg­nung – dies sind alles Stichworte, die gerade nicht auf ein „substantielles“ Person-Sein des Menschen weisen, sondern auf die Tatsache, daß Men­schen nur Person sind, wenn andere ih­nen das Person-Sein zusprechen. Frei­lich hat sich auch dieser Traditions­strang an den ursprünglichen, theolo­gischen Person-Begriff angeschlossen, ja bei Augustin werden die „Perso­nen“ der Trinität in Beziehung zuein­ander verstanden. Die tiefe Einsicht in die gegenseitige Bedingtheit des Per­son-Seins von Menschen hat auf die Entwicklung des Menschenrechtsgedankens einen großen Einfluß ausge­übt. Das Person-Sein eines Menschen bedeutet eine Verpflichtung für seine Mitmenschen, so wie der Name eines Individuums nichts ist, wenn es nicht von anderen beim Namen genannt wird.

Einheit und Bedeutung des Begriffs

So verschieden diese beiden Auffas­sungen von der Person sind, so wenig widerstreiten sie sich letzten Endes. Nur ihre Extremformen wären wider­sprüchlich, etwa die These, ein part­nerloser Mensch sei in sich selbst etwas Vollkommenes, oder die Gegen­these, Menschen hätten nur in Zweisam- und Gemeinsamkeit einen Wert, ihr Leben könnte im Fall der Partnerlosigkeit ausgelöscht werden – ein Ar­gument, das in den Diskussionen um Abtreibung, aktive Euthanasie, Todes­strafe begegnet. Im ersten Extrem wäre die soziale Bedingtheit des menschli­chen Lebens, seine Endlichkeit und Verantwortung mißachtet, im zweiten sein Eigenwert vergessen und wäre die Gefahr groß, den Wert des Einzelle­bens in Beziehungen aufzulösen.

Obgleich mit Person das Unvertauschbare, Einmalige gemeint ist, ist der Be­griff Person als solcher abstrakt, er bringt sozusagen die Bestimmung des Menschen „auf den Punkt“ und damit auf eine abstrakte Höhe. Auf dieser Höhe eignet er sich für juristische Be­stimmungen über die Rechte und den Schutz einer Person, etwa eines noch ungeborenen Menschen, eines Patien­ten, eines Sterbenden. Die Schutzwür­digkeit und Autonomie einer Person kann auf dieser Ebene oberhalb psy­chologischer, soziologischer oder sonst empirischer Erfassung eines kon­kret lebenden Einzelmenschen sinn­voll festgemacht werden. Dafür kön­nen dann Begründungen aus beiden Traditionssträngen, dem substantiel­len oder dem relationalen, geliefert werden, so daß präzise Aussagen über Menschenwürde und -rechte möglich werden, nicht nur in der Philosophie, sondern in internationalen Vereinba­rungen (z. B. der UN, der KSZE-Konferenzen, der WHO).

Wird die „punktuelle“ Definition des Menschen als Person sozusagen in seine Komponenten und Schichten aufgelöst, so entsteht das konkrete Bild der menschlichen Persönlichkeit. Die Personalität eines Menschen wird erst beschreibbar, wenn das Zusam­menspiel von Vernunft und Affekten, Trieben und Bedürfnissen, Wollen und Bindungen, Erinnerungen, Äng­sten und Hoffnungen usw. wirklich wahrgenommen wird. Aber auch hier wird man wieder zwischen einem sta­tuierten Ideal und einer echten Be­schreibung unterscheiden müssen. In der Pädagogik etwa muß es Ideale ge­ben, Leitbilder, denen die Erziehung folgen soll. In der Psychologie und Psychotherapie hingegen haben „Per­sönlichkeitsideale“ höchstens im Hin­blick auf Konzepte von Normalität einen Sinn, sonst geht es dort um das Erfassen der Struktur und Funktion konkreter Persönlichkeiten. Zu dieser Erfassung sind Theorien nötig, die sich in vielfältigen Formen zur Erklärung der menschlichen Persönlichkeit an­bieten:

a) Die materialistischen Theorien sind eine Sonderform der Substanz-Kon­zepte der Person. Sie waren schon in der Antike versuchsweise vorgeschla­gen worden, fanden im 18. und 19. Jahrhundert naturwissenschaftli­che Vertreter und werden heute von einigen Philosophen und Neurophy­siologen (G. Ryle, H. Feigl, D. M. Armstrong u. a.) in neuer Form als „physikalistische Identitätstheorie“ statuiert. Damit ist eine methodisch eindeutige Beschränkung der Erklä­rung der Gehirnfunktionen auf phy­siologisch-chemische Vorgänge ge­meint, wiewohl die Vertreter dieser Theorie natürlich wissen, daß wir heute erst ein minimales Wissen über den Zusammenhang von Bewußtseins- und Gehirnfunktionen besitzen. For­schungsziel ist allerdings eindeutig die Reduktion aller Bewußtseins- und Af­fektfunktionen sowie des Gedächtnis­ses und der Aktionszentren des Men­schen auf neurobiologische Vorgänge. So soll das „Leib-Seele-Problem“ lös­bar werden.

b) Die „interaktionistisch-dualistische“ Gegenposition wird ebenfalls von Philosophen und Neurophysiolo­gen (K. R. Popper, J. C. Eccles. z.T. O. Creutzfeldt u. a.) vertreten. Sie spre­chen von einer „relativen Unabhängig­keit des Ich vom Leib“ bzw. von „ganz neuen Schichten der Wirklichkeit“, die nicht aus Hirnfunktionen ableitbar sind. Es gibt, sozusagen oberhalb des Gehirns, einen Steuerungsmechanis­mus. der zwar interaktionistisch mit dem Gehirn verkoppelt, aber „duali­stisch“ von ihm als verschieden vorge­stellt wird. Methodisch ist diese Posi­tion nicht eindeutig: darauf weisen auch die Kritiker hin. Sie operiert mit einem naturwissenschaftlichen und einem verborgen philosophischen bzw. Ich-psychologischen Begriffsap­parat, der letztlich an die mittelalter­lich-theologische Unterscheidung von Natur und Übernatur erinnert.

c) Bei den verschiedenen Schichten­theorien unterbleibt die Auseinander­setzung mit materialistischen Erklärungsversuchen weitgehend. Hier wer­den zwar – schon mit Aristoteles’ „anima vegetativa“ und „anima sensi­tiva“. auf welche die Vernunft aufbaut – biologische Basisausstattungen ernst genommen und von endothymem Un­terbau, noetischem Überbau (so z. B. Ph. Lersch) unterschieden, aber das Interesse gilt der Erklärung der Ge­samtpersönlichkeit in ihrer leib-seeli­schen Struktur und Funktion, nicht einer Reduktion auf das physikalistisch-quantifizierbare Materielle (E. Rothacker). Auch die Psychoana­lyse gehört in diese Kategorie der Per­sönlichkeitserklärung, wenn auch S. Freud lange an seiner ursprüngli­chen Hoffnung festhielt, Neurosen könnten physiologisch erklärbar wer­den.

d) Charakter- und Typenlehren menschlicher Persönlichkeiten haben immer wieder attraktiv gewirkt, in der Antike die Typenlehre des Hippokrates (Sanguiniker, Choleriker, Phlegma­tiker und Melancholiker), die später Galen ausbaute. Auch die heute als veraltet betrachteten Typisierungen von E. Kretschmer (leptosom-schizothym, pyknisch-zyklothym, athletisch- viskös), die er körperlichen Konstitu­tionen zuordnete, gehören hierher. Wissenschaftstheoretisch müssen die Temperamenten- und Typenlehren im Vorfeld der Psychopathologie verortet werden, die ihrerseits weitgehend phä­nomenologisch gewonnen und geglie­dert und mit Unschärfen behaftet ist. e) Einen hohen wissenschaftlichen An­spruch erheben die aus dem Behavio­rismus stammenden lerntheoretischen Konzepte: die Reiz-Reaktionstheorien (E. L. Thorndike, C. L. Hull u.a.), die Konditionierungstheorien (I. P. Paw­low, B. F. Skinner) und die kognitiven Lerntheorien (E. Ch. Tolman. K. Le­win u. a.). Sie stehen in der Tradition des Beziehungs-Konzeptes der menschlichen Person, auch wenn diese Beobachtung überraschend wirkt.

Zukunftschancen werden der heuti­gen Ich-Psychologie zugesprochen (H. Hartmann, F. O. Kernberg, H. Kohut, M. Mahler u. a.), in der sich klas­sisch-psychoanalytische und entwicklungs-psychologische Einsichten zu einer umfassenden Theorie der Ich- Bildung verdichten. Auch Anteile der im Behaviorismus hochgehaltenen Einwirkung aus der sozialen Umwelt (des Kleinkindes) werden hier aufs neue wissenschaftlich genutzt, indem die sog. Repräsentanzenlehre, d. h. die in der Ich-Bildung sich verwirklichen­den Vorstellungen (Repräsentanzen) vom Körper, von einem Objekt, vom eigenen Selbst, in strengem Bezug auf frühkindliche Erfahrungen von Nähe und Distanz, Individuation und Loslö­sung usw. ausgeweitet wird.

Unableitbarkeit der Person würde

Nimmt man zu diesen Theorien der Er­klärung der menschlichen Persönlich­keit noch die Handlungs- und Rollen­theorien moderner Soziologie hinzu, so ergibt sich ein beängstigend vielfäl­tiges Gesamtbild der heutigen philoso­phischen, natur- und sozialwissen­schaftlichen Forschungs- und Ge­sprächslage. Freilich erkennt man in vielen Positionen die Muster traditio­neller Anthropologie und Philosophie wieder, aber das mindert die Irritation nicht, die uns in den ärztlichen und therapeutischen Berufen befallen mag. wenn wir uns die Vielfalt der Zugänge zu den großen Fragen um das Wesen der menschlichen Persönlichkeit ver­gegenwärtigen. Im medizinischen und therapeutischen Arbeitsfeld ist es letzt­lich eindeutig, daß die Fragen um Per­son und Persönlichkeit ethische Fra­gen sind. Hier kommen im Vorfeld zunächst die juristischen Sätze über Personschutz und Personrechte als Rahmen und Mahnung zur Wirkung, sodann aber müssen die Inhalte aus der Ethik geliefert werden: eine menschliche Person ist nicht Mittel zum Zweck, sondern hat ihren Zweck in sich selbst: sie hat diese Würde vom Anfang des Lebens an und unter allen denkbaren Gestalten ihres Lebens, im­mer jedoch in bezug auf andere, in de­nen sich ihre Würde widerspiegelt, so daß ihnen ihre Würde immer neu zuer­kannt, zugesprochen wird: und jede Person ist in ihrer Würde einmalig, un­wiederholbar, unverwechselbar, uner­setzbar. Diese Maximen kommen einem ethischen Credo gleich, das aus den sechs genannten Erklärungstheo­rien der Persönlichkeit nicht ableitbar ist. Es muß auch dann gelten, wenn, wie man sagt, eine Persönlichkeit zer­fällt (bei geistiger Erkrankung, Alko­hol- und Drogensüchtigen, Senilität).

Literatur: J. C. Eccles, Das Rätsel Mensch (München 1981); Chr. Frey, Arbeitsbuch Anthropologie. Christ­liche Lehre vom Menschen und humanwissen­schaftliche Forschung (Stuttgart 1979); E. Fromm, Die Seele des Menschen. Ihre Fähig­keit zum Guten und Bösen (Stuttgart 1964. 1981); V. E. v. Gebsattel, Imago Hominis. Beiträge zu einer personalen Anthropologie (Salzburg 1968); H. Jonas, Das Prinzip Verantwortung. Versuch einer Ethik für die technologische Zivilisation (Frankfurt a.M. 1979, 1984); M. Mahler/F Pine/A Bergmann (Hrsg.), Die psychische Geburt des Menschen (Frankfurt a.M. 1980); G. Radbruch, Rechtsphilosophie (Stuttgart 81973); Chr Renouvier, Le Personnalisme (Paris 1903); R. Rotek O. Schatz (Hrsg.), Philosophi­sche Anthropologie heute (München 1972); F. Rosenzweig, Der Stern der Erlösung (1921. Frankfurt a.M. 1988); M Theunissen, Der An­dere (Berlin 1965, 1981); P. Tillich, Persönlich­keitsidee und Persönlichkeitsideal. 1929, in: G W. Bd. III 83-100 sowie II 35-90; V 149-171; V. v. Weizsäcker, Pathosophie (Göttingen 1956); E. Wiesenhütter, Die Begegnung zwischen Philo­sophie und Tiefenpsychologie (Darmstadt 1979). bes. Teil II und III.

Quelle: Albin Eser/Markus von Lutterotti/Paul Sporken (Hrsg.), Lexikon Medizin Ethik Recht, Freiburg-Basel-Wien, 1989, Sp. 792-800.

Hier der Text als pdf.

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