Von Konflikten ist erst seit Ende des 17. Jahrhunderts allgemein die Rede. Das Wort conflictus entstammt dem Lateinischen und bezeichnet einen Zusammenstoß. So kann „Konflikt“ in der Grundbedeutung als Zusammenstoß von Gegnern bzw. als Widerstreit von Gegensätzen definiert werden.
Im Unterschied zu „Kampf“ bzw. „Streit“ vermag der Begriff „Konflikt“ auch nicht-personengebundene Gegensätze aufnehmen. So können Konflikte hinsichtlich Interessen, Absichten, Ideen (bzw. Ideologien), Meinungen, Überzeugungen, Wortwahl, Haltungen sowie gegensätzlicher Absichten und Handlungen auftreten oder aber aktiv geführt werden. Uneinigkeit bzw. Verschiedenheit ergeben selbst noch keinen Konflikt. Nur dort, wo Gegensätze auf den gemeinsamen Nenner einer Konfliktstellung gebracht worden sind, konfligieren diese.
Konflikte vollziehen sich auf verschiedenen Ebenen. Hierbei wird im Allgemeinen zwischen vier Konfliktebenen unterschieden.
- Intrapersonale (bzw. innerpsychische) Konflikte beziehen sich auf das Innenleben bzw. das Auftreten und Handeln einer Person in Bezug auf sich selbst. So kann sich ein Mensch im Hinblick auf anstehendes Handeln in einem Gewissenskonflikt befinden.
- Interpersonale Konflikte bestehen auf einer zwischenmenschlichen Begegnungsebene und betreffen Handlungen, Verhalten, Ansprüche, Überzeugungen und Äußerungen, die sich auf anderen auswirken. Im Extremfall kommt es bei solchen Konflikten zu Gewalttaten mit körperlichen oder seelischen Verletzungen oder Tötung.
- Soziale Konflikte betreffen unterschiedliche Gruppen mit deren eigenen Interessen, Identitäten bzw. kulturellen Prägungen innerhalb einer Gesellschaft.
- Über die jeweilige Gesellschaft hinaus können internationale bzw. zwischenstaatliche Konflikte auftreten, deren Extremform der militärische Krieg ist.
Auf allen vier Ebenen gibt es jeweils eigene vorgeprägte Konfliktfelder, die den Verlauf aktueller Konflikte mitbestimmen. Außerdem können sich komplexe Konfliktsituationen ergeben, bei denen mehrere Konfliktebenen davon betroffen sind. Beispielsweise mag es im zwischenstaatlichen Kriegsfall für einzelne Menschen einen Gewissenskonflikt geben, ob sie als Soldaten für das eigene Land mit der Waffe kämpfen sollen oder nicht.
Hinsichtlich interpersonaler bzw. sozialer Konflikte ermöglicht das staatliche Rechtssystem verschiedene Weisen institutionalisierte Konfliktregulierungen, beispielsweise mittels eines Gerichtsverfahrens bei einem Nachbarschaftsstreit. Zwischenstaatlich erweist sich eine geordnete Konfliktbewältigung mitunter als schwierig, weil es keine überstaatliche Macht gibt, die eine Konfliktbeendigung durchsetzen kann.
Bei kommunizierten, also nicht latenten Konflikten ergeben sich für Unbeteiligte – vor allem mittels Botschaften und Bilder in soziale Medien – Möglichkeiten zur passionierten Identifikation bzw. Solidarisierung mit einer der Konfliktparteien. Eine solcher Parteinahme kann dazu führen, dass an einem anderen Ort bzw. in einem anderen gesellschaftlichen Kontext ein neuer Konflikt geführt wird, wie sich dies am aktuellen Beispiel der Besetzungen universitärer Gebäude in den USA und Europa durch propalästinensische Aktivisten zeigen lässt.