Zur theologischen Begründung des Widerstandes gegen die Staatsgewalt
Von Hans Joachim Iwand
I.
In diesen Tagen, als ich mich auf mein Referat vorbereitete, las ich einige Literatur aus jenen ersten Jahren nach dem Zusammenbruch, Literatur, die noch in der Helligkeit des Bewußtseins jener Tage niedergeschrieben war. Ich glaube, sie wird einmal zu dem Eindrucksvollsten gehören, was unser Jahrhundert aufzuweisen hat, wenn sie sich auch noch nicht zu einer neuen Haltung des Gesamtgeistes objektiviert hat. Aber sie ist der Same, der ausgestreut wurde und aus dem — wenn überhaupt — die Frucht einer neuen geistigen Orientierung aufsteigen wird. Auf unsere Fragestellung gesehen, ist da eine auffallende Andersartigkeit der Ausgangsposition im Gegensatz zu heute festzustellen.
Das allgemeine christliche Bewußtsein war damals erfüllt von der Schuld, die die Christen auf sich geladen hatten, weil sie dem totalen Weltanschauungsstaat nicht nur nicht genügend und entschlossen genug Widerstand geleistet hatten, sondern weithin den Caesaren Weihrauch gespendet und eben damit die Entwicklung jenes Vernichtungsinstrumentes ins Maßlose gefördert haben, das nur noch die Embleme und Funktionen eines Staates hatte, aber nicht mehr sein sittliches Wesen. Wir waren uns damals darüber klar, daß auch der Staat zu seinem Gegenteil pervertieren, daß er aus der Gottesordnung, wie sie Röm 13 herausgestellt ist, zu dem Tier aus dem Abgrund werden kann, wie es Apk 13 — aus dem Abgrund aufsteigend und den falschen Propheten zur Seite — gezeichnet ist[1]. Wir haben nicht nur das Faktum einer solchen Pervertierung von bisher kaum gekanntem Ausmaß erfahren und sind seine Zeitgenossen gewesen, sondern wir haben auch gewußt, daß diese Entwicklung, zum mindesten in ihrem Beginne, in den «Prinzipien», kein Schicksal war, sondern daß es hier eher nach dem
Satze ging: Da habt ihr, was ihr wollt! In diesem, was hier geschehen ist, manifestierte sich eine geistige Entscheidung, oder sagen wir lieber ein die Macht und nicht das Recht erwählender Prozeß, der seit langem unter uns vorbereitet war, auf den wir mit verbundenen Augen zumarschierten und den wir eigentlich erst in seiner Furchtbarkeit erkannten, als es zu spät war: als sich die Tore der von uns in der Idee lange zuvor verratenen Freiheit hinter uns geschlossen hatten. Das Niederbrennen des Parlaments in Berlin war doch so etwas wie das Einstampfen einer parlamentarischen Idee, die in der bürgerlichen Welt des ausgehenden 19. Jahrhunderts nicht mehr heimisch werden wollte — und keiner anderen Nation hätte man wohl diese Tat der «Revolution von rechts» mit der Phrase aufbinden können, daß dies die Kommunisten gemacht haben! Man mußte schon der Institution dieser bürgerlichen Freiheit von Hause aus entfremdet sein, um jenes Signal so passiv-stumm hinzunehmen, wie das gerade in unseren maßgeblichen Ständen und kirchlichen Führungen geschah. Ähnliches könnte man von der erzwungenen Gleichschaltung der Presse und dem Verbot der Linksparteien sagen. Wir begriffen nicht — wir begriffen es auch nicht von den Wurzeln unserer christlichen Überzeugung aus —, daß zugleich auch unsere individuelle politische Freiheit verloren ist, sobald die Freiheit des Gewissens im öffentlichen Leben bedroht ist. Darum waren wir so machtlos, als wir von diesem Punkte unseres bedrängten Gewissens versuchten, gegen Gesetze des Unrechts und des eben damit legalisierten Mordes vorzugehen. Der Widerstand blieb auf die private, auf die persönliche Sphäre beschränkt. Wir hatten uns die Mittel aus der Hand nehmen lassen, die eine verantwortliche Gesellschaft nötig hat, damit die Stimme des Gewissens und der Besinnung auf das Menschenrecht im Geschehen des öffentlichen Lebens wirksam sein, damit wir den Staat vor seinem Absinken in den Abgrund der Tyrannis bewahren konnten. Die Tatsache, daß uns dazu die Einsicht mangelte, nicht weil sie nicht zu finden gewesen wäre, auch nicht etwa, daß sie nicht von maßgeblichen Männern und Staatsmännern vertreten wurde, sondern: daß sie uns nicht verpflichtend aufging, daß sie überdeckt war von anderen Werten und Urteilen, von reaktionären Kräften und romantisehen Vorstellungen von der Wiedergeburt des wilhelminischen Großreiches und von der Sorge, daß die Gefahr von links kommen könnte — diese Tatsache wurde uns mehr und mehr in den furchtbaren Jahren als Schuld bewußt, und aus diesem Bewußtsein heraus muß man jenen Widerstand verstehen, der leidend und schließlich handelnd gegen die Usurpatoren des Staates Christen und Nichtchristen zusammenführte. Es dürfte kein Zufall sein, daß so viele edle Männer als Christen die gewaltsame Beseitigung Adolf Hitlers am 20. Juli unternahmen. Das war mehr als eine Verschwörung, das waren keine Putschisten, die die Macht in die Hände bekommen wollten, sondern das war das sich aufbäumende christliche Gewissen gegen das Entsetzliche! Hinter ihrer Tat stand das Bewußtsein um das namenlose Unrecht, mit dem das Menschenantlitz, das von Gott in Jesus Christus zur Ähnlichkeit mit ihm selbst erhoben ist, bis ins Letzte entehrt und entstellt wurde — nicht nur in den Schrecknissen der Gefängnisse und Konzentrationslager, sondern nicht minder in den Schrecknissen der unnötigen, aus reiner Beute- und Machtgier gehandhabten Kriegsmaschine. Denn alles, von den ersten Tagen der Usurpation des Staates bis zur Vernichtung Polens und damit der Eröffnung des alle europäische Ordnung zerschlagenden 2. Weltkrieges stand unter ein und demselben Gesetz. Hinter dem allen stand die Ermöglichung des totalen Rache- und Vergeltungskrieges. So reicht eine ungebrochene Linie von dem in Flammen aufgehenden Reichstag in Berlin, der Vernichtung der Pressefreiheit und der Parteien, der Knebelung der Kirchen und der Rechtsorgane bis zu den Greueln einer schlechthin gesetzlosen Kriegsführung, wo nur noch Mord um Mord und Grausamkeit um Grausamkeit getauscht und das Freund-Feind-Denken absolut gesetzt wurde.
Die Tatsache, daß wir uns dieses Bild heute nicht mehr in seiner Folgerichtigkeit so klarmachen, wie es uns einmal klar und anklagend zugleich vor der Seele stand, dürfte damit Zusammenhängen, daß die Reue ein innerlicher, geistiger Prozeß ist, den man nicht mit den Mitteln der modernen Technik, mit Propaganda oder Schulungstagungen in ein allgemeines Bewußtsein umsetzen kann. Sie will immer individuell, aus der Tiefe des anklagenden Gewissens heraus erstehen. Sie ersteht, wie uns das Max Scheler nach dem ersten Weltkriege in einem unvergeßlich schönen Aufsatz gezeigt hat, als die innere Reinigung, die eintreten muß, wenn ich mich nach neuen Zielen strecken will[2]. Sie bewegt aber auch, wie Scheler zeigt, die sonst so bitter und unbeweglich stillstehende Vergangenheit und macht aus dem scheinbar Unerträglichen einen Segen. Wir stehen heute wieder in einem ähnlichen Ringen von oberflächlicher Bewältigung der Vergangenheit, wobei man schon wieder jene nationalistischen Forderungen und bramarbasierenden Redensarten der «starken Männer» vernehmen kann, die jedem, der nicht darin einstimmt, mit Landesverrat drohen, und jener tiefen, christlichen, aus innerer Besinnung geborenen Erneuerung, die weiß, daß der Weg nach vorn uns von Gott her freigegeben werden muß, und daß dieses Morgen, auf das wir in solcher Buße und Hoffnung zugehen, ein ganz anderes Gesicht, auch geistig ein anderes Gesicht haben muß und haben wird als das Gestern, von dem wir herkommen. Und eben in diese Erneuerung hinein gehört der Wandel in der Stellung des Christen zum Staat.
II.
Dieser Wandel setzt vor allem an zwei bedeutsamen Punkten ein. Der eine Punkt betrifft die göttliche Ordnung des Staates, seine von Gott her sanktionierte Ordinatio. Vor allem ist hier Röm 13, 2 maßgeblich geworden: «Wer sich der Obrigkeit widersetzt, der lehnt sich auf wider Gottes Ordnung (diatagḗ). Die Aufrührer werden aber an sich selbst das Gericht empfangen.» Daneben sind dann noch die bekannten Stellen aus dem 1. Petrusbrief: «Seid untertan aller menschlichen Schöpfung um des Herrn willen, sei es dem Kaiser als des Oberherren, sei es den Statthaltern, als von ihm gesandt» (2,13). Im 1. Timotheusbrief findet sich dann weiter jene bekannte Stelle, wo die Christen aufgerufen werden zu «Bitte, Gebet, Fürbitte (eucharistía) für alle Menschen, für Könige und alle, die in hoher Stellung sind — alle Großen —, daß wir ein stilles und ruhiges Leben führen in aller Frömmigkeit und Ehrbarkeit» (2,1). Hieraus hat sich — im wesentlichen dadurch, daß das Vernunftrecht sich hier einschob — jene Gleichsetzung von Staat und göttlicher Manifestation ergeben, die dann für eine christliche, das heißt aus dem Glauben an Gott gewonnene Widerstandspflicht gegenüber der Staatsgewalt keinen Raum mehr ließ. Der Staat war selbst zum Organ der göttlichen Offenbarung geworden, um nicht direkt zu sagen: Er war zum Gott geworden. Das einzige Gesetz, das über ihm stand, war sein eigenes, die «raison d’état» selbst. Das seit Augustins grundlegender Unterscheidung zwischen «civitas coelestis» und «civitas terrena» dem Abendlande — im Unterschied zur orientalischen Kirche — mitgegebene Vermächtnis, ohne das wir weder Staat noch Kirche in ihrem Bezogensein aufeinander je verstehen werden, war in seiner Substanz bedroht. Aus dem realen Gegenüber von Staat und Kirche als den zwei Formen, mit denen ein und derselbe Gott, eben der dreieinige Gott, der Vater des Herrn Jesu Christi, die Welt regiert, war ein gänzlich Neues geworden, das Gegenüber von Äußerlichem und Innerlichem, von Realität und Spiritualität. Darum verglich man gern das Verhältnis der beiden Größen zueinander mit dem von Leib und Seele und sah die Kirche als die Innenseite des Staates an, aber nicht so, daß sie etwa das «regierende» Moment im Staate wäre, sie ist nur die gänzlich auf das Subjektive beschränkte Innerlichkeit. Wenn auch die katholische Staatslehre eine solche Entwicklung nie mitgemacht hat, weil sie die Kirche nicht in der Innerlichkeit aufgehen lassen kann, so ist die Entwicklung in Deutschland, vielleicht aber in Europa überhaupt, durch einen modernen Staatsbegriff bestimmt, der den Begriff des Absoluten an sich gerissen hat. Das Göttliche wurde gänzlich vom Urgrunde der christlichen Offenbarung getrennt und in dieser Losgelöstheit — in diesem An-und-für-Sich — als Ausdruck der staatlichen Autorität hingenommen. Staatsdienst trat an die Stelle des Gottesdienstes.
Nichts wäre reizvoller, als heute — mit Erkenntnissen, die uns auf dem Weg unserer leidvollen Geschichte zuteil geworden sind — jene Sicht des Staates zur Kenntnis zu nehmen, die Hegel 1821 in seiner Rechtsphilosophie vertrat und die — wenn auch in positivistischer oder von Marx dialektisch vom «Opium» der Religion befreiter Form — von größter Bedeutung für unsere weitere Entwicklung im 19. Jahrhundert gewesen sein dürfte. Dort ist jene These, daß der Staat die «ordinatio Dei» ist, auf die Spitze getrieben. Der Staat ist, auch in seiner depraviertesten Form, immer noch das nach außen hin erscheinende Göttliche. «Es ist der Gang Gottes in der Welt, daß der Staat ist: sein Grund ist die Gewalt der sich als Wille verwirklichenden Vernunft. Bei der Idee des Staats muß man nicht besondere Staaten vor Augen haben, nicht besondere Institutionen, man muß vielmehr die Idee, diesen wirklichen Gott, für sich betrachten. Jeder Staat, man mag ihn auch nach den Grundsätzen, die man hat, für schlecht erklären, man mag diese oder jene Mangelhaftigkeit daran erkennen, hat immer, wenn er namentlich zu den ausgebildeten unserer Zeit gehört, die wesentlichen Momente seiner Existenz in sich … Der Staat ist kein Kunstwerk, er steht in der Welt, somit in der Sphäre der Willkür, des Zufalls und des Irrtums, übles Benehmen kann ihn nach vielen Seiten defigurieren. Aber der häßlichste Mensch, der Verbrecher, ein Kranker und Krüppel ist immer noch ein lebender Mensch: das Affirmative, das Leben, besteht trotz des Mangels, und um dieses Affirmative ist es hier zu tun.»[3] «Der Staat ist göttlicher Wille, als gegenwärtiger, sich zur wirklichen Gestalt und Organisation einer Welt entfaltender Geist.»[4] Er ist das geschichtliche Konkretum des Sittlichen, auf welches sich die Religion als das im Subjektiven verharrende Verhältnis zu Gott bezieht. Dem Einwand, der Staat sei doch endlich und weltlich, setzt Hegel den Satz entgegen: «Ein schlechter Staat freilich ist nur weltlich und endlich, aber der vernünftige Staat ist unendlich in sich.» Und «daß der Inhalt der Religion ein eingehüllter ist und bleibt, und somit Gemüt, Empfindung und Vorstellung der Boden ist, worauf er seinen Platz hat. Auf diesem Boden hat Alles die Form der Subjektivität, der Staat hingegen verwirklicht sich und gibt seinen Bestimmungen festes Dasein.» «Die Frömmigkeit, wo sie an die Stelle des Staates tritt, kann das Bestimmte nicht aushalten und zertrümmert es.»[5] Es ließe sich zei-gen, wie aus solcher Staatstheorie heraus dann auch der Eid und das Dasein der Beamten jene unlösliche Bindung an den Staat bekommen, die keiner höheren Norm unterliegt als eben ihm, der die Verwirklichung des Sittlichen in der Welt ist. Die Möglichkeit des Nein zum Staate, die Möglichkeit, dieses Nein aus echter sittlicher Bindung heraus zu sprechen und in die Tat umzusetzen, ist weggefallen. Alle Gegenbewegungen verfallen dem Verdikt des Negativen, des «Fanatismus» wie Hegel sagt, und bleiben, gerade wo sie im Religiösen begründet sind, von der Staatsraison her gesehen im Subjektiven. Es ist seltsam, wie sich bis heute im Bewußtsein der Menschen diese Meinung hält und wie immer noch von da aus gesehen der Widerstand gegen die Staatsgewalt, soweit er von christlicher Verantwortung getragen ist, als «subjektiv» gewertet wird, der als solcher außerhalb des Ganges der Weltgeschichte steht, wie das Hegel — zumal am Ende seiner Rechtsphilosophie — in schauerlichem Bilde dartut. «Die Weltgeschichte fällt außer diesen Gesichtspunkten (das heißt der bewußten Sittlichkeit); in ihr erhält dasjenige notwendige Moment der Idee des Weltgeistes, welches gegenwärtig seine Stufe ist, sein absolutes Recht, und das darin lebende Volk und dessen Taten erhalten ihre Vollführung, und Glück und Ruhm.» «Dieses Volk ist in der Weltgeschichte, für diese Epoche — und es kann in ihr nur einmal Epoche machen, das Herrschende. Gegen dies sein absolutes Recht, Träger der gegenwärtigen Entwicklungsstufe des Weltgeistes zu sein, sind die Geister der andern Völker rechtlos, und sie, wie die, deren Epoche vorbei ist, zählen nicht mehr in der Weltgeschichte.»[6]
Es genügt, dieses Bild in seiner Geschlossenheit und Grausamkeit zugleich sich vor Augen zu halten, um zu begreifen, wogegen sich der Widerstand der Christen in dem Kampf gegen den Staat richtete: Dies Bild vollendete sich — wahrscheinlich meist unbewußt für die, die es auszuführen hatten —, und als dieser Trug in seiner ganzen Größe und Schrecklichkeit Geschichte wurde, da wurde auch die Frage des Widerstandes gegen die Staatsgewalt aus der Tiefe des Glaubens an Gott und Jesus Christus heraus neu begriffen. Es ist z. B. auffällig, daß man sogar bei Luther, von dem bisher festzustehen schien, daß er den aktiven Widerstand gegen die Staatsgewalt grundsätzlich verworfen habe — was heute noch die meisten Lutheraner lehren —, entdeckt, daß er den Tyrannenmord gebilligt, ja als christlich befohlen hat, freilich nur als ultima ratio, wo nämlich der Tyrann sich selbst zugleich als die Norm aller Gesetze setzt, wo damit der «anomos», der gesetzlose Mensch die Macht des Staates an sich reißt. Der Jurist Johannes Heckel, der sich neuerdings um die Frage des Kirchenrechtes in der reformatorischen Tradition besonders verdient gemacht hat, ist gegen Hans v. Schubert und andere mit der These herausgetreten, daß Luther zwischen dem kleinen und dem großen Tyrannen unterschied und dem letzteren gegenüber, dem «monstrum», das sein «Ich will» an die Stelle von Gottes Gebot setzt, den Totschlag als die einzige Rettung des Volkes vor diesem Ungeheuer ansieht[7].
Der Tyrannenmord ist immer — auch für die mittelalterlichen Theologen, die ihn lehrten — ultima ratio, er wird nicht zu rechtfertigen sein, wo es sich um Glaubensfragen handelt, aber daß es einen Punkt in der Entfaltung der Dämonie der Macht gibt, wo mit der Entfernung des einen das Ganze gerettet werden kann und so, wie Prof. Angermeier im Remerprozeß ausführte, das Gemeinwohl in der Radikalität von Sein und Nichtsein auf dem Spiele steht — das werden wir für die künftige staatsbürgerliche Lehre der Christen nicht aus dem Auge verlieren dürfen. Ich sehe also jenen 20. Juli, an dem ein in der deutschen Geschichte und in der Geschichte der Christenheit bei uns so wohl kaum dagewesenes Ereignis blitzartig unser Versäumnis und unsere Hoffnung zugleich beleuchtete, als das Ende einer Epoche an, die zu einer radikalen Neubesinnung im Blick auf die Widerstandspflicht der Christen gegenüber der Staatsgewalt führt — und bereits in vielen Zeugnissen und Überlegungen dazu geführt hat. Als Beispiel für viele zitiere ich ein Dokument, das zwar nicht als offiziell gelten kann, das aber in anonymer und illegaler Form in Holland während der Besatzung verbreitet wurde und einen großen Einfluß im Kirchenkampf in Holland ausgeübt hat. Es ist 1941 von einer Gruppe von Pfarrern und Gemeindegliedern verfaßt. Dort heißt es neben anderem über den Staat[8]:
«Wir glauben, daß auch die Obrigkeit ihrerseits Untertan ist, nämlich des Herrn aller Dinge, Jesu Christi, durch dessen Gnade sie regiert. Wir glauben, daß auch die Obrigkeit ihm Rechenschaft schuldig ist und daß darum auch der Gehorsam gegen Christus für den Untertanen in bestimmten Fällen den Ungehorsam gegen die Obrigkeit bedeuten kann. Denn man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen.
Darum glauben wir nicht, sondern verwerfen es als tödlichen Irrtum, durch den Unzählige dem Herrn Jesus Christus entfremdet werden können, daß die Obrigkeit jemals eine absolute Macht über die Untertanen haben kann. Wir glauben nicht, daß die Obrigkeit Macht oder Befugnis hat, Dinge zu verlangen, die mit den Geboten Christi, des Herrn der Welt, im Widerspruch stehen. Wir glauben, daß in solchen Fällen die Obrigkeit nicht nur die Grenze ihres Auftrages überschreitet, sondern selber sich in ihr Gegenteil, in anarchistische Tyrannei verkehrt. Der Ungehorsam gegenüber einer solchen Obrigkeit in Dingen, die das Wort Gottes uns verbietet, ist eine Verherrlichung Gottes, dem wir vor allen Dingen Gehorsam schuldig sind. Die Christen haben dann das Leiden um des Evangeliums willen auf sich zu nehmen.»
III.
Es ist sehr auffällig, daß es in der Tradition der christlichen Theologie eine fast durchgängig zu nennende Verurteilung des Tyrannen gibt. Das gilt auch noch von der reformatorischen Schriftauslegung. Soweit ich sehe tritt das erst zurück mit dem Aufkommen des aufgeklärten Staates nach den Religionskriegen. Die Christen befanden sich hierbei in Übereinstimmung mit den besten der Heiden, mit Plato, auch Aristoteles, Cicero und Quintilian. Augustin z. B. beruft sich gerade den römischen Heiden gegenüber auf diese Zeugen aus ihrer eigenen Mitte für den gerechten Staat. Aber auch im Alten Testament fanden sie zahlreiche Belege, angefangen von der Jothamfabel Ri 9, wo die Bäume einen König über sich salben wollen, und alle edlen Bäume, der Ölbaum, der Feigenbaum und der Weinstock es ablehnen, weil sie viel mehr durch ihre Früchte Göttern und Menschen dienen, bis es am Dornbusch haften bleibt — bis hin zu dem Götzenbild, das der König Nebukadnezar schaute, aus Gold, Silber, Erz und Eisen, welches dann von dem «Stein» zerschlagen wurde. «Der Stein aber, der das Bild schlug, ward ein großer Berg, daß er die ganze Welt füllte» (Dan 2,35). Und Daniel gibt dem König zu Babel die prophetische Deutung: «Zur Zeit solcher Königreiche wird der Gott des Himmels ein Königreich aufrichten, das nimmermehr zerstört wird … Es wird alle diese Königreiche zermalmen und verstören; aber es selbst wird ewiglich bleiben» (Dan 2,44). Daß diese danielische Deutung dann für die Christen im Neuen Bunde als in Jesus erfüllt angesehen wird, ist verständlich, und so begegnet uns jene Verheißung neu im Buche der Offenbarung (11,15) und im 1. Korintherbriefe in dem berühmten Auferstehungskapitel (15,24). Dem Reiche Gottes gegenüber sind alle anderen Reiche dieser Welt endlich — und wenn Jesus der Kyrios heißt, so ist er damit der «Herr aller Herren», das heißt: auch diese Mächte und Gewalten, die hier herrschen, sind ihm — ob sie es wissen oder nicht, wollen oder nicht — doch schon von ihrer endzeitlichen Bestimmung her unterworfen. Sie sind in ihm begrenzt, sie sind in ihm geheiligt. Darum ist der Tyrann der Gottlose, der nichts hinter sich hat, denn er erhebt sich gegen seinen eigenen Schöpfer.
So hat die christliche Lehrtradition immer wieder zwischen Staat und Staat unterschieden, sie hat den Begriff der Justitia sich nicht vom Staate als solchem auferlegen lassen, sondern der Satz Augustins gilt, den er in «De Civitate» geprägt hat: «Vera autem iustitia non est nisi in ea re publica, cuius conditor rectorque Christus est… Si autem hoc nomen, quod alibi aliterque vulgatum est, ab usu nostrae locutionis est forte remotius, in ea certe civitate est vera iustitia, de qua scriptura sancta dicit: Gloriosa dicta sunt de te, civitas Dei!»[9] Genau dieses meinte der protestantische Theologe Karl Barth, als er seine kleine Studie über die Staatslehre mit dem Titel überschrieb «Rechtfertigung und Recht».
Es muß unser irdisches Recht etwas abspiegeln von jener Gerechtigkeit, jener Gnadengerechtigkeit, wo die Gnade Recht ist und das Recht Gnade, welche im Reiche Christi herrscht und welche eine wahrhaft menschliche, menschenfreundliche, aber auch menschenbehütende und richtende Gerechtigkeit ist. Das Vernunftrecht darf nicht absolut gesetzt sein, sondern es muß das Spekulum, der Spiegel eines höheren Rechtes und Reiches sein. Aber der Begriff der Tyrannis betrifft nicht nur das Recht, sondern auch die Person. Und hier ist es Thomas, der in seinem Fürstenspiegel «de regimine principum», den er für einen König in Cypern schrieb, die Person als Diener des Gemeinwohl faßt und jenen Dienstgedanken in der Abbildung des Königs Christus auf den Fürsten anwendet, der seine Majestät dienstbar macht und damit die Justitia zum Leben und Frieden und Wohl der ihm anvertrauten Menschen. Auch hier ergibt sich der Begriff des Tyrannen von selbst: Eben damit, daß der Fürst nur der Lehnherr eines göttlichen Amtes ist, geht der, welcher sich die Macht anmaßt, des Rechtes verlustig. Der Tyrann auf dem Throne ist ein Widerspruch in sich selbst. Diese Auffassung hält sich auch in der Reformation durch, und der Satz, daß der König der Diener seines Staates ist, ist noch aus ihr hervorgegangen, nur daß hier der Staat und die Staatsraison bereits an die Stelle der ihn erfüllenden Menschen getreten ist.
Es ist freilich auffällig und höchst lehrreich, daß mit der Proklamation der Menschenrechte als einem freien, gleichen «être de raison» manches nun als abschaffenswerte Tyrannis erscheint, was es nicht ist, und so sich gegenüber dem neuen, vom Christentum emanzipierten Naturrecht eine Problematik ergibt, die die Kirchen allzusehr auf die Seite der Konservativen und der Restaurationen treibt. Aber das ist ein Thema für sich — der Tyrann ist etwas anderes in der kirchlich-biblischen Tradition als in der Sicht des egalitären Staates. Und hier liegt vielleicht eine besondere Wurzel für die tiefe Lähmung des Widerstandsrechtes in der Kirche, weil man nicht in den Verdacht einer die Ordnungen auflösenden Rebellion geraten will.
So kann ich vielleicht die entscheidenden Punkte der Rechtfertigung des Widerstandes gegen die Staatsgewalt zusammenfassen:
1. Jeder echte christliche Widerstand gegen die Staatsgewalt erfolgt aus der hohen und positiven Einschätzung des Staates. Die Christen sind mitverantwortlich, daß der Staat als eine dem Rechte und dem Frieden dienende Macht nicht in sein Gegenteil pervertiert wird. Der Satz, daß alle Macht böse ist, muß dazu führen, daß den Bösen die Macht ausgeliefert wird. Darum steht jede Mitarbeit der Christen im Staate unter dem Vorzeichen, daß sie auch diese Art von exousía nicht fürchten, sondern in ihr einen «Diener» des Gottes erkennen bzw. wiedererkennen, der der Vater Jesu Christi ist. Das Wort: «Du hättest keine Macht über mich, wenn sie dir nicht wäre von obenherab gegeben» (Joh 19,11) kennzeichnet die Jesus unschuldig ans Kreuz bringende Macht als Perversion. Zugleich aber ist sie durch sein Zeugnis und sein Leiden an Gott zurückgegeben, ihm zurückgewonnen. Darum ist der Widerstand der Christen — ob leidend oder aktiv — immer darauf gerichtet, den pervertierten Staat zu dem zu machen, was er von Hause aus, seiner Bestimmung nach ist: Macht, die dem Rechte dient.
2. Der Widerstand gegen die Staatsgewalt kann, soweit er von den Christen ausgeht, den Unterschied von Gut und Böse nicht außer acht lassen. Gegen die, welche gewissenlos gegen die Obrigkeit arbeiten, ist jenes Wort in Röm 13,2 gesprochen. Die werden nicht nur an sich selbst das Gericht empfangen, sondern sie empfangen es hier — das heißt wohl auch «an sich selbst» — im Ablauf der Geschichte. Denn der Widerstand gegen die Obrigkeit ist eben nicht ein bloßes Sich-Auseinandersetzen mit Personen, sondern diese Personen sind in der Tat — auch wo sie nicht Christen sind, aber dem Recht dienen — geschützt durch eine über ihnen stehende Autorität. Sie sind schon so etwas wie Gottes Larven. Und man hat es eben nicht in der Hand, das ist der Irrtum aller modernen Revolutionen, diese Autorität — willkürlich — auf sich zu übertragen. Diese Autorität wurzelt letzten Endes darin, daß die Obrigkeit nicht jenseits, sondern inseits von Gut und Böse steht. Sie ist gerade dadurch als Obrigkeit konstituiert, daß sie dafür Sorge trägt, daß aus diesem Gegensatz kein beliebiges Sowohl-als-auch wird.
3. Wo der Staat nicht mehr sein Schwert hat, um die Guten zu schützen bzw. zu belohnen und die Bösen zu strafen, wo im Gegenteil die Bösen sich mit dem Schwerte schützen und die Guten als Bösewichter dastehen müssen, wo Christus unter die Verbrecher gerechnet wird — da ist es Zeit, ihm das Schwert aus den Händen zu nehmen. In solche Hände gehört das Schwert nicht. Das bedeutet aber zugleich, daß der Staat nicht von sich aus bestimmen kann, wer bzw. was gut und was böse ist. Die Sittlichkeit ist nicht dem Staate überlassen — sondern der Gesellschaft. Diese ist das vermittelnde Dritte zwischen Kirche und Staat, und aller Widerstand der Christen gegen die Tyrannei sollte das positive Ziel haben, das Salz zu sein, mit dem einer verantwortlichen Gesellschaft zu ihrer eigenen staatsbürgerlichen Verantwortung und Freiheit gedient ist — wie wahrscheinlich alles, was wir an Freiheiten innerhalb der modernen Welt einmal erworben haben, nicht ohne die Opfer zu denken ist, die im Widerstande gegen Ungerechtigkeit und Tyrannei erbracht wurden — ob diese nun von der falsch gebrauchten Macht des Staates oder — man denke an Kaiphas — der von ihrem Herrn abgefallenen Kirche ausging. In diesem Sinne ist die Zeit, auf die wir zurückblicken und die für viele Christen noch keineswegs in ihrer Bedrängnis durch die Staatsgewalt abgeschlossen ist, die Zeit einer großen Aussaat. Wenn wir auch die Ernte hier nicht mehr sehen werden, so dürfte doch eben in diesem christlichen Widerstande, in dem Zeugnis der vielen, die sich dazu gerufen wußten, innerlich das reifen, worauf wir hoffen: Der Staat, der zwar immer zur Linken Gottes stehen wird, aber zur Linken Gottes — und nicht zur Rechten des Teufels.
Quelle: Hans Joachim Iwand, Nachgelassene Werke, Bd. 2: Vorträge und Aufsätze, hrsg. v. Dieter Schellong und Karl Gerhard Steck, München: Chr. Kaiser Verlag 1966, S. 230-242.
[1] Am Rand: Schlier, Vom Antichrist (in: Theologische Aufsätze, Karl Barth zum 50. Geburtstag, 1936).
[2] Vgl. Reue und Wiedergeburt, in: Max Scheler, Vom Ewigen im Menschen, Bd. I, 1921, S. 5 ff.
[3] § 258 Zusatz, S. W. 7, 336.
[4] § 270, S. 350.
[5] § 270 Zusatz, S. 364 f.
[6] § 345 u. 347, S. 448 f.
[7] Joh. Heckel, Lex charitatis, 1953, S. 157 f.; zum Widerstandsrecht bei Luther ebd. Anhang I, S. 184—191.
[8] Holländische Kirchendokumente. Der Kampf der holländischen Kirche um die Geltung der göttlichen Gebote im Staatsleben, hg. v. W. A. Visser’t Hooft, 1944, S. 107 f.
[9] De civitate Dei 2, 21 (CSEL 40/1, S. 93, 8): «Wahre Gerechtigkeit aber gibt es nur in dem Staatswesen, dessen Gründer und Leiter Christus ist… Wenn aber diese Bezeichnung (res publica), die anderswo in anderem Sinne üblich ist, unserem Sprachgebrauch vielleicht ferner liegt, so ist doch sicher: wahre Gerechtigkeit herrscht nur in dem Staat, von dem die Heilige Schrift sagt: Herrliches wird von dir gesagt, Stadt Gottes» (Ps. 86, 3 Vulg.).