Erstes Kapitel
Vom Menschen, dessen Zeugung und Geburt (Höchst-nöthiger und nützlicher Unterricht für die Heb-Ammen)
Von Conrad Daniel Kleinknecht
Die meisten Menschen bemühen und bekümmern sich oft sehr, allerlei Dinge in der Natur zu erforschen und zu begreifen – denken dabei aber kaum an sich selbst. Sie bedenken nicht, dass sie unter allen sichtbaren Geschöpfen Gottes das edelste sind: vom allmächtigen, allweisen und gütigen Gott als Wesen aus Seele und Leib geschaffen, mit Verstand, Vernunft und vielen wohlgeordneten Gliedmaßen ausgestattet, und zum ewigen Leben bestimmt.
Wenn dies jeder Mensch recht erkennen und bedenken würde, herrschte bei vielen nicht eine solche Unwissenheit, wie sie tatsächlich häufig anzutreffen ist – selbst bei solchen Personen, bei denen man es gar nicht vermuten würde. Sie denken dann, wie König David es sagt (Psalm 139,13–14):
„Denn du hast meine Nieren bereitet und hast mich gebildet im Mutterleib. Ich danke dir dafür, dass ich wunderbar gemacht bin; wunderbar sind deine Werke, und das erkennt meine Seele wohl.“
Solche Erkenntnis sollten besonders christliche Eheleute in ihrem gottgestifteten Stand haben – umso mehr, wenn Gott ihnen den Eheseegen schenkt.
Ein christliches, schwangeres Weib hat daher von der Empfängnis an bis zur Geburt, also über die neun Monate hinweg, in vielerlei Hinsicht auf sich und das ungeborene Kind achtzugeben. Wie sie dies geistlich durch das Gebet tun soll, findet sie in dem erweiterten Werk des seligen Herrn M. Bonifacius Stölzlin (Geistlicher Adler-Stein) in mehreren Kapiteln bestens dargestellt.
Doch auch einige leiblich und natürlich zu wissende Dinge werden hier – auf Grundlage bewährter Schriften von Ärzten und Anatomen – in aller Bescheidenheit vorgetragen, nämlich:
I. Von der Zeugung und Empfängnis des Menschen
§ 1
Der Mensch besteht aus zwei wesentlichen Hauptteilen: Seele und Leib. Das Leben der Seele empfängt der Mensch zwar in erster Linie von Gott selbst – doch nach göttlicher Ordnung durch Mitwirkung der Eltern. Gott hat ihnen bei der Schöpfung durch den über sie gesprochenen Segen die Kraft zur Fortpflanzung eingepflanzt (1. Mose 1,28: „Seid fruchtbar und mehret euch und füllet die Erde.“)
Das natürliche Leben entsteht aus der Vereinigung von Seele und Leib. Das geistliche Leben aber wird durch eine besondere Gnadenwirkung Gottes im Menschen bewirkt und daher auch als „Leben aus Gott“ bezeichnet (vgl. Epheser 4,18).
Was jedoch die genaue Art und Weise betrifft, wie der Mensch im Mutterleib zu sein und zu leben beginnt, das kann selbst der Klügste unter den Menschen nicht vollständig erfassen oder erklären. Es bleibt ein unergründliches Geheimnis und Wunder der Natur. Alles, was wir darüber sagen können, bleibt weitgehend im Bereich der Wahrscheinlichkeiten und Mutmaßungen, nicht gesicherter Erkenntnisse.
Das sicherste Zeugnis von der kunstvollen und wunderbaren Bildung des Menschen im Mutterleib gibt uns die Heilige Schrift. So sagt der Königliche Prophet David im bereits erwähnten Psalm 139, Vers 15:
„Dir war mein Gebein nicht verborgen, als ich im Verborgenen gemacht wurde, kunstvoll gewirkt in den Tiefen der Erde.“
(Damit ist der Mutterleib gemeint.)
Und Hiob spricht in Kapitel 10, Verse 8–12 über seine eigene Bildung im Mutterleib:
„Deine Hände haben mich gebildet und ganz gestaltet. Du hast mich wie Milch ausgegossen und wie Käse gerinnen lassen. Mit Haut und Fleisch hast du mich bekleidet, mit Knochen und Adern hast du mich durchwoben. Leben und Wohltat hast du mir gegeben, und deine Fürsorge hat meinen Odem bewahrt.“
(Also: Du hast mir das Leben gegeben und es bisher aus lauter Güte erhalten. Und du hast meinen Geist – das heißt: meine unsterbliche Seele – durch väterliche Fürsorge bewahrt, sodass ich in Leib und Seele das ganze bisherige Leben hindurch deine Güte reichlich genießen durfte.)
§ 2
Es ist auch nützlich und erbaulich zu beachten, dass Gott, der Herr, den ersten Menschen Adam – den Stammvater aller Lebendigen – selbst erschaffen hat. Er formte dessen Leib, als den geringeren Teil, aus Erde, und hauchte ihm alsdann den lebendigen Atem in die Nase. So wurde der Mensch zu einer lebendigen Seele (vgl. 1. Mose 2,7).
Nun aber wird der Mensch nach göttlichem Segen durch seine Eltern gezeugt und geboren. Und das beginnt mit der Empfängnis so:
Wenn zwei zur Ehe und Zeugung taugliche Personen zusammenkommen, befindet sich im Mutterleib ein bestimmtes Ovulum (Eilein), welches die zur Bildung bestimmte Materie enthält. Diese liegt gleichsam als Grundlage bereit und wird bei der Zeugung – sozusagen – beseelt. Denn vom männlichen und weiblichen Samen dringt nur etwas Feinstoffliches in dieses Eilein ein.
Das Ovulum befindet sich im Eierstock (Ovarium), außerhalb der Gebärmutter (Uterus), wo das grob-materielle Teil des Samens keinen Zugang hat. Nach verschiedenen Beobachtungen der Anatomen wird diese grobe Materie, die nur das Vehikel oder die Hülle des eigentlichen Samens darstellt, wieder ausgeschieden.
§ 3
Sobald die Empfängnis stattgefunden hat, zeigen sich bei der Mutter Veränderungen – allerdings nicht sofort in der Gebärmutter, sondern zunächst am Eierstock (Ovarium). Dort beginnt eines der Ovula leicht anzuschwellen und wird etwa am zehnten Tag durch einen feinen Gang (Ductus) in die Gebärmutter eingeführt – welche die eigentliche Werkstatt der Bildung des menschlichen Leibes ist.
Ist dieses Ovulum in den Uterus gelangt, wird es dort durch einen feinen Schleim an der Wand befestigt und gleichsam angeklebt. Dieser Schleim wird immer stärker und entwickelt sich zur Placenta uterina oder Mutterkuchen, bestehend aus vielen kleinen Adern und Drüsen. Aus ihr wird der Leibesfrucht über die neun Monate Nahrung und Lebenssaft zugeführt.
Aus dem Ovulum bzw. dessen äußeren häutigen Bestandteilen entstehen die Involucra – also die Häute, in die die Frucht eingeschlossen ist. Dazu gehören die Nabelschnur, Secundinæ, die sogenannte Nachgeburt oder Plazenta.
Bei der Bildung des menschlichen Leibes hat man ferner beobachtet, dass nicht der ganze Körper auf einmal geformt wird. Vielmehr beginnt die Bildung mit den notwendigsten Organen – Herz und Gehirn werden zuerst angelegt.
Es wurde beobachtet, dass das Herz – kaum so groß wie ein Hirsekorn – sich schon bewegt. Deshalb nannten es die Alten das punctum saliens, das hüpfende und springende Punktlein.
Daraus folgt: Diejenigen irren, die meinen, im Ovulum oder Eilein sei schon der ganze menschliche Leib mit all seinen Gliedern vollständig vorhanden.
Dies also ist die Art und Weise, wie Menschen zu sein beginnen. Und es besteht kein Unterschied zwischen der Zeugung eines Prinzen und der eines armen Bettlerkindes. Kein König hat einen anderen Anfang seines Lebens als irgendein anderer Mensch.
„Alle haben einen gleichen Eingang ins Leben und einen gleichen Ausgang.“
(Vgl. Weisheit Salomos 7,1.6.)
O große Allmacht, Weisheit und Güte Gottes!
(Psalm 139,14–16)
§ 4
Während der Schwangerschaft entwickelt sich die Leibesfrucht nach allgemeiner Beobachtung wie folgt:
Wenn die Frucht etwa sieben bis acht Wochen alt ist, ist sie ungefähr so groß wie eine Ameise – man kann jedoch bereits Kopf, Arme und Beine erkennen.
In der zehnten Woche ist sie ungefähr fingerlang; zu diesem Zeitpunkt sind auch die Augen, Finger und Gelenke sichtbar.
Gegen Ende des fünften Monats, also in der 18. bis 20. Woche, beginnt die Frucht, auch äußerlich Zeichen des Lebens zu geben und sich im Mutterleib zu bewegen.
Von da an rechnet man gewöhnlich noch etwa 20 Wochen bis zur Geburt. Die Bewegungen werden danach immer kräftiger – bis zur Zeit kurz vor der Geburt, in der sich das Kind oft am wenigsten oder bei manchen Müttern gar nicht mehr spürbar bewegt.
Es kann aber auch vorkommen, dass die Frucht sich 14 Tage oder 3 Wochen früher bewegt – je nachdem, ob sich die Mutter viel bewegt, sich stark anstrengt oder längere Zeit in Wärme, z. B. am Feuer oder in der Küche, aufhält.
Im siebten Monat ist die Bildung des Kindes im Allgemeinen abgeschlossen. Daher kommt es vor, dass Kinder bereits im siebten Monat geboren werden. Mit solchen Kindern muss man jedoch sehr sorgsam und behutsam umgehen, da ihre Glieder noch weich und zerbrechlich sind.
In der Regel kommt das Kind erst am Ende des neunten oder zu Beginn des zehnten Monats zur Welt. In diesen letzten zwei Monaten gewinnt der Körper an Kraft, Festigkeit und Ausdauer.
Von der Empfängnis bis zur Geburt ist die Mutter vielen körperlichen, zuweilen auch seelischen Beschwerden unterworfen. Diese sind jedoch sehr verschieden:
Eine Frau hat mehr Beschwerden als eine andere, und selbst bei derselben Frau verläuft jede Schwangerschaft anders – ob sie nun sechs, acht oder zehn Kinder gebärt.
So sagt man auch:
„Ein schwangeres Weib steht mit einem Weh auf und geht mit einem anderen nieder.“
Wenn keine besonderen Komplikationen auftreten, ist das beste Mittel Geduld – in der Hoffnung und im Vertrauen auf Gott, dass nach neun Monaten durch eine freudige Geburt und glückliche Genesung alle vorherigen Beschwerden und Schmerzen vergessen sind.
II. Von der Geburt
Was nicht allein die Schwangere, sondern auch besonders die Wehmütter und Hebammen angeht.
§ 1.
Wenn nun bei einer schwangeren Person die von Gott nach seiner Weisheit und Güte bestimmte Zeit zur Geburt herannaht – was gewöhnlich im neunten Monat gegen den zehnten geschieht – so soll sie sich im Namen Gottes darauf einstellen und vorbereiten. Vor allem aber soll sie ihr Gebet für sich selbst und ihr ungeborenes Kind täglich andächtig verrichten, und zwar von der Empfängnis an durch die ganze Schwangerschaft hindurch bis zur Geburt. Eine besonders gute Gelegenheit dazu bietet unter anderem diese neue, von uns erweiterte Ausgabe des sogenannten „Geistlichen Adlers“ von M. Bonifacius Stölzlin, gewesener Landpfarrer zu Ulm.
§ 2.
Besonders in den letzten Monaten sollen sich schwangere Frauen, so gut es geht, vor starkem Fahren, Reiten, Laufen, Springen, hohen Treppensteigen, schwerem Heben oder Tragen hüten. All dies kann dem ungeborenen Kind großen Schaden zufügen, was sich später bei der Geburt als ernsthafte Gefahr herausstellen kann.
Die Mutter sollte auch rechtzeitig die nötige Wäsche, Windeln, Bettzeug und andere Dinge für sich und das bald zu gebärende Kind bereitlegen, denn wenn die Geburtsstunde plötzlich und unerwartet kommt, ist man in Angst und Sorge oft ratlos und unvorbereitet.
§ 3.
Wenn nun eine hochschwangere Frau an sich Schmerzen im Rücken verspürt, ein Ziehen im Unterleib, einen starken Druck auf den Mastdarm, häufiger Harndrang auftritt, sich der Bauch senkt und andere Anzeichen zeigen – so soll sie daran denken, dass ihre Zeit zur Geburt naht. Da sie aber nicht weiß, ob es in den nächsten Stunden oder erst in ein oder zwei Tagen geschehen wird, soll sie keineswegs unvorsichtig oder leichtsinnig sein.
Sie soll es ihrem Ehemann unverzüglich mitteilen, damit dieser im Falle, dass sie selbst es nicht richtig einschätzt – was oft vorkommt – die notwendigen Schritte einleiten kann. Denn es ist sehr schädlich, wenn Frauen aus Scheu oder anderen Gründen die beginnenden Wehen verheimlichen oder unterdrücken.
Oft genug kommt es vor, dass die Geburt so plötzlich beginnt, dass man kaum rechtzeitig Hilfe holen kann. So ist mir selbst ein Fall aus meiner Gemeinde bekannt, wo eine Frau die Wehen einen ganzen Tag und eine Nacht lang verschwieg. Sie versah weiterhin den Haushalt, sagte niemandem im Haus etwas und rief auch keine Hebamme. Als schließlich die Wehen so stark wurden, dass sie es nicht mehr verbergen konnte, war es zu spät – sie gebar beinahe allein, und Hebamme und Nachbarinnen trafen Mutter und Kind im Blut an. Gott hat hier noch gnädig geholfen – aber es hätte schlimm ausgehen können.
§ 4.
Viele Frauen haben leider die schlechte Gewohnheit, die Hebammen erst dann zu rufen, wenn die Not schon da ist. Sie sagen aus Einbildung, sie könnten diese Frauen mit ihrem „Gerät“ nicht um sich haben. Dabei wäre es weit besser, wenn sie schon in der Schwangerschaft ab und zu mit den Hebammen sprächen – besonders wenn sie Beschwerden spüren. Sie könnten deren Rat einholen, und es würde ihnen vieles leichter fallen. Vor allem aber erschrickt man dann nicht bei deren Anblick, wenn man wirklich ihrer Hilfe bedarf.
Vielmehr sollte man mit ihnen gemeinsam Gott herzlich anrufen, dass er durch die Hände dieser Frauen Mutter und Kind in seiner Gnade helfe.
Wenn dann in Gottes Namen die Geburtsstunde gekommen ist, soll die Gebärende durch andächtiges Gebet gestärkt werden, damit sie getrost an ihr zwar schmerzvolles, aber doch gottgewolltes Werk gehen kann. Tücher, Wäsche, Windeln und alles Notwendige sollen bereitliegen. Die Hebamme rüstet sich mit allem, was für Mutter und Kind in gewöhnlichen wie auch besonderen Fällen notwendig sein könnte – insbesondere auch für das Kind zur sofortigen Versorgung.
Ein sauberes, reines Gefäß mit frischem Wasser soll bereitgestellt und sicher verwahrt sein, damit es im Notfall – etwa wenn das Kind sehr schwach geboren wird und schnell getauft werden muss – zur Verfügung steht. Denn es ist schon vorgekommen, dass in der Eile Wein oder unreines Wasser verwendet wurde, weil kein reines Wasser vorhanden war.
Es ist auch sehr ratsam, dass bei der Geburt der Vater und einige vertraute, christliche und erfahrene Frauen zugegen sind – wenigstens vier bis fünf Personen –, die sowohl auf die Mutter als auch auf das Kind Acht geben. Es darf nicht geschehen, dass alle sich um das Kind drängen und die Mutter allein lassen, die in ihrer Schwäche vielleicht stirbt. Auf beide muss gleich aufmerksam geachtet werden.
Leider sind viele Leute bei einer Geburt eher hinderlich als hilfreich. Sie machen der Gebärenden und den Hebammen unnötige Sorgen, indem sie ständig etwas sagen oder einfordern. Solche Unruhe kann mehr Schaden anrichten als helfen.
§ 6.
Wenn die Hebamme bei der Gebärenden erkennt, dass die Geburtsstunde naht und die Wehen bereits deutlich einsetzen, bringt sie die Frau in ein geeignetes Geburtslager. Das kann – wie in manchen Gegenden üblich – ein eigens dafür bereitetes Bett sein. Meist jedoch, und so ist es auch bei uns gebräuchlich, setzt man die Gebärende auf einen vorbereiteten Gebärstuhl oder Kreissitz. Dies erscheint mir am zweckmäßigsten, weil man der Mutter und dem Kind in dieser Position am besten helfen kann.
Die Hebamme und die Wehmutter setzen sich dabei zwischen die Knie der Gebärenden, achten sorgfältig auf die Wehen und die Lage des Kindes, und versuchen – soweit möglich – diese zu erhalten und die Geburt sanft voranzubringen.
Die natürlichste und beste Kindslage zur Geburt ist folgende: Das Kind kommt mit dem Kopf zuerst, nach unten gerichtet, und mit dem Gesicht zur Erde gewandt.
Eine der anwesenden Frauen hält der Gebärenden während der Wehen das Haupt leicht nach vorn gebeugt und gerade, damit sie den Kopf nicht rückwärts oder zur Seite werfen kann – was gefährlich sein könnte. Zwei weitere Frauen halten die Knie der Gebärenden fest, damit diese nicht nachgeben und die Wehen nicht in Beine und Füße ausweichen – was später zu Zerrungen, Schwellungen oder anderen Beschwerden führen könnte.
Die Gebärende selbst soll sich mit beiden Händen an den Griffen des Gebärstuhls festhalten. Während der Wehen soll sie ruhig bleiben, den Atem nicht hastig einziehen – denn dadurch könnte das Kind wieder zurückgezogen werden –, sondern den Atem sanft nach unten richten und ihn erst wieder loslassen, wenn die Wehe vorüber ist.
Ich habe bei Erstgebärenden oft beobachtet, wie ungehalten und unruhig sich manche dieser Aufgabe stellen, der sie doch nicht entfliehen können. Sie stehen auf, setzen sich wieder, laufen umher, und verhalten sich in anderer Weise unpassend – was die Geburt verzögert und dem Kind schaden kann.
Demgegenüber habe ich auch Frauen erlebt, die – nachdem ich ihnen ruhig und freundlich ihre Pflicht erklärt hatte – still, ohne Klagen und Geschrei, ihre Arbeit taten. Von außen hätte man kaum bemerkt, dass im Zimmer eine Geburt stattfand. Und der gnädige Gott hat sie dann auch meist bald aus der Angst erlöst und ihnen zur Freude geholfen.
§ 7.
Es ist wichtig, den Unterschied zwischen den Wehenarten richtig zu erkennen.
Wehen sind nichts anderes als krampfartige Bewegungen des Unterleibs, besonders der Gebärmutter – also Geburts-Schmerzen. Man unterscheidet aber zwischen falschen (oder wilden) und echten (rechten) Wehen, und die Hebamme muss diese gut beobachten und auseinanderhalten können.
Falsche oder wilde Wehen äußern sich durch unregelmäßige, herumfahrende Schmerzen im Leib, ähnlich Koliken oder Mutterbeschwerden. Sie ziehen oft in die Lenden oder steigen nach oben, verursachen der Gebärenden viel Unruhe und Beschwerden.
Rechte Wehen hingegen gehen abwärts, in Richtung Becken und Kind, und treffen gezielt auf das Kind. Solche Wehen dürfen nicht übersehen werden, denn sie fördern die Geburt.
Solange nur falsche Wehen vorhanden sind – oder auch wenn sie nach unten gehen, aber noch nicht das Kind treffen – darf man die Gebärende nicht zur Arbeit antreiben. Leider geschieht das oft, dass noch bevor rechte Wehen einsetzen, das Kind „schon da sein soll“, weil manche Hebammen oder Frauen möglichst schnell fertig sein möchten.
Ein solcher Zwang hält die echten Wehen zurück, erschöpft die Gebärende unnötig und raubt ihr die Kraft, wenn sie sie später wirklich braucht. Wenn dann das Kind zur Geburt ansetzt, fehlt ihr jede Energie – und das kann Mutter und Kind großen Schaden bringen. Das ist leider nur zu häufig der Fall.
Statt zu drängen, soll man die Gebärende in ein Bett legen und ihren Bauch regelmäßig mit warmen Tüchern oder Kissen bedecken. Dieses Bett soll warmgehalten werden, bis sich die echten Wehen von selbst einstellen.
§ 8.
Es muss auch eine Hebamme wohl Achtung geben, dass während der Geburt der Leib der Gebärenden nicht erkaltet, und deshalb stets warme und trockene Tücher bei der Hand hat. Auch wenn sie unter den Wehen meint, das Kind wäre eingeschossen, muss sie mit Sicherheit erkennen, dass die Mutter nicht vergeblich oder zu hart ohne Not bei der Geburt angestrengt wird.
Denn es hat sich manchmal schon ereignet – und ich habe dies erst vor wenigen Jahren selbst hier beobachtet –, dass ich zu einer Gebärenden gerufen wurde, die ihr erstes Kind erwartete, weil man besorgt war, das Kind könnte schwach sein. Man hatte die Gebärende schon mehrere Stunden vorher über Gebühr angetrieben, weil die Hebamme und andere Frauen meinten, der Kopf des Kindes stünde bereits unter der Geburt. Daher musste die Gebärende mit und ohne Wehen unaufhörlich arbeiten.
Es war aber nicht das Kind, sondern eine geschlossene Fruchtblase (wie man es nennt), die sich gezeigt hatte. Diese strenge Arbeit wäre also gar nicht nötig gewesen und hätte leicht erkannt werden können. Denn wenn unter den Wehen eine solche geschlossene Fruchtblase hart und fest scheint, wird sie in der umschlossenen Haut, wenn die Wehen nachlassen, auch wieder weich. Wäre es jedoch der Kopf des Kindes gewesen, hätte er unter und nach den Wehen hart bleiben müssen.
Nachdem nun diese Fruchtblase geplatzt war, erkannten sie ihren Irrtum selbst. Daraufhin gab ich der Gebärenden zur Stärkung einige Male 12 bis 15 Tropfen Hallischer Essenz dulci, und sie sollte nur während einer Wehe arbeiten, ansonsten aber ruhen. Die Hebamme hatte alles genau zu beobachten.
So hat sie durch Gottes Gnade bald ein gesundes Töchterlein zur Welt gebracht, das am folgenden Tag von mir in der Kirche öffentlich getauft werden konnte. Alle anwesenden Frauen, besonders die junge Kindbetterin, sagten mir später, dass durch das unzeitige und ohne Not ausgeführte Arbeiten Mutter oder Kind oder beide leicht unglücklich hätten werden können.
Sonderlich müssen die genannten Ammen und Wehmütter wohl Achtung geben und sorgfältig sein bei schwangeren Frauen, die in den letzten Monaten allerlei Beschwerden bekommen und Umstände zeigen, die vermuten lassen, die Geburtsstunde sei nahe, es aber doch nicht ist. Das geschieht oft, wenn eine Schwangere nicht genau weiß oder rechnen kann, wann sie schwanger geworden ist.
So wurde mir erst dieses Jahr in der hiesigen Gemeinde Folgendes bekannt:
Ein junges Weib, das zum zweiten Mal schwanger war, hatte einige Wochen vor der Geburt mehrere Tage hintereinander derartige Beschwerden und Anliegen, dass man fast vermutete, die Geburt werde bald ernst. Da sie aber in ihrer Berechnung selbst unsicher war und 14 Tage vorher die Treppe heruntergefallen war und einiges besorgt wurde, gab man ihr nun etwas Stärkendes für Mutter und Kind und ließ sie zu Hause in der warmen Stube bleiben.
Allmählich vergingen diese krampfartigen und mütterlichen Beschwerden, die sich eingestellt hatten. Wäre man sie vor Wochen zu früh zur Geburt angetrieben – wie einige Frauen es wollten –, hätte leicht eine gefährliche und unglückliche Geburt erzwungen werden können.
Als aber die rechte Zeit gekommen war, ist sie unter allen ordentlichen Umständen glücklich eines, wenn auch kleinen Kindes, einer Tochter, geboren.
Ich habe oft beobachtet, dass manche Frauen zur Geburt zu früh und übermäßig angetrieben werden. Besonders Erstgebärende greifen sich oft zu schnell und zu stark im Gebärstuhl an, bevor das Kind zur Geburt bereit ist. Dadurch kann das Kind in eine ungünstige Lage geraten oder bei der Gebärenden ein Blutsturz oder andere unangenehme Komplikationen entstehen, die sonst nicht eingetreten wären.
§ 10.
Es haben manche schwangere Weiber sehr viel Wasser bei sich, die auch, weil der Leib vor der Zeit groß angeschwollen ist, meinen, es wäre Zeit zur Geburt, obwohl dem nicht so ist. Als ich noch in Pfuhl Pfarrer war, hörte ich von einem alten Weib öfter erzählen, wie sie zweimal Wassersucht im höchsten Grad gehabt und dabei schwanger gewesen sei, aber in ihrer Rechnung stets gefehlt habe. Wenn die Wassersucht bei ihr gebrochen war, hatte sie jedes Mal ein lebendiges Rind zur Welt gebracht. Und also ist diese Art der Wassersucht als Mutterwassersucht zu bezeichnen.
Wie mir in hiesiger Gemeinde ein sonderbares Exempel bekannt ist:
Anno 1741 hat sich Folgendes bei einer christlichen schwangeren Person, welche Gott schon zehnmal zur fröhlichen Kinder-Mutter gemacht hatte, in den letzten zwei Monaten ihrer Schwangerschaft geäußert. Weil es nicht so oft vorkommt, habe ich dies den Hebammen und auch den Schwangeren gern zu gutem Unterricht hier beigefügt:
Diese Person wurde im achten Monat so schnell hoch- und großleibig, dass man meinen sollte, sie müsste jede Stunde die Geburt erwarten, obwohl sie nach ihrer Rechnung noch mindestens sechs Wochen vor sich hatte. Sie überfielen schnell einige Wehen, die viel Wasser von ihr trieben, sodass sie selbst nicht anders vermutete, als dass es Anzeigen der baldigen Geburt seien. Sie ließ also die Hebamme zu sich rufen, blieb aber im Bett liegen.
Nach einigen Stunden war eine beträchtliche Menge Wasser abgegangen, die sie meist erst verarbeiten musste, wie das Wasser bei der Geburt. Weil wir aber keine weiteren Anzeichen der Geburt bemerkten, ließen wir sie keinen Augenblick im Gebärstuhl, sondern nur stets im Bett liegen, bis sich das Wasser und die damit verbundenen Wehen wieder gelegt hatten.
Danach sah man, dass der Bauch besonders an beiden Seiten kleiner wurde; das Kind aber hatte dennoch sein ordentliches Lager und zeigte Bewegungen. Vierzehn Tage vor der Geburt kam wieder auf ähnliche Weise etwas Wasser von ihr.
Diese Person blieb unter diesen sonst ihr ungewohnten Umständen zu Hause, weil sie auch sehr schwer ging und nicht gut schlafen konnte. Dabei hatte sie keine weiteren Beschwerden als die vorherige starke Enge der Brust, ehe das Wasser von ihr gekommen war. Sie konnte mit Appetit essen und trinken, schlafen und arbeiten.
Endlich kam ihre ausgerechnete Zeit, Anfang Mai, und somit etwa sechs Wochen nach diesen Umständen kamen auch schnell die rechten Wehen und Anzeichen zur Geburt. Sie gebar in wenigen Stunden ohne besondere Komplikationen durch göttlichen Beistand und Segen glücklich einen vollkommenen und gesunden Sohn, der bis heute, durch Gottes Gnade, gesund bei Mutter und Kind geblieben ist.
Unter diesen Umständen, wie mir in sechzehn Jahren meines Predigtamts kein ähnlicher Fall begegnet ist, halte ich dies für eine Art Wassersucht, die ich in der Meinung eines berühmten Herrn Medicus und Chirurgen zu Ulm bestätigt sehe. Dieser hatte Gelegenheit, sich ungefähr so zu äußern, dass dies ein Hydrops uteri, eine Mutterwassersucht, sei — ein Wasser, das von demjenigen unterschieden werden muss, das bei der Geburt abgeht.
Es war gut und richtig, dass die Schwangere es nicht im Gebärstuhl, sondern im Bett verarbeitet hat. Ich mache daher den Hebammen und Schwangeren selbst diese wichtige Anmerkung, dass man bei derartigen Umständen leicht eine Geburt zu früh erzwingen kann, was sowohl für Mutter als auch Kind sehr gefährlich sein könnte.
Sollten sich hier und da ähnliche Beispiele finden, so ist es gut und sicher, wenn eine solche Person im Bett verbleibt, solange ich oben schon gedacht habe — bis sich ein Ernst zur Geburt zeigt und die Schwangere selbst nicht mehr im Bett bleiben kann, sondern sich dann erst in den Gebärstuhl begeben muss.
§ 11.
Wann man nun den rechten Wehen abwartet und beobachtet, so rückt das Kind unter solchen immer weiter hervor; und die Wehenmutter oder Hebamme bemüht sich, das Kindlein mit beiden Händen gelinde und sachte, jedoch ohne besondere Anziehung und harten Druck des Hauptes, zu empfangen und ferner dem Kind die Finger von oben oder unten unter die Achseln zu bringen, es so gemächlich an sich zu ziehen und an die Welt zu bringen. Dabei soll alsbald, um das Gesichtlein in die Höhe zu bringen, das Kind gewendet oder übersich gekehrt werden.
Denn gemeinhin lässt das Kind, wenn es seine Herberge der Mutter verlässt und an diese Welt kommt, durch Weinen seine Stimme hören, wodurch alsbald der Mutter Weinen, Angst und Schmerzen in lauter Freude verwandelt werden und sie nicht mehr an die vorige Angst denkt, weil der Mensch glücklich zur Welt geboren ist, nach den Worten des liebsten Heilandes, Joh. 16, 21.
§ 12.
So hat auch eine christliche und sorgfältige Hebamme bei der Geburt dieses wohl in Acht zu nehmen, dass sie eine Gebährende ohne Not oder vor der Zeit nicht zu hart antreibt, mögen andere Weiber es auch anders haben wollen oder nicht. Denn ein Kind kann gar leicht aus seinem ordentlichen Lager kommen, so dass ein Händlein oder anderes Glied zuerst geboren werden möchte. Sie soll solches behutsam verhüten und das Händlein nicht zur Geburt kommen lassen, sondern in solchen Zeiten versuchen, es wieder heimzugeben, was am leichtesten noch geschehen kann, wenn sie mit ihren Fingern merken sollte, dass ein Finger- oder Händchen vom Kind hervorzukommen droht.
Bei solchen Wehen darf die Mutter gar nicht angetrieben werden, sondern wo es sanft vorangeht, soll solch ein Glied wieder heimgegeben werden, da sonst sehr bald eine sorgliche und gefährliche Geburt daraus entstehen könnte.
Unter der Geburt soll sie auch auf alle Wehen bei der Gebährenden wohl Acht haben, und da das Kind noch nicht eingeschossen ist, außer den Wehen sie nicht zur Arbeit antreiben, es sei denn, das Kind sei völlig unter der Geburt. Da ist nichts zu versäumen, sondern der Mutter zuzusprechen, um ihres lieben Kindleins willen, dass sie bald zur Welt gebären werde, sich selbst nicht zu schonen oder zärtlich zu sein, sondern alsdenn auch, wo es sein muss, ohne Wehen fortzuschaffen, bis das Kind geboren ist. Solches aber, wenn es ordentlich zugeht, ist oft in kurzer Zeit vorüber.
Die Hebamme oder Wehenmutter soll auch unter der Geburt wohl Sorge tragen, dass wenn das Köpflein geboren ist, mit einem Finger den Muttermund offen zu halten, damit er sich nicht schließe, sondern das Kind so bald, ganz und glücklich durch Gottes Hülfe geboren werden möge.
§ 13.
Hierbei finde ich auch dies noch zu erinnern: Eine Hebamme soll, sobald das Kind geboren ist, gleich im ersten Augenblick, da sie das Kind auf ihrem Schoß hat, zusehen, ob das Kind mit der Nabelschnur um den Hals umschlungen ist. Dies geschieht zuweilen ein- oder zweimal (und mag wohl daher kommen, dass die Mütter, besonders in den letzten Tagen, schwer gehoben oder mit den Händen in die Höhe gehoben wurden, sodass sie die Nabelschnur sogleich lösten). Das Kindlein zeigt dann durch Weinen sein Leben an, wenn es zuvor beim Umschlingen nicht geschrien hat.
Es ist auch gut, wenn die Hebamme Wein oder frisches Wasser zur Hand hat, wenn das Kind geboren wird, damit sie, falls es schwach erscheint, etwas davon in den Mund nimmt und es damit bespritzt. Sollte man gar kein Leben am Kind spüren, muss man auf andere Weise versuchen, Leben zu erwecken, etwa an der Nabelschnur zu prüfen, ob man etwas spürt, ebenso ein Tüchlein in warmen Wein tauchen und auf die Brust des Kindes legen oder die Fußsohlen mit einer Haarbürste reiben. Es gibt Berichte, dass man bei solchen, schon für tot gehaltenen Kindern Leben gefunden hat und sie notgetauft werden konnten.
Gut ist auch, wenn solche Kinder mangels Wein nur mit kaltem Wasser bespritzt werden, da dies eine Reizung gibt; besser als das Kind im warmen Wasser zu baden und dort Leben suchen zu wollen.
Ein ganz besonderes Beispiel aus meiner christlichen Gemeinde will ich berichten: Vor 15 Jahren wurde ich eilends zu einer christlichen Mutter gerufen, die innerhalb einer Viertelstunde ein Töchterlein geboren hatte, das aber todt schwach war. Als ich zum Haus eilte, wurde mir gesagt, das Kind sei schon tot. Weil es aber in der Nachbarschaft war, ging ich dennoch hin. Als ich zum Haus der Kindbetterin kam, lief man mir entgegen und sagte, das Kind sei schon tot, ich solle mir keine Mühe geben.
Da ich jedoch so nahe beim Haus war, ging ich hinein, um die Eltern, besonders die Kindbetterin, zu trösten. Im Zimmer sah ich das Kind, das die Hebamme noch im Bad hatte, um die Geburt-Unreinigkeit zu reinigen. Ich hielt das Kind zunächst auch für tot, denn kein geringstes Lebenszeichen war zu erkennen, und wie man mir sagte, war es eine Viertelstunde vorher noch nicht lebendig gewesen.
Ich versuchte es dennoch: Die Hebamme ließ das Kind aus dem warmen Bad nehmen, hob es dort hoch, gab ihm einige Tropfen der Hallischen Goldessenz (die ich im Notfall bei mir hatte), schlug dem Kind warmen Wein auf die Brust, bespritzte es mit kaltem Wasser, worauf das Kind schnell und ganz unerwartet einen Schrei tat, die Augen öffnete und Leben zeigte.
Nachdem ich das Kind so gleich in den Händen der Hebamme notgetauft hatte, suchte ich sein Leben weiter zu erhalten. Ich legte ihm ein zart in warmen Wein getränktes Tüchlein auf Kopf und Brust, auch an Hände und Füße, an denen kein Leben sichtbar war. Zu unserer großen Verwunderung und Gottes Lob bemerkten wir, wie allmählich die Finger, Hände und Füße des Kindes stärker wurden, sich regten und bewegten. Auch am ganzen Leib wurde es in einer Stunde recht lebhaft, sodass man meinen konnte, es sei von Anfang an lebhaft und munter zur Welt gekommen.
Man konnte es am folgenden Tag nicht nur öffentlich in der Kirche durch ordentliche Gebete präsentieren, sondern es lebte noch ein Jahr und gegen zwei Monate.
Von diesem Kind heißt es recht nach Hiob 10,12:
„Gott, Leben und Wohlthat hast du an mir getan, und dein Aufsehen bewahret meinen Odem.“
Das Kind und die Eltern wurden stets als Wunder betrachtet.
Ich halte dafür, dass, wenn das Kind bei seinem vermeintlichen Tod noch länger im warmen Wasser gebadet worden wäre, es darin eingeschlafen und sicherlich gestorben wäre. Mancherorts mag so unbemerkt ein Kind so einschlafen und sterben, wo nicht recht Sorge getragen wird.
§. 14.
Ehe ich dieses Kapitel beschließe, füge ich noch Folgendes hinzu: Dass manchem in einem solchen extraordinären Fall und Zufall besonders geholfen werden kann, und man eben nicht überall davon gründliche Nachricht, wenigstens in der Not, haben kann.
Bei harten und schweren Geburten geschieht dann und wann, dass nicht nur die Mutter über der Geburt ihren Geist aufgeben muss, wie Rahel, und das Kind am Leben bleibt (1. Mose 35,16–19, siehe auch 1. Samuel 4,19–21). Oder dass Mutter und Kind über und unter der Geburt ihren Geist aufgeben und alles beieinander bleibt. Man weiß durch Erfahrungen, dass Kinder im Mutterleib, wenn die Mutter schon tot ist, durch Hüpfen und Springen zeigen, dass sie noch am Leben sind. Man kann auch versuchen, solche Kinder im leblosen Mutterleib durch einen geschickten und schnellen Schnitt, den man „Reißerschnitt“ nennt, zu retten, wenigstens, damit sie die heilige Taufe empfangen können.
Man hat hierbei alle Behutsamkeit und Sorgfalt zu gebrauchen, damit in der Eile nichts versäumt werde. Man muss sich sicher sein, dass die gebärende Mutter wirklich tot ist und sich nicht nur in Ohnmacht oder Todes-Schwäche befindet. Andererseits darf man auch nicht zu lange warten, wenn die Mutter bereits verstorben ist, denn obwohl das lebende Kind im toten Mutterleib seine eigene Seele und Leben hat, hat es solange es nicht geboren ist, seine Atem- und Lebensbewegungen von der Mutter. Wenn aber die Mutter ihr Leben geendet hat und tot ist, kann auch das arme Kind im Mutterleib nicht mehr lange leben.
Daher soll man bei einer schwer gebärenden Frau solche betrüblichen Umstände vielleicht vorher bemerken und aus Vorsorge für das arme Kind nicht nur einen christlichen Prediger (der wegen der Nottaufe gemeinhin zu solchen Gebärenden schon vorher geholt wird), sondern auch einen geschickten Chirurgen bereit halten, falls eine solche Operation vorgenommen werden muss.
Herr Christoph Vilter, ehemals hochfürstlicher württembergischer Leibchirurg, hat in seinem sehr nützlichen Buch „Neu eröffnete Gebärmenschule“ Folgendes angemerkt:
„Dass ihm selber ein solches Exempel bekannt sei, und von denen, die daran beteiligt gewesen, erzählt worden, dass nach dem Sterben einer solchen kreisenden Frau das arme Kind länger als eine halbe Stunde mit Bewegungen und Stoffen, dass man sie greifen und sehen konnte, sich gewehrt habe, welches jedoch niemand angezeigt habe (was doch besonders von den Hebammen ohne Verzug geschehen und erinnert werden sollte), damit das gute Kind hätte gerettet werden können.“ (Stuttgart/Edit.1687.C.13.p.218.219.)
Wie der vorgenannte Herr Leibchirurg Vilter ein solches Exempel anführt:
„Eines Pfarrers Frau, schreibt er, unfern Stuttgart, ist in schwerer Geburt an einem Kind gestorben, und eine halbe Stunde nach dem Tod der Mutter kam das Kind erst zur Welt und zur Taufe und hat auch drei Tage das Leben behalten.“ (cit.loc.p.219.)
Es könnte auch nicht schaden, wenn schon Mutter und Kind beieinander blieben, dass man die unter der Geburt gestorbene Mutter sezieren und öffnen würde, nicht nur, um die Ursache solcher schweren Geburt und betrüblichen Umstände zu erforschen, sondern auch, damit man vielleicht anderen dergleichen Personen helfen und vom Tode retten könnte.
Ich weiß jedoch wohl, dass insbesondere ein solcher betrübter Ehemann und Vater oder andere nahe Verwandte einwenden und sagen werden: „Was nützt es mir, wenn ich das zulasse? Mein liebes Weib und armes Kind sind schon gestorben und haben so viel unter der Geburt ausgestanden; ich will sie nicht erst nach dem Tode auch noch so martern und quälen lassen.“
So kann aber eine christliche, schriftmäßige und bewegliche Vorstellung eines Predigers doch dann und wann etwas fruchten, sodass der Ehemann seinen Willen dazu gibt; und vielleicht noch eher und mehr, wenn man Anzeichen hat, dass das Kindlein noch lebt und gerettet werden könnte, damit es noch die heilige Taufe empfange.
Auch ist es nicht so ungewöhnlich und weder den Verstorbenen noch den Hinterbliebenen zur Unehre oder Schande vor den Leuten, wenn man solche nach dem Tode sezieren und öffnen wollte. Denn große Herren und Personen von Stand verfügen gewöhnlich, gerade wenn sie an einer schmerzlichen Krankheit leiden, dass nach ihrem Tode ihre erblassten Leichname geöffnet werden, um gründlich zu erfahren, was ihnen gefehlt hat.
Ja, bei denen der römisch-katholischen Kirche ist es sehr üblich, dass solcher hoher Standes Personen erblasste Leichname nicht nur seziert und geöffnet, sondern auch wohl ein und andere vornehme Teile des Inneren, wie das Herz, in silberne und goldene Gefäße verwahrt werden; diese werden hier und da in ein Kloster oder eine Kirche gebracht, während der Leichnam an einen anderen Ort in die Gruft gesenkt und begraben wird.
Dabei werden bei einer solchen Sektion und Eröffnung einer unter der Geburt verstorbenen Frau alle inneren Teile wieder ordentlich in den Leib gelegt und mit ihr begraben.
Es sei außerdem daran erinnert, dass man, wenn man eine solche Sektion vornimmt, den Hebammen die notwendigen Hauptteile im Inneren des Leibes demonstrieren und erklären muss, damit sie bei anderen Geburten besser beraten und helfen lernen können.
So soll alles bei einer derartigen Sektion sowohl vom Chirurgen selbst als auch von anderen bescheiden und mit aller Zucht und Ehrbarkeit beobachtet werden, ohne andere von dergleichen abzuschrecken oder abzuhalten.
Ich füge auch noch hinzu, dass wenn der Ehemann eines solchen Eheweibes, das über der Geburt seinen Geist aufgegeben hat (es mag das Kindlein auch schon tot sein oder noch im toten Mutterleib leben), sich nicht dazu bewegen lassen will, man ihn nicht dazu zwingen soll, damit er nicht in allerhand harte Worte ausbricht und man bei einem solchen betrübten Fall keine Gelegenheit zum Sündigen gebe.
Denn nach Urteil der Herren Mediciner und Anatomiker sind solche Kindlein, die nach dem Tod ihrer Mutter noch im Leib leben, bereits wie sterbend und haben meistens konvulsive (krampfartige) Bewegungen im Körper der verstorbenen Mutter.
Und so unter herzlichem Seufzen und Gebet überlasse man solch ein armes sterbendes Kindlein im Mutterleib dem lieben und gütigen Gott und seinem holden Rinderfreund Jesus Christo, der es auch mit seinem teuren Blut erkauft hat, ob es unter diesen betrüblichen Umständen die heilige Taufe nicht empfangen kann.
Ich empfehle es ihm an, welcher ebenso wie die über der Geburt sterbende Mutterseele auch dieses zarte Kindlein gnädig auf- und annimmt und beide vor dem Thron des Lammes selig auferstehen lassen wird. An jenem Tage aber die Mutter und ihr Kindlein zum ewigen Leben herrlich verklären und erwecken wolle.
Man kann auch einem solchen betrübten Mann zum Unterricht und Trost etwa aus dem von mir 1747 vermehrten geistlichen „Adler-Stein“ des seligen Herrn M. Bonifacius Stöltzlin vorlesen, an welchem gemeinhin dieser Hebammenunterricht gebunden ist, besonders siehe Kapitel VII, Seiten 339–346.
Auf solche Art und Weise hoffe ich, wurde auf keiner Seite bei einer so schweren und wichtigen Sache etwas versäumt, sondern die Gewissen und allerlei entstehende Gedanken, ob man dies oder jenes getan oder nicht tun lassen hat, beruhigt und zufrieden gestellt werden.
Hierbei kann ich nicht umhin, die rechtmäßige obrigkeitliche Verordnung und christlich lobenswerte Vorsorge eines wohlgeachteten Magistrats der loblichen Stadt Ulm anzufügen, welche im Jahr 1740, im Monat November, an die geistlichen und weltlichen Beamten auf dem Lande ausgeschrieben wurde: „Die schnell dahin sterbenden hochschwangeren Weiber betreffend und was zur Rettung ihrer Leibesfrucht vor einer Operation vorzunehmen ist.“
Sie lautet in der Ulmischen Kirchen-Ordnung (*) wörtlich also:
„Nachdem auch etwa eine Gebärende in solche Umstände gerät, dass ihr weiter nicht geholfen werden kann, sondern sie sterben muss, sich jedoch dabei solche Anzeichen ergeben, dass das Kind noch lebt und es noch durch eine Öffnung der Mutter gerettet werden könnte, ist hierbei auf dem Land Folgendes sorgfältig zu beobachten:
1.) Dass nebst dem hierzu geschickten Chirurgen und der Hebamme der zuständige Pastor, die Beamten oder in deren Abwesenheit ein Gerichtsmann oder andere taugliche Personen zu solchem Akt berufen werden, um dem Chirurgen Assistenz und Schutz zu leisten und auch ein Zeugnis wegen seiner Operation zu geben.
2.) Der Geistliche hat zuvor dem Ehemann und den Anwesenden die einfältige Meinung zu nehmen, als ob solche Frauen hierdurch gemartert oder übel behandelt würden, und ausdrücklich vorzustellen, wie höchst schuldhaft man sei, dem armen noch lebenden Kinde nicht durch mögliche Mittel zu Hilfe zu kommen und demselben zur heiligen Taufe zu verhelfen. Und wie im widrigen Fall, wenn man durch Unterlassung eines vorhandenen Mittels hier etwas versäume, das Gewissen mit schwerem Skrupel belastet wird.
Im Fall aber, dass der Ehemann die Operation an seiner Ehefrau trotz der vorgenannten Vorstellung verweigert, soll er dazu nicht gezwungen werden, da solche Kinder im Allgemeinen moribund (sterbend) sind und ihre Bewegungen, welche ein Zeichen ihres noch vorhandenen Lebens geben, meist konvulsiv (krampfhaft) sind, weshalb sie wohl noch unter der Operation sterben würden und ein solcher Widerstand in beschwerliche Ausbrüche führen könnte.
3.) Die Chirurgen haben mit aller Behutsamkeit vorzugehen und zunächst sorgfältig zu überlegen, ob die Mutter tatsächlich gestorben ist oder nur in Ohnmacht und Schwäche liegt. Wenn sie aber wahrhaftig gestorben ist, ob sie noch ein Leben in dem Kind verspürt und dieses mutmaßlich zu retten wäre.
4.) Erachtet sich der Chirurg geeignet zu einer solchen Operation, so soll er unverzüglich den Bauch der Verstorbenen eröffnen, die Mutter und die darin liegende Frucht vorsichtig untersuchen und dabei wohl darauf achten, dass er diese beim Aufschneiden nicht verletze.
5.) Sobald er das Kind entnimmt, soll er es der Hebamme übergeben, welche die Nabelschnur verbindet und das Kind ordentlich versorgt, wärmt, stärkt und möglichst bald zur heiligen Taufe bringt.
6.) Der Leib der Verstorbenen ist anschließend wieder zusammenzunähen und der Begräbnisordnung zu überlassen.
Wir beschließen nun dieses Kapitel und die Betrachtungen über Zeugung und Geburt der Menschen mit den Worten des Buches der Weisheit, Kapitel 7, Verse 1 bis 4:
„Ich bin auch ein sterblicher Mensch, gleichwie die anderen, geboren vom Geschlechte des ersten geschaffenen Menschen; und bin ein Fleischgebilde, zehn Monde lang im Blut zusammengezogen, aus Mannes Samen durch Lust im Beischlaf. Und habe auch, da ich geboren war, Odem geholt aus der gemeinen Luft und bin auch gefallen aufs Erdreich, das uns alle gleich trägt; und Weinen ist auch, gleichwie bei den anderen, meine erste Stimme gewesen, und bin in den Windeln aufgezogen mit Sorgen.“
Quelle: Conrad Daniel Kleinknecht, Höchst-nöthiger und nützlicher Unterricht für die Heb-Ammen und andere dergleichen Personen, auch jeglichem christlichen Hauß-Vater sehr dienlich: darinnen gehandelt wird von des Menschen Zeugung und Geburt ; der Heb-Ammen Beruff, Eyd, Immunitäten und Freyheiten überhaupt … Ulm: Wohler, 31749, S. 1-32.