Ratsbescheid der Stadt Ulm über die Beerdigung von totgeborenen Kindern (1699)
Nachdem einem Wohledlen und Hochweisen Magistrat gebührend vorgetragen wurde, dass einige christliche Eltern und andere Personen sich seit einiger Zeit daran gestoßen und Anstoß genommen haben, dass die nicht lebend zur Welt gekommenen oder sonst nicht zur Heiligen Taufe gelangten Kinder bisher nicht wie die anderen, der Heiligen Taufe teilhaftig gewordenen und danach verstorbenen Kinder, mit den üblichen Zeremonien und nicht neben oder unter den anderen selig Verstorbenen, sondern an einem besonderen Ort begraben wurden, hat der genannte Wohledle und Löbliche Magistrat nach reiflicher Beratung mit seinem würdigen Geistlichen Ministerium hier die gnädige Genehmigung und Anordnung erteilt, dass diese jetzt erwähnte, wenn auch uralte Gewohnheit, sowohl in der Stadt als auch auf dem Land, von nun an abgestellt und abgeschafft wird. Stattdessen sollen, wenn künftig nach Gottes unerforschlichem Ratschluss und Willen weitere Kinder tot zur Welt kommen oder ohne Empfang der Heiligen Taufe versterben, diese ebenso wie die anderen getauften Kinder und mit denselben Zeremonien, auch an denselben Orten und Stellen, nämlich nach einer vorangehenden und von den Herren Geistlichen zu haltenden Predigt, sowie andächtigem Gebet und Gesang, wo letzteres üblich und gewünscht ist, nicht weniger zu und neben ihre Angehörigen oder andere fromme Christen begraben werden.
Auch dürfen die den Müttern abgehenden, nicht rechtzeitig geborenen Kinder, die schon ein halbes Jahr im Mutterleib gelegen haben oder sonst ohne Zweifel bereits gelebt haben, mit einer kleinen Leichenprozession, jedoch ohne Schüler, hinausgetragen und begraben werden; die ganz kleinen Geschöpfe jedoch, die noch kein Leben hatten, sollen wie bisher in ein Särglein gelegt und ebenfalls auf dem Friedhof begraben werden.
Es ist daher eines Wohllöblichen Magistrats ernstlicher Befehl und Wille, dass sich sowohl die Herren Geistlichen, als auch Kantoren, Schulmeister, Zusprecher und Krankenwärter, nicht weniger die Hebammen, nach dieser neuen, zum Trost und zur Aufrichtung der betrübten Eltern erlassenen Verordnung künftig genau und gebührend zu richten haben.
Ulm, Beschlossen Mittwoch, den 18. Januar Anno 1699.
II. Muster einer Ansprache bei den Beerdigungen der Kindlein, welche vor, während oder nach der Geburt gestorben sind, bevor sie getauft werden konnten.
Gottes, des himmlischen Vaters, Gnade und Barmherzigkeit sei durch Christus Jesus, seinen eingeborenen Sohn, unseren Herrn und Heiland, in der Kraft und im tröstlichen Beistand des Heiligen Geistes mit uns allen! Amen.
Geliebte im Herrn! Wir haben uns hier auf den Friedhof begeben, um ein zartes und ungetauftes Kindlein zu begraben. Dieses ist durch den göttlichen Ehesegen im Schoß der christlichen Kirche von ehrlichen (vornehmen) Eltern gezeugt worden. Obwohl es nun im Mutterleib durch eine menschliche Seele das Leben empfangen und bis in den fünften (sechsten) Monat behalten hat, so hat es dasselbe doch durch einen traurigen und schweren (dem lieben Gott bekannten) Umstand und Unfall, leider! gar früh, und noch bevor es kaum recht angefangen hatte zu leben, wieder verloren und somit auch die Heilige Taufe nicht empfangen können. Da nun die Eltern des lieben Kindleins, samt den nahen Verwandten und anderen mitleidenden Christen, hierüber herzlich betrübt sind, so ist es ja billig, dass wir nicht ohne gründlichen Unterricht und kräftigen Trost auseinandergehen. Ihr sollt daher, christliche Liebe, wissen, dass derartige Kindlein, obwohl sie die Heilige Taufe nicht haben erlangen können, deshalb nicht verdammt sind, sondern durch eine besondere Gnadenwirkung Gottes dennoch selig werden.
Um dies nun desto eher zu glauben, hat man zu bedenken, dass der Sohn Gottes, Christus Jesus, von seiner jungfräulichen Mutter Maria, gleich anderen Kindlein, bis zur Geburtsstunde unter ihrem Herzen getragen und ans Licht geboren wurde. Dies ist wahrlich darum geschehen, auf dass er, wie aller erwachsenen Menschen, so auch der allerkleinsten Kindlein Erlöser und Heiland werden möge. So spricht er selbst Matthäus 18,11, wo er von seiner und seines Vaters Liebe zu den kleinen Kindlein viel Nachdenkliches sagt: „Des Menschen Sohn ist gekommen, selig zu machen, was verloren ist.“ Nun sind aber die Kinder schon im Mutterleib zu den Verlorenen zu zählen, welche aber Christus, nach dem heiligen Ratschluss seines himmlischen Vaters, selig zu machen gekommen ist. Denn es ist der Wille des Vaters im Himmel nicht, dass jemand von diesen Kleinen verloren werde, Vers 14.
Forschen wir nun weiter, wie und wodurch denn die ungetauften Christenkinder der Erlösung Christi und der Seligkeit teilhaftig werden können? Antwort: Von Seiten Gottes geschieht dies durch eine besondere Gnade, ähnlich der, die den unbeschnittenen jüdischen Kindlein widerfahren ist, von denen viele vom Pharao ertränkt wurden, noch tausendmal mehr in der Wüste nicht beschnitten wurden und eine beträchtliche Anzahl von Herodes ermordet wurde. Gleichwie nun Gott im Alten Testament dem Erzvater Abraham verheißen hat, dass er sein und seines Samens Gott sein wolle; das hat er auch durch den heiligen Petrus bezeugt, da er spricht: „Euer und eurer Kinder ist diese Verheißung“, nämlich von der allgemeinen Erlösung in Christus Jesus und von der gnadenreichen Mitteilung des Heiligen Geistes, Apostelgeschichte 2,39.
Das übliche Mittel hierzu ist zwar das Sakrament der Heiligen Taufe; wo aber dasselbe nicht mutwillig verachtet wird, sondern nach dem unerforschlichen Ratschluss des Höchsten nicht vorgenommen werden kann, so hat uns der liebreiche Vater und Heiland auf unserer Seite ein anderes Mittel an die Hand gegeben, welches das liebe und gläubige Gebet ist. Dieses wird für die noch ungeborenen Kindlein, teils in der öffentlichen Versammlung, teils von christlichen Eheleuten, besonders von den schwangeren Frauen selbst, für ihre Leibesfrucht andächtig in den Himmel gesandt mit der Bitte, dass doch der liebe Gott das Kindlein glücklich zur Welt und hernach zur Heiligen Taufe kommen lasse, im entgegengesetzten Fall aber demselben dennoch das rosenfarbene Blut des Herrn Jesus, am Kreuz vergossen, und von der Mutter im hochwürdigen Abendmahl genossen, zum Heil gedeihen lasse, auch solches mit einer unbegreiflichen Kraft des Heiligen Geistes begabe, wie einst das Kindlein Johannes noch im Mutterleib mit dem Heiligen Geist erfüllt wurde.
Dieses Gebet kann auch der christlichen Kirche und den gottseligen Eltern von dem frommen himmlischen Vater nicht verworfen werden, sondern es muss erhört werden. Denn der Herr ist nahe allen, die ihn anrufen, allen, die ihn mit Ernst anrufen: Er tut, was die Gottesfürchtigen begehren, er hört ihr Schreien und hilft ihnen, Psalm 145, 18.19. Ja, Christus beteuert selbst: „Wahrlich, wahrlich, ich sage euch: Was ihr den Vater bitten werdet in meinem Namen (besonders um geistliche Gnaden und Güter zum Heil der Seelen), das wird er euch geben“, Johannes 16,23. Und beim Evangelisten Lukas spricht er: „Wenn nun ihr, die ihr böse (und sündhaft) seid, euren Kindern gute Gaben geben könnt, wie viel mehr wird der Vater im Himmel den Heiligen Geist denen geben, die ihn bitten“, Lukas 11,13. So haben auch viele Kinder von dem Herrn Christus leibliche und geistliche Wohltaten abwesend empfangen, wenn sie ihm in einem gläubigen Gebet vorgetragen wurden.
Es ist also ganz richtig, dass der Gott und Vater aller Barmherzigkeit solcherlei Kindlein, welchen die Heilige Taufe durch eine unvermeidliche Not und Schwachheit nicht hat zuteilwerden können, auf eine unergründliche Weise an Christus glaubend und selig werden. Obwohl nun wir Menschen an die Ordnung Gottes gebunden sind, so ist doch Gott an diese Ordnung selbst nicht gebunden, sondern er kann überreichlich mehr tun, als wir wissen und verstehen; denn bei ihm ist kein Ding unmöglich, Lukas 1,37.
Hierbei steht es allen christlichen Eltern zu, für ihre Leibesfrüchte gute Sorge zu tragen, dass sie dieselben ja nicht an der Heiligen Taufe hindern oder sie darum verkürzen, sondern sie rechtzeitig dahin befördern und zuvor immerfort um Hilfe und Heil, um Beistand und Trost in allen Fällen demütig anflehen.
Hierauf lasst uns nun abschließend miteinander so beten:
Barmherziger, ewiger Gott! Der du bist ein Gott und Vater alles Trostes, der du willst, dass wir mit den Weinenden weinen und mit den Betrübten Leid tragen sollen, wir bitten dich demütig, du wollest durch die Gnade deines Heiligen Geistes jetzt und künftig kräftig trösten alle, die hier und zu Hause über das selig abgeschiedene Kindlein Leid tragen, und besonders die tief bekümmerten Eltern, Verwandte und Bekannten. Damit, gleichwie ein Ackermann, wenn er sein Feld nun besät hat, mit Geduld auf die kostbare Frucht der Erde wartet, also auch sie und wir durch ein gottseliges Leben in Christus Jesus und öfteres Gedenken an unser letztes Ende, besonders aber bei jeder Verrichtung einer solchen Tränensaat, zu einem seligen Abschied aus dieser Welt uns christlich bereiten und, solange wir noch das vergängliche Leben haben, gehorsam und geduldig warten auf die große Ernte am lieben Jüngsten Tag und die daraus folgende fröhliche Sammlung aller in Christus Jesus selig Verstorbenen in die himmlischen Scheunen und Hütten Gottes, allwo wir einander gewiss wiederfinden und erkennen und in ewiger Freude und Wonne bleiben und leben werden bei dir, o Gott Vater, Sohn und Heiliger Geist, als dem einigen und wahren Gott, hoch geliebt und hochgelobt in Ewigkeit! Amen.
Vater unser / etc.
Quelle: Bonifacii Stöltzlins Geistlicher Adler-Stein, das ist: Christlicher Unterricht, bestehend in geistreichen und schriftmäßigen Gebeten und Seufftzern für schwangere und gebährende Frauen, vor- in- und nach der Geburt…: deßgleichen für christliche Eltern, wenn ihren liebe junge Kinder krank werden oder sterben, besonders auch tröstlich (EA 1652), Ulm: Samuel Wohler, 1747, S. 329-336.