Aus dem Kirchlichen Jahrbuch 1969: Der „Fall Rothschuh“[1]
Von Gottfried Niemeier
Zu Beginn des Jahres erregte der „Fall Rothschuh“ weit über Württemberg hinaus öffentliches Aufsehen. Die Theologiekandidatin Regula Rothschuh hatte als Examenspredigt über Johannes 6,68-69 eine Ausarbeitung abgeliefert, die von Kritikern als „sozial-therapeutische Ansprache“ charakterisiert wurde. Es wird Kritik am kirchlichen Establishment geübt, und diese Kritik entbehrt nicht der Berechtigung; es wird der Kirche bescheinigt, daß sie „falsch zentriert“ sei, wenn sie einen Autoritätsanspruch erhebe, und gefordert, daß die Welt ihr Zentrum werde, um wörtlich fortzufahren:
Dann ist sie auf ihre Aufgabe hin ausgerichtet, und so trifft sie vielleicht auf Gott, auf seine Erkenntnis. Vielleicht – es muß nicht so sein – es kann aber sein, daß ein Kennenlernen der Welt Kennenlernen Gottes ist. Denn Gott und Welt gehören zusammen. Wäre es anders, so ginge uns solch ein Gott nichts an.
An anderer Stelle heißt es, es gelte die Kirche dahin zu revolutionieren, daß sie sich um die Welt kümmere und nichts anderem mehr verpflichtet sei als der Menschlichkeit; alle kirchlichen Mitarbeiter seien dann „freigesetzt zur Organisation von Menschlichkeit“. Wenn sie sich aber nicht in diesem Sinne revolutionieren läßt, „dann müssen wir die Kirche verlassen. Aber nicht nur das: Wir müssen gegen sie wie gegen die Herrschenden kämpfen; denn dann steht auch die Kirche auf der Seite der Herrschenden“. Die „Predigt“ schließt mit einem Abschnitt, der radikal und konsequent die Kategorie der Mitmenschlichkeit zum Zentrum kirchlicher Verkündigung und kirchlichen Dienstes macht:
Unsere Nachbarin liegt im Bett, seit Jahren. Sie hatte einen Unfall und ist nun hilflos wie ein kleines Kind. Sie mag nicht mehr leben, denn es ist ja kaum ein Leben, was sie hat. Ich rede oft mit ihr, erzähle, was draußen alles passiert, was die Leute, die sie fast alle von früher her kennt, machen. So bekommt sie ein wenig teil am Leben. Und mit einemmal lacht sie sogar, kommt selbst wieder ein bißchen ins Leben. – Sollte ich ihr, statt sie zu unterhalten, von einem besseren ewigen Leben erzählen?
Nach einem Gespräch mit theologischen Mitgliedern des Stuttgarter Oberkirchenrats, über das der Ehemann Rothschuh in einem Anschlag am Schwarzen Brett der evang.-theol. Fachschaft in Tübingen berichtete, teilte der Oberkirchenrat mit Unterschrift des Landesbischofs Frau Rothschuh mit, daß bei aller Anerkennung der „Offenheit und Redlichkeit…, mit der Sie mitgeteilt haben, welche Rolle Sie heute im Kirchendienst übernehmen könnten“, das Gespräch mit den Oberkirchenräten ergebe, „daß Sie leider an Vorentscheidungen gebunden sind, die es uns leider unmöglich machen, Sie zum Dienst der Verkündigung zu verpflichten.“ Durch Herrn Rothschuh wurde die Sache pressekundig gemacht, woraufhin Landesbischof D. Dr. Eichele die Pfarrerschaft unterrichtete. Briefe von Frau Rothschuh an den Landesbischof, ein Schreiben von mehr als hundert Tübinger Studenten an die württembergische Landessynode mit der Forderung, die Entscheidung des Oberkirchenrats rückgängig zu machen, folgten. Von acht Tübinger Dozenten wurde ein die Grundsatzfragen nach den theologischen Kriterien und rechtlichen Bedingungen der Übernahme bzw. Nichtübernahme eines Theologen in den kirchlichen Dienst aufwerfendes Memorandum erstellt, das wegen seiner über den „Fall Rothschuh“ hinausgehenden Bedeutung hier mitgeteilt sei:
Zu den Fragen, die im Zusammenhang mit der kirchlichen Einstellung von geprüften Bewerbern entstanden sind, erklären die unterzeichneten Mitglieder des Lehrkörpers der Ev.-Theol. Fakultät der Universität Tübingen:
I. Es ist der Fall eingetreten, daß das erste theologische Dienstexamen allein die Möglichkeit einer Anstellung von Pfarramtsbewerbern nicht mehr gerechtfertigt erscheinen ließ und eine klärende Aussprache zwischen dem Bewerber und der Kirche notwendig wurde. Wichtiger als alle Verfahrensfragen ist in dieser Situation die selbstkritische Klärung der Aufgabe der Theologie, insbesondere die Klärung des Verhältnisses von Theologie und Kirche sowie dir Überprüfung der theologischen Ausbildung. Die Klärung dieser Frage ist von uns versäumt worden
Angesichts unserer gemeinsamen Unfertigkeit, Angefochtenheit und Schwachheit darf die Nachfrage nach der Verkündigung des jungen Theologen auf keinen Fall gesetzlich erfolgen, sondern sollte auf Verständigung und Überzeugen aus sein. Sie wird aber von dem Partner die Offenheit erwarten müssen, sich auf das Wort, aus dem die Kirche lebt, und auf die Tat, die sie der Welt schuldet, einzulassen
II. Es ist der Kirche nach unserer Überzeugung verwehrt, von ihren Dienern ein inquisitorisches „Glaubensexamen“ zu fordern. Es ist der Kirche aber ebenso verwehrt, Prediger und Seelsorger anzustellen, die offen erklären, daß sie von Gottes Verheißungen nichts erwarten. Die Kirche hat die Aufgabe, über die in Gottes Wort begründete Verkündigung zu wachen. Gestalt und Ordnung der Kirche müssen verändert werden. Jesus Christus als der Grund und Auftrag der Kirche bleibt derselbe. Wer in solchem Festhalten an Grund und Auftrag der Kirche nur eine Ideologie zu sehen vermag, vollzieht damit selbst die Scheidung von der Kirche. Die Kirche kann diese Entscheidung dann nur bestätigen.
Die Kriterien für die hier berührte Abgrenzung müssen von der Kirche immer wieder überprüft werden. Zur Zeit ist es notwendig, den Auftrag der Kirche, der seinen Grund in Gottes gnädigem Handeln in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft hat, nach zwei Seiten hin deutlich zu machen:
a) Die Kirche hat sich in Verkündigung und Aktion heute mehr denn je für Gerechtigkeit und Frieden in dieser Welt im Namen Jesu Christi einzusetzen,
b) Diese Verpflichtung hat ihren Grund in Gottes Liebe zur Welt, in der Gerechtigkeit, die den Sündern geschenkt ist, und in der Freiheit, zu der das Evangelium beruft: denn die Tat der Liebe würde grundlos ohne den Glauben, und der Glaubt würde unglaubwürdig ohne die Tat – beide aber, unser Glaube und unsere Liebe, stehen unter dem Gericht und unter den Verheißungen Gotte«,
III. Das heute geübte Verfahren der Kirche, über die rechte Verkündigung zu wachen, ist verbesserungsbedürftig. Es sollte darum geprüft werden
a) der Zeitpunkt eines solchen Kolloquiums, der nicht im Zusammenhang mit dem Examen; sondern nach den praktischen Erfahrungen im Vikariat anzusetzen ist;
b) die Teilnehmer an einem derartigen Kolloquium. Neben der Kirchenleitung sollten die Synode, die Fakultät, die Vikarsvertretung, u. U. Pfarrer und Kirchengemeinde, in der der Bewerber tätig war, eingeschaltet werden.
Wir verstehen unsere Stellungnahme als Beitrag zur Meinungsbildung und halten es für gut, daß insbesondere die Synode unter den obigen Gesichtspunkten die Vorgänge betr. Frau Regula Rothschuh einmal überprüft.
Von den erreichbaren Mitgliedern des Lehrkörpers haben dieser Stellungnahme zugestimmt.
gez. Betz, Beyerhaus, Brecht, Liebing, Mildenberger, Nipkow, Oberman, Scholder.
Die Württembergische Landessynode befaßte sich mit der Sache; die Entscheidung des Oberkirchenrats wurde von den Rednern der Plenardiskussion gebilligt, teils ohne Einschränkung, teils mit einigen Bedenken.
Kirchliches Jahrbuch 1969, S. 40-42.
[1] Vgl. dazu Nikolas Lang, „Fruchtlose Kirche“. Predigt die Theologiestudentin Rothschuh die Revolution?, DIE ZEIT, Nr. 12, 21. März 1969, bzw. Karin Oehlmann, Glaube und Gegenwart. Die Entwicklung der kirchenpolitischen Netzwerke in Württemberg um 1968, AKIZ.B 62, Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 2016, S. 346-356. Im dortigen Personenregister findet sich folgendes Biogramm: „Rothschuh, Regula, Pfarrerin, geb. 6. 12. 1943 Dresden. 1963–1968 Studium der ev. Theologie in Tübingen, nach bestandener I. Kirchlicher Dienstprüfung nicht in den Vorbereitungsdienst der Württ. Landeskirche übernommen, ab 1969 Lehramtsstudium in Frankfurt; 1986–2005 Gründungsrektorin der Fachschule für Heilerziehungspflege der Vorwerker Diakone Lübeck, 1989 Ordination.“ (S. 453)