Klaus Scholder über Otto Dibelius: „Was Dibelius zu sehen glaubte, war eine unaufhaltsame Entwicklung der modernen Staaten hin zum Totalitären. Dies galt ausdrücklich nicht nur für die Entwicklung im Osten, sondern auch im Westen. Es sei eine lebensgefährliche Selbsttäuschung, so schrieb Dibelius, wenn die Christenheit des Abendlandes meine, ‚dass sie den Staat von Römer 13 gepachtet habe, während der Staat von Offenbarung 13‘ – das Tier aus der Tiefe – ’nur in Rußland und einigen russisch beherrschten Ländern existiere. Es muss gesehen werden, dass der Staat über die ganze Welt hin in einer bestimmten Entwicklung begriffen ist, dass diese Entwicklung überall in der gleichen Richtung geht und daß sie die Menschheit mit Untergang und Vernichtung bedroht.’“

Otto Dibelius (1880-1967)

Von Klaus Scholder

Als Otto Dibelius am 10. April 1966 in der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche in Berlin seine Abschiedspredigt hielt, war er 86 Jahre alt. Von diesen 86 Jahren stand er mehr als 40 Jahre in leitenden Ämtern der evangelischen Kirche. Er war in den Zwanziger Jahren der jüngste Generalsuperintendent der altpreußischen Kirche, wurde 1933 abgesetzt, trat in den Dienst der Bekennenden Kirche, wurde nach dem Zweiten Weltkrieg Bischof von Berlin-Brandenburg, dann Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland und als erster Deutscher einer der Präsidenten des Ökumenischen Rates der Kirchen. In den ungeheuren Umbrüchen der Zeit, die den deutschen Protestantismus tieferschütterten und veränderten, repräsentierte er mehr als irgendein anderer die Dauer, die Festigkeit und den Selbstbehauptungswillen der evangelischen Kirche in Deutschland. Wenn man in diesem Jahrhundert den Titel eines evange­lischen Kirchenfürsten zu vergeben hätte – kein Zweifel, daß er Dibelius gebühren würde.

Aber kirchliche Karrieren, auch wenn sie so außergewöhnlich sind wie diese, sagen im Grunde nur wenig über das besondere Profil derer aus, die sie durchmessen haben. Und in der Tat genügt es nicht, die Stationen seiner Karriere zu beschreiben, wenn man die Bedeutung von Dibelius begreifen will. Vielmehr muß man sich an die Sache selbst machen, die ihn beschäftigt hat, an das große Thema seines Lebens, das zugleich das große Thema seiner Zeit war. Es ging ihm fast von Anfang an um das Verhältnis von Kirche und Staat, genauer um die Frage, wie sich die evangelischen Kirchen in Deutschland zur Monarchie, zur Weimarer Republik, zum totalitären Regime des Dritten Reiches und danach im geteilten Deutsch­land zur westlichen und zur östlichen Staatsform verhalten sollten.

Dibelius hat in diesen Fragen eine eigentümliche, vielumstrittene, und doch auf ihre Weise höchst eindrucksvolle Stellung eingenommen. In der selbständigen Erarbeitung, der biblischen Begründung und der mutigen und unerschrockenen Verteidigung dieser Stellung lag nicht zuletzt das unverwechselbar Protestantische dieses evangelischen Bischofs.

Was es damit im einzelnen auf sich hatte, wird vielleicht am besten deutlich durch eine Darstellung der Konflikte, in die er mit seinen Thesen in den drei wichtigsten Abschnitten seines Lebens geriet.

Der Generalsuperintendent der Kurmark und „Das Jahrhundert der Kirche“

In der zweiten Hälfte der Zwanziger Jahre verband sich in der weiteren Öffentlichkeit der Name von Otto Dibelius vor allem mit einem Buch. Es trug den provozierenden Titel „Das Jahrhundert der Kirche“ und erlebte in rascher Folge sechs Auflagen. Die Analyse der politischen und kirchli­chen Situation der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg, die dieses Buch enthielt, war für einen preußischen Generalsuperintendenten durchaus ungewöhnlich. Denn diese höchsten Geistlichen der preußischen Kirche galten als durch und durch konservativ.

Auch Otto Dibelius war von Hause aus ein preußischer Konservativer. Er war aufgewachsen und hatte sich zum Pfarrberuf entschlossen in einer Kirche, die in Preußen ihre Heimat und im preußischen Königshaus beides, ihre weltliche und ihre geistliche Obrigkeit gesehen hatte. Obwohl Dibelius keineswegs blind für die Schäden dieser Kirche war, blieb doch dies, die Herrschaft einer christlichen Obrigkeit in einem christlichen Land, für den jungen Theologen Vorbild einer sittlich begründeten Staatsordnung. Unter diesen Voraussetzungen erlebte er die Revolution vom November 1918 wie unzählige andere evangelische Konservative auch als „einen Verrat an der deutschen Vergangenheit, eine furchtbare Gefahr für die deutsche Zukunft“. Aber anders als fast alle anderen Konservativen – und damit begann Dibelius’ ganz eigener Weg –, zog er daraus nicht den Schluß, daß die Kirche mit allen Mitteln eine Restaura­tion der alten Verhältnisse zu betreiben habe. Vielmehr sah er in der Revolution von Anfang an vor allem eine Chance. Es war freilich nicht – darin blieb er Konservativer – die Chance, die die Revolution selber sah, die Chance eines neuen, freien und sozialen Staatswesens. Die Chance, die er sah, war vielmehr eine Chance der Kirche. Gerade weil er von der Republik wenig erwartete, erwartete er umso mehr von der Kirche. Durch den Sturz der Monarchien, das Ende des landesherrlichen Kirchenregi­ments und die Errichtung eines religionslosen Staates hatte die Revolu­tion wider ihren Willen das Tor zum „Jahrhundert der Kirche“ aufge­stoßen.

„Die Selbständigkeit der Kirche ist da“, schrieb er. „Nicht ohne Einschränkung! Aber aufs Ganze gesehen, darf es gelten: sie ist da! Eine Kirche ist geworden! Eine selbständige Kirche!… Was den aufbauenden Mächten nach menschlichem Ermessen erst in langen Jahrzehnten müh­seliger Arbeit hätte gelingen können, ist jetzt mit einem Schlage gewor­den.“ Diese Kirche war, Dibelius betonte es mit Nachdruck, kein Selbst­zweck. Ihr Auftrag war es, dem Willen Jesu auf Erden Geltung zu verschaffen. Mit diesem Auftrag aber wuchsen ihr außerordentliche Aufgaben zu. Denn da der religionslose Staat nach Dibelius’ Überzeugung sittliche Normen nicht mehr zu setzen vermochte, mußte hier die Kirche eintreten und klare Weisungen geben. Wie wenig sich die Probleme seither verändert haben, zeigt eine Aufzählung von Fragen, die Dibelius in diesem Zusammenhang damals aufwarf. „Was sagt der Christ zur Frage der Geburtenbeschränkung? Zur Frage der Ehescheidung? Was ist für den christlichen Glauben der Sinn der Strafe? Wie steht der Christ zur Spekulation …? Gibt es eine Grenze für den Gewinn, den der Produzent aus seiner Ware herausholt? Wie verhält sich das Recht des Kapitals zum Recht des Arbeiters? Wie steht es um das Recht des Staates auf das Leben seiner Bürger?“

Dibelius erwartete auf diese Fragen keine dogmatischen Antworten, sondern er erwartete durch intensive Diskussion in der Kirche eine allmähliche Übereinstimmung bei denen, „die aus den Kräften des Evan­geliums heraus leben wollen“.

Noch aufregender und unorthodoxer als das „Jahrhundert der Kirche“ war Dibelius’ eigener Beitrag zu dieser Diskussion. Es ging um die damals in Deutschland heiß umstrittene Frage nach der Bewertung des Krieges. Das Buch „Friede auf Erden?“ gab darauf eine Antwort, die in mehrfa­cher Hinsicht überraschend war.

Zunächst wandte sich Dibelius gegen jede Verherrlichung des Krieges. In einer Zeit, in der allzu viele in Deutschland von „Stahlgewittern“ träumten und auf Rache für den verlorenen Weltkrieg sannen, beschrieb Dibelius den modernen Krieg als das, was er war und ist, ein sinnloses und grauenhaftes Morden und Abschlachten. Dibelius hatte durchaus einen Sinn dafür, daß frühere Zeiten den Krieg als sittliche Leistung begriffen hatten. Heute dagegen mußte man ihn eher mit den Augen von Erich Maria Remarque sehen, aus dessen berühmtem, der Rechten tief verhaßten Antikriegsbuch „Im Westen nichts Neues“ der preußische Generalsu­perintendent ausführlich zitierte. Daraus folgerte Dibelius, was damals weniger selbstverständlich war als es heute scheint: „Ohne Wenn und Aber, ohne Einschränkung und Kompromiß … Krieg soll nicht sein, weil Gott den Krieg nicht will.“

Weil Gott den Krieg nicht will, müssen Christen alles tun, um den Krieg zu verhindern. Was Dibelius in diesem Zusammenhang formulierte, ist heute noch so aktuell wie damals. Vielleicht begreifen wir inzwischen in Ost und West sogar noch genauer, was Dibelius meinte, als er schrieb: „Denn was Gott will, das will er durch Menschen. Die Anschauung, daß Kriege Naturkatastrophen sind, die nicht abgewendet werden können, ist dahin. Unwiederbringlich. Wenn sie aber abgewendet werden können, dann sollen sie auch abgewendet werden. Und es ist Pflicht der Christen, dabei zu helfen.“ Deshalb habe die evangelische Kirche einzutreten „für die allgemeine Abrüstung der Völker“, „für ein bindendes internationales Recht“, „für den Völkerbund“, „für die kulturelle Autonomie der natio­nalen Minderheiten“ und „das Selbstbestimmungsrecht der Nationen“ einschließlich der Beendigung der Kolonialherrschaft.

Dibelius war kein Pazifist und konnte in einem Aufruf zum Pazifismus keine Lösung der Probleme sehen. Deshalb konnte nach seiner Überzeu­gung die Kirche als ganze auch nicht zur Kriegsdienstverweigerung aufrufen. Aber – und das war ein weiterer bemerkenswerter Punkt – „wenn jemand sich weigert, die Waffe in die Hand zu nehmen, weil er das für unvereinbar hält mit den Pflichten eines Jüngers Jesu“, dann müsse und werde die Kirche fordern, „daß sein Gewissen unbeschwert bleibe“.

Daß sich die Evangelische Kirche in Deutschland 1950 auf der Synode in Weißensee ausdrücklich zu diesem Grundsatz bekannt hat, hat Dibe­lius immer als eine späte Genugtuung empfunden.

Das Buch „Friede auf Erden!“ erschien im gleichen Jahr 1930, in dem Hitler und seinen Anhängern der erste große Einbruch in den deutschen Reichstag gelang. Dieser historische Hinweis mag genügen, um das Gewicht dieser Stellungnahme zum Krieg deutlich zu machen.

„Das Jahrhundert der Kirche“ gehörte zu den umstrittensten kirchli­chen Büchern seiner Zeit. Die liberale Presse kritisierte es, weil der konservative Generalsuperintendent die Revolution als Frevel bezeichnet habe. Wichtiger und nachhaltiger freilich war die theologische Kritik. Sie ging vor allem von Karl Barth und seinen Schülern aus und lief darauf hinaus, daß Dibelius einem ganz und gar unangebrachten, ganz und gar unevangelischen kirchlichen Triumphalismus huldige. Im Kern ist dieser daraus nicht den Schluß, daß die Kirche mit allen Mitteln eine Restaura­tion der alten Verhältnisse zu betreiben habe. Vielmehr sah er in der Revolution von Anfang an vor allem eine Chance. Es war freilich nicht – darin blieb er Konservativer – die Chance, die die Revolution selber sah, die Chance eines neuen, freien und sozialen Staatswesens. Die Chance, die er sah, war vielmehr eine Chance der Kirche. Gerade weil er von der Republik wenig erwartete, erwartete er umso mehr von der Kirche. Durch den Sturz der Monarchien, das Ende des landesherrlichen Kirchenregi­ments und die Errichtung eines religionslosen Staates hatte die Revolu­tion wider ihren Willen das Tor zum „Jahrhundert der Kirche“ aufge­stoßen.

„Die Selbständigkeit der Kirche ist da“, schrieb er. „Nicht ohne Einschränkung! Aber aufs Ganze gesehen, darf es gelten: sie ist da! Eine Kirche ist geworden! Eine selbständige Kirche!… Was den aufbauenden Mächten nach menschlichem Ermessen erst in langen Jahrzehnten müh­seliger Arbeit hätte gelingen können, ist jetzt mit einem Schlage gewor­den.“ Diese Kirche war, Dibelius betonte es mit Nachdruck, kein Selbst­zweck. Ihr Auftrag war es, dem Willen Jesu auf Erden Geltung zu verschaffen. Mit diesem Auftrag aber wuchsen ihr außerordentliche Aufgaben zu. Denn da der religionslose Staat nach Dibelius’ Überzeugung sittliche Normen nicht mehr zu setzen vermochte, mußte hier die Kirche eintreten und klare Weisungen geben. Wie wenig sich die Probleme seither verändert haben, zeigt eine Aufzählung von Fragen, die Dibelius in diesem Zusammenhang damals aufwarf. „Was sagt der Christ zur Frage der Geburtenbeschränkung? Zur Frage der Ehescheidung? Was ist für den christlichen Glauben der Sinn der Strafe? Wie steht der Christ zur Spekulation …? Gibt es eine Grenze für den Gewinn, den der Produzent aus seiner Ware herausholt? Wie verhält sich das Recht des Kapitals zum Recht des Arbeiters? Wie steht es um das Recht des Staates auf das Leben seiner Bürger?“

Dibelius erwartete auf diese Fragen keine dogmatischen Antworten, sondern er erwartete durch intensive Diskussion in der Kirche eine allmähliche Übereinstimmung bei denen, „die aus den Kräften des Evan­geliums heraus leben wollen“.

Noch aufregender und unorthodoxer als das „Jahrhundert der Kirche“ war Dibelius’ eigener Beitrag zu dieser Diskussion. Es ging um die damals in Deutschland heiß umstrittene Frage nach der Bewertung des Krieges. Das Buch „Friede auf Erden?“ gab darauf eine Antwort, die in mehrfa­cher Hinsicht überraschend war.

Zunächst wandte sich Dibelius gegen jede Verherrlichung des Krieges. In einer Zeit, in der allzu viele in Deutschland von „Stahlgewittern“ träumten und auf Rache für den verlorenen Weltkrieg sannen, beschrieb Dibelius den modernen Krieg als das, was er war und ist, ein sinnloses und grauenhaftes Morden und Abschlachten. Dibelius hatte durchaus einen Sinn dafür, daß frühere Zeiten den Krieg als sittliche Leistung begriffen hatten. Heute dagegen mußte man ihn eher mit den Augen von Erich Maria Remarque sehen, aus dessen berühmtem, der Rechten tief verhaßten Antikriegsbuch „Im Westen nichts Neues“ der preußische Generalsu­perintendent ausführlich zitierte. Daraus folgerte Dibelius, was damals weniger selbstverständlich war als es heute scheint: „Ohne Wenn und Aber, ohne Einschränkung und Kompromiß … Krieg soll nicht sein, weil Gott den Krieg nicht will.“

Weil Gott den Krieg nicht will, müssen Christen alles tun, um den Krieg zu verhindern. Was Dibelius in diesem Zusammenhang formulierte, ist heute noch so aktuell wie damals. Vielleicht begreifen wir inzwischen in Ost und West sogar noch genauer, was Dibelius meinte, als er schrieb: „Denn was Gott will, das will er durch Menschen. Die Anschauung, daß Kriege Naturkatastrophen sind, die nicht abgewendet werden können, ist dahin. Unwiederbringlich. Wenn sie aber abgewendet werden können, dann sollen sie auch abgewendet werden. Und es ist Pflicht der Christen, dabei zu helfen.“ Deshalb habe die evangelische Kirche einzutreten „für die allgemeine Abrüstung der Völker“, „für ein bindendes internationales Recht“, „für den Völkerbund“, „für die kulturelle Autonomie der natio­nalen Minderheiten“ und „das Selbstbestimmungsrecht der Nationen“ einschließlich der Beendigung der Kolonialherrschaft.

Dibelius war kein Pazifist und konnte in einem Aufruf zum Pazifismus keine Lösung der Probleme sehen. Deshalb konnte nach seiner Überzeu­gung die Kirche als ganze auch nicht zur Kriegsdienstverweigerung aufrufen. Aber – und das war ein weiterer bemerkenswerter Punkt — „wenn jemand sich weigert, die Waffe in die Hand zu nehmen, weil er das für unvereinbar hält mit den Pflichten eines Jüngers Jesu“, dann müsse und werde die Kirche fordern, „daß sein Gewissen unbeschwert bleibe“.

Daß sich die Evangelische Kirche in Deutschland 1950 auf der Synode in Weißensee ausdrücklich zu diesem Grundsatz bekannt hat, hat Dibe­lius immer als eine späte Genugtuung empfunden.

Das Buch „Friede auf Erden!“ erschien im gleichen Jahr 1930, in dem Hitler und seinen Anhängern der erste große Einbruch in den deutschen Reichstag gelang. Dieser historische Hinweis mag genügen, um das Gewicht dieser Stellungnahme zum Krieg deutlich zu machen.

„Das Jahrhundert der Kirche“ gehörte zu den umstrittensten kirchli­chen Büchern seiner Zeit. Die liberale Presse kritisierte es, weil der konservative Generalsuperintendent die Revolution als Frevel bezeichnet habe. Wichtiger und nachhaltiger freilich war die theologische Kritik. Sie ging vor allem von Karl Barth und seinen Schülern aus und lief darauf hinaus, daß Dibelius einem ganz und gar unangebrachten, ganz und gar unevangelischen kirchlichen Triumphalismus huldige. Im Kern ist dieser Streit bis in die 60er Jahre hinein unverändert der gleiche geblieben. Wenn Dibelius schrieb: „Daß ein Bollwerk da sei für die Güter unseres christli­chen Glaubens …, daß eine Mauer stehe, die die christliche Kultur des Abendlandes schirme, nachdem kein Staat sie mehr schirmen will – dafür brauchen wir eine Kirche“, so setzte Karl Barth dem entgegen: „Evangeli­sche Kirche kann grundsätzlich nur Gott dienen. Gewiß am Menschen, aber darum nicht dem Menschen. Sic hat in abstracto keine menschlichen Belange, keine menschlichen Ziele. Sie kann nicht Geltung, Einfluß, materielle oder geistige Macht an sich und für sich, sie kann das alles nur unter Hinblick auf ihren Dienst und unter dem Vorbehalt der ihrer Entscheidungen entnommenen Offenbarung Gottes selbst haben wol­len.“

Trotz dieses scheinbar unüberbrückbaren Gegensatzes stellte sich bald heraus, daß sich die beiden Männer in der Sache näher standen als sie wahrhaben wollten. Der – freilich folgenreiche – Unterschied lag eher in der Methode: was der eine nur dialektisch begreifen konnte, waren für den anderen ganz einfache, undialektische Wahrheiten. Den Beweis für die sachliche Nähe lieferte der Fortgang der Geschichte, nämlich Dibe­lius’ Weg im Dritten Reich.

Im Dienst der Bekennenden Kirche

Hätte Dibelius wirklich einen triumphalistischen Kirchenbegriff vertre­ten, wäre es ihm also vor allem um Macht, Ansehen und Einfluß der Kirche gegangen, so hätte er fast unfehlbar den Weg der deutschchristli­chen Reichskirche gehen müssen. Und wenn er auch nur, wie viele seiner Kollegen im Amt, die Erhaltung der Kirche als Institution im Blick gehabt hätte, so hätte er zumindest alle unmittelbaren Auseinandersetzungen mit dem neuen Regime meiden müssen.

Das Gegenteil war der Fall. Er ließ sich nichts gefallen, was der Wahrheit widersprach und in sein Amt eingriff, weder vom nationalso­zialistischen Gauleiter und neuen kurmärkischen Oberpräsidenten Wil­helm Kube, noch vom preußischen Kirchenkommissar August Jäger. So war es durchaus konsequent, daß Dibelius als Wortführer des Widerstan­des in der preußischen Kirche schon im Juni 1933 seines Amtes enthoben wurde. Und es war nicht weniger konsequent, daß er daraufhin in einem offenen Brief an den staatlichen Kirchenkommissar erklärte, der Staat könne ihn zwar von seinen Verwaltungsgeschäften, nicht aber von der geistlichen Leitung seines Sprengels entbinden. „Hier handelt es sich um bischöfliche und priesterliche Funktionen“, so belehrte er den Staatskom­missar. „Bischöfliche und priesterliche Funktionen können aber nur von der Kirche übertragen und von der Kirche zurückgenommen werden; auch von ihr nicht willkürlich … Darauf beruht die Unabhängigkeit und Autorität des geistlichen Amtes. Aus diesen ernsten Pflichten unseres Amtes kann ich mich daher von keinem Staatskommissar beurlauben lassen.“ „Es ist unserem Volke nichts nötiger“, so schloß der Brief, „als daß es Männer hat, die nach dem Wort der Heiligen Schrift zu leben wissen: Man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen.“

Otto Dibelius hat sich Zeit seines Lebens unbedingt an dieses Wort gehalten. Zwar hatte er zu diesem Zeitpunkt den wahren Charakter Hitlers und seines Regimes noch keineswegs durchschaut. Aber sein Mißtrauen gegen alle moderne Staatlichkeit machte ihn gegenüber den Verführungen des Dritten Reiches – die für andere Konservative über kürzere oder längere Zeit hinweg ja durchaus ihre Anziehungskraft besaßen – so gut wie völlig immun. Und sein Vertrauen in die Selbständig­keit der Kirche und in die Unabhängigkeit ihrer Wahrheit von allem staatlichen Gesetz und Wollen ließ ihn im Dritten Reich mit einem Freimut und einer Unerschrockenheit auftreten, wie es nur ganz wenige in dieser Zeit taten.

Die Geschichte der Bedeutung von Dibelius für die Bekennende Kirche in Preußen und in Deutschland ist noch nicht geschrieben worden. Er selbst hat nur wenig dazu gesagt und die Historiker der Bekennenden Kirche nach dem Kriege hatten mancherlei Gründe, seine Rolle in diesen Jahren nicht eben zu betonen.

Umso notwendiger ist es, einige Dinge aus dieser Zeit festzuhalten, an denen sein Verhältnis zur Kirche, zum Staat und zur Obrigkeit deutlich wird.

Im Herbst 1934 folgte der amtsenthobene Generalsuperintendent einem Ruf des Pfarrers Kurt Scharf, der später als Ratsvorsitzender einmal sein Nachfolger werden sollte, in den Bruderrat der Bekennenden Kirche der Kirchenprovinz Brandenburg. Damit entschied sich Dibelius zur Mitarbeit und Mitverantwortung in einem illegalen Kirchenregiment, dessen Einfluß nur genau so weit reichte wie die Kraft seiner theologi­schen und kirchlichen Argumente.

Alles, was man ihm vor 1933 wohl hatte vorwerfen können, die Selbstverständlichkeit, mit der er die großen kirchlichen Apparate bediente, die Überlegenheit in seinen Ämtern und der autoritäre Stil, in dem er seine Entscheidungen zu treffen pflegte, all das tauschte er nun ein gegen die Mitgliedschaft in einem kleinen Gremium von Brüdern, in dem er weitaus der Älteste unter einem halben Dutzend junger Pfarrer war, und gegen ein kleines Amtszimmer, von dem aus er die Geschäfte des brandenburgischen Bruderrates nicht etwa leitete, sondern nur ausführte.

Zu den Umständen und Gründen dieser Entscheidung heißt es in seinen Erinnerungen lediglich: „Daß eine solche Mitarbeit ihre Schwierigkeiten haben werde, war mir klar … Aber meine kirchliche Heimat konnte nun einmal nur in diesem Kreise sein.“

Tatsächlich war Dibelius in diesem Kreise der einzige, der über eine umfassende kirchliche Verwaltungserfahrung und – was ebenso wich­tig war – über Zeit verfügte. Beides hat er in diesen ganzen Jahren nie mißbraucht, sondern anspruchslos und loyal in die Dienste des Bru­derrats gestellt. Und doch blieb er ein Stück weit immer noch der Vertreter der alten Kirche und erst nach langem Zögern wurde er 1938 auch in das Leitungsgremium der ganzen Bekennenden Kirche in Preußen, den altpreußischen Bruderrat, berufen. Seit dieser Zeit gab es kaum eine wichtige Entscheidung, kaum eine Verlautbarung oder Erklärung der Bekennenden Kirche, an der Dibelius nicht betei­ligt war.

Zugleich aber blieb er der zwar vom Amt, nicht aber von der Ver­antwortung für die Kirche suspendierte Generalsuperintendent. In die­ser Eigenschaft kam es 1937 zu einem dramatischen Zusammenstoß mit dem Staat, der nur wegen besonderer Umstände nicht zu einer dauernden KZ-Haft führte.

Der Gegenstand des Zusammenstoßes war einigermaßen kompli­ziert. Hitlers Kirchenminister Hanns Kerrl hatte im Februar 1937 vor einer Reihe von kirchlichen Vertretern neue Pläne angekündigt. Dabei hatte er unter anderem erklärt, der katholische Bischof Graf Galen und der evangelische Generalsuperintendent Zoellner hätten ihm „bei­bringen wollen, was Christentum sei, daß es um die Anerkennung ginge, Jesus sei Gottes Sohn. Dies sei lächerlich und nebensächlich! Die Gestalt Jesu auf sich wirken lassen, ein Christentum der Tat leben, das sei alles.“ Daraufhin richtete Dibelius Ende Februar einen offenen Brief an den Reichsminister, der alsbald in zehntausenden von Exemplaren verbreitet wurde. Darin stellte er fest, daß der Satz, den der Minister als lächerlich und nebensächlich bezeichnet habe, „die grundlegende Verkündigung der Heiligen Schrift“ sei. Ganz im Sinne des ersten Artikels der „Barmer Erklärung“, des Grundbekenntnisses der Bekennenden Kirche, erklärte er: „An diesem Satz hängt unser Glauben. Aus ihm nehmen wir den Halt für unser Leben und den Trost für unser Sterben.“ Daß der Staat dagegen seine Grundsätze und Meinungen der Kirche aufnötige, das sei „die Wurzel des ganzen Kampfes zwischen Staat und Evangelischer Kirche“. Der Staat Adolf Hitlers, schrieb Dibelius, könne sich „auf die Einsatzbereitschaft der evangelischen Christen Deutschlands verlassen“. Aber sobald der Staat Kirche sein und die Macht über die Seelen der Menschen und über die Predigt der Kirche an sich nehmen will, sind wir nach Lu­thers Worten gehalten, Widerstand zu leisten in Gottes Namen. Und wir werden das tun!“

Die daraufhin von Kerrl erwirkte Anklage, die zweifellos den gan­zen widersetzlichen Flügel der Kirche treffen sollte, warf Dibelius vor, „vorsätzlich und öffentlich unwahre Behauptungen aufgestellt zu haben, die geeignet waren, das Ansehen der Reichsregierung und das Wohl des Reiches schwer zu schädigen“.

Der Prozeß fand im August 1937 statt. Minister Kerrl trat persönlich als Zeuge auf und bestritt kurzerhand die Äußerungen. Der Staatsanwalt forderte für Dibelius sechs Monate Gefängnis, aber trotz massiven politi­schen Drucks kam das Gericht zu einem Freispruch. Vergebens versuchte Kerrl, die Einweisung von Dibelius in ein KZ zu erreichen. Nach der offenkundigen Niederlage des Ministers mochte ihn auch von seinen Freunden niemand mehr stützen.

So blieb Dibelius in Freiheit und er zögerte keinen Augenblick, diese Freiheit weiter im Dienst der Kirche zu nützen.

Noch war er dabei bereit, trotz aller Bedrängnisse und Zweifel Hitlers Regierung grundsätzlich als Obrigkeit im Sinne des berühmten 13. Kapitels des Römerbriefes anzuerkennen. Der endgültige Bruch mit diesem Verständnis kam erst im Krieg. In einem Lebensbericht, den er als Bischof 1960 der Berlin-Brandenburgischen Provinzialsynode vortrug, schilderte er, wie er von Euthanasie und Judenmord erfuhr und wie ihm klar wurde, daß eine Regierung des Unrechts und der Gewalt, wie die Hitlers, nicht mehr unter die Gehorsamsforderung von Römer 13 fiel. Jetzt erst, so sagte er im Rückblick, fühlte er sich frei, ohne Beschwerung seines Gewissens gegen die Gesetze des Staates zu handeln, Juden zu verstecken, gemeinsam mit Carl Goerdeler, Gerhard Ritter, Dietrich Bonhoeffer und anderen Pläne für eine Neuordnung nach dem Kriege auszuarbeiten und Aufrufe und Memoranden gegen staatliche Anord­nungen ausgehen zu lassen.

Der Konflikt um die Geltung von Römer 13, um den Gehorsam gegen die Obrigkeit, die Gewalt über uns hat, ist im Rückblick vor allem für Jüngere nur noch schwer verständlich. In Wahrheit war es doch ein Jahrhundertkonflikt der Kirche. Und was Dibelius befähigte, sich schließ­lich so zu entscheiden, wie er sich entschied, das war nichts anderes als seine Überzeugung „Man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen“, und sein Vertrauen in die Kirche und ihre Verkündigung, die angesichts des Fiaskos der staatlichen Ordnung nun erst ganz herausgefordert war.

Der evangelische Bischof von Berlin

In der entscheidenden Zeit nach dem Zusammenbruch des Dritten Rei­ches im Frühjahr 1945 sind in unserem Zusammenhang vor allem drei Ereignisse zu registrieren, die alle auf ihre Weise umstritten sind.

Das erste Ereignis betrifft die Einrichtung eines evangelischen Bischofs­amtes für Berlin. Es war klar, daß die Mitglieder des Bruderrates, soweit sie vom Krieg verschont geblieben waren, eine Neuordnung der Kirche im Auge hatten, die im Prinzip den brüderlichen Leitungsstrukturen der Bekennenden Kirche entsprach. Ebenso klar war, daß Dibelius eine Kirche anstrebte, die wohlorganisiert unter einer einheitlichen Leitung den neuen Herausforderungen der Zeit entgegentrat. Schon im „Jahrhun­dert der Kirche“ hatte er erklärt: „Kirche kann nicht sein ohne das bischöfliche Amt!“ Und er hatte dieses Amt beschrieben als das Amt der Kirche, „das ganz in sich selbst ruht, das grundsätzlich keinem Einfluß von außen unterworfen sein soll, das kraft seiner religiösen Autorität die Güter und Gaben, die der Kirche anvertraut sind, rein und unverletzt zu erhalten hat“. Genau das hatte er auch gegenüber den nationalsozialisti­schen Machthabern vertreten. Und so war es nur konsequent, daß er dieses Amt nun anstrebte.

Er war in diesen Sommermonaten 1945 bereit, einem einzigen den Platz in der Leitung der Berliner Kirche freizumachen, und das war Martin Niemöller. Aber Niemöller kam nicht – aus welchen Gründen ist bis heute umstritten. So trat Dibelius als evangelischer Bischof an die Spitze der Kirche; und der Synode, als sie endlich zusammentrat, blieb – nach seinen eigenen Worten! — „kaum etwas anderes übrig“, als ihn in diesem Amt zu bestätigen.

Niemand hat Dibelius je bestritten, daß er dieses Amt hervorragend ausgefüllt hat. Und seine Entscheidung scheint durch die Tatsache bestä­tigt zu werden, daß in allen anderen evangelischen Landeskirchen in Deutschland die Dinge sehr ähnlich verliefen – auch dort, wo die jungen Vertreter der Bruderräte das Kirchenregiment übernahmen, wie etwa im Rheinland oder in Westfalen.

Gleichwohl ist durch diese Entwicklung ein Bruch entstanden zwischen Dibelius und Teilen der ehemaligen Bekennenden Kirche, ein Bruch in den Meinungen und, was schwerer wog, ein Stück weit auch ein Bruch im Vertrauen. Plötzlich waren die alten Fronten aus den Zwanziger Jahren wieder da. Karl Barth fand seine alten Urteile und Vorurteile bestätigt und Dibelius erschien wieder als der Reaktionär und Vertreter der alten Kirche, die man gerade überwunden zu haben glaubte.

Ganz so einfach, wie die Dinge sich damals und später für manche darstellen mochten, waren sie freilich nicht. Das zeigte ein anderes Ereignis, an dem Dibelius wesentlich beteiligt war, und das keineswegs zur Restauration, sondern vielmehr zum Neuanfang in der Kirche ge­hörte.

Vom 17. bis 19. Oktober 1945 tagte in Stuttgart der Rat der Evangeli­schen Kirche, die vorläufige Gesamtleitung der evangelischen Christen in Deutschland. Es ging dabei wesentlich um die Frage, ob die evangelische Kirche ihre Schuld und Mitschuld an den Verbrechen der Vergangenheit vor der deutschen und ökumenischen Öffentlichkeit aussprechen sollte. Die Frage hatte eine lange Vorgeschichte und der Tatbestand selbst – eben Schuld und Mitschuld – war im Grunde unbestritten. Was fehlte, war ein Text, der dies in wenigen Sätzen zum Ausdruck brachte. Wie nicht selten in solchen Situationen war es Dibelius, der im Rückgriff auf Äußerungen der zurückliegenden Wochen einen Entwurf vorlegte, der dann noch von Martin Niemöller um einen entscheidenden Satz erweitert wurde. So entstand das „Stuttgarter Schuldbekenntnis“, das tatsächlich einen neuen Anfang bildete.

Das Dritte, das zu den grundsätzlichen Entscheidungen von Dibelius in diesen Jahren zu rechnen ist, war ein neuer Versuch, sich über das Wesen des Staates im 20. Jahrhundert klar zu werden. Das Büchlein hieß „Grenzen des Staates“ und erschien 1949. Es enthielt die Summe der Erfahrungen aus dem Zusammenbruch des Kaiserreiches, der unsicheren Zeit der „religionslosen Republik“ und der tödlichen Wendung, die das Dritte Reich genommen hatte. Was Dibelius zu sehen glaubte, war eine unaufhaltsame Entwicklung der modernen Staaten hin zum Totalitären. Dies galt ausdrücklich nicht nur für die Entwicklung im Osten, sondern auch im Westen. Es sei eine lebensgefährliche Selbsttäuschung, so schrieb Dibelius, wenn die Christenheit des Abendlandes meine, „daß sie den Staat von Römer 13 gepachtet habe, während der Staat von Offenbarung 13“ – das Tier aus der Tiefe – „nur in Rußland und einigen russisch beherrschten Ländern existiere. Es muß gesehen werden, daß der Staat über die ganze Welt hin in einer bestimmten Entwicklung begriffen ist, daß diese Entwicklung überall in der gleichen Richtung geht und daß sie die Menschheit mit Untergang und Vernichtung bedroht.“ Kein Vertreter einer modernen linken Staatskritik hätte schärfer die Tendenzen zur Omnipräsenz staatlicher Macht, zur Ausbreitung materialistischer Gesinnungen, zur Manipulation des Volkes und zur Gefahr eines Krieges darstellen können. „Der Staat mit seinen materiellen Machtinteressen“, schrieb der Bischof, „triumphiert über den Menschen und bedroht seine Menschenwürde. Denn wo völlige Abhängigkeit da ist, ist die Menschen­würde immer bedroht.“

Was war zu tun? Für den 69jährigen verschärfte sich alles, was er seit dem „Jahrhundert der Kirche“ gesehen, gedacht, geschrieben und getan hatte, in dem einen Gedanken, daß allein die Kirche noch der Allmacht des Staates Schranken setzen könne. Die Kirche, sagte er, „ist das erste, feste Bollwerk gegen die Tyrannei der staatlichen Gewalt. Sie ist unter Verhältnissen, wie sie jetzt geworden sind, ein Hort der menschlichen Freiheit und alles echten Menschentums überhaupt.“

Es wird heute kaum jemand geben, der diese Sicht der Dinge ohne weiteres zu übernehmen bereit wäre. Im Gegenteil, sie weckt eher Verle­genheit, weil sie der Kirche etwas zumutet, was wir ihr heute weder zumuten wollen noch zumuten können. Es ist ja in der Tat ein hochpro­blematisches Kirchenverständnis, in dem sie vor allem als Bollwerk und Bastion gegen die Ausbreitung staatlicher Herrschaft erscheint, und man kann zu Recht fragen, ob dies die Art und Weise ist, in der heute Nachfolge Jesu geschieht. Und schließlich haben wir ja auch die Wirklich­keit unserer Kirche vor Augen, der so gut wie alles zu Bollwerk und Bastion zu fehlen scheint, und die in ihrer Schwäche und Mutlosigkeit und Zerstrittenheit wenig Hoffnung verheißt, wenn es denn zum Treffen kommen sollte.

Das kann man alles sehen und fragen und kann dann doch auch einiges dagegen fragen, nämlich ob sich nicht doch manches von dem, was Dibelius über die Bedrohung des Menschen durch den Staat und staats­ähnliche Zusammenschlüsse festgehalten hat, durchaus bewahrheitet hat? Und man kann weiter fragen, worauf wir uns denn als Christen in dieser Zeit anders verlassen sollen als auf das Wort Gottes, das uns in der Gemeinschaft der Kirche gegeben und anvertraut ist? Und wäre es nicht schließlich denkbar, daß – wenn schon Dibelius der Kirche zuviel zuzu­trauen scheint – wir ihr jedenfalls zu wenig zutrauen und zumuten?

Inzwischen weiteten sich Amt und Aufgaben des 70jährigen Bischofs von Berlin weiter aus. 1949 wurde er zum ersten Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland gewählt und behielt dieses Amt zwölf Jahre lang. Dazu kamen von Jahr zu Jahr neue ökumenische Beziehungen. Schon seit 1948 gehörte Dibelius zum Zentralausschuß des Ökumenischen Rates, nun, 1954, wurde er einer der sechs Präsidenten.

Und wenige Jahre später geriet der Achtzigjährige noch einmal in den Mittelpunkt einer erbitterten Auseinandersetzung. Anlaß war sein altes Thema: der Christ und die Obrigkeit. In einer kleinen, zunächst privaten, dann aber sehr schnell in der Öffentlichkeit verbreiteten Schrift hatte Dibelius erneut die Frage nach der Bedeutung von Römer 13 aufgewor­fen. Er kam dabei zu dem Ergebnis, daß man unter Obrigkeit im christlichen Sinne, die den Christen im Gewissen binde, nur eine Staatsge­walt verstehen könne, die sich ihrerseits an das christliche Sittengesetz gebunden wisse. Allen anderen staatlichen Gewalten gegenüber, insbe­sondere den modernen totalitären Staaten, habe der Christ aus Römer 13 keine Gehorsamspflicht.

Hätte Dibelius dies in der Abstraktion belassen oder auch nur auf das Dritte Reich bezogen, so wäre es kaum zur Auseinandersetzung gekom­men. Aber gewohnt, klar zu sagen, was er meinte, bezog er dies alles unmittelbar auf die DDR, die er „als radikale Verneinung“ von allem bezeichnete, „was Römer 13 geschrieben steht“. Und um die Folgen dieser grundsätzlichen Entscheidung zu verdeutlichen, wählte er ein Beispiel, das wegen seiner schlagenden Einfachheit jedermann im Gedächtnis blieb. Einem Straßenschild in der freien Welt nämlich, so meinte er, habe man zu gehorchen, weil das System, das dahinterstehe, legitim sei; dasselbe Schild in der DDR dagegen habe „keinerlei verpflichtende Kraft“, weil alle „Anordnungen im Bereich eines totalitären Staates … unter bewußter Ausschaltung von allem, was ich als Christ sittlich zu nennen imstande bin, lediglich aus dem Machtwillen des totalitären Regimes heraus erlassen sind.“

Provozierender konnte man die Dinge kaum formulieren und entspre­chend fielen auch die Reaktionen aus.Es gab in der anschließenden Diskussion nicht eine einzige namhafte Stimme in Theologie und Kirche, die dem Bischof in seiner Meinung vorbehaltlos beigetreten wäre.

Gleichwohl bleibt die Frage zu prüfen.

Es geht dabei um zwei verschiedene Aspekte. Zunächst handelt es sich um den politischen Begriff des Totalitären. Bedeutet totalitär eine Frage der Erscheinungsformen von Herrschaft, dann sind totalitäre Staaten gleich welcher Herkunft grundsätzlich vergleichbar. Sind totalitäre For­men von ihrer Herkunft und Absicht jedoch nicht abzulösen, dann sind Faschismus und Kommunismus grundsätzlich nicht vergleichbar. Daß der alte Bischof die erste Antwort wählte, ist deutlich. Die seit Jahren in der Bundesrepublik geführte große Totalitarismus-Diskus­sion zeigt, daß er damit keineswegs allein stand.

Wichtiger freilich ist der zweite Aspekt. Kann der Christ zu einer Staatsform so grundsätzlich und ausschließlich Nein sagen, wie dies hier geschehen ist? Die einhellige Antwort der evangelischen Theologie und Kirche in der Bundesrepublik wie in der DDR lautet: er kann es nicht. Zwar ist unbestritten, daß es einen Punkt geben kann, an dem für den Christen im Staat nur noch Widerstand geboten ist. Aber dieser Punkt ist weder grundsätzlich festzulegen noch ein- für allemal mit bestimmten Staatsformen zu verbinden. Denn dies schlösse aus, was der christliche Glaube unter keinen Umständen ausschließen kann und darf, weil es der Inhalt seiner Botschaft ist: daß die Verkündigung des Evangeliums die Welt verändert, auch die staatliche, auch die politische Welt.

Die Angriffe, denen sich Dibelius nach dem Bekanntwerden der Obrig­keitsschrift ausgesetzt sah, waren von außerordentlicher Schärfe. Das galt nicht nur für die DDR, von der der Bischof freilich seit Jahren nicht viel anderes gewohnt war, sondern es galt auch für seine eigene Kirche.

Dibelius hat diese Angriffe mit Gelassenheit getragen. Im Januar 1960 hat er sich dort verantwortet, wo ein evangelischer Bischof sein Amt nächst Gott zu verantworten hat, vor der Synode seiner Kirche. In einer bewegenden Erklärung legte er der Synode die Erfahrungen seines Lebens und die Grundlinien seines Denkens vor, die ihn zu seinen Überzeugungen geführt hatten.

Am Ende dieser Rede aber wurde deutlich, daß es ihm bei all dem gar nicht in erster Linie um Staat und Politik, um Obrigkeit und Sittengesetz, um Bundesrepublik und DDR gegangen war, sondern um die Kirche.

Am Ende dieser Rede legte Dibelius der Synode sein „kirchliches Testament“ vor. „Ich habe mein Leben für die Kirche gelebt“, sagte der alte Bischof. „Ich glaube und bekenne, daß diese sichtbare Kirche, in die hinein ich getauft und ordiniert worden bin, diejenige Form der heiligen, allgemeinen christlichen Kirche ist, die Gott mir für mein Leben, für meine Arbeit und für meinen Glauben gegeben hat…

Ich kenne diese meine Kirche mit ihren reichen Gaben und mit ihren Unzulänglichkeiten, unter denen ich oft gelitten und an denen ich auch selber teilgehabt habe. Aber ich glaube, daß mein Herr Jesus Christus diese Kirche nicht verworfen oder abgeschrieben hat. Ich glaube, daß er sie dazu ausersehen hat, auf dem Felde, auf dem nun zwei verschiedene Lebenshaltungen am härtesten aufeinanderstoßen, das Zeugnis von sei­ner Gnade und Wahrheit unüberhörbar aufzurichten, daß er ihr damit eine ungeheure Aufgabe gestellt hat und daß er sie bei der Arbeit an dieser Aufgabe nicht allein lassen wird.“

Dies war der Inhalt seines Lebens und darum fuhr er fort:

„Ich bitte diejenigen, die nach mir kommen, dieser Aufgabe allezeit eingedenk zu sein und niemals etwas anderes darstellen zu wollen als die Kirche dessen, der für uns gekreuzigt und auferweckt worden ist.“

Das war der Kern seines kirchlichen Testaments.

Was wäre diesen Worten hinzuzufügen?

Literaturhinweise:

Dibelius. Otto: Ein Christ ist immer im Dienst. Erlebnisse und Erfahrungen in einer Zeiten­wende, 2. Aufl., Stuttgart 1963.

Ders.: So habe ich’s erlebt. Selbstzeugnisse, hrsg. von Wilhelm Dittmann, zusammengestellt und kommentiert von Wolf-Dieter Zimmermann, Berlin 1980.

Stupperich, Robert (unter Mitarbeit von Stupperich, Martin): Otto Dibelius. Ein evangeli­scher Bischof im Umbruch der Zeiten, Göttingen 1989.

Otto Dibelius. Sein Denken und Wollen. Eine Gedenkschrift zu seinem 90. Geburtstag mit einem Geleitwort von Bischof D. Kurt Scharf und einer Bibliographie, hrsg. von Robert Stupperich, Berlin 1970.

Quelle: Klaus Scholder/Dieter Kleinmann (Hrsg.), Protestanten von Martin Luther bis Dietrich Bonhoeffer. Portraits, Frankfurt am Main: Anton Hain, 21992, S. 324-336.

Hier der Text als pdf.

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