Von Klaus Scholder
I. Der Begriff und seine Geschichte
Als Kirchenkampf bezeichnet man die wechselvolle Gesch. der christl. Kirchen in Dtschld. in der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft 1933 – 1945. Der Begriff hat verschiedene Bedeutungswandlungen erfahren. Er entstand im prägnanten Sinn um die Jahreswende 1933/34, als sich im Abwehrkampf gegen das dt.christliche Kirchenregiment das Bewußtsein von der grds. theol. Bedeutung der – bis dahin meist Kirchenstreit oder Kirchenwirren genannten – Auseinandersetzungen in der ev. Kirche durchzusetzen begann. Im Sprachgebrauch der sich formierenden Bekennenden Kirche bezeichnete Kirchenkampf ausschließlich den Kampf in der Kirche um die Kirche: der Kirchenkampf „war und ist noch ein Ringen um die bekenntnismäßige Haltung und das evangeliumsgemäße Handeln in unserer Kirche“ (M. Niemöller, in: Junge Kirche, Febr. 1934). Mit dem Zusammenbruch des dt.christl. Kirchenregiments und der Entmachtung des Reichsbischofs schien der Kirchenkampf deshalb zunächst abgeschlossen. Mit den Kirchenausschüssen im Herbst 1935 (s. u. II C 1) trat eine Differenzierung des Begriffs ein. Für die Anhänger der Ausschußpolitik bezeichnete Kirchenkampf jetzt i. d. R. die zurückliegenden Kämpfe mit den Dt. Christen. Die Gegner der Ausschußpolitik übertrugen den Begriff auf die Auseinandersetzungen um die staatl. Eingriffe: „Lassen Sie die Kirche ihre Angelegenheiten in wirklicher Freiheit ordnen …, dann kann der Kirchenkampf in drei Monaten zu Ende sein“ (O. Dibelius an Reichsminister Kerrl Ende Februar 1937). Seine entschiedenste politische Bedeutung jedoch erhielt der Begriff dort, wo er auf den grds. Kampf zwischen Christentum und Nationalsozialismus erweitert wurde: „Wenn wir das Bild vom Kampfgelände festhalten, müssen wir sagen: die Bewegung der Dt. Christen im Raume der Kirche und der als ‚Dt. Glaubensbewegung‘ sich gebärdende Spektakel … wurden immer klarer als die im Grunde belanglosen Vorpostengefechte erkannt, hinter denen … das zielbewußt vorwärtsdrängende Heer der politischen Religion sichtbar geworden ist“ (G. Jacob, 4. Bekenntnissynode der ApU, Dezember 1936). In diesem Sinn ist der Begriff Kirchenkampf auch im dt.sprachigen Ausland verwendet worden, nämlich als Bezeichnung für den Kampf, „den die Kirche in Dtschld. gegen das Heidentum und den Totalitätsanspruch des nationalsozialistischen Staates führt“ (A. Frey, Der Kampf der ev. Kirche in Dtschld., Zürich 1937). Bis 1945 läßt nur der Zusammenhang erkennen, was unter Kirchenkampf jeweils verstanden wurde. – Nach 1945 bürgerte sich der Begriff sehr schnell als kirchengesch. Epochenbezeichnung für die Gesch. beider Kirchen im Dritten Reich ein. Diese Epochenbezeichnung hat ihr Recht, wenn damit nicht eine durchgängige politische Widerstandshaltung der Kirchen gegen die nationalsozialistische Herrschaft gemeint, sondern der Begriff in seinen Bedeutungswandlungen und Nuancen klar gesehen wird.
II. Historische Schwerpunkte
A. Vorgeschichte
1. Kirche und Theol. in der Weimarer Zeit
a) Die kirchenpolitische Neuorientierung. Es ist kein Zweifel, daß gerade die führenden Kreise des dt. Protestantismus Niederlage und Umsturz 1918 als einen schweren Verlust auch für die ev. Landeskirchen betrachteten. Eher zögernd übernahmen die Landeskirchen das Kirchenregiment selbst und paßten ihre Verfassungen der neuen politischen Lage an. Ein konservativer Grundzug, der alle kirchl. Reformansätze zum Scheitern verurteilte, beherrschte in den ersten Jahren der Republik Kirche und Kirchenpolitik. Um die Mitte der zwanziger Jahre jedoch wandelte sich dieses Bild. Das Ende des —»landesherrlichen Kirchenregiments wurde nicht mehr als Unglück, sondern als Geschenk und Verpflichtung begriffen. Das eindrucksvollste Beispiel für diese Neubewertung war Otto Dibelius’ „Jahrhundert der Kirche“ (19261, 19286), ein einziges Bekenntnis zu den neuen Aufgaben und Möglichkeiten der Kirche. Die Revolution und ihre Folgen erschienen nun als „das befreiende Gewitter“, das mit einem Schlage eine freie, selbständige ev. Kirche geschaffen habe. „Die Selbständigkeit der Kirche ist da. … Eine Kirche ist geworden. Eine selbständige ev. Kirche!“ Dieses wachsende Selbstbewußtsein ist das wichtigste Kennzeichen der kirchl. Entwicklung zwischen 1918 und 1933 und eine entscheidende Voraussetzung für das Verständnis der folgenden Ereignisse. Tatsächlich wurde aus der durch die Revolution erzwungenen Unabhängigkeit der Kirche bis 1933 eines ihrer höchsten Güter, das sie gegen jeden staatl. Zugriff zu verteidigen entschlossen war. – Inhaltlich orientierte sich die Kirchenpolitik in wachsendem Maße am Wohl und Wehe des Volkes. Die Kirche wollte „Volkskirche“ sein i. S. einer geistigen und sittl. Macht, die in Solidarität mit der nationalen Not dem Volk Richtung und Ziel wies. Dieser volkskirchl. Anspruch trat in den späteren Jahren der Republik mehr und mehr hervor. Nicht mehr „Thron und Altar“ war die Losung, sondern „Kirche und Volk“ (Königsberger Kirchentag 1927).
b) Der theol. Neuansatz. Im Gegensatz zur erzwungenen kirchl. Neuorientierung entstand der v. a. mit dem Namen von Karl Barth verbundene theol. Neuansatz aus der unmittelbaren Begegnung mit der Bibel. Es war eine Theol., die vom „Anderssein Gottes“ – „anders als alles Menschliche, auch als alle menschliche Religion und Kultur“ (Karl Barth, Der Römerbrief. 1919) – ausging. Das Verhältnis Gottes zur Welt war nach Barths Überzeugung nur in paradoxen Formulierungen zu fassen: „Der Mensch und sein Universum … ein Rätsel, eine Frage, nichts sonst. Ihm steht Gott gegenüber als das Unmögliche dem Möglichen, als der Tod dem Leben, als die Ewigkeit der Zeit“ (Das Wort Gottes als Aufgabe der Theol., 1922). Dieser Ansatz bedeutete den radikalen Bruch mit fast allen Traditionen des 19. Jh. Für Karl Barth und seine Freunde wurde das liberale Verständnis des Christentums als eines entscheidend wichtigen sittl. und geistigen Kulturfaktors zum großen Irrtum der Neuzeit. Indem sie diesen Irrtum bestritten, bestritten sie zugleich den Kulturprotestantismus und den Nationalprotestantismus mit all seinen Vermittlungen. – Zunächst kirchenpolitisch wenig engagiert, kam es schließlich zum Zusammenstoß mit dem neuen kirchl. Selbstbewußtsein. In „Quousque tandem …?“ (1930) bescheinigte Barth der offiziellen Kirche ohne Umschweife einen skandalösen Verrat am Evangelium, ein Vorwurf, den Dibelius nicht weniger scharf zurückwies.
c) Die politische Theol. Im Gegensatz zur dialektischen Theol., die bis 1930 nicht ausdrücklich politische Stellung bezog, verstand sich eine Gruppe junger luth. Theologen (E. Hirsch, P. Althaus) von Anfang an politisch. In der Entfaltung des 1. Glaubensartikels verband sich für sie göttl. und weltl. politische Ordnung aufs engste. Eine Theol., die Gesetz und Evangelium nicht konkret politisch auszulegen verstand, war nach ihrer Überzeugung Schwärmerei. So interpretierte E. Hirsch „Deutschlands Schicksal“; sprach P. Althaus auf dem „Vaterländischen Kirchentag“; vertraten beide mit ihren Freunden die nationalen Werte und Ordnungen der Zeit. Auch hier kam es 1931 zum Zusammenstoß mit der dialektischen Theol. über Äußerungen des Berliner Pfarrers und späteren Hallenser Theologieprofessors Günther Dehn („Fall Dehn“).
2. Die Hitler-Bewegung und die Kirchen
a) Hitlers Weltanschauung. Im Gegensatz zu einer v. a. nach dem Krieg viel vertretenen Meinung ist davon auszugehen, daß Hitlers Weltanschauung die NSDAP geformt und die Grundsätze seiner Politik bestimmt hat (J. C. Fest, Hitler, 1973). Die Grundlage dieser Weltanschauung war ein ausgeprägter Manichäismus. Mit der Welt mitgesetzt sollte der Dualismus zwischen einer hochwertigen und einer minderwertigen Menschenrasse sein, den Ariern und den Juden. Im Kampf zwischen dem guten und dem bösen Prinzip entscheide sich das Schicksal der Welt. Hitler selbst sah sich berufen, mit seiner Bewegung im Namen des guten Prinzips das Böse in der Welt niederzuringen. Dem Antisemitismus kam demnach in dieser Weltanschauung eine entscheidende Funktion zu. Er war nicht ein Mittel zum Zweck der Herrschaft, sondern umgekehrt: die Herrschaft war ein Mittel zum Zweck des Kampfes gegen die Juden. Sosehr Hitler sich in den Jahren des Aufstiegs, der Herrschaft und der Niederlage taktisch anpassen konnte: in den entscheidenden Fragen hat er nie gegen seine Überzeugung gehandelt. Dies ist der feste Ausgangspunkt auch für das Verständnis seines Verhältnisses zu den Kirchen.
b) Die Kirchenpolitik der Partei bis 1933. Von Hitlers Weltanschauung zu‘ unterscheiden ist die zunächst weitgehend taktisch angelegte Kirchenpolitik der Partei. Auf der Grundlage des Art. 24 des Parteiprogramms („Die Partei als solche vertritt den Standpunkt eines positiven Christentums“), der bei vielen Christen „positive“ Assoziationen weckte, verfolgte diese Politik bis 1930 drei Ziele: Vermeidung konfessioneller Auseinandersetzungen in der Partei; Abgrenzung gegen pseudoreligiöse Sektierer (Ausschluß Artur Dinters 1928); Unterscheidung zwischen politischem und religiösem Katholizismus. Es ging also v. a. darum, alles zu vermeiden, was die Wahl der NSDAP in christl. Kreisen erschweren oder unmöglich machen konnte. Diese strikte Neutralität ließ sich freilich nur so lange durchhalten, wie die Partei selbst politisch noch nicht gefordert war. Nach dem Wahlsieg der NSDAP im September 1930 begann deshalb in immer stärkerem Maße der Versuch, von der bloßen Neutralität zu einer Annäherung an die Kirchen zu kommen, auf kath. Seite erwies sich das als schwierig, weil die politische Konfrontation mit dem Zentrum unvermeidlich war und der dt. Episkopat schwerwiegende weltanschauliche Bedenken gegen die NSDAP geltend machte. Auf ev. Seite kam Hitlers Werben nicht nur die nationale Grundtendenz des Protestantismus entgegen; hier eröffnete sich auch die Möglichkeit, auf dem Weg über eine Kirchenpartei und Kirchenwahlen die Kirche „zu erobern“. So traten neben Positiven, Liberalen und Religiösen Sozialisten Ende 1932 zum ersten Mal „Dt. Christen (Nationalsozialisten)“ bei den preuß. Kirchenwahlen auf und errangen rd. ein Drittel aller Sitze („Richtlinien der DC“, 1932). Trotz dieses Wahlerfolgs war die NSDAP 1932/33 von einer „Eroberung“ der ev. Kirche weit entfernt.
c) Die politische Haltung der Kirchen am Vorabend der Machtergreifung. Trotz des raschen Anwachsens der Hitler-Bewegung blieb die kath. Kirche v. a. aus kulturpolitischen Gründen im wesentlichen bei ihrer ablehnenden Haltung. Innerhalb der ev. Kirche gab es ein breites Spektrum von Meinungen. Die hier seit 1930 außerordentl. lebhaft geführte Debatte um Hitler und die Partei wies – entgegen einer landläufigen Meinung – eine bemerkenswerte Differenziertheit auf. Kritisch ablehnend verhielten sich nicht nur die Religiösen Sozialisten, sondern auch Liberale (M. Rade), Vertreter der dialektischen Theol. (R. Karwehl) und entschiedene Lutheraner (H. Sasse). Die hellsichtigsten Analysen deckten den Charakter der Bewegung als einer „politischen Religion“ mit notwendig totalitären Konsequenzen auf. Das war freilich eine Minderheit in der Kirche. Die Meinung der Mehrheit vertrat W. Künneth, der 1931 das „Ja“ und das „Nein“ der ev. Kirche zum Nationalsozialismus formulierte. „Ja“ sagte die Kirche danach zur völkischen Idee, zur sozialen Neugestaltung, zum Willen zum Christentum. „Nein“ sagte sie zum Rassismus, zur Kulturpolitik und zur politischen Praxis der Bewegung. Eine kleine – wenn auch v. a. durch die Jugend zunehmend unterstützte – Minderheit stellten die radikalen Verfechter Hitlers in der Kirche dar. Insgesamt überwog in beiden Kirchen, soweit es die verantwortl. Leute betraf, die Zurückhaltung gegenüber Hitler bei weitem die Zustimmung.
B. Der Kampf um das Bekenntnis 1933/34
1. Hitlers Triumph
a) Hitlers Ziele. Hitlers Kirchenpolitik verfolgte zwei Ziele. Kurzfristig ging es um die Gleichschaltung der Kirchen mit dem Staat der nationalen Revolution, langfristig um die – 1933 für Hitler wohl noch nicht entschiedene – Frage, ob die Kirchen zu den „arischen“ oder zu den „jüdischen“ Kräften zu zählen und also als Bundesgenossen oder aber als Todfeinde seiner Bewegung zu behandeln seien. Mit dem ihm eigenen politischen Gespür begriff er, daß die verschiedene Struktur der beiden Kirchen auch eine verschiedene politische Taktik erforderte. So gab er im Frühjahr 1933 die beiden Stichworte seiner Kirchenpolitik bekannt: Reichskonkordat und Reichskirche. Voraussetzung dieser Politik war freilich – auch das hatte Hitler begriffen – das Vertrauen der Kirchen in den neuen Staat. Diese Voraussetzung erfüllte er in der Regierungserklärung vom 23. März, die weitgehende Zusicherungen an die Kirchen enthielt. Im Besitz dieser Zusicherungen, verbunden im Antibolschewismus und mitgetragen von den Wogen nationaler Begeisterung, ließen beide Kirchen in wenigen Wochen ihre Vorbehalte gegen Hitler fallen und begannen, ihn mehr und mehr politisch zu unterstützen.
b) Das Reichskonkordat. Angesichts der traditionellen Konkordatspolitik des Hl. Stuhls und nach den vergeblichen Verhandlungen mit der Weimarer Republik schien Hitlers Konkordatsangebot für Rom eine große Chance zu bedeuten, zumal das neue Reich sich zu weitgehenden Zugeständnissen insbes. in der Schulpolitik bereit fand. Hitlers Absichten dabei sind inzwischen klar. Unbeschadet aller späteren grds. Entscheidungen erreichte er innenpolitisch v. a. die Ausschaltung des politischen Katholizismus, den er zu Recht fürchtete, außenpolitisch die Anerkennung durch eine unbestrittene moralische Macht, den Vatikan. Damit aber ist zugleich die ganze Problematik dieses Vertrages charakterisiert. Kirchenpolitisch erwies sich das RK sehr bald als ambivalent. Durch den Verzicht auf seine politische Vertretung hatte sich der dt. Episkopat politisch selbst die Hände gebunden; andererseits übte der Vertrag mit seinen Bestandsgarantien zweifellos eine wichtige Schutzfunktion für beide Kirchen aus, solange Hitler aus außenpolitischen Gründen an seine Einhaltung gebunden war.
d) Die Reichskirche. Ähnlich schnell und überraschend erreichte Hitler sein Ziel auch auf der ev. Seite. Dieses Ziel war die Zusammenfassung der 28 ev. Landeskirchen in einer Dt. Ev. Reichskirche, die unter Führung eines ihm ergebenen Mannes dem Reich eingegliedert werden sollte. Die „Dt. Christen“, erst nach der Machtergreifung ein kirchenpolitischer Faktor von Gewicht, ergriffen auf ihrer 1. Reichstagung Anfang April 1933 in Berlin die Initiative. Sie forderten hier, unterstützt von der Partei, eine einheitl. Reichskirche, das Führerprinzip, die Entlassung von Pfarrern „artfremden Blutes“ und die vorbehaltlose politische und soziale Mitarbeit im neuen Reich. Als der Präsident des Dt. Ev. Kirchenausschusses, H. Kapler, dagegen eigene Pläne entwickelte (Drei-Männer-Kollegium), berief Hitler einen Königsberger Militärpfarrer, Ludwig Müller, zu seinem Vertrauensmann in Kirchenfragen mit dem bes. Auftrag, alle Arbeiten zur Schaffung „einer ev. dt. Reichskirche zu fördern“. Der Versuch der ev. Landeskirchen, ihre Unabhängigkeit vom Staat festzuhalten (Wahl F. v. Bodelschwinghs zum Kandidaten für das Reichsbischofsamt, 27. 5. 1933), scheiterte aus inneren und äußeren Gründen. Unter dem Eindruck der Einsetzung eines Staatskommissars (A. Jäger) für die ev. Landeskirchen Preußens am 24. 6. 1933 gaben die Kirchenführer ihren Widerstand auf. Müller erreichte in kurzer Zeit die Fertigstellung und Verabschiedung einer Reichskirchenverf. (Verf. der DEK v. 11. Juli 1933, bestätigt durch Reichsgesetz vom 14. Juli). Die daraufhin für den 23. Juli angesetzten Kirchenwahlen brachten den Dt. Christen, die von der Partei und Hitler selbst massiv unterstützt wurden, fast überall überwältigende Mehrheiten. Am 27. September trat in Wittenberg die neue Nationalsynode zusammen und wählte erwartungsgemäß L. Müller einstimmig zum Reichsbischof. Hitlers Plan schien geglückt.
2. Die Entstehung der Bekennenden Kirche
a) Der Widerstand gegen Hitlers Pläne. Das Überraschende an den Ereignissen der Jahre 1933/34 ist nicht das Gelingen von Hitlers Plänen, sondern ihr schließliches Scheitern. Insbes. in der ev. Kirche schien alles diesen Plänen entgegenzukommen: die breite nationale Option des dt. Protestantismus, der traditionelle Respekt vor der Obrigkeit, der alte Wunsch nach einer einigen dt. Kirche, das Volkskirchenverständnis und ein theol. Pluralismus, der eine einheitl. Beurteilung der Situation auszuschließen schien. Demgegenüber erwiesen sich jedoch zwei neue Kräfte als stärker. Was den rechtl.-institutionellen Zugriff auf die ev. Kirche betraf, so begegnete er dem neugewonnenen kirchlichen Selbstbewußtsein, das die kirchliche Unabhängigkeit vom Staat zu verteidigen entschlossen war (s. o. A 1 a). Die theol. Forderungen nach einer radikalen politischen Theol. stießen auf die dialektische Theologie, die gerade die Verbindungen von dt. und christlich, Reich Gottes und nationaler Revolution als im Ansatz falsch bestritt (s. o. A 1 b). Nachdem die Kirchenleitungen zunächst unterlegen schienen, begann in einer zweiten Phase im Herbst 1933 die theol. Auseinandersetzung, der die Dt. Christen – trotz der Parteinahme von E. Hirsch – nichts Gleichwertiges entgegenzusetzen hatten. Kirche und Theol., lange fast völlig getrennt, verbanden sich in gemeinsamer Abwehr der kirchenzerstörenden Irrlehre zu einer theol. und rechtlich neu begründeten Gemeinschaft: der Bekennenden Kirche. Dies ist das wichtigste Ergebnis des Kirchenkampfs.
b) Die Stunde der Theol. Mitten in der hektischen Aktivität des Sommers 1933 erschien Karl Barths „Theol. Existenz heute!“. Darin erklärte Barth, es gehe gar nicht um kirchenpolitische Fronten, sondern allein um das Festhalten an der „theol. Existenz“. M. Niemöller griff dieses Thema auf, als er nach dem Wahlsieg der Dt. Christen den Rückzug der kirchl. Opposition aus der Kirchenpolitik ankündigte. Was jetzt in Frage stünde, sei das Bekenntnis. Das aber sei keine kirchenpolitische, vielmehr „eine gemeindlich-praktische und kirchlich-theol. Aufgäbe“ (Junge Kirche, Aug. 1933). Tatsächlich begann nun angesichts der hoffnungslosen kirchenpolitischen Situation vielerorts eine intensive theol. Arbeit (u. a. Betheler Bekenntnis, Aug. 1933). Es war nur konsequent, daß Niemöller Ende Sept. 1933 die Gründung eines „Pfarrernotbundes“ bekanntgab, der in seiner Verpflichtung die alleinige Bindung an die Hl. Schrift und die Bekenntnisse der Reformation forderte. Seine politische Spitze erhielt der Pfarrernotbund dadurch, daß er als konkrete Verletzung des Bekenntnisses ausdrücklich die Anwendung der staatlichen Judengesetzgebung in der Kirche (Arierparagraph) nannte. Bis zum Januar 1934 waren dem Pfarrernotbund über 7000 Mitglieder – nahezu die Hälfte der aktiven dt. Pfarrer – beigetreten. Anfang 1934 bildeten sich gegen die dt.christlich beherrschten Synoden die ersten freien Synoden, so am 3./4. 1. 1934 in Barmen-Gemarke die Freie ref. Synode, die eine von Karl Barth verfaßte „Erklärung über das rechte Verständnis der reformatorischen Bekenntnisse in der DEK der Gegenwart“ annahm. In Westfalen erklärte sich die Ev. Bekenntnissynode im März 1934 als „kirchl. rechtmäßige Synode der Provinz Westfalen“ und übernahm die geistl. Leitung der Gemeinden.
c) Der Kampf des Reichsbischofs um die Macht. Parallel zum Anwachsen des Pfarrernotbundes lief ein rapider Verfall der Dt. Christen. Als auf einer Kundgebung im Berliner Sportpalast am 13. 11. 1933 ein radikaler dt. christl. Redner die Abschaffung des AT, die Liquidierung der jüdischen Theol. des Paulus und die Hinwendung zu einer heldischen Jesusgestalt forderte, führte dies zu einer weitgehenden Auflösung der dt. christl. Organisation und zum fast völligen Verlust ihrer Basis. Trotzdem hielt der Reichsbischof an seinem Ziel fest. Hitler selbst legte in einer Audienz am 25. 1. 1934 die Landesbischöfe erneut auf ihn fest. Mit Zustimmung der dt. christl. Synoden gliederten daraufhin Müller und sein „Rechtswalter“ A. Jäger im Lauf des Sommers die meisten Landeskirchen in die Reichskirche ein. Lediglich in Bayern, Württemberg und z. T. in Hannover scheiterte dies am Widerstand der alten Kirchenleitungen, die von den Gemeinden nachhaltig unterstützt wurden. d) Die Bekenntnissynoden von Barmen und Dahlem. Schon im Herbst 1933 hatte sich angesichts der hoffnungslosen theol. Zerstörung der Reichskirche die Frage erhoben, ob man sich nicht von dieser Kirche trennen und den Absprung in die Freikirche wagen müsse. Aber die Entscheidung fiel in anderer Richtung. Als sich im Mai 1934 die „Vertreter luth., ref. und unierter Kirchen, freier Synoden, Kirchentage und Gemeindekreise“ zur 1. Reichsbekenntnissynode in Barmen versammelten, ließen sie keinerlei Zweifel daran, daß sie allein – und nicht das Regiment Müller-Jäger und die dt. christl. Kirchenleitungen – die DEK repräsentierten. Mit der Barmer Synode war aus den verschiedenen bekennenden Gruppen, Gemeinden und Synoden eine Kirche entstanden, die Bekennende Kirche. Die Tatsache, daß diese Kirche zum erstenmal seit dem 16. Jh. auch wieder ein gemeinsames Bekenntnis artikulieren konnte, gab dieser Synode eine Bedeutung, die weit über den aktuellen Anlaß hinausreichte. Sie gehört damit zu den wichtigsten kirchengesch. Ereignissen des Jh. – Die gemeinsam verabschiedete „Theol. Erklärung“, das ,,Barmer Bekenntnis“, gab der Bekennenden Kirche für die ganze Zeit des Dritten Reiches das Fundament und die Richtung. In sechs Thesen und sechs Verwerfungen stellte dieses Bekenntnis einige einfache Grundwahrheiten des Evangeliums fest. Unverkennbar war es Karl Barths Theol., die hier Früchte trug, namentlich in der ersten These: „Jesus Christus, wie er uns in der Hl. Schrift bezeugt wird, ist das eine Wort Gottes, das wir zu hören, dem wir im Leben und im Sterben zu vertrauen und zu gehorchen haben.“ Und dazu die Verwerfung: „Wir verwerfen die falsche Lehre, als könne und müsse die Kirche als Quelle ihrer Verkündigung außer und neben diesem einen Worte Gottes auch noch andere Ereignisse und Mächte, Gestalten und Wahrheiten als Gottes Offenbarung anerkennen.“ Damit war nicht nur die Abgrenzung gegen die dt. christl. Irrlehren vollzogen, sondern es war – was viel schwerer wog – unmittelbar der einzige Grund des Glaubens und der Kirche benannt. Ihm folgten auch die anderen Thesen. Der Herbst 1934 brachte noch weitere Entscheidungen. Anfang Oktober versammelte sich unter dem Eindruck der rigorosen Zwangsmaßnahmen des Reichskirchenregiments gegen Württemberg und Bayern die 2. Reichsbekenntnissynode in Berlin-Dahlem. Sie zog die praktischen Konsequenzen aus Barmen und kündigte den dt. christl. Kirchenleitungen den Gehorsam auf, verweigerte jede weitere Zusammenarbeit, bestellte ein eigenes Vorläufiges Kirchenregiment und forderte alle Gemeinden auf, sich in Zukunft allein an die Weisungen der Bekennenden Kirche zu halten (Kirchliches Notrecht). Kurz darauf, Ende Oktober, brach die Kirchenpolitik Müllers völlig zusammen. Hitler, der ständigen Streitereien in der ev. Kirche müde und in Sorge um außenpolitische Folgen, ließ die renitenten Bischöfe Wurm und Meiser und den hannoverschen Bischof Marahrens nach Berlin kommen und rehabilitierte sie damit in aller Öffentlichkeit. – Der Rechtswalter des Reichsbischofs trat zurück, die Eingliederungsgesetze wurden aufgehoben, Müller selbst war entmachtet. Für einen Augenblick konnte es scheinen, als hätte die Bekennende Kirche gesiegt.
3. Wertung
Der K. 1933/34 war ein Kampf ausschließlich um das —»Bekenntnis und die Ordnung der Kirche. Die Bekennende Kirche hat nie einen Zweifel daran gelassen, daß sie im übrigen politisch unbedingt loyal zu Führer und Reich stehe. Man hat ihr das in jüngster Zeit (s. u. IV C) vielfach zum Vorwurf gemacht, und in einem Punkt sicher mit Recht. Die sich formierende Bekennende Kirche hat, trotz ihres Kampfes gegen den Arierparagraphen in der Kirche, die exemplarische Bedeutung und Tragweite des nationalsozialistischen Antisemitismus nicht begriffen. Diese Schuld ist unabweisbar. Der Vorwurf, mit der Bekenntnisfrage das falsche Problem thematisiert zu haben (M. Jacobs), trifft die Bekennende Kirche dagegen nicht. Der Nationalsozialismus als politische Religion war von der Kirche aus nicht genauer zu treffen als dort, wo man ihm im Namen Gottes den Totalitätsanspruch auf den ganzen Menschen bestritt. In diesem Sinn war der Kampf um die Freiheit und Reinheit der ev. Verkündigung zugleich ein politischer Kampf gegen die tragenden Kräfte der nationalsozialistischen Herrschaft.
C. Die staatliche Kirchenpolitik 1935-1939
1. Die Einrichtung der Kirchenausschüsse
a) Die Bestellung des ,,Reichsministers für die kirchl. Angelegenheiten“. Nach dem Scheitern der Reichskirchenpläne erwog Hitler seit dem Jahreswechsel 1934/35 zwei Möglichkeiten. Die eine bestand in der strikten Trennung von Staat und Kirche und wurde v. a. von den weltanschaulichen Rigoristen in der Partei (A. Rosenberg u. a.) befürwortet. Die andere orientierte sich an einem staatskirchl. Modell, das dem Staat ein weitgehendes Aufsichtsrecht einräumen sollte. Diese Lösung wurde v. a. von staatl. Stellen unterstützt. Da gegen eine Trennung zu diesem Zeitpunkt zweifellos erhebliche rechtl. und sachl. Gesichtspunkte – nicht zuletzt das RK – sprachen, entschloß sich Hitler zu dem Versuch, die immer drängendere Kirchenfrage durch den Reichsminister ohne Geschäftsbereich Hanns Kerrl lösen zu lassen, dem er zu diesem Zweck die gesamten alten und neuen staatskircherechtl. Kompetenzen Preußens und des Reiches übertrug (Erlaß v. 16. 7. 1935). Diese persönliche Betrauung entsprach nicht nur Hitlers Führungsstil, sie ließ auch der Hoffnung Raum, der Staat würde durch den neuen Minister tatsächlich nur jene Rechtshilfe leisten, um die die Vorläufige Kirchenleitung der Bekennenden Kirche schon am 26. 1. 1935 gebeten hatte.
b) Kerrls Programm. Es ist kein Zweifel, daß Kerrl guten Willens an die Lösung seiner Aufgabe ging. Offiziell stützte er sich dabei gegenüber der Partei auf Art. 24 des Parteiprogramms (s. o. II A 2 b), wonach „der Schutz des positiven Christentums gewährleistet bleiben“ müsse (so am 8. 8. 1935 gegenüber den Vertretern der Länder). Persönlich glaubte er darüber hinaus an die Vereinbarkeit von Christentum und Nationalsozialismus und an eine Aufgabe der Kirchen auch im Dritten Reich. So suchte er die zerstrittene ev. Kirche auf dem Wege gütlicher Übereinkunft zu einer Einigung zu bringen. Nach gründl. Konsultationen erschien am 24. 9. 1935 das „Gesetz zur Sicherung der DEK“, das Kerrl ermächtigte, „zur Wiederherstellung geordneter Zustände in der DEK“ „Verordnungen mit rechtsverbindlicher Kraft zu erlassen“. In der 1. DVO vom 24. 9. 1935 kündigte er die Bildung eines Reichskirchenausschusses an, der die Leitung der DEK übernehmen sollte. Dabei verstand sich der Minister als „Treuhänder“, der Männer kirchl. Vertrauens zur selbständigen Leitung und Neuordnung der Kirche berief. Tatsächlich gelang es, aus den verschiedensten Gruppen der DEK Mitarbeiter zu gewinnen, an der Spitze den allseits geachteten ehem. westfälischen Generalsuperintendenten Wilhelm Zoellner. Der Aufruf, mit dem sich der neue Reichskirchenausschuß (und zugleich der Landeskirchenausschuß der ev. Kirche der ApU) am 17. 10. 1935 der kirchl. Öffentlichkeit vorstellte, zeigte freilich bereits die ganze Problematik dieses Versuchs. Dieser Aufruf sprach vom Evangelium von Jesus Christus als „der unantastbaren Grundlage der DEK“, bejahte aber zugleich „die nationalsozialistische Volkwerdung auf der Grundlage von Rasse, Blut und Boden“.
c) Erfolge der Ausschußpolitik. Trotz aller Schwierigkeiten gelang bis Ende des Jahres 1935 die Einrichtung von Kirchenausschüssen in einer ganzen Reihe von sog. „zerstörten“ Landeskirchen, in denen bisher neben dem dt. christl. Kirchenregiment ein Notkirchenregiment der Bekennenden Kirche fungiert hatte. Dies bedeutete die Entmachtung der dt. christl. Kirchenleitungen, die Aufhebung von Disziplinierungen und Willkürmaßnahmen, aber natürlich auch die Bestreitung der kirchenleitenden Funktionen der Organe der Bekennenden Kirche. In der Bekanntmachung zur 5. DVO vom 20. 12. 1935 verbot der Minister dementsprechend „die Ausübung kirchenregimentlicher und kirchenbehördlicher Befugnisse“ durch die „Vorläufige Kirchenleitung“ für die DEK, durch die „Bruderräte“ für die ApU, Sachsen, Nassau-Hessen u. Kurhessen-Waldeck.
2. Die Spaltung der Bekennenden Kirche
a) Der Kompromiß der 1. Vorläufigen Kirchenleitung. Schon sehr bald nach der Dahlemer Synode stellte sich heraus, daß von einer Einheit der Bekennenden Kirche kaum gesprochen werden konnte. Auf der einen Seite standen die sich zur Bekennenden Kirche rechnenden sog. intakten Landeskirchen Bayern, Württemberg und Hannover, deren Leitungen naturgemäß vor allem an einer Wahrung des kirchl. Bestandes liegen mußte, auf der anderen Seite gab es in den sog. zerstörten Landeskirchen, vor allem in Preußen, die Bruderräte, die gegen die noch im Amt befindlichen dt. christl. Kirchenleitungen die Dahlemer Beschlüsse ständig zu praktizieren hatten. Beide Richtungen zusammen bildeten die Bekennende Kirche; es lag jedoch auf der Hand, daß die verschiedenen Bedingungen, unter denen sie standen, und die daraus resultierenden verschiedenen Entscheidungen auf die Dauer eine gemeinsame Linie kaum zulassen würden. Immerhin gelang es am 20./21. 11. 1934, eine gemeinsame ,,Vorläufige Kirchenleitung der DEK“ (1. VKL) unter dem Vorsitz von Marahrens zu bilden, die freilich schon deutliche Züge eines Kompromisses trug (Austritt von Barth, Niemöller u. a. aus dem Reichsbruderrat).
b) Der Streit um die Kirchenausschüsse. Die latenten Spannungen in der Bekennenden Kirche kamen angesichts der Ausschußpolitik des Staates zum offenen Ausbruch. Während die intakten Landeskirchen, die keine Kirchenausschüsse besaßen, und einige Landesbruderräte der Bekennenden Kirche zur Zusammenarbeit mit den Ausschüssen neigten, erklärte v. a. der preuß. Bruderrat ein schroffes Nein. Am 3. 1. 1936 entschied sich der Reichsbruderrat für den kompromißlosen preuß. Kurs, während die Vorläufige Kirchenleitung diesem Beschluß die Anerkennung verweigerte. Damit war die Bekennende Kirche praktisch gespalten. Der Versuch, diese Spaltung auf der 4. (und letzten) Reichsbekenntnissynode im Februar 1936 in Oeynhausen zu überwinden, scheiterte. Die Bekennende Kirche zerfiel fortan in zwei Gruppen: in die „gemäßigte“ Gruppe der intakten Landeskirchen und einiger luth. Bruderräte, die sich schon sehr bald eine eigene Leitung gab (Bildung des „Rats der Ev. Luth. Kirche Dtschlds.“ am 18. 3. 1936), und in die „radikale“ Gruppe vornehmlich preuß. Bruderräte, die eine neue „Vorläufige Kirchenleitung“ (2. VKL, 12. 3. 1936) wählte.
c) Theol. Probleme. Es ging bei diesen Entscheidungen nur oberflächlich gesehen um Fragen der Organisation und des politischen und kirchenpolitischen Ermessens. In Wahrheit stand zur Diskussion, was Kirche sei. Indem Kerrl und die Kirchenausschüsse davon ausgingen, daß die Bekennende Kirche eine unter verschiedenen kirchl. Gruppen bilde, die es (unter Ausschluß der radikalen Dt. Christen) miteinander zu versöhnen gelte, bestritten sie den in Barmen und Dahlem erhobenen Anspruch der Bekennenden Kirche, die eine wahre ev. Kirche in Deutschland zu sein. War Kirche, so lautete die Alternative, bloß ein pluralistischer Zweckverband, oder war sie an das Bekenntnis gebundene und bekennende Gemeinschaft? Dietrich Bonhoeffer nahm im Juni 1936 in einem heftig umstrittenen Aufsatz „Zur Frage der Kirchengemeinschaft“ Stellung und erklärte darin: „Wer sich wissentlich von der Bekennenden Kirche in Deutschland trennt, trennt sich vom Heil. Das ist die Erkenntnis, die sich der wahren Kirche von jeher aufgezwungen hat.“ – Angesichts dieser grundlegenden theol. Differenzen war trotz aller Versuche an eine Vermittlung zwischen den beiden Gruppen nicht zu denken. Tatsächlich gelang erst in den letzten Kriegsjahren wieder eine Annäherung.
3. Das Scheitern der Ausschußpolitik
Die Spaltung der Bekennenden Kirche besiegelte zugleich das Schicksal der Kirchenausschüsse. Ihre Arbeit stand ohnehin unter dem wachsenden Druck kirchenfeindlicher Parteikreise, denen an einer „Befriedung“ der ev. Kirche immer weniger gelegen war. Der Kirchenminister aber verlor das Interesse an den Ausschüssen, als er sah, daß die beabsichtigte Einigung auf diesem Wege nicht zu erreichen war. Als daher der Reichskirchenausschuß im Dezember 1936 zugunsten von neun Bekenntnispfarrern gegen die dt. christl. Kirchenleitung in Lübeck Stellung nahm, versagte Kerrl ihm seine Unterstützung. Die Folge war der Rücktritt des Reichskirchenausschusses im Februar 1937.
4. Neue Pläne
a) Hitlers Wahlerlaß. Schon am Jahresende 1936 plante Kerrl ein neues VO-werk mit dem Ziel, die Staatsaufsicht über die Kirchen erheblich auszuweiten. Statt dessen bestimmte Hitler ohne Kenntnis Kerrls in einem Erlaß vom 15. 2. 1937, daß „nunmehr die Kirche in voller Freiheit… sich selbst die neue Verf. und damit eine neue Ordnung geben“ solle. Der Reichskirchenminister wurde dazu ermächtigt, „die Wahl einer Generalsynode vorzubereiten“. Ursache und Absicht dieses überraschenden Schrittes sind bis heute unbekannt. Der Erlaß löste in der ev. Kirche lebhafte Aktivitäten aus. Kerrl, ohnehin leidend, zog sich zurück und überließ die Führung der Geschäfte seinem Staatssekretär Muhs, der durch administrative Maßnahmen (System der Finanzabteilungen, 15. DVO vom 25.6.1937; Übertragung der Kirchenleitung auf die jur. Leiter der kirchlichen Verwaltungsbehörden, 17. DVO vom 10. 12. 1937), sowie durch hartes Vorgehen gegen die Bekennende Kirche in der ApU die Dinge in den Griff zu bekommen versuchte. Unter dem Eindruck dieser harten Politik unternahm es die gespaltene Bekennende Kirche noch einmal, die einheitliche Leitung wiederherzustellen (Kasseler Gremium, 6. 7. 1937). Das Unternehmen mißlang. Auch Hitlers Wahlerlaß wurde nicht durchgeführt.
b) Die letzten Versuche Kerrls. In der völlig verfahrenen Situation machte Kerrl seit Sommer 1938 einen neuen Versuch, doch noch zu einer „Befriedung der Kirche zu kommen. Freilich hatte er, wie alle staatl. Behörden, entsprechend der allg. Machtverschiebung im Reich inzwischen gegenüber der Partei entscheidend an Einfluß verloren. Sein Konzept blieb weiterhin die loyale, zentralistische Staatskirche, die er nun auf eine volkskirchl. Mitte und mit Hilfe der Laien bauen wollte. Im Oktober 1938 gelang es ihm, die wichtigsten Landesbischöfe zu einer scharfen Erklärung gegen die Bekennende Kirche (2. VKL) zu veranlassen. Dieser Erfolg ermutigte ihn, weiter an der Herstellung einer „Einheitsfront“ zu arbeiten, die in der Form eines Simultaneums dt christl. und nicht-dt. christl. Kirchenleitungen zusammenfassen sollte, während die Bekennende Kirche mit Gewalt ausgeschaltet werden sollte („5 Grundsätze“,26. 5. 1939). Alle diese Bemühungen erwiesen sich zunehmend als illusionär. Mit Kriegsbeginn wurde das Reichskirchenministerium auf seine Verwaltungsfunktionen reduziert. Kerrl starb 1941.
D. Der Widerstand gegen die nationalsozialistische Ideologie
1. Das Problem der doppelten Kirchenpolitik
Das Verwirrende für die Zeitgenossen wie für den Historiker des Kirchenkampfs war und ist die Doppelgesichtigkeit der nationalsozialistischen Kirchenpolitik. Während das Dritte Reich als Staat – zunächst durch das Reichsinnenministerium. dann durch den Reichskirchenminister – offenkundig die „Befriedung“ und Erhaltung der ev. Kirche als einer staatsloyalen Kraft anstrebte, ließen maßgebl. Kräfte in der Partei sehr bald erkennen, daß ihr Ziel die Vernichtung der christl. Kirchen und des Christentums in Dtschld. überhaupt war. Diese Widersprüchlichkeit war, wie die Akten der Obersten Reichsbehörden inzwischen gezeigt haben, nicht nur ein Schein, sondern politische Realität. Aus ihr lassen sich viele Probleme des Kirchenkampfs seit 1935 ableiten. Im Blick auf den staatl. Bereich war ein modus vivendi zumindest nicht ganz auszuschließen. So jedenfalls sahen es der Reichskirchenausschuß und später die sog. Kirchenführerkonferenz, die seit 1937 der wichtigste Partner des Reichskirchenministers wurde. Aber auch der radikale Flügel der Bekennenden Kirche erwog zu keinem Augenblick den scheinbar naheliegenden Schritt einer völligen Trennung vom Staat, sondern kämpfte im Gegenteil nach wie vor um ihre staatl. Anerkennung. Die Verweigerung der Mitarbeit in den Kirchenausschüssen durch die (2.) Vorläufige Kirchenleitung war keine Verweigerung der Mitarbeit mit dem Staat überhaupt, sondern bezog sich nur auf die Form des staatl. Vorgehens. Andererseits sahen sich die Kirchen in wachsendem Maße einer von der Partei getragenen öffentl. Kirchenfeindschaft gegenüber, die in zahlreichen Unterdrückungs- und Verfolgungsmaßnahmen ihren Ausdruck fand. Indem die Kirchen sich dagegen zur Wehr setzten, schienen sie zunächst nur sich selbst zu verteidigen, zumal sie ängstlich bemüht waren, den Unterschied zwischen ihrer nationalen und staatl. Loyalität und ihrem ideologischen Widerspruch zu betonen. Je mehr das Dritte Reich jedoch zum Weltanschauungsstaat wurde, um so mehr mußte sich der ideologische Widerspruch faktisch als politischer Widerstand auswirken; denn er stellte die Herrschaft Hitlers an ihrem entscheidenden Punkt in Frage, nämlich dem totalen Anspruch auf den ganzen Menschen. Die Kirchen haben sich in ihrer großen Mehrheit beharrlich geweigert, diese Konsequenzen zu sehen, vielmehr durch überschwengliche Bekundungen nationaler Solidarität den Konflikt zu überspielen versucht. Um so scharfsichtiger war die Partei, für die seit 1938 die Vernichtung von Christentum und Kirchen in Dtschld. zu einer Lebensfrage erklärt wurde. Daß dies weithin verborgen bleiben konnte, lag an der doppelten Kirchenpolitik, die Hitler wohl bewußt weiter betrieb. Während er bis 1938 die staatl. Richtung unterstützte, ohne doch die Partei zurückzuhalten, neigte er seit 1938 immer mehr zur harten Linie, wiederum jedoch ohne die staatl. Kirchenpolitik ganz zu liquidieren. So blieb das Ganze in einem Zwielicht, und Entscheidungen waren – wie auch ein Blick auf vergleichbare Situationen in der Gegenwart zeigt – schwieriger, als sie im Rückblick scheinen.
2. Der Kampf gegen das „Neuheidentum“
a) Die enthusiastische Bewegung. Im Sommer und Herbst 1933 erreichte die Begeisterung für den Nationalsozialismus und das neue Reich in beiden Kirchen einen Höhepunkt. Diese Begeisterung war u. a. auch eine Antwort auf die zweifellos vorhandenen religiös-enthusiastischen Elemente der Hitler-Bewegung, die ganz neue volksmissionarische Möglichkeiten zu eröffnen schienen. Z. T. verstand man das „Dritte Reich“ als Erfüllung der Zeiten (Joachim v. Fiore) und sah in ihm auf schwärmerische Weise Politik und Glauben neu verbunden. Namentlich die Thüringer Richtung der Dt. Christen und später die „Kommende Kirche“ des Bremer Bischofs Weidemann vertraten diese Überzeugungen und hielten – mit wachsender Anhängerschaft – bis zum Zusammenbruch des Dritten Reiches daran fest.
b) Die Auseinandersetzungen mit Rosenberg. Nach dem Sportpalastskandal (s. o. B 2 c) erlitt die allg. Begeisterung einen weiteren Rückschlag durch die Beauftragung A. Rosenbergs „mit der gesamten geistigen und weltanschaulichen Schulung und Erziehung der Partei“ (24. 1. 1934). Der Verfasser des „Mythus des 20. Jh.“ (1930, 193424 u. ö.) galt in beiden Kirchen mit Recht als Exponent der radikalen kir- chenfeindl. Kräfte in der NSDAP. Tatsächlich eröffnete Rosenberg, unterstützt von starken Kräften in der Partei, seit Jahresbeginn 1935 einen Propagandafeldzug gegen Kirche und Christentum. Zugleich entfaltete auch die völkisch-religiöse „Deutsche Glaubensbewegung“ (J. W. Hauer, v. Reventlow) eine lebhafte Tätigkeit. Dies führte zum ersten öffentl. und offiziellen Widerspruch durch ein „Wort der Vorläufigen Leitung der DEK an die Gemeinden“ vom 21. 2. 1935. Sehr viel eindeutiger noch war die Erklärung, die die Bekenntnissynode der ev. Kirche der ApU am 5. 3. 1935 in Dahlem beschloß und in der es nach einer Verurteilung der „rassisch-völkischen Weltanschauung“ hieß: „Das irdische Recht verkennt seinen himmlischen Richter und Hüter, und der Staat selbst verliert seine Vollmacht, wenn er sich mit der Würde eines ewigen Reiches bekleiden läßt und seine Autorität zu der obersten und letzten auf allen Gebieten des Lebens macht.“ Das Reichsinnenministerium, das bis Ende 1934 manche Interessen der Bekennenden Kirche anerkannt und z. T. sogar vertreten hatte, änderte daraufhin radikal seinen Kurs und ließ die Abkündigung als Angriff auf Staat und Partei staatspolizeilich verbieten. Die Mißachtung des Verbots führte zur zeitweiligen Verhaftung von mehr als 700 Pfarrern. Die daraufhin unmittelbar bevorstehende große Konfrontation jedoch wurde – wie auch in der Folgezeit – von beiden Seiten vermieden. Rosenberg verwies bei seinen weiteren Angriffen („An die Dunkelmänner unserer Zeit“, 1935; „Protestantische Rompilger“, 1937) nachdrücklich auf den „Privatcharakter“ seiner Ansichten, was insofern nicht ganz falsch war, als Hitler von einer neuen völkischen Religion dieses dilettantischen Zuschnitts tatsächlich wenig hielt. Andererseits betonten die Kirchen erneut den „Gehorsam gegen die Obrigkeit“, der auch angesichts von Verfolgung und Unterdrückung zu bewahren sei (3. Reichsbekenntnissynode in Augsburg, 4. – 6. 6. 1935).
c) Die Verschärfung des Kampfes. Die ideologischen Auseinandersetzungen wurden mit wechselnden Akzentuierungen bis zum Ende des Dritten Reiches weitergeführt. Den Schritt vom ideologischen Widerspruch zur unmittelbaren politischen Kritik vollzog zum ersten Mal die Denkschrift der (2.) Vorläufigen Leitung und des Rates der DEK an Hitler vom 28. 5. 1936. Auch hier wurde zunächst der Widerspruch zur nationalsozialistischen Weltanschauung formuliert; dann aber in einem Abschnitt „Sittlichkeit und Recht“ offen auch von der Beschwerung der Gewissen durch Judenhaß und Antisemitismus, durch den Mißbrauch des Eides, durch die Manipulationen der Wahlstimmen, durch die Konzentrationslager und die Rechtlosigkeit gegenüber dem Zugriff der Geheimen Staatspolizei gesprochen. Auch wenn diese Denkschrift Hitler selbst wahrscheinlich nicht erreichte, erregte sie durch eine zunächst unbeabsichtigte Veröffentlichung im Ausland erhebliches Aufsehen. Am 10. 7. 1936 entschloß sich auch der Reichskirchenausschuß zu einer – freilich sehr gemäßigten – Erklärung. Die klarste und schärfste Analyse der Situation legte G. Jacob auf der 4. Bekenntnissynode der ev. Kirche der ApU am 16. 12. 1936 in Breslau vor. In einem Vortrag „Kirche oder Sekte“ erklärte er: „Der heutige Staat als dogmatisch gebundener Staat kann sich … nicht mit der Loyalität seiner Bürger … begnügen … [Er] muß religiöse Entscheidung fordern, den Enthusiasmus und Fanatismus … Und der christliche Vorbehalt muß ihm als politische Opposition und als Verletzung seiner sakralen Grundlagen erscheinen …“
d) „Mit brennender Sorge“. Nachdem die kath. Bischöfe mehrfach, zuletzt in einer umfangreichen Denkschrift am 20. 8. 1936 ihre Beschwerden vorgetragen hatten, entschloß sich Anfang 1937 auch die Kurie zu einem öffentl. Wort über die Lage der kath. Kirche in Dtschld. Aufgrund einer Vorlage von Kardinal Faulhaber entwarf Kardinalstaatssekretär Pacelli die päpstl. Enzyklika „Mit brennender Sorge“, die Anfang März nach Dtschld. kam, insgeheim gedruckt und verteilt und am Palmsonntag, dem 21. März, von den Kanzeln aller kath. Kirchen verlesen wurde. Obwohl als Wort des Trostes und der Ermutigung für die dt. Katholiken formuliert, enthielt die Enzyklika eine so deutliche Kritik an der nationalsozialistischen Religionspolitik und damit am Nationalsozialismus selbst, daß ihre Wirkung weit über den Kreis der Adressaten hinausreichte. Wenn von einem „Vernichtungskampf“ die Rede war und von der „mehr oder minder öffentl. Vertragsverletzung“, die „von der anderen Seite“ „zum ungeschriebenen Gesetz des Handelns“ gemacht worden sei, so war klar, daß dieser Vorwurf nicht auf das RK beschränkt bleiben konnte. Auch die Verurteilung der nationalsozialistischen Weltanschauung, der Vorwurf der Unterdrückung gläubiger Katholiken und die Erinnerung an das Naturrecht als absolute Rechtsnorm waren deutlich genug. Trotzdem ließ auch die Enzyklika die Möglichkeit einer Unterscheidung zwischen der Reichsregierung und den kirchenfeindlichen Maßnahmen des Nationalsozialismus zu, weil Pius XI. trotz aller Bedenken entschlossen war, am Konkordat festzuhalten. Hitler wurde von der Veröffentlichung der Enzyklika völlig überrascht. Die Gestapo vermochte die Verbreitung nicht mehr zu verhindern. Bes. erbittert zeigte sich der Reichskirchenminister. Seine ohnedies schwierige Stellung zwischen den renitenten Kirchen und der wachsenden Kirchenfeindschaft der Partei wurde durch den Schritt der Kurie weiter geschwächt. So war es nicht überraschend, daß er – entsprechend seinen Plänen zur Verstärkung der Staatsaufsicht über die ev. Kirche – mit dem Gedanken umging, das RK für hinfällig erklären zu lassen und dadurch seine Position gegenüber der kath. Kirche zu stärken. Aber Hitler wollte auch hier den endgültigen Bruch vermeiden, und da er sich in diesem Wunsch mit der Kurie begegnete, blieb das RK offiziell unangetastet. Über die grds. unaufhebbare Feindschaft zwischen Nationalsozialismus und Christentum aber waren für Klarblickende auf beiden Seiten immer weniger Zweifel möglich.
E. Der Weg zur „Endlösung“ der Kirchenfrage
1. Der Fall Niemöller
Es ist schwer, die Bedeutung des kirchl. Widerstandes gegen die nationalsozialistische Ideologie für die Gesch. des Dritten Reiches zu beurteilen. In neueren Darstellungen wird er i. a. gering veranschlagt oder fehlt völlig. Geht man dagegen von der Reaktion der Partei aus, so scheint die Kirchenfrage ein erhebl. Gewicht besessen zu haben. Dies hatte mehrere Gründe. Die Partei sah ganz richtig, daß sich um die Kirchen tatsächlich eine ideologische Renitenz sammelte. Dies war um so leichter, als die nationale Zuverlässigkeit und die staatl. Loyalität der Kirchen aufs ganze gesehen kaum in Zweifel zu ziehen waren. Die Gesetze reichten auch in ihrer extremen Auslegung kaum aus, um den ideologischen Widerstand strafrechtlich zu fassen. Dazu kam, daß die Partei im Zweifel war, wie weit und tief die Anhängerschaft der Kirchen im Volk wirklich reichte. All dies wurde deutlich im Prozeß gegen Martin Niemöller im Februar 1938. Die außerordentl. Aufmerksamkeit, mit der dieser Prozeß im In- und Ausland verfolgt wurde, und die bedeutenden Leumundszeugen aus Staat, Militär und Wissenschaft wiesen auf die große Bedeutung hin, die der Kirchenfrage für die Einschätzung des Dritten Reiches allg. zugemessen wurde. Das Gerichtsurteil vom 2. 3. 1938 kam praktisch einem Freispruch gleich. Daraufhin griff Hitler persönlich ein und ordnete die Inhaftierung Niemöllers in einem Konzentrationslager an, wo er als „persönlicher Gefangener des Führers“ bis zum Kriegsende blieb. Dies war zweifellos eine Reaktion auf die anhaltende ideologische Renitenz der Kirchen und bedeutete eine Wende in der nationalsozialistischen Kirchenpolitik. Während Himmler und Heydrich den Apparat der Politischen Polizei und des Sicherheitsdienstes immer stärker für die Überwachung und Unterdrückung der Kirchen als unmittelbarer weltanschaulicher Gegner einsetzten (1936 Einrichtung eines Amtes „Kirchen, Sekten, Emigranten, Juden, Logen“ beim Hauptamt Sicherheitspolizei; später Amt IVB „Politische Kirchen, Sekten, Freimaurer, Juden“ im Reichssicherheitshauptamt), begann Martin Bormann systematisch auf die staatskirchenrechtl. Liquidierung der Kirchen hinzuwirken. Obwohl Kerrl noch immer an seinem staatskirchl. Modell festhielt und die Kirchen mit allen Mitteln auf seinen Kurs zu bringen versuchte, begann sich das zunehmende Gewicht der Partei jetzt deutlich auszuwirken.
2. Die neue Kirchenpolitik in Österreich
Im strikten Gegensatz zu Kerrl vertrat Bormann eine Trennung von Staat und Kirche mit dem Ziel, durch Entzug aller staatl. Privilegien, durch Dezentralisierung und Privatisierung die Kirchen in privatrechtl. Vereine bes. Art umzuwandeln, die leicht zu beherrschen waren und zu gegebener Zeit liquidiert werden konnten. Die Möglichkeit einer Initiative in dieser Richtung ergab sich für Bormann zum ersten Mal mit der Besetzung Österreichs im März 1938. Während die österr. Bischöfe noch den Anschluß begrüßten, die hervorragenden Verdienste der nationalsozialistischen Bewegung „auf dem Gebiete des völkischen und wirtschaftl. Aufbaus“ und bei der Abwehr „des alles zerstörenden gottlosen Bolschewismus“ priesen und auch die ev. Kirche sich ähnlich äußerte, arbeitete Bormann bereits an einem völlig neuen Rechtsstatus für beide Kirchen im „konkordatsfreien Raum“ der „Ostmark“. Als es ihm nach langen Auseinandersetzungen gelungen war, Kerrls Kompetenzen auf das Altreich zu beschränken, erschien das ,,Gesetz über die Erhebung von Kirchenbeiträgen im Lande Österreich“ vom 28. April 1939, das Bormanns Vorstellungen weitgehend verwirklichte. Dieses Gesetz berechtigte die „kath. Kirche, die ev. Kirche Augsburgischen und Helvetischen Bekenntnisses und die altkath. Kirche in der Ostmark“ zur Erhebung von „Kirchenbeiträgen“. Als beitragspflichtig galten nur die volljährigen Mitglieder. Beitragsordnung und Beitragshöhe wurden „staatsaufsichtlicher Genehmigung“ unterworfen; ebenso die Verwendung der Mittel. Zugleich wurden sämtl. staatl. Leistungen für die Kirche gestrichen. In einem geheimen Rundschreiben erläuterte Bormann den Reichs- und Gauleitern den Sinn der neuen Regelung. Zum ersten Mal sei hier eine völlige Trennung von Staat und Kirche erreicht, allerdings nicht im traditionellen Sinne eines gleichberechtigten Nebeneinander, vielmehr sei die Kirche dem Staat vermögensrechtlich unterstellt und habe lediglich in ihrem eigenen Aufgabengebiet eine gewisse Selbständigkeit. Allerdings – das war bezeichnend für die unklare Lage – gelang es Bormann trotz ständigen Drängens nicht, Hitler ganz für seine radikale Linie zu gewinnen. Als er im Mai 1939 zusammen mit dem bad. Gauleiter den Versuch unternahm, die österr. Regelung auf Baden zu übertragen, gelang es dem Einspruch des Reichskirchenministers, der dabei auf mögliche schwerwiegende Komplikationen wegen der Konkordate und Kirchenverträge hinwies, dieses Vorhaben zu vereiteln. Tatsächlich ist der staatskirchenrechtl. Status beider Kirchen im Altreich bis zum Zusammenbruch grds. nicht angetastet worden.
3. Der „Reichsgau Wartheland“
Da Bormann im Altreich die Durchführung seines Programms zunächst noch verwehrt war, konzentrierte er sein Interesse auf die konkordatsfreien Gebiete, und hier vor allem auf den 1939 neugeschaffenen „Reichsgau Wartheland“, der aus dem Gebiet der früheren preuß. Provinz Posen gebildet worden war. Dessen Gauleiter und Reichsstatthalter A. Greiser war bereit, seinen Gau in jeder Hinsicht – gerade auch in kirchenpolitischer – als Mustergau im Sinne der Politik der Parteikanzlei zu führen. Als ziviler Stellvertreter fungierte der frühere „Rechtswalter“ des Reichsbischofs, A. Jäger, der für die Eingliederungspolitik des Jahres 1934 verantwortlich gewesen war. Der neue Gau wurde nicht nur als konkordats- und vertragsfreies Gebiet, sondern schlechthin als „rechtsfreier Raum“ betrachtet. Dementsprechend begann der Reichsstatthalter in allen Bereichen neues nationalsozialistisches Recht zu setzen. Hier aber traten nun die eigentlichen Intentionen der Bormannschen Kirchenpolitik klar zutage. Zunächst übernahm der neue Gau noch – wenn auch schon deutlich verschärft – das ostmärkische Beitragsgesetz, das am 14. März 1940 in Kraft trat. Aber schon im Juli wurden neue kirchenpolitische Leitlinien bekannt („13 Punkte“). Sie bestimmten u. a.: „1. Es gibt keine Kirchen mehr im staatl. Sinne, sondern es gibt nur noch religiöse Kirchengesellschaften im Sinne von Vereinen … 4. Es bestehen keine Beziehungen mehr zu Gruppen außerhalb des Gaues … 5. Mitglieder können nur Volljährige durch schriftl. Beitrittserklärung werden … 6. Alle konfessionellen Untergruppen, Nebenorganisationen (Jugendgruppen) sind aufgehoben und verboten … 12. Die Vereine dürfen sich nicht in der Wohlfahrtspflege betätigen, dies steht einzig und allein der NSV zu … 13. In den Vereinen dürfen sich die Geistlichen nur aus dem Warthegau betätigen. Dieselben sind nicht hauptamtlich Geistliche, sondern müssen einen Beruf haben.“ Über die Bedeutung dieser „13 Punkte“ konnte von Anfang an kein Zweifel bestehen. Sie sollten auf dem Wege über eine Sondergesetzgebung, wie sie ähnlich seit 1933 gegenüber den Juden angewandt worden war, die Liquidierung der christlichen Kirchen im Warthegau einleiten. Ihre Rechtsform erhielten die „13 Punkte“ in der „VO über religiöse Vereinigungen und Religionsgesellschaften im Reichsgau Wartheland“ vom 13. September 1941. Darin war für die „Posener evangelische Kirche deutscher Nationalität“ ebenso wie für die anderen ev. Kirchen und die „röm.-kath. Kirche dt. Nationalität“ im „Reichsgau Wartheland“ der neugeschaffene Status einer „jur. Person des privaten Rechts“ vorgesehen, die rechtl. Umschreibung der völligen Auslieferung der Kirche an den Willen des nationalsozialistischen Staates.
4. Die verschobene „Endlösung“
Spätestens seit 1941 war sich die nationalsozialistische Führungsspitze wegen der ideologischen Renitenz der Kirchen über die Notwendigkeit der Vernichtung des Christentums in Dtschld. im klaren. In einem Rundschreiben Bormanns vom 9. 6. 1941, das an alle Gauleiter des Reiches gerichtet war, auf Befehl Hitlers aber zurückgezogen werden mußte, schrieb der inzwischen zum mächtigsten Mann in der Partei aufgerückte Leiter der Parteikanzlei, Christentum und Nationalsozialismus seien schlechterdings unvereinbar. Erst wenn die Einflußmöglichkeiten der Kirchen restlos beseitigt seien, habe die nationalsozialistische Volksführung den vollen Einfluß auf alle Volksgenossen. „Erst dann sind Volk und Reich für alle Zukunft in ihrem Bestände gesichert.“ Es ist sicher kein Zufall, daß Hitler bei seinen zahlreichen Äußerungen zu diesen Fragen in den Tischgesprächen von 1941/42 ganz ähnliche Formulierungen gebrauchte. So meinte er am 13. 12. 1941: „Der Krieg wird ein Ende nehmen. Die letzte große Aufgabe unserer Zeit ist dann darin zu sehen, das Kirchenproblem noch zu klären. Erst dann wird die dt. Nation ganz gesichert sein.“ Auch in der SS wurde die Endabrechnung vorbereitet. Auf einer Arbeitstagung aller Kirchensachbearbeiter beim Reichssicherheitshauptamt am 22. und 23. September 1941 erklärte SS-Brigadeführer Müller, es sei nunmehr erforderlich, daß den Kirchen eine geschlossene Front von Sachbearbeitern gegenübertrete. „Der Gruppenführer hat daher endgültig entschieden, daß für die Zukunft eine geschlossene Bekämpfung des gefährlichsten aller gefährlichen Gegner durch die staatspolizeilichen Stellen erfolgen muß. Die politische Kirche übernimmt heute die Rolle, die die Spartakisten und Marxisten von 1918 spielten. Für diese Haltung ist den politischen Kirchen einst die Rechnung zu präsentieren. Wir haben daher mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln dieses Material zusammenzutragen.“ Diese Äußerungen lassen keinen Zweifel am Vernichtungswillen des Dritten Reiches zu. Taktische Rücksichten geboten freilich seine Zurückstellung bis zum Kriegsende. So wurde durch den Krieg noch einmal mit dem Einverständnis beider Seiten die große Konfrontation verhindert.
F. Die Auswirkungen des Krieges
Der Krieg wirkte sich auf den Kirchenkampf in dreifacher Hinsicht aus. Zunächst schienen Hitlers „Burgfrieden“ und die Notwendigkeit nationaler Solidarität eine neue Chance für ein positives Verhältnis von Staat und Kirche zu eröffnen. Andererseits machte gerade der Krieg den Totalitätsanspruch der nationalsozialistischen Herrschaft und ihren verbrecherischen Charakter so deutlich, daß Widerspruch und Widerstand in beiden Kirchen wuchsen. Endlich erzwang der Druck der Verhältnisse in der ev. Kirche ein Zusammenrücken, das die Voraussetzungen für die kirchl. Entwicklung in der Nachkriegszeit schuf.
1. Der „Burgfrieden“
a) Hitlers Stillhaltebefehl. Bei Kriegsbeginn verbot Hitler „jede Aktion gegen die kath. Und ev. Kirche für die Dauer des Krieges“. Das Verbot bezog sich, wie die Kirchenpolitik im Warthegau zeigte (s. o. E 3), nur auf das sog. Altreich, wirkte sich tatsächlich gegen große und spektakuläre Aktionen aus, verhinderte aber nicht eine konsequente Politik der Abschnürung und Unterdrückung kirchlicher Tätigkeiten unter dem Vorwand von Kriegsnotwendigkeiten.
b) Im Zeichen der nationalen Solidarität. Der „Burgfrieden“ ermöglichte es führenden Kreisen in beiden Kirchen, unter Zurückstellung aller Bedenken zur nationalen Solidarität aufzurufen. Die moralische Unterstützung des Krieges war und blieb bis weit in die oppositionellen Kreise der Kirchen hinein ein Gebot der Stunde. So traten nicht nur die offiziellen Vertretungen der Kirchen – der dt. Episkopat und der neugeschaffene Geistl. Vertrauensrat der DEK – in die Mahnung zum „Gehorsam gegen den Führer“ und in die „Fürbitte für Führer und Reich“ ein; auch etwa der 1938 aus seiner Diözese vertriebene Bischof von Rottenburg, Sproll, erflehte Gottes Segen für alle, die dem Aufruf des Führers gefolgt waren, und Martin Niemöller meldete sich aus dem Konzentrationslager freiwillig zur Kriegsmarine. Als der Feldzug gegen Rußland begann, erließen Kirchenführer beider Konfessionen Aufrufe zum Kampf gegen den Bolschewismus; der Geistl. Vertrauensrat der DEK mit einer Botschaft, in der der Hoffnung Ausdruck gegeben wurde, daß „in ganz Europa unter Ihrer [Hitlers] Führung eine neue Ordnung erstehe und aller inneren Zersetzung, aller Beschmutzung des Heiligsten, aller Schändung der Gewissensfreiheit ein Ende gemacht werde“. Daß die dt.christl. Kirchenleitungen diese Tonart bis zum Ende durchhielten, war nicht erstaunlich. Aber beschämend war es, daß der Geistl. Vertrauensart, dem der hannoversche Bischof Marahrens angehörte, nach dem Attentat vom 20. Juli 1944 ein Telegramm an Hitler richtete, in dem es hieß: „In allen ev. Kirchen Dtschlds. wird heute im Gebet der Dank zum Ausdruck kommen für Gottes gnädigen Schutz und seine sichtbare Bewährung …“ Sehr viel kritischer dagegen äußerte sich der württ. Landesbischof Wurm, der mehr und mehr zum tatsächl. Sprecher der DEK gegenüber dem Staat wurde.
- Das Vorrücken der Partei. Trotz Burgfrieden und nationalen Solidaritätsbekundungen führte v. a. Bormann seinen Kampf gegen die Kirchen fort. Schon 1941 erreichten die Unterdrückungsmaßnahmen einen neuen Höhepunkt, um freilich von da an hinter den Erfordernissen des Krieges zurückzutreten. Die auch im Altreich sehr schnell bekanntgewordenen „13 Punkte“ (s. o. E 3) ließen Illusionen über das den Kirchen zugedachte Schicksal immer weniger zu. Dies verstärkte die Entschlossenheit zum Widerstand wie den Willen zur Einigung.
2. Widerspruch und Widerstand
a) Die Predigt im Kriege. Eine nationale Predigt wie im 1. Weltkrieg gab es im 2. Weltkrieg nicht. Vielmehr zeigen die Berichte des Sicherheitsdienstes, daß v. a. in der zweiten Kriegshälfte vielfach mit spürbarer Zurückhaltung gegenüber der nationalsozialistischen Propaganda gepredigt wurde. Auch wenn nur selten offener Widerspruch laut wurde, wurde diese Zurückhaltung i. d. R. wohl zu Recht als ein Zeichen der ideologischen Renitenz gewertet, mit der die nationalsozialistische Führung je länger um so weniger fertig zu werden vermochte (s. o. D 2 c, d). Als eine Anleitung zur Predigt kann man die Hirtenbriefe von Wurm werten, in denen nachdrücklich von Schuld und Sühne die Rede war: Unser Volk „hat große Schuld auf sich geladen auch durch die Art, wie der Kampf gegen Angehörige anderer Rassen und Völker geführt worden ist … . Können wir uns wundern, wenn wir das nun auch zu verspüren bekommen? Auch wenn wir’s nicht gebilligt haben, so haben wir doch oft geschwiegen, wo wir hätten reden sollen! So empfinden heute weite Kreise, bes. aber die Christen in unserem Volk …“ (1. 10. 1943).
b) Der Widerstand gegen das Euthanasieprogramm. Einer der Punkte, an dem die Kirchen zum erstenmal öffentl. Anklage erhoben, war die Ermordung der Geisteskranken, die Hitler im Oktober 1939 befohlen und die bis 1941 bereits über 70 000 Opfer gefordert hatte. Da viele Geisteskranke in kirchl. Anstalten untergebracht waren, erfuhren die Kirchenleitungen relativ früh und zuverlässig von diesen Plänen. Seit Juli 1940 protestierte u. a. Wurm in zahlreichen Schreiben an Staats- und Parteistellen gegen die „planmäßige Ausrottung schwacher und gebrechlicher Volksgenossen“. Der Bischof von Münster, Graf Galen, teilte im August 1941 seiner Gemeinde von der Kanzel aus mit, daß er gegen die Verantwortlichen Anzeige wegen Mordes nach § 211 StGB erstattet habe. Diese Proteste und Anklagen hatten tatsächl. Erfolg. Ende 1941 wurde das sog. Euthanasieprogramm erheblich eingeschränkt und schließl, ganz eingestellt.
c) Das Versagen in der Judenfrage. Kaum nennenswert, gemessen am Ausmaß des Verbrechens, waren die Versuche, dem Massenmord an den Juden und den Untaten in den besetzten Gebieten, namentlich im Osten, aktiv entgegenzutreten (nationalsozialistische Gewaltverbrechen). Geschickte Vertuschung und rigorose Verfolgung durch den Staat begegneten sich mit dem Willen der Kirchen, möglichst wenig zu sehen und zu hören, zumal sie in der Judenfrage kaum auf Rückhalt in den Gemeinden, geschweige denn im Volk zählen konnten (—(Judenfeindschaft). So blieben alle Hilfsversuche im Grunde Einzelunternehmungen, die oft genug nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland mit Unverständnis und Feindschaft zu kämpfen hatten. Fast alle Mitarbeiter der Hilfsorganisationen kamen schon 1940 in Konzentrationslager, nur wenige erlebten das Kriegsende. Als Ende Juli 1941 die „Endlösung“ der Judenfrage beschlossen und kurz darauf das Tragen des „Judensterns“ auch im Altreich befohlen wurde, reagierte die Kirchenkanzlei der DEK mit einem Rundschreiben an die Obersten Kirchenbehörden, „geeignete Vorkehrungen zu treffen, daß die getauften Nicht-Arier dem kirchl. Leben der dt. Gemeinden fernbleiben“. Kardinal Bertram riet dem Episkopat, „erst wenn sich größere Schwierigkeiten durch den Kirchenbesuch der nicht-arischen Katholiken ergeben sollten“, „mit den kath. Nicht-Ariern selbst die Abhaltung von Sondergottesdiensten zu erwägen“. Erst im September 1943 wagte es der dt. Episkopat, in einem Hirtenbrief die Tötung Unschuldiger zu verurteilen, und vier Wochen später folgte mit fast gleichem Wortlaut die 12. Bekenntnissynode der Ev. Kirche der ApU in Breslau mit einer „Handreichung an die Pfarrer und Ältesten zum fünften Gebot“ (16./17. 10. 1943).
d) Der politische Widerstand. Am politischen Widerstand i. e. S. haben die beiden Kirchen nicht teilgenommen, obwohl zahlreiche persönliche Verbindungen bestanden. Dabei verband sich die grds. Überzeugung, daß die Kirche kein Mandat zur Verschwörung habe, mit den praktischen Bedingungen der Volkskirche und kirchenpolitischen Rücksichtnahmen. So blieben Verschwörer wie der ev. Pfarrer Dietrich Bonhoeffer und der Jesuitenpater Alfred Delp in beiden Kirchen Außenseiter. Das wird heute vielfach als ein entscheidendes Versagen der Kirchen gewertet. Gerade angesichts der komplexen Gesch. des Kirchenkampfs bleibt jedoch die Frage, die H. Rothfels schon 1948 formulierte: „ob die Kirchen nicht dadurch, daß sie innerhalb ihres eigensten Bereiches sich zur Wehr setzten, die Kräfte des Widerstandes mit einem härteren Kern und einer schärferen Schneide versahen, als irgendeine äußere Revolte es hätte tun können.“ Die christl. Überzeugungen, die bei Verschwörern aus den verschiedensten Widerstandsgruppen schließlich zum aktiven Widerstand führten, könnten diese Annahme bestätigen.
3. Das. Einigungswerk
Unter dem wachsenden Druck, dem sich die ev. Kirche ausgesetzt sah, unternahm Landesbischof Wurm seit November 1941 einen neuen Versuch, die zerstrittenen Richtungen der Kirche zu einigen. Mit Zustimmung der Kirchenführerkonferenz, der Bruderräte und des Lutherrates kam es zu langwierigen Verhandlungen, an deren Ende Ostern 1943 die Veröffentlichung von 13 Sätzen über ,,Auftrag und Dienst der Kirche“ stand. Sie sollten in Anknüpfung an die Erkenntnisse von Barmen (s. o. B 2 d) auf der Grundlage von Schrift und Bekenntnis nach außen als Richtschnur für die „Haltung gegenüber weiteren Eingriffen des Staates gelten“, nach innen „eine einheitliche geistl. Führung des Amtes und der Kirche“ (Wurm) gewährleisten. Die „13 Sätze“ fanden eine überraschend breite Zustimmung. Auch wenn aus äußeren und inneren Gründen eine Zusammenarbeit auf ihrer Grundlage bis zum Kriegsende kaum mehr erfolgte, besteht kein Zweifel, daß das Einigungswerk für die kirchl. Neuordnung nach dem Krieg eine entscheidende Bedeutung gewann. Das galt sowohl für die Übernahme des Kirchenregiments in den „zerstörten“ Landeskirchen, wo Vertreter der Bruderräte mit Männern des vor 1933 bestehenden Kirchenregiments zusammenwirkten, wie auch für die Bildung der EKD, die ebenfalls von der breiten Basis des Einigungswerkes her konzipiert und schließlich auch durchgesetzt wurde.
III. Die Anfänge der EKD
Die Fronten und Fragestellungen des Kirchenkampfs blieben bis zum Ende der 60er Jahre in der EKD lebendig. Umstritten war v. a. die Frage nach den theol. und politischen Konsequenzen des Kirchenkampfs Aber auch die grundlegenden Entscheidungen über die Neuordnung der ev. Kirche nach dem Krieg unterlagen lange Zeit lebhafter Kritik, weil man ausschließlich die Kräfte der Restauration zum Zuge gekommen sah (H. Diem, H. J. Iwand, E. Wolf u. a.). Tatsächlich jedoch hat eine Alternative „Restauration oder Neuanfang“ (H. Diem, 1948) in Wirklichkeit nie bestanden. Vielmehr wird man der Entwicklung – auch im Blick auf die Bekennende Kirche – eine innere Konsequenz nicht absprechen können.
A. Die Konferenz von Treysa
Vom 27. bis 31. 8. 1945 versammelten sich auf Einladung von Landesbischof Wurm Vertreter der meisten ev. Landeskirchen und der wichtigsten kirchl. Gruppierungen im hess. Treysa, um über den zukünftigen Weg der ev. Kirche zu beraten. Die Lage war außerordentl. kompliziert, zumal die schwierigen äußeren Umstände eine vorherige Verständigung nahezu unmöglich gemacht hatten. Die Vertreter des Lutherrats (s. o. C 2 b) waren in der Hoffnung und mit der Absicht angereist, auf einer Vorkonferenz die „Ev.-Luth. Kirche Dtschlds.“ gründen und damit zugleich die Gestalt der zukünftigen EKD im Sinne einer konfessionellen Konföderation („Drei-Säulen- Theorie“) präjudizieren zu können. Dieser Plan scheiterte in letzter Stunde am Widerspruch Wurms. Ganz im Gegensatz dazu vertrat Martin Niemöller im Namen des neu konstituierten „Bruderrates der EKD“ die Überzeugung, daß nun i. S. von Barmen und Dahlem „von Grund auf ein Neues“ gebaut werden müsse: „Wir wollen eine Kirche aus lebendigen Gemeinden, und daß die Kirche Gemeinde ist, soll auch in ihrem Aufbau und in ihrer Organisation zum Ausdruck kommen.“ Aber der Rückgriff auf die Anfangszeit des Kirchenkampfs konnte nicht gelingen. Vielmehr zeigte sich, daß mit dem Einigungswerk eine Vorentscheidung getroffen worden war, über die sich keine Gruppe mehr hinwegsetzen konnte. Tatsächlich bedeutete das Einigungswerk, daß schon im Kriege und mit ausdrücklicher Zustimmung der Bekennenden Kirche die strenge bekenntniskirchl. Position aus den ersten Jahren des Kirchenkampfs aufgegeben worden war. Mit der Unterschrift unter die „13 Sätze“ waren die Bruderräte zu einer wieder stärker volkskirchl. orientierten Mittelposition zurückgekehrt, eine Entscheidung, die nach 1945 ihren Einzug in die Kirchenleitungen ermöglichte. Die Behauptung, die Bekennende Kirche sei nach dem Kriege im Kampf mit einer übermächtigen Restauration unterlegen, entspricht nicht der Wahrheit. Die wichtigsten Entscheidungen von Treysa waren bereits 1943 gefallen. Auf der Linie des Einigungswerkes lag auch die der Konferenz vorgelegte „Vorläufige Ordnung der EKD“, die einerseits die Selbständigkeit der Landeskirchen garantierte, andererseits dem Willen zur Einheit i. S. der Bruderräte durch die Konstituierung eines Rates als oberstem Leitungsorgan Ausdruck verlieh. Die personelle Zusammensetzung des zwölfköpfigen Gremiums entsprach dem konfessionellen und kirchenpolitischen Kräftebild. Die GO der EKD von 1948 brachte gegenüber diesen Entscheidungen keine grds. Veränderungen mehr.
B. Die Stuttgarter Schulderklärung
Während die Entscheidungen von Treysa die mit Barmen und Dahlem verknüpften Erwartungen hinsichtl. der Rechtsgestalt der Kirche zweifellos nicht erfüllten, zeigte der neue Rat auf seiner 2. Sitzung am 18./19. 10. 1945 in Stuttgart, daß der Geist der ev. Kirche sich durch den Kirchenkampf grundlegend verändert hatte. Gegenüber einer Delegation von Vertretern des ÖRK erklärte der Rat mit einer berühmt gewordenen Formulierung: „Durch uns ist unendliches Leid über viele Länder und Völker gebracht worden. Was wir unseren Gemeinden oft bezeugt haben, das sprechen wir jetzt im Namen der ganzen Kirche aus: Wohl haben wir lange Jahre hindurch im Namen Jesu Christi gegen den Geist gekämpft, der im nationalsozialistischen Gewaltregiment seinen furchtbaren Ausdruck gefunden hat; aber wir klagen uns an, daß wir nicht mutiger bekannt, nicht treuer gebetet, nicht fröhlicher geglaubt und nicht brennender geliebt haben.“ Die Bedeutung dieser inner- u. außerkirchl. alsbald lebhaft umstrittenen Schulderklärung lag in einem Dreifachen: 1. Sie stellte die gemeinsame Basis für die Arbeit des Rates her und markierte innerkirchl. unübersehbar die Entschlossenheit zu einem neuen Anfang. 2. Die Stuttgarter Schulderklärung war das erste in einer langen Reihe von Worten, in denen die ev. Kirche ihre bes. Verantwortung für das politische Geschehen in Dtschld. wahrnahm. Es war kein politisches Wort, auch wenn es vielfach so mißverstanden wurde, aber es war ein Wort mit politischen Wirkungen. 3. Mit der Stuttgarter Schulderklärung waren die Brücken zur Ökumene geschlagen und damit – 4 Monate nach dem Zusammenbruch – die Möglichkeiten von Begegnungen eröffnet, die dem Abbau des Hasses in der Welt dienen sollten und dienten. Die Stuttgarter Schulderklärung ist ein unmittelbares Ergebnis des Kirchenkampfs Sie hat, wenn auch gewiß nicht unumstritten, den Geist der EKD in der Nachkriegsgesch. geprägt und sich in der Folgezeit in zahlreichen Äußerungen niedergeschlagen; am unmittelbarsten vielleicht in der Denkschrift „Die Lage der Vertriebenen und das Verhältnis des dt. Volkes zu seinen östlichen Nachbarn“ vom 1. 10. 1965.
C. Das Darmstädter Wort des Bruderrats
Trotz der gemeinsamen Erklärung von Stuttgart blieben die politischen Konsequenzen aus dem Kirchenkampf in der ev. Kirche umstritten. Auf der einen Seite standen die eher konservativ orientierten luth. Kirchen, die im Kirchenkampf v. a. eine Erneuerung und Verlebendigung des Bekenntnisbewußtseins sahen. auf der anderen Seite vertrat der Bruderrat die Überzeugung, das Versagen der Kirche im Kirchenkampf nötige zu einer tiefgreifenden Buße und Wandlung, die mit der Stuttgarter Erklärung gerade erst begonnen worden sei. In einem „Wort des Bruderrats der EKD zum politischen Weg unseres Volkes“ vom 8. 8. 1947 (Darmstädter Wort) gab er dieser Überzeugung Ausdruck. Ausgangspunkt war „das Wort von der Versöhnung der Welt mit Gott in Christus“, das aber weder gehört noch ausgerichtet werden könne, wenn „wir uns nicht durch Jesus Christus, den guten Hirten, heimrufen lassen auch von allen falschen und bösen Wegen, auf welchen wir als Deutsche mit unserem politischen Wollen und Handeln miteinander in die Irre gegangen sind“. Im einzelnen nannte das Wort dazu „den Traum einer besonderen dt. Sendung“, das Bündnis der Kirche mit den konservativen Mächten, die falsche soziale und weltanschauliche Frontenbildung und die Weigerung, die Mahnung des Marxismus zu begreifen und „die Sache der Armen und Entrechteten“ „zur Sache der Christenheit“ zu machen. In deutlichem Widerspruch zur Frontenbildung des „Kalten Krieges“ warnte das Wort vor der Parole „Christentum und abendländische Kultur“ und forderte statt dessen „Umkehr zu Gott und Hinkehr zum Nächsten in der Kraft des Todes und der Auferstehung Jesu Christi“. Das Wort führte nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern auch im Bruderrat selbst zu lebhaften Auseinandersetzungen, die in einem erklärenden und verdeutlichenden Kommentar aufgenommen wurden (J. Beckmann, H. Diem, M. Niemöller, E. Wolf). Mit dem „Darmstädter Wort“ war eine Position abgesteckt. die innerhalb der ev. Kirche neu war und mit Recht als ein Erbe des Kirchenkampfs angesehen wurde. Sie als einzig legitimes Erbe des Kirchenkampfs zu beanspruchen verbietet jedoch die Tatsache, daß maßgebliche Mitglieder der Bekennenden Kirche einen anderen Weg für richtig hielten (H. Ehlers, H. Asmussen, E. Osterloh u. a.).
D. Rechtstheologie und Rechtspraxis
Als ein wesentl. Ertrag des Kirchenkampfs sind lange Zeit v. a. neue Einsichten in Rechtsstellung und Rechtsgestalt der ev. Kirche in Dtschld. herausgestellt worden (RGG3 III Sp. 1452, vgl. auch EvStL1 Sp. 948 f.). In der Tat ist der rechtstheol. Ertrag des Kirchenkampfs für die Begründung eines ev. Kirchenrechts bedeutend. Insbes. der grundlegende Zusammenhang zwischen KO und Bekenntnis und die Freiheit der Kirche von allen staatskirchl. Bindungen sind mit dem Kirchenkampf zu unbestrittenen Grundsätzen ev. Rechtstheol. geworden. Man wird jedoch sehen müssen, daß die Rechtspraxis der neuen landeskirchl. Verf.en von diesen Grundsätzen nur wenig berührt worden ist. Trotz vereinzelter verf.rechtlicher Neuansätze (Hessen, Rheinland) setzten sich die in Treysa gemeinsam verurteilten Strukturen der „Behördenkirche“ in der Rechtswirklichkeit der Landeskirchen sehr schnell wieder überall durch. Dabei wirkten das Gewicht der Rechtstraditionen und die unveränderten Bedingungen der Volkskirche zusammen. Auch an der GO der EKD von 1948 ist diese Entwicklung zu beobachten. Hier wurden das traditionelle und das neue Verständnis der EKD in Art. 1 nebeneinandergestellt. Nach Abs. 1 ist die EKD „ein Bund luth., ref. und unierter Kirchen“; nach Abs. 2 wird in ihr „die bestehende Gemeinschaft der dt. ev. Christenheit sichtbar“, die sich verpflichtet weiß, „als bekennende Kirche die Erkenntnisse des Kirchenkampfs über Wesen, Auftrag und Ordnung der Kirche zur Auswirkung zu bringen“. Verf.rechtlich hat sich Art. 1 durchgesetzt; Art. 2 ist lediglich in bestimmten Stellungnahmen des Rates und der Synode realisiert worden.
IV. Zur Forschungsgeschichte
A. Die ev. Kirchenkampfforschung nach 1945
Während bis zum Ende der 50er Jahre von einer eigenen kath. Kirchenkampfforschung kaum gesprochen werden kann, begann auf ev. Seite sehr bald eine intensive, von Anfang an auch selbstkritische Beschäftigung mit dem Kirchenkampf Diese Selbstkritik bezog sich freilich nirgends auf die grundlegenden Entscheidungen von Barmen und Dahlem, sondern je nach dem Standpunkt der Autoren auf die politische Anfälligkeit der ev. Kirche i. a. und ihres luth. Flügels im bes.; aber auch auf Inkonsequenzen und Fehler innerhalb der Bekennenden Kirche selbst. Man war sich bewußt, versagt zu haben, wie es die Stuttgarter Schulderklärung (s. o. III B) zum Ausdruck gebracht hatte. Ebenso sicher aber war man sich der Richtigkeit der theol. Grundentscheidungen. So orientierten sich die Arbeiten zum Kirchenkampf v. a. an zwei Fragen: ob und inwieweit die Bekennende Kirche diesen Entscheidungen treu geblieben oder wo sie von ihnen abgewichen war, und welche Bedeutung diesen Entscheidungen für das neue Verständnis von Kirche zukam. Insbes. der letzte Aspekt ist in christologischer, sozialethischer, kirchenrechtl. und praktischer Hinsicht vielfach entfaltet worden. Die Gesch. des Kirchenkampfs wurde wesentl. als kirchlich-theol. Problem verstanden. Eine prägnante Darstellung dieses Verständnisses bietet der Art. Kirchenkampf von E. Wolf in RGG3 III Sp. 1443 bis 1453 (1959). Danach ist die Gesch. des Kirchenkampfs „im Bereich des dt. Protestantismus die Gesch. immer wieder neuer Versuche und wiederholter Rückschläge auf dem Weg der ev. Kirche zu einem theol. Verständnis ihrer selbst …“ Die Frage nach den politischen und sozialen Bedingungen des Kirchenkampfs sowie die Frage nach der politischen Praxis der Kirche im Dritten Reich blieben von diesem Ansatz her weithin außer Betracht. Die Folge war forschungsgesch. eine Konzentration auf theol. und kirchl. Themen und ein fast völliges Fehlen hist.-politischer Untersuchungen zur Gesch. des Kirchenkampfs (Arbeiten zur Gesch. des Kirchenkampfs, 30 Bde, 1958-1984). Ein Austausch zwischen kirchengesch. und profangesch. Forschung über die Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft fand kaum statt. Erst in den letzten Jahren zeichnet sich hier eine Veränderung ab. Grds. ist dabei festzuhalten, daß dieses Verständnis des Kirchenkampfs weithin dem Selbstverständnis der Bekennenden Kirche entsprach, deren Vertreter in der Forschung dominierten (J. Beckmann, H. Brunotte, G. Harder, W. Niemöller, K. D. Schmidt, E. Wolf u. a. „Kommission der EKD für die Gesch. des Kirchenkampfs“, seit 1955).
B. Die kath. Kirchenkampfforschung
Inzwischen war auf kath. Seite die Frage nach der politischen Praxis der Kirche von der Forschung lebhaft aufgegriffen worden. Nachdem für mehr als ein Jahrzehnt die apologetische Darstellung von J. Neuhäusler (Kreuz und Hakenkreuz, 1946) das Feld beherrschte, begannen mit dem RKProzeß vor dem BVerfG (Konkordatsurteil 1957) die kritischen Rückfragen an Politik und Praxis der kath. Kirche im Dritten Reich. 1961 veröffentlichte E. W. Böckenförde einen programmatischen Aufsatz über den dt. Katholizismus im Jahre 1933 in der Zeitschrift „Hochland“, in dem er forderte, „sowohl die Frage nach dem Zuständigkeitsbereich des Hirtenamtes in politischen Dingen als auch die nach der politischen Urteilsbildung und dem politischen Selbstverständnis des dt. Katholizismus neu zu überdenken“. 1963 warf R. Hochhuths „Stellvertreter“ die Frage nach dem Verhalten des Papstes auf; im gleichen Jahr erklärte C. Amery: „Fest steht …, daß sich der dt. Katholizismus zumindest bis 1939 nicht für die Freiheit, nicht für die Juden, nicht für die Opfer der Konzentrationslager engagierte.“ Es entsprach dieser Lage, daß sich die 1962 gegründete ,,Kommission für Zeitgeschichte bei der Katholischen Akademie in Bayern“ im Unterschied zur Kirchenkampf-Kommission der EKD entschloß, „mit besonderem Nachdruck auch die politische und soziale Seite des Kirchenkampfs“ zu behandeln (K. Repgen). Dieses Programm ist mittlerweile durch eine große Zahl von Quelleneditionen und Darstellungen realisiert worden. Allerdings fehlt auch hier – wie auf evangelischer Seite – eine moderne zusammenfassende Gesamtdarstellung.
C. Kritische Neuansätze seit 1966
Schon 1966 griff H. Zahrnt die Problematik eines vorwiegend kirchlich-theol. orientierten Verständnisses des Kirchenkampfs auf. Auch die Bekennende Kirche habe „noch in erster Linie für die Reinheit der Lehre und die Eigenständigkeit der Kirche gekämpft und erst in zweiter, wenn nicht gar dritter oder vierter Linie gegen das allgemeine Unrecht Widerstand geleistet“. Radikal bezog dann M. Jacobs Stellung. Er sah richtig, daß die Kritik an der politischen Praxis der Bekennenden Kirche zugleich Kritik an ihren theol. Grundentscheidungen und damit Kritik an der Theol. Karl Barths bedeutete. „Hat Karl Barth“, so fragte Jacobs, „den Kirchenkampf als Kampf der natürlichen und der Offenbarungstheol. richtig thematisiert? Ist dies wirklich angesichts des Nationalsozialismus der entscheidende Punkt gewesen? Ging es damals und kann es heute wieder wirklich nur um Kirche und Bekenntnis gehen? Wäre dies nicht und war dies damals nicht eine vielleicht gesch. verständliche, aber sachlich um so introvertiertere Introversion der Kirche auf sich, d. h. auf die Expektoration ihres pneumatischen Präsenzerlebens, ihres Kerygma- und Bekenntnisglaubens?“ Nach Jacobs’ Überzeugung ist der Ansatz der dialektischen Theol. die Wurzel der falschen Entscheidungen: „Mit dem theol. Liberalismus ist die Thematik des Humanum aus der Kirche hinaus bekannt worden.“ Für M. Jacobs u. a. steht die verhängnisvolle Rolle Karl Barths fest. Dagegen versuchte E. Bethge zwischen den richtigen theol. Grundentscheidungen und den mangelnden politischen Konsequenzen der Bekennenden Kirche zu unterscheiden. Während Barth auf der Grundlage von Barmen eine politische Theol. weiterentwickelt habe, sei ihm die Bekennende Kirche in Dtschld. mit ganz wenigen Ausnahmen darin nicht gefolgt und habe „bis 1945 in einer Art von Schizophrenie“ zwischen kirchl. Widerstand und staatl.- politischer Loyalität gelebt. Radikal hat die Linie des politischen Theologen Barth dann F. W. Marquardt ausgezogen (Theol. und Sozialismus, 1972). In dieser Diskussion spiegeln sich die Fragestellungen der „Politischen Theol.“ der Gegenwart wider. Ihr Ertrag für die Kirchenkampf- Forschung läßt sich noch nicht übersehen. Sie hat jedoch zweifellos eine Befreiung aus der Engführung der vergangenen Jahre bewirkt und den Blick der Forschung stärker auf die politischen, sozialen und ideologischen Aspekte des Kirchenkampfs gelenkt.
V. Der Kirchenkampf in der Geschichte des 20. Jahrhunderts
Eine zusammenfassende Würdigung des Kirchenkampfs ist angesichts der dargestellten Situation schwierig. Deshalb seien abschließend lediglich drei wichtige Aspekte herausgehoben.
1. Die Kirchengesch.schreibung hat den Kirchenkampf bis heute weithin als ein singuläres und eigentümlich dt. Phänomen behandelt. Bei aller Würdigung der bes. Bedingungen in Dtschld. wird demgegenüber mehr als bisher zu betonen sein, daß der dt. Kirchenkampf in eine Reihe gehört mit jenen Auseinandersetzungen, die sich im Lauf des 20. Jh. zwischen totalitären Herrschaftsformen und den christl. Kirchen entwickelt haben. Während des Kirchenkampfs ist dies im Blick auf Rußland durchaus wahrgenommen worden; so wenn K. Barth im Januar 1937 erklärte, „daß die Sache [der Kirchenkampf] von einem Kampf gegen die Kirche als solche und ihre Substanz, wie er mit anderen Methoden in Rußland geführt wurde und geführt wird, grds. nicht mehr zu unterscheiden ist“ (ThExh NF 49). In der Tat bestätigt der Kirchenkampf die Erfahrung, daß totalitäre Herrschaft und christl. Verkündigung auf die Dauer in einen unaufhebbaren Widerspruch geraten, wie lange und wie erfolgreich dies auch von beiden Seiten geleugnet werden mag. Dies gilt für totalitäre Systeme jeder ideologischen Herkunft. Die Möglichkeit und Notwendigkeit von Kompromissen auf beiden Seiten wird dadurch, wie die immer wieder verschobene große Auseinandersetzung in Dtschld. charakteristisch deutlich macht, nicht aus-, sondern gerade eingeschlossen.
2. Der Kirchenkampf hat wie keine Epoche zuvor die Schwierigkeiten des politischen Redens und Handelns der Kirche im 20. Jh. offenbar werden lassen. Die Thematisierung von Schrift und Bekenntnis war in einer revolutionären politischen Situation die einzige und die einzig legitime Möglichkeit der Kirche, zu einem Konsensus über eine falsche politische Theol. zu kommen – ein Vorgang, wie er auch schon im Widerstand der Erweckungsbewegung gegen den Nationalprotestantismus am Anfang des 19. Jh. zu beobachten ist. Daß diese Thematisierung nicht schlechterdings unpolitisch war, sondern zu bestimmten politischen Konsequenzen nötigte, diese Einsicht ist der Kirche mehr aufgezwungen worden, als daß sie sie von sich aus entwickelt hätte. Daraus jedoch zu folgern, die Kirche müsse zu einer unmittelbaren Einsicht in das politisch jeweils Richtige und Gebotene gebracht werden, heißt den Fehler der Dt. Christen zu wiederholen und die grundlegende Einsicht Bonhoeffers aufzuheben: „Die Kirche kann primär nicht unmittelbar politisch handeln; denn die Kirche maßt sich keine Kenntnis des notwendigen Geschichtsverlaufs an.“
3. Die Hoffnung, die grundlegenden Einsichten des Kirchenkampfs über Wesen, Auftrag und Ordnung der Kirche für die Zukunft festhalten zu können, hat sich nicht erfüllt. Die ev. Kirche wenigstens in der Bundesrep. Dtschld. bietet heute wieder das Bild eines volkskirchl. Pluralismus, dessen Spannweite kaum geringer sein dürfte als 1933. Dies erklärt sich aus dem in der Nachkriegszeit wohl zu wenig beachteten grds. theol. Unterschied zwischen Zeiten der Verfolgung und Zeiten der Freiheit. Möglicherweise bestätigt sich hier, was bereits in FC X. hinsichtlich der Adiaphora entschieden worden ist.
Klaus Scholder
Nachtrag: Die historiographische Entwicklung bis 1985
Seit den 70er Jahren hat sich die wiss. Beschäftigung mit dem Kirchenkampf sowohl auf ev. wie auf kath. Seite intensiviert. Das zeigt sich an der Vielzahl neuer Quellenpublikationen und Darstellungen, bes. auch lokal- und territorialgeschichtl. Art. Nach wie vor ist zu beklagen, daß ein Austausch zwischen kirchen- und profangeschichtl. Forschung kaum stattfindet. Immerhin trafen sich 1985 die zuständigen Kommissionen beider großer Kirchen (auf ev. Seite seit 1970 Ev. Arbeitsgemeinschaft für kirchliche Zeitgeschichte) erstmalig auf einer Fachtagung.
Bes. Aufmerksamkeit verdienen zwei Gesamtdarstellungen des Kirchenkampfs aus ev. Sicht. 1976/84 legte der Leipziger Kirchenhistoriker K. Meier 3 Bde. „Der ev. Kirchenkampf“ vor, in denen er die Ergebnisse der Forschung bis Mitte der 70er Jahre zusammenträgt und auswertet. Meier beabsichtigt, mit seiner vornehmlich ereignisgeschichtl. orientierten Arbeit „unter ausführlicher Einbeziehung auch der Entwicklung in den Landes- und Provinzialkirchen die unterschiedlichen und gegensätzlichen Positionen der kirchlichen Gruppierungen differenziert aufzuweisen und diese Kämpfe in den komplizierten Trend der sich von Gleichschaltung zur Ausschaltung von Kirche und Christentum wandelnden faschistischen Religions- und Kirchenpolitik einzuordnen“ (Bd. 3). Er schließt sich bewußt nicht der älteren Forschung an, die fast durchgängig die Bekennende Kirche Dahiemer Richtung favorisierte, sondern wertet positiv, daß die in den Anfangsjahren des Kirchenkampfs fixierten Gruppenpositionen später zugunsten eines allg. kirchl. Solidaritätsbewußtseins zurücktraten, was letztlich zu einer Stabilisierung des volkskirchlichen Gedankens geführt habe.
Neue Maßstäbe wollte K. Scholder mit seinem auf mehrere Bde. berechneten Werk „Die Kirchen und das Dritte Reich“ setzen (Bd. 1 1977, Bd. 2 posth. 1985; Weiterführung nach Scholders Tod 1985 durch G. Besier und J. Thierfelder), wenngleich er konzeptionell eher der älteren Forschung folgt. Erstmalig nach J. S. Conway (1969) behandelt Scholder beide großen Kirchen; auf Grund der Auswertung von zahlreichen bisher nicht berücksichtigten Quellen kommt er zu vielen neuen Einzelergebnissen, v. a. im Hinblick auf die Interdependenz von staatlicher Kirchenpolitik und Reaktion der Kirchen. Freilich blieb Scholders Darstellung nicht unwidersprochen. Seine These, daß die kath. Kirche mit dem Abschluß des Reichskonkordats 1933 im Grunde vor dem Nationalsozialismus kapituliert habe, löste eine Kontroverse mit K. Repgen aus (V.jahrshefte f. Zeitgeschichte 1978/79). Ungeachtet dieser Kapitulation habe sich die kath. Kirche aber doch als ein „weltanschaulicher Block von imponierender Geschlossenheit“ gezeigt und sich damit dem Totalitätsanspruch des Nationalsozialismus entzogen. Im Gegensatz dazu sei die ev. Kirche schon in der Weimarer Zeit anfällig für den Nationalsozialismus gewesen. Für Scholder erhielt der ev. Kirchenkampf seine bes. Prägung dadurch, daß mit der Dialektischen Theol. „im entscheidenden Augenblick eine Theol. im Felde stand, die theol. und darum für die ganze Kirche begründen konnte, warum die christl. Theol. sich jetzt nicht mit dem Nationalsozialismus verbinden konnte“ (Bd. 1). Einzig diese Theol. habe sich gegenüber dem Nationalsozialismus als resistent erwiesen; allein die Beschränkung der Kirche auf ihren Verkündigungsauftrag habe sie davor bewahrt, sich an eine „politische Theol.“ zu verlieren (hier spiegeln sich auch Auseinandersetzungen der 70er Jahre unmittelbar wider). Die Kritik an Scholders Sicht setzt an zwei Punkten ein: zum einen an seiner Forderung, die Kirche müsse, um sich nicht selbst zu verleugnen, letztlich „unpolitisch“ bleiben, zum anderen an seinem methodischen Vorgehen, eine theol. Prämisse zum Kriterium für die Beurteilung historischer Sachverhalte zu machen. K. Nowak moniert, daß Scholder aufgrund der „Vorgabe der Wort-Gottes-Theologie … unerbittlich Gericht (hält) über all jene theol. und kirchenpolitischen Gruppen und Konzeptionen, die ihr nicht im Reindestillat entsprechen“ (Wiss. Zeitschr. d. Karl-Marx-Univ. Leipzig, Ges.- und Sprachwiss. R. 30, 1981). In der Tat muß gerade die ev. Zeitgeschichtsforschung stärker als bisher politikwissenschaftl. und sozialhist. Methoden einbeziehen, um ihre weitgehende Isolierung zu überwinden.
Reihen: Arbeiten z. Gesch. d. Kirchenkampf, 30 Bde, 1958-1984 – Arbeiten z. Gesch. d. Kirchenkampf, Erg. R., 12 Bde, 1964- 1984 – Veröfftl. der Kommission f. Zeitgesch., R. A: Quellen, 38 Bde, 1965 – 1985; R. B: Darstellungen, 41 Bde, 1965-1984 – Arbeiten z. kirchl. Zeitgeschichte, R. A: Quellen, 2 Bde, 1984/85; R. B: Darstellungen, 14 Bde, 1975-1985.
Aufsatzsammlungen: H. Brunotte/E. Wolf (ed.), Zur Gesch. d. Kirchenkampf, 2 Bde, 1965/1971 – W. Niemöller, Wort u. Tat im Kirchenkampf, 1969 – D. Albrecht (ed.), Kath. Kirche im Dritten Reich, 1976 – K. Gotto/K. Repgen (ed.), Kirche, Katholiken u. Nationalsozialismus, 1980 – C. Nicolaisen (ed.). Nordische u. dt. Kirchen im 20. Jh., 1982.
Quellensammlungen: J. Gauger, Chronik d. Kirchenwirren, I – III, 1934-1946 – K. D. Schmidt (ed.), D. Bekenntnisse u. grds. Äußerungen z. Kirchenfrage 1933-1935, 3 Bde, 1934-1936 – Ders., Dokumente d. Kirchenkampf II, D. Zeit d. Reichskirchenausschusses, 1-2, 1964/65 – J. Beckmann (ed.), KJ, 60.-71. Jg. (1933-1944), 1948, 19762 – W. Niemöller (ed.), D. zweite Bekenntnissynode d. DEK zu Dahlem, 1958 – Ders., D. dritte Bekenntnissynode der DEK zu Augsburg, 1969 – Ders., D. vierte Bekenntnissynode d. DEK z. Bad Oeynhausen, 1960 – G. Niemöller (ed ), D. erste Bekenntnissynode d. DEK z. Barmen, 1959 – D. Albrecht (ed.), D. Notenwechsel zw. d. Hl. Stuhl u. d. dt. Reichsregierung, 3 Bde., 1965-1980 – B. Stasiewski (ed., ab Bd. 4 L. Volk), Akten dt. Bischöfe über d. Lage d. Kirche 1933-1945, 6 Bde, 1968- 1985 – L. Volk (ed.), Kirchl. Akten über d. Reichskonkordatsverh. 1933, 1969 – Ders., Akten Kardinal Michael von Faulhabers 1917-1945, 2 Bde., 1975/1978 – A. Kupper (ed ), Staatl. Akten über d. Reichskonkordatsverh. 1933, 1969 – H. Boberach (ed.), Berichte d. SD u. d. Gestapo über Kirchen und Kirchenvolk i. Deutschld. 1933-1944, 1971 (Lit.) – G. Kretschmar/C. Nicolaisen (ed.), Dokumente z. Kirchenpol. d. Dritten Reiches 1933-1935, 2 Bde, 1971/1975 – U. von Hehl (ed.), W. Adolph, Geheime Aufzeichnungen aus dem nationalsozialist. Kirchenkampf 1935-1943, 1979 – H. Braun/C. Nicolaisen (ed.). Verantwortung f. d. Kirche. Stenogr. Aufzeichnungen u. Mitschriften von Landesbischof Hans Meiser 1933-1955, Bd. 1, 1985.
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Zu einzelnen Personen: E. Bethge, Dietrich Bonhoeffer, 1967, 19835 – J. Schmidt, Martin Niemöller im Kirchenkampf 1971 – E. Busch, Karl Barths Lebenslauf, 1975, 19783 – H. Prolingheuer, D. Fall Karl Barth 1934-1935, 1977 – J. H. Schjörring, Theol. Gewissensethik u. polit. Wirklichkeit. D. Beispiel Eduard Geismars und Emanuel Hirschs, 1979 – B. Schwalbach, Erzbischof Conrad Gröber und die nationalsozialistische Diktatur, 1985 – M. Höllen, Heinrich Wienken, der „unpolitische“ Kirchenpolitiker, 1981 – E. Dinkler (ed.), Theol. u. Kirche im Wirken Hans von Sodens, 1984 – E. Konukiewitz, Hans Asmussen, 1984 – W. Philipps, Wilhelm Zoellner, 1985 – D. Kuessner, Landesbischof D. Alexander Bernewitz, 1985 – R. E. Ericksen, Theologians under Hitler. Gerhard Kittel, Paul Althaus and Emanuel Hirsch. London 1985 – J. Bentley, Martin Niemöller, 1985.
Monographien u. Aufsätze: Zu IIa: G. Mehnert, Ev. Kirche u. Politik 1917-1919, 1959 – R. Brei- pohl, Relig. Sozialismus u. bürgerl. Geschichtsbewußtsein z. Zt. d. Weim. Republik, 1971 (Lit.) – G. Schneider-Flume, D. polit. Theol. E. Hirschs 1918-1933, 1971 (Lit.) – J. Jacke, Kirche zwischen Monarchie u. Republik, 1976 (Lit.) – J. R. C. Wright, „Über den Parteien“. D. polit. Haltung der ev. Kirchenführer 1918-1933, 1977 (Orig. engl. „Above Parties“: The Political Attitudes of the German Protestant Church Leadership 1918- 1933, Oxford 1974) – K. Nowak, Ev. Kirche und Weim. Republik, 1981 (Lit.) – G. Besier, Krieg – Frieden – Abrüstung. D. Haltung d. europ. u. amerikan. Kirchen zur Frage d. dt. Kriegsschuld 1914-1933, 1982 – H. Hürten, D. Kirchen in d. Novemberrevolution, 1984.
Zu II B-F: K. Meier, D. Dt. Christen, 1964 – Ders., Kirche u. Judentum, 1968 – E. Wolf, Barmen. Kirche zw. Versuchung u. Gnade, 1957, 19702 – A. Boyens, Kirchenkampf u. Ökumene 1933-1945, 2 Bde, 1969/1973 – L. Siegele-Wenschkewitz, Nationalsozialismus u. Kirchen. Religionspolitik v. Partei u. Staat bis 1935, 1974 – H.-J. Reese, Bekenntnis u. Bekennen, 1974 – J. Thierfelder, D. kirchl. Einigungswerk d. württembergischen Landesbischofs Theophil Wurm, 1975 – G. van Norden, D. dt. Protestantismus im Jahr d. nationalsoz. Machtergreifung, 1979 – G. Brakelmann (ed.), Kirche im Krieg, 1979 – K. Meier, Volkskirche 1918-1945, 1982 – W.-D. Hauschild/G. Kretschmar/C. Nicolaisen (ed.), D. luth. Kirchen u. d. Bekenntnissynode v. Barmen. Referate d. internat. Symposiums auf d. Reisensburg 1984, 1984 (Lit.) – C. Nicolaisen, D. Weg nach Barmen, 1985 – J. H. Schjörring, Ökumenische Perspektiven d. dt. Kirchenkampf, 1985.
Zu III: H. Brunotte, D. GO d. EKD. Ihre Entstehung u. ihre Probleme, 1954 – H. G. Fischer, Ev. Kirche u. Demokratie nach 1945, 1970 (Lit.) – F. Spotts, Kirchen u. Politik i. Deutschld., 1976 (Orig, engl. The Churches and Politics in Germany, Middle- town/Conn. 1973) – A. Smith-von Osten, Von Treysa 1945 bis Eisenach 1948. Zur Geschichte der GO d. EKD, 1980 – R. Scheerer, Ev. Kirche u. Politik 1945-1949, 1981 – M. Greschat (ed.), D. Schuld d. Kirche. Dokumente u. Reflexionen z. Stuttgarter Schulderklärung vom 18./19. Okt. 1945, 1982 – G. Kretschmar, D. „Vergangenheitsbewältigung“ in d. dt. Kirchen nach 1945, in: C. Nicolaisen (ed.), Nordische u. dt. Kirchen im 20. Jh., 1982, 122-149 – M. Möller. Ev. Kirche und Sozialdemokrat. Partei in d. Jahren 1945-1950, 1984 – G. Besier/G. Sauter, Wie Christen ihre Schuld bekennen, 1985 – H. Noormann, Protestantismus u. polit. Mandat 1945 – 1949, 2 Bde, 1985 – W.-D. Hauschild, D. hist. Bedeutung d. Kirchenversammlung von Treysa 1945, 1985.
Zu IV C: M. Jacobs, Konsequenzen aus dem Kirchenkampf, LuthMH 8 (1969) 561-567 – H. Peukert (ed.), Diskussion z. „politischen Theol.“, 1969 (Lit.) K. Scholder, D. Ergebnisse d. Kirchenkampf u. d. theol. Situation d. Gegenwart, Tutzinger Texte Sonderbd. I. Zur Gesch. d. Kirchenkampfs, 1969, 259-281 – E. Bethge, Umstrittenes Erbe, Wiss. u. Praxis in Kirche und Gesellschaft 60 (1971), 149-161 – Ders., Am gegebenen Ort. Aufsätze u. Reden, 1979 – E. Wilkens, Polit. Dienst d. Kirche, 1978 – K. Nowak, Kirchenkampf u. Widerstand im „Dritten Reich“. Erwägungen zu einem historiographischen Prinzipienproblem, Wiss. Z. d. Karl-Marx-Univ. Leipzig, Ges. u. Sprachwiss. R. 30 (1981), 584-596 – F. W. Graf, Historie in höherer Absicht? Theol. Rdschau 30 (1985), 411-427.
Carsten Nicolaisen
Quelle: Roman Herzog/Hermann Kunst/Klaus Schlaich/Wilhelm Schneemelcher (Hg.), Evangelisches Staatslexikon, Bd. 1, Stuttgart: Kreuz Verlag, 31987, Sp. 1606-1640.