Brief Martin Luthers an den Landgrafen Philipp von Hessen vom 7. Januar 1527 zur hessischen Kirchenordnung, die im Anschluss an die Homberger Synode vom 20. Oktober 1526 erstellt worden ist: „Eure Fürstliche Gnaden soll nicht gestatten, schon jetzt diese Ordnung durch den Druck zu veröffentlichen. Denn ich bin bisher noch nicht so kühn gewesen und kann es auch noch nicht sein, eine solche Menge Gesetze mit so gewaltigen Wor­ten bei uns einzuführen. Nach meiner Meinung wäre es richtig, so zu verfahren wie es Mose mit seinen Gesetzen getan hat, die er zum größten Teil aus der Gewohnheit, die aus altem Herkommen im Volk lebendig war, entnommen, aufgeschrie­ben und geordnet hat.“

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Reformation der hessischen Kirchen (Reformatio Ecclesiarum Hassiae) – Kirchenordnung, die im Anschluss an die Homberger Synode vom 20. Oktober 1526 erstellt wurde: „Deshalb ordnen wir an, dass in jeder Pfarrei, nachdem das Wort des Herrn eine Zeit lang gepredigt wurde, an jedem Sonntag nach der Messe oder dem Mittagessen eine Versammlung der Gläubigen an einem geeigneten Ort abgehalten werden soll, zu dem alle Männer, die die Sache Christi unterstützen und zu den Heiligen gezählt werden, sich versammeln, um gemeinsam mit dem Bischof über alle Dinge zu entscheiden, die in der Kirche behandelt werden müssen. Es ist nicht erlaubt, in solchen Versammlungen profane Dinge zu tun, um die Kirche Gottes zu verachten. Frauen können zwar an dieser Versammlung teilnehmen, aber ihnen ist es nicht erlaubt, in der Kirche zu sprechen. Nur Männer sollen Entscheidungen treffen.“

Reformation der hessischen Kirchen (Reformatio Ecclesiarum Hassiae)nach der gewissesten Regel der Worte Gottes geordnet auf der ehrwürdigen Synode, abgehalten durch … Mehr