Kirchengebote, Sonntagsgebot, Sonntagspflicht und Seelenheil in der römisch-katholischen Kirche: „Die sonntägliche Eucharistie legt den Grund zum ganzen christlichen Leben und bestätigt es. Deshalb sind die Gläubigen verpflichtet, an den gebotenen Feiertagen an der Eucharistiefeier teilzunehmen, sofern sie nicht durch einen gewichtigen Grund (z. B. wegen Krankheit, Betreuung von Säuglingen) entschuldigt oder durch ihren Pfarrer dispensiert sind (vgl. CIC, can. 1245). Wer diese Pflicht absichtlich versäumt, begeht eine schwere Sünde.“ (KKK 2181; vgl. KKK 2042)

Kirchengebote, Sonntagspflicht und Seelenheil in der römisch-katholischen Kirche

Für die meisten evangelischen Christen dürfte es unbekannt sein, dass in der römisch-katholischen Kirche neben den zehn Geboten auch fünf Kirchengebote verbindlich sind. So findet sich im neuen Gotteslob unter der Nummer 29.7 folgender Text:

„DIE GEBOTE DER KIRCHE

Die Kirchengebote wollen das Wachstum der Gottes- und Nächsten­liebe aller Gläubigen fördern; sie haben verbindlichen Charakter:

  1. Am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen sollst du die Heilige Messe mitfeiern und keine Arbeiten und Tätig­keiten verrichten, welche die Heiligung dieser Tage gefährden!
    In der Freude über die Erlösung feiern Christen die Eucharistie an Sonntagen und Hochfesten, welche die Geheimnisse Christi, der Gottesmutter Maria und der Heiligen entfalten. Diese Tage sollen frei von unnötiger Arbeit bleiben, um Gott im eigenen Leben Raum zu geben.
  2. Empfange wenigstens einmal im Jahr das Sakrament der Ver­söhnung zur Vergebung deiner Sünden!
    Mit dem Bußsakrament geht der in der Taufe begonnene Weg der Umkehr und Hinwendung zu Gott weiter. Die Beichte bereitet zudem auf einen würdigen Empfang der heiligen Kommunion vor.
  3. Du sollst wenigstens zur österlichen Zeit sowie in Todesgefahr die heilige Kommunion empfangen!
    Der Empfang des Leibes Christi stärkt die Gläubigen, er verbin­det sie mit dem auferstandenen Christus und untereinander. Die heilige Kommunion ist die Nahrung der Christen auf dem Weg zu Gott.
  4. Halte die von der Kirche gebotenen Fast- und Abstinenztage!
    Um Christus in der Vorbereitung auf die hohen Feste zuneh­mend Raum zu geben, gibt es Zeiten der Entsagung und Buße. Aschermittwoch und Karfreitag sind strenge Fast- und Absti­nenztage. Katholische Christen beschränken sich an diesen Tagen auf eine einmalige Sättigung (Fasten) und verzichten auf Fleischspeisen (Abstinenz). Jeder Freitag ist im Gedenken an das Leiden und Sterben des Herrn ein Abstinenztag, an dem Gläubige auf Fleischspeisen verzichten, sich spürbar bei Genussmitteln einschränken und den Nächsten Hilfe leisten.
  5. Steh der Kirche in ihren Erfordernissen bei!
    Die Kirche fordert die Gläubigen auf, durch Mittun und materi­elle Unterstützung den Auftrag des Volkes Gottes mitzutragen.

Da zeigt sich schon in der Einleitung eine gewisse Spannung zwischen individueller Wachstumsförderung in Sachen Gottes- und Nächstenliebe und kirchlicher, mithin korporativer Verbindlichkeit. Was jedoch die Heilsfrage ganz unmittelbar berührt, ist folgender Passus aus dem Katechismus der katholischen Kirche (KKK, Neuübersetzung aufgrund der Editio Typica Latina, 2003) in Sachen Sonntagspflicht:

„Die sonntägliche Eucharistie legt den Grund zum ganzen christlichen Leben und bestätigt es. Deshalb sind die Gläubigen verpflichtet, an den gebotenen Feiertagen an der Eucharistiefeier teilzunehmen, sofern sie nicht durch einen gewichtigen Grund (z. B. wegen Krankheit, Betreuung von Säuglingen) entschuldigt oder durch ihren Pfarrer dispensiert sind (vgl. CIC, can. 1245). Wer diese Pflicht absichtlich versäumt, begeht eine schwere Sünde.“ (KKK 2181; vgl. KKK 2042)

Was eine schwere Sünde ist, wird in dem Katechismus der katholischen Kirche unter Nr. 1472 erläutert: „Die schwere Sünde beraubt uns der Gemeinschaft mit Gott und macht uns dadurch zum ewigen Leben unfähig. Diese Beraubung heißt ‚die ewige Sündenstrafe‘.“ In Sinne einer letztgültigen Auswirkung wird in der römisch-katholischen Kirche die schwere Sünde auch „Todsünde“ (vgl. 1Joh 5,16f) genannt. Diese ist wie folgt umschrieben:

„Wer sich absichtlich, das heißt mit Wissen und Willen zu etwas entscheidet, das dem göttlichen Gesetz und dem letzten Ziel des Menschen schwer widerspricht, begeht eine Todsünde. Diese zerstört in uns die göttliche Tugend der Liebe, ohne die es keine ewige Seligkeit geben kann. Falls sie nicht bereut wird, zieht sie den ewigen Tod nach sich.“ (KKK 1874)

Unwissenheit können römisch-katholische Christen nicht einfach als Entschuldigungsgrund in Sachen Sonntagspflichtverletzung geltend machen, heißt es doch im Katechismus der katholischen Kirche unter Nr. 1859: „Selbstverschuldete Unwissenheit und Verhärtung des Herzens mindern die Freiwilligkeit der Sünde nicht, sondern steigern sie.“

Eine bewusste und absichtliche Übertretung des Sonntagsgebotes kann nach römisch-katholischer Lehre für katholische Christen die ewige Verdammnis zur Folge haben, so diese Übertretung nicht gebeichtet worden ist. Schließlich heißt es im Katechismus der katholischen Kirche unter Nr. 1493: „Wer mit Gott und der Kirche versöhnt werden will, muss dem Priester alle schweren Sünden beichten, die er noch nicht gebeichtet hat und an die er sich nach einer sorgfäl­tigen Gewissenserforschung erinnert.“

Sobald zwischen der letzten Beichte und dem eigenen Ableben ein bewusster und absichtlicher Verstoß gegen die Sonntagspflicht geschehen ist, wirkt sich dies nach dem Katechismus der katholischen Kirche wie folgt als Todsünde aus: „In Todsünde sterben, ohne diese bereut zu haben und ohne die barmherzige Liebe Gottes anzunehmen, bedeutet, durch eigenen freien Entschluss für immer von ihm getrennt zu bleiben. Diesen Zustand der endgültigen Selbstausschließung aus der Gemeinschaft mit Gott und den Seligen nennt man ‚Hölle‘.“ (KKK 1033)

In diesem Sinne kann es in der Rechtsgemeinschaft der römisch-katholischen Kirche für die meisten katholischen Christen – trotz der Verkündigung des Evangeliums und einem persönlichen Glauben an Jesus Christus – keine Heilsgewissheit geben. Schließlich nehmen nach der letzten Statistik in den Diözesen in Deutschland nur 10,4 % der katholischen Kirchenmitglieder an der Sonntagsmesse teil (DBK, Katholische Kirche in Deutschland – Zahlen und Fakten 2015/2016, Bonn 2016. Seite 47).

Hier mein Text als pdf.

3 Kommentare

  1. Sonntagspflicht; Mich würde mal interessieren, wann die Sonntagspflicht eingeführt wurde. Jede Kirche, die sich für allein selig machend hält, ist in meinen Augen eine Sekte, weil sie die Freiheit des Menschen einschränkt und Gott die Freiheit nimmt, dem Menschen so zu begegnen, wie et es will.
    Ein Atheist ist in meinen Augen ein Mensch, dem Gott noch nicht begegnet ist. Warum begegnet er diesem Menschen nicht? Gott kennt uns alle. Er lässt aber den Atheisten unverändert leben, weil ihm auch seine Lebensweise gefällt. Viele Atheisten sind hilfsbereiter, freundlicher und in ihrer Denkweise uneigennütziger als manche Christen. Warum also die Sonntagspflicht? Wüsste gerne mehr über die Einführung und Hintergründe. An anderer Stelle habe ich gelesen, dass der Reichtum der katholischen Kirche Blutgeld sei, welches aus der Zeit der Sklaverei stammt. Darf ich dann überhaupt noch in die Kirche gehen? – Wer solche Fragen in der katholischen Kirche stellt, wird in Priesterseminaren abgelehnt. Antworten gibt es keine!

  2. Bis zu welchem Alter und bei welchen Ausnahmen sind die Kirchengebote verpflichtend? Bezweifle nicht verpflichtend?

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