Zehn Memminger Artikel. Beschwerde- und Bittschrift der Bauern an den Rat der Stadt Memmingen vom 28. Februar 1525: „Es war bisher üblich, uns wie das Eigentum anderer Leute zu behandeln, was zu bedauern ist, da Christus uns alle mit seinem teuren Blut erlöst und erkauft hat, sowohl den Hirten als auch den Kaiser. Dass wir deshalb keine Obrigkeit anerkennen wollen, ist jedoch nicht unsere Absicht. Vielmehr wollen wir der von Gott eingesetzten Obrigkeit in allen angemessenen und gebührenden Angelegenheiten gerne gehorsam sein. Wir zweifeln nicht daran, dass ihr uns als christliche Herren gerne aus der Leibeigenschaft entlassen werdet.“

Bekannt sind die Zwölf Artikel der Bauernschaft, die am 15. und am 20. März 1525 im Haus der Kramerzunft in Memmingen abgefasst worden und in gedruckter Form im ganzen Gebiet des Heiligen Römischen Reiches verbreitet worden sind. Ihnen gingen die Zehn Memminger Artikel, eine Beschwerde- und Bittschrift der örtlichen Bauern an den Rat der oberschwäbischen Stadt Memmingen vom 28. Februar 1525 voraus:

Memminger Artikel. Beschwerde- und Bittschrift der Bauern an den Rat der Stadt Memmingen vom 28. Februar 1525:

Danach sind die Artikel aufgeführt, die die ehrbaren Untertanen, die Bauern und Hintersassen der Stadt Memmingen, letzten Freitag vor dem Rat vorgebracht haben.

Der allmächtige, ewige, gütige Gott gewähre uns seine göttliche Gnade und Huld, damit wir zu einer wahren und aufrichtigen Erkenntnis seines göttlichen Willens gelangen und uns in dieser Zeit so gegeneinander verhalten, dass wir am Ende die Krone des Heils erlangen. Amen.

Ehrwürdige, weise und gnädige Herren. Da ein ehrbarer Rat gut informiert ist, dass wir letzten Freitag, am Fest des heiligen Apostels Matthias, vor euch erschienen sind und um eine Entscheidung bezüglich einiger Artikel baten, die uns nicht im Einklang mit dem göttlichen Wort erscheinen, hat uns ein ehrbarer Rat eine freundliche, tugendhafte und christliche Antwort gegeben. Er meinte, wir könnten unsere Artikel und Beschwerden vorbringen, und ein ehrbarer Rat werde dann gnädig darüber nachdenken und sie im Licht des göttlichen Wortes prüfen. So haben wir hier einige Artikel aufgeschrieben, die wie folgt lauten:

1. Unsere demütigste und dringendste Bitte ist, dass wir künftig unseren Pfarrer selbst wählen und bestimmen dürfen, der uns das allmächtige göttliche lebendige Wort und das heilige Evangelium, welches die Nahrung unserer Seele ist, rein, lauter und klar nach dem richtigen Verständnis verkündet und predigt, ohne jeglichen Zusatz menschlicher Lehren und Gebote. Diesen Pfarrer wollen wir auch mit angemessenen Mitteln zur Sicherstellung seiner Lebensgrundlage unterstützen. Sollte sich jedoch ein solcher Pfarrer ungehörig verhalten, dann möchten wir das Recht haben, ihm den Dienst zu kündigen und einen anderen an seiner Stelle zu wählen, stets im Einvernehmen mit der gesamten Gemeinde. Denn ohne das Verständnis des göttlichen Wortes können wir nicht selig werden, wie der heilige Paulus uns lehrt.

2. Da wir bisher gezwungen waren, den Zehnten abzugeben, glauben wir, dass wir künftig nicht mehr verpflichtet sein sollten, den Zehnten zu entrichten, da uns das heilige Neue Testament nicht dazu verpflichtet. Dennoch wollen wir den Pfarrer mit dem Notwendigen für seinen Lebensunterhalt versorgen.

3. Es war bisher üblich, uns wie das Eigentum anderer Leute zu behandeln, was zu bedauern ist, da Christus uns alle mit seinem teuren Blut erlöst und erkauft hat, sowohl den Hirten als auch den Kaiser. Dass wir deshalb keine Obrigkeit anerkennen wollen, ist jedoch nicht unsere Absicht. Vielmehr wollen wir der von Gott eingesetzten Obrigkeit in allen angemessenen und gebührenden Angelegenheiten gerne gehorsam sein. Wir zweifeln nicht daran, dass ihr uns als christliche Herren gerne aus der Leibeigenschaft entlassen werdet.

4. Es war bisher üblich, dass ein armer Mann nicht das Recht hatte, Wild zu fangen oder zu schießen; ebenso wurde uns das Fischen in fließenden Gewässern nicht gestattet. Dies erscheint uns völlig ungerecht und nicht im Einklang mit dem Wort Gottes. Denn als Gott den Menschen erschuf, gab er ihm Macht über die Fische im Wasser, die Vögel in der Luft und alle Tiere auf der Erde. Wir möchten jedoch betonen, dass, wenn jemand ein Gewässer erworben hat und dies beansprucht, man eine christliche, brüderliche Lösung finden sollte.

5. Unsere demütige Bitte und unser Wunsch ist, dass die Dienste, die wir bisher leisten mussten, welche sich von Tag zu Tag vermehrt haben, künftig einer gnädigen Überprüfung unterzogen werden, sodass wir nur das tun, was nach dem Wort Gottes gerecht ist.

6. Wir bitten darum, dass wir künftig nicht mehr durch den Ehrschatz [Abgabe, die zu zahlen war, wenn der Hof den Besitzer wechselte] belastet werden, sondern dass ein Gut mit einer angemessenen Abgabe belastet wird, sodass man dann mit samt seinen Nachkommen es ohne weitere Belastungen nutzen kann.

7. Einige Dörfer sind durch große Fronarbeiten belastet, und wir bitten, dass man sie dabei nach alter Tradition belässt.

8. Unsere demütige Bitte ist, dass, nachdem einige Dörfer seit einiger Zeit in Bezug auf Holz, Ackerland, Wiesen und andere Rechte belastet wurden, welche früher der Gemeinde zugehörig waren, uns diese Rechte wieder zurückgegeben werden.

9. Unsere dringende Bitte ist, dass, wenn wir das Gut eines Lehnsherrn bestellen, wir dann unser Hab und Gut zu unserem Nutzen verkaufen dürfen, wo es uns nützlich und günstig erscheint, ohne dass der Lehnsherr dies verhindert. Sollte jedoch eine Notlage eintreten, wie beispielsweise eine Missernte oder ein Hagelschaden, dann sollte der Lehnsherr eine angemessene Reduzierung der Abgaben gewähren, je nach Lage der Dinge.

10. Unsere untertänigste Bitte und unser Wunsch ist, dass, da einige unserer Güter so hoch belastet sind, dass wir kaum damit auskommen können, eine Milderung dieser Belastungen in Erwägung gezogen wird.

Zum Schluss möchten wir betonen, dass, wenn wir hier einen oder mehrere Artikel aufgestellt haben, die nicht im Einklang mit dem Wort Gottes stehen, wir diese Artikel nicht weiter verfolgen wollen. Ebenso, wenn uns bereits Artikel zugestanden wurden, die sich später als unrecht erweisen, möchten wir diese nicht behalten. Andererseits, wenn wir später einen oder mehrere Artikel finden, die dem Wort Gottes widersprechen, ist es unser Wunsch, diese jederzeit einem ehrbaren Rat vorzulegen und anzuzeigen. Denn diese Angelegenheit ist sowohl in eurem Interesse als unsere gnädigen Herren als auch in unserem. Denn Christus sagt: „Wer nun eines dieser kleinsten Gebote auflöst und die Leute so lehrt, der wird der Kleinste im Himmelreich sein.“ Wir sind jedoch zweifellos guter Hoffnung, dass ihr, unsere christlichen Oberen, ein gnädiges und christliches Urteil fällen werdet, das mehr berücksichtigt, als wir es uns vorstellen oder erklären können. In diesem Sinne empfehlen wir uns euch in Gnade. Wir werden uns in aller Unterwürfigkeit gegenüber euch, unseren ehrbaren Herren, verhalten.

Hier der Text als pdf.

Hier in der ursprünglichen frühneuhochdeutschen Fassung:

Memminger Artikel. Beschwerde- und Bittschrift der Bauern an den Rat der Stadt Memmingen vom 28. Februar 1525

Hernach sind bestimbt die articel, so die erbern underthan der bawrsleut und hindersass der stat Memingen hie nechst freitag verschinen vor rat gewesen furhalten.

Der almechtig ewig gutig Got verleiche uns sein götliche gnad und gonst, das wir zu rechter warhafliger erkantnuss seins gotlichen willens komen mugen, auch uns in zeit der guden also gegen ainander halten, das wir zulest die kron der seligkait erlangen. Amen.

Fursichlig ersam und weiss gonstig lieb herren. Nachdem ain ersamer rat gut wissen tregt, wie wir nachst freitag an des hailigen zwolfboten sant Mathias tag vor e. e. w. [Euer ehrsame Weisheit] erschinen sind und da begert, nach laut und inhalt des gotlichen worts, ainen entschaid etlicher articel halber, so uns beduncken demselben gotlichen wort nit gemess sein; demnach hat uns ain ersamer rat ain freuntlichen tugentsamen und cristenlichen beschaid geben, auf die meinung, wir mugen unser artickcl und beschwertnuss darthun, alsdan so welle ain ersamer rat nach laut des gotlichen wortz ain gnedig einsehen darin haben: also hab wir hie etlich articel vergriffen, wie hernach volgt.

Furs erst ist unser diemutigist hochst bit und beger, daz wir nun hinfuro selb ainen pfarrer erkiesen und erwollen, der uns das gotlich almechtig lebendig wort und haillig ewangelion, welches ist ain speiss unserer sel, rain lauter und clar nach rechten verstand verkund und predige on allem menschen zusatz ler und gebot. Den selben pfarrer wol wir auch mit zimlicher auffenthaltung seiner leibsnarung versechen. Wa sich aber ain sollicher pfar ungebürlich wurde halten, das wir alsdan im wider urlaub geben mugen und ainen andern in sein stat wollen. Das alweg mit wissen ainer gantzen gemaind. Dan wir ie unerkunden des gotlichen wortz nit selig werden mögen, wie der hailig Pauelus uns anzeigt.

Zum andern, nachdem und wir bissher trungenlich gehalten worden seien, den zehenden zu geben, haben wir darfür, wir sollen hinfür kain zehenden mer zu geben schuldig sein, dieweil uns das hailig neue testament nit darzu verbint. Auch wollen wir dem pfarrer mit leiblicher notturft versehen.

Furs drit so ist bisher im brauch gehalten worden, das wir fur ewer aigen arm leut gehalten worden seien. Welches zu erbarmen ist, angesehen dass uns Cristus al mit seinem tewren blut erloset und er­kauft hat, den hirten gleich so wol als den kaiser. Das wir aber darumb kain oberkait haben wollen, ist unser mainung nit, sonder wir wollen aller oberkait von Got geordnet in allen zimlichen und gebürlichen Sachen gern gehorsam sein; seien auch on Zweifel, ir werden uns der aigenschaft als christenlich herren gern entlassen.

Am vierten ist unsher im brauch gewesen, das ain armer man nit macht gehabt hat, das gewild zu fachen oder schiessen; des selben gleichen mit den fischen in fliessend wassern ist uns auch nit zugelas­sen worden. Welches uns gantz unbillich bedunckt und dem wort Gottes nit gemess sein. Wan als Got der her den menschen erschaffen, hat er im gewalt geben uber den fisch im wasser, dem fogel im luft und uber alle tier auf erden. Hie ist unser begern nit, wa ainer ain wasser hete, so erkauft wer, und das unwissen, da mueste man ain cristenlich einsehen haben, von wegen briederlicher liebe.

Zum funften ist unser diemietig bit und beger, nachdem und wir unsher lang hoch beschwert worden seien der dienst halben, welche von tag zu tag sich gemert und zugenomen haben, begeren das ain gnedig einsehen hierin gebraucht werde, wie die eltern gedient haben, allein nach laut des wort Gotes.

Zum sechsten begern wir, das wir hinfüro nit mer mit eierschatz also beschwert werden, sonder wie ainem ain gut gelichen werd umb ain zimlichen gult, das er alsdan mit sambt seinen nachkomen sollich gut weiter unbeschwert brauchen mugen.

Zum sibenden sind etliche dorffer beschwert des grossen fraffels halben, begern dass man sie bleiben lassen bei altem herkomen.

Zum achtenden ist unser diemutig bit und beger, nachdem und et­liche dorffer ain zeit her beschwert worden sind am holtz acker medern und ander gerechtigkaiten, so ainer gemaind vor Zeiten zugehorig ge­wesen, das uns dieselben wider einhendig gemacht werden.

Zum neunten ist unser vleissig bit, wan wir ainen lehenhern sein gult richten, das wir alsdan mit unserer hab mugen unsern frumen schaffen und dieselben verkaueffen, wa es uns nutz und gelegen ist, unverhindert des lehenherren. Wa sach wäre, das Got der almechtig uber uns verhengte, das ain missgewechs keme oder der hagel schliege, das alsdan der lehenher ain nachlass der gult, die nach gestalt der sach.

Zum zehenden ist unser undertanigist bit und beger, nachdem und unser etlicher gieter so hoch beschwert sind, das wir aim tail nit wol dabei bleiben mugen, begern auf diemutigist, das ain ringerung hierin gebraucht und furgenomen werde.

Zum beschluss ist unser entliehe mainung und wil, wa wir einen oder mer articel alhie gestelt hetten, so dem wort Gottes nit gemess werren, als wir dan nit vermainen, die selben articel salten uns nicht gelten. Dergleichen, wa uns schon articel zugelassen worden und sich nachmals durch das wort Gots clar befunden unrecht sein, wolten wir das gar nit haben. Herwider, wa wir ain oder mer articel nachmals befunden, so dem wort Gottes entgegen und zuwider weren, ist unser beger, dieselbigen alzeit ainem ersamen rat furzuhalten und antzuzaigen. Dan diese handlung ist gleich so wol für euch unsere gunstigen lechenheren, als für uns. Dan ie Christus saget: wer nun ains von disen klainsten gebotten auflöset und leret die leut also, der wirt der clainest im himelreich. Wir seien aber ungetzweiffelter hofnung zu euch als unsern cristenlichen obern, e. e. w. werde uns mer und cristenlicher hierin bedencken, dan wir furhalten und erzelen mugen. Hiemit wol wir uns euch in gnaden befolhen haben. Erhielten uns aller undertenigkait gegen e. e. w. zu ertzaigen.

Original im Stadtarchiv zu Memmingen.

Quelle: Carl Adolf Cornelius, Studien zur Geschichte des Bauernkriegs, München: Verlag der königlichen Akademie, 1861, S. 180-183.

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