
Heute Abend war ich als Referent bei der örtlichen CSU-Ortshauptversammlung zum Thema Glaube und Politik eingeladen. Dabei habe ich folgende Thesen erläutert:
- In seiner stellvertretenden Lebenshingabe am Kreuz und in seiner Auferstehung aus dem Grab zeigt Jesus Christus, wie seine Herrschaft „ohnmächtig“ zur Welt kommt und diese Welt in ihrer sündhaften Todesverfallenheit durch Gottes Gerechtigkeit überwindet.
- Wo Christen dem „Wort vom Kreuz“ ihren Glauben schenken und sich in der geistbegabten Gemeinschaft des einen Leibes Christi nicht der Welt gleich stellen (vgl. Röm 12,2), ist seine Herrschaft zu ihrem Heil wirklich.
- Jesu Selbstentäußerung und Selbsthingabe für Sünder und Gottverlorene, wie sie sich in seinem Kreuz zeigen, können nicht Maßstab staatlichen Handelns sein, wo eine äußere Rechtsordnung notfalls mit Zwangsmittel aufrechterhalten werden muss und die eigenökonomischen Interessen der Bevölkerung wohlfahrtsstaatlich zu koordinieren sind (vgl. Martin Luthers Zwei-Reiche-Lehre).
- Wo mit dem Kreuz Christi etwas vorgezeigt werden soll, z.B. die Legitimation staatlichen bzw. herrschaftlichen Handelns oder eine „christliche“ Gesellschaftsordnung, kann dies zur Entstellung des Evangelium führen, wie sich dies in der Geschichte wiederholt aufzeigen lässt (z.B. Kreuzzüge, Judenpogrome, Ketzerverfolgungen, Glaubenskriege, Conquista, 1. Weltkrieg).
- Historisch geurteilt kann das Kreuz nicht als sichtbares Bekenntnis zu den Grundwerten der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Bayern und Deutschland gelten, verdanken sich doch der Gedanke der individuellen Selbstbestimmung wie der kollektiven Selbstbestimmung aller in Gestalt der Demokratie im Wesentlichen der vernunftbegründeten Sozialphilosophie der Aufklärung.
- Erst nach dem Zweiten Weltkrieg haben sich die christlichen Kirche mit der Idee universaler Menschenrechte und der Demokratie als der angemessenen Staatsform arrangiert.
- Der christliche Beitrag zur Universalität der Menschenrechte besteht im Wesentlichen darin, dass die Heilsbotschaft, also das Evangelium, nicht theokratisch in einer innerweltlichen Sozialordnung verwirklicht werden kann – entsprechend Jesu Wort „Mein Reich ist nicht von dieser Welt“ (Joh 18,36) – sondern auf die allumfängliche Parusie des Gottessohnes hoffen lässt.
- Die Einhaltung religiös-weltanschaulicher Neutralität des Staates dient der Entfaltung der Religionsfreiheit aller Bürger und eröffnet damit den Kirchen die Möglichkeit, die Christusbotschaft Zuhörern unvoreingenommen auf deren persönlichen Glauben hin zu bezeugen.