Georg Frölichs Brief an den Nürnberger Ratsschreiber Lazarus Spengler in Sachen religiöse Toleranz vom März 1530: „So sollten Christen, Juden, Wiedertäufer usw. jeweils die Freiheit haben, ihre Lehren und Zeremonien, die sie für richtig halten und durch die sie hoffen, zu Gott zu gelangen, ungehindert auszuüben – allerdings an unterschiedlichen Orten: die Christen in ihren Kirchen und die Wiedertäufer und Juden in für sie bestimmten Häusern oder Synagogen.“

Der Nürnberger Kanzleischreiber Georg Frölich, der als erster im März 1530 mit seinem Gutachten „Ob eine weltliche Obrigkeit das Recht hat, in Glaubenssachen mit dem Schwert zu handeln“ eine umfassende staatliche Toleranz gegenüber den verschiedenen Religionen befürwortet hatte, präzisiert sein Ansinnen in folgendem Brief an Lazarus Spengler:

Brief an den Nürnberger Ratsschreiber Lazarus Spengler in Sachen religiöse Toleranz vom März 1530

Von Georg Frölich

Lieber Herr Ratsschreiber!

Das Verzeichnis von N. würde ich gern lesen, aber heute habe ich keine Zeit dazu. Doch aus eurem Verzeichnis sowie dem Zettel, den ihr mir heute geschrieben habt, sehe ich, dass wir uns in unserem jüngsten Wortgefecht möglicherweise missverstanden haben. Denn es ist nicht meine Meinung, dass eine Obrigkeit keine Macht haben sollte, in dem Glauben, dem sie anhängt, zu visitieren und die Prediger sowie die religiösen Zeremonien zu bestimmen, einzusetzen und abzusetzen. Ja, ich sage vielmehr, dass nicht nur eine Obrigkeit in ihrem eigenen Glauben, sondern auch jede religiöse Gemeinschaft oder Sekte die Macht haben soll, frei zu entscheiden. So sollten Christen, Juden, Wiedertäufer usw. jeweils die Freiheit haben, ihre Lehren und Zeremonien, die sie für richtig halten und durch die sie hoffen, zu Gott zu gelangen, ungehindert auszuüben – allerdings an unterschiedlichen Orten: die Christen in ihren Kirchen und die Wiedertäufer und Juden in für sie bestimmten Häusern oder Synagogen.

Ich sage auch weiter, dass nicht nur die Obrigkeit in ihrem Glauben, sondern auch jede religiöse Gemeinschaft, sei es Juden, Wiedertäufer oder andere, das Recht haben sollte, Prediger und Diener, die sie haben und die ihnen nicht mehr gefallen, abzusetzen und durch andere zu ersetzen, genauso wie eine Obrigkeit oder Gemeinde einen Schulmeister oder Hirten einstellen oder entlassen kann.

Jedoch so wenig wie die Juden oder Wiedertäufer der weltlichen Obrigkeit, die christlich ist, hineinreden sollen, wie sie ihren Gottesdienst ordnen oder welche Lehrer sie haben, so wenig soll auch die Obrigkeit den Juden oder Wiedertäufern mit Gewalt vorschreiben, welche Prediger sie haben oder welche Zeremonien oder Lehren sie durchführen.

Das Amt der Obrigkeit sollte allein darin bestehen: Wenn in ihrem Fürstentum oder Gebiet, sei es unter Juden, Christen oder Wiedertäufern, Gewalt oder Frevel verübt würde, indem eine Partei gewaltsam in die Synagoge oder Kirche einer anderen Partei eindringen und deren Gottesdienst stören oder deren Lehren und Zeremonien unterbrechen würde, dann sollte die Obrigkeit dies nicht dulden, sondern bestrafen und Frieden schaffen. Ebenso sollte die Obrigkeit eingreifen, wenn eine Gemeinschaft einen Prediger oder Diener entlassen hat, dieser jedoch trotzdem weiterhin sein Amt an dem Ort, von dem er entlassen wurde, ausübt und Lohn einfordert. Oder wenn ein unbestellter Prediger an einem Ort auftaucht und predigen will. In solchen Fällen soll die Obrigkeit auf die Klage der Betroffenen hin für Frieden sorgen, sodass jede Glaubensgemeinschaft oder Sekte in ihren Gottesdiensten, Lehren, Zeremonien sowie in weltlichen Dingen Frieden und Ruhe haben kann – so, wie man den Juden bisher überall in ihren Synagogen Frieden und Schutz gewährt hat.

Gleichzeitig sollte die Obrigkeit nicht verhindern, wenn ein entlassener Prediger von einem Glauben in einen anderen aufgenommen wird, beispielsweise von einem christlichen Glauben zu einem papistischen oder Wiedertäuferglauben, oder wenn dieselben oder andere Untertanen von einem Gottesdienst zum anderen gehen, um zuzusehen und zuzuhören, solange sie die Lehre und das Amt in der jeweiligen Kirche oder Synagoge nicht verspotten und keinen Aufruhr oder Unruhe verursachen – so wie es bisher auch Christen in den Synagogen der Juden getan haben.

So habt ihr nun meine Meinung zu eurem Verzeichnis vollständig, auch wenn mir Osianders Verzeichnis oder andere Schriften vielleicht etwas anderes sagen.

Quelle: Lazarus Spengler, Schriften, Bd. 3: Schriften der Jahre Mai 1529 bis März 1530, hrsg. u. bearb. v. Berndt Hamm, Felix Breitling, Gudrun Litz und Andreas Zecherle, Gütersloh: GVH, 2010, S. 402f.

Hier der Text als pdf.

Hinterlasse einen Kommentar