Mandat des kaiserlichen Reichsregiments gegen die Wiedertäufer vom 4. Januar 1528: „In unserer Funktion als römischer Kaiser sind wir gezwungen, euch an eure Pflicht als Obrigkeiten und Amtsträger zu erinnern und befehlen euch hiermit nachdrücklich in kaiserlicher Vollmacht, eure Untertanen, Verwandten und Angehörigen durch Gebot und Predigten von christlichen und gelehrten Predigern ernsthaft vor dieser verbotenen, irreführenden und gefährlichen Sekte der Wiedertäufer zu warnen. Sie sollen auch auf die Strafen des Gesetzes und die schweren Strafen Gottes hingewiesen werden, die sie erwarten, wenn sie sich nicht von diesem Irrglauben abwenden. Gegen jene, die sich in diesem Irrglauben schuldig machen, soll mit den vorgesehenen Strafen verfahren werden, wie es euch eure Pflicht als Amtsträger vorschreibt.“

Mandat des kaiserlichen Reichsregiments gegen die Wiedertäufer vom 4. Januar 1528

Wir, Karl der Fünfte, von Gottes Gnaden erwählter römischer Kaiser zu allen Zeiten Mehrer des Reiches, in Germanien, zu Spanien, beider Sizilien, Jerusalem, Ungarn, Dalmatien, Kroatien etc., König, Erzherzog zu Österreich, Herzog von Burgund etc., Graf von Habsburg, Flandern und Tirol etc., entbieten allen und jedem unserer und des Heiligen Römischen Reiches Kurfürsten, Fürsten, geistlichen und weltlichen Prälaten, Grafen, Freien Herren, Rittern, Knechten, Hauptleuten, Landvögten, Vizedomen, Vögten, Pflegern, Verwaltern, Amtleuten, Schultheißen, Bürgermeistern, Richtern, Räten, Bürgern und Gemeinden sowie allen anderen Untertanen und Getreuen des Reiches, unabhängig von ihrem Rang, Stand oder Amt, unseren Gruß, Gnade und Wohlwollen.

Hoch- und ehrwürdige, hochgeborene, liebe Freunde, Neffen, Onkel, Kurfürsten, Fürsten, Edle, Ehrenwerte, Andächtige und Getreue. Obwohl sowohl in den geistlichen als auch in den weltlichen Gesetzen die Wiedertaufe bei schweren Strafen verboten ist und die kaiserlichen Gesetze ausdrücklich bei Todesstrafe vorschreiben, dass niemand, der einmal nach christlicher Ordnung getauft wurde, sich ein zweites Mal taufen lassen oder jemand anderen taufen soll, nehmen wir doch mit großem Unmut wahr, dass sich diese Praxis dennoch ausbreitet. Insbesondere erfreut sich die Wiedertaufe im Heiligen Römischen Reich zunehmender Be­liebtheit. Männer, die bereits in ihrer Jugend nach christlichem Brauch getauft wurden, lassen sich in jüngster Zeit erneut taufen. Die Zahl dieser Wiedertäufer wächst merklich, und viele von ihnen predigen, raten und helfen eifrig, andere zu dieser Wiedertaufe zu überreden, und haben damit eine eigenwillige und verurteilte Sekte gegründet. Darüber hinaus haben sie noch andere unchristliche, grausame und unerhörte Lehren und Ordnungen erdacht.

Besonders besorgniserregend ist, dass viele dieser Wiedertäufer auch darauf abzielen, jegliche Obrigkeit und öffentliche Ordnung zu stürzen und zu vernichten. Dies könnte letztlich nur in der Vergießung christlichen Blutes enden.

Da die verbotene Wiedertaufe aus falschem Hochmut nicht nur keinen Nutzen für den wahren christlichen Glauben und die Nächstenliebe bringt, sondern vielmehr zu großer Verwirrung, Seelenverdammnis und Zerstörung der Ordnung und des öffentlichen Friedens führt, sehen wir es als notwendig an, euch als Obrigkeiten aufzufordern, diesem Übel mit besonderem Fleiß entgegenzuwirken.

In unserer Funktion als römischer Kaiser sind wir gezwungen, euch an eure Pflicht als Obrigkeiten und Amtsträger zu erinnern und befehlen euch hiermit nachdrücklich in kaiserlicher Vollmacht, eure Untertanen, Verwandten und Angehörigen durch Gebot und Predigten von christlichen und gelehrten Predigern ernsthaft vor dieser verbotenen, irreführenden und gefährlichen Sekte der Wiedertäufer zu warnen. Sie sollen auch auf die Strafen des Gesetzes und die schweren Strafen Gottes hingewiesen werden, die sie erwarten, wenn sie sich nicht von diesem Irrglauben abwenden. Gegen jene, die sich in diesem Irrglauben schuldig machen, soll mit den vorgesehenen Strafen verfahren werden, wie es euch eure Pflicht als Amtsträger vorschreibt.

Ihr sollt dabei mit aller Sorgfalt vorgehen und keinesfalls zögern, dieses Übel zu bestrafen, damit weiterer Schaden und Unruhe, die daraus entstehen könnten, vermieden und verhindert werden. Denn wir wollen vermeiden, dass ihr unsere und des Reiches höchste Ungnade und Strafe erleidet.

Gegeben in unserer und des Reiches Stadt Speyer am 4. Tag des Monats Januar im Jahre 1528 nach Christi Geburt, im neunten Jahr unseres römischen Reiches und im zwölften Jahr unserer übrigen Reiche.

Philipp, Markgraf von Baden, kaiserlicher Statthalter, auf eigenen Befehl des Herrn Kaisers (Ad mandatum domini Imperatoris proprium).

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