Werner Elert, Philologie der Heimsuchung (1947): „Dass wir an diesem unserm eigensten Ort, im räumlichen Zentrum un­seres irdischen Seins besucht, aufgesucht, gesucht werden, das ist der tiefere Sinn des Wortes Heimsuchung. So hat es Luther empfunden, wenn er es in der Verdeutschung jener hebräischen und griechischen Wörter auf das Tun Gottes anwandte. ‚Also sucht er uns daheim.‘ Er sucht uns in unserem eige­nem Heim auf. Er zieht nicht draußen irgendwo an uns vorüber.“

Philologie der Heimsuchung

Von Werner Elert

Das biblische Wort Heimsuchung hat nicht die Ehre gehabt, in die theologi­sche Schulsprache aufgenommen zu werden. Im Register der dogmatischen und ethischen Lehrbücher, der alt- und neutestamentlichen Theologien sucht man es vergeblich. In den Postillen der Urgroßväter besaß es zwar Goldglanz, aber seither lief es auch in der Predigt nur noch als unansehnliches Schaf in der Herde der farblos grau gewordenen Wörter mit, als ob es dasselbe wäre wie Leiden oder Schmerzen oder Trübsale oder irgend etwas anderes, was irgendwie unangenehm ist. Heute gibt die eindringliche, fast möchte man sagen die aufdringliche Realität der Sache, die es vertritt, auch dem Wort seinen Goldglanz zurück. Aber nur keine Worte gebrauchen, die man selbst nicht versteht! Alles theologische Verstehen hebt an mit der Philologia sacra.

Wir kennen das Wort Heimsuchung aus der Lutberbibel, in der es etwa 90mal vorkommt, davon allerdings im Neuen Testament nur dreimal, aber jedenfalls im ganzen oft genug, um uns über seine Bedeutung nicht im Zwei­fel zu lassen. Allein wenn man genauer hinhört, so ist es merkwürdig zwei­deutig. Im Alten Testament verbinden sich damit, wenn das Heimsuchen von Gott ausgesagt wird, sehr häufig seine Richtereigenschaften (Hiob 35, 14 ff.). Gott sucht heim im Zorn, er übt in der Heimsuchung Vergeltung (2. Chr. 24,22; Hos. 9,7). Dem entspricht, daß als Gegenstand der Heim­suchung sowohl die Missetäter, die Sünder, die Träger von Blutschuld er­scheinen wie auch ihre Sünden, zum Beispiel die Missetat der Väter, die an den Kindern heimgesucht werden soll (Zeph. 1,8; 2. Mose 30,5; Ps. 10,15). In diesem Sinne werden bei den Propheten auch die Heiden von ihr betroffen.

Einen ganz anderen Klang aber hat das Wort, wenn es heißt, Gott wer­de „sein Volk heimsuchen“. „Sie sollen gen Babel geführt werden und da­selbst bleiben bis auf den Tag, da ich sie heimsuche, spricht der Herr, und sie wiederum herauf an diesen Ort bringen lasse.“ (Jer. 27,22). Hier kann Heimsuchung nicht Strafe oder Vergeltung heißen, denn die Strafe des jü­dischen Volkes bestand ja gerade darin, daß es nach Babylon deportiert wur­de. Wenn die Heimsuchung eintritt, soll vielmehr die Deportation ihr Ende finden. Sie äußert sich darin, daß die Verbannten die heiß ersehnte Heim­kehr antreten dürfen. Heimsuchung ist hier ohne Zweifel ein Akt der göttli­chen Gnade. So ist sie auch in anderen Zusammenhängen gemeint (1. Mose 50,24; Ps. 65,10; 80,15). Indessen wird der Ausdruck, wenn er als Gnaden­erweis Gottes gemeint ist, im Alten Testament immer nur auf das Volk Israel oder auf einzelne auserwählte Personen (1. Mose 21,1; 1. Sam. 2,21) angewandt.

An den drei neutestamentlichen Stellen kommt das Wort nur in diesem Sinne vor. Die Augenzeugen der Auferweckung des Jünglings zu Nain prei­sen Gott, weil er in der Person Jesu sein Volk heimgesucht habe (Lk. 7,16) und Jesus selbst bezeichnet, als er über Jerusalem trauert, die Zeit seines Wirkens, als Zeit der Heimsuchung, also auch, weil die Stadt dabei erkennen sollte, was zu ihrem Frieden diente, als gnädige Heimsuchung (Lk. 19,44). An der dritten Stelle aber werden auch die Heiden als Objekt der Gnaden­heimsuchung genannt (Apg. 15,14) — was wie gesagt im ganzen AT nicht vorkommt —, denn die Heimsuchung bestand hier darin, daß das Evangelium von der Gnade Gottes auch den Heiden verkündigt wurde.

Der Begriff der Heimsuchung ist also zweideutig. Bald bedeutet er Got­tes Gericht, seine zornige Vergeltung, bald einen Beweis seiner Gnade. Al­lein — das ist eben der Sprachgebrauch der Lutherschen Übersetzung. Viel­leicht ist es nur die Ungeschicklichkeit des Übersetzers, daß der gleiche Aus­druck so verschiedene Bedeutung, ja entgegengesetzten Sinn haben soll? In­dessen in dieser Hinsicht ist Luther völlig gedeckt durch den Sprachgebrauch der Urtexte. Im Alten Testament hat er zwei hebräische Wörter mit Heim­suchen verdeutscht: paqad und darasch und beide können den Doppelsinn des Gerichts und der Gnade haben. Paqad heißt ursprünglich: die Augen weit aufmachen, alles mit offenen Augen sehen, und daher auch: suchen, aufsuchen, besuchen. Ob ein Besuch Gottes bei den Menschen ein Akt des Gerichts und der Vergeltung oder der Gnade ist, das ist immer nur aus dem Zusammenhang ersichtlich. Ebenso verhält es sich mit darasch, das ursprüng­lich „zu erkennen suchen“ heißt, dann aber sowohl die Bedeutung „freund­lich besuchen“ annimmt wie auch „zurückfordern, rächen“. Ob das eine oder das andre, ergibt auch bei diesem Wort immer nur der Zusammenhang.

Die entsprechenden neutestamentlichen Ausdrücke sind έπισκέπτεσϑαι, betrachten, besuchen und έπισκοπή, Besuch, visitatio, oder auch = episcopa­tus, also das Amt des Bischofs, der ja daher seinen Namen hat. Diese Aus­drücke hat Luther an den genannten drei Stellen mit Heimsuchen übersetzt, an anderen jedoch anders, auch da, wo man nach seinem sonstigen Gebrauch das Wort Heimsuchen erwarten sollte. Im Lobgesang des Zacharias über­setzt er: „Gott hat sein Volk besucht“; „der Aufgang aus der Höhe hat uns besucht“ (Luk. 1,68., 78). Hier ist ohne Zweifel ein gnädiger Besuch gemeint. Dagegen übersetzt er 1. Petr. 2,12 die Worte ἓv ημέρα έησκοπῆζ mit „wenn es nun an den Tag kommen wird“. Warum übersetzt er hier nicht einfach wie so oft im Alten Testament: am Tage der Heimsuchung? Hier würde der „Tag der Heimsuchung“ den Tag des Gerichts bedeuten, was sich schon dar­aus ergibt, daß er Zitat aus Jes. 10, 3 ist, wo die Gerichtsbedeutung unzweifelhaft ist. Man darf wohl annehmen, daß Luther hier den Ausdruck „Heim­suchung“ vermied, weil er die neutestamentliche Heimsuchung darin er­blickte, daß Gott in seinem Sohn die Menschen gnädig besuchte, und weil er demgemäß im NT den Ausdruck auch hierfür reservieren wollte.

Das führt auf die beiden wesentlichen Punkte seiner Einführung des Ausdrucks Heimsuchung in die Sprache der deutschen Bibel. Der eine be­trifft die Sache, der andere die Form. Sachlich ist dafür entscheidend, daß er die Heimsuchung Gottes auf neutestamentlichen Boden in der Erschei­nung Christi unter den Menschen erblickt. Dabei ist er aber von aller Spiritualisierung weit entfernt. Er weiß, daß irdischer Wohlstand, irdische Ord­nung und Frieden, Weib und Kind, eine gute Ernte Gnadenerweise Gottes sind, bei uns wie beim Volke Israel. Er weiß ebenso, daß Pestilenz und Hungersnot, Krieg, nationale Demütigung Strafen Gottes sind. Er weiß aber drit­tens, daß diese irdischen Ereignisse, die auf den ersten Blick immer wie ein göttliches Gericht erscheinen, zugleich auch Gnadenerweise sein können. Ob sie dieses oder jenes sind, das ist von unten her gesehen, völlig dunkel. Das Dunkel wird immer nur hell, wenn es von dem beleuchtet wird, der sich selbst als das Licht der Welt bezeichnet hat.

Man kann dieses christozentrische Verständnis der Heimsuchung z. B. verfolgen in Luthers Predigten über das Wort Jesu, die Stadt Jerusalem habe nicht die Zeit ihrer Heimsuchung erkannt. Über die Perikope Lk. 19,41 ff. sind im ganzen 13 Predigten von ihm erhalten. Schon in einer Predigt hier­über von 1525 ist ein besonderer Abschnitt überschrieben: „Auf das teutsch Landt gedeut“ (WA 17, I, 386). „Wir werden“, heißt es da, „ytzt also auch heymgesucht von Godt“, indem nämlich das Evangelium bei uns wieder da ist. Das ist ebenso ein Besuch Gottes bei uns wie die Erscheinung Christi unter den Juden. In der Sommerpostille von 1526 zeigt er in der Predigt über den gleichen Text die Ablehnung, auf die Christus stieß, z. B. an jenem Pharisäer, „da er sagt: Ich danck dir, got, das ich nicht so bin wie ander leutte, und leuget doch, das der himel möcht krachen“ (10 I, 2, 351. Wer denkt bei diesem System der Lüge nicht an unsere jüngste Vergangenheit!). In einer zweiten Predigt über diesen Text aus dem gleichen Jahr nennt er die praedicatio Christi die communis salutifera visitatio, qua deus ad nos ve­nit et omnia, immo sua et seipsum offert (20, 470, 24). Im Jahr 1534 gibt er aus Anlaß des gleichen Textes der Befürchtung Ausdruck, „germania werde ein schlappen erleiden, pestem bellum etc.“ (37, 504, 26), und in der ent­sprechenden Predigt von 1537 gebraucht er den Ausdruck „herbergen“, der das Aufnehmen des Besuchenden (= Heimsuchenden) trefflich veran­schaulicht: „Sed wenn man nicht will herbergen, vides, quid sequatur“ (45, 124, 12).

In der letzten Predigt Luthers endlich über diese Perikope, am 12. Au­gust 1545 in der Paulinerkirche zu Leipzig, bildet der Begriff Heimsuchung das eigentliche Thema des Ganzen. „Heimsuchungk heißt auff Hebreysch sprach: wan Gott kümpt und klopffet ahnn und al sein gütter myt sych bryngt, wie auch Zacharias in seynem lobgesang syngt… Das heyst heimge­sucht. Nycht, das ehr wolle vyl von dyer gelts ader guts entpfahen, nycht, das ehr dir deine Äcker und wysenn wolt nemen, sunder ehr wyl dyr, myr und uns armen betlern allenn, die wir gefangen lagenn under der sundt, Todt, Teuffel, etc. durch die zceit seyner heilsamen heimsuchungk ebenn und schencken die ewige rughe und selickeyt. Den das yst sein heimsuchungk, also sucht ehr uns daheim“ (51, 23, 2).

Es ist wohl deutlich geworden, wie Luthers Verständnis der Heimsu­chung vom Christus-Mittelpunkt seiner Theologie gewonnen ist, wie er aber auch die Peripherie des irdischen Daseins von daher zu verstehen sucht. Allein damit ist noch nicht die formale Seite seiner Verdeutschung jener bib­lischen Ausdrücke ganz geklärt. Warum gerade „Heimsuchung“?

Hier ist zunächst von der Notwendigkeit auszugehen, daß Luther einen guten deutschen Ausdruck finden mußte, der wie jene Wörter der biblischen Ursprachen einen Doppelsinn hat, einen guten und einen bösen. Das trifft auf den Ausdruck Heimsuchung nach dem Verständnis seiner Zeit in der Tat zu. Auf der einen Seite verstand man darunter das gewaltsame Eindringen in das Haus eines andern, also was wir mit Hausfriedensbruch bezeichnen. „Gat ein Mann in eins Mannes Hus und sieht den Wirt oder sine Ehalten oder sinen Gast oder swaer in dem Huse ist, der het den Wirt vollcklichen ge­heimsuchet“ (Augsburger Stadtbuch). Findet der Angriff aber außer dem Hause statt, so wird ausdrücklich hinzugefügt, dann ist es keine Heimsuchung. Ein wesentliches Merkmal der Heimsuchung ist also das Eindringen in das Heim des anderen. Oder Heimsuchung bedeutet, was wir unter Haussuchung verstehen, das polizeiliche Eindringen in ein Haus, um eine gestohlene Sache ausfindig zu machen1 oder auch „alle tafernen und andere spielhäuser und verdächtige Wohnungen visitieren und heimsuchen“2.

Auf der anderen Seite heißt es aber z. B. im Stadtrecht von Überlingen, „daß Kaiser, König oder Fürsten ditz Statt mit Gnaden heimsuchten“3. Und Maader teilt als geläufige Grußformel mit „Heimsuch mich einmal, re­vise ad me4; So ist noch heute in der Gegend von Ellwangen der Ausdruck üblich „in die Heimsuche kommen“ = eine Kranken besuchen5.

Fassen wir alles zusammen, so hat Luther mit der Wahl des Ausdrucks Heimsueben für seine Bibelübersetzung einen guten Griff getan, weil dieses Wort in der deutschen Sprache seiner Zeit genau wie jene Wörter der bibli­schen Ursprachen einen Doppelsinn hatte. Er bedeutet, sowohl ein feindli­ches, gerichtliches Aufsuchen, ein zwingendes Begehren wie auch den Be­such bei guten Freunden: „Heimsuch mich einmal!“ Besuche mich einmal! „Ir uralt freund und nachbarleut heimsuchen“, heißt es im glückhaften Schiff von Johann Fischart.

Aber es kommt noch etwas anderes hinzu. Das Wort Heim hat für deut­sche Ohren einen anheimelnden, intimen, gemütvollen Klang. Wir verstehen das sofort, wenn wir aus der langen Reihe der damit zusammengesetzten deutschen Wörter einige herausgreifen: heimbringen, heimfahren, heimfal­len, sich heimfinden, heimführen, heimgehen, heimholen, heimkehren, heim­leuchten, heimschicken, sich heimsehnen, heimstellen, heimtragen… Die Reihe ist unabsehbar. In allen diesen Wörtern schwingt das Gefühl der Ge­borgenheit, des Eigenen, der Behaglichkeit mit, das uns in unserem eigenen Heim erfüllt. Unser Heim ist unsere Heimat im konzentrierten Sinn, die Raummitte unseres irdischen Daseins, wo wir ausruhen, die Unsrigen um uns haben, der Ort, den wir nach unserem Gefühl für das Schöne, für Ordnung und Sauberkeit schmücken, pflegen, schirmen.

Daß wir an diesem unserm eigensten Ort, im räumlichen Zentrum un­seres irdischen Seins besucht, aufgesucht, gesucht werden, das ist der tiefere Sinn des Wortes Heimsuchung. So hat es Luther empfunden, wenn er es in der Verdeutschung jener hebräischen und griechischen Wörter auf das Tun Gottes anwandte. „Also sucht er uns daheim.“ Er sucht uns in unserem eige­nem Heim auf. Er zieht nicht draußen irgendwo an uns vorüber. Der neutra­le Leser wird denken, hier sei die Kirche gemeint, wo er ja ohne Zweifel auch sonntäglich zu uns in seinem Wort kommt. Es ist hier aber vielmehr ganz wörtlich unser Heim, unser ganz materialistisch verstandenes Wohnhaus gemeint.

Christus hat ja angekündigt, er werde in wunderlichen Verkleidungen kommen (Matth. 25,40). Viele Leser dieses Jahrbuchs, die Mitglieder des Martin-Luther-Bundes sind, gerade sie, haben nun erfahren, wie wunderlich das oft ist, wenn er uns „daheim sucht“. Er zielt immer genauer. Er trifft von einem Mal zum andern besser. Er hat sich das Haus, in dem du wohnst, genau gemerkt. Er kommt immer häufiger. Er scheint es geradezu zu lieben. Allein wenn man nun gerade anfängt zu verstehen, was Heimsuchung heißt, da wird auf einmal das ganze Verstehen wieder fragwürdig. Eines Tages nämlich kommt der Segen wörtlich von oben, und morgen früh sind Kirche und Pfarrhaus nur noch ein Schutthaufen. Deine Kinder werden künftig nur noch aus dem Lexikon, wenn du es zufällig gerettet hast, erfahren, was ein Heim ist. Oder es blieb das alles wunderbar behütet. Aber da kommt er und hält Heimsuchung ganz nach Rothenburger Stadtrecht, und sagt mit einem Lächeln, an dem man lernt seine Feinde zu lieben: Räumen! Mit dem Heim wird es jetzt wie mit der Kirche dialektisch. Der eine kann es nicht mehr betreten, weil es unsichtbar geworden ist, für den andern ist es noch sichtbar, aber er darf es nicht mehr betreten.

Doch hier ist bereits die Grenze zwischen Philologie und Theologie der Heimsuchung überschritten. Der neutrale Theologe wird allerdings finden, solche privaten Angelegenheiten gehörten nicht in die wissenschaftliche Theologie. Er wird sogar denken, hier werde Pietismus getrieben. Aber es geht hier im Gegenteil um die reine Lehre. Solange du noch ein Heim hast, kannst du auch heimgesucht werden. Wenn du aber keins mehr hast, wo bleibt da die Heimsuchung? Da geht es dann erst recht um die Orthodoxie, nämlich um die reine Christologie. Heimsuchen? Sollte das vielleicht am Ende heißen, daß er, wenn er heimsucht, selbst — ein — Heim — sucht? Für sich selbst! Wohnungssuchen ist für uns heute wieder so eine rein per­sönliche Angelegenheit. Für ihn etwa auch? Joh. 14, 23? Luther und Tauler? Aber dann müßte auch die Philologie der Heimsuchung noch einmal von vom anfangen.

Quelle: Jahrbuch des Martin-Luther-Bundes, Band 2 (1947), S. 40-44.

1 Rothenburger Stadtrecht b. J. Grimm, Deutsche Rechtsaltertümer, 4. Aufl., II, S. 199 f.

2 Nach Gebr. Grimm, Deutsches Wörterbuch IV, 2. Sp. 858.

3 Geier, St. R. von Überlingen, 461, nach H. Fischer. Schwab. Wörterbuch III, 1379.

4 Josua Maader, Die teutsch spruach. Alle Wörter … 1561, zitiert nach Gebr. Grimm, D. Wörterbuch a. a. O.

5 H. Fischer, Schwab. Wörterbuch III, 1379.

Hier der Text als pdf.

Hinterlasse einen Kommentar