Heiner Bielefeldt über Konversion als Bestandteil der Religions- und Weltanschauungsfreiheit (2016): „Die Frage der Konversion war und bleibt der Lackmustest für das Verständnis der Religions- und Weltanschauungsfreiheit als universelles Menschenrecht, das allen Menschen in Anerkennung ihrer unantastbaren Würde zusteht. Ohne die Möglichkeit, die eigene Religion oder Weltanschauung zu wechseln, würden Entscheidungen, in einer bestimmten Religionsgemeinschaft zu verbleiben, im Umkehrschluss nicht mehr als Ausdruck von Freiheit gelten. Darüber hinaus kann das Recht auf Religionswechsel – in Verbindung mit dem Recht, andere zum Überdenken ihrer Orientierung einzuladen – religiöse Gemeinschaften auch einem gesunden Wettbewerb aussetzen, anstatt lediglich deren Zusammenhalt zu gefährden.“

Konversion als Bestandteil der Religions- und Weltanschauungsfreiheit (2016) Von Heiner Bielefeldt Definition: Im Kontext der Religions- und Weltanschauungsfreiheit umfasst der … Mehr

Heiner Bielefeldt über Menschenrechte: „Die Menschenrechte institutionalisieren den Respekt vor der Würde des Menschen rechtsprak­tisch dadurch, dass sie jedem Menschen grundlegende Freiheits-, Gleichheits- und Teil­haberechte garantieren. Freiheit, Gleichheit und Teilhabe (früher: »Brüderlichkeit«) gel­ten als gleichsam architektonische Prinzipien, die alle menschenrechtlichen Einzel­normen prägen.“

Menschenrechte Von Heiner Bielefeldt I. Zwischen Recht, Moral u. religiöser Ethik Bei den Menschenrechten handelt es sich um grundlegende Freiheits-, … Mehr