Reformation der hessischen Kirchen (Reformatio Ecclesiarum Hassiae) – Kirchenordnung, die im Anschluss an die Homberger Synode vom 20. Oktober 1526 erstellt wurde: „Deshalb ordnen wir an, dass in jeder Pfarrei, nachdem das Wort des Herrn eine Zeit lang gepredigt wurde, an jedem Sonntag nach der Messe oder dem Mittagessen eine Versammlung der Gläubigen an einem geeigneten Ort abgehalten werden soll, zu dem alle Männer, die die Sache Christi unterstützen und zu den Heiligen gezählt werden, sich versammeln, um gemeinsam mit dem Bischof über alle Dinge zu entscheiden, die in der Kirche behandelt werden müssen. Es ist nicht erlaubt, in solchen Versammlungen profane Dinge zu tun, um die Kirche Gottes zu verachten. Frauen können zwar an dieser Versammlung teilnehmen, aber ihnen ist es nicht erlaubt, in der Kirche zu sprechen. Nur Männer sollen Entscheidungen treffen.“

Reformation der hessischen Kirchen (Reformatio Ecclesiarum Hassiae)
nach der gewissesten Regel der Worte Gottes geordnet auf der ehrwürdigen Synode, abgehalten durch den gnädigsten Fürsten Hessens, Philipp, im Jahr 1526, am 20. Oktober zu Homberg, an der der hochberühmte Fürst selbst teilnahm.

1526

Die hessische Synode, im Namen des Herrn zu Homberg versammelt, sendet allen und jedem, der den Namen Christi anruft, zu denen dieses unser Schreiben gelangt, Friede und Gnade von Gott, unserem Vater, und unserem Herrn Jesus Christus.

[1] Gepriesen sei Gott, unser Herr, der sich nach so langem Dunkel unser erbarmt und das Licht seiner ewigen Wahrheit hat leuchten lassen und Christus, den trügerische Geister und Lehren der Dämonen verdunkelten, uns wieder offenbarte. Daraus erwächst uns wahre Freude und beständiger Segen seines Namens, dessen Vertrauen uns dazu bewegt, gottlose Menschensatzungen zu verwerfen und nach seinem Wort zu leben und uns leiten zu lassen, das allein und gewiss die einzige Regel zur Seligkeit aller Gläubigen ist. [2] Wir haben geirrt und sind einst wie Blinde vom Weg der Wahrheit und des Heils abgewichen, sind gewandelt auf dem Pfad des Irrtums und des Verderbens; jetzt aber freuen wir uns, durch Gottes Barmherzigkeit erleuchtet, wieder auf jenen Weg zurückgekehrt zu sein, von dem wir abgefallen waren, so sehr, dass wir wünschen, auch alle anderen dahin zu führen und zu bewegen, dass sie ihn so annehmen, dass sie nie wieder davon abfallen. [3] In dieser Absicht haben wir für alle Kirchen in Hessen – und falls künftig andere durch unser Beispiel ebenfalls dazu bewegt würden – hier niedergelegt, was wir für dieselben Kirchen als nützlich erkannt haben; worüber wir bereit sind, vor Gott und dem Kaiser gemäß dem Wort Gottes Rechenschaft zu geben, wie es auf dem letzten Reichstag zu Speyer beschlossen worden ist.

[4] Davon ist manches allen Gläubigen notwendig, da wir darin den reinen Sinn der Worte Gottes wiedergegeben haben. Wir wollten nur mahnen, dass alle Kirchen der Einrichtungen Gottes eingedenk seien: Solche sind die, die wir über den rechten Gottesdienst, über die Kirchenleitung, über die Darreichung des Abendmahls unter Brot und Wein, über den Ausschluss offenbarer Sünder, über die Absolution der Bußfertigen, sowie darüber, dass alles in der Sprache des Volkes vor der Gemeinde gesagt werde, sofern kein Dolmetscher vorhanden ist, über die Visitation der Kirchen durch fromme und im Wort Gottes unterwiesene Männer, dass sich ihre Synoden auf das Wort Gottes stützen sollen, Bischöfe und Diakone aus frommen und vom Geist Gottes erfüllten Männern zu wählen sind, dass die Ehe allen ehrenhaft sei, auch den Bischöfen und Diakonen, dass Sekten in den Kirchen keineswegs geduldet werden und anderes dergleichen.

[5] Was dagegen die Riten des Abendmahls und der Morgen- und Abendandachten, die Zahl der Synodalgewählten und Ähnliches betrifft, haben wir nicht als notwendige Gesetze niedergeschrieben – was uns auch keineswegs zusteht –, sondern nur, damit in unseren Kirchen jenes Gebot erfüllt werde, das ohne Zweifel vom Herrn stammt, geschrieben bei Paulus 1. Kor. 14,40: „Alles geschehe ehrbar und ordentlich.“ [6] Dies aber wollen wir in unseren Kirchen zur Einheit beobachten lassen, sind jedoch bereit, Raum zu geben, falls auf einer allgemeinen oder nationalen Synode Besseres aus den Worten Gottes geordnet werden sollte. [7] Wir haben dies etwas ausführlicher getan, damit künftig nicht noch mehr dergleichen geordnet wer­de. Daher mahnen und bitten wir im Namen Gottes alle, die künftig an Synoden teilnehmen, sie mögen die Kirchen nicht durch eine Vielzahl und Vielfalt an Verordnungen beschweren, da bekannt ist: Wo vieles geordnet wird, da ist alles nur umso ungeordneter. Die Heilige Schrift allein und unsere kleinen Ordnungen bezüglich der Zeremonien sollen genügen. Sie mögen darauf achten, dass dies einträchtig befolgt werde und vermeiden, dass die Kirchen, die Christus mit seinem Blut frei gemacht hat, erneut in die Knechtschaft und die verderblichsten Schlingen menschlicher Satzungen fallen, und dass der letzte Irrtum nicht schlimmer sei als der erste.

[8] Wenn also von den Kirchen gewisse Zweifel eingesandt werden, sollen sie mit wenigen Worten aus dem Wort Gottes antworten, jedoch so, dass sie ihnen nichts unter dem Vorwand neuer Gewissensbindungen vorschreiben. Wenn aber eine Notwendigkeit der Kirche sie zu etwas zu gebieten zwingt, so soll nicht so sehr sie selbst, sondern Gott durch sein Wort in ihnen gebieten.

[9] Niemand wundere sich darüber, dass wir zuweilen gegen jene, die dem Herrn widersprechen, der Kirche Gottes zum Ärgernis werden und von ihr abfallen, beten, sie mögen verflucht sein – denn der Eifer um Gottes Ehre, seine Wahrheit und das Heil aller hat uns, nach dem Beispiel des Paulus, sehr dazu gedrängt. Solche Gottlosen und Abtrünnigen aber werden nicht wegen unseres Gebets, sondern weil sie unseren Herrn Jesus Christus und seine Wahrheit mit Füßen treten, auch wenn wir schwiegen, dem Fluch unterworfen; obgleich wir keineswegs daran zweifeln, dass sie im Fleisch noch einiges erleiden werden und, wenn sie nicht umkehren, auf furchtbarere Weise zugrunde gehen, weil sie den heiligen Eifer der Kirche Gottes verachtet haben. Denn wir suchen wahrhaft das Wohl aller und die Ehre Gottes: daher zürnen wir auch heilig der Gottlosigkeit und dem Abfall. [10] Wir weisen aber im Voraus darauf hin, dass niemand meine, wir verstünden unter „Bischöfen“ etwas anderes als Diener des Wortes Gottes – denn so wurden sie von den Aposteln, deren Lehre wir folgen, genannt, wie man bei Paulus und in der Apostelgeschichte sehen kann.

[11] Wir ermahnen aber im heiligen Namen Christi, dass uns niemand in so ernster, frommer und notwendiger Sache künftig zur Last falle. Denn wir vertreten die Sache Gottes, und sein Wort, ja er selbst ist mit uns. Vielmehr bitten wir, dass wir einmütig mit einem Mund auf den Wegen der Gerechtigkeit und Wahrheit wandeln, und Gott, den Vater unseres Herrn Jesus Christus, ehren – den wir von ganzem Herzen bitten, dass er uns mehr und mehr durch seinen Geist und seine Wahrheit erleuchte und stärke, und uns die Gnade verleihe, dass wir nie von ihm abfallen, sondern zunehmen und vollendet werden bis zu seinem Tag. Ihm sei Ehre, Ruhm, Ansehen und Herrschaft in Ewigkeit. Amen.

Vom rechten Gottesdienst – Kapitel 1

[12] Es kommt die Stunde, in der Gott im Geist und in der Wahrheit angebetet werden will (Joh. 4,23), und das geschieht dann, wenn er nach dem Wort seiner ewigen Wahrheit verehrt wird. Darum soll er in allen unseren Kirchen nach diesem Wort in höchster Reinheit verehrt und jeglicher abweichende Gottesdienst daraus verbannt werden. Denn obgleich der Gottesdienst an sich in der Reinheit des Glaubens besteht, so gehören doch alle äußeren Werke, die wir im Einklang mit dem Wort des Glaubens vollbringen und durch die wir bezeugen, dass wir Gottesdiener sind, zum Gottesdienst Gottes. So soll Gott in allen Kirchen verehrt werden.

Von der Kirchenleitung – Kapitel 2

[13] Weil die Herde Christi nur auf die Stimme ihres Hirten hört und die Stimmen der Fremden nicht beachtet (Joh. 10,4f.), erkennen wir kein anderes Wort an als das unseres Hirten; ja vielmehr verbieten wir in der Kraft Gottes, dass überhaupt ein anderes Wort von Bischöfen in den Kirchen gelehrt werde, und nach diesem Wort sollen künftig die Kirchen regiert werden. Wer ein anderes Wort lehrt, als sei es zum Heil notwendig, soll abgesetzt und von der Gemeinschaft ausgeschlossen werden. [14] Alles, was wir hier zur ordentlichen Ordnung der Dinge in den Kirchen niedergeschrieben haben, ohne dass es ausdrücklich vom Wort Gottes geboten ist, wollen wir nur als fromme und mit dem Wort Gottes nicht im Widerspruch stehende Ratschläge verstanden wissen – die jedoch, wenn es die Ehre Christi erfordert, geändert werden können.

Von der Eucharistie oder dem Herrenmahl – Kapitel 3

[15] Alle, die am Herrenmahl teilnehmen wollen, sollen sowohl an dem Brot als auch an dem Kelch des Segens Anteil haben, so wie es der Herr eingesetzt hat. Wer etwas anderes lehrt und sich nach Ermahnung durch das Wort Gottes nicht beugt, soll von der Gemeinschaft ausgeschlossen und – falls er Bischof ist – abgesetzt werden. [16] Das Abendmahl selbst soll nicht gefeiert werden, wenn nicht auch Teilnehmende anwesend sind. Die Bischöfe sollen die Gemeinde ermahnen, dass sie an jedem Sonntag zu diesem ehrwürdigen Mahl zusammenkommen, um daran teilzuhaben; jedoch sollen sie sich zuvor selbst prüfen, damit sie nicht zum Gericht kommen. Und wenn ihr Gewissen erschüttert ist, loben und empfehlen wir, dass sie den Bischof oder dessen Gehilfen oder einen der frommen und gelehrten Brüder aufsuchen, um ihre Sünde zu bekennen und von ihnen das heilige Wort zu hören, wie es unten im Abschnitt über die Beichte näher ausgeführt wird. [17] Alle, die daran teilnehmen wollen, sollen sich dem Bischof oder seinem Diener melden und sich vor dem Mahl an einem Ort von jenen absondern, die nicht teilnehmen wollen, damit ihre Zahl bekannt sei. Wir ermahnen jedoch alle im Herrn, die dann anwesend sein werden – auch diejenigen, die nicht äußerlich am heiligen Mahl teilnehmen –, dass sie des Opfers unseres Christus gedenken, das einmal für uns dargebracht wurde und dessen Gedächtnis dieses Mahl ist. Dies soll der Bischof stets in wenigen Worten erläutern. [18] Der sogenannte „Messkanon“ und alle Gebete, in denen die Begriffe „Opfer“ oder „Hostie“ vorkommen, sollen bei diesem Mahl von niemandem mehr gesprochen werden. Ebenso soll niemand es wagen, dieses Mahl – wie man sagt – für Lebende oder Tote oder zu irgendeinem Anlass zu „opfern“, denn es ist nicht unser Opfer, sondern das Mahl des Herrn und ein Dankopfer für die durch Christus angenommene Wohltat sowie eine besondere Erinnerung an das Opfer, in dem er sich ein für alle Mal für uns selbst hingegeben hat, wie auch an seine übrigen Wunderwerke. Es ist ebenso ein Zeichen der Gemeinschaft aller, die wir unter Christus, dem einen Haupt, Glieder voneinander sind. Denn wir sind untereinander Glieder (Röm 12,5; 1. Kor 6,15 und 12,12ff.) und er ist unser Haupt (Eph 5,23; Kol 1,18). [19] Ferner sollen in diesem Mahl keine Gebete gesprochen werden, in denen entweder die Anrufung der Heiligen oder die Erinnerung an deren Verdienste enthalten ist. Denn allein Christus ist unser Fürsprecher (1. Joh 2,1) und der einzige Mittler zwischen Gott und den Menschen (1. Tim 2,5). Schließlich ist er allein derjenige, der für uns alle Gnade, Herrlichkeit und alles Gute verdient hat. Wenn wir dies selbst verdienen könnten, wäre Christus umsonst gestorben (Gal 2,16). [20] Wir bekennen, dass Christus, Gott und Mensch, in diesem Mahl gegenwärtig ist – jedoch nicht durch beschwörende Worte, wie manche uns unterstellen, sondern durch den Beschluss des lebendigen Gottes, welcher sein eigenes Wort ist, dessen Worte selbst Zeichen sind. [21] Alles, was in diesem Mahl geschieht, soll in der Volkssprache erfolgen, außer den gebräuchlichen Ausdrücken „Kyrie eleison“, „Halleluja“, „Hosianna“, „Sabaoth“, „Amen“, die von den Bischöfen gelegentlich erklärt werden sollen, damit das Volk, alles verstehend, im Wort Gottes getröstet werde und im Geist und mit dem Verstand lobsinge. Es soll der Ritus beibehalten werden, den der Diener Gottes Martin Luther zuletzt auf Deutsch niedergeschrieben hat, und damit alles, wie Paulus sagt, anständig geschehe, empfehlen wir, dass im Gottesdienst wenigstens ein Chorhemd getragen, Kerzen angezündet und ein würdiger Kelch verwendet werde. [22] Von nun an sollen keine Ausgaben mehr für Altarbekleidungen, Kaseln, Kappern oder ähnliche Gewänder gemacht werden, sondern diese Mittel sollen den Bedürftigen zugutekommen, für die sie bislang vergeblich verbraucht wurden. Denn wer meint, Gott durch solche Dinge zu ehren, handelt grundlos – es sind bloße und nichtige Menschensatzungen. Wer bereits eine Kasel besitzt, dem soll es freistehen, sie im Dienst am Tisch des Herrn zu verwenden oder nicht. Künftig aber sollen keine neuen angeschafft werden, sondern das Geld dafür soll zum Nutzen der Armen, denen wir es spenden wollen, verwendet werden. [23] Außerdem gestatten wir die Benutzung solcher bereits gekauften Gewänder nur noch aus Rücksicht auf Schwache, wohlwissend, dass dies von uns keinesfalls geboten ist – vielmehr wollen wir, dass wir den Bedürftigen Barmherzigkeit erweisen und mit ihnen unsere Güter teilen. Schließlich soll es immer Bedürftige geben, denen geholfen werden muss. Deshalb soll es allen in der Lehre des Wortes unterwiesenen Kirchen freistehen, all diese Gewänder zu verkaufen. Wenn sie dies tun, soll der Erlös durch den Dienst der Diakone den Armen zugutekommen. [24] Dalmatiken, das heißt die Gewänder der papistischen Diakone oder Subdiakone, soll künftig niemand mehr tragen. Denn wir wollen keine Gunst gegenüber jenen Orden zeigen, die ohne Zeugnis der göttlichen Worte eingeführt wurden. Die Schrift kennt keine anderen Amtsträger als Bischöfe bzw. Presbyter und die Diakone der Armen. Was die sogenannten Messdiener-Diakone betrifft, so finden wir nicht ein einziges Jota über sie in beiden Testamenten, obwohl es nicht unpassend ist, wenn die Gehilfen der Bischöfe als Diakone, das heißt Diener, bezeichnet werden. Denn „Diakon“ bedeutet Diener und „Diakonie“ bedeutet Dienst.

[25] Wir ermahnen im Namen des Herrn, dass Orgeln niemals oder nur sehr selten gespielt werden, damit wir nicht in frühere Irrtümer zurückfallen. Denn wenn in der Gegenwart der Gemeinde keine fremde Sprache verwendet werden soll – außer es ist ein Dolmetscher zugegen, damit die Menschen verstehen, was gesagt wird –, dann umso weniger Instrumente, die nur den Ohren dienen, aber dem Geist keinen Nutzen bringen. Das Volk hört zwar den Klang, aber den Sinn dessen, was mit der Orgel gespielt wird, versteht es nicht. Auch darf man sich nicht auf das Gesetz berufen, das damals die Verwendung musikalischer Instrumente gebot, da dies ein Bild auf Christus und die Kirche war: Doch das Bild verschwindet, wenn die Wahrheit selbst gegenwärtig ist. Zudem gehörte dieses Musizieren zum levitischen Priesterdienst, der mit dem Kommen Christi mitsamt dem Priestertum aufgehoben wurde.

[26] Die Glocken sollen zur Feier des Abendmahls und zur Versammlung aller Gläubigen so geläutet werden, dass das Volk es hören und sich versammeln kann. Wir ermahnen im Herrn, dass jener eitle und prunkvolle Lärm vieler Glockenschläge von allen vermieden werde. Es wäre völlig ausreichend, eine mittlere Glocke als Zeichen zu läuten.

Nicht-Aufbewahrung und Nicht-Ausführung des Abendmahls durch die Straßen, auch nicht für Kranke – Kapitel 4

[27] Weil der Gebrauch der heiligen Eucharistie in ihrem Empfang und in der Gemeinschaft der Gläubigen zum Gedächtnis an Christus besteht, soll sie künftig nirgends mehr in Schränken oder Behältern aufbewahrt oder in irgendeiner Weise umhergetragen werden. Solche Bräuche sind Menschenmachwerk und daher zu vermeiden. Wenn ein Kranker um die Eucharistie bittet, soll der Amtsträger zu jeder Tageszeit zu ihm kommen und in seinem Haus das Abendmahl feiern. Wenn möglich, sollen einige Brüder eingeladen werden, um mit dem Kranken zu kommunizieren, für ihn zu beten und ihn mit dem Wort des Herrn zu trösten. Der Amtsträger soll in wenigen Worten das Geheimnis dieses großen Mahls erklären.

Von Gebet, Lesung und Gesängen am Morgen und Abend – Kapitel 5

[28] Alles, was vor der Gemeinde gesprochen wird – ob Gebete, Lesungen, Psalmen oder Lieder –, soll in einer allgemein verständlichen Sprache stattfinden, es sei denn, es ist ein Dolmetscher anwesend, wie Paulus in 1 Kor 14,5 gebietet. Dadurch sollen alle getröstet werden und auf den Segen der Sprecher mit „Amen“ antworten können. Ist kein Dolmetscher da, soll die fremde Sprache schweigen – dies ist nicht nur ein Gebot des Paulus, sondern des Herrn selbst. Paulus sagt an jener Stelle über solche Dinge: „Wenn jemand meint, ein Prophet oder geistlich zu sein, so erkenne er, dass das, was ich euch schreibe, Gebote des Herrn sind; wer das aber nicht erkennt, wird auch nicht erkannt.“ Alle Gläubigen sollen ermahnt werden, eifrig an öffentlichen Gebeten, Lesungen und dem Abendmahl des Herrn teilzunehmen. Künftig soll dies nicht mehr im Chor, sondern würdig in der Mitte der Kirche gefeiert werden, damit Männer und Frauen gemeinsam lernen, einstimmig singen und gemeinsam den Namen Gottes verherrlichen. Denn alle sind in Christus zu Priestern gemacht worden.

[29] Schließlich ordnen wir an, dass in allen Kirchen der Morgen- und Abendlob täglich in folgender Weise gehalten werde. Zuerst beim Morgenlob: Es wird der Psalm „Kommt, lasst uns jubeln“ („Venite, exultemus“) gesungen, dazu ein oder zwei oder drei weitere nach Wahl des Bischofs, und zwar in den üblichen Tönen, in denen die Psalmen bisher lateinisch gesungen wurden. Auch der Psalm „Venite“ soll in gleichem Ton wie die anderen gesungen werden. Es soll ein geregelter Wechsel der Psalmen-Töne stattfinden: zu einer Stunde der erste Ton, zur nächsten der zweite und so weiter. Danach soll im Rhythmus ein Psalm gesungen werden, etwa: „Gott sei uns gnädig“ (Ps 67) für die Ausbreitung des Reiches Christi, oder „Hilf mir, Gott“ (Ps 12), „denn die Heiligen sind verschwunden“, oder ein anderer aus den rhythmischen Psalmen. Dann liest der Bischof oder sein Helfer ein Kapitel aus dem Alten Testament, das er bei Gelegenheit kurz auslegen kann, vor allem unter der Woche, wobei er nichts sagen soll, was nicht gründlich überdacht und geprüft wurde. Danach wird gesungen: „Gepriesen sei der Herr, der Gott Israels“ (Benedictus), im gewohnten Ton, der täglich wechselt. Am Schluss sagt der Bischof: „Der Herr sei mit euch.“ Antwort: „Und mit deinem Geiste.“ Dann: „Lasst uns beten: Vater unser“, was er laut spricht; am Ende antwortet die Gemeinde: „Amen.“ Dann sagt der Bischof: „Gieße, wir bitten dich, o Herr, deinen Geist über uns aus, der uns in allem leite, erleuchte und zu deiner ewigen Wahrheit führe und uns darin so festige, dass wir nie von dir getrennt werden und aus dem Glauben leben und alles in ihm tun – durch unseren Herrn Jesus Christus, deinen Sohn, der mit dir usw.“ Antwort: „Amen.“ Der Herr sei mit euch; Antwort: Und mit deinem Geiste. Lasset uns den Herrn preisen; Antwort: Gott sei Dank.

[30] Was das Abendlob betrifft, so soll alles wie beim Morgenlob geschehen, außer dass der Psalm Venite, exultemus („Kommt, lasst uns jubeln“) nicht gesungen wird. Stattdessen wird ein rhythmischer Psalm gesungen, beginnend mit dem, der morgens gesungen wurde. Gelesen wird ein Kapitel nicht aus dem Alten, sondern aus dem Neuen Testament. Anstelle des Benedictus („Gepriesen sei der Herr“) wird das Magnificat („Meine Seele preist den Herrn“) oder das Nunc dimittis („Nun entlässt du, Herr“) in den gewohnten Tönen gesungen. An Sonn- und Feiertagen werden jedoch beide gesungen: zuerst das Magnificat, dann das Nunc dimittis. [31] Beim Lesen wird folgende Ordnung eingehalten: Morgens wird fortlaufend aus dem Alten Testament gelesen – nach Büchern und Kapiteln –, und wenn alles durchgelesen ist, beginnt man wieder von vorn. Abends geschieht das Gleiche mit dem Neuen Testament. Bei den Psalmen ist es ebenso geordnet: Wenn morgens Psalm 20 gelesen wurde, wird abends Psalm 21 gelesen. Ist das ganze Psalterium durch, beginnt man von vorne. An Sonn- und Feiertagen wird sowohl morgens als auch abends am Ende des Lobgesangs – und wenn es dem Bischof passend erscheint, auch nach dem Abendmahl – folgendes Gebet gesprochen: [32] „Gott, aus dem, durch den und in dem alles ist, und dem allein die Ehre gebührt, erbarme dich unseres Kaisers und aller Könige, Fürsten und Machthaber der Erde. Erleuchte sie mit deinem Licht und führe sie durch dein Wort dazu, deinem Volk gerecht zu regieren. Binde sie mit den Banden deiner Heiligkeit und Wahrheit, damit alle Gottlosigkeit, die seit vielen Jahrhunderten herrscht, zerstört werde und dein Volk wachse, und du allein in allen Nationen herrschest. Unseren Fürsten aber und alle, die du schon zu dir gezogen und zu Teilhabern deiner ewigen Wahrheit gemacht hast, stärke in ihr, damit sie niemals darin wanken, sondern ihr wahrer Eifer täglich wachse. Vollende in ihnen, o Herr, was du durch deinen Geist begonnen hast, und wecke in ihnen denselben Geist durch die Kraft deiner Hand, wie du ihn erweckt hast in deinen Dienern Daniel, Josaphat, Hiskia und Josia. Sende Furcht und Ehrfurcht vor ihnen über alle Feinde deiner Wahrheit, damit sie beschämt und schnell sehr verwirrt werden, und wir deinen heiligen Namen zur Ehre deines Reiches preisen. Und du, unser Vater, verlass uns nicht und lass nicht zu, dass wir die Freiheit, mit der du uns beschenkt hast, zum Anlass des Fleisches missbrauchen oder von der Frömmigkeit abfallen und wieder in alte Irrtümer und Dunkelheit zurückfallen. Gib vielmehr, dass wir stets deine siegreiche Hand über deinen Feinden sehen, und dass wir und die ganze Erde durch deinen Geist regiert werden, und dass du allein überall herrschest – durch unseren Herrn Jesus Christus usw.“

Von der Beichte – Kapitel 6

[33] Niemand soll jemanden zur Beichte jener Sünden zwingen, die ohne Autorität des Wortes Gottes eingeführt wurde – wie es bisher geschah. Denn nur diese Arten der Sündenbekenntnisse sind Gott angenehm: Erstens, wenn jemand gemäß Psalm 32,5 seine Ungerechtigkeit dem Herrn bekennt. Ebenso, wenn ein Gläubiger sich nicht als sündlos darstellt, sondern seine Sünde aufrichtig und von Herzen, auch vor der ganzen Gemeinde, bekennt. Deshalb loben wir das öffentliche Bekenntnis, wie es zu Beginn des Abendmahls üblich ist, wenn es klar verständlich in der Volkssprache und von allen gemeinsam gesprochen wird. Ebenso, wenn jemand, der in einer Sünde ertappt wurde, nicht Ausreden erfindet, um sich zu entschuldigen (vgl. Ps. 141,4). Oder wenn Brüder einander gekränkt haben und gemäß Jakobus 5,16 einander ihre Sünden bekennen, durch die sie einander verletzt haben. Oder wenn jemand zum Bischof oder einem frommen Bruder kommt und seine Sünden im Allgemeinen bekennt und Trost durch das Wort Gottes erbittet – jenes gute Wort, das bezeugt, dass Gott ihm seine Sünden vergibt, wie es in Matthäus 9,2 heißt: „Sei getrost, mein Sohn, deine Sünden sind dir vergeben.“ [34] In dieser Form der Beichte loben wir besonders, wenn ein Bruder zunächst seinen Unglauben, die Vernachlässigung des heiligen Wortes und der Wahrheitssuche, sowie den Missbrauch der evangelischen Wahrheit und Freiheit bekennt – ebenso die Früchte des Unglaubens. Wenn der Beichtende die Leitung des heiligen Wortes braucht, soll er dies demütig erbitten, und ein anderer soll ihm diese geben, soweit Gott es ihm gegeben hat. Danach spreche er: „Sei getrost, mein Sohn, deine Sünden sind dir vergeben – im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“

Vom Fasten – Kapitel 7

[35] Weil alle Werke der Gläubigen aus dem Glauben geschehen müssen – denn alles, was nicht aus Glauben ist, ist Sünde (Röm. 14,23) –, verbieten wir allen Bischöfen kraft Gottes, der Kirche bestimmte Fastentage vorzuschreiben. Jeder soll in der Freiheit des Geistes leben, alles nach dem Wort Gottes und aus Glauben tun. Sie sollen zur Mäßigung und Nüchternheit ermahnen und auf Grundlage des Wortes des Herrn beständig lehren, dass Völlerei und Trunkenheit zu meiden sind und man in allem ein Christus würdiges Leben führen und alle Gebote Gottes halten soll – das genügt. Wir wollen nicht, dass jemandem das Fasten verboten wird, aber ebenso wenig, dass es verpflichtend vorgeschrieben wird – beides steht ihnen nicht zu. [36] Wenn jedoch ein ernsthafter Grund oder eine Notwendigkeit besteht, kann der Fürst zusammen mit dem Rat der Kirchen einen oder zwei Tage des Fastens anordnen – jedoch ohne daraus ein dauerhaftes Gesetz zu machen. Wir empfehlen, und es wird Gott wohlgefälliger sein, wenn dies eher durch Bitten als durch Befehle geschieht. Denn es passt nicht zu einem christlichen Herrscher, der unter Brüdern als einer von ihnen gilt, seinen Mitbrüdern etwas Schweres im Glauben zu befehlen – es sei denn in besonders dringenden und zum öffentlichen Wohl notwendigen Fällen. Wenn er es aber dennoch befiehlt, muss jeder, der kann, gehorchen. [37] Ebenso steht es jeder Gemeinde frei, in schwierigen Angelegenheiten einen Fasttag zu bestimmen – allerdings so, dass niemand gezwungen wird und dies nicht als Gesetz weitergegeben wird. Wir ermahnen aber alle Gläubigen im Herrn, sich in solchen Fällen nicht schwer zum Fasten bewegen zu lassen.

Von den Festen und Gedenktagen – Kapitel 8

[38] Außer dem Sonntag soll kein Fest gefeiert werden, es sei denn, es betrifft die Geheimnisse unserer Erlösung. Daher sollen künftig nur diese Feste gehalten werden: die Geburt Christi, die Beschneidung, die Erscheinung des Herrn (Epiphanie), die Darstellung des Herrn im Tempel, die Menschwerdung des Wortes Gottes oder die Verkündigung, der Karfreitag (Parasceve), der erste Ostertag, die Himmelfahrt und der erste Pfingsttag, sowie der Tag der Heimsuchung der seligen Maria. [39] Wir verbieten aber kraft der Allmacht Gottes, dass an diesen Festen irgendetwas geschieht, was bislang gegen die Reinheit des Wortes Gottes eingeführt wurde, wie etwa die Kerzenweihe am Tag der Darstellung oder andere abergläubische Praktiken an vorgeschriebenen Feiertagen. Die Feier dieser Tage besteht nämlich nicht in abergläubischen Handlungen, sondern in der Verkündigung des heiligen Wortes und Werken der Barmherzigkeit. [40] Daher soll an diesen Tagen zunächst das Morgenlob und eine Lesung anstelle der morgendlichen Messe gehalten werden. Danach, nach einem kurzen Zwischenraum, soll das Abendmahl des Herrn gefeiert werden, bei dem eine Predigt gehalten wird. Nachmittags, um die zweite Stunde nach dem Mittagessen, soll das Abendgebet stattfinden. Nach der Lesung eines Kapitels aus dem Neuen Testament soll eine Predigt gehalten werden. Danach wird sofort das „Magnificat“ gesungen und der Lobpreis abgeschlossen.

[41] Wenn außerhalb dieser Gebetszeiten jemand arbeiten möchte, was zu seinem Handwerk gehört, soll er ohne Bedenken im Namen des Herrn arbeiten. Denn dies wird ihm durch das Wort Gottes vielmehr geboten, als dass er müßiggehen soll. Müßiggang ist nicht, wenn jemand studiert oder meditiert, sondern wenn er nichts Nützliches tut oder gottlose Begierden verfolgt. Gerade damit das Wort Gottes vom ganzen Volk frei gehört werden kann, sollen die Sonntage und anderen Feste gehalten werden – obwohl für die wahren Gläubigen ohnehin alle Tage frei sind. [42] Es ist jedoch nicht erlaubt, an diesen Tagen Handwerksgesellen zur Arbeit zu zwingen, außer wenn sie, statt Predigten zu hören oder das Abendmahl des Herrn zu empfangen, sich Trunksucht, Gelagen, Spielen oder Ähnlichem widmen. Vielmehr sollen diese Tage für sie frei sein im Herrn, sodass sie nur für das Notwendigste im Haushalt herangezogen werden. Wer aber arbeitet, achte darauf, es im Glauben und ohne Anstoß zu tun – lobenswerter und heiliger aber ist es, wenn sie nach dem Hören des Wortes des Herrn Kranke, Gefangene oder andere Bedürftige besuchen und trösten. Ebenso, wenn sie sich mit heiligem Studium oder Gesprächen über das Wort Gottes oder Ähnlichem beschäftigen – was sie an Werktagen nicht tun können. Besonders den Dienern der Handwerker empfehlen wir dies als förderlich. Wer aber von Gott ist, wird durch den Glauben und die Liebe besser geleitet und unterrichtet. Das ist über die Feste zu sagen.

[43] Dann sollen in allen unseren Kirchen Gedenktage gefeiert werden: für den heiligen Johannes den Täufer, die heiligen Apostel und Evangelisten, und für den seligen Stephanus, den ersten Märtyrer – jedoch nicht, damit man an diesen Tagen von der Arbeit abgehalten werde, sondern dass man unmittelbar nach dem Morgenlob eine öffentliche Predigt höre und danach zur Arbeit im Namen des Herrn gehe. Wir ermahnen alle, zur Predigt zu kommen, um das heilige Wort zu hören und zur Nachahmung des Glaubens der Heiligen ermuntert zu werden. [44] Wir wollen jedoch nicht, dass das Gedenken an einen der genannten Heiligen länger als einen Tag dauert – außer beim heiligen Johannes dem Täufer, dessen Geburt und Enthauptung gefeiert werden sollen, da diesen Tagen eigene Evangelien zugeordnet sind. [45] Es soll auch des Gedenkens an die Bekehrung des heiligen Paulus gedacht werden, wegen des bedeutsamen Berichts darüber in der Apostelgeschichte.

[46] Die Bischöfe, Diakone und ihre Gehilfen sollen an jedem Sonntag sowohl die bevorstehenden Feste als auch Gedenktage der folgenden Woche ankündigen. Wenn ein Bischof oder sein Gehilfe an einem solchen Gedenktag nach der Predigt jemanden an der Arbeit hindern will, als handle es sich um einen Feiertag, und sich trotz Ermahnung nicht bessert, soll er seines Amtes enthoben und von der Gemeinschaft ausgeschlossen werden – sofern bekannt ist, dass er so gehandelt hat.

[47] Wir verbieten kraft Christi allen unseren Kirchen, weiterhin Kirchweihfeste zu feiern, da sie dem Wort Gottes nicht entsprechen und nichts darin geschieht, was nicht von der Frömmigkeit abweicht. Denn nach Christus gibt es in der Kirche Gottes kein eigentlich steinernes Heiligtum mehr – nur die Gläubigen und die Kirche selbst sind lebendige Tempel Gottes. Was manche heute als „Tempel“ bezeichnen, ist das am wenigsten von allem, was sie behaupten. Kein äußeres Heiligtum ist von Gott eingesetzt worden außer dem Tempel in Jerusalem, der aber mit seinem Priestertum und seinen Mysterien in Christus und der Kirche sein Ende gefunden hat. Da es also kein Heiligtum mehr gibt, soll auch keine Kirchweihe mehr gefeiert werden. Jeder Gläubige soll vielmehr in seinem Herzen die Einweihung der Kirche begehen – was heiliger ist –, indem er dem Herrn freudig für seine und der Gläubigen Berufung dankt und so viele wie möglich zum heiligen Freudenfest der Kirche und zum himmlischen Mahl durch das heilige Wort einlädt.

[48] Schließlich verbieten wir, dass jemand Heilige anruft, da dies gegen das Wort Gottes ist. Niemand soll ihnen Orte weihen – wer das Gegenteil tut, soll von der Gemeinschaft ausgeschlossen werden, und der so geweihte Ort soll entweiht werden. Außerdem soll keine Kirche irgendeinen anderen Patron haben als Gott und unseren Herrn Jesus Christus. Und damit nicht neue Irrtümer aus den alten entstehen, sollen alle Bischöfe das Volk durch das Wort Gottes lehren, die Häuser, die bislang „Tempel“ genannt wurden, nun „Kirchenhäuser“ zu nennen, und keine mehr nach einem Heiligen zu benennen, sondern einfach: „Haus der Kirche von … (Stadt, Dorf, Ort)“. Jede Gemeinde soll selbst bestimmen, wie ihr Kirchenhaus genannt werden soll – nur soll der Name frei von Aberglauben sein.

Von der Ausrottung der Bilder- und Götzenverehrung – Kapitel 9

[49] Da Statuen und Bilder, die in Kirchen und an Straßenecken oder auf erhöhten Plätzen aufgestellt sind, von vielen entgegen dem Wort Gottes verehrt werden, sollen sie entfernt und künftig keine neuen mehr angefertigt werden. Wer dagegen handelt, soll von der Gemeinschaft ausgeschlossen werden. In Exodus 20 (4 ff.) und Deuteronomium 5 (8 ff.) wurde dies vom Herrn verboten. Sie widersprechen nämlich dem ersten Gebot Gottes direkt. Sie sollen von den weltlichen Obrigkeiten gemeinsam mit der ganzen Gemeinde entfernt werden, sobald die Notwendigkeit ihrer Beseitigung von den Bischöfen anhand des Wortes Gottes in den Kirchen dargelegt wurde. Wenn dann die Besucher (der Kirchen) die Bilder trotz vorheriger Unterweisung des Volkes durch das Wort Gottes noch vorfinden, sollen sie mit den Obrigkeiten handeln, damit diese sofort entfernt und vernichtet werden. So zerstörte auch der heilige König Hiskia die eherne Schlange, die sogar auf Gottes Befehl hin gemacht worden war, aber zerstört wurde, weil sie verehrt wurde.

[50] Alle Altäre sollen aus den Kirchen entfernt werden – mit Ausnahme desjenigen, auf dem das Abendmahl des Herrn gefeiert wird. Dieser soll auch nicht Altar, sondern „Tisch“ genannt werden. Alle sogenannten „Scheintempel“, die durch gottlosen Aberglauben sowohl in Städten als auch auf dem Land und in Wäldern errichtet und maßlos vervielfacht wurden, sollen von den weltlichen Obrigkeiten abgerissen oder in einen für die Gemeinschaft nützlichen Gebrauch überführt werden. Nur die Pfarrkirchen bzw. die Kirchenhäuser sollen bestehen bleiben. Alle Fürsten und Obrigkeiten sollen sich daran erinnern, dass in der Heiligen Schrift nur diejenigen Könige gelobt und von Gott als wohlgefällig bezeichnet werden, die all das derartige ausgerottet haben. [51] Doch bevor irgendetwas davon geschieht, muss das heilige Wort über eine gewisse Zeit hinweg verkündet werden, damit das Volk unterwiesen wird und dann von sich aus die Götzen, Altäre und alles, was zu deren gottlosem Kult gehört, verabscheut.

Von abergläubischen Segnungen – Kapitel 10

[52] Weder Brot noch Wein, weder Wasser noch Salz, weder Früchte noch irgendein anderes Ding soll jemals abergläubisch gesegnet werden, noch soll so etwas in den Häusern der Gläubigen vorhanden sein. Denn der Segen der Schöpfung durch das Wort Gottes, von dem 1. Timotheus 4 (4 f.) spricht, ist nichts dergleichen, sondern bedeutet, dass wir alles mit Dank und Lob Gottes empfangen sollen. Deshalb sollen Gläubige sowohl vor als auch nach dem Essen etwas aus dem Wort Gottes vorlesen und beten oder danken – nicht, dass wir jemanden zu einem äußeren Wort des Lobes und Dankes verpflichten wollten, sondern dass er dies im Geist und mit dem Verstand tut. Der Segen der Schöpfung, von dem Paulus dort spricht, besteht vor allem darin, dass jemand die Gaben der Schöpfung mit Geist und Glauben gebraucht. Denn das Wort Gottes ist Geist, und wenn wir im Glauben an dieses Wort die Gaben der Schöpfung gebrauchen, so werden wir durch dieses Wort, an das wir glauben, geheiligt.

Von der Taufe – Kapitel 11

[53] Die Taufe soll allgemein einfach gespendet werden, wobei zuvor das Wort eine Zeit lang verkündet worden sein soll. Wir lehnen die Salbung mit geweihtem Salböl ab, denn wir wünschen den Getauften vielmehr die Salbung durch den Geist Christi. Wir verbieten im Namen des Herrn, dass jemand den Kindern der Gläubigen die Taufe verweigere. Wer dennoch dagegen handelt, soll von der Gemeinschaft ausgeschlossen werden. Wir verbieten außerdem, dass jemand erneut getauft werde. Wenn Kinder in Geburtsnot nach Christi Anweisung von Hebammen oder anderen getauft worden sind, sollen sie keinesfalls wiedergetauft werden. Wenn aber wegen Unkenntnis des Taufvorgangs Zweifel bestehen, ob sie richtig getauft wurden, sollen sie bedingt getauft werden mit den Worten: „Wenn du nicht getauft bist, taufe ich dich im Namen des Vaters usw.“

Vom Krankenbesuch – Kapitel 12

[54] Wenn jemand aus der Gemeinde krank wird, soll er – sobald dies dem Bischof oder seinem Gehilfen bekannt ist – mit einigen Ältesten besucht werden. Sie sollen für ihn beten, dass er, wenn es zur Ehre Christi ist, gesund werde, und ihn mit dem Wort des Herrn trösten.

Die Bischöfe sollen die Gemeinden oft zum Krankenbesuch und zur Hilfeleistung für Arme ermahnen, sowie zum Gebet für sie und zu anderen Werken der Liebe. Besonders die Diakone sollen sich um die armen Kranken kümmern.

Vom Ritus der Beerdigung – Kapitel 13

[55] Niemand soll in Klöstern bestattet werden, damit nicht der Anschein entsteht, als wolle man die früheren Gräuel wieder einführen. Ansonsten soll jeder dort bestattet werden, wo er will – nach dem Vorbild Abrahams und der Väter. Da jedoch viele keine eigenen Gräber besitzen, soll jede Gemeinde einen Ort bestimmen, an dem es jedem Gläubigen – sofern er nicht exkommuniziert ist – frei steht, bestattet zu werden. Bei der Beerdigung sollen auf Anweisung des jeweiligen Bischofs einige Psalmen gelesen werden, und es soll für die Lebenden gebetet werden, dass sie heilig leben und sterben. Alles soll in der Volkssprache geschehen. Wenn jedoch alle Anwesenden Latein verstehen, kann auch alles auf Latein gesagt werden.

[56] Überflüssiger Prunk und kostspielige Aufwendungen bei Beerdigungen sollen unterlassen werden. Vielmehr soll das, was dabei unnütz ausgegeben würde, den Armen zugutekommen. Es ist lobenswert, wenn bei der Beerdigung entweder eine aufrichtige Predigt des Wortes Gottes oder wenigstens eine kurze Mahnung entsprechend diesem Wort gehalten wird. Niemand soll künftig etwas über das erfundene Fegefeuer lehren – wer es doch tut, soll von der Gemeinschaft ausgeschlossen werden; ist er ein Bischof, soll er seines Amtes enthoben werden. Es gibt nämlich kein anderes „Fegefeuer“ als die Kirche Gottes, in der wir durch den Glauben von unseren Sünden gereinigt und geläutert werden.

Von der heiligen Ehe – Kapitel 14

[57] Wer vom Verlangen verzehrt wird und sich nicht enthalten kann, soll gemäß Paulus in 1. Korinther 7 (1 ff.) die Ehe eingehen – selbst Bischöfe, Mönche und Nonnen. Die Ehe ist nämlich für alle ehrbar, und das Ehebett unbefleckt (Hebr. 13,4). Solche Menschen sind vom Verlangen ergriffen und können sich nicht enthalten, die in der Begierde nach dem anderen Geschlecht leben. Jeder achte also darauf, nicht im Verlangen zu leben und dadurch zugrunde zu gehen, damit er weder mit dem Herzen noch in der Tat Unzucht begehe. Um dies zu vermeiden, soll jeder Mann seine Frau und jede Frau ihren Mann haben (1. Kor. 7,2). [58] Sooft jemand eine Frau heiraten will, sollen zunächst Gespräche zwischen den Parteien stattfinden. Bevor jedoch die Ehe beschlossen wird, soll es dem Bischof bekannt gemacht werden, der öffentlich verkünden soll, dass jeder, der ein Hindernis nach Gottes Wort kennt, dies innerhalb weniger Tage dem Bischof mitteile. Verstreichen diese Tage ohne Einwand, sollen sie im Herrn verheiratet werden.

[59] Die Bischöfe sollen darauf achten, dass bei Hochzeiten nichts geschieht, was der Heiligkeit der Ehe widerspricht, insbesondere sollen Trunkenheit und unanständige Reden vermieden werden. Wer durch übermäßigen Alkoholkonsum, obszöne Lieder oder unreine Gesten die Heiligkeit der Ehe entweiht, sei von Christus verflucht, weil er sich nicht gescheut hat, dem heiligen Ehebund Schande zu bereiten. Dieser Bund enthält in Christus und seiner Kirche überaus herrliche und erhabene Geheimnisse – wie Paulus in Epheser 5,32 sagt, sei die Ehe ein großes Geheimnis in Christus und der Kirche. [60] Wer sich ohne biblisch begründete Erlaubnis von seiner Ehefrau trennt und eine andere heiratet, soll von der Gemeinschaft ausgeschlossen werden. Die zweite Frau ist in diesem Fall keine Ehefrau, sondern eine Dirne. Er soll sich von ihr trennen und seine erste Frau wieder zu sich nehmen. [61] Wenn schwierige Ehefälle auftreten, sollen sie allein durch das Wort Gottes beurteilt werden. Ist ein Bischof in diesen Fragen unsicher, soll er die Visitatoren oder andere befragen, die durch die Heilige Schrift über solche Fälle urteilen können. Wer in diesen Fragen etwas gegen das Wort Gottes entscheidet und dies bekannt wird, soll von der Gemeinschaft ausgeschlossen werden, da er eine neue und fremde Lehre eingeführt hat. Darüber hinaus soll sein Urteil für nichtig erklärt werden.

Von den wöchentlichen Versammlungen und denen, die zugelassen werden sollen – Kapitel 15

[62] Da gemäß dem Gebot des Herrn in Matthäus 18 (15-17), wenn ein Bruder gegen einen anderen Bruder sündigt und die Ermahnungen der Brüder ignoriert, die Kirche gerufen werden soll, so ist die Kirche die Versammlung der Gläubigen. Die Gläubigen sollen sich versammeln, um die Rebellion und den Verstoß des sündigen Bruders öffentlich bekannt zu machen. Weiterhin, gemäß Paulus in 1. Korinther 5 (1 ff.), sollen die öffentlichen Sünder zur Korrektur und Trennung von der Kirche übergeben und dem Satan zur Vernichtung des Fleisches überlassen werden, damit ihr Geist am Tag des Herrn gerettet werde. In ähnlicher Weise sollen die Gläubigen auch zu anderen Zwecken versammelt werden, wie etwa um in der Stimme ihres Hirten über die Wahl von Bischöfen und Diakonen sowie über die Ordnung der Armen zu entscheiden, und um jene abzusetzen, wenn es erforderlich ist, und auch um andere kirchliche Angelegenheiten nach dem Wort Gottes zu regeln.

[63] Deshalb ordnen wir an, dass in jeder Pfarrei, nachdem das Wort des Herrn eine Zeit lang gepredigt wurde, an jedem Sonntag nach der Messe oder dem Mittagessen eine Versammlung der Gläubigen an einem geeigneten Ort abgehalten werden soll, zu dem alle Männer, die die Sache Christi unterstützen und zu den Heiligen gezählt werden, sich versammeln, um gemeinsam mit dem Bischof über alle Dinge zu entscheiden, die in der Kirche behandelt werden müssen. Wenn der Bischof jedoch rechtlich daran gehindert wird, soll die Versammlung dennoch stattfinden, solange jemand anwesend ist, der im Namen des Bischofs die Kirche gemäß dem Wort Gottes leiten kann, sodass alles, was in der Versammlung geschieht, der Versammlung der Gläubigen würdig ist. Es ist nicht erlaubt, in solchen Versammlungen profane Dinge zu tun, um die Kirche Gottes zu verachten. [64] Frauen können zwar an dieser Versammlung teilnehmen, aber ihnen ist es nicht erlaubt, in der Kirche zu sprechen (1. Korinther 14,34 und 1. Timotheus 2,12). Nur Männer sollen Entscheidungen treffen.

[65] Da nur diejenigen in die Versammlung der Gläubigen aufgenommen werden sollen, die gemäß der Glaubenslehre leben, und damit keine übereilten Entscheidungen getroffen werden, wollen wir, dass die Trennung von echten Brüdern und falschen Brüdern nach der folgenden Ordnung vollzogen wird:

[66] Zunächst soll am Sonntag nach der Verkündigung des Wortes bekannt gegeben werden, dass der Bischof den Willen Gottes bekannt macht, gemäß Paulus in 1. Korinther 5,11 und 2. Johannes 10-11. Es wird bekanntgegeben, dass wahre Gläubige nicht mit denen Gemeinschaft haben sollen, die als Brüder bezeichnet werden, aber Verbrecher sind: Unzüchtige, Trunkenbolde, Ehebrecher, Räuber, Verleumder, oder diejenigen, die eine andere Lehre verkünden als das reine Wort Gottes. Aus diesem Grund soll niemand in die Versammlung aufgenommen werden, der eines der genannten oder ähnlichen Vergehen begangen hat, sondern er soll aus der Gemeinschaft ausgeschlossen werden, unabhängig von seiner Stellung oder Geschlecht. Wer sich nicht von solchen Vergehen abwendet, soll innerhalb von 15 Tagen zur Umkehr bewegt werden, und wenn er seine Lebensweise nicht geändert hat, wird er in der dritten Woche nach der Bekanntgabe von der Kirche exkommuniziert, und sein Name wird öffentlich bekannt gemacht, bis er Buße tut. Während dieser 15 Tage sollen die Bischöfe wiederholt mahnen, dass niemand sich über diese Regelung beschweren kann. [67] Damit das Vorgehen wie vorgeschrieben ohne Aufruhr geschehen kann, soll – wie wir bereits sagten – das heilige Wort eine Zeit lang verkündet werden, damit zuerst die Kirche Gottes entsteht, die durch den Glauben an dieses Wort gegründet wird, bevor eine Versammlung stattfindet.

Und damit niemand sagen kann, irgendetwas sei überstürzt geschehen, soll ein Monat lang an jedem Sonntag und Feiertag angekündigt werden, dass die kommende Dominica (Versammlung), die dem genannten Monat folgt, stattfinden wird. Dabei sollen alle ermahnt werden, nicht zu dieser Versammlung zu kommen, es sei denn, sie wollen sich sowohl der genannten Ordnung als auch allen Gesetzen Gottes unterwerfen – wie es für alle Gläubigen notwendig ist. [68] Sobald dann zur angekündigten Dominica diejenigen zusammenkommen, die im Kreis der Heiligen gezählt werden wollen, sollen sie, auch wenn es nur wenige sind, sich nicht fürchten – im Vertrauen darauf, dass ihre Zahl mit Gottes Gnade bald durch die Wirkkraft des Wortes Gottes wachsen wird, selbst wenn es anfangs nur zwanzig oder dreißig sind. Dann sollen sie einzeln vom Bischof befragt werden, ob sie bereit sind, sich den genannten Gesetzen zu unterwerfen und nach dem Wort Gottes exkommuniziert zu werden, wenn ein Anlass dazu besteht. Alle, die zustimmen, sollen namentlich erfasst werden. Wenn sich einige Männer weigern, sollen – sofern sie dem Glauben zustimmen – ihre Frauen, Kinder und Diener dennoch eingeschrieben werden. Denn in der Kirche gibt es kein Ansehen der Person, da sie nicht an Äußerlichkeiten gebunden ist. Wer jedoch nicht einwilligen will, soll hinausgehen und wie Heiden und Außenstehende betrachtet werden; sie sollen keinesfalls zur Zahl der Brüder gezählt werden. Doch soll in allen Versammlungen der Brüder der Bischof dazu ermahnen, dass für diese – wie auch für alle anderen – von jedem Einzelnen gebetet werde.

[69] Wir bitten im Namen des Herrn, dass diese Versammlungen nicht über längere Zeiträume hinaus verschoben werden, um die Gelegenheit für Unrecht und Missbrauch der evangelischen Freiheit nicht zu vergrößern. Wenn jemand sich der Buße nicht unterzieht, wird er in der nächsten Versammlung von der Gemeinschaft ausgeschlossen. [70] Wir ermahnen jedoch alle durch die Liebe Gottes: Wenn sie wegen ihrer Vergehen von den Brüdern getrennt werden, sollen sie das nicht als Kränkung auffassen, sondern zur Umkehr kommen und erkennen, dass es Gottes Wort ist, und dass sie nur zu ihrem Heil ausgeschlossen wurden. Sie sollen außerdem bedenken, dass die Kirche niemals ohne Exkommunikation war – selbst in den Tagen der Apostel. Und dass Paulus die Korinther wegen nichts so hart tadelte, wie dafür, dass sie den Unzüchtigen nicht ausgeschlossen hatten. Diesen befahl er, als die Gemeinde versammelt war, im Geist und in der Kraft Gottes dem Satan zu übergeben (1. Kor 5,4–5). Wie aus dieser Stelle klar wird, wurden Schuldige aus der ganzen Kirche von der Gemeinschaft ausgeschlossen. Doch später wurde diese Praxis gewissen Heuchlern allein anvertraut – widerrechtlich. Der Wahnsinn ging so weit, dass das, was Gott als Anstoß zur Rettung und zur Umkehr eingesetzt hatte, zu einem Mittel der Rache, des Raubs und der Bosheit gegenüber dem Nächsten geworden ist – wie es im Reich der Papisten jeder sieht. Denn es ist nicht nur Sache des Bischofs, jemanden zu exkommunizieren oder wieder aufzunehmen, sondern der ganzen Kirche. Darum erlauben wir es keinesfalls nur den Bischöfen allein, sondern nur gemeinsam mit der Gemeinde. Die Exkommunikation darf also keineswegs abgeschafft werden – doch alles, was damit bislang missbräuchlich geschehen ist, muss nach dem Wort Gottes erneuert werden, wie überhaupt fast alles andere auch.“

[71] In diesen Versammlungen sollen alle kirchlichen Angelegenheiten behandelt werden: Es sollen Bischöfe und Diakone gewählt werden, Sündern soll die Exkommunikation ausgesprochen werden, und wenn sie sich bessern, sollen sie wieder aufgenommen werden. Der Bischof soll immer alle fragen, ob es etwas gibt, das die Kirche korrigieren oder verbessern muss, und ob jemand gegen die Liebe gehandelt hat. Es wird niemand gehört, der nicht das Wort Gottes spricht oder klar zeigt, dass er im Einklang mit dem Wort Gottes spricht. Wer durch seine Reden die Heilige Versammlung stört oder entweiht, soll vom Bischof und den älteren Brüdern zurechtgewiesen werden. [72] In diesen Versammlungen sollen die Bischöfe das Wort Gottes predigen und nichts zulassen, was dem Wort Gottes widerspricht. Während der Visitationen sollen die Visitatoren anwesend sein. [73] Wenn in der Versammlung über den Bischof gesprochen wird, soll er sich zurückziehen, bis er wieder eingeladen wird, und einer der älteren Brüder soll übernehmen. Dasselbe soll gelten, wenn über Diakone oder andere gesprochen wird, sodass diese Personen den Raum verlassen. [74] Diese Versammlungen sollen mit den Worten abgeschlossen werden: „Wer den Herrn Jesus Christus und sein Wort verleugnet, sei verflucht. Der Frieden, die Barmherzigkeit und die Wahrheit sei allen, die ihn anrufen.“ Die ganze Kirche soll antworten: „Amen. Gesegnet sei derjenige, der in diesen heiligen Versammlungen nicht mit Hinterlist das Werk des Herrn tut, sondern stets im Einklang mit dem Wort Gottes handelt.“

Von der Exkommunikation – Kapitel 16

[75] Es ist nicht möglich, dass die Kirchen geordnet sind, wenn nicht falsche Brüder, durch die der Name Gottes unter den Ungläubigen schlecht gehört wird, getrennt werden, und wie wir zuvor gesagt haben, dass den wahren Gläubigen erlaubt ist, mit ihnen Umgang zu haben. Viele falsche Brüder gibt es jedoch, und daher ist es notwendig, dass in allen Kirchen eine Trennung der Übeltäter erfolgt. Wenn die Exkommunikation jedoch nicht praktiziert wird, wird das Wort Gottes in dieser Hinsicht abgelehnt, und den gottlosen und falschen Brüdern wird ein Vorwand gegeben, noch schlechter zu werden. Aus diesem Grund haben wir im Namen Gottes festgelegt, dass dieser Artikel in all unseren Kirchen mit größter Sorgfalt beachtet wird. [76] Daher, nach dem heiligen Wort, in der festgesetzten Zeit, 15 Tage nach dem ersten wöchentlichen Treffen, wie im vorherigen Kapitel gesagt, sollen alle Ehebrecher, Hurer, Betrunkene, Lästerer, Wucherer und andere dergleichen öffentlich Kriminelle von den Kirchen getrennt werden. [77] Künftig, wenn jemand notorisch in diese Verbrechen verfällt, soll er sofort von der Gemeinschaft ausgeschlossen werden und namentlich genannt werden, denn sie sind nicht mehr wert, eine neue Ermahnung zu erhalten, bevor sie exkommuniziert werden, die die deutliche Offenbarung des göttlichen Wortes verachten und so schändlich ein Ärgernis für die heilige Kirche darstellen. Die Exkommunikation der Übeltäter soll namentlich erfolgen, wie es aus Paulus bekannt ist, damit die Gläubigen wissen, wen sie meiden sollen. [78] Es soll dann folgendes Verfahren bei der Exkommunikation beachtet werden: Zunächst sollen die zu Exkommunizierenden aufgefordert werden, die wöchentliche Versammlung zu verlassen, und der Bischof soll erklären, dass sie nach dem Wort Gottes exkommuniziert werden, und die jeweilige Sünde erklären. Wo die Kirche Antwort und Zustimmung gegeben hat, soll der Bischof aufstehen und im Namen der ganzen Kirche sagen: „Dieser, der durch Ehebruch, Wucher oder Trunkenheit usw. ein Skandal für die Kirche Gottes ist, wird von der Gemeinschaft und den Versammlungen ausgeschlossen, und es wird allen Gläubigen verboten, mit ihm zu verkehren, damit er beschämt zu sich selbst zurückkehrt.“ Darüber hinaus übergeben wir ihn im Namen unseres Herrn Jesus Christus dem Satan zur Vernichtung des Fleisches, damit sein Geist am Tag des Herrn gerettet werde. Die Antwort: Amen. Danach soll das folgende Psalmgebet ohne Gesang gesprochen werden: „Gott sei uns gnädig.“ Schließlich soll der Bischof beten: „Wir bitten dich, allmächtiger und barmherziger Gott, dass du diesen, den wir mit deinem Willen von uns getrennt haben, nicht verderben lässt, sondern ihm gibst, dass er wieder in deinen Stall zurückkehrt, von dem er würdig verstoßen wurde. Bestätige uns in deinem Glauben und deiner Wahrheit, damit wir niemals von dir getrennt werden, durch Christus unseren Herrn.“ Antwort: Amen.

[79] Bezüglich der privaten Verfehlungen, die nur wenigen bekannt sind, wie etwa ungerechte Handlungen gegen Nächsten, verdeckte Wucher und ähnliche Dinge, siehe Matthäus 18,15 und Lukas 17,3: „Wenn dein Bruder gegen dich gesündigt hat …“ Jeder Gläubige soll wissen, dass er sich dieses Wort Christi unterwerfen muss, sodass, wenn einer der Brüder ein solches Vergehen begangen hat, er selbst und derjenige, der es bemerkt, ihn zurechtweist. Wenn er sich dieser Zurechtweisung widersetzt, soll er zwei oder drei weitere Zeugen mitnehmen, um ihn zu ermahnen. Wenn er auch diese Zurechtweisung verwirft, soll er vor der wöchentlichen Versammlung ermahnt werden. Falls er weiterhin ungehorsam ist, soll er von der Gemeinschaft ausgeschlossen werden und bis zu seiner Buße von den Gläubigen gemieden werden, da er von der Herde Christi entfremdet ist und das Gebot Christi sowie die Zurechtweisung der Kirche verachtet hat.

[80] Wir wollen jedoch nicht, dass jemand aus zivilen Gründen exkommuniziert wird, es sei denn, es liegen gleichzeitig Vergehen vor. In diesem Fall würde die Exkommunikation wegen der Vergehen selbst erfolgen. Falls es unter den Brüdern zu schweren Streitigkeiten wegen weltlicher Dinge kommt, soll die Kirche sie an einen christlichen Richter verweisen, bei dem ihre Angelegenheiten geklärt werden; es ist nicht passend, dass solche Dinge in der heiligen Versammlung behandelt werden.

[81] Wir haben zuvor gesagt, dass keinem Gläubigen es erlaubt ist, gemäß dem Wort Gottes mit den Exkommunizierten Umgang zu haben, was wir so verstehen, dass niemand mit ihnen isst, trinkt, an Feiern oder Hochzeiten teilnimmt oder Geschäfte mit ihnen macht, es sei denn, es ist dringend erforderlich, um das Wort Gottes zu hören. Ebenso, wenn etwas unbedingt notwendig von ihnen gekauft oder verkauft werden muss, um das Leben zu erhalten, soll es auf eine Weise geschehen, dass der Kontakt nur für den notwendigen Zeitraum besteht, ohne dass irgendeine regelmäßige Beziehung entsteht. Es wird ihnen jedoch gestattet, zur Buße ermahnt zu werden. [82] Niemand, der im Zustand der Exkommunikation stirbt, soll in den Gräbern der Gläubigen beigesetzt werden. So lesen wir, dass die Gottlosen nicht in den Gräbern der Frommen beigesetzt wurden. Denn der Prophet, der mit Gottes Befehl nach Bethel kam, wurde nicht in das Grab seiner Väter gelegt, weil er nicht auf Gottes Stimme gehört hatte (1. Könige 13,22). Ebenso wurden die verfluchten Könige von Juda, Joram (2. Chronik 21,20) und Joas, der Apostat (2. Chronik 24,25), wegen ihrer Ungerechtigkeit nicht in den königlichen Gräbern beigesetzt.

[83] Wenn jemand unter den Gläubigen eine Bekanntschaft mit den Exkommunizierten, Huren oder Trunkenen oder anderen öffentlich Kriminellen pflegt und nach Ermahnung nicht zur Buße umkehrt, soll er von der Gemeinschaft ausgeschlossen werden, und wenn die Bischöfe dasselbe tun, sollen auch sie von der Gemeinschaft ausgeschlossen und abgesetzt werden.

Von der Absolution der Bußfertigen – Kapitel 17

[84] Niemand, der exkommuniziert wurde, darf wieder in die Gemeinschaft aufgenommen werden, es sei denn, er erkennt seine Sünde öffentlich vor der gesamten Kirche und seine Buße ist allen bekannt. Derjenige, der sich nicht selbst anwesend zeigen kann, soll einen anderen schicken, der im Namen des Exkommunizierten spricht und um Absolution bittet. Danach sollen zwei oder drei aus der Kirche gesandt werden, um ihn zu ermahnen, sich nicht erneut in die furchtbaren Fesseln Satans verstricken zu lassen. Wenn er jedoch absolviert werden soll und die Kirche zustimmt, soll der Bischof im Namen der Kirche sagen:

„Dieser N. Bruder, den wir durch Gottes Willen wegen Trunkenheit oder Ehebruchs usw. aus unserer Gemeinschaft ausgeschlossen haben, nehmen wir nun durch Gottes Gnade wieder auf und sprechen ihn in der Macht des Herrn Jesus Christus von der Macht Satans frei, damit ihm keine Gefahr mehr drohe.“ Antwort: Amen. Danach soll der Psalm „Selig der Mann, der den Herrn fürchtet“ gesungen werden. Der Bischof soll dann beten: „Wir preisen und loben deinen Namen, Herr unser Gott, der du diesen unseren Bruder N. wieder in deinen Stall zurückgebracht hast, den du uns mit deinem Willen entzogen hast, und du hast uns gegeben, ihn wieder aufzunehmen. Bestätige, Herr, das Werk, das du durch uns an ihm getan hast, stärke ihn und uns und alle deine Kirchen in deiner Wahrheit, damit wir nie von dir abfallen, durch Christus unseren Herrn.“ Antwort: Amen.

[85] Wir verbieten allen Gläubigen im Namen Gottes, den Bußfertigen zu verhöhnen, weil sie von der Gemeinschaft ausgeschlossen wurden. Denn wir alle sind Sünder, und niemand ist würdig, unter den Söhnen der Kirche gezählt zu werden. Wer jedoch das Gegenteil tut und seinem Bruder öffentlich eine Beleidigung zufügt, soll von der Gemeinschaft ausgeschlossen werden; wenn er dies privat tut und nach der oben genannten Ordnung für private Verfehlungen ermahnt wird und nicht zur Buße umkehrt, soll er ebenfalls von der Gemeinschaft ausgeschlossen werden. Denn der Fluch trifft die Fluchenden, und die Fluchenden sollen gemieden werden (1. Korinther 5,11).

Von der jährlichen Synode – Kapitel 18

[86] Wie bereits in den vorherigen Abschnitten erwähnt, sind für die Ordnung und Leitung der einzelnen Kirchen besondere Synoden erforderlich. Ebenso ist es notwendig, für alle Kirchen einer bestimmten Region größere und überregionale Synoden einzuberufen, in denen über alles, was die gesamte Provinz betrifft und das kirchliche Regieren und die Ordnung der Kirchen betrifft, gemäß dem Wort Gottes entschieden wird. [87] Daher haben wir beschlossen, dass einmal jährlich für das gesamte Gebiet von Hessen eine Synode in Marburg abgehalten wird, und zwar am dritten Sonntag nach Ostern. Der Beginn dieser Synode soll jedoch am Samstag vor dem gleichen Sonntag stattfinden. Der fürstliche Herr hat jedoch das Recht, diesen Termin bei berechtigtem Anlass zu ändern. [88] Alle Bischöfe sollen zu dieser Synode erscheinen, es sei denn, sie sind krank oder durch andere legitime Gründe verhindert. In einem solchen Fall sollen sie ihre Entschuldigung schriftlich einreichen und sie der Kirche übergeben, bei der sie unterstehen. [89] Es wird ferner erwartet, dass jede Kirche vor der Synode eine Versammlung abhält und aus ihrer Mitte einen vertrauenswürdigen und gottesfürchtigen Vertreter auswählt, der ihre Interessen in allen Angelegenheiten, die die Synode betreffen, vertritt. Dieser Vertreter soll gegebenenfalls alles, was gegen die Bischöfe oder deren Helfer vorgebracht wird, zur Synode senden, jedoch nur dann, wenn es gut begründet und ausreichend geprüft wurde. Falls ein Bischof abgesetzt wird, soll eine neue Wahl abgehalten und die Gründe für die Absetzung an die Synode übermittelt werden. Sollten noch Unklarheiten bestehen, soll die Kirche treu dokumentierte Fragen an die Synode senden. [90] Wir bitten alle im Namen des Herrn, dass die Synode ihre Beratungen innerhalb von drei Tagen abschließt, wobei die Beratungen spätestens um die fünfte Stunde des Morgens beginnen sollen. So soll verfahren werden.

[91] Zunächst sollen aus der gesamten Versammlung dreizehn Vertreter gewählt werden, die in der Lage sind, mit Glauben und im Heiligen Geist zu urteilen. Ihre Aufgabe wird es sein, alle schwierigen Fragen, die an die Synode herangetragen werden, zu klären. Dabei soll jedoch alles, was besonders schwerwiegend ist, der gesamten Synode zur Diskussion und Entscheidung vorgelegt werden. Diese Vertreter sollen die nächste Synode leiten, bis neue Vertreter gewählt sind. Sollte während der nächsten Synode eine schwere Frage auftauchen, die nicht ohne weiteres entschieden werden kann, sollen sie sich mit den Besuchern in Marburg treffen, es sei denn, der Fürst hat einen anderen Ort bestimmt. In diesem Fall bitten wir alle Kirchen, diesen Arbeitern unterwegs Nahrung zu geben, da sie der Kirche dienen und daher von ihr unterstützt werden müssen. Falls mehr als dreizehn gewählt werden, sollen die dreizehn Vertreter diejenigen sein, die mehr Stimmen erhalten haben.

[92] Zu den Abstimmungen haben der allerhöchste Fürst, die Grafen und Edelleute, falls sie wählen wollen und anwesend sind, ebenso wie alle Bischöfe und Beauftragten der Kirchen, das Wort. [93] Niemand soll das Wort ergreifen, es sei denn, er ist anwesend. Daher verlangen wir, dass zu Beginn der Synode alle Bischöfe genannt werden und jeder, dessen Name genannt wird, mit einer verständlichen Stimme antwortet: „Hier bin ich“. Wenn jemand für einen Abwesenden spricht, soll er dies vor allen sagen.

[94] Alle Beauftragten der Kirchen sollen den dreizehn gewählten Vertretern ihre Vollmacht schriftlich übergeben.

[95] Die dreizehn Gewählten sollen sich an einem Ort versammeln und über alle an die Synode übermittelten Angelegenheiten entscheiden. Sobald sie sich einig sind, wie auf alle Fragen zu antworten ist, sollen sie zwei ihrer Mitglieder zur gesamten Versammlung senden, von denen einer sagt: „Brüder, euch wird eine solche Frage gestellt, und wir haben nach dem Wort Gottes entschieden, dass wir auf diese und jene Weise antworten sollen.“ Falls jemand eine andere Antwort aus Gottes Wort hat, soll er die Kirche ermutigen und nicht glauben, dass es ihm freisteht, zu schweigen, da wir alle der gemeinsamen Herrlichkeit Christi dienen sollten. Wenn niemand von den Gewählten widerspricht, sollen die Antworten an die Kirchen übermittelt werden.

[96] Wir bitten im Namen Gottes, dass keine solche Antwort im Namen der Synode veröffentlicht wird, die nicht durch klare biblische Texte gestützt ist, damit alle Kirchen im Glauben aufgebaut werden.

[97] Zunächst sollen die dreizehn Gewählten allen Bischöfen und den Beauftragten der Kirchen mitteilen, dass sie bereit sind, sobald sie zu einem Rat gerufen werden, die Dinge zu klären, die ihnen anvertraut wurden, sowohl bezüglich der Bischöfe als auch der Besucher. Sie sollen dann jeden einzeln rufen, den sie ermahnen müssen, kriminelle Handlungen absetzen, und diese von der Gemeinschaft ausschließen. Es ist bekannt, wer für kriminell gehalten wird, wie zuvor bei den wöchentlichen Versammlungen erklärt wurde.

[98] Wenn sich ein Angeklagter verteidigen will, soll dies geduldig angehört werden. Wenn ein Zeuge gefunden wird, der die Schuld des Angeklagten beweist, selbst wenn der Zeuge abwesend ist, soll der Angeklagte von der Gemeinschaft ausgeschlossen werden und, falls er in irgendeinem kirchlichen Dienst tätig ist, abgesetzt werden.

[99] Bischöfe, die auf rechtmäßige Weise von ihren eigenen Kirchen abgesetzt wurden, sollen in diesem Jahr keiner anderen Kirche vorstehen. [100] Alle, die gewählt wurden, sollen, es sei denn, sie sind unwürdig, bestätigt werden. Falls jemand an mehreren Orten gewählt wurde, soll er der Kirche zugeteilt werden, bei der er für den Dienst am meisten Nutzen für Gottes Herrlichkeit bringen kann. In den anderen Kirchen, in denen er ebenfalls gewählt wurde, sollen die Kirchen durch die Besucher neue Wahlvorschläge machen.

[101] Schließlich sollen die Besucher des vergangenen Jahres zu sich gerufen werden, und wenn einer von ihnen ein Verbrechen begangen hat, das Wort Gottes verachtet hat oder etwas für seinen Dienst erhalten hat, und diese Tatsachen einigen Kirchen bekannt sind, soll er von der Synode ausgeschlossen und von seinem Amt als Besucher entbunden werden. Falls er Bischof ist, soll er dieses Amt nicht mehr ausüben können. Sollte er jedoch während der gesamten Synode wiederhergestellt worden sein, soll dies nur dann geschehen, wenn er das Urteil der Kirche geduldig getragen hat. [102] Alle, die von der Synode ausgeschlossen wurden, sollen, wenn sie wahrhaft bereuen, von der Kirche, in der sie wohnen, wieder in die Gemeinschaft aufgenommen werden. Ihre öffentliche Absolution soll in den nahegelegenen Kirchen und in der Synodalen Stadt, nämlich Marburg, erfolgen.

[103] Während der Synode soll täglich zweimal eine Predigt für das Volk gehalten werden, wie es der erste der Gewählten in Absprache mit den anderen beschlossen hat.

Bevor jedoch neue dreizehn Gewählte bestimmt werden, sollen die alten die Predigten für den ersten Tag organisieren. Es ist auch zu loben, wenn die Predigten zu Beginn der Synode auf Latein gehalten werden.

[104] Bei den Beratungen der dreizehn Gewählten soll niemand teilnehmen, der nicht von ihnen eingeladen wurde. Der Fürst und die Grafen unserer Region, die das Wort Gottes unterstützen, sollen jedoch mit denjenigen, die der Fürst bei sich haben möchte, an den Diskussionen teilnehmen.

[105] Nachdem alles erledigt ist, was die Synode betrifft, soll einer der Gewählten in der Volkssprache predigen, und in seiner Predigt können alle, sowohl Männer als auch Frauen, anwesend sein. Er soll kurz die Fragen klären, die durch das Wort Gottes von der Synode entschieden wurden, die falschen Propheten und Irrtümer nennen, wie sie von der Synode verurteilt wurden, ebenso wie diejenigen, die von der Gemeinschaft ausgeschlossen wurden und die, die abgelöst wurden. Für diese soll im gemeinsamen Gebet um Gnade gebeten werden, wie bereits in den Kapiteln über Exkommunikation und Absolution gesagt wurde. Für die Absolution soll folgendes laut ausgesprochen werden, und die ganze Kirche antwortet mit: „Amen“.

[106] Alle, die das Wort unseres Herrn Jesus Christus angenommen haben und zu seiner Kirche gehören, möge Gott niemals zulassen, dass sie wegen eigener Begierde oder eigener Interessen abfallen. Antwort: „Amen.“

Gesegnet seist du, Herr Jesus, unser Fürst, und alle Regierenden, die aufrichtig das Wohl deines Reiches suchen und für den Frieden über deiner ganzen Kirche sorgen. Antwort: „Amen.“

Gepriesen seist du, Herr Jesus, alle, die deine Wahrheit annehmen und darin bleiben. Möge der Herr sie segnen, sie beschützen, sein Angesicht über sie leuchten lassen, und ihnen Gnade erweisen, sein Gesicht zu ihnen wenden und ihnen Frieden geben. Antwort: „Amen.“

[107] Dann sollen wenige Briefe geschrieben werden, um den Fragen der Kirchen zu antworten, und falls Kirchen in ihrem Umgang mit dem Wort Gottes nachlässig sind, sollen sie durch diese Briefe zurechtgewiesen werden.

Von den Wahlen und Absetzungen sowohl der von der Synode Gewählten als auch der Visitatoren, die innerhalb der Synodenzeit stattfinden – Kapitel 19

[108] Wenn einer der Gewählten der Synode oder der Visitatoren während der folgenden Synode seine Seele an Christus übergibt, soll sofort ein anderer an seiner Stelle von der Kirche der synodalen Stadt gewählt und in sein Amt eingesetzt werden. [109] Wenn einer der Visitatoren oder Gewählten ein Vergehen begangen hat, sei es Ehebruch, Unzucht, Trunkenheit oder die Annahme von Geschenken für seinen Dienst, und dies zweifelsfrei festgestellt ist, und dadurch eine oder mehrere Kirchen verletzt wurden, sollen diese verletzten Kirchen das gesamte Anliegen zur synodalen Stadt senden, damit er dort abgesetzt und ein anderer gewählt wird. Zudem soll er der Gemeinschaft ausgeschlossen werden, ebenso von der Funktion des Bischofs, falls er Bischof ist. Wenn er sich jedoch wahrhaftig bekehrt, soll er wieder in die Gemeinschaft aufgenommen werden, jedoch niemals in den Dienst der Synode oder als Visitator oder Bischof tätig sein, es sei denn, er wird von der gesamten Synode wieder eingesetzt.

Von dem Verfahren bei Wahlen – Kapitel 20

[110] Alle Wahlen, sowohl in der jährlichen Synode als auch in allen unseren Kirchen, sollen wie folgt abgehalten werden: Drei aus allen Wählenden sollen sich an einen Ort begeben, um die Stimmen aller zu verzeichnen. Es ist nicht nötig, die Namen der Wählenden zu notieren, sondern es genügt, die Namen der Gewählten zu schreiben und dann mit kleinen Strichen zu kennzeichnen, wie viele Stimmen jeder erhalten hat. Einer dieser drei wird schreiben und unterschreiben, die anderen beiden werden als Zeugen der treuen Aufzeichnung und Unterschrift fungieren.

[111] Bei der Wahl des Bischofs werden drei Bischöfe mit diesem Amt betraut. Bei der Wahl der 13 Gewählten der Synode werden drei Visitatoren des vergangenen Jahres verantwortlich sein. Bei der Wahl von drei Visitatoren werden drei der ersten 13 Gewählten zuständig sein. Bei der Wahl der Diakone, sowohl der der Kirchen als auch der der Bischöfe, sowie bei der Wahl der Kommissare von den Kirchen zur Synode, werden der Bischof und die ältesten Seniores (älteren Geistlichen) die Wahl durchführen.

Von der Ordination der Kirchenminister durch Gebet und Handauflegung – Kapitel 21

[112] Die Ordination der Bischöfe, der Gewählten der Synode, der Visitatoren und aller Minister soll nach dem Vorbild der Apostel durch Gebet und Handauflegung erfolgen, und zwar in folgender Reihenfolge: [113] Die Kirche soll sich versammeln und gemeinsam für die Gewählten beten. Zunächst soll einer der Übrigen die Versammlung daran erinnern. Schließlich sollen die Gewählten in die Mitte gestellt werden, und über jeden von ihnen sollen mindestens drei Personen die Hände auflegen. [114] Wenn mehrere gewählt werden, während die 13 Gewählten der Synode oder die Visitatoren ordiniert werden, sollen drei die Hände auf den ersten Gewählten legen, von denen einer laut spricht: „Empfange den Heiligen Geist, dessen Sünden du vergibst, sie sind dir vergeben“, oder auch: „Empfange die Schlüssel des Himmelreichs, was du auf Erden bindest, wird auch im Himmel gebunden sein.“ Und so soll es über jeden einzelnen gemacht werden. [115] Über den 13 Gewählten der Synode sollen drei der älteren Gewählten oder drei Visitatoren die Hände auflegen. Über die Visitatoren sollen drei der ersten Gewählten die Hände auflegen. Wenn einer der Visitatoren nicht an der Synode teilnimmt, soll er in Marburg ordiniert werden, und drei Bischöfe sollen ihm die Hände auflegen. Über die Bischöfe sollen drei andere Bischöfe die Hände auflegen, falls die Visitatoren oder Gewählten der Synode nicht anwesend sind. Über die Diakone der Kirchen und Diakone oder Assistenten der Bischöfe sollen zwei der ältesten Geistlichen die Hände auflegen, es sei denn, andere Bischöfe sind anwesend. [116] Während der Ordination der Bischöfe, Visitatoren, 13 Gewählten oder Assistenten des Bischofs soll einer der Handauflegenden sagen: „Empfange den Heiligen Geist“, während er über die anderen sagt: „Möge der Herr dich mit seinem Geist erfüllen, dein Herz lehren und im Glauben stärken, damit du das Ministerium, zu dem du gewählt wurdest, würdig vollendest, durch unseren Herrn Jesus Christus, seinen Sohn, der mit dir lebt und regiert.“

[117] Bei jeder Handauflegung soll zuletzt das folgende Gebet vom Vorsitzenden der Ordination gesagt werden, mit diesen Worten eingeleitet: „Der Herr sei mit euch.“ Antwort: „Und mit deinem Geiste. Lasst uns beten: Gott, der du deinem Volk durch deinen Geist und Wort gebietest, es zu leiten, wir bitten dich demütig, dass du über diese deine Diener, über die wir deinen heiligen Namen angerufen und mit unseren Händen belegt haben, deinen Heiligen Geist ausgießt, und ihnen gibst, dass sie würdig, heilig und zum Wohl deiner Kirche das Ministerium ausführen, zu dem sie durch unseren Herrn Jesus Christus, deinen Sohn, berufen wurden, der mit dir lebt und regiert.“

Wenn jedoch nur einer ordiniert wird, soll das Gebet einzeln gesagt werden. [118] Bei allen Ordinationen dürfen sowohl Männer als auch Frauen anwesend sein, weshalb alle Zeremonien in der Landessprache gehalten werden sollen.

Von den Visitatoren und deren Amt – Kapitel 22

[119] Der heilige König Josaphat sandte einige Männer in alle Teile seines Reiches, um die Orte, die im Gottesdienst vernachlässigt waren, gemäß dem Gesetz zu reformieren. 2. Paral. 17 [2. Chr. 17, 7-9]. Nach seinem Beispiel erschien es dem Heiligen Geist gut, in das Herz des hochgeachteten Fürsten zu wirken, und uns mit seinem Wort daran zu erinnern, dass von nun an durch die jährliche Synode in Hessen drei Männer von unerschütterlichem Glauben und dem Heiligen Geist erfüllt gewählt werden sollen, die einmal im Jahr alle Kirchen des Landes besuchen. Für dieses Jahr jedoch sollen in den noch nicht durch das Wort Gottes unterwiesenen Kirchen die Visitatoren als solche fungieren, die vom Fürsten in Übereinstimmung mit der Wahl der Synode gewählt werden. [120] Ihr Amt besteht zunächst aus der jährlichen Visitation; dann sollen sie feststellen, ob die von den Kirchen gewählten Bischöfe würdig sind, und die unwürdigen absetzen, die würdigen jedoch bestätigen, stets die Kirchen und deren Bischöfe gemäß dem heiligen Wort unterstützen und in allen Dingen darauf hinwirken, dass das Wort Gottes und unsere Bestimmungen, die wir gemäß diesem Wort niedergeschrieben haben, beachtet werden. [121] Jede Kirche soll die Ausgaben der Visitatoren und deren Diener bezahlen, ohne dabei nach köstlichen Speisen zu verlangen, sondern sie sollen gemäß dem Wort Christi speisen, das ihnen vorgesetzt wird. Wir verbieten ihnen jedoch im Namen des Herrn, auch nur einen kleinen Lohn für ihren Dienst anzunehmen, denn es steht geschrieben: „Du sollst das Gesicht nicht annehmen und Geschenke nicht empfangen, die den Augen der Weisen trüben und den Weg der Gerechten verkehren“ [Ex 23, 8]. Ebenso: „Umsonst habt ihr empfangen, umsonst gebt“ [Mt. 10, 8], und wer es anders macht, soll von seiner Funktion und Gemeinschaft ausgeschlossen werden, wenn der Fall einer Kirche bekannt wird, in diesem Fall soll die Kirche, in der der Fall bekannt ist, dies der synodalen Stadtkirche mitteilen, die ihn dann absetzt und einen anderen wählt. Über dies haben wir bereits zuvor gesprochen. Und wenn die Kosten für die Gastfreundschaft als Gegenleistung für ihre Aufgaben betrachtet werden können, sollen die Visitatoren in den Bischofshäusern nicht untergebracht werden, es sei denn, die Bischöfe übernehmen die Kosten. [122] Wir verbieten auch, dass sie gemäß Paulus 1. Tim. 5 (22) niemandem leicht und ohne ernsthafte Beweise die Hände auflegen, sondern vorher sorgfältig prüfen, ob die Gewählten als Bischöfe geeignet sind, wie Paulus es verlangt in 1. Tim. 3 (1-7) und Tit. 1 (7 ff.). Sie sollen sich nicht fürchten, die Unwürdigen abzusetzen und dadurch den Menschen Unannehmlichkeiten zu bereiten. Es ist besser, sie in Hass und Feindschaft zu stürzen, als das Werk Gottes zu verderben.

Von der Wahl, Ordination, Versorgung und anderen Angelegenheiten der Bischöfe – Kapitel 23

[123] Jede Kirche soll ihren Bischof wählen oder absetzen, was in ihrer Verantwortung liegt, da sie das Recht hat, über ihre Hirten zu entscheiden. [124] Für dieses Jahr jedoch und solange die Kirchen noch nicht im Wort Gottes unterwiesen sind, sollen die Bischöfe vom Fürsten und dem Rat der Visitatoren ernannt, eingesetzt oder abgesetzt werden, und ein Schreiben dazu soll vom Fürsten angefordert werden, damit die Bischöfe in Übereinstimmung mit seinem Befehl angenommen werden. [125] Sobald die Kirchen im Wort unterwiesen sind und ihre Bischöfe selbst wählen, genügt es, wenn die Wahl von zwei Visitatoren, falls drei nicht zu erreichen sind, bestätigt wird, und falls die Visitatoren sich nicht persönlich treffen können, sollen sie der Kirche einen Brief schreiben, in dem sie bestätigen, dass sie den von der Kirche gewählten Bischof anerkennen, und sie sollen ihm auftragen, drei benachbarte Bischöfe zu seiner Ordination einzuladen. Wenn die Kirche einen unnützen oder unaufrichtigen Bischof gewählt hat, soll dieser von den Visitatoren abgesetzt und ein anderer gesandt werden.

[126] Jede Kirche soll ihren Bischof so versorgen, dass er nicht daran gehindert wird, zu arbeiten, wie es im Gesetz steht: „Du sollst dem Ochsen, der drischt, das Maul nicht verbinden“ [Dt. 25, 4], damit er mit seiner Familie leben kann, und wie Paulus es befiehlt, soll er gastfreundlich sein. Abgesehen davon sollen die Bischöfe nichts für private Dienste verlangen. Es soll den Bischöfen nichts gegeben werden, außer in Gegenwart der Gemeinde und während sie ihr Amt ausüben, wie Paulus sagt: „Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen“ [2. Thess. 3, 10]. Jeder, der sich anders verhält, ist weniger als ein Bischof.

[127] Die Ordination der Bischöfe soll vor der Gemeinde durch Handauflegung und Gebet stattfinden. [128] Wer durch Geschenke das Amt des Bischofs anstrebt, soll abgesetzt werden, da er versucht, das heilige Amt mit Geld zu erlangen. [129] Wer wegen Armut das Bischofsamt anstrebt, soll keinesfalls zugelassen werden. Sie suchen offensichtlich nicht Gottes Ehre oder das Wohl der Seelen. [130] Wer das Amt des Bischofs wegen der Unterstützung von Freunden oder Verwandten sucht, soll abgelehnt werden, weil er das heilige Amt durch ungerechte und weltliche Mittel erlangen will. Sie suchen nicht das heilige Werk, sondern ihre eigene Ehre und ihr persönliches Wohl.

[131] Wenn jemand fromm im Wort Gottes geübt ist und das Wort Gottes lehren möchte, soll er nicht abgewiesen werden, da er von Gott gesandt ist, der allein die Ehre Gottes und das Heil der Seelen sucht. Diese sind es, die, wenn sie den Bischofswürden nachstreben, ein gutes Werk anstreben. 1. Tim. 3 (1).

[132] Die Bischöfe, die bisher abgesetzt wurden, sollen von den Kirchen unterstützt werden, und es soll den Diakonen befohlen werden, besonders auf diese Bischöfe zu achten, vor allem wenn sie alt oder anderweitig krank sind und zu schwerer Arbeit nicht mehr fähig sind.

[133] Sehr kleine und benachbarte Pfarreien, die nicht in der Lage sind, ihre Bischöfe zu versorgen und ihnen Gastfreundschaft zu bieten, sollen sich vereinen, besonders wenn es für so viele Pfarreien, wie sie derzeit in Hessen existieren, nicht genug Bischöfe gibt. Die spezielle Vereinigung der Pfarreien wird dem Willen und der Anordnung des hochgeachteten Fürsten überlassen.

[134] Wer Bischöfe wählen wird, soll darauf achten, dass sie, soweit es möglich ist, gemäß Paulus 1. Tim. 3 (2 ff.) und Tit. 1 (7 ff.) untadelig, ein Mann einer Frau, würdig, weise, bescheiden, gastfreundlich, lehrfähig, und treue Verwalter der Geheimnisse Gottes sind; nicht stolz, nicht übermäßig essend, nicht gewalttätig, nicht schlägerisch, nicht habgierig, nicht streitsüchtig, sondern ein guter Haushalter, der seinen Kindern in aller Reinheit und Ordnung vorsteht, nicht ein Neuling, sondern ein geprüfter Mann mit gutem Zeugnis, fähig zu ermahnen und die Widersprechenden zu zurechtzuweisen.

[135] Wer von den Bischöfen durch Anmaßung, prunkvolle Kleidung oder ein leichtfertiges Verhalten der Kirche, der er vorsteht, einen Anstoß gibt und nach Ermahnung nicht Buße tut, soll von der Kirche abgesetzt werden. Es ist notwendig, dass Bischöfe für andere ein Beispiel geben, wie man die Eitelkeit dieser Welt verachtet und niedertritt. Wenn sie jedoch Ehebrecher, Hurer oder Trinker oder anderweitig kriminell sind, sollen sie abgesetzt und von der Gemeinschaft ausgeschlossen werden. [136] Niemand soll zum Bischofsamt zugelassen oder bestätigt werden, der nicht bereit ist, in der Gemeinschaft zu bleiben, selbst in Zeiten der Pest oder anderer Notlagen. Wenn jemand während einer Pest oder Krise seine Kirche verlässt, soll er von seinem Amt abgesetzt und ein anderer gewählt werden. [137] Fromme, gelehrte und untadelige Bürger, unabhängig von ihrer Berufung, können zu Bischöfen gewählt werden.

[138] Bischöfe sind Diener, daher sollen sie keine Fürsten, Herren oder Machthaber sein, wie der Herr zu seinen Aposteln sagte: „Die Könige der Nationen herrschen über sie, aber bei euch soll es nicht so sein“ [Mk. 10, 41-42]. [139] Wer die Kirchen mit neuen oder fremden Lehren stört, soll abgesetzt und von der Gemeinschaft ausgeschlossen werden.

[140] Kein Bischof oder Diakon soll zugelassen oder bestätigt werden, außer unter der Bedingung, dass er weiterhin das heilige Wort rein und unverdorben lehrt und ein Leben führt, das würdig des Dienstes Christi und der Kirche ist.

Von den Diakonen der Bischöfe – Kapitel 24

[141] Jede Kirche soll einen Helfer für ihren Bischof wählen, den sie mit Gebet und Handauflegung vor der gesamten Gemeinde bestätigt. Diese Helfer sollen von der Kirche mit allem Notwendigen versorgt werden. [142] Diejenigen, die diese Helfer wählen, sollen darauf achten, dass sie keine Unwürdigen berufen, sondern solche, die unbescholten sind, wie Paulus es in 1. Timotheus 3 (8 f.) deutlich fordert. Auch wenn es sich hierbei um die Diakone handelt, von denen im folgenden Kapitel die Rede ist, so ist es doch nicht unangemessen, diese als Helfer oder Diener des Bischofs zu bezeichnen. Denn das Wort Diakon bedeutet „Helfer“ und unzweifelhaft gehören diese Diakone, von denen Paulus spricht, nicht nur zu denen, die im folgenden Kapitel genannt werden, sondern auch zu den Helfern der Bischöfe. [143] Falls eine Kirche so klein ist, dass sie keinen Helfer oder Diakon für ihren Bischof unterhalten kann, soll sie von der Wahl eines Helfers absehen. Wenn jedoch kleinere Gemeinden sich zusammenschließen, wie wir es oben beschrieben haben, entfällt diese Regel.

[144] Wir ermutigen jedoch alle Kirchen im Herrn, ihren Bischöfen mindestens einen oder mehrere Diakone oder Helfer zur Verfügung zu stellen und darauf zu achten, dass diese solchen entsprechen, wie Paulus sie in 1. Timotheus 3 (8 f.) beschreibt.

Von den Diakonen der Kirchen und der Versorgung der Armen – Kapitel 25

[145] Es ist offensichtlich aus den Apostelakten (Apostelgeschichte 6,1-6), dass sieben Diakone von den Aposteln für den Dienst, das tägliche Amt, gewählt wurden, deren erster Stephanus war. Nach dem Beispiel der Apostel ordnen wir daher an, dass jede Kirche mindestens drei treue und vom Heiligen Geist erfüllte Diakone für den täglichen Dienst an den Armen wählen soll, damit diese die Almosen der Gläubigen an die Armen verteilen. [146] In jeder Kirche soll ein Armenfonds eingerichtet werden, in den jeder so viel wie er kann einzahlen soll. Die Bischöfe sollen das Volk sorgfältig daran erinnern. Zudem soll ein Diakon an den Sonntagen und Feiertagen morgens sowohl während der Predigt als auch danach für die Armen in der Gemeinde sammeln und das gesammelte Geld in den Armenfonds legen. Der Fonds soll mit drei Schlüsseln verschlossen werden, einen soll der Bischof und die anderen sollen die älteren Diakone besitzen. [147] Aus dem, was im Fonds gesammelt wird, soll zunächst den Armen der jeweiligen Gemeinde und dann den Fremden und Ausländern, besonders denen, die wegen ihres Glaubens an das Wort Gottes verbannt wurden, geholfen werden. [148] Falls bestimmte Einnahmen oder Güter für diesen Zweck gespendet werden, sollen diese dem Dienst der Diakone zugutekommen, die den Armen helfen. Gepriesen sei der, der in diesem Dienst nicht betrügerisch handelt. [149] Es soll den Diakonen nichts Großes ohne Zustimmung der Kirche zugestanden werden. Großes ist das, was über die allgemeinen Bedürfnisse hinausgeht, wie wenn jemand 10 oder 20 Goldstücke fordert.

[150] Jedes Mal, wenn der Armenfonds geöffnet wird, soll der Bischof anwesend sein und notieren, wie viel eingenommen wurde, damit er sehen kann, wie großzügig die Gemeinde zur Unterstützung der Bedürftigen beigetragen hat und er die Geizigen entsprechend ermahnen kann. Wenn der Bischof nicht anwesend sein kann, soll ein Helfer anwesend sein. [151] Wir ermutigen durch Christus, dass, wenn möglich, in jeder Kirche nur solche Diakone gewählt werden, für deren Unterhalt die Kirche keine große Belastung tragen muss und deren eigene Not nicht der Anreiz zum Diebstahl und Betrug ist. Vielmehr soll in ihnen vor allem Frömmigkeit und der Geist des Herrn gesucht werden.

Vom Nicht-Nachstreben des Vorrangs, und von der Ordnung der Diener der Kirche, und dass alle im Herrn nachgiebig sein sollen – Kapitel 26

[152] Wer das Primat in der Kirche Christi anstrebt, kann es nicht erhalten. Daher soll, wenn jemand – sei es ein Mitglied der Synode, ein Visitator, ein Bischof oder ein Diakon – mit seinen Brüdern über das Primat streitet, von seinem Dienst abgesetzt werden. [153] Um jedoch alles ordentlich zu gestalten, ordnen wir an, dass in den Synoden die Gewählten zuerst kommen, dann die Visitatoren, dann die Bischöfe und schließlich die Beauftragten der Kirchen. Diese Beauftragten sollen jeweils dem Bischof ihrer Kirche untergeordnet sein. [154] Unter den Gewählten der Synode, den Visitatoren und den Diakonen soll derjenige an erster Stelle stehen, der die meisten Stimmen erhalten hat, und sie sollen nach diesem Rang sprechen und sitzen. Aber es soll nicht davon ausgegangen werden, dass einer größer oder würdiger als sein Kollege ist; wir suchen lediglich nach Ordnung und können den Stolzen und Ehrgeizigen nicht bevorzugen.

[155] Die ehrwürdige Synode erinnert durch Demut, Sanftmut und die Liebe Christi alle Gewählten, Visitatoren, Bischöfe und Diakone daran, gemäß Gottes Willen zu leben und nicht für sich selbst, sondern für andere zu leben und nicht das zu suchen, was ihnen selbst zugutekommt, sondern was dem Wohl der anderen dient. [156] Daher sollen sie in ihrem Dienst im Herrn den Brüdern zugänglich sein, ihnen mit Rat zur Seite stehen und sie im Wort des Herrn ermutigen, und sich selbst so zeigen, dass sie ihre Brüder nicht durch übermäßige Härte oder Strenge von ihrem Dienst abhalten oder die Schafe, die ihnen anvertraut sind, gefährden oder unnötig zum Verzweifeln bringen, wodurch sie zu Mördern ihrer Brüder werden könnten. Sie sollen streng und ernst sein, aber dies soll nicht in einer schwierigen Gewohnheit bestehen, sondern darin, dass sie nicht voreilig Urteile fällen und nicht mit Trunkenen, Zankern, Spielern, Hofnarren und anderen kriminellen und leichtfertigen Menschen verkehrt werden, wegen denen das Wort Gottes schlecht gehört wird und die Kirche Christi leidet.

[157] Sie sollen auch keine Kinder im Denken bleiben, nicht wie Mädchen nach Weichlichkeit in der Kleidung suchen und in der Lehre nicht unbeständig und wechselhaft sein, sondern fest und standhaft im Wort der Wahrheit. Wenn sie jedoch wie die Unfrommen sein wollen, was tun sie anderes als die eitlen Masken dieser Menschen, deren Türen sechshundertmal vergeblich angeklopft werden mussten? Wenn dies von uns ausgeht, kehren wir dann nicht zu den früheren Abscheulichkeiten zurück? [158] Daher, wer so sein will, soll von seinem Dienst abgesetzt werden, weil er für diesen Dienst völlig ungeeignet ist. Und wenn jemand so ist und gewählt wurde, soll er entweder diese Lebensweise ändern oder niemals in den Dienst aufgenommen werden, zu dem er gewählt wurde, weil es für ihn zum Verderben gereichen würde. [159] Die Synode hat nicht festgelegt, dass Bischöfe, Visitatoren oder andere in schwierigen Angelegenheiten der Kirche ohne gewichtigen Grund tätig werden sollen, sondern dass niemand ohne schwerwiegenden Grund von ihnen abgesetzt wird und, wenn dies doch geschieht, niemand verlassen werden soll.

Von den Müßiggängern sowie von umherschweifenden und falschen Brüdern – Kapitel 27

[160] Denjenigen, die untätig sind, soll keine Nahrung gegeben werden, da, wie Paulus sagt (2. Thess. 3,10), „wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen“. Daher sollen den gesunden und kräftigen Armen, die nicht arbeiten wollen, keine Hilfen gewährt werden, es sei denn, sie stammen aus der Kirche; in diesem Fall sollen sie zur Arbeit angehalten werden. Wenn sie jedoch von anderen Gemeinden kommen, sollen sie verwiesen werden. Es gilt jedoch eine Ausnahme, wenn niemand Arbeit für sie finden kann. Die Diakone sollen dafür sorgen, dass sie, wenn möglich, Arbeit haben, und wenn sie keine Arbeit finden können, sollen sie, falls es möglich ist, mit etwas Hilfe oder Unterstützung zur rechten Zeit versorgt werden.

[161] Zudem, da viele vagabundierende und falsche Brüder fast überall umherziehen, das einfache Wort Gottes verdrehen und viele betrügerisch täuschen, ordnen wir an, dass solche Betrüger aus unseren Kirchen verbannt werden sollen und niemand mit ihnen in Gemeinschaft leben darf.

Von fremden und verbannten Brüdern – Kapitel 28

[162] Da das Wort Gottes untrennbar mit dem Kreuz verbunden ist, ist es nicht möglich, dass keine Vielzahl von Pilgern und Exulanten existiert, die, solange sie nicht Christus verleugnen wollen, in ihrem eigenen Land nicht leben können. Wir möchten nicht, dass solche Pilger und Exulanten aus unseren Kirchen verbannt werden, da es geschrieben steht: „Brich dem Hungrigen dein Brot und führe die Armen und Obdachlosen in dein Haus“ (Jesaja 58,7).

[163] Da jedoch, wie bereits gesagt, viele falsche Brüder umherziehen, wollen wir nicht, dass diese Pilger in die wöchentliche Versammlung aufgenommen werden, es sei denn, sie sind bekannt oder auf andere Weise wirklich geprüft. Sie müssen zunächst geprüft und dann zugelassen werden. Jeder sollte sich jedoch vor falschen Brüdern hüten.

[164] Schließlich, da das Christentum nicht in der Nation, dem Geschlecht oder irgendeiner äußeren Sache begründet ist, verbieten wir, dass ein Pilgerbruder aufgrund seiner Herkunft oder Nation verachtet wird. Denn wir sind Brüder.

Wer jedoch etwas anderes tut, sei von der Gemeinschaft ausgeschlossen, wenn dies bekannt wird, denn er war ein Übeltäter. Niemand, der auch nur arm ist, soll aus unseren Kirchen verbannt werden, solange er im christlichen Glauben leben will und nicht untätig ist. Denn, gemäß Gottes Gebot, ist jedem Pilger angemessene Rücksicht zu gewähren.

Vom allgemeinen Studium in Marburg – Kapitel 29

[165] Da es Gott gefallen hat, das Herz unseres Fürsten zu bewegen, nun in Marburg das allgemeine Studium zu fördern, was als äußerst notwendig erachtet wird, damit in unseren Kirchen diejenigen zunehmen, die im Wort und in der Lehre vorsitzen und in den gerechten Dingen beraten können, verbieten wir mit der Macht Gottes, dass irgendetwas in diesem Studium gelehrt wird, was dem Reich Gottes schaden könnte. [166] Zu Beginn sollen diejenigen dort sein, die die heiligen Schriften lehren, und zwar in ihrer reinsten Form, wobei sie darauf bedacht sein sollen, die Worte Gottes treu zu übermitteln. Dann sollen diejenigen dort sein, die das Zivilrecht lehren, jedoch mit der Vorsicht, dass es durch das Wort Gottes geprüft wird und das, was nicht mit diesem übereinstimmt, durch es korrigiert wird. Daher sollen die Rechtsgelehrten, die sowohl in der Rechtswissenschaft als auch in der Frömmigkeit gelehrt sind, in dieser Aufgabe tätig sein, die wissen, dass das Wort Gottes das Maß aller Lehren ist, und wenn jemand etwas gegen das Wort Gottes lehrt, soll er seines Amtes und seiner Gemeinschaft enthoben werden. Drittens soll mindestens ein Mediziner, der zugleich gelehrt und fromm ist, unterrichtet werden. Viertens sollen die freien Künste und die höheren Wissenschaften unterrichtet werden, wobei besonders in der Mathematik der sicherste Zensor, nämlich das Wort Gottes, zu Rate gezogen wird. Fünftens sollen Sprachlehrer dort tätig sein.

[167] Zudem verbieten wir ausdrücklich, dass das sogenannte „kanonische Recht“ gegen das heilige Wort Gottes anerkannt wird. Wer in diesem ehrwürdigen Studium etwas beschließen würde, das gegen das heilige Wort Gottes verstößt, sei dem Anathema verfallen.

Von den Knabenschulen – Kapitel 30

[168] In allen Städten, Dörfern und Siedlungen sollen Schulen für Knaben eingerichtet werden, in denen die Grundlagen des Lesens und Schreibens unterrichtet werden, bis diejenigen, die es wünschen, in das Studium in Marburg eintreten und dort weiter lernen können. [169] Und wenn in einigen Dörfern die gesamten Grundlagen nicht unterrichtet werden können, sollen die Bischöfe oder ihre Helfer wenigstens den Knaben das Lesen und Schreiben beibringen. Die Kirchen sollen darauf achten, dass für diesen Dienst geeignete Lehrer gewählt werden, die den Knaben sowohl gute Sitten als auch lobenswerte Studien nahebringen können. Es soll für alles Notwendige gesorgt werden, damit die Knaben sich diesem Dienst mit voller Hingabe widmen können. Zudem sollen die Visitatoren und Bischöfe wachsam sein, da es von großer Bedeutung ist, wenn die Jugend der Gläubigen gut ausgebildet wird.

[170] Wir möchten, dass in diesen Schulen morgens und abends ein, zwei oder drei Psalmen nach dem Wunsch des Lehrers auf Latein gesungen werden. Der Psalmenreihenfolge folgend, soll dann einer der Schüler ein Kapitel aus der Bibel vorlesen: morgens aus dem Alten, abends aus dem Neuen Testament, und es soll nichts anderes gesagt werden als die Psalmen und das eine Kapitel. Auf diese Weise möchten wir, dass die Knaben schrittweise im Wort Gottes geübt werden. Dies soll sowohl morgens, wenn sie zur Schule kommen, als auch abends, wenn sie die Schule verlassen, geschehen.

Von den Mädchenschulen – Kapitel 31

[171] Es sollen auch in den Städten und Dörfern, wenn möglich auch in den Landgemeinden, Mädchenschulen eingerichtet werden, denen gelehrte, reife und fromme Frauen vorstehen, die ihnen die Grundlagen des Glaubens lehren sowie das Lesen, Nähen, Arbeiten mit der Nadel, die Gewohnheit der Tätigkeit und das fleißige Arbeiten, damit sie schließlich gute Mütter von Familien werden. Die Bischöfe und Visitatoren sollen darauf achten, dass dies umgesetzt wird. Zudem möchten wir, dass die Mädchen sowohl morgens als auch abends in den heiligen Schriften geübt werden, damit sie gemeinsam einen Psalm lesen und ein Kapitel aus der Bibel, wie wir es zuvor für die Knaben festgelegt haben. Diese Lesung soll in der Volkssprache erfolgen.

Für die bedürftigen Studenten – Kapitel 32

[172] Wir ordnen an, dass, falls nach den festgelegten und eingerichteten Lehrstunden noch einige Stipendien übrig sind, in Marburg ein geeignetes Gebäude für Studienzwecke eingerichtet und dotiert wird, in dem eine bestimmte Anzahl von armen Studenten für mindestens drei Jahre wohnen kann, das heißt, jeder für drei Jahre. [173] Wir verbieten jedoch, dass jemand in dieses Haus aufgenommen wird, wenn er anderswo untergebracht werden kann. Wer gegen diese Regel verstößt und aufgenommen wird, soll als Räuber der Mittel der Armen verbannt werden, und derjenige, der ihn aufgenommen hat, soll nach Maßgabe der Universitätsverantwortlichen bestraft werden.

Von den Begünstigten – Kapitel 33

[174] Alle Begünstigten sollen sowohl der morgendlichen als auch der abendlichen Lesung und dem Abendmahl der Kirche beiwohnen. Wer jedoch abwesend ist, soll von den Assistenten der Bischöfe notiert werden, und ihre Abwesenheit soll mit einer Kürzung des Kirchenbeitrags im wöchentlichen Treffen bestraft werden.

[175] Diejenigen, die in Marburg wohnen, sollen zwar von diesen Regeln ausgenommen sein, jedoch sollen sie regelmäßig an den Lektionen teilnehmen, damit sie ihren Lebensunterhalt nicht vergeblich verschwenden, wie wir es bei den gesunden und zum Studium geeigneten Menschen verstehen. [176] Wer jedoch nicht dem Studium gewidmet ist und gesund ist, soll die von uns zuvor genannten Aufgaben erfüllen und, wenn er sich nicht daran hält, mit einer Reduzierung seines Beitrags bestraft werden. [177] Dies gilt auch für diejenigen, die aus den Klöstern entlassen wurden und bis zu ihrem Lebensende oder zumindest für ein Jahr weiterhin den Klosterbeitrag zahlen müssen, es sei denn, sie beschäftigen sich mit einer christlichen Tätigkeit oder einem Handwerk. [178] Wir möchten, dass ihre Namen aufgeschrieben und befragt werden, welche Lektionen sie hören möchten. Wenn sie diese ignorieren und bei der wöchentlichen Versammlung abwesend sind, soll ihr Beitrag zur Kirche entsprechend gekürzt werden. [179] Es sollen keine weiteren Benefizien vergeben werden, sondern die Besitzungen der Verstorbenen sollen in Zwecke umgewandelt werden, die mit den Worten Gottes übereinstimmen. [180] Was wir bezüglich der verstorbenen Besitztümer gesagt haben, gilt nicht für Bischofsposten. Denn das Amt des Bischofs sollte nicht dauerhaft sein, es sei denn, der Besitz der Wahrheit ist beständig und dauerhaft. Würde ein Bischof seine Aufgabe nicht ordnungsgemäß ausführen, soll er abgesetzt werden, da Würde und Benefizium nicht Rechte sind, sondern Pflichten. Wer diese nicht erfüllt, soll abgesetzt werden.

Von Klöstern und Mönchen – Kapitel 34

[181] Da das monastische Leben im Gegensatz zu dem Wort des Paulus in 1. Kor. 7,23 steht: „Ihr seid teuer erkauft, werdet nicht Knechte der Menschen,“ sieht jeder bei klarem Verstand, dass es sich um eine Praxis handelt, die gegen das Wort Gottes ist, eine, die nicht nur diesem Wort von Paulus widerspricht, sondern auch in vielerlei Hinsicht als unfromm angesehen werden kann. [182] Daher verbieten wir im Namen Gottes, dass künftig in unseren Kirchen jemand ein Mönch wird. Auch sollen keine Mädchen Nonnen werden, sondern jeder soll in dem Stand bleiben, zu dem er durch die Taufe berufen wurde, was dem monastischen Leben völlig entgegengesetzt ist. [183] Zudem ordnen wir an, dass alle Klöster, sowohl für Männer als auch für Frauen, frei sind, das heißt, sie sollen nicht verpflichtet werden, Gelübde zu leisten, die gegen das Wort Gottes sind. Wer das Kloster verlässt, soll das zurückgeben, was er dorthin gebracht hat. [184] Junge Menschen sollen mit ihren Händen arbeiten; wer nicht weiß, wie, soll es lernen, und wer für das Studium geeignet ist, soll im Namen des Herrn studieren. [185] Den Mädchen soll etwas gegeben werden, damit sie in der Lage sind, zu heiraten. [186] Den Älteren oder denen, die zu schwach für die Arbeit sind, soll, wenn nötig, geholfen werden. [187] Allen, die das Kloster verlassen, soll gemäß der Notwendigkeit der Person Hilfe aus den Klosterressourcen gewährt werden, damit niemand zu Unrecht klagen kann.

[188] Sobald alle aus einem Kloster ausgeschieden sind, soll daraus eine Schule der Gläubigen werden, vor allem in Marburg, es sei denn, es handelt sich um ländliche Gebiete. Wenn ansonsten genügend Schulen vorhanden sind, sollen die Mittel in den Dienst der Kirche oder des Staates umgewidmet werden, nach dem Urteil der jeweiligen Kirche. [189] Wenn jedoch in einigen Fällen der Irrtum so stark ist, dass sie gegen das Wort Gottes in den Klöstern als Knechte der Menschen leben wollen, sollen sie für eine Zeit toleriert werden, jedoch unter der Bedingung, dass sie keine Messen lesen oder Gebete sprechen, wie bisher, und dass sie keine Glocken läuten. Wir möchten jedoch nicht, dass sie Sakramente spenden oder Beichten hören, weder öffentlich noch privat, noch sollen sie mit Kreuzen aus den Klöstern gehen oder Tote beerdigen. Zusammengefasst: Wir wollen, dass sie ihre eigentlichen Aufgaben beibehalten und sich in keiner Weise in die Verwaltung unserer Kirchen einmischen. [190] Wir ermahnen sie im Blut Jesu Christi, dass sie sich ihrer Erlösung erinnern und beten, dass sie erleuchtet werden. Sie sollen außerdem die heiligen Lesungen hören und an der Eucharistie teilnehmen, falls sie durch Gottes Gnade von der Blindheit befreit werden können, in der sie sich befinden. [191] Wenn einer von ihnen nicht in dem Kloster lebt, in dem er sich jetzt befindet, wollen wir nicht, dass er dort weiterhin unterstützt wird, sondern er soll an seinen ursprünglichen Ort zurückgeschickt werden. [192] In den Klöstern, in denen noch einige Mönche oder Nonnen verbleiben, soll jemand bestimmt werden, der ihnen das Wort Gottes predigt, es sei denn, sie möchten öffentliche Predigten besuchen.

[193] Möge Gott alle Sekten des Verderbens vertilgen und alle Zerstreuten wieder in die eine Herde unter einem Hirten und Haupt, Christus, zurückführen. [194] Wenn jedoch jemand erneut eine Sekte unter den Gläubigen einführt, sei er verflucht.

Beschluss

[195] Wir haben hier nur wenige Punkte aufgezeichnet, die die Ordnung unserer Kirchen betreffen und sicherstellen sollen, dass alles gemäß dem Wort Gottes geschieht. Es bleibt nur zu hoffen, dass diese Vorschriften einmütig befolgt werden, zur Ehre unseres Herrn Jesu Christi, dem mit dem Vater und dem Heiligen Geist Ehre, Ruhm, Ansehen und Macht in alle Ewigkeit gebühren. Amen.

Schluss der hessischen Kirchenreform in Homburg.

Lateinische Textvorlage in: Emil Sehling (Hrsg.), Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts, Bd. 8/1: Hessen. Die gemeinsamen Ordnungen, Tübingen: J.C.B. Mohr, 1965, S. 43-65.

Hier der Text als pdf.

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