Von einer anderen Seite als in seinen Bauernkriegsschriften zeigt sich Martin Luther in folgendem Bittbrief an Kurfürst Albrecht von Mainz:
Bittbrief an Albrecht von Mainz im Anschluss an den Bauernkrieg
Von Martin Luther
21. Juli 1525
Ich bin berichtet worden, dass eines Bürgers von Eisleben Sohn, mit Namen Asmus Günthel, von E.K.F.G. [Eure Kurfürstliche Gnade] gefangen sei, als er das Vorwerk hatte stürmen helfen usw. Nun aber sein Vater so voll Jammers ist und nachweist, dass sein Sohn nicht gestürmt, sondern allein zu der Zeit drinnen gesessen und getrunken habe, mit kläglicher Bitte, dass ich an E.K.F.G. wollte eine Fürbitte tun, sein Leben zu retten, habe ich dies denn nicht abschlagen können. Deshalb ist es meine untertänige Bitte, E.K.F.G. wollte ansehen, dass dieser Aufruhr nicht durch menschliche Hand oder Rat, sondern durch Gottes Gnade beendet ist, der sich unser aller und vor allem der Obrigkeit erbarmet hat, und umgekehrt auch gnädig und barmherzig mit den armen Leuten handeln, wie das denn geistlicher Obrigkeit wohl ansteht und mehr gebührt als weltlicher, auf dass damit Gottes Gnade erkannt und ihr gedankt, auch vor der Welt bewiesen werde, dass man nicht seine Lust gesucht und begehrt habe.
Denn sonst sind leider allzu viele, die so grausam mit den Leuten umgehen und so undankbar gegen Gott handeln, als wollten sie mutwillig wiederum Gottes und der Leute Zorn und Unlust erwecken und auf sich laden, einen neuen und ärgeren Aufruhr zu stiften. Denn Gott hat bald etwas anderes zugerichtet, dass die ohne Barmherzigkeit umkommen, die nicht Barmherzigkeit erzeigen.
So ist es nicht gut, Herr sein mit Unlust, Widerwillen und Feindschaft der Untertanen; es hat auch keinen Bestand. Es ist gut, dass Ernst und Zorn bewiesen ist, als die Leute aufrührerisch und in der Tat störrig und verstockt gefunden wurden. Nun sie aber geschlagen sind, sind es andere Leute und neben der Strafe der Gnaden wert. Zu viel zerrisse den Sack auf beiden Seiten; Maß aber ist zu allen Dingen gut, und die Barmherzigkeit rühmt sich wider das Gericht, sagt Jak. 2, 13.
Hoffe, E.K.F.G. werde sich christlich hierin zu halten wissen. Hiermit Gott befohlen, Amen.
WABr. 3, Nr. 905, S. 547f.