Johannes Rehm über das Abendmahl: „In der Frage der Zulassung zu Abendmahl bzw. Eucharistie treten konfessionelle Unter­schiede zutage. Die römisch-katholische Kirche erlaubt ihren Mitgliedern die Teilnahme am evangelischen Abendmahl nicht. Wird dieses Mahl christologisch als Herrenmahl verstanden, dann dürfen Diener der Kirche getaufte Christen nicht ausschließen. Dies entspricht evangelischer Haltung. In der katholischen Kirche ist die Eucharistie an das Priesteramt gebunden, was zu einer konfessionell exklusiven Mahlpraxis führen kann. Grundsätzlich vertrauen alle Kirchen die Feier des Abendmahls besonders beauftragten Personen an.“

Abendmahl

Von Johannes Rehm

1. Begriff

Abendmahl, Herrenmahl, Eucharistie – dies sind die gängigen unterschiedlichen Begriffe für dieselbe gottesdienstliche Mahlfeier bei den christl. Kirchen. Bereits diese ver­schiedenen Bezeichnungen zeigen die Unterschiede in den Auffassungen von diesem Mahl an. Jede der drei Bezeichnungen betont eine theologische Dimension des Mahl­verständnisses, die sich nicht gegenseitig ausschließen, sondern einander wechsel­seitig ergänzen. Allerdings zeigt bereits die begriffliche Vielfalt die in diesem The­menkreis enthaltenen theologisch-ethischen, geistlichen, lebenspraktischen, kirchen­rechtlichen u. kirchenpol. Spannungen bzw. Gegensätze zwischen den christl. Kon­fessionen an. Bei diakonischen Mitarbeitenden sind Grundkenntnisse und ein geschärftes Problembewusstsein hilfreiche Voraussetzungen für eine sach- u. men­schengemäße Praxis.

2. Bedeutung

In den ev.-lutherischen Kirchen spricht man vornehmlich vom Abendmahl Denn beim Abendmahl erinnert die christl. Gemeinde das letzte Mahl Jesu mit seinen Jüngern, das er auf seinem Weg zum Kreuz feierte. Die Bezeichnung Abendmahl bringt die Vergangenheitsdi­mension christl. Mahlfeiern zum Ausdruck. In der Feier des Abendmahls gedenkt die christl. Gemeinde bis heute »des Leidens u. Sterbens ihres Herrn Jesus Christus«. Deshalb spricht das intensiv rezipierte ökumenische Dialogdokument »Taufe, Eucharistie u. Amt« (»Lima-Dokument«) aus dem Jahr 1982 von einem »Memorial«. Im Zusammen­hang mit der ökumenischen Annäherung der christl. Kirchen in der zweiten Hälfte des 20. Jh. wurde die weitreichende Übereinstimmung der Kirchen über das Ver­ständnis des Abendmahls als Gedächtnismahl deutlich, die in zahlreichen Liturgien ihren geistlichen Niederschlag fanden. Dieses Mahl ist im Horizont des sich seiner eigenen Gottesgeschichte erinnernden jüdischen Volkes zu sehen. Wie die christl. Gemeinde die Geschichte Jesu bei jedem Mahl vergegenwärtigt, so gedachte der Jude Jesus bei religiösen Festmahlen des Exodus, des Auszugs aus Ägypten und da­mit der Erfahrung der Befreiung seines Volkes aus der Knechtschaft durch das be­freiende, heilsame Eingreifen Gottes. Die Vergegenwärtigung der Geschichte des Gottes Israels mit seinem Volk steht im Zentrum jeder Abendmahlsfeier, welche sich in den jüdisch-christl. Traditionsstrom des Gedenkens jüdischer Feste einfügt.

Die drei Bezeichnungen für das eine Mahl Jesu – Abendmahl, Herrenmahl u. Eucharistie – veranschaulichen die Verschränkung und das Aufgehobensein von Menschenzeit in Vergangenheit, Gegenwart u. Zukunft im Glauben an den Namen des dreieinigen Gottes als dem Herrn aller Zeit. Viele Christen bis heute, z.B. manche ev. Freikirchen, sprechen in Anknüpfung an den Apostel Paulus vom Herrenmahl. Damit bringen sie zum Ausdruck, dass es vor allem und zu allererst das Mahl des Herrn Jesus Christus ist, das die christl. Kirchen in ihren Gottesdiensten feiern. Die Bezeichnung Her­renmahl besagt, dass Jesus Christus selbst zu diesem Mahl einlädt: »Kommt her zu mir alle, die ihr mühselig und beladen seid, ich will euch erquicken« (Mt 11,28). Dies bedeutet: Er, Jesus Christus, ist der Geber. Er selbst sagt zu seinen Jüngern: »Das tut zu meinem Gedächtnis« (1Kor 11,24). Er gibt sich in und mit diesem Mahl selbst: »das ist mein Leib« (Mt 26,26) und das ist mein Blut« (Mt 26,28). Die moderne Bibel­auslegung der zweiten Hälfte des 20. Jh. lehrte die Kirchen, die sog. Deuteworte des Abendmahls streng christologisch zu verstehen. Sie bedeuten also schlicht dies: »Das bin ich selbst in meinem Personsein – das bin ich in meiner Zuwendung zu euch.« Die Be­zeichnung Herrenmahl weist auf Christus als den real präsenten Gastgeber hin. Sie bringt die Bedeutung und das Wesen des Abendmahls auf den Begriff. Zudem drückt sie die grundlegende Gemeinsamkeit christl. Glaubens sowie den hohen Grad wechselseiti­ger ökumenischer Verbundenheit zwischen den christl. Konfessionen jenseits aller Unterschiede aus. Ein sprechendes Zeichen für die »wachsende Übereinstimmung« in der Abendmahlslehre zwischen ev.-lutherischer und römisch-katholische Kirche bildet das Dialog­dokument mit dem Titel »Das Herrenmahl« aus dem Jahr 1978. In ihm bekennen sich ev. und katholische Theologen gemeinsam zu einem christologischen Verständnis des Herrenmahls: »Durch ihn (Christus) können wir mit ihm Eucharistie feiern. Nicht aufgrund menschlicher Verdienste noch durch menschliche Tüchtigkeit, sondern allein kraft seiner Gnade ereignet sich das Wunder seiner Gegenwart. Was dies be­deutet u. bewirkt, können wir nur ermessen, wenn wir offen sind für die verschiede­nen Weisen der Gegenwart des Herrn […]. Die eucharistische Gegenwart hängt mit all diesen Gegebenheiten zusammen und ist zugleich von besonderer Art. Christus ist auf verschiedene Weise in der gesamten eucharistischen Feier gegenwärtig und wirksam. Er ist derselbe Herr, der durch das verkündigte Wort sein Volk an seinen Tisch lädt, der als Gastgeber an diesem Tisch durch seinen Diener ist und der sich selbst in sakramentaler Weise in Leib u. Blut seines Passah-Opfers dargibt. Im Sakrament des Abendmahls ist Jesus Christus, wahrer Gott und wahrer Mensch, voll und ganz mit seinem Leib und Blut unter dem Zeichen von Brot und Wein ge­genwärtig« (Dokumente wachsender Übereinstimmung, 271ff). Die Gegenwart Christi beim Abendmahl wird von den Kirchen unterschiedlich theologisch ausgedrückt, aber trotz­dem gemeinsam geglaubt u. bekannt.

Orthodoxe u. römisch-katholische Christen verwenden vornehmlich die Bezeichnung Eucharistie (Danksagung). In und mit diesem Mahl danken Christen für die im Opfer­tod Jesu Christi am Kreuz geschehene Erlösung zur Vergebung der Sünden. So brin­gen sie ihre Hoffnung auf das Mahl der Vollendeten dereinst in Gottes Reich zur Sprache.

3. Diakonische Praxis

Um Maßstäbe für eine angemessene Abendmahlspraxis in diakonischen Einrichtungen bzw. diakonischen Zusammenhängen zu gewinnen, ist es hilfreich, sich den kirchli­chen Zusammenhang zu vergegenwärtigen. Sowohl Kirchen- als auch Anstaltsge­meinden feiern das Abendmahl in der Regel im Rahmen ihrer regelmäßigen Gottesdienste. Im Abendmahl bzw. in der eucharistischen Feier kommt die Zugehörigkeit zur Gemeinde, zur Kirche Jesu Christi zum Ausdruck. Die Teilnahme am Abendmahl setzt die ökumenisch wech­selseitig anerkannte Taufe voraus. Grundsätzlich kann von daher jeder getaufte Christ am Abendmahl teilnehmen. Die christlichen Glaubensgemeinschaften führen bereits Kinder an die Bedeutung des Abendmahls heran. Zur Mahlfeier in ev. Gottesdiensten sind alle getauften Christen eingeladen. Nach römisch-katholischer Lehre kann nur der von einem in apostolischer Sukzession – also in der ununterbrochenen Kette der Handauflegun­gen – stehende Bischof geweihte Priester in kirchenrechtlich gültiger Form die Eucharistiefeier leiten. Die Spaltung am Tisch des Herrn ist als das zentrale ökumeni­sche Problem anzusehen, das sich auch in diakonischen Zusammenhängen auswirkt. Schließlich ist es die gelebte Abendmahlsgemeinschaft, welche aus einem diakonischen Team eine Dienstgemeinschaft im geistlichen Sinn werden lässt. Nun gehören aber in diakonischen Einrichtungen auch Mitarbeitende zur Belegschaft, die keiner Kirche oder einer nichtchristl. Religion angehören. Es ist eine offene Frage, wie der prinzi­piellen missionarischen Offenheit christl. Gemeinschaft und der Sakramentalität von Taufe u. Abendmahl gleichermaßen in der Praxis Rechnung getragen werden kann.

In Behinderteneinrichtungen ergibt sich die Problemstellung, ob ein intellektuel­les Verständnis des Abendmahls Voraussetzung für den Abendmahlsempfang ist. Als allgemeine Richt­schnur hat sich dabei herausgebildet, dass die Unterscheidung der Abendmahlselemente Brot u. Wein von gewöhnlichen Speisen gegeben, aber der Wunsch miteinander im Zei­chen des Kreuzes Gemeinschaft zu haben als hinreichend respektiert werden sollte.

In der Frage der Zulassung zu Abendmahl bzw. Eucharistie treten konfessionelle Unter­schiede zutage. Die römisch-katholische Kirche erlaubt ihren Mitgliedern die Teilnahme am ev. Abendmahl nicht. Wird dieses Mahl christologisch als Herrenmahl verstanden, dann dürfen Diener der Kirche getaufte Christen nicht ausschließen. Dies entspricht ev. Haltung. In der kath. Kirche ist die Eucharistie an das Priesteramt gebunden, was zu einer konfessionell exklusiven Mahlpraxis führen kann. Grundsätzlich vertrauen alle Kirchen die Feier des Abendmahls besonders beauftragten Personen an.

Auch in Altenpflegeeinrichtungen stellt die Abendmahlspraxis diakonische Mitarbeitende vor eine seelsorgerliche Herausforderung (Seelsorge). Denn bei der Gestaltung von Abendmahlsfeiern gilt es, die differierenden Frömmigkeitsprägungen der Bewohnerschaft zu beachten. Ältere Christen sind in konfessionellen Traditionen aufgewachsen, in de­nen die Realpräsenz stark mit den Gaben Brot u. Wein verbunden wurde. Deshalb verbietet sich ein würdeloser Umgang mit den konsekrierten Elementen. Bei katholische Heimbewohnern sind erfahrungsgemäß gegensätzliche Bedürfnislagen zu berück­sichtigen: Die einen wollen selbstverständlich am ev. Abendmahl teilnehmen, andere legen Wert darauf, dass sie sich nicht gedrängt fühlen wollen, gegen ihr Gewissen zu kom­munizieren.

Beim Abendmahlsempfang selbst ist zu bedenken, dass älteren Christen die Mundkom­munion vertraut ist. Aus hygienischen Gründen legt sich heute die Intinktio nahe, das Eintauchen der Hostie in den Abendmahlswein. Das Abendmahl wird mit Rücksicht auf alkohol­kranke Teilnehmende in vielen diakonischen Zusammenhängen mit alkoholfreiem Wein gefeiert. Die Verwendung von Traubensaft ist nicht angezeigt, wenn Diabetiker unter den Teilnehmenden sind.

Für ältere Menschen, die in der lutherischen Tradition aufgewachsen sind, hat viel­fach das Krankenabendmahl einen hohen geistlichen Stellenwert. Hier gilt es für diakonische Mitarbeitende, mit Sensibilität für den entsprechenden Rahmen zu sorgen.

Wenn die ökumenische Problemgeschichte mit dem Abendmahl beachtet wird, dann wird eine kontextbezogene Abendmahlspraxis die Gemeinschaft diakonischer Mitarbeitender vertie­fen und das Leben von Menschen in diakonischen Einrichtungen bereichern.

Literatur: Harding Meyer/Hans Jörg Urban/Lukas Vischer (Hg.), Dokumente wachsen­der Übereinstimmung. Sämtliche Berichte u. Konsenstexte interkonfessioneller Gespräche auf Weltebene, 1931-1982, Paderborn 1983 Johannes Rehm, Das Abendmahl. Römisch-Kathol. u. Ev.- Luth. Kirche im Dialog, Gütersloh 1993 Kirchenleitung der VELKD (Hg.), Ev. Gottesdienstbuch. Agende f. die Ev. Kirche d. Union u. f. die Vereinigte Ev.-Luth. Kirche Deutschlands, Berlin/Bielefeld/Hannover 2000.

Quelle: Norbert Friedrich u.a. (Hrsg.), Diakonie-Lexikon, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 2016, S. 7-10.

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