Eberhard Jüngel, Der alte Mensch – als Kriterium der Lebensqualität (1976): „Der christliche Glaube hat von Gott so zu reden, dass seine Mensch­werdung – bis hin zum Tode am Kreuz – als Rechtfertigung des sein Menschsein verfehlenden Menschen zur Geltung gebracht wird. Das be­sagt, dass der Mensch in seinem Menschsein vor Gott anerkannt ist, ohne dafür etwas tun zu müssen oder auch nur tun zu können. Gott gegenüber ist der Mensch ein Nehmender, insofern er sich selbst von seinem Gott entgegennimmt. Sich selber empfangen zu können, die eigene Person von Gott entgegennehmen zu können – das ist Glaube.“

Der alte Mensch – als Kriterium der Lebensqualität. Bemerkungen zur Menschenwürde der leistungsunfähigen Person

Von Eberhard Jüngel

Das menschliche Leben hat nicht nur Qualität, die sich steigern oder mindern läßt. Es ist selber eine Qualität des Seins. Die Menschlichkeit des Menschenlebens gründet auf der Lebendigkeit des Menschenlebens. Für jeden, der sterben muß, ohne sterben zu wollen, ist das Leben selber eine unvergleichbare Qualität. Die Devise, das Leben sei der Güter höch­stes nicht, wäre deshalb für jeden, der sterben muß, ohne sterben zu wol­len, unerträglicher Zynismus. Nicht weniger zynisch wäre es, dem menschlichen Leben wegen der ihm fehlenden Lebensqualität seinen Ei­genwert abzusprechen. Lebensqualität gibt es nur als Steigerung der Qua­lität, die das menschliche Leben selber ist. Diese Qualität will allerdings gesteigert werden, damit die Lebendigkeit menschlichen Lebens identisch wird mit der Menschlichkeit menschlichen Lebens. Zu dieser Identität gehören nun aber auch das Alter als Beschränkung der Lebendigkeit des Menschenlebens und der Tod als das zeitliche Ende der Lebendigkeit. An der Einstellung zum Alter und zum Sterben läßt sich sogar in besonderer Weise erkennen, wieweit die Identität von Lebendigkeit und Mensch­lichkeit des Menschenlebens gelingt. Die folgenden Sätze wollen ein Hin­weis darauf sein.

Die Wirklichkeit des menschlichen Lebens impliziert Möglichkeiten, die der Menschlichkeit des menschlichen Lebens zugute kommen. Die Steigerung der Qualität, die das menschliche Leben selber ist, vollzieht sich demgemäß als Verwirklichung solcher Möglichkeiten. Verwirklichen heißt aber wirken, und wirken bedeutet in der Regel arbeiten. Arbeit wiederum ist eine Leistung, die etwas leisten soll: in diesem Fall Steige­rung der Lebensqualität zugunsten der Menschlichkeit des Menschenle­bens. Wer die Lebensqualität einer Gesellschaft steigern will, muß des­halb die Leistungen der Gesellschaft steigern. Ohne Leistungssteigerung, keine Steigerung der Lebensqualität.

Doch damit stellen sich zugleich Aporien ein, die es bei dem Bemühen um Verbesserung der Lebensqualität zu bedenken gilt. Denn wo hat die Leistungsfähigkeit ihre Grenze? Die Leistungen lassen sich ja nicht ins Unendliche steigern. Sie lassen sich vor allem nicht immer weiter stei­gern, ohne daß dadurch nun umgekehrt die Lebensqualität der Leisten­den erheblich gemindert würde. Innerhalb einer Gesellschaft mit verteil­ten Rollen drohen hier zumindest zwei einander entgegengesetzte Gefah­ren, ja sie drohen nicht nur, sondern bedrohen uns höchst real. Beide Ge­fahren betreffen das Problem der Ungleichheit im gesellschaftlichen Zwang zur Leistung.

Man kann die Rollen in der Gesellschaft so verteilen, daß die Anstren­gung der Leistungssteigerung und damit die mögliche Minderung der eigenen Lebensqualität einerseits und der aus dieser Leistungssteigerung resultierende Gewinn an Lebensqualität andererseits auseinanderfallen. Gegen diese Gefahr kämpfen Parteien, Gewerkschaften und Interessen­verbände im politischen Wechselspiel der Kräfte, so daß ein relativ weit­gehender Abbau der Differenz der Verteilung von Arbeit und Gewinn, von Leistungssteigerung und Steigerung der Lebensqualität politisch je­denfalls denkbar ist.

Schwerer, weil weniger scharf erkannt, wiegt eine dieser Gefahr ent­gegengesetzte Aporie. Wenn menschliches Leben nur durch Leistungs­steigerung menschlicher werden kann, dann droht der Leistungsmensch zum Ideal der menschlichen Gesellschaft zu werden und damit der zur Leistung unfähige Mensch für diese Gesellschaft als nutzlos, ja als schäd­lich beurteilt zu werden. Der leistungsfähige und leistungswillige ist dann der als Mensch anerkannte Mensch, während der leistungsunfähige der nicht anerkannte Mensch wird. Repräsentant der Leis­tungsunfähigen ist in unserer Gesellschaft der alte Mensch. Man könnte zwar auch an das Kleinkind denken, doch dieses vermag nur noch nicht zu leisten, was man von einem auf Anerkennung bedachten Menschen erwartet. Es wird deshalb zur Leistung erzogen, also zur Überwindung dieses Noch-nicht. Der alte Mensch hingegen kann nicht mehr leisten, was sonst von Men­schen verlangt wird. Der Leistungsabbau verläuft hier irreversibel. Des­halb ist der alte Mensch in der Leistungsgesellschaft der nicht anerkannte Mensch.

Die Aporie einer auf Steigerung der Lebensqualität bedachten und mit Recht darauf bedachten Gesellschaft läßt sich kurz so formulieren: die Menschlichkeit des menschlichen Lebens droht zu einer menschlichen Leistung, droht zum Werk der Menschen zu werden. Das scheint der Fluch der guten Tat zu sein: daß sie fortzeugend Taten muß gebären. Paulus nennt diesen Zwang zur Tat Gesetzeswerke, die keinen Menschen gerecht machen.

Evangelische Theologie kann zur Bewältigung dieser aporetischen Situation zwar nicht mit einem politischen Programm dienen. Sie sollte auch nicht mit quasipolitischen Kategorien eine quasi politische Theorie formulieren wollen, deren Resultat doch nur eine quasipolitische Praxis wäre. Die politische Relevanz der Theologie wird sich vielmehr an ihrer Rede von Gott erweisen müssen. Von Gott so zu reden, daß die christ­liche Wahrheit über den Menschen als kritische Zumutung an Kirche und Gesellschaft einsichtig und praktizierbar wird, ist allerdings unerläßliche Aufgabe jeder Theologie.

Der christliche Glaube hat von Gott so zu reden, daß seine Mensch­werdung – bis hin zum Tode am Kreuz – als Rechtfertigung des sein Menschsein verfehlenden Menschen zur Geltung gebracht wird. Das be­sagt, daß der Mensch in seinem Menschsein vor Gott anerkannt ist, ohne dafür etwas tun zu müssen oder auch nur tun zu können. Gott gegenüber ist der Mensch ein Nehmender, insofern er sich selbst von seinem Gott entgegennimmt. Sich selber empfangen zu können, die eigene Person von Gott entgegennehmen zu können – das ist Glaube. Zwar gilt: Geben ist seliger als Nehmen. Doch erst recht gilt: Nehmen-können ist seliger als Geben-können. Denn nur wer sich selbst von einem anderen empfangen kann, kann sich selbst einem anderen auch hingeben. Es ist von tiefer Bedeutung, daß sogar der sich für uns dahingehende Gott als der sich von Gott dem Vater empfangende Gottessohn geglaubt wird.

Der christliche Glaube wird deshalb, gerade weil er die Steigerung der Qualität menschlichen Lebens zu einem immer noch menschlicheren Le­ben bejaht, darauf bestehen, daß Menschen nicht erst durch ihre Leistun­gen menschlich werden. Die Leistung ist zwar eine von der Person des Menschen nicht zu trennende Betätigung des Personseins. Aber der Mensch ist inmitten dieses unbestreitbaren Zusammenhanges von Person und Werk auf sein Personsein so anzusprechen, daß er sich nicht nur ohne seine Leistungen, sondern sogar gegen seine Leistungen als Mensch anerkannt erfährt. Die Kategorie des Unmenschlichen ist deshalb streng auf die Werke der – für diese Werke verantwortlichen – Person zu begrenzen, nicht aber auf die Person selber zu beziehen. Der Begriff eines unmenschlichen Menschen wäre selbst zutiefst unmenschlich; er sollte mit der Todesstrafe abgeschafft worden sein.

Es wird also bei den Bemühungen um eine bessere Lebensqualität dar­auf ankommen, die Leistungssteigerung als ein notwendiges Mittel vor der – allerdings im Phänomen der Leistung selbst angelegten – Umwer­tung zum Selbstzweck zu bewahren. Nicht aufgrund seiner Leistungen ist der Mensch, menschlich, sondern aufgrund seiner Menschlichkeit ist er zu Leistungen fähig und im Rahmen dieser Fähigkeit zu Leistungen ver­pflichtet. Leistungssteigerung kann also nur dann als menschlich beur­teilt werden, wenn sie einschließt, daß der leistungsunfähige Mensch in gleicher Weise anerkannt wird wie der für die Verbesserung der Lebens­qualität Arbeitende. Deshalb wird der alte und ganz alte Mensch, der in seiner Person mit ihrem sich steigernden Unvermögen zu eigenen Aktivi­täten den unbedingten Vorrang der menschlichen Person vor ihren Wer­ken repräsentiert, in der Industriegesellschaft das Kriterium dafür abge­ben, ob die Verbesserung der Lebensqualität durch Leistungssteigerung gelingt. Wenn sie aber gelingt, dann ist der alte Mensch gerade dadurch, daß er primär als Nehmender Repräsentant der Menschenwürde ist, im eminenten Sinn ein Gebender. Denn er hätte der Gesellschaft durch sein bloßes Dasein zu verstehen gegeben, daß der Mensch eben in seinem bloßen Dasein bereits ein Gebender ist.

Quelle: Der Wirklichkeitsanspruch von Theologie und Religion. Die sozialethische Herausforderung. Ernst Steinbach zum 70. Geburtstag, hrsg. v. Dieter Henke, Günther Kehrer, Gunda Schneider-Flumes, Tübingen: J.C.B. Mohr, 1976, S. 129-132.

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