Heinrich-Wilhelm Wörmann, Gerhard Jacobi und der Kirchenkampf in Charlottenburg: „Pfarrer Jacobi erhielt am 22. Januar 1934 einen Drohbrief von einem Kirchenältesten der Deutschen Christen seiner Gemeinde, in dem ihm vorgeworfen wurde, gegen den Arierparagraphen und den Nationalsozialis­mus verdeckt gesprochen zu haben: «Ich bemerke, sollte wieder nichts unternommen werden, so werden wir als evangeli­sche Nationalsozialisten ein Exempel statuieren.» Zwei Tage später, am 24. Januar 1934 nachmittags gegen 17 Uhr, wurde Pfarrer Jacobi in seiner Wohnung im Gemeindehaus der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche, Achenbachstraße 18, von 6 jungen Männern, vermutlich SA, überfallen und mit Schlagriemen blutig geschlagen. Nach diesem Vorfall soll Pfarrer Jacobi am darauffolgenden Sonntag mit verbundenem Kopf zur Predigt in der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche erschienen sein. Pastorin Annemarie Grosch berichtet, dass Heinrich Kesen und ihr zukünftiger Mann, Vikar Götz Grosch, danach an der Kanzel Wache standen, wenn Jacobi predigte.“

Gerhard Jacobi und der Kirchenkampf in Charlottenburg

Von Heinrich-Wilhelm Wörmann

Der Kirchenkampf der Bekennenden Kirche in Charlottenburg war in besonderem Masse geprägt von den Auseinandersetzungen mit dem Reichsbischof Ludwig Müller und dem Evangelischen Oberkirchenrat in der Jebenstraße. Weiter hatten die Ereignisse an der Kaiser-Wil­helm-Gedächtniskirche, in der der Präses der Bekennenden Kirche für Berlin Pfarrer Gerhard Jacobi wirkte, überregionale Bedeutung.

Darüber hinaus kam es teilweise zu heftigen kirchenpolitischen Kontroversen in den einzelnen Gemeinden. In den Gemeindekirchenräten dominierten nach den Kirchen­wahlen vom 23. Juli 1933 die Deutschen Christen in der Regel mit einer dreiviertel Mehrheit. Die Bekenntnispfarrer hatten jedoch einen großen Rückhalt in den Gemein­den und sammelten teilweise große Bekenntnisgemeinden um sich.

Die Nationalsozialisten in den Gemeindevertretungen versuchten, die Bekenntnispfar­rer zu disziplinieren, denunzierten sie bei den übergeordneten Behörden oder zeigten sie bei der Gestapo an. Pfarrer Jacobi wurde sogar tätlich angegriffen, später mehrmals verhaftet. Die Nationalsozialisten erreichten jedoch nicht ihr Ziel, Bekenntnispfarrer des Amtes zu entheben. Das lag einmal darin, dass die Charlottenburger Pfarrer der Bekennenden Kirche sicher nicht so radikal waren wie die sogenannten «Dahlemiten» um Pfarrer Martin Niemöller. Zum anderen verhielten sich die übergeordneten Behör­den, sei es der zuständige Superintendent (Kirchenkreisvorsitzender) Raack in Alt-Schöneberg, das Evangelische Konsistorium für die Mark Brandenburg in der Lindenstraße in Kreuzberg und selbst der Evangelische Oberkirchenrat in heiklen disziplinatorischen Fragen zumeist abwartend. Sie versuchten, Konflikten aus dem Weg zu gehen, auszugleichen, wo es möglich war.

Beispielsweise beklagte sich der Gemeindekirchenrat der Luisenkirche am 20. Mai 1938 beim Konsistorium darüber, dass seine Eingaben im Gegensatz zu denen des Bekenntnispfarrers Klingenberg zu Großen Teilen ohne Antwort geblieben seien und legte eine penible Aufstellung aller Schreiben bei. Eine Ursache für das Hinhalten mag nicht zuletzt darin liegen, dass das NS-Regime nach dem Scheitern der Deut­schen Christen, die Evangelische Kirche auf der Welle der vermeintlichen nationalen Erhebung handstreichartig zu übernehmen, gegen Ende 1933 sein Interesse an den innerkirchlichen Auseinandersetzungen zunehmend verlor.

Pfarrer Gerhard Jacobi

Gerhard Jacobi, geb. 1891 in Bremen, wirkte seit 1930 an der Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis­kirche. Er hatte als Pfarrer in Halle und Domprediger in Magdeburg Erfahrungen mit Großstadtgemeinden sammeln können, die in sein 1929 veröffentlichtes «Tagebuch eines Großstadtpfarrers» einflossen.

In den kirchenpolitischen Auseinandersetzungen mit den «Deutschen Christen» war er einer der herausragenden Persönlichkeiten der Bekennenden Kirche als Mitglied des Reichsbruderrates, Vorsitzender des Berlin-Brandenburgischen, nach 1934 des Berliner Bruderrates sowie Präses der Bekennenden Kirche.

Bereits 1932 war Pfarrer Jacobi Mitarbeiter der von Hermann Schafft mit herausgege­benen Zeitschrift «Neuwerk. Ein Dienst am Werdenden». Der das Blatt tragende Kreis bekämpfte alle gesellschaftlichen, vor allem alle politischen Bindungen der Kirche, setzte sich für die völlige Trennung von Staat und Kirche ein und bemühte sich in beson­derem Masse um die Arbeiterschaft.

Seit Mitte 1932 bildete sich ein Kreis um Pfarrer Jacobi, der sich die refor­matorische Neubesinnung der Theologie und die Gestaltung des Neuaufbaus der Kirche zum Ziele setzte. Zu dieser Gruppe gehörten unter anderen Dietrich Bonhoeffer, von Rabenau, Martin Albertz, Hermann Sasse und W. Künneth. Dieser sogenannte «Jacobikreis» bestand überwiegend aus jüngeren Berliner und Brandenburger Pfar­rern und traf sich regelmäßig, jeden Montag um 17.30 Uhr, im Gemeindehaus der Kaiser- Wilhelm-Gedächtniskirche in der Achen­bachstraße 18 (heute Lietzenburger Straße 39).

Die jungreformatorische Bewegung

Aus diesem Kreis ging die jungreformatorische Bewegung hervor, die sich am 9. Mai 1933 im Gemeindehaus in der Achenbachstraße gründete und gegen den politischen Gleichschaltungsanspruch der Deutschen Christen auftrat. Sie fühlten sich allerdings nicht als politische Opposition, sondern als rein kirchliche Erneuerungsbewegung. In ihren in zwölf «Grundsätze zur neuen Gestaltung der evangelischen Kirche» geglieder­ten «Aufruf zur Sammlung» vom 11. Mai 1933, einen Tag nach der Bücherverbrennung auf dem Opernplatz, betonten die Jungreformatoren im Unterschied zu den Deutschen Christen vor allem zwei Punkte: Erstens seien «alle Versuche, die Neuordnung der Kirche nach politischen, der Kirche fremden Gesichtspunkten vorzunehmen» abzuleh­nen: «Kirche muss Kirche bleiben, muss wieder Kirche werden, sonst stirbt sie.» Zweitens waren sie der Überzeugung, dass die Fragen von Rasse, Volk und Staat nur aus dem Evangelium heraus zu beantworten sei. Die Jungreformatoren lehnten folgerichtig die christlichen Grundsätzen widersprechende Rassenlehre ab und verurteilten die «Ausschließung von Nichtariern aus der Kirche».

Hinter der Jungreformatorischen Bewegung standen Vertreter der jüngeren kirchlichen und theologischen Generation, Gruppen und Vereinigungen wie die Berneuchener Bewegung und die Sydower Bruderschaft. Die Leitung hatte der Privatdozent Lic. W. Künneth aus Berlin-Dahlem. Weiter gehörten der Bewegung u.a. an: Pfarrer Gerhard Jacobi und Pfarrer Linck als Vertrauensleute für Berlin, in dieser Rolle ab Juni auch Martin Niemöller, Pastor Hanns Lilje, Generalsekretär des deutschchristlichen Studen­tenverbandes, die Pfarrer von Rabenau, Hans Asmussen, Otto Riethmüller, Georg Schultz, Dietrich Bonhoeffer, Walter Jeep, die Professoren Karl Heim, Karl Bernhard Ritter, Hel­muth Schreiner, Wilhelm Stählin, Friedrich Brunstäd und Wilhelm Lütgert sowie als Ver­trauensmann für Potsdam Superintendent Görnandt, Herausgeber der Zeitschrift «Junge Kirche».

Der Theologe Karl Barth hat die Jungreformatoren heftig kritisiert. In seiner Schrift «Theologische Existenz heute», abgeschlossen am 25.6.33, wirft er ihnen vor, «nicht in einem klaren und radikalen, nicht in einem ernst zu nehmenden kirchlich-theologi­schen Gegensatz» zu den Deutschen Christen zu stehen, die neben der Bibel als einziger Offenbarungsquelle auch das deutsche Volkstum, seine Geschichte und Gegenwart als zweite Offenbarungsquelle behaupteten.

Besorgniserregend war für Barth jedoch die Haltung der evangelischen Kirche insge­samt gegenüber den Deutschen Christen. Er sprach vom «Ereignis einer geradezu verblendeten Widerspruchslosigkeit, in der Pfarrer und Gemeindeglieder und Kirchen­führer, Theologieprofessoren und Theologiestudenten, Gebildete und Ungebildete, Alte und Junge, Liberale, Positive und Pietisten, Lutheraner und Reformierte in Scharen dem Ansturm dieser Bewegung erlegen sind, erlegen, wie man eben einer echten, rechten Psychose erliegt.»

«Machtergreifung» der Deutschen Christen

Am 24. Juni 1933 trat Friedrich von Bodelschwingh, der am 27. Mai 1933 gegen den Widerstand der Nationalsozialisten zum Reichsbischof gewählte Leiter der Bethelschen Anstalten bei Bielefeld, wieder zurück. Bodelschwingh, der eher Seelsorger denn Kirchenpolitiker war, sah sich in seiner kurzen Amtszeit den heftigsten Angriffen und Intrigen der Deutschen Christen ausgesetzt, denen er nicht gewachsen war. Die Verlesung seines Grußwortes in den Gemeinden wurde teilweise verhindert, seine Pfingstpredigt im Gegensatz zu den Pfingstpredigten des Wehrkreispfarrers Ludwig Müller und des Reichsleiters der Deutschen Christen Hossenfelder nicht im Rundfunk übertragen sowie seine kirchenrechtliche Stellung überhaupt in Frage gestellt, da die neue Kirchenverfassung noch nicht in Kraft war. Am 17. Juni 1933 forderten die Deutschen Christen auf einer Großen Protestkundgebung in Berlin unter Beteiligung von SA und HJ den Rücktritt des Reichsbischofs von Bodelschwingh. Zum Rückzug von Bodelschwingh hat nicht zuletzt der Umstand beigetragen, dass ihm durch den voreiligen Rücktritt des Präsidenten des Oberkirchenrates der Altpreußischen Union D. Kapier die Hände gebunden waren. Denn die Nationalsozialisten, die den preußischen Staat mit dem kommissarischen preußischen Ministerpräsidenten Hermann Göring an der Spitze beherrschten, hatten nun das Recht über die Nachfolge mitzubestimmen. Kultusmini­ster Rust entließ den deutschnationalen Leiter der Kirchenabteilung und ernannte den ehemaligen Landgerichtsrat Jäger aus Wiesbaden zu dessen Nachfolger und zum «Staatskommissar» für sämtliche Landeskirchen Preußens. Jäger löste sofort alle gewählten Kirchenvertretungen in den preußischen Landeskirchen auf und beurlaubte trotz heftiger Proteste bei leitenden Staatsstellen fast den gesamten Evangelischen Oberkirchenrat und setzte dafür führenden Mitglieder der Deutschen Christen ein, wie Dr. Friedrich Werner als Präsident, Pfarrer Joachim Hossenfelder als Vizepräsident, die Pfarrer Dr. Friedrich Wienicke, Friedrich Peter und D. Albert Freitag von der Trinitatisge- meinde in Charlottenburg u.a. Weiter liess Jäger Staatskommissare für den Evangeli­schen Pressverband und das Kirchenbundamt einsetzen, deren Gebäude von der SA besetzt wurden. Staatskommissar im Ev. Pressverband wurde u.a. der Charlottenburger Stadtverordnete und Kirchenälteste von Trinitatis Max Grevemeyer.

Am 25. Juni 1933 protestierten die altpreußischen Generalsuperintendenten gegen den staatsautoritären Eingriff in innerkirchliche Angelegenheiten und wandten sich beson­ders gegen den Vizepräsidenten Hossenfelder, den sie im höchsten geistlichen Amt der altpreußischen Landeskirche die Anerkennung versagten. Am 2. Juli sollte darum in allen Gemeinden ein Buß- und Betgottesdienst stattfinden, um «die ganze Not unserer Kirche… vor das Angesicht des lebendigen Gottes» zu bringen. Dieser Aufruf sowie die allgemeinen kirchenpolitischen Zuspitzungen wurden auch im am 30. Juni tagenden Jacobi-Kreis erörtert.

Der Generalsuperintendenten der Kurmark, Otto Dibelius, wurde als vermuteter Verfas­ser beurlaubt. Die von Jäger vorgeladenen Generalsuperintendenten bekannten sich durch ihren Sprecher Karow, der danach ebenfalls beurlaubt wurde, zu ihrem Aufruf. Als Gegenmaßnahme zu dem Buß- und Bettag wurde von dem nationalsozialistischem Staatskommissariat zynischerweise ein Dankgottesdienst für den 2. Juli angeordnet, bei dem ein Aufruf Hossenfelders verlesen werden sollte. Die Kirche solle aus ihrer Ordnungslosigkeit erlöst werden und man müsse dankbar sein, dass der Staat bei seinen ungeheuren Aufgaben auch noch die Last und Bürde der Neuordnung der Kirche übernommen habe.

In Berlin gab es am 2. Juli 1933 nur drei Fälle von Verstößen gegen diese Anordnung der DC-Behörde. Den Dankgottesdienst ablehnend verhielten sich Pfarrer von Rabenau von der Apostel-Paulus-Kirche in Schöneberg und Pfarrer Jacobi im Abendgottesdienst in der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche, in der am Vormittag Hossenfelder gepredigt hatte. Pfarrer Otto Großmann von der Steglitzer Markus-Gemeinde, der auch Kritik an der Rundfunkrede des Kultus­ministers Rust übte, wurde während des Gottesdienstes vorübergehend festgenommen und verhört. Die Festnahme Großmanns durch die SA löste Große Unruhe aus, die sich in einer Protestnote mit 106 Unterschriften nieder­schlug. Zum ersten Mal wurden Gemeinden durch Pfarrer Jacobi und die Dahlemer Pfarrer Müller, Röhricht und Niemöller zur Fürbitte aufgerufen.

Widerspruch bei DC-Versammlung im Schillersaal

Die Deutschen Christen traten im Juni 1933 auch in Charlottenburg besonders aggres­siv auf, um den Versuch der kirchlichen Gleichschaltung über Staatkommissare zu rechtfertigen. Die Versammlung der Deutschen Christen am 27. Juni 1933 im Schiller­saal, Bismarckstraße 110, die vom Kreisleiter der SA Schmiedchen geleitet wurde und an der 400-500 Menschen teilnahmen, diente offensichtlich in erster Linie diesem Zweck. Vikar Fritz Heinzel verfasste einen Bericht über diese Veranstaltung, der auch der Jungreformatorischen Bewegung zugespielt wurde.

Darin wird beschrieben, wie gegen den bereits zurückgetretenen Reichsbischof Bodelschwingh polemisiert wurde: «Bischof müsse ein Mann werden, der selbst im Feuer gestanden habe, und nicht einer, der nur mal hinten Pulverdampf gerochen habe. Bischof müsse einer sein, der mit dem gläubigen Kanzler in einer Richtung marschiere.» Zur Rechtfertigung der Politik der Staatskommissare wurde betont, dass die neuen Leute im Evangelischen Oberkirchenrat «in 4 Stunden mehr Arbeit geleistet hätten als der alte EOK in 3 Monaten»… «Jetzt endlich wehen auch in den heiligen Hallen des EOK die Fahnen der nationalen Revolution und es gehe ein freudiges Aufatmen durch alle Leute in diesem Gebäude».

Den polemischen Höhepunkt des Abends lieferte jedoch der Kreisleiter der Deutschen Christen und SA-Mann Johannes Schmiedchen. Dazu führt der Bericht von Heinzel einige Beispiele an:

«Nicht der Christus würde von ihnen anerkannt, der auch die linke Backe hinhält, wenn man ihn auf die rechte schlägt, sondern der ‚heldische‘ Christus, der einen Stein in sein Taschentuch band und den Tempel von Juden und Geldwechslern säuberte. Heute würde er wahrscheinlich eine Eisenbahnschiene nehmen und dazwischenhauen, um die Kirche zu säubern.
,Wenn Christus heute lebte, wäre er bestimmt SA-Mann.‘
,Das Christusbild sei von der Kirche bisher ganz falsch gezeichnet worden. Mit diesem weichlichen Geschöpfe hätten sie nichts zu tun. Sie wollten vom Helden Christus in der Kirche hören.»

Heinzel berichtet, wie bei diesen, die religiösen Gefühle verletzenden Äußerungen Teilnehmer den Saal verließen und dass nach den Vorträgen kritische Fragen aus dem Publikum an die Redner gestellt wurden: Warum man Pfarrer von Bodelschwingh nicht als Reichsbischof wolle, warum der Generalsuperintendent Otto Dibelius beurlaubt worden sei, ob Christus nicht auch Jude gewesen sei, ob der Wehrkreispfarrer Müller das Vaterunser mit eigenen Worten gebetet habe, wie die Redner zum Alten Testament stehen und dergl. Vikar Heinzel berichtet, dass die Vertreter der Deutschen Christen nicht in der Lage waren, auf die kritischen Bemerkungen einzugehen und weiter polemisier­ten.

Kirchenwahlen

Am 14. Juli 1933 wurde die von den Vertretern der Landesregierungen einstimmig ange­nommene neue Verfassung der DEK durch Reichsgesetz bestätigt, das die Durchfüh­rung von Kirchenwahlen am 23. Juli 1933 für den Gesamtbereich der Evangelischen Kirche vorschrieb. Staatskommissar Jäger und seine Unterkommissare wurden zu­rückgezogen. Bei dem nun einsetzenden Kirchenwahlkampf wurden die Deutschen Christen materiell und propagandistisch von der NSDAP massiv unterstützt, während die Gruppe «Evangelium und Kirche», in die die anderen kirchlichen Richtungen zumeist aufgegangen waren, so extrem behindert wurde, dass von einer freien Abstimmung kaum die Rede sein konnte. Sicher nicht ohne propagandistische Auswirkung im Wahl­kampf blieb auch das am 20. Juli 1933 zwischen der Regierung und dem Vatikan unter­zeichnete Reichskonkordat.

Obwohl am Wahlerfolg der Deutschen Christen wenig Zweifel bestand (für alle Natio­nalsozialisten galt es als Pflicht, sich in die kirchlichen Wahllisten eintragen zu lassen), stürzten sich die Jungreformatoren dennoch unverzagt in den Wahlkampf. Am Abend des 17. Juli beschlagnahmte die Geheime Staatspolizei Wahllisten und gerade erarbei­tete Flugblätter für die Liste «Evangelische Kirche» bei der Reichsleitung der Wahlkam­pagne dieser Gruppe in der Mirbachstraße 24, Samaritergemeinde Friedrichshain. Den Deutschen Christen war es gelungen, ein gerichtliches Verbot gegen diesen auf Breitenwirkung zielenden Listennamen durchzusetzen. Dietrich Bonhoeffer und Pfarrer Jacobi begaben sich daraufhin am 18. Juli in das Hauptquartier der Gestapo. Der Vorschlag von Jacobi, die Liste «Evangelium und Kirche» zu nennen, wurde schließlich gebilligt.

Pfarrer Jacobi verfasste ein Flugblatt zur Kirchenwahl, obwohl in der Kaiser-Wilhelm-Gedächtnisgemeinde aufgrund einer sogenannten «Vereinbarungs-(Einheits-) Liste» der Wahlgang durch die Gemeindemitglieder entfiel. In dem Flugblatt arbeitete Jacobi den kirchlichen Unterschied zwischen den Listen «Evangelium und Kirche» und «Deut­sche Christen» heraus. Er betonte vermutlich aus taktischen Gründen, dass es keine Differenzen auf politischem Gebiet oder in der Frage der Kirchenverfassung gäbe, sondern dass sie die Form des Auftretens und die Grundüberzeugung des Glaubens trenne:

«Die «Deutschen Christen» lieben Massenkundgebungen, Massenbewegungen, Komman­dierungen zum Gottesdienst, Propaganda in der Form, wie sie der Staat ausüben kann und sogar ausüben muss … Aber die Männer von «Evangelium und Kirche» fragen sich, ob diese Methoden nicht ausgesprochen unkirchlich sind.»

Kaum verhüllt kritisierte Jacobi die Politik der nationalsozialistischen Staatskommissare in den vergangenen Wochen:

«Fremdlinge machen sich an ein unbekanntes Land heran, um es zu kolonisieren – statt erst einmal die Eigenart dieses Landes zu erforschen. Nach der Meinung der Richtung «Evangelium und Kirche» sollte nur der in der Kirche seine Stimme zur Geltung bringen, und damit an der Gestaltung der Kirche mitwirken dürfen, der von einem kirchlichen Anliegen getrieben wird, der am gottesdienstlichen Leben teilnimmt und in der Gemein­de innerlich und äußerlich mitarbeitet, d.h. durch Wort und Tat bezeugt, dass Christus sein Herr ist.»

Der «eigentliche» Unterschied lag für Pfarrer Jacobi damit auf dem Gebiet des Glaubens, und Monate vor ihrer skandalösen Sportpalastveranstaltung warn­te er vor der Gefahr der Irrlehre bei den Deutschen Christen:

«Nimmt man Volk und Blut als Grundlage der Religion, so hat man sich aus dem Bereich des Neuen Testaments entfernt und sich in die Nähe der heidnischen Religionen begeben, die sich auf dem Fundament von Volk und Blut aufbauen. … die Richtung ‚Evangelium und Kirche‘ legt in entschlossener Einseitigkeit alles Schwergewicht darauf, dass eine solche Kirche entsteht, die allein aus der Vergebung heraus lebt und von daher die Kraft zu brüderlichem Zusammenleben und zu brüderlichem Helfen schöpft.»

Das Kirchenwahlergebnis vom 23. Juli 1933 brachte den Deutschen Christen dank der viel zu kurzfristigen Anberaumung der Wahl und der massiven Unterstützung und Manipulation durch die nationalsozialistische Führung fast überall Große Mehrheiten. Die Deutschen Christen gingen unverzüglich daran, ihre vor allem in Preußen errungene Dreiviertelmehrheit – nur in der altpreußischen Kirchenprovinz Westfalen unterlagen sie – in den Synoden der altpreußischen Landeskirche kirchenpolitisch umzusetzen. In der von den Deutschen Christen majorisierten brandenburgischen Provinzialsynode am 24. August war Pfarrer Gerhard Jacobi Sprecher der Minderheitsfraktion «Evangelium und Kirche». Die von ihm vorgetragene Kritik am staatlichen Arierparagraphen wurde von den Deutschen Christen durch die Übernahme des «Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums» auf die altpreußische Kirche rigoros niedergestimmt.

Auch auf der preußischen Generalsynode am 5. September 1933, die als «braune Synode» in die Geschichte des Kirchenkampfes einging, stimmten die Vertreter der Deutschen Christen für den sogenannten Arierparagraphen. Nicht zuletzt aus diesem Grunde zog die Gruppe «Evangelium und Kirche» mit dem westfälischen Präses Koch an der Spitze, der am Reden gehindert worden war, aus der Generalsynode, die im preußischen Herrenhaus stattfand, aus.

Die Gründung des Pfarrernotbundes

Inzwischen formierte sich jedoch die innerkirchliche Opposition gegen den Machtmiss­brauch der Deutschen Christen. Die Jungreformatoren hatten sich zwar unmittelbar nach den Wahlen am 24. Juli während einer Zusammenkunft des Jacobikreises als Gruppe zurückgezogen, doch sie bildeten z.T. das bewegungsmäßige Potential für die sich sammelnde Bekenntnisopposition. Dabei war der weiter regelmäßig in der Achenbachstraße 18 tagenden Jacobikreis ein wichtiger Kristallisationspunkt.

Am 11. September 1933 kam es bei einer Zusammenkunft von ca. 80-100 Pfarrern im Gemeindehaus der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche zur Gründung des «Pfarrernot­bundes». Die Pfarrer Eugen Weschke, Günther Jacob und Herbert Goltzen aus der Niederlausitz unterbreiteten den von ihnen wochenlang vorbereiteten Vorschlag über die Bildung einer Notvereinigung evangelischer Pfarrer.

Pfarrer Eugen Weschke erinnert sich:

«Der Pfarrernotbund ist am 11. September 1933 in der Wohnung von Bruder Jacobi in der Achenbachstraße von den Brüdern Jacob, Goltzen und von mir gegründet worden. Ich hielt ein kurzes Referat und gab die Begründung für die dringend notwendige Sammlung in möglichst weitem Ausmaß. Etwa 60 Brüder unterschrieben an diesem Abend sofort die Notbundverpflichtungs­formel, die Bruder Jacob (…) verfasst hatte. Bruder Niemöller nahm noch kurz das Wort. In der darauffolgenden Nacht ging die Verpflichtungsformel mit Hilfe des Pfarrbüros von Br. Niemöller in tausenden von Exemplaren hinaus.»

Der Aufruf, sich dem Pfarrernotbund anzuschließen, hatte ein überraschendes Echo. Allein bis zur Nationalsynode in Wittenberg am 27. September 1933 waren bereits ca. 2.000 Pfarrer beigetreten. Als Pfarrer Friedrich von Bodelschwingh aus Bethel bei Bielefeld und Bischof August Marahrens aus Hannover es ablehnten, sich an die Spitze der Bewegung zu stellen, er­klärte sich Pfarrer Martin Niemöller bereit, die Führung zu übernehmen.

In einem Flugblatt und einer entsprechenden Eingabe «An die Nationalsynode» wur­den die Unterschiede zu den Deutschen Christen hinsichtlich deren Machtanmaßung, des Arierparagraphen und der Freien Verkündung des Wortes betont. Zu den Unter­zeichnern, 22 Berliner Pfarrer und Theologen, gehörten Dietrich Bonhoeffer, Gerhard Jacobi und Martin Niemöller. Dietrich Bonhoeffer, Gertrud Staewen und Franz Hil­debrandt brachten die Flugblätter nach Wittenberg und halfen mit, sie zu verteilen. Der Protest der Notbund-Pfarrer konnte die Wahl des Wehrkreispfarrers Ludwig Mül­ler zum Reichsbischof zwar nicht verhindern. Aber überrascht von der plötzlichen in­nerkirchlichen Opposition wagte dieser es nicht, den Arierparagraphen zum Reichs­kirchengesetz zu erheben.

Kundgebung der Deutschen Christen im Sportpalast

Am 13. November 1933 fand im Sportpalast eine sogenannte DC-Gautagung des Gaues Großberlin statt, die von dem extremen Flügel der Deutschen Christen, den «Deutschkirchlern», bestimmt wurde. Der Hauptredner war der Berliner Gauobmann Studienassessor Dr. Reinhold Krause aus Pankow, geleitet wurde die Veranstaltung vom Charlottenburger DC-Kreisleiter Johannes Schmiedchen. Durch die Anwesenheit einer Reihe von DC-Kirchenführern erhielt die Veranstaltung einen offiziösen Charakter. Die Rede von Krause war eine ungeheuerliche Verhöhnung christlicher Werte, wie sie bis dahin vor einer breiten Öffentlichkeit nicht geäußert worden war.

Krause bezeichnete die Bibel als «eines der fragwürdigsten Bücher der Welt­geschichte», forderte die «Befreiung vom Alten Testament mit seiner jüdischen Lohn­moral», wollte die «offenbar entstellten und abergläubischen Berichte des Neuen Testamentes entfernt» wissen, weiter müsse «ein grundsätzlicher Verzicht auf die ganze Sündenbock- und Minderwertigkeitstheologie des Rabbiners Paulus ausgesprochen» werden, schließlich müssten heilige Stätten in Deutschland entstehen: «Unsere heiligen, blutgedüngten Stätten müssen uns mehr sein als ferne Stätten in Palästina…».

Diese Forderungen der deutschkirchlichen Kreise, die mit Christentum nichts mehr zu tun hatten, wurden danach auch noch in einer Entschließung, die u.a. eine «deutsche Volkskirche … mit… einer heldischen Jesusgestalt als Grundlage eines artgemäßen Christentums» forderte, von den 20’000 Teilnehmern bei einem einzigen Widerspruch angenommen.

Der sogenannte Sportpalastskandal wurde zum Wendepunkt der kirchenpolitischen Auseinandersetzungen, und zwar in mehrfacher Hinsicht. Er führte zum Konflikt und zur Spaltung innerhalb der Glaubensbewegung Deutsche Christen und bedeutete den endgültigen Bruch mit der sich formierenden Bekennenden Kirche.

Bereits am Nachmittag des 14. November 1933 wurden die Pfarrer Jacobi, sowie Wilhelm und Martin Niemöller beim Reichsbischof Müller im Gebäude des Evangeli­schen Oberkirchenrates, Jebensstraße 3, vorstellig. Jacobi sprach anfänglich allein mit Müller, berichtete von der skandalösen Versammlung im Sportpalast, forderte Müller auf, sich von den Deutschen Christen zu trennen und kündigte den Bruch an:

«Es geht jetzt aber um Sein oder Nichtsein der Kirche. Ich bin kein Diplomat und sage darum offen, es kommt morgen zur Kirchenspaltung, wenn nichts geschieht. 3’000 Pfarrer stehen geschlossen hinter uns, und weitere 2.000 schließen sich unbedingt an. Ich sage Ihnen in voller Deutlichkeit, Bodelschwingh, Marahrens und andere treffen heute Abend in Berlin ein. Es ist Ihre Stunde, Herr Reichsbischof. Heute entscheidet es sich, wohin sie gehören.»

Müller lavierte in der Verhandlung, zu der dann die Brüder Niemöller hinzugezogen wurden, bis zur Standpunktlosigkeit. Am nächsten Tag distanzierte er sich zwar von der Sportpalastkundgebung, und Dr. Krause wurde von seinen kirchlichen Funktionen entbunden und darüber hinaus als DC-Gauobmanns von Berlin abgelöst. Der Bruch mit den Notbundpfarrern war jedoch nicht mehr aufzuhalten, am 19. November verlasen sie (Pfarrer Jacobi in der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche) eine Erklärung, in der u.a. die Trennung des Reichsbischofs von den Deutschen Christen, die Aufhebung jeder Verpflich­tung, die über Bibel und Bekenntnis hinausgeht und die volle Freiheit der Verkündigung gefordert wurde.

Protest gegen die Gleichschaltung des Evangelischen Jugendwerks

Als Reichsbischof Ludwig Müller im Dezember 1933 die Eingliederung des Evangeli­schen Jugendwerks in die Hitlerjugend vorantrieb, erhob sich dagegen heftiger Pro­test. In einer Reihe von Briefen und Telegrammen an den Evangelischen Oberkirchen­rat wurde tiefste Besorgnis über den angestrebten Zusammenschluss zum Ausdruck gebracht. In Charlottenburg gab es vor allem in der Epiphaniengemeinde (S. 163) Widerstand gegen die Gleichschaltung.

Auf einer am 23.12.1933 in Charlottenburg abgestempelten, anonymen Postkarte an den Reichsbischof Müller heißt es unmissverständlich:

«Der Zusammenschluss mit der Hitlerjugend ist Verrat am Evangelium durch den Reichsbischof. Jugendführung durch den gottlosen Führer Baldur von Schirach ist untragbar. Beschwichtigungsversuche zeugen von einem schlechten Gewissen.»

Berliner Bruderrat der Bekennenden Kirche

Die zentrale Berliner Geschäftsstelle der Bekennenden Kirche war kurze Zeit bei Bruderratsvorsitzenden Pfarrer Jacobi im Gemeindehaus der Kaiser-Wilhelm-Ge­dächtniskirche, Achenbachstraße 18. Anfang 1934 zog das Büro gegenüber in das Haus Achenbachstraße3, in die Wohnung der Gemeindehelferin von Jacobi, Frau Käthe Baltzer. Hier fanden wichtige Sitzungen statt, von hier aus wurden BK-Materialien, wie Kanzelabkündigungen und Fürbittlisten, verteilt und das Prüfungswesen der Bekennen­den Kirche organisiert. Zur Unterstützung der Arbeit wurde 1937 der Vikar Martin Arndt als Prädikant an das BK-Büro überwiesen. Weitere Mitstreiterinnen waren u.a. die Gemeindehelferin Charlotte Oertel, Achenbachstraße 9, und die Lehrvikarin Annemarie Schilling (verh. Grosch), die im April 1939 Pfarrer Jacobi zugeordnet wurde.

Frau Balzer, die während des Kirchenkampfes zweimal inhaftiert war, berichtete, dass alles sehr schnell und im Verborgenen geschehen musste, da die Gestapo oft im Büro auftauchte. Am 10. Oktober 1936 beschlagnahmen beispielsweise zwei Gestapobeam­te einen bereits seit Wochen versiegelten Abzugs-Apparat, der für Verbreitung von Nachrichten eigentlich unverzichtbar war.

Unterlagen, die das Interesse der Gestapo hätten wecken können, wurden bei dem vertrauenswürdigen Buchhändler Streisand in der nahegelegenen Eislebener Straße 4 und bei einem Schuster versteckt. Einmal sei die Gestapo sogar während einer verbotenen Prüfung erschienen. Da die Große Wohnung jedoch Aufgänge nach vorn und hinten zum Gartenhaus hatte, habe man in solchen Fällen entweichen können.

Illegale Ausbildung des kirchlichen Nachwuchses

Das noch im Herbst 1934 eingerichtete Prüfungsamt der Bekennenden Kirche blieb auch nach organisatorischer Trennung der Bekenntnisgemeinschaften Berlin und Bran­denburg eine wichtige gemeinsame Klammer. Kurz vor Weihnachten 1934 konnte bereits das Erste Examen in der Geschäftsstelle des Berliner Bruderrates in der Achenbachstraße 3 abgehalten werden. Anfang 1935 traten die ersten zehn geprüften Kandidaten ihr Lehr­vikariat in Bekenntnisgemeinden an. Deren finanzielle Unterstützung musste die Beken­nende Kirche aufbringen. Schon 1934 waren gegen den Protest der Deutschen Christen und der von ihnen beherrschten Kirchenleitung die ersten Ordinationen in Gottesdiensten von Bekenntnisgemeinden vom Bruderrat vollzogen worden.

In einer Anordnung des Bruderrates der BK Berlin-Brandenburg vom 23. Juli 1935 wird folgende Aufgabenverteilung vorgesehen: Die Studenten empfangen ihre rote Karte, die sie als Mitglied der Bekenntnisgemeinde ausweist, im Büro in der Achenbachstraße 3, wo auch sämtliche Studenten in einer Kartei geführt werden. Die geistliche Betreuung der Studenten oblag Pfarrer Hitzigrath (Moabit), und für die theologischen Prüfungen war Superintendent Lic. Martin Albertz (Spandau) verantwortlich. Pfarrer Fischer wurde mit der Studentenseelsorge beauf­tragt. Das Prüfungsamt spielte unter der Leitung von Superintendent Martin Albertz eine zunehmend wichtige Rolle. Im Rundbrief Nr. 20 vom Mai 1936 unterstanden ihm 222 Kandidaten und Kandidatinnen (im BK-Rundbrief von 1936 wurde schon nach Ge­schlechtern differenziert geschrieben!) von der Meldung zur ersten Prüfung bis zum Abschluss des Hilfsdienstjahres. Bei der Bildung der staatlichen Prüfungsämter der Kirchenausschüsse 1936, die zur Befriedung der Bekennenden Kirche geschaffen wurden, ließen sich nur 4 Kandidaten von den Ausschüssen prüfen.

Nachdem der Bekennenden Kirche mehrfach mit wenig Erfolg immer wieder untersagt worden war, Lehrstätten einzurichten und Prüfungen in eigener Regie durchzuführen, erließ Heinrich Himmler am 29. August 1937 ein entsprechendes polizeiliches Verbot. Trotz dieses Verbots setzte die Bekennende Kirche in Berlin bis zum Jahre 1941 ihre Ausbildungs- und Prüfungstätigkeit illegal fort.

Der Prüfungsprozess

Am 1. Mai 1941 wird die Pfarrgehilfin von Superintendent Martin Albertz, Margarete Michels, die als Halbjüdin aus ihrem Fürsorgeberuf entlassen worden war, von der Gestapo festgenommen. Sie verweigert vergeblich die Angaben über die Prüfungsak­ten. Am 6. Mai wird Martin Albertz selbst verhaftet und es folgen weitere Verhaftun­gen. In derzeit vom 10.-22. Dezember 1941 fand im sogenannten «Prüfungsprozess» die Hauptverhandlung gegen 23 Männer und Frauen der Bekennenden Kirche vor dem Sondergericht I beim Landgericht Berlin im Kriminalgericht Moabit statt. Sie wurden wegen Vergehens gegen § 4 der Verordnung zum Schutz von Volk und Staat und § 2 des Heimtückegesetzes angeklagt.

Die Urteile fielen überraschend milde aus. Der Hauptangeklagte Superintendent Martin Albertz wurde zu einer Haftstrafe von 1% Jahren verurteilt.

Die anderen Urteile: Professor Günther Dehn 1 Jahr, Pfarrer Hans Asmussen 7 Monate, Pfarrer Günther Harder 7 Monate, Pfarrer Heinrich Vogel 7 Monate, Pfarrer Wilhelm Niesel 6 Monate, Pfarrer Hans Lokies 5 Monate, Pfarrer Hans Böhm 4 Monate, Vikarin Elisabeth Grauer 4 Monate, Jugendpflegerin Barbara Thiele 4 Monate, Arbeiterin Frieda Arnheim 4 Monate, Pfarrgehilfin Margarete Michels 2 Monate.

Die übrigen Angeklagten wurden mit Geldstrafen belegt und der Oberamtsanwalt Hermann Lossau sowie die Pfarrer Willy Praetorius und Gerhard Jacobi wurden freigesprochen.

Pfarrer Jacobi hatte Glück, ihm war die Teilnahme an Prüfungen selbst nicht nachzuwei­sen und galt in der Urteilsbegründung nur als «Mitunterzeichner von Zeugnissen».

Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche

Der Gedächtniskirchengemeinde, der ersten Tochtergründung der Charlottenburger Luisengemeinde, kam schnell durch die Protektion der Hohenzollern und ihre besonde­re Citylage überregionale Bedeutung zu. Als «Dom des Westens» stand die Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche (KWG) im Brennpunkt der kirchenpolitischen Auseinander­setzungen in Berlin. An ihr wirkte seit 1930 auf der 4. Pfarrstelle Gerhard Jacobi, ein engagierter Vorkämpfer der Bekennenden Kirche, Mitglied des Reichsbruderrates und Präses der Bekennenden Kirche von Berlin. Zu seinem Gegenspieler an der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche wurde der erste geschäftsführende Pfarrer Hauk, leitendes Mitglied der «Glaubensbewegung Deutsche Christen». Die zweite und dritte Pfarrstelle waren über Jahre vakant.

Über eine gemeinsame Liste von «Deutsche Christen» und «Evangelium und Kirche» bei den Kirchenwahlen am 23. Juli 1933 bekamen die Deutschen Christen dreiviertel der Sitze im Gemeindekirchenrat der Kaiser-Wilhelm-Gedächtnisgemeinde. Wie bei den Kirchenwahlen im November 1932 versuchte man auf diese Weise eine Konfrontation in der Gemeinde zu vermeiden.

Dennoch war nach der Kirchenwahl die Konstellation für zukünftige Konflikte vorgege­ben, in denen Pfarrer Jacobi sich einer erdrückenden DC-Mehrheit in seiner eigenen Gemeinde erwehren musste, für die «jeder evangelische Volksgenosse deutscher Christ» zu sein hatte. «Wir tragen das Hakenkreuz auf der Brust und das Christuskreuz in der Brust», tönte am 28. August 1933 der Kreisleiter der Deutschen Christen im Namen der Gemeindegruppe an der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche in einem Rundschreiben. Nachdem zur Jahreswende 1933 / 34 durch das zunehmende Desinteresse der national­sozialistischen Führung an den innerkirchlichen Auseinandersetzungen und die sich formierende Opposition im Pfarrernotbund offensichtlich geworden war, dass den Deutschen Christen mit ihrer Eroberung der Kirche der durchschlagende Erfolg versagt blieb, wurden die Angriffe gegen die Opposition von dieser Seite rabiater. An Niemöllers Pfarrhaus in Dahlem explodierte eine Bombe. Pfarrer Jacobi erhielt am 22. Januar 1934 einen Drohbrief von einem Kirchenältesten der Deutschen Christen seiner Gemeinde, in dem ihm vorgeworfen wurde, gegen den Arierparagraphen und den Nationalsozialis­mus verdeckt gesprochen zu haben: «Ich bemerke, sollte wieder nichts unternommen werden, so werden wir als evangeli­sche Nationalsozialisten ein Exempel statuieren.» Zwei Tage später, am 24. Januar 1934 nachmittags gegen 17 Uhr, wurde Pfarrer Jacobi in seiner Wohnung im Gemeindehaus der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche, Achenbachstraße 18, von 6 jungen Männern, vermutlich SA, überfallen und mit Schlagriemen blutig geschlagen.

Nach diesem Vorfall soll Pfarrer Jacobi am darauffolgenden Sonntag mit verbundenem Kopf zur Predigt in der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche erschienen sein. Pastorin Annemarie Grosch berichtet, dass Heinrich Kesen und ihr zukünftiger Mann, Vikar Götz Grosch, danach an der Kanzel Wache standen, wenn Jacobi predigte.

Frau Irma Wege erinnert sich an einen Besuch bei Jacobi in der Achenbach-Straße 18:

«Er hat mich herausgebracht, ich wollte gehen, und da sagte Pfarrer Jacobi auf einen Koffer zeigend zu mir, ‚Dieser Koffer, der dort steht, der ist immer gepackt fürs Gefängnis‘.»

Pfarrer Jacobi ließ sich nicht einschüchtern und kritisierte unerschrocken im Frühjahr 1934 die Aufstellung von Hitlerbildern in einigen evangelischen Kirchen. Diese Mitteilung wurde von der ausländischen Presse aufgegriffen, wobei die sogenannte Reichskir­chenregierung sofort kirchenamtlich dementierte. Aufgrund dieses Vorfalls wurden gegen Pfarrer Jacobi in einem anonymen Schreiben an die Reichskirchenregierung massive Drohungen ausgesprochen.

Am 28. April 1934 wurde vom Evangelischen Konsistorium der Mark Brandenburg ein Disziplinarverfahren gegen Pfarrer Jacobi u.a. eröffnet wegen «öffentlicher Aufreizung zum Ungehorsam gegen die Kirchenregierung durch Unterzeichnung und flugblattmäßige Verbreitung der ‚Antwort auf die Botschaft des Reichsbischofs zum kirchlichen Frieden vom 13. April 1934‘».

Vom Gemeindekirchenrat der Kaiser-Wilhelm-Gedächtnisgemeinde wurde dem Reichsbi­schof am 20. August 1934 ein Protesttelegramm gegen den Bruderrat, dem Pfarrer Jacobi angehörte, zugesandt:

«Der Gemeindekirchenrat Deutsche Christen Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche Berlin erfährt mit Entrüstung vom Aufruf des Bruderrats der Bekenntnissynode vom 12. August, der Gehorsam gegen Kirchenregiment als Ungehorsam gegen Gott bezeichnet. Er erwartet im Interesse kirchlichen Friedens wie der Staatsautorität tatkräftiges Einschreiten.»

Versuche des Evangelischen Konsistoriums der Mark Brandenburg, Pfarrer Jacobi wegen seiner Gottesdienste zu disziplinieren, scheiterten. Er ließ am 31. Oktober 1934 über den Anwalt Dr. Horst Holstein mitteilen, dass er nicht gewillt sei, solchen Vorladun­gen Folge zu leisten, da er deren Rechtmäßigkeit in Frage stelle. Im Übrigen lasse er sich nicht von einem Angehörigen der Deutschen Christen vernehmen.

Pfarrer Jacobi spielte trotz aller Anfeindungen auch weiter eine bedeutende Rolle beim Aufbau der Bekennenden Kirche auf den Synoden von Barmen (29.-31. Mai 1934) und Dahlem (19. / 20.Oktober 1934). Zu einer Vorbesprechung für die 2. BK-Synode trafen sich die leitenden Synodalen am 18. Oktober abends im «Landwehr-Kasino», Jebensstraße 2, einem beliebten Treffpunkt neben dem Evangelischen Oberkirchenrat.

Auf den beiden Synoden wurde der theologische Bruch mit den Deutschen Christen endgültig vollzogen, eine eigene Organisationsform gebildet und die Rechtmäßigkeit der herrschenden Kirchenbehörden in Frage gestellt. In Großen Bekenntnisgottesdien­sten wurden die «Barmer Thesen» verkündet, so auch durch Pfarrer Jacobi in der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche.

Gewalt gegen die Verbreitung von BK-Flugschriften

Der Versuch, die Ergebnisse von Barmen und Dahlem schriftlich zu verbreiten, stiess auf Gegenwehr. Eine von Pastor von Bodelschwingh u.a. unterzeichnete Flugschrift mit der Rücktrittforderung an den Reichsbischof Müller wurde in einer Auflage von 20.000 Exemplaren nach Berlin in die Geschäftsstelle von Pfarrer Jacobi, Achenbachstraße 18, gebracht. Dort kam es am Sonntag, den 11. November 1934, gegen 9 Uhr vormittags zu Tätlichkeiten, die als «Schlacht in der Achenbachstraße» in die Chronik des Berliner Kirchenkampfes einging.

Pfarrer Kurtz (Zwölf-Apostelkirche) in seinem Bericht an den Bruderrat der Bekenntnissynode Berlin-Brandenburg:

«Im Auftrage der Bekenntnissynode Berlin-Brandenburg hatte ich es über­nommen, Mitteilungsblätter ‚Die Deutsche Evangelische Kirche in geschlos­sener Einheit‘ ordnungsgemäß an die Bekenntnisgemeinden zur Verteilung zu bringen. Zu diesem Zweck waren die einzelnen Bekenntnispfarrer aufgefor­dert worden, Boten mit Ausweis zum Bahnhof Zoologischer Garten zu schicken, damit sie von dort zur Wohnung des Pfarrers Jacobi, Achenbach­straße 18, geführt werden konnten, um dort in der Wohnung des Pfarrers die Mitteilungsblätter in Empfang zu nehmen.

Als etwa fünf Boten auf Grund ihres gestempelten Ausweises ihre Mitteilungs­blätter empfangen hatten und das Haus verlassen wollten, fanden sie die Haustür unten besetzt und zwar von einem Amtswalter in Uniform mit goldenen Spiegeln und umgeschnalltem Revolver, sowie von drei Männern mit Abzeichen, so dass die Boten das Haus nicht verlassen konnten. Ich begab mich daraufhin zur Haustür hinunter und wurde an der Gartenpforte gestellt. Auch mir wurde das Verlassen des Hauses verwehrt. Ich erkundigte mich nach dem Grund und erhielt zur Antwort: ‚Niemand dürfe das Haus verlassen, bevor nicht die Geh. Staatspolizei zur Stelle sei‘.

Ich verlangte daraufhin von den Männern den Ausweis eines amtlichen Auftrages, wurde aber mit barschen und groben Worten zurückgewiesen. Inzwischen waren einige Boten hinzugekommen, darunter Pfarrer Senger von der Galiläa-Gemeinde, sowie die Pfarrgehilfin, Pg. Fräulein Schütt. In diesem Augenblick gingen die Angreifer ohne jeden Grund zu Tätlichkeiten über.

Pfarrer Senger erhielt mehrere Faustschläge gegen Schulter und Brust. Der kfm. Angestellte Schubring, Sohn des Pfarrers Schubring, von St. Marien, wurde brutal zu Boden geschleudert. Die Pfarrgehilfin Schütt, die schon vorher einige Stöße erhalten hatte, wurde von einem der Männer roh gegen das eiserne Gitter gedrängt und grob misshandelt. Sie versuchte sich freizu­machen, wurde aber von dem Angreifer von hinten gepackt, dabei versuchte er ihr das Parteiabzeichen abzureißen. Jetzt rief Pfarrer Senger laut über die Straße: ‚Überfall-Kommando!‘ – Daraufhin stürzten zwei Angreifer hinter Pfar­rer Senger her, als dritter auch der uniformierte Amtswalter, der bei dem wilden Lauf sofort den Revolver zog, auf Pfarrer Senger anlegte und ausrief: ‚Steh oder ich schieß dich nieder!‘ – Nur dadurch, dass der SA-Mann, Pfarrer Drüsedau (Mitglied des Pfarrernotbundes seit September 1933, d. Verf.), schützend dazwischen sprang und dem Amtswalter zurief: ‚Kamerad mach keinen Unsinn‘ – wurde Schlimmeres verhütet. Glücklicherweise traf in die­sem Augenblick das inzwischen alarmierte Überfallkommando an dem Tatort ein. Selbst in Gegenwart der Polizeibeamten schlug einer der Männer Pfarrer Kurtz dreimal nacheinander.

Angreifer und Opfer wurden im Polizeiwagen zum Polizeirevier, Schaperstraße 156, gebracht und nach kurzer Vernehmung entlassen. Die Namen der Täter wurden den Betroffenen von der Polizei nicht mitgeteilt. »

Am Sonntag, dem 9. Dezember 1934, nahm Pfarrer Jacobi während des Abendgottes­dienstes in der Gedächtniskirche die Ordination von sechs Kandidaten der Theologie für das Pfarramt der Bekennenden Kirche vor, an der etwa 20 weitere Geistliche im Talar teilnahmen. Die Deutschen Christen werfen ihm prompt «Ungesetzlichkeit» vor und der Charlottenburger Superintendent Raack untersagte ihm ein solches Vorgehen für die Zukunft, woran sich Jacobi allerdings nicht hielt. Unter Pfarrer Jacobi als Präses der Bekennenden Kirche erhielten bis Ende 1937 102 Kandidaten ihre kirchliche Weihe. Am 5. Februar 1935 beschloss der von den Deutschen Christen majorisierte Gemeinde­kirchenrat unter dem Vorsitz des geschäftsführenden Pfarrers Hauk mit 10 gegen 5 Stimmen, ein Disziplinarverfahren mit dem Ziel der Amts­ent­hebung gegen Pfarrer Jacobi «wegen seiner gegen die legale Kirchenregierung in Wort und Tat geäußerten Propaganda, die geeignet ist, das kirchliche Leben der deutschen Volksgemeinschaft zu zerstören.»

Im der vom Pfarrer Hauk unterschriebenen Begründung an das Konsistorium vom 7. Februar wurden weiter die «Wühlereien der sogenannten Bekenntnisgemeinde» kriti­siert, «der selbstherrliche und unausrottbare Individualismus evangelischer Pastoren» angeprangert und Pfarrer Jacobis bisherige Tätigkeit für die Bekennende Kirche «als kirchlicher Hochverrat» gebrandmarkt.

Die Bekenntnisgruppe im Gemeindekirchenrat der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche protestierte in einem Brief vom 16. März an das Konsistorium gegen das Misstrauensvotum und das Disziplinarverfahren, der von dem Sprecher des Bruderrates, Direktor Karl Stähler, sowie den Mitgliedern Hermann Mütze, Frieda von Schröder und Elisabeth Liphardt unterschrieben wurde.

Man wandte sich in dem Schreiben auch gegen den Entzug des Kindergottesdienstes für Pfarrer Jacobi und wies auf den starken Rückhalt hin, den Pfarrer Jacobi in der Gemeinde habe, das bewiesen die Besucherzahlen bei seinen Gottesdiensten.

Am 10. April 1935 wandte sich Karl Stähler im Namen des Bruderrates der Kaiser-Wilhelm-Gedächtnisgemeinde erneut an das Konsistorium. Pfarrer Jacobi sei zusätz­lich von den Passions- und Karfreitagsgottesdiensten ausgeschaltet worden und der Bruderrat erwarte ein «sofortiges Eingreifen gegen die dauernden Gewaltmaßnahmen des Gemeinde-Kirchenrats».

Für rund 700 Gläubige, bei 32.000 Gemeindemitgliedern, wurden «rote Karten» der Bekenntnisgemeinde ausgegeben (laut einem Fragebogen für die Visitation der BK in den Gemeindebruderräten). Sprecher der Bekenntnisgemeinde war der Kirchenälteste Karl Stähler, Augsburger Straße 29, als Kassierer fungierte Hermann Mütze, Kantstraße 154a. Neben den Gottesdiensten von Pfarrer Jacobi und seinen Vertrauten waren über 20 Hausbibelkreise wichtige Kristallisationspunkte der Bekenntnisgemeinde.

In der übergeordneten Kirchenbehörde gab es offensichtlich unterschiedliche Auffas­sungen in der Handhabung des «Falles Jacobi». Während der Oberkonsistorialrat Freitag für den Präsidenten des Oberkirchenrates von der Eröffnung eines Disziplinar­verfahrens Abstand nahm, versuchte man im Konsistorium das Disziplinarverfahren energisch voranzutreiben.

Ungeachtet dessen betonte Pfarrer Jacobi am 27. Juni 1935 seine rechtliche Stellung als Präses der Bekenntnissynode Berlin-Brandenburg gegenüber dem Evangelischen Konsistorium der Mark Brandenburg:

«Die Bekenntnispfarrer müssen es ablehnen, von einer Behörde über Rechts- und Pflichtwidrigkeit belehrt zu werden, die in den letzten 2 Jahren durch eine Fülle von gerichtsnotorischen Rechtswidrigkeiten und Pflichtwidrigkeiten das Recht dazu ver­wirkt hat.» Im Übrigen, der eigentliche Anlass des Briefes war das Problem der Erteilung von Urlaubsgesuchen, wies er unmissverständlich darauf hin, «dass für die Pfarrer der Bekennenden Kirche der Weg über den Bekenntnissuperintendenten und den Bruderrat der Bekenntnissynode der für sie vorgeschriebene Dienstweg ist.»

Nun begannen die Deutschen Christen auch über die Kaiser-Wilhelm-Gedächtnisge­meinde hinaus ein Kesseltreiben gegen Pfarrer Jacobi. Dazu trug die Mitteilung des sogenannten «Sachverständigen für Rasseforschung beim Reichsministerium des Innern» an den Reichs­bischof Müller vom 4. Mai 1934 bei, die inzwischen bekannt geworden war, nach der Pfarrer Jacobi einen jüdischen Großvater mütterlicherseits habe und somit «nichtarischer Herkunft» sei, woraus Jacobi selbst keinen Hehl machte. Folgerichtig protestierte die Fraktion der Deutschen Christen der Heilandskirchengemeinde (Moabit) beim Konsistorium gegen das Auftreten von Jacobi am 8. September 1935 im Abendgottesdienst der dortigen Bekenntnisgemein­de: «Wir wollen keinen gemeindefremden jüdischen Pfarrer in unserer Deutschen Evangelischen Kirche se­hen!»

Den nächsten Konfliktstoff an der Kaiser-Wilhelm-Gedächtnisgemeinde lieferte die Kollek­tenfrage im September 1935. Wie die anderen Bekenntnispfarrer überwies auch Pfarrer Jacobi die Kollekten aus seinen Gottesdiensten an Pfarrer Wiese, Gethsema­nestraße 9, der für die Finanzen der Bekennenden Kirche in Berlin verantwortlich war. Der Gemeindekirchenrat machte dem Superintendenten sofort Mitteilung. Die Einnah­me der Kollekten war übrigens für die Bekennende Kirche durchaus eine Existenzfrage, mussten die Verbreitung ihrer Verlautbarungen und vor allem die Unterstützung gemaßregelter Amtsträger und ihrer Familien finanziert werden.

Die Stoeckerfeier am 11. Dezember 1935

Beim Konflikt um das Auftreten von Pfarrer Jacobi auf der Feier der Berliner Stadtmission zum 100jährigen Geburtstag des Hofpredigers Adolf Stoecker am 11. Dezember 1935 spitzte sich die Angelegenheit dramatisch zu. In seiner Ansprache im Stoeckersaal der Stadtmission, Am Johannistisch, hatte Jacobi u.a. vor 700 bis 800 geladenen Gästen ausgeführt: «Ich bin überzeugt, dass Stoecker in dem kirchlichen Kampf nicht neutral sein würde. Es ist mir auch selbstverständlich, dass er nicht bei den Deutschen Christen stehen würde. Ich bin der Überzeugung, dass er in den Reihen der bekennenden Kirche stehen würde …» und «heute, am 11. Dezember, auch nicht mehr im Reichskirchenausschuss verbleiben würde.» Daraufhin kam es zum Eklat. Die letzte Bemerkung war gegen den Präsidenten Koopmann als Vertreter des Reichskirchenausschusses gemünzt, der seinerseits Stoecker für sich reklamiert hatte. Koopmann verließ zusammen mit etwa 20 Gästen unter Protest den Saal und die Feier endete in völliger Verwirrung.

Die gleichgeschaltete Presse vermengte in einer sofort einsetzenden Kampagne die Kritik an der Bekennenden Kirche mit übelstem Antisemitismus gegen Pfarrer Jacobi. «Jüdisches Blut im Priesterkleid» lautete die Schlagzeile im nationalsozialistischen Hetzblatt «Der Stürmer». Pfarrer Jacobi versandte, um Sachlichkeit bemüht, den Wortlaut seiner Rede u.a. an seine Bekenntnisgemeinde und an die Bekenntnispfarrer Berlins. Außerdem wurde ein Artikel über den Vorfall bei der Stoeckerfeier in der «Times» vom 30. Dezember 1935 übersetzt und als Flugblatt verbreitet. Pfarrer Jacobi war erneut akut gefährdet. Reichskirchenminister Kerrl drohte mit «Schutzhaftmaßnahmen» gegen Jacobi, falls der Reichskirchenausschuss ihn nicht entlasse oder beurlaube. Vermutlich mindestens ein Mitglied des Ausschusses verweigerte jedoch die Unter­schrift, so dass der Oberkirchenrat auf Antrag des Konsistoriums die zweifellos unrechtmäßige Beurlaubung aussprach. Über die Feiertage hielt die Gestapo Jacobi unter Haus­arrest.

Von einem deutschchristlichen Kirchenältesten der Kaiser-Wilhelm-Gedächtnisgemeinde wurde in einem Brief an den Generalsuperintendenten Eger vom 20.1.1936 «die sofortige Entfernung des Pfarrers Jacobi» gefordert verbunden mit der unverhohlenen Drohung, wegen der Pressemitteilungen über ihn «können bei weiterer Amtstätigkeit des Pfarrers Jacobi Unruhen herbeigeführt werden».

Pfarrer Jacobi predigte trotzdem wieder am 9. Februar, nahm die Kollekte für die Bekennende Kirche in Empfang und versuchte sogar Ordinationen von Kandidaten vorzunehmen. Sogleich griff ihn am 12. Februar 1936 der «Völkischen Beobachter», das Zentralorgan der NSDAP, heftig an und beschimpfte ihn als «Judenstämmling», «übel­sten Einpeitscher des Notbundes» und forderte von den Verantwortlichen «in Zukunft solche offenkundigen Verhöhnungen des nationalsozialistischen Volksempfindens zu ver­hindern».

Am 14. Februar 1936 stellte Pfarrer Hauk im Namen des Gemeindekirchenrates Pfarrer Jacobi ein Ultimatum, sich den Kirchenausschüssen zu unterwerfen, andernfalls man ihn nicht auf den Predigtplan der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche setzen könne. Am 15. Februar wurde Jacobi vom Generalsuperintendenten Eger beschworen, wegen der «Verschärfung der politischen Angriffe» gegen ihn auf die Wahrnehmung seines Gottes­dienstes zu verzichten. Das Kirchenministerium betrachte das inzwischen als politische und nicht mehr als rein innerkirchliche Angelegenheit. Es müsse «mit schweren Unruhen gerechnet werden», falls Jacobi seinen Gottesdienst in der Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis­kirche halte. Am 17. Februar konterte der Sprecher der Bekennenden Gemeinde, Karl Stähler, das Ultimatum vom 14. Februar mit dem Antrag an die Kirchenausschüsse auf Auflösung des Gemeindekirchenrates der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche wegen «grober Pflichtwidrigkeit» und «Arbeitsunfähigkeit».

Kampf um die Besetzung der Pfarrstellen

In den Jahren 1935 und 36 waren Pfarrer Jacobi und seine Bekenntnisgemeinde von den Plänen der Deutschen Christen alarmiert worden, die beiden vakanten Pfarrstellen der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche mit Pfarrer Kost, einem extremen Vertreter der thüringischen Richtung der DC und mit dem Reichsvikar des Reichsbischofs Müller, D. Engelke, zu besetzen. Mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln, wie Geschäftsordnungstricks, Einsprüche, Anzweifeln der Qualifikation der Kandidaten, Eingaben von Gemeindemitgliedern mit teilweise 200 Unterschriften u.a. gelang es der Bekenntnisgemeinde, mit ihrem Sprecher Karl Stähler an der Spitze, aus ihrer Minder­heitsposition heraus, die Durchführung der Beschlüsse des Gemeindekirchenrates endgültig im Herbst 1936 zu unterlaufen. Bei der Besetzungsfrage gab es allerdings auch beim Konsistorium von Berlin-Brandenburg und im Evangelischen Oberkirchenrat angesichts dieser Kandidaten Große Zurückhaltung, worüber der Gemeindekirchenrat der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche im Juli und September 1936 Beschwerde führte.

Ehrendoktorwürde für Jacobi und Niemöller

Als ideelle Unterstützung in den kirchenpolitischen Auseinandersetzungen wurden den Pfarrern Gerhard Jacobi und Martin Niemöller für ihre Verdienste im Kirchenkampf vom Eden Theological Seminary in St. Louis / USA am 3. Juni 1936 der Grad eines Ehrendoktors der Theologie (Doctor Divinitatis h.c.) verliehen. Das Evange­lische Konsistorium und der Evangelische Oberkirchenrat ließen aus diesem Anlass im Dezember 1936 beim Reichs- und Preußischen Minister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung anfragen, ob die beiden zur Annahme überhaupt berechtigt seien oder nicht eine ministerielle Genehmigung zur Führung des Doktorgrades benötigten. Eine Antwort blieb aus. Ein Vermerk vom 25. Februar 1941 (!) illustriert den menschenver­achtenden Zynismus der Nationalsozialisten: «Solange Pf. Niemöller im KZ sitzt, kann die Angelegenheit noch auf sich beruhen» und zu Pfarrer Jacobi wird auf dessen Wehrmachtsdienst verwiesen und im Übrigen sei «für eine offizielle Anfrage» beim Minister für kirchliche Angelegenheiten «der gegenwärtige Zeitpunkt nicht geeignet». Dieser Vermerk wurde am 3. Juli 1941 bestätigt, als der sogenannte Prüfungsprozess, bei dem Pfarrer Jacobi auch angeklagt wurde, gegen die Bekennende Kirche vorbereitet wurde.

Vikar Gerhard Lohmann

Zu Beginn des Jahres 1937 wurde der Vikar Gerhard Lohmann, der am Neujahrstag die Predigt hielt, von einem Kirchenbesucher denunziert, was glücklicherweise folgenlos blieb. Folgender Auszug aus diesem Schreiben (verfremdet durch die Sichtweise des Denunzianten) zeigt den Gottesdienstalltag der Bekenntnisgemeinde an der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche:

«Herr Pfarrer Lohmann glaubte, die Kirchenbesucher mit der Verlesung zweier Beschlüsse einer Breslauer Synode der Bekenntniskirche belästigen zu müssen. Ich hatte mich bisher schon fast der Hoffnung hingegeben, dass der in jeder Beziehung unerfreuliche Verein, der sich Bekenntniskirche zu nennen erlaubt, bereits in der Versenkung verschwunden wäre, in die er von Anfang an gehört hätte. Dem war, wie ich diesen eigentümlichen Beschlüssen entnahm, allerdings leider nicht so. Der Inhalt der Beschlüsse dürfte den maßgebenden Stellen bekannt sein. Er betraf u.a. die ohne Angabe von Gründen (aber sicher nicht ohne Gründe!) erfolgte Schließung eines Prediger­seminars oder dgl. im Westen des Reiches durch die Geheime Staatspolizei, ferner die angebliche Tatsache, dass es den Theologiestudenten immer mehr unmöglich gemacht würde, die Vorlesungen solcher Professoren zu besu­chen, die ‚das unverfälschte Wort Gottes‘ lehrten u. anderes. Es fiel hierbei endlich wenigstens einmal offen das Wort des Kampfes vom Staat gegen die Kirche (die arme bedrohte Kirche!!); zum Schluss dieses eigentümlichen ,Gottes‘-dienstes beliebte der Herr Lohmann, zwei Strophen des Liedes ,Ein’ feste Burg ist unser Gott‘, darunter auch die Strophe ,Das Wort sie sollen lassen stahn‘ singen zu lassen, nachdem er vorher noch durch entsprechende Redewendungen auch dem Einfältigsten klar zu machen versucht hatte, dass dies Lied jetzt als Kampflied gegen den Staat, d.h. gegen das Dritte Reich gesungen werden sollte.»

Gerhard Lohmann, der zur Untermiete in der Achenbachstraße 6 bei Mittag wohnte, war am 27. Februar 1934 dem Pfarrernotbund beigetreten und zum 1. April 1936 Pfarrer Jacobi als Prädikant überwiesen worden. Die wöchentlichen Bibelkreise der Bekennt­nisgemeinde in Privatwohnungen waren vor allem auf seine Initiative zurückzuführen. Neben Vikar Gerhard Lohmann waren Pfarrer Jacobi von der Bekennenden Kirche die Hilfsprediger Götz Grosch und Joh. Goebel und die Vikarinnen Zinn (von 1930 bis zu ihrer Heirat mit Prof. Bornkamm 1938), Annemarie Grosch, geb. Schilling (ab 1939), sowie Lore Schlunck zeitweilig zur Unterstützung zugeordnet worden.

Am 18. Februar 1937 verbot der Reichsinnenminister, Namen von aus der Kirche ausgetretenen Gemeindemitgliedern im Gottesdienst oder sonst öffentlich bekanntzu­geben. Man wollte staatlicherseits verhindern, dass Nationalsozialisten, die die Kirche verließen, öffentlich bloßgestellt würden. Dagegen wandte sich der altpreußische Bruder­rat, dem auch noch Pfarrer Jacobi angehörte, in Beschlüssen vom 3. Juni und 17. Juni 1937.

Dieses sowie Bestrebungen zu einem bekenntniskirchlichen Boykott der möglicherwei­se bevorstehenden Kirchenwahl nahm die Gestapo zum Anlass zu einer Verhaftungs­aktion gegen die Mitglieder des altpreußischen Bruderrates.

Am 23. Juni drang die Gestapo in die Friedrichswerdersche Kirche am Werderschen Markt ein und verhaftete aus der Sitzung des Reichsbruderrates acht Teilnehmer, unter ihnen die Berliner Pfarrer Hans Böhm und von Rabenau sowie den Assessor Friedrich Justus Perels, Justitiar des altpreußischen und pommerschen Bruderrates. In den Folgetagen wurden auch andere evangelische Geistliche, unter ihnen Pfarrer Gerhard Jacobi, vorübergehend verhaftet.

Solidarität für Pfarrer Gerhard Jacobi

Sofort nach der Verhaftung von Pfarrer Jacobi organisierte der Vikar Gerhard Lohmann am 25. Juni 1937 eine Solidaritätsveranstaltung. An der Versammlung, die in einem Saal in der Schlüterstraße stattfand, nahmen etwa 400 Personen teil, überwiegend Mitglieder der Bekennenden Gemeinde an der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche.

Nach einer kurzen Predigt informierte Vikar Lohmann die Gemeinde über die Maßnahmen der Geheimen Staatspolizei gegen Pfarrer und in leitenden Stellen befindliche Anhänger der Bekennenden Kirche. Vermutlich seien die Verhaftungen vorgenommen worden, um die Bekennende Kirche in den bevorstehenden Wahlen kopflos zu machen. Nun müsse man solidarisch zusammenstehen und trotzdem weitermachen. Vikar Lohmann wird daraufhin verhaftet, am 2. Dezember 1937 wird Anklage gegen ihn erhoben, das Verfahren jedoch am 10. Juni 1938 eingestellt.

Während die meisten altpreußischen Bruderratsmitglieder nur kurze Zeit in Haft waren, blieb Pfarrer Niemöller, der am 1. Juli 1937 verhaftet wurde, auch nach seinem Gerichtsverfahren in Haft und wurde von der Gestapo am 2. März 1938 ins Konzentra­tionslager Sachsenhausen eingeliefert und wurde von Juli 1941 bis Kriegsende in Dachau gefangen gehalten.

Pfarrer Jacobi selbst bekam am 2. Juli 1937 ein Schnellgerichtsverfahren wegen Verstoßes gegen den Runderlass vom 18. Februar, ohne dass eine weitere Freiheitsstrafe verhängt wurde.

Das Ende des Kirchenkampfes an der KWG und Kriegszeit

Am 17. Oktober 1938 starb der geschäftsführende Pfarrer an der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche, Georg Hauk, im Alter von erst 56 Jahren. Die Gruppe der Deutschen Christen wetterte sofort gegen Pfarrer Jacobi, der als «sein Todfeind offen über ihn triumphiert» habe, ohne zu wissen, dass Jacobi seinen erbitterten kirchenpolitischen Gegner Hauk über Jahre finanziell unterstützt hatte und auf dessen Wunsch am Krankenlager als Seelsorger zur Verfügung stand. Es spricht für die menschliche Größe Jacobis, dass er diese Unterstützung damals nicht publik machte, sondern wegen der erneuten Angriffe gegen ihn nur in einem vertraulichen Schreiben dem Superintendenten mitteilte.

Nach dem Tode von Pfarrer Hauk beruhigten sich die Verhältnisse in der Gemeinde. Auf die vakanten Stellen wurden die Pfarrer Paul Schmidt (Lutherkirche, Berlin), Schütz, Heidenreich (Heilsbronn), Professor D. Victor Grüner (Riga) berufen.

Der Kriegsbeginn im September 1939 veränderte die Situation für die Gemeinde. Pfarrer Jacobi meldete sich freiwillig im Herbst 1939 zur Wehrmacht, die ihm nach seiner Überzeugung relativen Schutz bot, und nahm bis November 1940 als Leutnant d. R. und Ordonnanz-Offizier eines Infanterie-Regiments am Krieg teil. Er wurde mit der «Spange zum EK II» ausgezeichnet. Nach seiner Rückkehr schied er im November 1940 aus dem Bruderrat aus. (Einige Freunde nahmen Jacobis Entscheidung mit Befremden auf.) Im Jahre 1941 wurde er in den sogenannten Prüfungsprozess verwickelt. In den Folgejahren versuchte er die Gemeinde über die immer schwerer werdenden Kriegsjah­re zu bringen. Im Oktober 1943 vollzogen Jacobi und fünf weitere Pfarrer noch einmal eine illegale Ordination an 6 Vikarinnen.

Pastorin Annemarie Grosch erinnert sich an ihre eigene Ordination:

«Die Gestapo hatte Wind davon bekommen. Wir waren 6 Theologinnen und wurden zum Verhör vor das Konsistorium geladen. Jacobi hatte als mein Vikariatsvater mitge­wirkt, dazu noch fünf andere Ordinatoren. Kriterium dafür, ob diese Handlung illegal gewesen sei oder nicht, war die Ordinationsurkunde. Die anderen fünf konnten wahrheitsgemäß sagen, dass sie keine Urkunde bekommen hätten war-die lagen nämlich alle bei mir, weil Jacobi noch unterschreiben musste. Ich habe kräftig gelogen – so blieb diese illegale Handlung ohne Konsequenzen.»

Im Jahre 1944 war mindestens 70 Prozent der Gemeinde und die Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche selbst ausgebombt.

Nach dem Krieg wurde Gerhard Jacobi Inhaber der 1. Pfarrerstelle an der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche, Superintendent des Kirchenkreises Charlottenburg und schließlich Generalsuperintendent von Berlin, bis er schließlich 1954 zum Bischof von Oldenburg ernannt wurde. Gerhard Jacobi starb im Jahre 1971.

Quelle: Heinrich-Wilhelm Wörmann, Widerstand in Charlottenburg, Berlin: Gedenkstätte Deutscher Widerstand, 1991, S. 131-149.

Hier der Text als pdf.

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