Aus der bayerischen Kirchengeschichte:
Nr. 2383.
Im Namen
Seiner Majestät des Königs.
Wiederholter Erinnerungen ungeachtet fahren einzelne Geistliche und Vicarien fort, ihre Berichte und sonstigen Eingaben so flüchtig und undeutlich zu schreiben, daß dieselben kaum mit Mühe und vielem Zeitaufwande entschiffert werden können. Außerdem haben auch die dießjährigen Prüfungsacten wieder ersehen lassen, wie wenig selbst manche Candidaten bei den an ihre Vorgesetzten gerichteten Eingaben die geziemende Sorgfalt auf ihre Handschrift verwenden. Abgesehen aber von dem großen Mangel an Ordnungssinn und Schicklichkeitsgefühl, ja zum Theil wohl auch von der Gleichgiltigkeit gegen Vorgesetzte, welche ein solches Verfahren zu verrathen scheint, ist mit Grund zu besorgen, daß Geistliche, welche sich nicht scheuen, den kirchlichen Obern solche vernachlässigte Handschriften unmittelbar vorzulegen, noch viel weniger Anstand nehmen werden, auch die ihnen anvertrauten Matrickeln und sonstigen Actenstücke unleserlich zu schreiben und dadurch noch auf spätere Zeiten hinaus bedeutende Nachtheile zu veranlassen.
Da nun einem solchen Uebelstande nicht langer nachgesehen werden darf, sondern demselben vielmehr mit Nachdruck und allem Ernste begegnet werden muß: so erhalten die Consistorien etc. hiemit den Auftrag, nicht blos im allgemeinen die sämmtlichen Pfarrer und Candidaten zu ermuntern, ihrer Handschrift bei allen amtlichen Verhandlungen und namentlich bei dem Einträgen in die Kirchenbücher die möglichste Sorgfalt zu widmen, sondern es sind zugleich alle Aufsichtsbehörden anzuweisen, theils bei den Visitationen auf diesen Gegenstand ein sorgfältiges Augenmerk zu richten, theils aber auch jedes mit schwer leserlichen Zügen oder mit offenbarer Nachlässigkeit niedergeschriebene Aktenstück dem Verfasser zur Umfertigung zurückzustellen, und im Wiederholungsfälle dasselbe auf Kosten des Betheiligten umschreiben zu lassen, hauptsächlich aber dahin zu wirken, daß nicht durch unzeitige Nachsicht bei Candidaten und jungem Geistlichen dergleichen übeln Gewohnheiten Vorschub geleistet werde.
München am 18. November 1836.
Königl. protestantisches Oberconsistorium.
Aufsicht auf die Handschriften der Geistlichen bei amtlichen Verhandlungen betr.