Die schnell dahinsterbenden hochschwangeren Weiber betreffend und was zur Rettung ihrer Leibesfrucht vor einer Operation vorzunehmen ist. Verordnung des Magistrates der Reichsstadt Ulm vom November 1740: „Der Geistliche hat zuvor dem Ehemann und den Anwesenden die einfältige Meinung zu nehmen, als ob solche Frauen hierdurch gemartert oder übel behandelt würden, und ausdrücklich vorzustellen, wie höchst schuldhaft man sei, dem armen noch lebenden Kinde nicht durch mögliche Mittel zu Hilfe zu kommen und demselben zur heiligen Taufe zu verhelfen. Und wie im widrigen Fall, wenn man durch Unterlassung eines vorhandenen Mittels hier etwas versäume, das Gewissen mit schwerem Skrupel belastet wird.“

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Ratsbescheid der Stadt Ulm über die Beerdigung von totgeborenen Kindern (1699): „… hat der genannte Wohledle und Löbliche Magistrat nach reiflicher Beratung mit seinem würdigen Geistlichen Ministerium hier die gnädige Genehmigung und Anordnung erteilt, dass diese jetzt erwähnte, wenn auch uralte Gewohnheit, sowohl in der Stadt als auch auf dem Land, von nun an abgestellt und abgeschafft wird. Stattdessen sollen, wenn künftig nach Gottes unerforschlichem Ratschluss und Willen weitere Kinder tot zur Welt kommen oder ohne Empfang der Heiligen Taufe versterben, diese ebenso wie die anderen getauften Kinder und mit denselben Zeremonien, auch an denselben Orten und Stellen, nämlich nach einer vorangehenden und von den Herren Geistlichen zu haltenden Predigt, sowie andächtigem Gebet und Gesang, wo letzteres üblich und gewünscht ist, nicht weniger zu und neben ihre Angehörigen oder andere fromme Christen begraben werden.“

Ratsbescheid der Stadt Ulm über die Beerdigung von totgeborenen Kindern (1699) Nachdem einem Wohledlen und Hochweisen Magistrat gebührend vorgetragen wurde, … Mehr

Hans Seifert, Das Ulmer Münster: „Dieser Hauptturm, der sich weit über die Mauern dieser Stadt, ja selbst über den schwäbischen Albrand hinaus­streckte, war das Zeichen einer gültigen, überirdischen, christlichen Ordnung. So fand der Baugedanke des Ulrich von Ensingen seine Verwirklichung. Wenn wir etwa von Südosten her das Ganze auf uns wirken lassen, so mögen wir etwas ahnen von dem Schwung dieser Komposition in Stein, der die Erbauer bestimmt hat.“

Das Ulmer Münster Von Hans Seifert Wer in seinem Denken bestimmt ist von den Forderungen eines zweckgebundenen Nutz­baues, wird nie … Mehr