Von Hans Joachim Iwand
Zusammenfassung der gleichnamigen Dissertationsschrift zur Iwands Promotion zum Lizentiaten der Theologie am 29. November 1924 in Königsberg.
Heim benutzt in seiner Glaubensgewißheit Antinomien, um durch sie zu zeigen, daß der Glaube die Grundlage aller Erfahrung bildet. Denn wenn man nur von den empirischen Anschauungsformen ausgeht, dann zerfällt die Einheit der Erfahrung, oder vielmehr, dann kann man diese erkenntnis-theoretisch nicht mehr begreifen. Daher muß auch die Erkenntnistheorie zugeben, daß aller anschaulichen Erfahrung ein nichtanschaulicher Akt vorangehen muß, in welchem die Einheit der Erfahrung begründet ist, aller rationalen Berechnung und Beobachtung ein irrationaler Glaubensakt, oder wie Heim neuerdings sagt, aller gegenständlichen Erfahrung die perspektivische Ursetzung. Heim bemüht sich also, dem alten Grundsatz von der Prävalenz des Willens vor dem Intellekt in der modernen Erkenntnistheorie wieder Geltung zu verschaffen. Damit würde er ein doppeltes erreichen. Einmal absolute Gewißheit. Denn diese aller Empirie zugrunde liegenden Ursetzungen können nur aus der absoluten Sphäre stammen, müssen daher von innerster Evidenz begleitet sein. Andererseits aber nimmt Heim so der Skepsis das Prädikat der „wissenschaftlichen Objektivität“. Sobald nämlich alle historischen Größen sekundär, jene Willensentscheidungen aber primärer Natur und konstitutiv für jede historische Einstellung sind, dann ist die Skepsis keine objektive Haltung mehr, sondern eine ebenso subjektive wie der Glaube, nur nach der entgegengesetzten Seite. Dann sind wirklich nur noch Glaube und Ärgernis die beiden Christus gegenüber möglichen Stellungen. Das damit erreichte Ergebnis würde eine erneute Behauptung der Absolutheit des Christentums sein, die sich theoretisch in der Überwindung der erkenntnistheoretischen Relativität und praktisch in der Ausschaltung wissenschaftlicher Objektivität dem Christentum gegenüber durchsetzt. Alles hängt aber von der Gültigkeit der Antinomien ab. Denn sie sollten das Ungenüge der empirisch-rationalen Weltbetrachtung dartun. Heim findet für sie eine eigene Formulierung, das Und-Oder-Verhältnis. Er meint damit wohl das logisch unfaßbare Ineinander von synthetischen und analytischen Urteilen, das für alle Erfahrung bezeichnend ist. Die Vereinigung beider Tendenzen zu einer lebendigen Einheit ist das Geheimnis des Lebens und bildet das nichtgegenständliche Element in der Welt der Gegenstände. Gerade diese verborgene Einheit ist der wesentliche Gegenstand des Glaubens. Damit erreicht Heim zwar eine Möglichkeit, den Glauben als Einheitsfunktion in die Erkenntnistheorie einzuführen, er kann es aber nicht verhindern, daß der Glaube selbst in ein Dilemma gerät, eine Tatsache, die gegen die Benutzung der Antinomien Bedenken erregt. Während der Glaube nämlich im Augenblick einer Setzung von der Selbstgewißheit absoluten Willens getragen ist, kann er ebenso leicht durch die danach mögliche Reflektion relativiert, d. h. gegenständlich motiviert und damit entwertet werden. Der Gläubige hat immer die Möglichkeit, aus der Stimmung schicksalgetragenen Handelns in die Resignation und Reflektion zurückzusinken. Er kann sein Handeln aus den äußeren Verhältnissen ableiten und so sein freies Ich wieder in den Zwang des Causalzusammenhanges stellen. Und wenn er es auch nicht tut, so ist doch die Möglichkeit stets da. Wir erhalten also anstatt der erkenntnistheoretischen eine psychologische Antinomie im gläubigen Subjekt, das Gegenspiel von Schicksalsglaube und Reflektion. Da aber die Reflektion jeden sittlichen Maßstab relativiert und damit kein innerlich befriedigendes Tun aufkommen läßt, so sehnt sich der Mensch nach einem absoluten Maßstab seines praktischen Lebens. In dieser Not greift die sittliche Forderung der neutestamentlichen Predigt und der majestätische Eindruck der Person Jesu erlösend ein. Wir haben hier den Eindruck, vor der sittlichen Ursetzung aller ethischen Lebensformen zu stehen, der gegenüber keine neutrale d. h. reflektierende Haltung mehr möglich ist. So führt die psychologische Antinomie zur praktischen, die endlich in der Predigt von Jesus Christus ihre Lösung findet. Das ist freilich insofern eine bloße Behauptung, als ja billigerweise damit wieder die erkenntnistheoretische Antinomie einsetzen müßte.
Fassen wir zusammen: Drei Stadien zeichnen sich deutlich ab. Zunächst die Tendenz Heims, den Absolutheitsanspruch des christlichen Glaubens zu sichern — weiterhin die Benutzung der Antinomie zum Erweis der Notwendigkeit von Glaubenssetzungen in aller Erfahrung — schließlich aber die Einbeziehung des Glaubens in den antinomischen Strudel, aus dem sich Heim, wie gesagt, schließlich durch einen Sprung rettet. Wir meinen nun, daß der circulus vitiosus darin seine Ursache hat, daß Heim Antinomien zur Begründung der Glaubensgewißheit heranzieht. Denn sie sind ein Fremdkörper in jedem theologischen System, da sie auf einem andersartigen Absolutheitsbegriff aufgebaut sind. Sie zwingen den Gedankengang in ihre Kreise. Ihre nähere Untersuchung unter Zuhilfenahme der von Kant aufgestellten Antinomien ergibt, daß sie entstehen, sobald man versucht, Gesetze für das Ganze der Erfahrung zu finden. Die Totalität ist aber eine irrationale Größe, die jeder Rationalisierung durch Zerfall ihrer Einheit spottet, d. h. die sich dann eben in Antinomien auflöst. Der Begriff des Gesetzes kann dem der Totalität nicht gerecht werden. Daher darf man, wo es sich um die Ganzheit handelt, die kategorialen Gesetze der Vernunft nicht heranziehen, vielmehr muß man auf die religiöse Setzung der schlechthinnigen Abhängigkeit rekurrieren, der sich die Totalität des Lebens erschließt. Ist diese Setzung aber einmal erst übertreten, dann kann man ihr nicht mehr gerecht werden. Wenn einmal Antinomien erst erkenntnistheoretisch anerkannt sind, dann kann man sie nicht mehr loswerden. Daher dürfen sie nicht apologetisch benutzt, sie müssen vielmehr mit religionsphilosophischem Blich vermieden werden. Und das ist möglich, wenn man jene dem Totalitätsbegriff entsprechende Setzung in den erkenntnistheoretischen Ansatz aufnimmt, wodurch der Begriff des Ganzen vor einer rationalen Paralysierung geschützt wird. Dieser aus der schlechthinnigen Abhängigkeit gewonnene Absolutheitsbegriff, das Correlat der Ganzheit und Einheit des Lebens, verdiente es um seines theozentrischen Charakters willen viel eher, als Grundlage der Dogmatik angesehen zu werden.
Quelle: Hans Joachim Iwand, Nachgelassene Werke 6: Briefe an Rudolf Hermann, München: Chr. Kaiser, 1964, S. 327f.